— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 223 S Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 27. August 2012 Sanierung des Mahnmals für die Opfer der Reichspogromnacht Das Mahnmal für die Opfer der Reichspogromnacht wurde 1982 nach einem Entwurf des Bildhauers Hans Dieter Voss (1926 bis 1980) im Bremer Schnoor vor dem Landherrnamt eingeweiht. Es erinnert – ganz in der Nähe der ehemaligen Synagoge an der Kolpingstraße (früher Gartenstraße), die in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 von Nationalsozialisten niedergebrannt wurde – an die fünf jüdischen Opfer, die in der Reichspogromnacht in Bremen gequält, gedemütigt und schließlich brutal ermordet wurden. An diesem Mahnmal gedenkt die Bremische Bürgerschaft alljährlich am 9. November der Opfer. Nach nunmehr 30 Jahren befindet sich das Denkmal, das aus schwarz gefärbtem polierten Beton besteht, in einem zunehmend desolaten Zustand (die Farbe blättert stellenweise ab, Risse zeigen sich zwischen den Betonquadern). Das zeugt von mangelndem Respekt gegenüber den Opfern. Eine sorgfältige und fachgerechte Sanierung des exponierten Mahnmals ist dringend erforderlich. Die entstehenden Kosten würden sich nach Auskunft eines Fachbetriebes auf ca. 800 ‡ belaufen. Wir fragen den Senat: Ist in absehbarer Zeit – und wenn ja, wann – eine Sanierung des Mahnmals für die Opfer der Reichspogromnacht am Landherrnamt geplant? Peter Erlanson, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 2. Oktober 2012 Ist in absehbarer Zeit – und wenn ja, wann – eine Sanierung des Mahnmals für die Opfer der Reichspogromnacht am Landherrnamt geplant? Das Mahnmal für die Opfer der Reichspogromnacht wurde in den vergangenen Jahren mehrfach neu gestrichen und die Risse im Betoncorpus zugespachtelt. Ursprünglich war eine erneute Restaurierung im Frühjahr 2011 nach Ende der Frostperiode vorgesehen. Bei der Begutachtung durch eine Fachfirma stellte sich jedoch heraus, dass der Betoncorpus so tief durch eine Anzahl breiter Risse durchdrungen ist, dass er wasser- bzw. feuchtedurchlässig ist und die eindringende Feuchtigkeit sowohl die Außenhaut des Mahnmals als auch die innerhalb des Betons befindlichen Bewehrungseisen nachhaltig schädigt. Für die Bearbeitung des Sockelbereichs muss das angrenzende Pflaster aufgenommen und danach wieder geschlossen werden. Dies bedeutet eine aufwändige und kostenintensive Sanierung. Entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungs- und Ausschreibungsverfahren waren einzuhalten , sodass sich die Sanierung des Mahnmals zeitlich verzögerte. Sie ist nun beauftragt und wird im September und Oktober 2012 durchgeführt. Die finanziellen Mittel zur Sanierung in Höhe von 5656,49 ‡ zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer sind in der Haushaltsstelle 3288/ 700 20-5 des Kulturressorts dargestellt. Druck: Hans Krohn · Bremen