— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1835 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 10. März 2015 Spielhallenkontrollen im Land Bremen Die Bürgerschaft (Landtag) hat in der letzten Legislaturperiode das Bremische Spielhallengesetz beschlossen. Die zum Zwecke des verbesserten Schutzes der Bremer Bevölkerung vor den Gefahren der Spielsucht nunmehr bestehenden höheren Anforderungen an den Betrieb einer Spielhalle erfordern folgerichtig regelmäßige Kontrollen . Im Oktober 2014 hat die Bürgerschaft (Landtag) daher beschlossen, diesem Kontrollbedarf mit einer Gesetzesänderung zu begegnen, die es den Beamtinnen und Beamten der Finanzbehörden bei Steuerprüfungen vor Ort ermöglicht, erlangte Erkenntnisse weiterzugeben. Straf- und ordnungsrechtliche Verstöße sowie Verstöße gegen das Spielhallengesetz können jetzt an die zuständigen Stellen gemeldet werden, damit dann eine entsprechende Verwertung erfolgt. Dass sich alle Betreiberinnen/Betreiber an die umfangreichen gesetzlichen Vorgangen halten, ist im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer und insbesondere auch im Interesse aller redlichen Betreiberinnen/Betreiber. Nach nunmehr einigen Monaten ist es daher von großem Interesse von der Entwicklung in diesem Bereich Kenntnis zu erlangen. Wir fragen den Senat: 1. Wird durch die Beamtinnen und Beamten der Steuerbehörden Gebrauch von der gesetzlichen Möglichkeit, Verstöße straf- und ordnungsrechtlichen Ursprungs und solchen gegen das Spielhallengesetz an andere zuständige Behörden zu melden gemacht, und in welchem Ausmaß geschieht dies in Bremen und Bremerhaven ? 2. Welche Verstöße wurden in welcher Anzahl grundsätzlich festgestellt bzw. welchen Verstößen wurde nach Meldungen der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten nachgegangen? 3. Treten in diesem Bereich Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Behörden auf? 4. Gibt es für die Beamtinnen und Beamten, die die Steuerprüfungen durchführen, Dienstanweisungen oder Bekanntmachungen in Form eines Hinweises auf die Gesetzesänderung und die sich daraus ergebenden Folgen? 5. Das sogenannte Trennungsgebot unterbindet die Vermittlung von Sportwetten in Spielhallen, eine Trennung ist besonders für Ereignis- und Live-Wetten wichtig . Haben Meldungen von Beamtinnen und Beamten der Steuerbehörden oder andere Kontrollen zu Untersagungen der Vermittlungen solcher Wetten durch Spielhallenbetreiber geführt? 6. Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass dieses Trennungsgebot flächendeckend durchgesetzt wird? Sükrü Senkal, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 10. März 2015 1. Wird durch die Beamtinnen und Beamten der Steuerbehörden Gebrauch von der gesetzlichen Möglichkeit, Verstöße straf- und ordnungsrechtlichen Ursprungs — 2 — und solchen gegen das Spielhallengesetz an andere zuständige Behörden zu melden gemacht, und in welchem Ausmaß geschieht dies in Bremen und Bremerhaven ? Aufgrund der sehr kurzen Zeitspanne ab Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Spielhallengesetzes und zur Änderung des Bremischen Abgabengesetzes vom 25. November 2014 sind bisher keine Fälle in der Praxis aufgetreten. Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bremischen Abgabengesetzes dürfen die zuständigen Steuerbehörden bei Verdacht von Verstößen gegen § 284 Strafgesetzbuch (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) oder Verstößen gegen §§ 2 und 4 bis 6 des Bremischen Spielhallengesetzes die insoweit erlangten Kenntnisse der zuständigen Behörde übermitteln. Aufgrund dessen kommen ausschließlich Erkenntnisse im Verlauf einer Überprüfung der bremischen Vergnügungssteuer in Spielhallen in Betracht. Bei einer solchen Prüfung vor Ort werden üblicherweise die Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von der Steuerbehörde ausgelesen und auf ihre baurechtlichen Zulassungen untersucht. Sollten dabei offenkundige Verstöße gegen das Straf- oder Ordnungsrecht erkannt werden, ist eine Offenbarung an die zuständigen Ortspolizeibehörden zulässig. 2. Welche Verstöße wurden in welcher Anzahl grundsätzlich festgestellt bzw. welchen Verstößen wurde nach Meldungen der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten nachgegangen? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Treten in diesem Bereich Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Behörden auf? Es treten keine Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Behörden auf. 4. Gibt es für die Beamtinnen und Beamten, die die Steuerprüfungen durchführen, Dienstanweisungen oder Bekanntmachungen in Form eines Hinweises auf die Gesetzesänderung und die sich daraus ergebenden Folgen? Die zuständigen Vergnügungssteuerstellen in Bremen und Bremerhaven wurden von der Senatorin für Finanzen auf das Gesetz zur Änderung des Bremischen Spielhallengesetzes und zur Änderung des Bremischen Abgabengesetzes vom 25. November 2014 hingewiesen. 5. Das sogenannte Trennungsgebot unterbindet die Vermittlung von Sportwetten in Spielhallen, eine Trennung ist besonders für Ereignis- und Live-Wetten wichtig . Haben Meldungen von Beamtinnen und Beamten der Steuerbehörden oder andere Kontrollen zu Untersagungen der Vermittlungen solcher Wetten durch Spielhallenbetreiber geführt? Siehe Antwort zu Frage 1. Im Übrigen kontrollieren die Ortspolizeibehörden im Rahmen ihrer Kapazitäten, ob die Bestimmungen des Bremischen Glücksspielgesetzes und damit auch das sogenannte Trennungsgebot nach § 5 Abs. 4 Nr. 3 des Bremischen Glücksspielgesetzes eingehalten werden. Nach § 5 Abs. 4 Nr. 3 des Bremischen Spielhallengesetzes darf eine (Sport-) Wettvermittlungsstelle sich nicht in einem Gebäude oder Gebäudekomplex mit einer Spielhalle befinden. Im Zuge der Kontrollen wurde auf Hinweise der Ortspolizeibehörden die Sportwettvermittlung in Spielhallen durch die Betreiber eingestellt. In Einzelfällen verhängte die Behörde überdies ein Bußgeld. 6. Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass dieses Trennungsgebot flächendeckend durchgesetzt wird? Die Einhaltung des Trennungsgebots wird durch Kontrollen des Außendienstes der Ortspolizeibehörden sichergestellt und mittels sodann ergriffener Maßnahmen (Untersagungen, Bußgelder u. a.) durchgesetzt. Es sind bereits fünf Untersagungsverfügungen wegen des Verstoßes gegen das sogenannte Trennungsgebot ergangen. Nach Kenntnis der Ortspolizeibehörden werden derzeit keine Sportwetten in Spielhallen vermittelt. Druck: Anker-Druck Bremen