— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1819 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 4. März 2015 Ausbildungsangebote und - strukturen in den Gesundheitsfachberufen im Land Bremen Der Bedarf an Gesundheitsfachberufen wächst infolge von verschiedenen gesellschaftlichen Entwicklungen. Der demografische Wandel und epidemiologische Veränderungen, also eine Zunahme chronischer Erkrankungen, führen zu einer Bedeutungszunahme der Gesundheitsfachberufe auch im Land Bremen. Ein Fachkräftemangel in diesem Bereich ist jetzt schon sichtbar. Gleichzeitig werden die Berufe in dem Bereich immer vielschichtiger und komplexer. Demnach wird auch das Angebot an Ausbildung im Bereich der Gesundheitsfachberufe immer umfangreicher . In diesem typischerweise von Frauen besetzten Berufszweig zeigt sich eine Vielzahl an unterschiedlichen Ausbildungsarten, -dauer, -träger und -strukturen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Ausbildungsplätze werden im Jahr 2015 im Bereich der Gesundheitsfachberufe angeboten (bitte aufgeschlüsselt nach Ausbildungsberuf, Ausbildungsart und Träger öffentlich/privat, sowie Bremen und Bremerhaven)? 2. Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsplätze in den vergangenen zehn Jahren verändert (bitte aufgeschlüsselt nach Ausbildungsberuf, Ausbildungsart und Träger, sowie Bremen und Bremerhaven)? 3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber gibt es für die angebotenen Ausbildungsplätze im Bereich der Gesundheitsfachberufe (bitte aufgeschlüsselt nach Ausbildungsberuf und Geschlecht, sowie Bremen und Bremerhaven)? 4. Wie viele und welche der Ausbildungsplätze in den Gesundheitsfachberufen werden kostenpflichtig, kostenfrei oder vergütet angeboten (bitte aufgeschlüsselt nach Bremen und Bremerhaven)? 5. Wie viele duale Ausbildungsplätze werden in den Gesundheitsfachberufen angeboten (bitte aufgeschlüsselt nach Bremen und Bremerhaven)? 6. Welche Möglichkeiten der Finanzierung/Förderung gibt es für kostenpflichtige Ausbildungen (bitte aufgeschlüsselt nach Bremen und Bremerhaven)? 7. Wie viele Frauen und Männer beantragen finanzielle Förderleistungen, um die Ausbildungszeit zu finanzieren bzw. das Ausbildungsgehalt aufzustocken (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Art der Förderung sowie Bremen und Bremerhaven)? 8. a) Wie viele Auszubildende in den Kranken-, Altenpflege- und Helferausbildungsgängen brechen ihre Ausbildung vorzeitig ab? b) Welche Gründe werden hier hauptsächlich genannt? c) Wie viel Auszubildende werden nach ihrer Ausbildung in den Pflegeberufen übernommen, und wie hoch ist die anschließende Verweildauer der ausgebildeten Kräfte in ihrem Beruf und bei ihrem Ausbildungsbetrieb? d) Wie viele der Personen, die eine Helferinnen-/Helferausbildung absolviert haben, beginnen anschließend die dreijährige Pflegeausbildung? Sybille Böschen, Dieter Reinken, Winfried Brumma, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 14. April 2015 1. Wie viele Ausbildungsplätze werden im Jahr 2015 im Bereich der Gesundheitsfachberufe angeboten (bitte aufgeschlüsselt nach Ausbildungsberuf, Ausbildungsart und Träger öffentlich/privat sowie Bremen und Bremerhaven)? Anzahl der Ausbildungsplatzangebote der Gesundheitsfachberufe, Stand März 2015. * Der Erhebungszeitpunkt im März 2015 berücksichtigt nicht, dass die Ausbildungen in der Altenpflege im Jahr 2015 vom 1. April bis 1. November sukzessive starten und nach 2014 das zweite Mal in Folge 120 neue Erstausbildungsplätze angeboten werden. Das geschätzte Ausbildungsplatzangebot im November 2015 umfasst 534 Plätze, davon 150 für Bremerhaven. Im Rahmen der Ausbildungsgarantie des Bremer Senats sollen in den kommenden Jahren (2015 bis 2018) in Bremen und Bremerhaven 100 zusätzliche schulische Plätze der dreijäh- rigen Altenpflegeausbildung entstehen, davon 20 Plätze im Jahr 2015. 2. Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsplätze in den vergangenen zehn Jahren verändert (bitte aufgeschlüsselt nach Ausbildungsberuf, Ausbildungsart und Träger sowie Bremen und Bremerhaven)? Für folgende Gesundheitsfachberufe wird auf Grundlage § 17a Krankenhausgesetz (KHG) im Rahmen der Krankenhausplanung ein Ausbildungsstättenplan erstellt, der die Ausbildungsplatzangebote für mehrere Jahre festlegt. Therapeutische Gesundheitsfachberufe Art Träger Öffentlich bzw. kommunal Träger Privat bzw. gemeinnützig HB Anzahl der angebotenen Plätze 2015 für das 1. bis 3. Ausbildungs- jahr BHV Anzahl der angebotenen Plätze 2015 für das 1. bis 3. Ausbildungsjahr Gesamt Logopädie 3-jährig schulisch Wisoak 54 54 Ergotherapie 3-jährig schulisch GeNo Heimstiftung 40 40 Physiotherapie 3-jährig schulisch Heimstiftung, Blipht 182 182 Hebammenwesen 3-jährig schulisch Klinikum Reinken- heide 16 16 Medizintechnische Gesundheitsfachberufe MTA-Labor/ Röntgen 3-jährig schulisch GeNo 120 120 Pflegerische Gesundheitsfachberufe Gesundheits-und Krankenpflege 3-jährig schulisch GeNo Reinken- heide Freigemeinnützige KHS, Ameos 552 180 732 Gesundheits-und Kinderkrankenpflege 3-jährig schulisch GeNo 75 75 Altenpflege* 3-jährig schulisch BHS, Friedehorst, AWO, Hansa IBS, Wisoak 347 121 468 Gesamt (alle) 1370 317 1687 — 3 — Quelle: Ausbildungsstättenplan im Krankenhausplan. Senator für Gesundheit (2009 bis 2015). In den Jahren davor finden sich analoge Platzzahlen. Die Ausbildungsplatzzahlen in der Physiotherapie sind seit Jahren konstant und werden bei der staatlichen Anerkennung durch die Behörde festgesetzt. Die in 2015 neugegründete Ergotherapieschule ist staatlich anerkannt und hält 40 Ausbildungsplätze vor. Im Folgenden ist die Veränderung der Anzahl der Ausbildungsplätze in der dreijährigen Altenpflegefachkraftausbildung zum Stichtag 1. November dargestellt. Die Erhebung zu diesem Zeitpunkt erfolgte erstmals in 2009. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Kinderkrankenpflegeschule 90 75 75 75 75 75 Klinikum Bremen-Mitte 75 Krankenpflegeschulen Klinikum Bremen-Mitte 150 165 165 165 165 165 165 Gemeinsame Schule vom Klinikum 180 180 180 180 180 180 180 Bremen-Ost und Klinikum Bremen-Nord hiervon: Klinikum Bremen-Ost 120 120 120 120 120 120 120 Klinikum Bremen-Nord 60 60 60 60 60 60 60 Gemeinsame Schule vom DIAKO, 207 207 207 207 207 207 207 St. Joseph-Stift und RKK hiervon: DIAKO 60 60 60 60 60 60 60 St. Joseph-Stift 60 60 60 60 60 60 60 Rotes-Kreuz-Krankenhaus 87 87 87 87 87 87 87 Stadt Bremen Krankenpflegeschulen gesamt 537 552 552 552 552 552 552 Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide 120 120 120 120 120 120 120 St. Joseph-Hospital 60 60 60 60 60 60 60 Stadt Bremerhaven Krankenpflegeschulen gesamt 180 180 180 180 180 180 180 Land Bremen Krankenpflegeschulen gesamt 717 732 732 732 732 732 732 Lehranstalten für medizinischtechnische Assistenten/-innen Klinikum Bremen-Mitte - Labor 60 60 60 60 60 60 60 - Radiologie 60 60 60 60 60 60 60 gesamt 120 120 120 120 120 120 120 Hebammenschule Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide 16 16 16 16 16 16 16 nachrichtlich: Schule für Logopäden/-innen Arbeitnehmerkammer Bremen in Kooperation mit Krankenhäusern 54 54 54 54 54 54 54 Gesamtheit aller Gesundheitsfachberufe 997 997 997 997 997 997 997 Bremen (gemeinnützig bzw. privat) Bremerhaven (gemeinnützig bzw. privat) Land Bremen Gesamt 2009 315 117 432 2010 315 106 421 2011 347 94 441 2012 334 84 418 2013 316 116 432 2014 357 121 478 2015 (geschätzt) 384 150 534 Quelle: Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, eigene Erhebung zum Stichtag 1. November — 4 — 3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber gibt es für die angebotenen Ausbildungsplätze im Bereich der Gesundheitsfachberufe (bitte aufgeschlüsselt nach Ausbildungsberuf und Geschlecht sowie Bremen und Bremerhaven)? Die Zuordnung der Bewerberinnen/Bewerber nach Geschlecht war mit Ausnahme in der Altenpflege nicht möglich, da diese Daten bei den Trägern nicht erhoben werden. 4. Wie viele und welche der Ausbildungsplätze in den Gesundheitsfachberufen werden kostenpflichtig, kostenfrei oder vergütet angeboten (bitte aufgeschlüsselt nach Bremen und Bremerhaven)? 5. Wie viele duale Ausbildungsplätze werden in den Gesundheitsfachberufen angeboten (bitte aufgeschlüsselt nach Bremen und Bremerhaven)? Therapeutische Gesundheitsfachberufe Anzahl der qualifizierten BewerberInnen in 2014 HB Anzahl der qualifizierten BewerberInnen in 2014 BHV Logopädie 50 Ergotherapie 16 Physiotherapie 110 Hebammenwesen 250 Medizin-technische Gesundheitsfachberufe MTA-Labor 125 MTA-Röntgen 103 Pflegerische Gesundheitsfachberufe Gesundheits-und Krankenpflege (inclusive Kinderkrankenpflege) KBM BKS KBO 865 509 196 Ameos Reinkenheide 156 394 Altenpflege 250, davon 213 w / 37 m 53, davon 44 w / 9 m Gesamt Stadtgemeinden HB: 2224 BHV: 853 Gesamt Land Bremen 3077 Therapeutische Gesundheitsfachberufe Kostenpflichtig vergütet HB BHV Logopädie Schulgeld monatlich 610 Euro, Ko-Finanzierung von 18 Plätzen durch Krankenkassen x Ergotherapie Schulgeld monatlich300 Euro x Physiotherapie Schulgeld monatlich ca. 450 Euro x Hebammenwesen Ausbildungsvergütung x Medizin-technische Gesundheitsfachberufe MTA-Labor Materialkosten MTA-Röntgen Materialkosten Pflegerische Gesundheitsfachberufe Gesundheits- und Krankenpflege Ausbildungsvergütung x x Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Ausbildungsvergütung x Altenpflege Ausbildungsvergütung x x — 5 — Bremen Bremerhaven Die genannten Ausbildungen sind schulische Ausbildungen, die dem Schulrecht unterliegen und an öffentlichen (Berufsfach-)Schulen unterrichtet werden. 6. Welche Möglichkeiten der Finanzierung/Förderung gibt es für kostenpflichtige Ausbildungen (bitte aufgeschlüsselt nach Bremen und Bremerhaven)? Die im Folgenden genannten Optionen betreffen Bremen wie Bremerhaven gleichermaßen. Kostenentlastung aufseiten der Schülerinnen/Schüler Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Bei den Schulen für Gesundheitsfachberufe handelt es sich um Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 3 BAföG. Diese sind durch Rechtsverordnungen in den Kreis der geförderten Ausbildungsstätten aufgenommen. Lediglich die Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin /zum pharmazeutisch-technischen Assistenten findet an einer öffentlichen Schule am Schulzentrum Utbremen statt. Auszubildende dieser Einrichtungen erhalten, sofern sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, Förderung wie Schülerinnen/Schüler von Berufsfachschulen. Die Förderung dient zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes und nicht zur Begleichung eines eventuell erhobenen Schulgelds. Der monatliche Bedarfssatz beträgt für Schülerinnen/Schüler, die bei den Eltern wohnen 216 €. Für außerhalb des Elternhauses Wohnende beträgt der Bedarfssatz 465 €. Dieser erhöht sich um Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 62 € bzw. 11 €, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, unter 10 Jahren in einem Haushalt leben, erhalten außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag zum Bedarf von 113 € für das erste Kind und 85 € für jedes weitere dieser Kinder. Wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt, mindert diese den Bedarf in voller Höhe. Ebenso bieten bestimmte Kreditanstalten ab dem zweiten Ausbildungsjahr eine Kreditsumme mit Verzinsung zur Ausbildungsfinanzierung über monatlich 300 € an (ergänzend zu Leistungen durch das BAföG). Die Altersgrenze liegt hier zwischen dem 18. bis 36. Lebensjahr. Ebenso finden sich Finanzierungshilfen für ehemalige Zeitsoldaten über den sogenannten Berufsförderungsdienst über die Bundeswehr (BFD). Seit 2009 ist das Schulgeld für berufsbildende Schulen bis zu einem Höchstbetrag von 5 000 € steuerlich geltend zu machen. Ein Großteil der Schülerinnen/Schüler verdient sich neben der Berufsausbildung in den Abendstunden bzw. an Wochenenden etwas dazu. Beruf 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Gesamt Kauffrau/mann im Gesundheitswesen 38 35 24 97 Medizinische/r Fachangestellte/r 119 125 135 379 Pharmazeutisch-Kaufm. Angestellte/r 8 13 14 35 Tiermedizinische/r Fachangestellte/r 21 32 27 80 Zahnmedizinische /r Fachangestellte/r 91 97 103 291 BFS Pflegehilfe SP Altenpflegehilfe 17 16 33 Gesamt 294 318 303 915 FS Heilerziehungspflege 23 19 42 FS Heilerziehungspflege Vorpraktikum 13 13 BFS Pflegehilfe SP Heilerziehungspflegehilfe 21 21 Gesamt 36 40 76 — 6 — Die Physiotherapieschule der Bremer Heimstiftung vereinbart mit manchen Schülerinnen/Schüler eine Stundung der Schulkosten oder ein kurzfristiges Aussetzen der Zahlung, bis z. B. Bausparverträge oder andere Sparmaßnahmen der Eltern greifen können. Andere Finanzierungsoptionen Nach §1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) ist geregelt, dass staatliche Ausbildungsstätten, bei denen die Krankenhäuser Träger oder Mitträger der Ausbildungsstätten sind, finanziert werden. Dies gilt auch für die therapeutischen Berufe, wie es bei der Logopädieschule schon praktiziert wird. Die Bundesagentur für Arbeit und die Rentenversicherungsträger finanzierten noch bis etwa 2005 die größte Gruppe der Bewerber in der Logopädie. Durch die Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) bezüglich der Förderung von Umschulungen (24 Monate) gibt es so gut wie keine Umschülerinnen/Umschüler mehr in der Logopädieausbildung. Alle Umschulungen zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger mit Beginn in 2009 und 2010 wurden für die gesamte Dauer der Umschulung aus Mitteln des Konjunkturpakets II vollfinanziert. Diese Förderung der dreijährigen Umschulung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger war über den 31. Dezember 2010 hinaus nicht fortgeführt worden. Dies bedeutete, dass alle Umschulungen beginnend ab 2011 grundsätzlich nur über zwei Jahre gefördert wurden und die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres vom Land Bremen und den Trägern der praktischen Ausbildung erfolgen musste. Aufgrund gesetzlicher Änderungen im SGB III ist es zu Beginn 2013 zu einer Wiedereinführung der dreijährigen Förderung gekommen. Dies betrifft alle Umschulungen, die im Zeitraum von April 2013 bis März 2016 starten. Seitdem finanzieren die Agentur für Arbeit und das Jobcenter die Altenpflegeausbildung über die gesamte Ausbildungszeit von drei Jahren. Eine Beteiligung des Landes Bremen oder des Trägers der praktischen Ausbildung ist nicht erforderlich. Mit Stand März 2015 gibt es unter den 468 Schülerinnnen und Schüler 230 Umschülerinnen und Umschüler. 7. Wie viele Frauen und Männer beantragen finanzielle Förderleistungen, um die Ausbildungszeit zu finanzieren bzw. das Ausbildungsgehalt aufzustocken (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Art der Förderung sowie Bremen und Bremerhaven)? Wie viele Auszubildende an ausschließlich Gesundheitsfachschulen Förderung nach dem BAföG beantragen und erhalten, ist nicht bekannt, da diese nicht gesondert erfasst werden. Ebenso liegen keine Daten zur Inanspruchnahme weiterer finanzieller Förderleistungen vor. 8. a) Wie viele Auszubildende in den Kranken-, Altenpflege- und Helferausbildungsgängen brechen ihre Ausbildung vorzeitig ab? b) Welche Gründe werden hier hauptsächlich genannt? c) Wieviel Auszubildende werden nach ihrer Ausbildung in den Pflegeberufen übernommen, und wie hoch ist die anschließende Verweildauer der ausgebildeten Kräfte in ihrem Beruf und bei ihrem Ausbildungsbetrieb? d) Wie viele der Personen, die eine Helferinnen/Helferausbildung absolviert haben, beginnen anschließend die dreijährige Pflegeausbildung? a) Abbrüche in den pflegerischen Gesundheitsfachberufen im Jahr 2014 Pflegerische Gesundheitsfachberufe HB BHV Gesundheits-und Krankenpflege/ Kinderkrankenpflege KBM: 9 Personen KBO: 16 Personen BKS: 9 Personen Klinikum Reinkenheide: 6 Personen Ameos-Klinik: 4 Personen Gesamt 34 Personen 10 Personen Altenpflege 11 % 12 % Altenpflegehilfe Keine Angabe Gesundheits- und Krankenpflegehilfe (GA) 5 Personen im Jahr 2013 Abbruchquoten im Jahr 2014 — 7 — b) Abbruchgründe Gesundheits-und Krankenpflege/Kinderkrankenpflege Die häufigsten Abbrüche werden in der Probezeit vollzogen und begründen sich durch das Erkennen der falschen Berufswahl, persönliche Fehleinschätzungen zu den Berufsanforderungen, Beginn eines Studiums oder durch gesundheitliche Einschränkungen, Überforderung in Theorie und/oder Praxis, Änderungen im persönlichen Umfeld/Lebensumstände. Abbruchgründe Altenpflege Die häufigsten Abbruchgründe sind Überforderung, Fehlverhalten und persönliche Gründe (Wegzug, Wechsel des Ausbildungsberufs etc.). c) Übernahme im Betrieb/Verweildauer Zur Frage der Übernahme in den Betrieb konnten die meisten Träger bzw. Schulen keine Angaben machen, da die Daten nicht erhoben werden. In der Altenpflege haben in 2010 75 %, in 2011 87 %, in 2012 85 % und in 2013/2014 je 88 % der Absolventen zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung im erlernten Beruf weitergearbeitet. Zur Verweildauer können keine Angaben gemacht werden. Ca. 25 % derjenigen, die eine Ausbildung in der Altenpflegehilfe absolviert haben, nehmen im Anschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt eine dreijährige Ausbildung auf. Zur Frage der Verweildauer von Pflegenden im Betrieb wurden im Bremer Bericht zur Situation und Perspektiven der Pflege aus dem Jahr 2009 Daten erhoben. Danach ist die längste Beschäftigungsdauer der Pflegenden im Sektor Krankenhaus zu verzeichnen. 61,9 % der Angestellten im Pflegebereich sind dort bereits seit über zehn Jahren in einer Einrichtung beschäftigt. An zweiter Stelle ist die stationäre Behindertenhilfe zu nennen, 37 % der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind dort seit mehr als zehn Jahren bei einem Träger tätig. Am kürzesten ist die Beschäftigungsdauer der Pflegenden im Bereich der Tagespflegeeinrichtungen. 38 % der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der Pflege sind dort unter zwei Jahren beschäftigt. Da die meisten Tagespflegeeinrichtungen aber erst in den letzten Jahren gegründet wurden, können diese Zahlen nicht mit den anderen Sektoren verglichen werden. In den Sektoren der stationären Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste sind mehr als 50 % der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bereits über fünf Jahre in derselben Einrichtung beschäftigt. Quelle: Bericht Situation und Perspektiven der Pflege in Bremen und Bremerhaven 2009. Druck: Anker-Druck Bremen