— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 187 (zu Drs. 18/143) 10. 01. 12 Mitteilung des Senats vom 10. Januar 2012 Mhallamiye in Bremen Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/143 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen gehören insgesamt zu den Mhallamiye im Land Bremen? In Bremen leben etwa 2 600 Menschen, die der Volksgruppe der Mhallamiye zuzurechnen sind. 2. Wie viele sind davon seit 2008 strafrechtlich in Erscheinung getreten, aufgeteilt nach Jahren, Anzahl, Schwere der Straftat, Altersgruppen, Geschlecht und Tatorten? Vorbemerkung zu den nachfolgenden Statistiken: Die Polizei Bremen erstellt jährlich einen ausführlichen Situationsbericht. Der Bericht über die Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2011 erscheint im Februar 2012. Ein Zwischenbericht wird jeweils zum Halbjahr vorgelegt. Zur besseren Darstellung der Entwicklung werden im Folgenden die Jahreszahlen von 2006 bis 2010 verwendet. Soweit vorhanden wird die Entwicklung im ersten Halbjahr 2011 angefügt. Diese Zahlen sind aber nur bedingt aussagekräftig. Sie lassen keine Hochrechnungen für das gesamte Jahr zu. Da sich auch immer wieder die Zuordnungen von polizeilich auffälligen Personen zu der Gruppe der Mhallamiye aufgrund von neuen Erkenntnissen der ISTEC ändern, d. h. die Gesamtgruppe größer oder kleiner wird, müssen die Zahlen zum Jahresende rückwirkend für den Gesamtzeitraum neu ausgewertet werden. Im Jahr 2010 wurden 328 Tatverdächtigte mit 737 Strafbeteiligungen aus der Gruppe der Mhallamiye registriert. Die Anzahl der Straftaten aus dieser Gruppe betrug 648. In der ersten Jahreshälfte 2011 waren es 191 Tatverdächtigte mit 389 Tatbeiträgen. Abbildung 1: Entwicklung der Fallzahlen von Tatbeteiligung, Straftaten und Tatverdächtigen von 2006 bis erstes Halbjahr 2011: — 2 — Schwere der Straftat Die Schwere der Tat lässt sich am besten anhand der Tatbeteiligung an den sogenannten Index-Delikten darstellen. Diese umfassen Diebstahl unter erschwerenden Umständen, Körperverletzung unter erschwerenden Umständen, Delikte im Bereich Betäubungs- und Arzneimittel, Delikte gegen die persönliche Freiheit, Raubdelikte, Delikte nach dem Waffengesetz, Sexualdelikte und Tötungsdelikte . Im Jahr 2010 waren 43,4 % aller Tatbeteiligungen der Gruppe der Mhallamiye den Index-Delikten zuzuordnen (im ersten Halbjahr 2011 waren es 51,7 %). Innerhalb der Index-Delikte bestimmen der Diebstahl unter erschwerenden Umständen (25,8 %), Delikte im Bereich der Betäubungs- und Arzneimittelkriminalität (22,4 %), Delikte der Körperverletzung unter erschwerenden Bedingungen (22,4 %) und die Delikte gegen die persönliche Freiheit (20,4 %) das Tatverhalten. Im Zeitverlauf stellt sich die Entwicklung der Index-Delikte an den gesamten Straftaten wie folgt dar: Abbildung 2: Entwicklung der Index-Delikte von 2006 bis 2010: Altersgruppen Die Entwicklung der Fallzahlen nach Altersgruppen zeigt, dass die Zahlen fast durchgängig sinken. Erfreulich ist insbesondere die Abnahme der Fallzahlen bei den Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. Im Vergleich zu 2008 gibt es 12 % weniger Tatverdächtige bei den 7- bis 20-Jährigen. Noch deutlicher fällt der Rückgang bei der Anzahl der begangenen Straftaten dieser Altersgruppe aus. Sie sinken im Vergleich zu 2008 um 22 % (zu den einzelnen Altersgruppen siehe die Abbildungen 3 bis 7). Eine deutliche Zunahme der Tatverdächtigen lässt sich jedoch in der Altersgruppe der 21- bis 24-Jährigen feststellen. Im Jahr 2010 wurden 61 Tatverdächtige aus dieser Gruppe erfasst. Das ist der höchste Wert seit dem Jahr 2006 (siehe Abbildung 6). Abbildung 3: Entwicklung der Fallzahlen der Kinder (7 bis 13 Jahre) — 3 — Abbildung 4: Entwicklung der Fallzahlen der Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) Abbildung 5: Entwicklung der Fallzahlen der Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) Abbildung 6: Entwicklung der Fallzahlen der Jungerwachsenen (21 bis 24 Jahre) — 4 — Abbildung 7: Entwicklung der Fallzahlen Erwachsener (25 Jahre und älter) Geschlecht Abbildung 8: Entwicklung der Tatbeteiligungen nach Geschlecht 91% der Tatverdächtigten sind männlich (88 % im ersten Halbjahr 2011). Tatorte Abbildung 9: Anzahl der Tatorte in der Polizei-Inspektion Mitte/West — 5 — Abbildung 10: Anzahl der Tatorte in der Polizei-Inspektion Süd Abbildung 11: Anzahl der Tatorte in der Polizei-Inspektion Ost Abbildung 12: Anzahl der Tatorte in der Polizei-Inspektion Nord 3. Wie haben sich davon seit 2008 die Anzahl der Straftaten der TOP- und Intensivtäter aus diesem Personenkreis entwickelt? Von den in der ersten Jahreshälfte 2011 erfassten Tatverdächtigen gelten 23 als TOP-Täter und 17 als Intensivtäter (2010: 328 Tatverdächtige, 38 TOP-Täter, 18 Intensivtäter). Die TOP-Täter bzw. die Intensivtäter verursachten jeweils ca. 15 % der Tatbeteiligungen in diesem Zeitraum. Auffällig ist auch, dass bei den 18- bis 20-Jährigen 41 % der zu verzeichnenden Tatbeteiligungen auf Intensivtäter gingen. Als TOP-Täter gilt, wer mindestens fünf Index-Delikte begangen — 6 — hat. Die Taten dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Einstufung als Intensivtäter erfolgt nach dem allgemeinen Intensivtäterkonzept. Seit dem Jahr 2007 sind die Fallzahlen der Tatbeteiligungen sowohl der TOPTäter als auch der Intensivtäter rückläufig. Allein von 2009 auf 2010 verringerte sich die Anzahl der begangenen Tatbeiträge von TOP-Tätern um 58,9 %. Abbildung 13: Entwicklung der Tatbeiträge der TOP- und Intensivtäter von 2006 bis 2010 Resümee: Die Entwicklung der Straftaten, Tatverdächtigen und Tatbeteiligungen der Gruppe der Mhallamiye lässt die vorsichtige Einschätzung zu, dass die getroffenen polizeilichen Maßnahmen Wirkung zeigen. Die neuesten Zahlen lassen aber noch keine sichere Prognose für das Jahr 2011 zu. Dennoch ist die Kriminalitätsbelastung der Gruppe nach wie vor hoch. Es wird deshalb als notwendig angesehen, die Kriminalitätsbekämpfung in diesem Bereich weiterhin sehr konsequent und konzentriert durchzuführen. Flankierend gilt es, die soziale Integration dieser Gruppe in die Gesellschaft zu verbessern (vergleiche auch Antwort zu Frage 7). 4. Wie sind die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren ausgegangen, aufgeteilt nach Einstellungen, Strafbefehlen, Anklagen und Verurteilungen? Ein besonderes Attribut wird bei der Staatsanwaltschaft seit Februar 2010 nur für die sogenannte Clan-Kriminalität vergeben, für die eine gesonderte Zuständigkeit besteht. Die Zahlen dieses zuständigen Dezernats beinhalten aber auch Straftaten anderer ethnischer Gruppen. Bei der Staatsanwaltschaft erfolgt keine gesonderte Erfassung der Verfahren allein gegen Angehörige der Volksgruppe der Mhallamiye. Eine Auswertung aller strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren allein gegen Angehörige der Volksgruppe der Mhallamiye ist deshalb nicht möglich. In Absprache mit der ISTEC erfolgt allerdings eine Verfahrensrückmeldung. Berücksichtigt wurden für die unten stehende Auswertung alle polizeilich bekannt gewordenen Taten und die daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die an die Staatsanwaltschaft Bremen im Jahr 2010 abgegeben wurden. Aufgenommen wurden alle bis Februar 2011 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren. In diesem Zeitraum wurden 182 Verfahren mit 294 Verfahrensbeteiligten identifiziert . Davon sind 198 Beteiligungen den Personen der Gruppe der Mhallamiye zuzuordnen (96 Beteiligungen wurden von anderen Personen verübt). Die 198 Beteiligungen wurden von 140 Personen verübt. — 7 — Abbildung 14: Verfahrensrückmeldungen der Staatsanwaltschaft Bremen Unter Verfahrenseinstellungen sind solche mit und ohne Auflagen enthalten. 5. Wie viele der Mhallamiye beziehen Leistungen nach dem SGB II oder dem Asylbewerberleistungsgesetz? Aus dem EDV-Programm Open Prosoz (SGB XII und AsylbLG), aus dem pseudonymisierten Datensatz zum SGB II, der dem Statistischen Landesamt Bremen für Auswertungen zur Verfügung steht, sowie aus dem Fachverfahren A2LL (Jobcenter) lassen sich zwar Personengruppen nach Staatsangehörigkeiten, nicht aber nach Zugehörigkeit zu ethnischen Gruppen auswerten. Insofern liegen keine Zahlen zur Anzahl der Leistungsempfänger/-innen, die den Mhallamiye zugehören, vor. 6. Wie bewertet der Senat den Erwerb von Grundstücken und Häusern von Personen , die der Mhallamiye zugehören, die Leistungen nach dem SGB II oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, und diesen Erwerb entweder mit Hilfe von Krediten seitens Bremer Banken oder Sparkassen oder durch Bargelder, welche aus vermeintlichen ausländischen Erbschaften stammen, finanzieren und welche präventiven Maßnahmen werden zur Verhinderung solcher Erwerbe unternommen? Dem Senat ist nicht bekannt, dass Personen, die Sozialleistungen beziehen, in der in der Frage beschriebenen Form Immobilien erworben haben. In einem Fall wurden von der Polizei Ermittlungen geführt. Dabei wurde festgestellt, dass eine Person, die der Gruppe der Mhallamiye zuzuordnen ist und zum damaligen Zeitpunkt nur ein geringfügiges Erwerbseinkommen hatte, ein Haus gekauft hat. Die Finanzierung wurde daraufhin geprüft, konnte aber nicht beanstandet werden. Die Mieteinnahmen waren höher als die Finanzierungskosten, sodass der Kreditgewährung aus Sicht der Bank nichts im Wege stand. Im Zuge der Ermittlungen wurde nicht festgestellt, dass der Käufer der Immobilie auch Sozialleistungen bezogen hat. Eine Geldwäschehandlung konnte nicht nachgewiesen werden. Hinweisen auf Sozialleistungsbetrug wird konsequent nachgegangen. Sofern Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente bestehen, greifen in den jeweiligen Institutionen standardisierte Verfahren. Nach Ermittlung des vollständigen Sachverhalts und der gegebenenfalls entstandenen Schadenssumme wird ein Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid erlassen und, sofern eine Ordnungswidrigkeit bzw. ein Straftatbestand vorliegt, der Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch weitere Behörden und Leistungsträger informiert, wenn ein Leistungsbetrug bzw. ein unrechtmäßiger Leistungsbezug bei anderen Behörden vermutet wird. — 8 — 7. Welche Maßnahmen wurden seitens des Senats unternommen, um die Kriminalität insgesamt aus dieser Personengruppe zu bekämpfen sowie die Integration dieser Personengruppe zu verbessern? Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität: Die Bremer Polizei hat die Informationssammelstelle ethnische Clans (ISTEC) eingerichtet, um durch Analysen geeignete Ansätze zur Kriminalitätsbekämpfung zu entwickeln. Es wird insbesondere auf eine konzertierte, behördenübergreifende Bearbeitung der Straftaten gesetzt, die durch TOP- und Intensivtäter begangen werden sowie auf die Verhinderung und Unterbindung krimineller Karrieren. Grundsätzlich geht die Polizei Bremen mit einer Null-Toleranz-Strategie gegen die polizeilich auffällige Personen vor. Das bedeutet, dass konsequent repressivpolizeiliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine verlässliche Grundlage für die strafrechtliche Sanktionierung sein sollen. Zur Strukturierung der Ermittlungen in der Sachbearbeitung der Polizei Bremen wurden TOP-Täter-Listen erstellt. Für Schwellentäter und sonstige Täter richten sich die polizeilichen Maßnahmen nach bereits bestehenden Täterkonzepten, die im Rahmen des Handlungskonzeptes Stopp der Jugendgewalt und dem Intensivtäterkonzept erstellt wurden und umgesetzt werden. Es handelt sich dabei u. a. um Gefährderansprachen, Fallkonferenzen, die Erstellung von personenorientierten Berichten und die priorisierte Bearbeitung von Ermittlungsvorgängen. Im Jahr 2010 hat die Polizei insgesamt 271 polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Angehörigen der Mhallamiye durchgeführt. Darunter waren 63 vollstreckte oder vollstreckbare Haftbefehle, 40 Vernehmungs- oder Ermittlungsersuchen auswärtiger/anderer Dienststellen, 19 Aufenthaltsermittlungen, 63 Anhaltemeldungen, 17 DNA-Identifizierungen, 15 Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, 41 Täteransprachen und elf Mitteilungen an die Sozialbehörden . Die Staatsanwaltschaft wird frühzeitig über einschlägige Ermittlungsverfahren der Polizei unterrichtet. Die Staatsanwaltschaft garantiert eine priorisierte und zeitnahe Bearbeitung der Ermittlungsverfahren. Teil des Konzeptes ist es, sämtliche Tatvorwürfe konsequent zu verfolgen und gegebenenfalls gerichtlich zu sanktionieren. Zur Sicherung der Qualität der Ermittlungen (Beweissicherung, Zeugenvernehmungen etc.) findet ein kontinuierlicher Austausch zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei statt. Bei Straftaten prüfen die Ausländerbehörden regelmäßig zusätzlich zu den strafrechtlichen Sanktionen die Aufenthaltsbeendigung als eine mögliche Maßnahme der Gefahrenabwehr (zur Verhinderung weiterer Straftaten). Maßnahmen zur Förderung der Integration: Für eine Integration in die Gesellschaft sind Sprachkenntnisse, gute frühkindliche und schulische Bildung sowie gelingende gesellschaftliche Teilhabe durch Ausbildung und Arbeit wesentliche Schlüsselfaktoren. Die Aufgaben der Integrationsinstanzen wie frühkindliche Förderung, Elternarbeit, Bildung und Arbeitsmarkt sowie soziale und familienbezogene Hilfen im Wohnumfeld der Betroffenen haben das Ziel, die Erziehungskompetenzen der Eltern zu fördern und auch die Kinder frühzeitig zu fördern. Dazu zählt die Teilnahme an Familienbildungsprogrammen, an Gesundheitsförderprogrammen und an Spielkreisen. Angestrebt wird auch ein möglichst früher Eintritt in die Kita. Auch auf die schulische Förderung der Kinder wird wegen der relativ schlechten Schulabschlüsse einiger Kinder und Jugendlichen besonderer Wert gelegt. Die Jugendlichen benötigen berufliche Perspektiven und Hilfestellungen beim Schreiben von Bewerbungen sowie beim Akquirieren von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen. Hinderlich für eine Integration ist bei vielen Familien auch der ungesicherte Aufenthaltsstatus. Viele Jugendliche und Erwachsene leben seit Jahrzehnten mit einem Duldungsstatus in Bremen. Sie haben dadurch objektiv eingeschränkte Rechte in Bezug auf berufliche Möglichkeiten und auch subjektiv wahrgenommen weniger Perspektiven . Verbessert werden konnte die Situation bereits für gut integrierte Kinder und Jugendliche, die jetzt aufgrund des seit dem 1. Juli 2011 gültigen neuen § 25a des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können. Einige Kinder und Jugendliche aus dieser Gruppe besitzen außerdem bereits die deutsche Staatsangehörigkeit. — 9 — Aus den Berichten der Bereiche frühkindliche Erziehung, Bildung und Jugendhilfe können trotz aller bestehenden Probleme bereits heute einige positive Erkenntnisse gewonnen werden. So nehmen die Familien sehr gut die Angebote der Kitas wahr. Die Kinder kommen regelmäßig in die Einrichtungen, und die Mütter beteiligen sich mit ihren Kindern an den Angeboten. Auch Einrichtungen für Schulkinder bzw. Jugendliche, wie beispielsweise das Spielhaus oder der Mädchentreff in Bremen-Nord werden gut angenommen. In Bremen-Nord, wo es in der Grohner Düne immer wieder soziale Konflikte gibt, ist seit kurzem zusätzlich ein interkultureller Mittler tätig, der Kontakte zu den Familien und den Jugendlichen herstellt. Er ist gleichzeitig Ansprechpartner der bestehenden sozialen Einrichtungen, Schulen und Kitas in Bremen-Nord. Alle oben genannten Erkenntnisse im sozialen Bereich sowie Handlungsmöglichkeiten zur Durchsetzung von rechtskonformen Verhaltensweisen wurden von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe, die seit 2009 besteht, zusammengetragen und koordiniert. Zur Konkretisierung einer abgestimmten und gemeinsamen Vorgehensweise wurden außerdem zwei Stichproben von insgesamt 48 Familien anonymisiert ausgewertet. Analysiert wurden u. a. die schulische Situation der Kinder, die Arbeit des Amtes für Soziale Dienste bzw. der Jugendgerichtshilfe mit den Familien, der ausländerrechtliche Status und die Kriminalitätsbelastung. Ein detaillierter Bericht dieser Arbeitsgruppe wird im März 2012 vorgelegt werden. Druck: Anker-Druck Bremen