— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 218 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 6. Dezember 2011 Beschäftigungszuschuss im Benchmarking-Vergleich Der am 1. Oktober 2007 in Kraft getretene Beschäftigungszuschuss nach §16e SGB II ist ein Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung. Er bietet erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen eine Perspektive auf Arbeit, die wegen besonders schwerer Vermittlungshemmnisse auf absehbare Zeit keine Chance auf Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt haben. Arbeitgeber können als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitnehmers über das Instrument Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten . Die Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Hilfebedürftigen und kann bis zu 75 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes betragen. Förderungen sind bis zu einer Dauer von 24 Monaten möglich. Zur Evaluation des Instruments bedarf es detaillierter Angaben zu den Fördertatbeständen , den persönlichen Voraussetzungen der Geförderten, den Kosten und dem Erfolg der Förderung. Dafür sind je nach Sachlage geeignete Benchmarks zwischen dem Land Bremen und anderen Bundesländern sowie dem Bundesdurchschnitt zu bilden. Wir fragen den Senat: 1. Wie haben sich die Zugangszahlen beim Beschäftigungszuschuss in den letzten drei Jahren im Land Bremen entwickelt (bitte geeignete Zeitintervalle, z. B. Monatsintervalle verwenden)? 2. Welche Struktur (z. B. hinsichtlich Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Familienstand , Schulabschluss, gesundheitlicher Einschränkung oder anderer Vermittlungshemmnisse ) weisen die mit einem Beschäftigungszuschuss geförderten Leistungsberechtigten im Vergleich zur Gruppe der Nichtgeförderten im Land Bremen auf? 3. Wie hoch ist der Anteil der mit dem Beschäftigungszuschuss geförderten Leistungsberechtigten im Land Bremen, der vor Eintritt in die Fördermaßnahme bereits in einer geförderten Beschäftigung war? Um welche Art von geförderter Beschäftigung handelte es sich dabei? 4. Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer der mit dem Beschäftigungszuschuss geförderten Leistungsberechtigten im ALG II bis zur erstmaligen Gewährung des Beschäftigungszuschusses im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt? 5. Wie hoch war die Regelzuweisungsdauer von Leistungsberechtigten in Arbeitsverhältnissen , die über den Beschäftigungszuschuss gefördert wurden, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahren? 6. Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer von Leistungsberechtigten in Arbeitsverhältnissen, die über den Beschäftigungszuschuss gefördert wurden, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt der letzten drei Jahre? 7. Wie hoch war die Abbruchquote (negative Abbrüche) von Leistungsberechtigten in Arbeitsverhältnissen, die über den Beschäftigungszuschuss gefördert wurden , im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahre? — 2 — 8. Wie hoch waren die Fallkosten (durchschnittliche Kosten pro geförderten Teilnehmer ) von Arbeitsverhältnissen, die über den Beschäftigungszuschuss gefördert wurden, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahren? 9. Wie hoch waren die Ergebniskosten (durchschnittliche Kosten pro erfolgreich beendeter Maßnahme) von Arbeitsverhältnissen, die über den Beschäftigungszuschuss gefördert wurden, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg , Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahren? 10. Wie hoch war der Anteil der über den Beschäftigungszuschuss geförderten Leistungsberechtigten , die unmittelbar bzw. sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung standen, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahren? 11. Wie hoch war der Anteil der über den Beschäftigungszuschuss geförderten Leistungsberechtigten, die unmittelbar bzw. sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme in einer ungeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung standen im Land Bremen, verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahren? 12. Wie hoch war der Anteil der über den Beschäftigungszuschuss geförderten Leistungsberechtigten, die unmittelbar bzw. sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme arbeitssuchend gemeldet waren, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahren? 13. Wie hoch ist der Anteil a) von erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Arbeitsplätzen bei privaten Arbeitgebern und b) von zusätzlichen, im öffentlichen Interesse liegenden Arbeitsplätzen bei Beschäftigungsträgern, die über den Beschäftigungszuschuss gefördert werden, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt? 14. Wie verteilen sich die über den Beschäftigungszuschuss geförderten Arbeitsplätze nach Einsatzbereichen (z. B. Sport, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Erziehung und Bildung, Infrastrukturverbesserung, Umweltschutz, Beratungsdienste, Kinderbetreuung und Jugendhilfe, Gesundheit und Pflege) im Land Bremen? Jörg Kastendiek, Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 31. Januar 2012 Vorbemerkung Zielgruppe des Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II sind Hilfebedürftige, bei denen andere arbeitsmarktpolitische Instrumente regelmäßig nicht zu einer Integration in den Arbeitsmarkt führen. Entsprechend sieht der § 16e SGB II zunächst einen auf maximal 24 Monate befristeten Beschäftigungszuschuss vor. An die befristete Förderung anschließend kann eine grundsätzlich unbefristete Förderung („Dauerförderung “) gewährt werden, die in der Regel degressiv gestaltet ist. Hier ist vom Arbeitgeber ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorzulegen. Seit Mai 2010 muss ein Arbeitgeber, der einen befristeten Beschäftigungszuschuss beantragt, bereits vor Förderungseintritt die Bereitschaft dokumentieren, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einzugehen. Zielsetzung des Instrumentes ist damit eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt . Die Grundannahme der Kleinen Anfrage eines auf zwei Jahre befristeten Instrumentes ist daher mittlerweile falsch. Die deutlich gesunkene Anzahl von Neueintritten ab 2010 (vergleiche Frage 1) steht im unmittelbaren Zusammenhang zur seit Mai 2010 bestehenden Anforderung nach — 3 — einem grundsätzlich unbefristeten Arbeitsverhältnis. Weiterhin ist darauf hinzuweisen , dass das Instrument durch diese geänderten Anforderungen inzwischen de facto kaum noch zu neuen Eintritten führt. Für die Beantwortung der Fragen wurden die Daten durch den Statistik Service Nord der Agentur für Arbeit sowie durch die Jobcenter Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt. 1. Wie haben sich die Zugangszahlen beim Beschäftigungszuschuss in den letzten drei Jahren im Land Bremen entwickelt (bitte geeignete Zeitintervalle, z. B. Monatsintervalle verwenden)? Folgende Eintrittszahlen sind statistisch erfasst. Zum besseren Vergleich sind die Daten für den Bund und andere ausgesuchte Länder beigefügt. 2008 2009 2010 Land Bremen 422 246 122 Hamburg 143 1 125 152 Berlin 4 062 2 821 256 Niedersachsen 1 317 1 258 260 Bund 23 057 23 406 5 978 Im Land Bremen entwickelten sich die Eintritte wie folgt: 2008 Eintritte 2009 Eintritte 2010 Eintritte 2011 Eintritte Januar 4 Januar 20 Januar 7 Januar 8 Februar Februar 13 Februar 9 Februar 10 März 62 März 25 März 46 März 4 April 55 April 25 April 12 April 25 Mai 62 Mai 26 Mai 10 Mai 3 Juni 55 Juni 20 Juni 9 Juni 12 Juli 46 Juli 27 Juli 4 Juli 4 August 33 August 14 August Unter 3 August 8 September 23 September 20 September 10 September Oktober 39 Oktober 32 Oktober 7 Oktober November 26 November 13 November Unter 3 November Dezember 17 Dezember 11 Dezember 4 Dezember 422 246 122 (74) 48,8 % 28,5 % 14,1 % (8,6 %) Etwa die Hälfte der 864 Eintritte erfolgte im Jahr 2008. Ab 2010 ist ein deutlicher Rückgang von Eintritten zu verzeichnen – siehe Vorbemerkung. 2. Welche Struktur (z. B. hinsichtlich Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Familienstand , Schulabschluss, gesundheitlicher Einschränkung oder anderer Vermittlungshemmnisse ) weisen die mit einem Beschäftigungszuschuss geförderten Leistungsberechtigten im Vergleich zur Gruppe der Nichtgeförderten im Land Bremen auf? Der Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit weist für das Jahr 2010 folgende Struktur der insgesamt 433 Teilnehmenden aus: — 4 — Zum Vergleich Land Bremen, Bremer- eLb1) Bremen in % haven in % Summe in % gesamt Gesamt 286 100,00 % 147 100,00 % 433 100,00 % Männer 169 59,09 % 85 57,82 % 254 58,66 % 45,8 % Frauen 117 40,91 % 63 42,86 % 180 41,57 % 46,2 % Unter 25 Jahre (bei Eintritt) 1 0,35 % 0 0,00 % 1 0,23 % 17,0 % 25 bis 49 Jahre (bei Eintritt) 149 52,10 % 68 46,26 % 217 50,12 % 53,6 % 50 Jahre und älter (bei Eintritt) 136 47,55 % 79 53,74 % 215 49,65 % 21,0 % Deutsche 258 90,21 % 136 92,52 % 394 90,99 % 68,1 % Ausländer/ -innen 28 9,79 % 12 8,16 % 40 9,24 % 23,6 % Alleinerziehend 30 10,49 % 13 8,84 % 43 9,93 % 12,4 % Gering Keine qualifiziert 140 48,95 % 60 40,82 % 200 46,19 % Angabe Schwerbehindert 42 14,69 % 19 12,93 % 61 14,09 % 3,5 % Berufsrückkehrer /-innen 2 0,70 % 4 2,72 % 6 1,39 % 1,3 % Andere personenbezogene Merkmale sind in der Förderstatistik für die Teilnehmenden in Förderung mit Beschäftigungszuschuss nach Auskunft des Statistikservice der BA nicht darstellbar. 3. Wie hoch ist der Anteil der mit dem Beschäftigungszuschuss geförderten Leistungsberechtigten im Land Bremen, der vor Eintritt in die Fördermaßnahme bereits in einer geförderten Beschäftigung war? Um welche Art von geförderter Beschäftigung handelte es sich dabei? Nach Auskunft des Statistik-Service sind für diese Frage keine Daten lieferbar. Aufgrund der Anforderungen an das Instrument, dass vor einer Förderung nachweislich mindestens eine sechsmonatige Aktivierungsphase unter Einsatz aller bereits vorhandenen arbeitsmarktlichen Regelinstrumente oder anderer Unterstützungsleistungen erfolgt sein muss, ist davon auszugehen, dass für den Großteil der mit einem Beschäftigungszuschuss geförderten Personen vor Eintritt in diese Maßnahme auch in anderen Instrumente eingesetzt wurden. 4. Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer der mit dem Beschäftigungszuschuss geförderten Leistungsberechtigten im ALG II bis zur erstmaligen Gewährung des Beschäftigungszuschusses im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt? Von Statistik-Service der BA wurde die durchschnittliche Arbeitslosigkeit (in Tagen) vor Eintritt in ein mit Beschäftigungszuschuss gefördertes Arbeitsverhältnis ermittelt. Die Bezugsdauer des ALG II wird von diesen Daten abweichen. Bremen Hamburg Berlin Niedersachsen Bund 2008 281,9 314,7 270,6 341,6 317,2 2009 299,7 232,3 270,4 279,6 325,6 2010 379,9 208,4 274,3 207,0 293,5 1) elB = erwerbsfähige Leistungsberechtigte. — 5 — Auffällig ist die Umkehrung der Situation in Bremen gegenüber dem Bundesdurchschnitt : Während im Bundesdurchschnitt und den Vergleichsländern die Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit vor Eintritt in eine entsprechend geförderten Arbeitsplatz tendenziell sinkt, steigt sie in Bremen im Verlauf der Jahre sehr deutlich an. 5. Wie hoch war die Regelzuweisungsdauer von Leistungsberechtigten in Arbeitsverhältnissen , die über den Beschäftigungszuschuss gefördert wurden, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahren? Die Auswertung erfolgt auf der Basis aller Eintritte. In den Jahren 2008 bis 2010 waren durchschnittlich folgende Teilnahmedauern vorgesehen (in Monaten): Bremen Hamburg Berlin Niedersachsen Bund 2008 20,8 22,3 18,1 19,5 19,9 2009 22,6 21,7 22,6 20,2 21,5 2010 21,2 23,4 24,9 23,0 23,8 Hierbei ist zu beachten, dass eine Förderung zunächst nur maximal für 24 Monate (Grundförderung) erfolgen kann, erst nach Beendigung der Grundförderung ist eine Dauerförderung möglich. 6. Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer von Leistungsberechtigten in Arbeitsverhältnissen, die über den Beschäftigungszuschuss gefördert wurden, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt der letzten drei Jahre? Die Auswertung erfolgte auf der Basis aller Austritte. Von den ausgetretenen Teilnehmenden der Jahre 2008 bis 2010 sind durchschnittlich folgende Teilnahmedauern tatsächlich absolviert worden (in Monaten): Bremen Hamburg Berlin Niedersachsen Bund 2008 3,2 3,0 4,1 7,3 5,2 2009 10,1 5,0 10,8 9,1 10,0 2010 22,0 14,6 22,5 17,9 19,4 Es ist zu beachten, dass hier eine andere Grundgesamtheit erfasst ist als bei Frage 5: Nur die ausgetretenen Teilnehmenden sind erfasst. Insbesondere in den Jahren 2008 und 2009 sind hohe vorzeitige Beendigungen der Förderung erfasst (vergleiche Frage 7). Die hohen Monatszahlen in 2010 lassen sich aus dem Auslaufen der Grundförderung und der neuen Anforderung des unbefristeten Arbeitsvertrages vor einer Verlängerung der Förderdauer erklären (vergleiche Vorbemerkung). 7. Wie hoch war die Abbruchquote (negative Abbrüche) von Leistungsberechtigten in Arbeitsverhältnissen, die über den Beschäftigungszuschuss gefördert wurden , im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahre? In nachstehender Tabelle werden die Anzahl der Austritte insgesamt und die Quote der dabei erfolgten vorzeitig beendeten Förderungen ausgewiesen. Eine gesonderte statistische Erfassung von Abbrüchen oder „negativen Abbrüchen“ erfolgt nicht. Bei den hier ausgewiesenen vorzeitigen Beendigungen der Förderung kann es sich mithin sowohl um positive oder negative Abbrüche als auch um Verbleib im Arbeitsverhältnis, jedoch ohne weitere Förderung handeln. — 6 — NiederBremen Hamburg Berlin sachsen Bund 2008 Austritte 13 8 195 87 1 726 Darunter: Unter Förderung vorzeitig 3 Per- beendet 69,2 % sonen 43,6 % 73,6 % 53,4 % 2009 Austritte 76 107 658 417 6 903 Darunter: Förderung vorzeitig beendet 61,8 % 87,96 % 36,96 % 46,8 % 46,8 % 2010 Austritte 426 257 3 705 1 237 21 610 Darunter: Förderung vorzeitig beendet 8,7 % 49,0 % 3,74 % 10,3 % 12,1 % 8. Wie hoch waren die Fallkosten (durchschnittliche Kosten pro geförderten Teilnehmer ) von Arbeitsverhältnissen, die über den Beschäftigungszuschuss gefördert wurden, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahren? Die Eingliederungsbilanzen der Agentur für Arbeit weisen folgende Fallkosten (durchschnittliche Kosten pro Teilnehmer/-in und Monat) aus (Angaben in ‡): Bremen Hamburg Berlin Niedersachsen Bund 2008 975 1 031 1 166 1 178 1 106 2009 1 009 1 087 1 283 1 253 1 182 2010 1 091 1 181 1 247 1 349 1 232 9. Wie hoch waren die Ergebniskosten (durchschnittliche Kosten pro erfolgreich beendeter Maßnahme) von Arbeitsverhältnissen, die über den Beschäftigungszuschuss gefördert wurden, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg , Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahren? Der Statistik-Service kann hierzu keine Daten liefern, da keine Erhebung von „erfolgreich beendeten Maßnahmen“ durchgeführt wird. Die Definition einer erfolgreich beendeten Maßnahme würde auch dem Geist des Instrumentes (Dauerförderung in unbefristetem Arbeitsverhältnis) widersprechen. 10. Wie hoch war der Anteil der über den Beschäftigungszuschuss geförderten Leistungsberechtigten, die unmittelbar bzw. sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung standen, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahren? Ausgewiesen sind die Verbleibe in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach „Austritt aus der Förderung“ bezogen auf den Verbleib sechs Monate nach Beendigung der Förderung (Eingliederungsquote). Über den Anteil unmittelbar nach Beendigung der Förderung wird keine Erhebung geführt. Bremen Hamburg Berlin Niedersachsen Bund 12.2007- Unter drei von Unter drei von 11.2008 13 Austritten vier Austritten 39,9 % 27,3 % 25,7 % 12.2008- 11.2009 27,9 % 23,4 % 27,7 % 49,3 % 33,3 % 12.2009- 11.2010 59,0 % 13,9 % 36,0 % 47,0 % 41,8 % — 7 — Bei einem Gros der Fälle dürfte es sich um einen Verbleib beim gleichen Arbeitgeber handeln, da die Zielsetzung des Instrumentes eine Dauerbeschäftigung ist. 11. Wie hoch war der Anteil der über den Beschäftigungszuschuss geförderten Leistungsberechtigten , die unmittelbar bzw. sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme in einer ungeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung standen, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahren? Der Statistikservice kann hierzu keine Daten liefern. 12. Wie hoch war der Anteil der über den Beschäftigungszuschuss geförderten Leistungsberechtigten , die unmittelbar bzw. sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme arbeitssuchend gemeldet waren, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt in den letzten drei Jahren? Ausgewiesen ist die Quote der Arbeitslosigkeit sechs Monate nach Beendigung der Förderung über einen Beschäftigungszuschuss. Über den Anteil unmittelbar nach Beendigung der Förderung wird keine Erhebung geführt. Bremen Hamburg Berlin Niedersachsen Bund 12.2007- Unter drei von 11.2008 53,8 % vier Austritten 34,8 % 50,0 % 44,0 % 12.2008- 11.2009 35,3 % 47,9 % 37,5 % 46,5 % 44,8 % 12.2009- 11.2010 21,1 % 44,3 % 37,8 % 38,8 % 38,7 % 13. Wie hoch ist der Anteil a) von erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Arbeitsplätzen bei privaten Arbeitgebern und b) von zusätzlichen, im öffentlichen Interesse liegenden Arbeitsplätzen bei Beschäftigungsträgern, die über den Beschäftigungszuschuss gefördert werden, im Land Bremen verglichen mit den Ländern Hamburg, Berlin und Niedersachsen sowie dem Bundesdurchschnitt? Jeweils bezogen auf die Eintritte in die Maßnahmen bestehen folgende Anteile (a = erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten; b = zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten). Bremen Hamburg Berlin Niedersachsen Bund a b a b a b a b a b 2008 8,5 % 91,5 % 1,4 % 98,6 % 2,9 % 97,1 % 42,7 % 57,3 % 36,6 % 63,4 % 2009 11,4 % 88,6 % 10,0 % 90,0 % 8,9 % 91,1 % 46,9 % 53,1 % 47,3 % 52,7 % 2010 3,3 % 96,7 % 46,7 % 53,3 % 19,5 % 80,5 % 35,8 % 64,2 % 48,3 % 51,7 % Januar bis August 2011 1,5 % 98,5 % 100 % 0 % 16,2 % 83,8 % 25,0 % 75,0 % 42,4 % 57,6 % 14. Wie verteilen sich die über den Beschäftigungszuschuss geförderten Arbeitsplätze nach Einsatzbereichen (z. B. Sport, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Erziehung und Bildung, Infrastrukturverbesserung, Umweltschutz, Beratungsdienste, Kinderbetreuung und Jugendhilfe, Gesundheit und Pflege) im Land Bremen? Die Auswertung bezieht sich auf alle Eintritte im Zeitraum 2008 bis August 2011 (M = männlich, W = weiblich). — 8 — Bremen Bremerhaven Summe M W M W M W Gesamt Gesundheit und Pflege 17 69 24 33 41 102 143 Kinderbetreuung/ Jugendhilfe 7 7 13 7 20 27 Beratungsdienste 111 73 13 27 124 100 224 Umweltschutz 21 3 10 5 31 8 39 Infrastrukturverbesserung 187 82 57 12 244 94 338 Erziehung/Bildung 1 1 1 Wissenschaft/Forschung 1 1 1 Kunst/Kultur 7 4 5 1 12 5 17 Sport 1 2 3 3 3 6 Außerhalb öffentlich geförderter Beschäftigung 5 1 47 15 52 16 68 Summe 349 239 166 110 515 349 864 Druck: Anker-Druck Bremen