— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 208 S Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 25. Juni 2012 Zustand des Fuhrparks der freiwilligen Feuerwehren Bremen Mit dem Umsetzungskonzept „Neue Struktur für die freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Bremen“ wurde 2011 zwischen Innenressort und Feuerwehren auch ein neues Fahrzeugkonzept vereinbart. Demnach liegt das Mindest-Soll der 19 freiwilligen Feuerwehren der Stadtgemeinde Bremen bei 39 Löschfahrzeugen und 18 Mannschaftstransportwagen . Die Löschfahrzeuge sollen 20, die Mannschaftstransportwagen zwölf Jahre lang genutzt werden. Die freiwilligen Feuerwehren beziehen ihre Fahrzeuge einerseits vom Bund, der im Bereich des Katastrophenschutzes ausstattet (neun Löschfahrzeuge), andererseits übernehmen die freiwilligen Feuerwehren gebrauchte Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr, die häufig zehn Jahre oder älter sind. Der übrige Bedarf muss von der Kommune gedeckt werden. Im erwähnten Umsetzungskonzept heißt es dazu: „Bei einer Nutzungszeit von 20 Jahren (Löschfahrzeuge) bzw. von zwölf Jahren (Mannschaftstransportfahrzeuge) bedeutet dies, dass im Durchschnitt pro Jahr ein Löschfahrzeug und ein Mannschaftstransportfahrzeug für die freiwilligen Feuerwehren zu beschaffen sind.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Fahrzeuge im Fuhrpark der freiwilligen Feuerwehren sind älter als 20 Jahre, werden aber zur Deckung des vorgesehenen Mindestsolls der jeweiligen Wehr noch benötigt? Wie viele Fahrzeuge im Fuhrpark der freiwilligen Feuerwehren werden dieses Alter in den kommenden zwei Jahren erreichen? 2. Welche Fahrzeuge wurden in den vergangenen fünf Jahren bei welchen Wehren weswegen ausgesondert? Wie wurden die entstandenen Lücken jeweils kurzfristig geschlossen? 3. Wie viele Fahrzeuge welcher Klassen werden für welche Wehren in den kommenden zwei Jahren von der Berufsfeuerwehr übernommen? Wie alt werden diese zum Zeitpunkt der Übergabe jeweils sein? 4. Wie viele Fahrzeuge welcher Klassen werden für welche Wehren in den kommenden zwei Jahren neu beschafft? 5. Wie wirkt sich das neue Ausstattungskonzept des Bundes für den Katastrophenschutz auf die Neubeschaffungsbedarfe der Stadtgemeinde aus? Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 7. August 2012 Im Rahmen des Konzeptes „Neue Struktur für die freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Bremen“ ist unter anderem auch ein Fahrzeugkonzept erarbeitet worden. Darin wurde festgelegt, welche Fahrzeugausstattung für jede freiwillige Feuerwehr der — 2 — Stadtgemeinde Bremen vorgesehen ist. Bei diesem Konzept, dass die städtische Deputation für Inneres am 30. März 2011 beschlossenen hat, handelt es sich um ein „lebendes“ Papier. Dies bedeutet, dass das Konzept unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen fortgeschrieben werden soll. Hierdurch wird den Bedarfen des Brandschutzes gezielt Rechnung getragen, den die freiwilligen Wehren ergänzen und verstärken. Das vorliegende Konzept ist zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgelegt, in dem sowohl bauliche Maßnahmen als auch die Ausstattung mit Fahrzeugen in verschiedenen Zeiträumen angegangen werden soll. 1. Wie viele Fahrzeuge im Fuhrpark der freiwilligen Feuerwehren sind älter als 20 Jahre, werden aber zur Deckung des vorgesehenen Mindestsolls der jeweiligen Wehr noch benötigt? Wie viele Fahrzeuge im Fuhrpark der freiwilligen Feuerwehren werden dieses Alter in den kommenden zwei Jahren erreichen? Insgesamt elf Löschfahrzeuge der freiwilligen Feuerwehren sind älter als 20 Jahre und werden gemäß aktuellem Ausstattungskonzept noch zur Deckung des vorgesehenen Mindestsolls benötigt. In den kommenden zwei Jahren erreichen keine weiteren Löschfahrzeuge ein Alter von 20 Jahren. 2. Welche Fahrzeuge wurden in den vergangenen fünf Jahren bei welchen Wehren weswegen ausgesondert? Wie wurden die entstandenen Lücken jeweils kurzfristig geschlossen? In den vergangenen fünf Jahren wurden die folgenden Fahrzeuge bei den aufgeführten freiwilligen Feuerwehren ausgesondert: Freiwillige Jahr Fahrzeugtyp1) Baujahr Feuerwehr 2007 LF 16 1989 Neustadt 2007 LF 8 1981 Lesumbrok 2008 LF 16 1981 Burgdamm 2009 FwA-SWW 1980 Vegesack 2009 RW 1984 Huchting 2010 DMF 1978 Neustadt 2010 LF 16-TS 1985 Lesumbrok 2010 TLF 16 1981 St. Magnus 2010 DMF 1980 Blumenthal 2010 LF 16 1980 Mahndorf 2010 LF 16 1986 Vegesack 2011 LF 16 1981 Schönebeck 2011 LF 16 1980 Timmersloh 2011 TLF 16 1980 Borgfeld 2011 LF 16-TS 1985 Huchting 2011 LF 16-TS 1985 Blumenthal 2011 LF 16-TS 1984 Strom 2011 LF 16 1981 Burgdamm 1) DMF = Dekontaminations-Mehrzweckfahrzeug (Bund), FwA-SWW = Feuerwehranhänger mit Schaum-Wasserwerfer, LF 8 = Löschgruppenfahrzeug (Pumpenleistung von 800 l/min), LF 16 = Löschgruppenfahrzeug (Pumpenleistung von 1 600 l/min), LF 16-TS = Löschgruppenfahrzeug (Pumpenleistung von 1 600 l/min) mit Tragkraftspritze (Bund), RW = Rüstwagen, TLF 16 = Tanklöschfahrzeug mit einem Nennförderstrom der Feuerlösch-Kreiselpumpe von 1 600 l/min. — 3 — Die Aussonderung erfolgte ausnahmslos aufgrund altersbedingter technischer Mängel, deren Reparatur unwirtschaftlich gewesen wäre. Die aufgetretenen Lücken wurden durch Neubeschaffungen und Ringtausche geschlossen, lediglich im Fall der Freiweilligen Feuerwehr Bremen-Lesumbrok wurde der Bestand vorübergehend reduziert. 3. Wie viele Fahrzeuge welcher Klassen werden für welche Wehren in den kommenden zwei Jahren von der Berufsfeuerwehr übernommen? Wie alt werden diese zum Zeitpunkt der Übergabe jeweils sein? In den kommenden zwei Jahren wird voraussichtlich ein Löschfahrzeug, derzeit zehn Jahre alt, von der Berufsfeuerwehr an eine freiwillige Feuerwehr übergeben werden können. 4. Wie viele Fahrzeuge welcher Klassen werden für welche Wehren in den kommenden zwei Jahren neu beschafft? Im Doppelhaushalt 2012/2013 ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel keine Neubeschaffung für die freiwillige Feuerwehren vorgesehen, da in den vergangenen zwei Jahren erhebliche Verbesserungen durch Ringtausche und das zur Verfügung stellen von Bundesfahrzeugen erzielt wurden (vergleiche Antwort zu Frage 2). 5. Wie wirkt sich das neue Ausstattungskonzept des Bundes für den Katastrophenschutz auf die Neubeschaffungsbedarfe der Stadtgemeinde aus? Positiv. Der Bund hat die Brandschutzkomponente weiterhin beibehalten. Für das Land Bremen konnten elf Löschfahrzeuge festgeschrieben werden. Zu einem Großteil konnten diese bereits ausgeliefert und den beiden Feuerwehren Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt werden, was der regulären Brandbekämpfung zugute kommt. Zudem werden von Bundesseite in Kürze fünf weitere Mannschaftstransportwagen für den Katastrophenschutz ausgeliefert. Diese werden unter anderem unter Berücksichtigung des Neubeschaffungsbedarfes, entsprechend der „Neuen Struktur für die freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Bremen“ den Fahrzeugbestand der freiwilligen Feuerwehren eingegliedert. — 4 —Druck: Hans Krohn · Bremen