— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 192 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 29. November 2011 Entwicklungsperspektiven für den Bremer Rat für Integration Der 2005 konstituierte Bremer Rat für Integration will das Miteinander der Menschen verschiedener Herkunftsländer im Land Bremen und seinen beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven begleiten und befördern sowie aus seiner täglichen Arbeit heraus der Politik konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Zusammenlebens machen. Die Satzung definiert die Aufgaben mit der Förderung und Unterstützung der Eingliederung von Zugewanderten und dem gleichberechtigten Zusammenleben in einer multiethnischen Gesellschaft. Das Gremium arbeitet ehrenamtlich und hat 28 Mitglieder sowie eine entsprechende Anzahl Stellvertreter und Stellvertreterinnen . Der Verwaltungsentwurf einer „Konzeption zur Integration von Migranten und Migrantinnen im Lande Bremen 2011 bis 2015“ vom 14. Oktober 2011 geht von einer Fortführung und Weiterentwicklung der Arbeit des Rates für Integration aus. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Arbeit des Bremer Rates für Integration im Allgemeinen und hinsichtlich seiner Unterstützung für die Integration? 2. Welche Bedeutung misst der Senat der Funktion eines Integrationsbeauftragten zu, und welches konkrete Aufgabenfeld ist damit zurzeit verbunden? 3. Wie will der Senat einen nahtlosen Übergang zu einem Nachfolger sicherstellen , wenn der jetzige Integrationsbeauftragte Anfang 2012 in den Ruhestand geht? 4. Will der Senat die Funktion des Integrationsbeauftragten wieder mit dem Posten des Referatsleiters für Grundsatzangelegenheiten der Zuwanderungs- und Integrationspolitik verbinden, falls ja, was spricht dafür und was dagegen? 5. Erwägt der Senat die Ernennung eines unabhängigen Integrationsbeauftragten, falls ja, welche Gründe lassen sich dafür und dagegen anführen? 6. Wie stellt der Senat sich eine Weiterentwicklung des Bremer Rates für Integration vor, besonders in Anbetracht der Tatsache, dass die Mitarbeit ehrenamtlich ist, und wie will der Senat sicherstellen, dass diese Erwartungen administrativ und personell erfüllt werden können? 7. Welche Räume will der Senat nach dem Umzug der Sozialbehörde dem Bremer Rat für Integration zu welchen Konditionen zur Verfügung stellen? 8. Wie stellt der Senat die Einbindung des Rates in die Arbeit des Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit sowie der Sozialdeputation sicher, insbesondere im Hinblick auf den Informationsaustausch und die jeweiligen Sitzungsunterlagen ? Sigrid Grönert, Claas Rohmeyer, Sandra Ahrens, Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 10. Januar 2012 1. Wie bewertet der Senat die Arbeit des Bremer Rates für Integration im Allgemeinen und hinsichtlich seiner Unterstützung für die Integration? Der Senat misst der Arbeit des Bremer Rates für Integration einen hohen Stellenwert bei. Nach seinem Leitbild versteht er sich als Spiegel einer pluralen Einwanderungsgesellschaft mit der Aufgabe, ein gemeinsames Wir-Gefühl für alle im Land Bremen lebenden Menschen zu schaffen. Er setzt sich ein für ein gesellschaftliches Klima, in dem sich alle Menschen respektiert und wertgeschätzt fühlen können und dafür, dass alle Menschen in Bremen gleichermaßen eine Chance auf Entwicklung und Teilhabe erhalten. In diesem Sinne bezieht der Rat Positionen und formuliert Stellungnahmen an die Adresse der Politik, und er mischt sich in die öffentliche Meinungsbildung in zentralen Integrationsfragen ein. Besonders eindrucksvoll hat er diese Aufgabe im November 2011 mit der Organisation eines öffentlichen Hearings zur Bremer Integrationskonzeption für die kommenden Jahre und die daraus entstanden Anregungen unter Beweis gestellt. In diesem Sinne stellt er eine unverzichtbare Stimme für die Entwicklung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und für die Weiterentwicklung der Integrationsarbeit in Bremen dar. 2. Welche Bedeutung misst der Senat der Funktion eines Integrationsbeauftragten zu, und welches konkrete Aufgabenfeld ist damit derzeit verbunden? Der Senat misst der Aufgabe eines/r Referatsleiters/-in, dem/r auch die Funktion einer/s Integrationsbeauftragten zugeordnet ist, eine hohe Bedeutung bei. Zur Aufgabenstellung des der Senatskanzlei zugeordneten Referates gehören die Erarbeitung von Strategien und Konzepten der Integrationspolitik, die Begleitung der Themen der Integrationsministerkonferenzen der Minister/-innen und Senatoren/-innen der Länder, die Beteiligung an Gesetzgebungsvorhaben des Bundes bei der Migrations- und Integrationspolitik, die Weiterentwicklung der Querschnittsaufgabe Integration mit den Ressorts, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen, kommunalen und gesellschaftlichen Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen und Initiativen sowie die Konzeptentwicklung und Durchführung von Bürgerdialogen. Der Aufgabenstellung ist auch die Funktion eines/r Migrations- und Integrationsbeauftragten zugeordnet. In der Funktion werden für das Land Bremen Aufgaben wahrgenommen , die vergleichbar mit § 93 Aufenthaltsgesetz sind. Dies betrifft die allgemeine Integrationsförderung, die Förderung eines spannungsfreien Zusammenlebens aller Menschen in Bremen, aber auch die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und die Beratung in Fragen ethnischer Diskriminierung. 3. Wie will der Senat einen nahtlosen Übergang zu einem Nachfolger sicherstellen , wenn der jetzige Integrationsbeauftragte Anfang 2012 in den Ruhestand geht? Der Senat hat die Stelle einer/s Leiters/-in des Referats Integrationspolitik im Geschäftsbereich der Senatskanzlei zum 1. März 2012 ausgeschrieben. Über die vorliegenden Bewerbungen wurde im Dezember 2011 entschieden. 4. Will der Senat die Funktion des Integrationsbeauftragten wieder mit dem Posten des Referatsleiters für Grundsatzangelegenheiten der Zuwanderungs- und Integrationspolitik verbinden, falls ja, was spricht dafür und was dagegen? Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, gehört zur Aufgabenstellung des/der Leiters/-in des Referats Integrationspolitik in der Senatskanzlei auch die Wahrnehmung der Funktion eines/r Migrations- und Integrationsbeauftragten. Die Wahrnehmung der Aufgaben einer/s Integrationsbeauftragten in Verbindung mit einer Linienfunktion hat sich bewährt. — 3 — Druck: Anker-Druck Bremen 5. Erwägt der Senat die Ernennung eines unabhängigen Integrationsbeauftragten, falls ja, welche Gründe lassen sich dafür und dagegen aufführen? Nein. 6. Wie stellt sich der Senat die Weiterentwicklung des Bremer Rates für Integration vor, besonders in Anbetracht der Tatsache, dass die Mitarbeit ehrenamtlich ist, und wie will der Senat sicherstellen, dass diese Erwartungen administrativ und personell erfüllt werden? Der Bremer Rat für Integration, der sich 2005 konstituierte und 2009 neu gebildet wurde, arbeitet ehrenamtlich. Das Gremium hat 28 Mitglieder (sowie 28 Stellvertreter/-innen), die für diese Aufgabe von zahlreichen Institutionen und Akteursgruppen delegiert wurden. Dem Senat ist bewusst, dass die Wahrnehmung der in der Satzung verankerten Aufgaben für jedes einzelne Mitglied des Rates ein hohes Maß an persönlichem Engagement und zeitlichem Einsatz erfordert . Zur Sicherstellung von administrativen und öffentlichkeitsbezogenen Maßnahmen werden dem Rat jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, die es ihm ermöglichen, bestimmte Aufgaben auf nebenamtlicher Basis oder auf Honorarbasis zu finanzieren. Zurzeit werden Vorkehrungen getroffen, die eine Geschäftsstellentätigkeit absichern. 7. Welche Räume will der Senat nach dem Umzug der Sozialbehörde des Bremer Rates für Integration zu welchen Konditionen zur Verfügung stellen? Der Senat ist daran interessiert, dem Bremer Rat für Integration auch weiterhin ein Raumangebot zur Verfügung zu stellen, welches eine gute Geschäftsstellentätigkeit ermöglicht. Der Bremer Rat für Integration verfügt derzeit über einen Büroraum im Dienstgebäude Bahnhofsplatz 29 (Tivolihochhaus). Da die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen eigenen Raumbedarf hat, ist die Zurverfügungstellung eines anderen geeigneten Raumes erforderlich. Zurzeit werden mögliche räumliche Alternativen geprüft. 8. Wie stellt der Senat die Einbindung des Rates in die Arbeit des Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit sowie der Sozialdeputation sicher, insbesondere im Hinblick auf den Informationsaustausch und die jeweiligen Sitzungsunterlagen ? Der Senat unterstützt alle Bemühungen des Bremer Rates für Integration, wichtige Informationen für seine Arbeit zu erhalten und seine fachlichen Meinungen in den politischen Gremien einzubringen. Der Ausschuss für Integration, Bundes - und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 23. August 2011 beschlossen, den Bremer Rat für Integration, vertreten durch seine Vorsitzende, als ständigen Gast zu den Sitzungen einzuladen. Der Vorsitzenden werden alle Einladungen einschließlich Tagesordnung, Protokoll und Beratungsunterlagen zugesandt. Darüber hinaus erhält der Bremer Rat für Integration alle Einladungen und Sitzungsunterlagen der Deputation für Soziales, Kinder und Jugend.