— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 195 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 6. Dezember 2011 Ehrung von Freiwilligentätigkeit und Ehrenamt Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat auf die Stärkung der Aufmerksamkeit und Anerkennung für Freiwillige und bürgerschaftliches Engagement in der Gesellschaft hingewiesen. 2011 ist das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit . Wir fragen den Senat: 1. Wie werden ehrenamtlich Tätige auf Landesebene ausgezeichnet? 2. Gibt es bei den Geehrten Differenzierungen nach Tätigkeitsfeldern, wie z. B. Sport, Politik, Pflege und u. a. täglicher, wöchentlicher und monatlicher Einsatz? 3. Wer schlägt die Auszeichnungen vor? 4. Welche Voraussetzung müssen die Geehrten erfüllen? 5. Wer überprüft und genehmigt sie? 6. Wie werden sie verliehen/überreicht und von wem? 7. Wie viele ehrenamtlich Tätige sind in den letzten beiden Jahren aus dem Land Bremen auf Bundesebene durch staatliche Institutionen ausgezeichnet worden? Erwin Knäpper, Sigrid Grönert, Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 10. Januar 2012 1. Wie werden ehrenamtlich Tätige auf Landesebene ausgezeichnet? Ein relevanter Aspekt der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements liegt in der Gestaltung einer motivierenden und unterstützenden Anerkennungskultur . Dazu gehören unterschiedliche Formen und Instrumente der Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements. Bürgerschaftliches Engagement betrifft alle Politikbereiche. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen zeichnet hervorragende Leistungen im Land Bremen durch Überreichung einer Urkunde bzw. eines Belobigungsschreibens im Rahmen eines allgemeinen Senatsempfangs aus. Dies erfolgt nur in Einzelfällen und in der Regel auf Anregung. Spezielle Senatsempfänge für Einzelpersonen werden anlässlich besonderer Jubiläen oder Geburtstage gegeben . Eine Einladung zum Neujahrsempfang des Landes Bremen wird für Einzelpersonen oder besondere Zielgruppen nach Rücksprache mit dem Präsidenten des Senats ausgesprochen. Darüber hinausgehende Auszeichnungen sind die Rettungsmedaille in Bronze und in Silber, die Sportmedaille, die Medaille für Wissenschaft und Kunst, die Ehrenmedaille in Gold, die Ehrenbürgerschaft in Bremen oder Bremerhaven. — 2 — Es ist Aufgabe der Länder, gemeinsam mit dem Bund die Rahmenvoraussetzungen für eine gute verlässliche Infrastruktur zu schaffen, dazu zählen auch materielle Unterstützungen wie Versicherungsschutz (in Bremen seit 2006), Infoportale , Webauftritte (www.buergerengagement.bremen.de), Fortbildungen, Fachtage, Vortragsreihen, Ehrenamtsmessen und die wichtige Aufgabe der Vernetzung der Akteure der Zivilgesellschaft. Die erste Ländergrenzen überschreitende Ehrenamtskarte wurde 2010 auf Anregung der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen eingeführt. Sie kann in Bremen und in Niedersachsen genutzt werden. Als Trägerinnen und Träger der Karte erhalten herausragend Engagierte von Bremerhaven bis nach Göttingen Vergünstigungen als kleine Würdigung und Anerkennung ihres Engagements . Knapp 1 000 Angebote, Verlosungs- und Rabattaktionen existieren derzeit in beiden Ländern. Freiwillige können von ihrem „goldwerten“ Engagement etwa in Bädern, Bibliotheken, Theatern und Fußballstadien profitieren. In beiden Bundesländern ist die Ehrenamtskarte Ausdruck einer gelebten Kultur der Anerkennung und ein weiteres Zeichen der Wertschätzung für in herausragender Weise Engagierte. Um den internationalen Tag des Ehrenamtes (5. Dezember) werden Engagierte aus den Bereichen Soziales, Kinder, Jugend und Frauen seit 2003 sowie zusätzlich aus dem Ressort Inneres und Sport seit 2010 in das Bremer Rathaus eingeladen . Im Sportbereich werden speziell anlässlich der jährlichen Sportlerehrung des Senats im Rahmen des Jahresempfangs des Sports etwa zehn Sportfunktionäre und drei Vereine für ihre ehrenamtlichen Verdienste im Sport ausgezeichnet. Im Bereich Inneres erhalten zudem die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ein Verdienstabzeichen für 25- bzw. 40-jährige Mitgliedschaft, und damit ehrenamtliche Tätigkeit. 2. Gibt es bei den Geehrten Differenzierungen nach Tätigkeitsfeldern, wie z. B. Sport, Politik, Pflege und u. a. täglicher, wöchentlicher und monatlicher Einsatz? Bei den oben angegebenen Ehrungen durch den Senat wird nicht nach Tätigkeitsfeldern differenziert, dies gilt auch für die Bremer Ehrenamtskarte. 3. Wer schlägt die Auszeichnungen vor? Anregungen zu Ehrungen bzw. Auszeichnungen des Senats werden in der Regel durch Dritte an die Senatskanzlei oder die Ressorts herangetragen. Diese bereiten dann die Anregungen auf und schlagen dem Präsidenten des Senats eine Auszeichnungsart vor. Die Organisationen und Verbände schlagen Ehrenamtliche für die Ehrenamtskarte vor bzw. diese melden sich direkt bei ihrer jeweiligen Organisation. Im Sportbereich schlägt der Landessportbund Bremen (LSB) dem Sportressort die zur Ehrung anstehenden Ehrenamtlichen vor. Die Ehrung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren wird durch die Wehrführer , über die Leiter der Berufsfeuerwehren, an den Senator für Inneres und Sport herangetragen. 4. Welche Voraussetzung müssen die Geehrten erfüllen? Grundlage für eine Ehrung bzw. Auszeichnung ist ein langjähriges, ehrenamtliches Engagement zugunsten des Gemeinwohls. Voraussetzung für die bremisch-niedersächsische Ehrenamtskarte sind in beiden Bundesländern die Einhaltung derselben Kriterien: Mindestens 18 Jahre alt, Ausübung einer freiwilligen, gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss das Engagement seit drei Jahren bestehen. Die Bremer Ehrenamtskarte wird an alle Personen vergeben, die in Bremen wohnen bzw. sich aus dem Bremer Umland ehrenamtlich in Bremen engagieren . Die Karte ist personenbezogen und nicht übertragbar. Die Bremer Ehrenamtskarte ist im ganzen Land Bremen und in Niedersachsen gültig. Anträge für die Ehrenamtskarte sind unter www.buergerengagement.bremen.de und bei allen Vereinen und Verbänden zu erhalten. — 3 — Druck: Anker-Druck Bremen Die Geehrten des Sportbereichs müssen die Voraussetzungen der internen Ehrenordnung des LSB erfüllen, d. h., verdienstvolle Ehrenamtliche im Sport müssen mindestens die Anforderungen zur Verleihung der Silbernen Ehrennadel erfüllen (z. B. LSB-Präsidiums- und Ausschussmitglieder, Vorstandsmitglieder der Kreise, Fachverbände und Vereine, wenn eine langjährige verdienstvolle Tätigkeit innerhalb der Sportgremien vorliegt). Geehrte Vereine müssen durch besondere Angebote und Erfolge (z. B. in der Jugendarbeit, der sozialen Arbeit, des Breiten- und Gesundheitssports, des Leistungssports und der Lebensrettung) aus dem allgemeinen Rahmen herausragen. 5. Wer überprüft und genehmigt sie? Innerbremische Ehrungen oder Auszeichnungen werden von der Senatskanzlei und den zuständigen Ressorts geprüft und zur Entscheidung vorbereitet. Die Bestätigung des Ehrenamts für die Ehrenamtskarte wird unbürokratisch von den Trägerorganisationen aller Engagementbereiche vorgenommen. Das Referat Bürgerengagement bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen überprüft die Anträge auf Ausstellung einer Ehrenamtskarte und die Trägerbestätigung und stellt die Karten bei Erfüllung der Vorgaben aus. Für den Sportbereich prüft das Sportressort die Vorschläge und wenn keine Bedenken bestehen, werden in der Regel die LSB-Vorschläge in die Ehrungsliste aufgenommen. 6. Wie werden sie verliehen/überreicht und von wem? Innerbremische Ehrungen und Auszeichnungen werden durch den Präsidenten des Senats, Senatorinnen oder Senatoren im Rahmen eines Empfangs überreicht. Im Sportbereich werden als Auszeichnungen Urkunden für Einzelpersonen sowie Urkunden/Senatsplaketten für Vereine vom für den Sport zuständigen Senator anlässlich der Sportlerehrung des Senats im Rahmen des Jahresempfangs des Sports im Frühjahr des jeweiligen Jahres überreicht. Die Ehrenamtskarten werden mit einer Urkunde per Post zugestellt, einigen Personen wird die Karte stellvertretend für alle anderen Engagierten des Landes Bremens von der zuständigen Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen überreicht. 1 100 Personen haben seit Einführung die Karte per Post erhalten, 60 Engagierten überreichte die Senatorin sie persönlich. Bei den Eingeladenen wird angestrebt , in gleicher Weise Engagierte aus Bremen und Bremerhaven sowie alle Engagementbereiche abzudecken. Die Feuerwehrehrenzeichen werden grundsätzlich durch den Leiter der jeweiligen Berufsfeuerwehr, im Namen des Senats der Freien Hansestadt Bremen, verliehen. 7. Wie viele ehrenamtlich Tätige sind in den letzten beiden Jahren aus dem Land Bremen auf Bundesebene durch staatliche Institutionen ausgezeichnet worden? Anerkennungen mit nationaler Aufmerksamkeit erfolgen beispielsweise mit der Teilnahme am Programm des Bundespräsidenten im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit, mit der Einladung zum Neujahrsempfang oder Sommerfest des Bundespräsidenten und mit der Verleihung eines Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen Stufen. In den Jahren 2010/2011 erfolgten 64 Auszeichnungen auf Bundesebene.