— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 210 S (zu Drs. 18/181 S) 28. 08. 12 Mitteilung des Senats vom 20. August 2012 Konzepte für mehr Bürgerbeteiligung entwickeln Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben unter Drucksache 18/181 S eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wir fragen den Senat, inwieweit der Senat beabsichtigt, neben gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsformen allgemeine Grundsätze zu entwickeln, ab welcher Größenordnung oder Bedeutung für die Stadt oder einen Stadtteil Bürgerbeteiligung stattfinden muss? Der Senat hat sich u. a. mit dem Leitbild der Stadtentwicklung 2020 klar zu dem Ziel bekannt, die Bürgerstadt Bremen auszubauen. Er versteht Bürgerbeteiligung als Ausdruck lebendiger Demokratie. Der Senat fördert Bürgerbeteiligung und ist offen für ihre jeweils verschiedenen Formen und Verfahren, die teils altbewährt , teils aber auch immer wieder neu sind. Dabei müssen die verschiedenen möglichen Ausformungen und Verfahren von Bürgerbeteiligung keinen vorgeprägten Mustern folgen. Pauschale „Grenzwerte“ für die politische Bedeutung von Verwaltungsvorhaben sind nicht plausibel und auch nicht zu definieren. Die Einführung definierter finanzieller Größenordnungen könnte Bürgerbeteiligung in vielen kleinen, quartiersbezogenen Themen und Problemen sogar behindern und herabstufen. Anlässe, Formen, Verfahren und Intensität der Bürgerbeteiligung sollen weiterhin von den Bürgerinnen und Bürgern selbst wesentlich mitbestimmt werden. Politik und Verwaltung sind aufgerufen, offen und unterstützend darauf einzugehen. Dabei muss so früh wie möglich angesetzt werden. Abwägungsprozesse müssen frühzeitig transparent dargestellt werden, um die Bürgerinnen und Bürger als lokale Expertinnen und Experten einzubinden. Sie kennen die Zusammenhänge, die möglicherweise von Planerinnen und Planern aus Büros oder Verwaltungen und selbst von Stadtteilpolitikerinnen und -politikern übersehen werden könnten. Deshalb muss Bürgerbeteiligung dort stattfinden, wo und wann sie sinnvoll ist, in ihrer Form ist sie vom Projekt und vom Zeitpunkt des Beginns der Bürgerbeteiligung abhängig. Deshalb sollte nicht nur auf einen an der Größenordnung orientierten Maßstab verzichtet werden, sondern auch auf formale Quotenregelungen zur Einleitung von Bürgerbeteiligung . Bürgerbeteiligung wird durch Beschlüsse der Gremien bzw. durch die Verwaltung selbst aktiv eingebracht und gelebt – dabei ist nicht entscheidend, wie viele Menschen betroffen sind und wie lang Unterschriftenlisten sind. Der Senat weist darauf hin, dass gerade die Beiräte in den 22 Stadt- und Ortsteilen der Stadtgemeinde Bremen ihre Rolle als Motoren der Bürgerbeteiligung nach der Neufassung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter verstärkt wahrnehmen sollen. Durch die Stärkung der Entscheidungsrechte der Beiräte haben die Bürgerinnen und Bürgern in den öffentlichen Sitzungen der Beiräte und deren Ausschüssen eine wirksame Mitsprache am Zustandekommen von Entscheidungen für ihren Stadtteil, mithin auf Senatsentscheidungen ihren Stadtteil betreffend. Auch die Möglichkeiten, zu bestimmten Themen Projektausschüsse einzusetzen, denen neben Beiratsmitgliedern auch Bürgerinnen und Bürgern angehören können, bieten eine Plattform für Entscheidungsfindungen auf „Augenhöhe“. Insofern — 2 — sind auch die Beiräte gefragt, wenn es darum geht, insbesondere bei stadtteilbezogenen Themenstellungen Bürgerbeteiligungsformen zu initiieren und zu praktizieren. Bei dieser Aufgabe werden die Beiräte durch die Ressorts unterstützt . 2. Wir fragen den Senat, ob und gegebenenfalls bis wann der Senat ein Konzept vorlegen wird, das darlegt, wie fortan sichergestellt wird, dass zukünftig bei allen Planungsvorhaben verbindlich geprüft wird, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den jeweiligen Planungen stattfinden kann? In einer aktiven Bürgerstadt sollen die Bürgerinnen und Bürger mitbestimmen, welche Form der Beteiligung sie einem jeweiligen Thema für angemessen halten ; im Verständnis des Senats steht dies mit am Anfang jeder Bürgerbeteiligung. In der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. Februar 2012 wird dargelegt, dass die Verwaltung in vielen Bereichen nicht nur ihre Verfahren für mehr Bürgerbeteiligung bereits geöffnet hat, sondern dass gerade auch durch das neue Beirätegesetz Bürgerbeteiligung auf eine neue und stärkere Basis gestellt wurde. Darüber hinaus wurde deutlich, dass der Senat seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gezielt schult und schulen wird, um auch im alltäglichen Handeln Bürgerbeteiligung zu ermöglichen und zu erleichtern. Die existierenden und in Planung befindlichen Vorhaben , die in der Antwort zu Frage 3 dargestellt sind, zeigen die große thematische und konzeptionelle Vielfalt der Beteiligungsprozesse. Gleichwohl strebt der Senat an, Planungsvorhaben und Verwaltungsverfahren gerade auch jenseits gesetzlich definierter Beteiligungsformen für mehr Bürgerbeteiligung weiter zu öffnen und in dieser Legislaturperiode in einem systematischen Ansatz verbindliche Verabredungen zu treffen, die eine solche Öffnung dauerhaft gewährleisten. Dabei soll weiterhin gelten, dass Bürgerbeteiligung von den Ressorts „im Rahmen ihrer Fachpolitiken jeweils bezogen auf den Anlass und den einzelnen Gegenstand angestrebt und organisiert“ wird „um die vielfältigen, oft ressortspezifischen Anforderungen an Bürgerbeteiligung“ angemessen zu berücksichtigen, wie in der genannten Antwort des Senats vom 7. Februar 2012 ausgeführt wird. Insofern kann es nicht um ein in sich geschlossenes System an Kriterien, Bedingungen und Verfahrensregeln gehen, sondern vielmehr um eine sich im Verwaltungshandeln etablierende zunehmende Sensibilisierung für Anlässe und auch Notwendigkeiten für Bürgerbeteiligung, die je nach Thema und Problemlage in unterschiedlichen Formen erfolgen kann, und für die Bereitschaft, diese mit den Mitteln der Verwaltung zu unterstützen. Der Senat will erreichen, dass ausgehend von umfassenden Informationen über zielführende Konsultationen die Beteiligten in einem Kooperationsprozess Mitentscheidungen auf der Seite der Beteiligenden fordern und gewähren und auf der Seite der Beteiligten auch mitentschieden werden. In diesem Zusammenhang spielen auch die Deputationen und Fachausschüsse eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, (Fach)Planungsvorhaben und Projekte schon frühzeitig und über die gesetzlich festgelegten Beteiligungsvorhaben hinaus für Bürgerbeteiligung zu öffnen. Weiterhin prüfen die Ressorts derzeit, welche Aufgabenbereiche für mehr Bürgerbeteiligung geöffnet werden können und sollen (siehe auch Antwort zu Frage 3). Als Ergebnis der Bilanz der Bemühungen der Ressorts, Bürgerbeteiligung in ihren Aufgabenbereichen zu unterstützen, werden sich dann darauf aufbauend bei Wahrung aller gewünschten Flexibilität auch mögliche allgemeinere Vereinbarungen oder Grundsätze zur Förderung der Bürgerbeteiligung entwickeln lassen. 3. Wir fragen den Senat, welche konkrete Planungsvorhaben in dieser Legislaturperiode aus Sicht des Senats bestehen, zu denen Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt werden sollen, einschließlich Projekten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen? Die verschiedenen Senatsressorts praktizieren bzw. planen bei einer Vielzahl von Projekten partizipative Beteiligungsformen. Dabei bildet die nachfolgende Darstellung nur eine Auswahl von Projekten auf Basis der Rückmeldungen der Ressorts. — 3 — Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Der bereits begonnene Prozess zur Entwicklung des neuen Flächennutzungsplanes für die Stadtgemeinde Bremen im Rahmen des Projektes Bremen 2020 wird nach Absprache mit dem Parlamentsausschuss Bürgerbeteiligung, Beiratsangelegenheiten und bürgerschaftlichem Engagement und der Beirätekonferenz durch Bürgerbeteiligungsverfahren begleitet werden. Die Verkehrsentwicklungsplanung ist schon in ihrer Entstehung so angelegt worden , dass nur mit Hilfe von Bürgerforen und durch die Einbindung der Beiräte über Regionalausschüsse eine abgestimmte Planung ermöglicht wird. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung bei der Verlängerung der Linien 1 und 8 soll eine akzeptierte Gesamtplanung entwickelt werden. Dazu sind bereits erste Bürgerforen durchgeführt worden. Ergänzend dazu wird das Internet eingesetzt, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, gezielt Fragen zu stellen und Ihre Meinung zu äußern. Hervorgehoben zu nennen sei an dieser Stelle das Beteiligungsverfahren für das Entwicklungsgebiet „Neues Hulsberg“, an dem die Bürgerinnen und Bürger sowie Beiräte auf öffentlichen Veranstaltungen bereits bei der Suche nach einer geeigneten Form der Beteiligung mitgearbeitet haben. Hier findet eine kontinuierliche Bürgerbeteiligung, auch unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen sowie anderer Bevölkerungsgruppen statt. Informationsveranstaltungen , Workshops, Exkursionen, Websites, Postkarten und Publikationen, Kooperationen mit Schulen und Verbänden gehören zum Methodenset. Derzeit läuft ein kooperatives Planungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Auch die nachfolgende Ausarbeitung des Planungsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf als Grundlage für den Bebauungsplan soll durch eine intensive Bürgerbeteiligung begleitet werden. Die Entwicklung des ehemaligen Sportplatzes an der Dedesdorfer Straße oder des Zentrenbereichs in Bremen-Osterholz erfordern andere Instrumente und Verfahren der Gestaltung. Eine besonders intensive und partizipatorische Bürgerbeteiligung an Planungsund Umsetzungsprozessen findet seit 1999 im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ statt. Mit dem Programm werden benachteiligte Stadtteile mit besonderen sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen in ihrer Entwicklung gefördert, aufgewertet und stabilisiert. Ziel des Programms ist, die Wohn- und Lebenssituation der Menschen in entsprechenden Stadtteilen zu verbessern. Der intensiven Einbindung der Bewohnerinnen und Bewohner in die Quartiersentwicklung kommt dabei ein zentraler Stellenwert zu. Die Beteiligung reicht von der Information über die Mitsprache bis zur aktiven Mitgestaltung. Zur Aktivierung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den „SozialeStadt -Gebieten“ werden verschiedene Instrumente eingesetzt: Beispielsweise steht in allen „Soziale-Stadt-Gebieten“ ein Quartiersmanagement zur Verfügung, es übernimmt vor Ort Vernetzungstätigkeiten sowie Ansprache und Aktivierung von Bewohnerinnen und Bewohnern. Ein besonderer Fokus liegt hierbei in der Einbindung von Migrantinnen und Migranten. In monatlich tagenden und für alle Bürgerinnen und Bürger offenen Stadtteilgruppensitzungen wird ein niedrigschwelliger Zugang zum Quartiersentwicklungsprozess ermöglicht . Im Rahmen der Stadtteilgruppensitzungen wird über aktuelle Problemlagen berichtet, Planungen zu größeren Projekten werden vorgestellt und diskutiert , über kleinere Projekte wird im Konsensverfahren entschieden und damit direkte Demokratie ermöglicht. Die Senatorin für Finanzen Neben den allgemeinen baurechtlichen Verfahren (Bauleitplanung), wo es geregelte Beteiligungsprozesse gibt, gibt es die mit den Beiräten abgestimmte Vorgehensweise der Beteiligung im Falle von Immobiliengeschäften der Freien Hansestadt Bremen. Die „Richtlinie über die Zusammenarbeit mit den Beiräten und Ortsämtern in Grundstücksangelegenheiten“ ist mit der Senatskanzlei in Abstimmung mit den verantwortlichen Immobilieneinheiten Immobilien Bremen, Wirtschaftsförderung Bremen, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und den — 4 — Sondervermögen erarbeitet und in der Beirätekonferenz vorgestellt worden. Die Immobilien Bremen als Eigentümervertreterin der Stadtgemeinde Bremen (SVIT) und Auftragnehmerin für weitere Sonder- und Betriebsvermögen ist an die Einhaltung der verschiedenen Richtlinien zum Grundstücksverkehr gebunden. Diese sind insbesondere die „Richtlinien zum Verkauf von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen“, die „Richtlinien zur Vermietung, Verpachtung und Zwischennutzung von Immobilien des Landes und der Stadtgemeinde Bremen an Dritte“. Bei sämtlichen ca. 90 Verkäufen im Jahre 2011 wurde der jeweilige Beirat gemäß den oben genannten Richtlinien beteiligt, ebenso bei den ca. 70 Ankäufen, die z. B. für Straßenerweiterungsmaßnahmen oder ähnliches benötigt werden. Demnach ist in jedem Jahr der Legislaturperiode bei gleichbleibenden Zahlen davon auszugehen, dass ca. 160 Beiratsbeteiligungsverfahren pro Jahr durchgeführt werden. Bei der Entwicklung von ehemals öffentlich genutzten Immobilien wird der Beirat über die geplante Entwicklung der Liegenschaft informiert und um Zustimmung gebeten. Danach wird zusammen mit dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ein städtebauliches Konzept inklusive Erschließungskonzept oder die Festlegung städtebaulicher Rahmenbedingen zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes oder Vorhaben- und Erschließungsplanes abgestimmt. In dem Konzept werden ortspolitische Interessen in Abstimmung mit dem Beirat einbezogen . Über das Ergebnis des Konzepts wird der Beirat ebenfalls informiert. Erst mit einem positiven Beiratsbeschluss kann eine Verkaufsausschreibung erfolgen. Sollte es in Einzelfällen zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Stadtgemeinde und dem Beirat kommen, dann werden zusätzliche Moderations- und Beteiligungsinstrumente, wie z. B. runde Tische (z. B. Dedesdorfer Straße, Stephani-Schule), nicht ständige Ausschüsse (z. B. Thomas-Mann-Straße) oder Workshops zur Bestimmung der weiteren Nutzung (z. B. Willakedamm) eingesetzt . Der Beirat wird nach Ausschreibungsende über den Zuschlag und das Konzept informiert. Darüber hinaus wird die Investorin oder der Investor per Kaufvertrag oftmals zu einem Architekturwettbewerb verpflichtet, welchen sie oder er ebenfalls mit dem Beirat abzustimmen hat. Alle Entwicklungsprojekte werden zusätzlich in den öffentlichen Planungskonferenzen vorgestellt. Beispielhaft ist hier aktuell die Planung für die neue Oberschule Ohlenhof in Gröpelingen zu nennen. Hier soll im Vorfeld des eigentlichen Planungsverfahrens ausgelotet werden, wie gemeinsam mit den Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und weiteren Akteurinnen und Akteuren vor Ort der Standort Ohlenhof durch die neue Oberschule weiterentwickelt werden kann. Bei städtebaulichen und architektonischen Wettbewerben wird die weitere Beteiligung der Auftrag gebenden Ressorts, des Ortsamtes, von Beiräten, Nutzerinnen und Nutzern und/oder Bürgerinnen und Bürgern, beispielsweise über die Formulierung der Aufgabestellung oder in der Jury nach den jeweiligen Erfordernissen vor Ort vorgenommen. Projektbeispiele • Erweiterung Oberschule Im Park. • Umbau zur Ganztagsschule Grundschule An der Gete. Ferner werden konkrete Objektplanungen regelhaft, beispielsweise in den Planungsbesprechungen und Begehungen, mit den Nutzerinnen oder Nutzern (beispielsweise Schulleitung, Elternvertreterinnen oder Elternvertreter, Schülervertretungen) und nach Bedarf auch mit Ortsamt und Beiräten abgestimmt . Projektbeispiele • Neubau der Grundschule Oberneuland. • Sanierung des Gustav-Heinemann-Bürgerhauses in Vegesack. — 5 — Der Senator für Kultur Für das Kulturressort ist die enge Kommunikation mit den ehrenamtlichen Vorständen von Kultureinrichtungen und -initiativen eine wichtige Form der Bürgerbeteiligung . Sie findet in formalisierter Form in kontinuierlich stattfindenden Spartengesprächen des Ressorts zu Themen und Entwicklungsperspektiven des kulturellen Feldes und der Häuser statt. Die Planung eines Stadtteilbudgets, durch das Projektmittel für Kulturprojekte in den Quartieren zukünftig über die Beiräte der Ortsämter ausgereicht werden könnten, befindet sich für das Jahr 2013 in der politischen Abstimmung. Es ist daran gedacht, bewusst die Kenntnis der Bürgerinnen und Bürger vor Ort in die Förderentscheidungen für lokale Projekte einzubeziehen. Ebenso wird für alle größeren Bau- und Sanierungsvorhaben stadtteilkultureller Einrichtungen und Bürgerhäuser seitens des Senators für Kultur eine breite Bürgerbeteiligung gewährleistet. Der Sachverstand der Nutzerinnen und Nutzer wird befragt, der erzielte Konsens in die Bauplanung eingebracht. Neben dem Abschluss des Ausbaus des Bürgerhauses Vegesack Mitte 2013, wird in einem Beteiligungsverfahren die Sanierung des Bürger- und Sozialzentrums Huchting realisiert. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kommen in verschiedenen Bereichen Konzepte zum Einsatz, die die Kompetenzen von jungen Menschen hinsichtlich ihrer selbstbestimmten Interessenwahrnehmung und selbstbewussten Wahrnehmung von Beteiligungsrechten fördern und stärken. In diesen Angeboten wird ein bedeutsamer Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der Bürgerbeteiligung in Bremen gesehen. Im Konzept für die stadtteilbezogene Kinder- und Jugendförderung wird im Eckpunkt „Übernahme von Eigenaktivität und Selbstverantwortung stärken“ die Heranführung von jungen Menschen an gesellschaftliche Teilhabe durch Beteiligung als Standard gesetzt, der folglich in allen Stadtteilen Bremens in den Angebotsformen der Jugendförderung umgesetzt wird. Die Verstärkung selbstbestimmter und eigenaktiver Kinder- und Jugendangebote ist Leitziel für alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und bestimmt sowohl die professionellen Haltungen als auch den methodischen Einsatz der pädagogischen Fachkräfte im Feld. Die Träger der freien Jugendhilfe sind aufgefordert, Beteiligungsformen speziell auch für solche jungen Menschen zu entwickeln und zu erproben, die in den üblichen Formen eher ausgeschlossen blieben. Das Leitziel wird kontinuierlich auf drei Ebenen verfolgt: 1. Partizipative Arbeit innerhalb der Einrichtungen Die Einrichtungen der Jugendarbeit sollen mehr als bisher Gelegenheiten für Jugendliche zur Übernahme von Verantwortung in ihren Einrichtungszusammenhängen schaffen. Das schließt das Mitentscheiden über die Angebotsplanung , die Budgetplanung für „Sparten“ oder die ganze Einrichtung und gegebenenfalls sogar über den Personaleinsatz und die Öffnungszeiten ausdrücklich mit ein. 2. Projekte und Vorhaben in Eigeninitiative von Jugendlichen Aus Mitteln der Stadtteilbudgets sollen verstärkt eigeninitiative Vorhaben von Jugendlichen gefördert werden. Es wurde daher empfohlen, in jedem Stadtteilbudget einen Fondsbetrag hierfür zu definieren, der zur Erprobung von Beteiligungsformen in den Stadtteilen zur Verfügung steht und eine Chance eröffnet, dass Jugendliche unmittelbar über den Einsatz von Projektmitteln entscheiden können. Im Stadtteil wird jeweils festgelegt, ob der Fonds planerisch von den sonstigen Zuwendungen an Träger abgegrenzt und bewirtschaftet wird oder ob den Trägern bzw. Zuwendungsempfängern aufgegeben wird, einen Teil ihrer Einrichtungsmittel für solche Initiativen einzusetzen. Der Mitteleinsatz für die Projekte von Jugendlichen ist im Jahresbericht dem Stadtteil entsprechend nachzuweisen. Eine Auswertung der in den Jahren 2010 und 2011 gemachten Erfahrungen wird im zweiten Halbjahr 2012 erfolgen. Die Ergebnisse sollen in die Fortschreibung des Konzeptes einfließen. — 6 — 3. Beteiligung in Stadtteilangelegenheiten Neben der einrichtungsbezogenen Partizipation und der Förderung eigenaktiver Vorhaben von Jugendlichen soll die Beteiligung Jugendlicher bezogen auf Stadtteilangelegenheiten verstärkt gefördert werden. Die Verwirklichung der nach dem Bremischen Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz (BremKJFFöG) geforderten Mitwirkungsrechte junger Menschen wurde durch die Änderung des Beirätegesetzes gestärkt. Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendförderung unterstützen die Beiräte bei der Umsetzung von Beteiligungsvorhaben bei Bedarf fachlich. Als modellhafte Planungsform wird in bremischen Stadtteilen die „Spielleitplanung “ zur Verbesserung der kinder- und jugendfreundlichen Ausgestaltung des öffentlichen Raumes erprobt. Hieran sind Kinder und Jugendliche, ihre Eltern und die Öffentlichkeit der Planungsgebiete beteiligt. Generell werden Orte und Räume für Kinder und Jugendliche grundsätzlich nur noch unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen um- oder neugeplant. Im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern werden modellhafte Beteiligungsformen von Kindern in Einrichtungen weiter ausgebaut. Fachkräfte werden für den professionellen und methodischen Einsatz weitergebildet. Übergreifend bewährt hat sich die direkte Einbeziehung und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Umsetzung sozialraumbezogener Programme (WiN-Stadtteilgruppen) in elf WiN-Gebieten. Dort entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in einem „Konsensverfahren“ gemeinsam mit Politik, Verwaltung und lokalen Akteurinnen und Akteuren über die Entwicklung und die Angebote in den benachteiligten Quartieren. Der Senator für Inneres und Sport Vor der Eröffnung des neuen BürgerServiceCenters in Bremen-Nord wurde im Rahmen des Schwerpunktprojektes „Stadtamt zukunftssicher gestalten“ eine mehrwöchige Kundinnen- und Kundenbefragung zur Zufriedenheit mit den beabsichtigten Öffnungszeiten sowie zu möglichen Änderungsbedarfen in allen bisherigen Standorten des Stadtamtes in Bremen-Nord durchgeführt. Da sich mehr als 1 300 Bürgerinnen und Bürger an der Aktion beteiligt haben und auf diesem Wege Ihre Vorstellungen eingebracht haben, bewertet der Senator für Inneres und Sport die Befragung als vorbildhaft für vergleichbare Vorhaben. Bei der Planung von neuen Sportstätten bzw. der Sanierung und Modernisierung werden die vor Ort ansässigen Sportvereine grundsätzlich beteiligt. Auf diese Weise wird ein hohes Maß an Identifikation mit der jeweiligen Sportstätte erreicht . Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Gegenstand des runden Tisches Bildung in Findorff ist die Weiterentwicklung der Oberschule Findorff mit Zukunftskonzepten, um räumliche und konzeptionelle Rahmenbedingungen zu entwickeln. Neben den üblichen Beiratsvertreterinnen und -vertretern sind Eltern sowie Kooperationspartnerinnen und -partner angesprochen. Die Sitzungen finden öffentlich statt und sind damit auch für weitere Interessierte offen. Von Mai 2012 bis August 2014 sind Planung und Neubau der Oberschule Ohlenhof vorgesehen. Ziel ist dabei auch die Entwicklung eines Stadtquartiers. Dabei geht es um die Fragen, welche neuen Arbeitsbezüge entstehen zwischen den benachbarten Einrichtungen (Schulen und sozialen Einrichtungen), welche Synergieeffekte können genutzt werden, und welche Auswirkungen hat dies auf das Quartier und seine Bewohnerinnen und Bewohner? Grundsätzlich sind alle Bewohnerinnen und Bewohner Gröpelingens, eingrenzend bei der Grundschule (Schülerinnen oder Schüler und Lehrerinnen oder Lehrer) und Oberschule (Eltern, Wilder Westen, Gemeinschaftshaus Stuhmer Straße, Jugendfreizeitheim, Kletterbunker, Nachbarinnen und Nachbarn, Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, Ortspolitikerinnen und -politiker) angesprochen. Seit Dezember 2010 und bis August 2014 läuft die Konzeptentwicklung, Planung und Bau des Quartiersbildungszentrums Gröpelingen. Grundsätzlich sind alle Bewohnerinnen und Bewohner Gröpelingens, alle Schulen, alle Kitas und — 7 — Horte, Kulturschaffenden, Jugendhilfeeinrichtungen, Stadtbibliothek und Volkshochschule , Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge, WIN-Management, Moscheen , Migrantenverbände, Kirchengemeinde angesprochen. Von Januar 2012 bis August 2014 laufen die Beteiligungsprozesse im Rahmen von „Lernen vor Ort“ in Gröpelingen. Ziel ist die Entwicklung einer lokalen Bildungskoordination, Elternbeteiligung in Schule und Kitas, Übergang Kita– Schule, Bildungsberatung. Hierbei werden Interessierte, betroffene und beteiligte Personen und Institutionen aus Gröpelingen und aus ganz Bremen angesprochen . Zu nennen ist auch der Leitbildprozess Bremer Westen 20plus Zunächst wurde mit Beteiligten aus Ressorts, Verbänden und des Stadtteils ein Handlungskonzept (Programm) erarbeitet zu den Themen: Talente, Quartiere, Wirtschaft & Beschäftigung und Mitmachen. Ab Herbst wird ein öffentlicher Diskurs im Bremer Westen stattfinden. Träger waren und sind der Senator für Umwelt , Bau und Verkehr und die Senatorin für Bildung und Gesundheit. In der Zukunftswerkstatt Vegesack werden seit Juni 2012 in zwei Arbeitsgruppen die Entwicklungen der Grundschule Am Wasser und der Gerhard-RohlfsOberschule erörtert, mit dem Ziel einer Akzeptanzsteigerung der Schulen. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Es wird die enge Kooperation mit Beiräten, Initiativen und Verbänden genutzt, um eine möglichst breite und zielgerichtete Diskussion zu ermöglichen. Deshalb wird bei den Planungsprozessen des Ressorts regelmäßig geprüft, in welcher Form sich eine Beteiligung anbietet. Eine frühzeitige Einbindung von Bürgerbelangen kann dazu beitragen, Akzeptanz für komplexe Planungsprozesse zu erreichen und dadurch auch das Prozessrisiko zu reduzieren. Es ist dabei sinnvoll, insbesondere die Beiräte als lokale politische Interessenvertretung vor Ort frühzeitig einzubinden, um solche Beteiligungsprozesse möglichst gemeinsam aufzustellen. Als aktuelle Beispiele in denen auf diese Weise breite Meinungsbildungsprozesse organisiert werden konnten, seien die Debatten um den Neubau der Oldenburger Kurve und die Diskussion um eine Nachfolgeregelung für das Schaufenster Bootsbau genannt. Konkrete Überlegungen für eine Bürgerbeteiligung über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus bestehen für folgende Projekte: • Im Rahmen der Umsetzung des Überseeparks in der Überseestadt soll den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, nach der Planung auch den Realisierungsprozess aktiv zu begleiten. Die Interessen von Mädchen und jungen Frauen sollen besondere Berücksichtigung finden. • Bei der Entwicklung eines Innenstadtkonzeptes wird es Interessengruppen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich bei öffentlichen Foren an den Diskussionsprozessen zu beteiligen. • Für die Erstellung eines Hafenkonzeptes 2020/2025 wird die Durchführung von Informations- und Ideenworkshops geprüft. • Bürgerbeteiligung bei Flurbereinigungsverfahren. • Bürgerbeteiligung beim Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum. • Für das derzeitig im Planung befindliche EFRE-Programm 2014 bis 2020 ist ein Begleitausschuss vorgesehen, der über die zahlreichen Verbände und Initiativen eine enge Einbindung der Öffentlichkeit sicherstellt. Zu prüfen ist, inwieweit durch die Einbindung von Social-Media-Bereiche weitere Beteiligungsmöglichkeiten realisiert werden können. • Für die Erstellung des Strukturkonzeptes 2020 wird geprüft, in welcher Form eine öffentliche Diskussion angeregt und gewährleistet werden kann. — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen