— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1810 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Februar 2015 Ernährung im Blick behalten: Konsequenzen aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Krankenhauskeime“ Das gegenwärtige System unserer Nahrungsmittelversorgung, die industrielle Agrarwirtschaft, hat mehr denn je weitreichende Folgen – global wie lokal – für uns Menschen, für die Tiere, die Umwelt und das Klima. Ein Weitermachen wie bisher programmiert die nächsten Skandale: seien es Vogelgrippe, Pestizide im Biofuttermittel , resistente Keime etc. Und die Auswirkungen sind überall zu spüren – auch im Land Bremen, wo es keine großen Mastfabriken oder industrielle Landwirtschaft gibt. Deshalb muss der Blick kontinuierlich darauf gerichtet werden, wie die Qualität und die Beschaffung von Nahrungsmitteln in Bremen verbessert werden kann. Im Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Krankenhauskeime “ (Drucksache 18/677) werden folgende Empfehlungen ausgesprochen: „Als eine zentrale Ursache für die Entstehung multiresistenter Keime wird die übermäßige Antibiotikavergabe in der Massentierhaltung angesehen. Der Senat wird deshalb aufgefordert, auf eine deutliche Reduzierung der Antibiotikavergabe in der Tierhaltung hinzuwirken und sich für eine Verschärfung der diesbezüglichen bundesgesetzlichen Regelungen einzusetzen. Die Verschreibung und der Verkauf tierärztlicher Medikamente sind voneinander zu trennen, das tierärztliche Dispensierrecht aufzuheben. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss hält es darüber hinaus für begrüßenswert, wenn ein breiter Verzicht auf Lebensmittel aus konventioneller Massentierhaltung (sic!) zu einem Umdenken und zu einer Verringerung der pauschalen Antibiotikaverabreichung führen würde.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Initiativen zur Reduzierung der Antibiotikavergabe in der Tierhaltung hat der Senat selbst ergriffen oder unterstützt? 2. Welche Initiativen zur Kennzeichnungspflicht der Haltungsformen von Tieren, wie dies bei der Herkunft von Eiern bereits der Fall ist, hat der Senat selbst ergriffen oder unterstützt? 3. Welche weiteren Schritte sind aus Sicht des Senats nötig, um die Antibiotikavergabe in der Tierhaltung noch weiter zu reduzieren? 4. Wie bewertet der Senat Forderungen nach einer Abkehr von der Förderung der industriellen Landwirtschaft, nach der besseren Kontrolle des Antibiotikaeinsatzes und schärferen Sanktionen sowie nach der Reservierung bestimmter Antibiotikagruppen für die Humanmedizin, wie sie von der Initiative „Ärzte gegen Massentierhaltung“ erhoben wurden? Jan Saffe, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 7. April 2015 Einleitende Ausführungen Die Antibiotikaabgabe in der Nutztierhaltung ist nur eine mögliche Ursache für die Entstehung multiresistenter Keime. Durch die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2014 ist ein System zur Minimierung der Anwendung von Antibiotika verbindlich vorgeschrieben worden mit der Zielsetzung, ein effektives Konzept zur Antibiotikaminimierung in bestimmten kritischen Tierhaltungen zu erreichen. Die Änderung des Arzneimittelgesetzes enthält weiterhin Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörde sowie Regelungen über die Ermittlung der Therapiehäufigkeit sowie Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der hierfür erforderlichen Datenerfassung und -verarbeitung. Im Land Bremen gibt es rund 120 landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung, von denen weniger als zehn Betriebe unter die neue Mitteilungspflicht fallen. Zur Orientierung über die Situation der Betriebe hat der Tierhalter bestimmte Angaben der zuständigen Behörde mitzuteilen, die dann die halbjährliche Therapiehäufigkeit pro Betrieb bezogen auf die jeweilige Tierart ermittelt. Dieser Index wird von den Überwachungsbehörden für die Risikobewertung der Betriebe genutzt. Es ist wichtig, den prophylaktischen oder ungezielten Antibiotikaeinsatz sowohl in der Tierhaltung als auch im Bereich der Humanmedizin so zu regulieren, um weitere Resistenzbildungen zu vermeiden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat darauf hingewiesen, dass die Herausforderungen nur gemeinsam gelöst werden können. Ziel muss es sein, den Antibiotikaeinsatz sowohl in der Klinik und der Allgemeinbevölkerung als auch in der Tierhaltung auf das therapeutisch unbedingt notwendige Maß zu beschränken. 1. Welche Initiativen zur Reduzierung der Antibiotikavergabe in der Tierhaltung hat der Senat selbst ergriffen oder unterstützt? Der Senat sieht in der Novellierung des Arzneimittelgesetzes eine wichtige Voraussetzung, um den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung nicht nur zu sensibilisieren, sondern durch die verpflichtenden Maßnahmen eine effektivere amtliche Kontrolle zu ermöglichen. Obwohl die Bedeutung in Bezug auf die landwirtschaftliche Struktur im Land Bremen im Vergleich zu den Flächenländern eher gering ist, wird der Senat auch weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung der Antibiotikaabgabe in der Nutztierhaltung unterstützen, sollten sie sich als erforderlich erweisen. 2. Welche Initiative zur Kennzeichnungspflicht der Haltungsformen von Tieren, wie dies bei der Herkunft von Eiern bereits der Fall ist, hat der Senat selbst ergriffen oder unterstützt? Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist mittlerweile ein harmonisierter Rechtsbereich und wird durch die in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar geltende „Verordung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“ (Lebensmittelinformationsverordnung) geregelt. Mitte Dezember 2014 sind die wesentlichen Regelungsinhalte dieser EU-Verordnung rechtswirksam geworden. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung enthält weder für die Kommission noch für die nationalen Gesetzgeber eine Ermächtigung zur Kenntlichmachung der Haltungsform von Nutztieren. Unberührt davon hat die Agrarministerkonferenz auf der Sitzung am 5. September 2014 in Potsdam beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten mit dem Auftrag, zu prüfen, ob ein Tierhaltungskennzeichnungsverfahren für frisches Fleisch praktikabel eingeführt werden kann. Die Arbeitsgruppe hat der Agrarministerkonferenz im März 2015 einen Zwischenbericht vorgelegt. Erwartungsgemäß werden in diesem Bericht zahlreiche Fragen skizziert, die im Rahmen der Umsetzung aufgrund der Komplexität eines solchen Systems, der Erfassung und Überwachung der Betriebe sowie der Kennzeichnung von Produkten im Handel auftreten. Nach Auffassung der Ar- — 3 — beitsgruppe sind weitere intensive Beratungen erforderlich, um ein schlüssiges und umsetzbares Konzept zu entwerfen und mit den Betroffenen abzustimmen. Die Arbeitsgruppe wird der Agrarministerkonferenz im Herbst 2015 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Konzeptes vorlegen. Der Senat unterstützt diese Initiative, ist sich aber auch bewusst, dass ohne eine Akzeptanz auf europäischer Ebene eine Realisierung dieses Vorhabens nicht möglich sein wird. 3. Welche weiteren Schritte sind aus Sicht des Senats nötig, um die Antibiotikavergabe in der Tierhaltung noch weiter zu reduzieren? Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung korreliert direkt mit der Tiergesundheit eines Nutztierbestands. Dieser Status kann – von Einzelfällen abgesehen – durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden. Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz hat hierzu auf ihrer Herbsttagung 2014 eine fachübergreifende Projektgruppe zur Erarbeitung eines bun- desweit einheitlichen „Tiergesundheitsindex“ in der Nutztierhaltung beschlossen , in den Daten aus den für den Antibiotikaeinsatz kritischen Bereichen Tiergesundheit , Tierschutz und Aspekte des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Berücksichtigung finden sollen. Der Senat befürwortet diese Initiative und sieht in diesem ganzheitlichen Ansatz die Chance, unter besonderer Berücksichtigung von Fragestellungen des Tierschutzes, der Tierzucht, der Gesunderhaltung von Tierbeständen, aber auch der Erhaltung und Entwicklung bäuerlicher Existenzen und Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen eine intensive Überprüfung vorzunehmen mit dem Ziel, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung künftig nur noch in therapeutisch begründeten Einzelfällen notwendig und dadurch auf das absolut unerlässliche Maß beschränkt wird. 4. Wie bewertet der Senat Forderungen nach der Abkehr von der Förderung der industriellen Landwirtschaft, nach der besseren Kontrolle des Antibiotikaeinsatzes und schärferen Sanktionen sowie nach der Reservierung bestimmter Antibiotikagruppen für die Humanmedizin, wie sie von der Initiative „Ärzte gegen Massentierhaltung“ erhoben wurden? a) Abkehr von der Förderung der industriellen Landwirtschaft: Der Senat begrüßt grundsätzlich die Abkehr von der Förderung der „industriellen Landwirtschaft“. In Bremen gab es in der Vergangenheit und gibt es derzeit auch keine entsprechende Förderpraxis. Im Land Bremen sind keine gewerblichen Betriebe mit einer derartigen Tierhaltung vorhanden . Die Nutztierhaltung konzentriert sich in Bremen aufgrund des hohen Grünlandanteils in bäuerlichen Familienbetrieben auf die Rindviehhaltung. Schweine- und Geflügelhaltung spielen in Bremen eine untergeordnete Rolle. Eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung ist u. a. durch verbesserte Haltungsbedingungen zu erreichen. Das Land Bremen fördert im Rahmen des Programms zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen (PFEIL) 2014 bis 2020 Vorhaben, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz erfüllen. Bremen verlangt vom Landwirt für eine Förderung nach dem „Agrarinvestitionsprogramm “ entsprechend der Richtlinie über die Förderung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen in Niedersachen und Bremen vom 20.Oktober 2014 die Einhaltung zusätzlicher tierartgerechter Haltungsbedingungen. Für viehhaltende Betriebe gilt des Weiteren, dass der Viehbestand nach Durchführung der Investition 2,0 GV/ha LF1) nicht überschreiten darf und bestimmte Obergrenzen bei den Tierzahlen eingehalten werden müssen. Mit der Maßnahme „Ökologischer Landbau“ des PFEIL-Programms werden der begrenzte, streng an die Fläche gebundene Tierbesatz und eine besonders tiergerechte Haltung unterstützt. Des Weiteren erfolgt im Rahmen des PFEIL-Programm die Förderung der extensiven Grünlandnutzung mit einer Begrenzung des Viehbesatzes. ––––––– ––––––– 1) GV: Großvieheinheiten; LF: landwirtschaftliche Fläche. — 4 — b) Bessere Kontrolle des Antibiotikaeinsatzes und schärfere Sanktionen In Bezug auf die Kontrollen wird auf die allgemeinen Ausführungen und die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Der Forderung nach schärferen Sanktionen kann erst nachgegangen werden , wenn hinreichende Erkenntnisse aus den Überwachungsbehörden über die Wirkung der 16. Novellierung des Arzneimittelrechts vorliegen. c) Reservierung bestimmter Antibiotikagruppen für die Humanmedizin, wie sie von der Initiative „Ärzte gegen Massentierhaltung“ erhoben wurden Der Senat sieht die zunehmende Herausbildung von Resistenzen durch den Einsatz von Antibiotika mit großer Sorge. Besondere Aufmerksamkeit erfordern hier u. a. die sogenannte Reserveantibiotika, deren Einsatz der Humanmedizin vorbehalten bleiben muss. Bremen hat sich daher auf der Amtschefkonferenz der Agrarministerkonferenz am 15. Januar 2015 dafür ausgesprochen, dass der Einsatz von „Reserveantibiotika“ in der Tiermast grundsätzlich verboten werden sollte, die Anwendung von „Reserveantibiotika “ in der Nutztierhaltung bei Zuchttieren davon abhängig gemacht wird, dass im Einzelfall eine Identifizierung und Resistenztestung der Mikroorganismen erfolgt und abgeschlossen ist und zu diesem Zweck die als „Reserveantibiotika“ bezeichneten Gruppierungen der antimikrobiell wirksamen Arzneimittel eindeutig zu klassifizieren und zu definieren sind. Bremen wird dies entsprechend auf der Agrarministerkonferenz am 20. März 2015 vertreten und den Bund auffordern, eine mit den Gesundheitsressorts abgestimmte Liste vorzulegen, welche antimikrobiell wirksamen Stoffe oder Stoffgruppen der Humanmedizin vorzubehalten sind und Wege aufzuzeigen , wie der Einsatz dieser Stoffe oder Stoffgruppen in der Veterinärmedizin untersagt werden kann. Druck: Anker-Druck Bremen