— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 209 S Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Juni 2012 Bauteil-Wiederverwendung Die Wiederverwendung von gebrauchten Bauteilen, die im Rahmen von Sanierungen und Abrissen anfallen, wie beispielsweise Türen, Fenster und Heizkörper, ist ein kleiner, gleichwohl wichtiger Beitrag zu einem nachhaltigen Wirtschaften. Gerade die öffentliche Hand hat unter Berücksichtigung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hier eine besondere Verpflichtung und kann Vorbild auch für die Privatwirtschaft sein. Wir fragen den Senat: 1. Welche Maßnahmen verfolgt der Senat, um die Bauteil-Wiederverwendung bei Umbau, Abbruch und Sanierung in städtischen Immobilien in möglichst hohem Umfang zu gewährleisten? 2. In welcher Größenordnung werden wiederverwendbare Bauteile aus städtischen Immobilien einer Wiedernutzung zugeführt, und wie ist das Verhältnis zwischen einer Wiedernutzung bei eigenen Immobilien und einer Verwertung durch privatwirtschaftliche Unternehmen? 3. Wie hoch schätzt der Senat die aktuelle Kosteneinsparung sowie das mittel- und langfristige Kosteneinsparungspotenzial für Bremen durch die Weiternutzung von Bauteilen ein? 4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die energetischen Einsparungen (graue Energie) durch eine Bauteil-Wiederverwendung vor? 5. Welche Kooperationen gibt es zwischen Bremen und privaten Trägern im Bereich der Bauteil-Wiederverwendung, und welche Pläne verfolgt der Senat, diese Kooperationen zu intensivieren? 6. Gibt es die Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher Bremens, Bauteile , die bei Abbruch oder Sanierung städtischer Gebäude anfallen, zu erwerben , und falls ja, wie wird diese Möglichkeit bekannt gemacht, und in welchem Umfang wird sie genutzt? Jan Saffe, Dr. Maike Schaefer, Dr. Anne Schierenbeck, Carsten Werner, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 7. August 2012 Vorbemerkung Ziel der laufenden Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen Bremens an seinen öffentlichen Gebäuden ist der möglichst langfristige Erhalt der Gebäude. Fragen der Wiederverwendung von Bauteilen bei Umbau- und Abbruchmaßnahmen spielen eine eher untergeordnete Rolle, weil die überwiegenden Reparaturbedarfe an Gebäuden und Bauteilen entstehen, die aus den Sechziger- und Siebzigerjahren stammen ; die in Gebäuden dieser Baujahrgänge zu ersetzenden Bauteile sind in aller Regel nicht mehr verwendbar, weil sie defekt sind und heutigen Standards nicht — 2 — mehr entsprechen. Eine Wiederverwendung von Bauteilen ist daher eher bei Gebäuden älterer Baujahrgänge oder Umbauten in neueren Gebäuden möglich. Auch gesetzliche Vorgaben wie die Regelungen der Landesbauordnung über die Verwendungsanforderungen an Bauteile setzen einer Wiederverwendung Grenzen. Einen Sonderfall stellen die Anforderungen der Denkmalpflege dar, die gerade die Wiederverwendung besonders erhaltenswerter Bauteil vorsehen. 1. Welche Maßnahmen verfolgt der Senat, um die Bauteile-Wiederverwendung bei Umbau, Abbruch und Sanierung in öffentlichen Immobilien in möglichst hohem Umfang zu gewährleisten? 2. Wie hoch schätzt der Senat die aktuelle Kosteneinsparung sowie das mittel- und langfristige Kosteneinsparungspotenzial für Bremen durch die Weiternutzung von Bauteilen ein? 3. In welcher Größenordnung werden wiederverwendbare Bauteile aus städtischen Immobilien einer Wiedernutzung zugeführt, und wie ist das Verhältnis zwischen einer Wiedernutzung bei eigenen Immobilien und einer Verwertung durch privatwirtschaftliche Unternehmen? Bei Baumaßnahmen im Bestand werden die mit Abbrüchen beauftragten Unternehmen in der Regel auch mit dem Abtransport und der Entsorgung der ausgebauten Bauteile beauftragt. Die ausgebauten Bauteile gehen dann jeweils in das Eigentum der Firmen über, die im weiteren Verlauf die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu beachten haben. Dies schließt eine Wiederverwendung von Bauteilen mit ein. Sollten Bauteile noch verwertbar sein (z. B. über die Bauteilbörse Bremen oder als Altmetall) schlägt sich dies auch entsprechend im Angebot der Firmen für die Entsorgung nieder, sodass Bremen daraus auch ein Vorteil zufließt. Eine konkrete Bezifferung dieses finanziellen Vorteils kann jedoch nicht vorgenommen werden. Im Einzelfall wird bisher je nach den Gegebenheiten der Bremer Bauteilbörse und ähnlichen Einrichtungen die Möglichkeit gegeben, vor Beginn der Abbruchoder Umbaumaßnahme wieder verwendbare Bauteile auf eigene Kosten auszubauen (z. B. bei der Sanierung des Volkshauses und des Staatsarchives). Die auf diese Weise erhaltenen Bauteile werden der Bauteilbörse oder anderen Einrichtungen /Vereinen unentgeltlich überlassen, da ein zerstörungsfreier Ausbau und eine angemessene Aufarbeitung der Bauteile für Bremen nicht wirtschaftlich darstellbar wäre. Eine systematische Erfassung der Wiederverwendung auf diesem Wege erfolgt jedoch nicht; das Kosteneinsparungspotenzial Bremens wird als gering eingeschätzt. Es ist vorgesehen, dass in der für 2012 geplanten Neufassung der Baustandards für den Hochbau die vor der Durchführung der Abbrucharbeiten zu stellende Anfrage bei der Bremer Bauteilbörse für die öffentlichen Bauherren Bremens verpflichtend wird. 4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die energetischen Einsparungen (graue Energie) durch eine Bauteil-Wiederverwendung vor? Dem Senat liegen keine eigenen Erkenntnisse über die energetischen Effekte bei der Wiederverwendung von Bauteilen vor. Es liegt beim Fachressort eine aus 2003 datierende einschlägige Untersuchung des Öko-Institutes Freiburg e. V. vor, welche bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann 5. Welche Kooperationen gibt es zwischen Bremen und privaten Trägern im Bereich der Bauteil-Wiederverwendung, und welche Pläne verfolgt der Senat, diese Kooperationen zu intensivieren? Die Bauteilbörse Bremen ist von „Entsorgung kommunal“ mit der Beratung zur „Vermeidung, Wiederverwendung und Entsorgung von Bauteilen und Bauabfällen für Privathaushalte in Bremen“ beauftragt. Die Kooperation zwischen der kommunalen Abfallwirtschaft und der Bauteilbörse Bremen zur Förderung der Wiederverwendung von gebrauchten Bauteilen soll fortgeführt werden. 6. Gibt es die Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher Bremens, Bauteile , die bei Abbruch oder Sanierung städtischer Gebäude anfallen, zu erwer- — 3 — ben, und falls ja, wie wird diese Möglichkeit bekannt gemacht, und in welchem Umfang wird sie genutzt? Auf dem oben geschilderten Weg über Entsorgungsfirmen, Bauteilbörse und andere ähnliche private Einrichtungen haben die Bürgerinnen und Bürger Bremens die Möglichkeit, Bauteile zu erwerben. Wie diese privaten Firmen und Einrichtungen auf ihre Angebote aufmerksam machen, ist dem Senat nicht bekannt . Das gleiche gilt für den Umfang der Nutzung solcher Angebote. — 4 —Druck: Hans Krohn · Bremen