— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 201 S Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 22. Mai 2012 Gutachten durch GeoInformation GeoInformation ist das Landesamt für Kataster, Vermessung, Immobilienbewertung und Informationssysteme in Bremen. In der Vergangenheit hat das Amt zahlreiche Umstrukturierungen erfahren. 2011 wurde der vormalige Landesbetrieb schließlich in ein Landesamt zurückgeführt. Das Landesamt stellt seine Dienste sowohl den Bürgern , der Wirtschaft, der Verwaltung als auch den Gerichten zur Verfügung. Insbesondere ist auch die Finanzverwaltung auf die Dienste des Landesamtes angewiesen , da sie seit der Erbschafts- und Schenkungssteuerreform vom 1. Januar 2009 Verkehrswerte ermitteln muss. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Grundstücke wurden jeweils in den Jahren 2009 bis 2011 vererbt? 2. Wie hoch waren die Erbschaftssteuereinnahmen jeweils in den Jahren 2009 bis 2011? 3. Wie werden die Verkehrswerte von Grundstücken, die der Erbschafts- und Schenkungsteuer unterliegen, seit dem 1. Januar 2009 ermittelt? 4. Wie und in welchem Umfang wird in diesem Zusammenhang auf Daten und Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zurückgegriffen? 5. Für wie viele Grundstücke wurden jeweils in den Jahren 2009 bis 2011 Gutachten von GeoInformation erstellt? 6. Wie lange hat die Wertermittlung durch GeoInformation jeweils in den Jahren 2009 bis 2011 durchschnittlich gedauert? 7. Gegen wie viele Erbschaftssteuerbescheide wurde in diesem Zeitraum Einspruch erhoben, und in wie vielen Fällen waren fehlende Gutachten Ursache für den Einspruch? 8. Welche Auswirkungen hatte die Umstrukturierung im Jahr 2011 bei GeoInformation auf die sachgerechte Umsetzung von Gutachten? 9. Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, die noch nicht nach dem neuen Recht aus der Erbschafts- und Schenkungssteuerreform bearbeitet wurden? 10. Wie hoch waren die Steuerausfälle aus der Erbschaftssteuer, weil Daten oder Gutachten von GeoInformation nicht vorlagen? 11. Welche Erkenntnisse hat der Senat durch den von der Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz vorgeschlagenen Praxistest zur Erprobung der drei Modelle zu einer Reform der Grundsteuer für eine Umsetzung im Land Bremen ziehen können? Frank Imhoff, Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 17. Juli 2012 1. Wie viele Grundstücke wurden jeweils in den Jahren 2009 bis 2011 vererbt? Die vererbten Grundstücke werden nicht gesondert erfasst. 2. Wie hoch waren die Erbschaftssteuereinnahmen jeweils in den Jahren 2009 bis 2011? Die Erbschaftssteuereinnahmen werden nicht gesondert erfasst. Die Erbschaftsund Schenkungssteuereinnahmen betrugen auf volle T‡ abgerundet in 2009 46 428 000 ‡, in 2010 31 736 000 ‡ und in 2011 40 612 000 ‡. 3. Wie werden die Verkehrswerte von Grundstücken, die der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen, seit dem 1. Januar 2009 ermittelt? Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erbschaftssteuerreformgesetz legt der Bewertung des Grundvermögens für die Erbschafts- und Schenkungssteuer den gemeinen Wert (Verkehrswert) zugrunde. Für unbebaute Grundstücke bestimmt sich der Wert nach dem Bodenrichtwert des Gutachterausschusses. Bebaute Grundstücke sind abhängig von der Grundstücksart im Vergleichs-, Ertragsoder Sachwertverfahren zu bewerten. Im Vergleichswertverfahren sind unter Heranziehung von Kaufpreisen die Grundstückarten Wohnungs- und Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zu bewerten. 4. Wie und in welchem Umfang wird in diesem Zusammenhang auf Daten und Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zurückgegriffen? Für unbebaute Grundstücke bestimmt sich der Wert nach dem Bodenrichtwert. Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch zu ermitteln und sind den Finanzämtern mitgeteilt worden. Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens für bebaute Grundstücke sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Preise für Vergleichsgrundstücke heranzuziehen. Anstelle von Vergleichspreisen können von den Gutachterausschüssen ermittelte und mitgeteilte Vergleichsfaktoren herangezogen werden. Aufgrund der bei dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte Bremen in Bezug auf das Vergleichswertverfahren derzeit bestehenden knappen Personalsituation obliegt die Wertermittlung im Zusammenhang mit der Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Bremen bis auf Weiteres der Bewertungsstelle des Finanzamts Bremen-Mitte. Hierfür greift die Bewertungsstelle des Finanzamts Bremen-Mitte auf die Daten der Grundstücksmarktberichte zurück. Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2011 können durch das Finanzamt zurzeit nicht bearbeitet werden, da der Grundstücksmarktbericht 2012 die wertbestimmenden Daten zu Eigentumswohnungen und die Mietpreisübersicht nicht enthält. Die dafür erforderlichen Auswertungen der rund 4 000 Kauffälle (ca. 55 % aller Kauffälle) wird im Juli 2012 abgeschlossen werden (hierzu siehe auch die Antwort auf Frage 8). Insgesamt 1 370 Bewertungsfälle unterliegen den Regelungen des Erbschaftssteuerreformgesetzes . Hiervon entfallen etwa 1 023 Fälle auf das Vergleichswertverfahren . 5. Für wie viele Grundstücke wurden jeweils in den Jahren 2009 bis 2011 Gutachten von GeoInformation erstellt? Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen hat folgende Anzahl von Verkehrswertgutachten in den jeweiligen Jahren erstellt: Jahr Anzahl 2009 117 2010 127 2011 99 — 3 — 6. Wie lange hat die Wertermittlung durch GeoInformation jeweils in den Jahren 2009 bis 2011 durchschnittlich gedauert? Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses sind, nach Jahren gestaffelt, durchschnittlich folgende Bearbeitungs- und Wartezeiten angefallen: Jahr Wochen 2009 10 bis 12 2010 14 bis 18 2011 14 bis 18 7. Gegen wie viele Erbschaftssteuerbescheide wurde in diesem Zeitraum Einspruch erhoben, und in wie vielen Fällen waren fehlende Gutachten Ursache für den Einspruch? Die Anzahl der insgesamt eingelegten Einsprüche gegen Erbschaftssteuerbescheide beträgt zum 30. April 2012 für 2009, 2010 und 2011 jeweils 255, 189 und 474 Fälle. Die Zahl der Fälle, in denen es um fehlende Gutachten geht, wird nicht gesondert festgehalten. Nach Rücksprache mit den Bearbeitern der Erbschaftsteuerstelle und der Rechtsbehelfsstelle dürfte es sich etwa um ein bis zwei Fälle pro Jahr handeln. 8. Welche Auswirkungen hatte die Umstrukturierung im Jahr 2011 bei GeoInformation auf die sachgerechte Umsetzung von Gutachten? Der Senat hat am 12. Oktober 2010 die Gründung des Landesamtes GeoInformation zum 1. Januar 2011 beschlossen. Die Amtsgründung hat keine unmittelbare Wirkung auf die sachgerechte Umsetzung von Gutachten. Es sind sowohl im Jahr vor als auch im Jahr nach der Amtsgründung drei Mitarbeiter für die Gutachtenerstellung tätig. In den vorherigen Jahren war allerdings auch in diesem Bereich das Personal rückläufig, um die Einsparquoten erfüllen zu können. In der Senatsvorlage zur Amtsgründung sind die Personalzielzahlen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) der Jahre 2011 (118,8 VZÄ) bis 2015 (95,2 VZÄ) festgelegt worden. 9. Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, die noch nicht nach dem neuen Recht aus der Erbschafts- und Schenkungssteuerreform bearbeitet wurden? Insgesamt 1 269 Bewertungsfälle des neuen Rechts aus der Erbschafts- und Schenkungssteuerreform wurden noch nicht bearbeitet. Um diese Fälle aufarbeiten zu können, werden dem Gutachterausschuss für die Wertermittlung im Zusammenhang mit der Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, d. h., für die Ermittlung von Vergleichswerten, in Bremen kurzfristig eine Stelle und in Bremerhaven eine halbe Stelle zunächst befristet für zwei Jahre zugewiesen. 10. Wie hoch waren die Steuerausfälle aus der Erbschaftssteuer, weil Daten oder Gutachten von GeoInformation nicht vorlagen? Steuerausfälle aus der Erbschaftssteuer, weil Daten oder Gutachten von GeoInformation nicht vorlagen, sind nicht eingetreten. 11. Welche Erkenntnisse hat der Senat durch den von der Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz vorgeschlagenen Praxistest zur Erprobung der drei Modelle zu einer Reform der Grundsteuer für eine Umsetzung im Land Bremen ziehen können? Erkenntnisse aus dem Praxistest zur Erprobung der drei Modelle zu einer Reform der Grundsteuer für eine Umsetzung im Land Bremen konnten noch nicht gezogen werden, da die Auswertung der Erprobungsergebnisse noch aussteht. — 4 —Druck: Hans Krohn · Bremen