— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 257 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 17. Januar 2011 Situation des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes im Land Bremen Der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Bremen soll so ausgerüstet sein, dass Menschen gegen Naturkatastrophen und andere schwere Schadenslagen und Gefahren geschützt sind. Die weltweiten Terroranschläge haben gezeigt, dass es Schadenslagen gibt, bei denen entsprechende Vorwarnzeichen zur Vorbereitung einer Gefahrenabwehr nicht mehr vorhanden sind. Von besonderer Bedeutung ist die Bewältigung eines sogenannten Massenanfalls von Erkrankten oder Verletzten (MANV) sowie eines lang andauernden und großräumigen Stromausfalls etwa in Folge einer Naturkatastrophe, gravierender Beeinträchtigungen der Netzsteuerungsprozesse oder eines Anschlags auf Kraftwerke bzw. Umspannwerke. Die aktuelle Situation des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes in Bremen soll Grundlage für künftige politische Entscheidungen sein. Wir fragen den Senat: 1. Wie sieht die neue Struktur des Katastrophenschutzes in Bremen aus, nachdem sich der Bund teilweise auf diesem Gebiet zurückgezogen hat? 2. Wie viele Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer sind im Land Bremen im Bevölkerungs - und Katastrophenschutz einsetzbar bzw. dafür ausgebildet, und welche Hilfsorganisationen sind sachlich und personell für den Ernstfall gerüstet? Wie wird die Anzahl der verfügbaren Kräfte dokumentiert? 3. Welche Auswirkungen hat die Kräftereduzierung der Bundeswehr auf die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und dem Land Bremen? 4. Sind in den letzten drei Jahren neue Konzepte für die Katastrophenschutzkräfte ausgearbeitet worden und sind neue operative und logistische Vorkehrungen getroffen worden? 5. Wie wird sichergestellt, dass das Land Bremen für einen Massenanfall von Verletzten und Erkrankten ausgestattet und gerüstet ist? 6. Wie wird sichergestellt, dass ausreichend Einsatzkräfte und Notärzte bei einem Massenfall zur Verfügung stehen? 7. Wie ist bei einem MANV-Einsatz in Bremen die Führungsorganisation, insbesondere die Abgrenzung zwischen sanitätsdienstlicher- bzw. feuerwehrtechnischer Führung, gelöst? 8. Von wem werden die Kosten für die Beschaffung, die Vorhaltung, den Austausch und den Ersatz von Material und Medikamenten getragen, und wer ist jeweils für die Durchführung der Maßnahmen zuständig? 9. Welche Kooperationen gibt es auf dem Gebiet des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes mit dem Land Niedersachsen? — 2 — a) Für den Katastrophenfall, b) für Großschadensfälle, c) für Massenfall-Einsätze, d) für den täglichen Einsatz. 10. Inwiefern findet eine Zusammenarbeit der Ressorts in Bremen auf dem Gebiet des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes statt, und welche Verbesserungsnotwendigkeiten sieht der Senat hierbei? 11. Welche neuen Notfallpläne wurden in Bremen und Bremerhaven in den letzten drei Jahren aufgestellt bzw. welche bestehenden Notfallpläne wurden weiterentwickelt , insbesondere in den Bereichen a) Notfallplanung für Krankenhäuser, b) Notfallplanung für Energieversorgung, c) Trinkwasser- und Lebensmittelversorgung, d) Notfallplanung für den Kommunikationsbereich, e) Evakuierungsplanung, f) besondere Hochwasseralarmplanung? 12. Wie lange kann in den Krankenhäusern des Landes Bremen die Versorgung mit Strom durch Notstromsysteme garantiert werden, welche Notstromsysteme kommen dafür zum Einsatz, und welche Menge an Treibstoffen wird zum Betreiben der Notstromsysteme wo bevorratet? 13. Wie lange kann im Land Bremen die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung durch Notstromsysteme gewährleistet werden, welche Notstromsysteme kommen dafür zum Einsatz, und welche Menge an Treibstoffen wird zum Betreiben der Notstromsysteme wo bevorratet? 14. Wie lange kann im Land Bremen die Abwasserentsorgung durch Notstromsysteme gewährleistet werden, welche Notstromsysteme kommen dafür zum Einsatz, und welche Menge an Treibstoffen wird zum Betreiben der Notstromsysteme wo bevorratet? 15. Welche Tankstellen bzw. Tanklager im Land Bremen verfügen über Notstromsysteme und sind bei einem lang andauernden und großräumigen Stromausfall in der Lage, die Fahrzeuge der Einsatzkräfte mit Kraftstoffen zu versorgen? Wie lange können die Einsatzkräfte mit Kraftstoffen versorgt werden, welche Notstromsysteme kommen dafür zum Einsatz, und welche Menge an Treibstoffen wird zum Betreiben der Notstromsysteme wo bevorratet? Nach welchen Kriterien erfolgt die Verteilung von Kraftstoffen im Katastrophenfall? 16. Wie und nach welchen Kriterien wird im Land Bremen bei einem lang andauernden und großräumigen Stromausfall und einem daraus resultierenden Zusammenbruch von Liefer- und Kühlketten, Verkehrsleitsystemen, Bezahlsystemen, Kommunikationssystemen sowie der Treibstoffversorgung die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sichergestellt? 17. Wie wird im Land Bremen bei einem lang andauernden und großräumigen Stromausfall die Koordination und Kommunikation zwischen den Einsatzkräften sichergestellt? Welche Notstromsysteme kommen dafür zum Einsatz, und welche Menge an Treibstoffen wird zum Betreiben der Notstromsysteme wo bevorratet? 18. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse des 2008 veröffentlichten Grünbuchs des Zukunftsforums öffentliche Sicherheit? 19. Wie viele Katastrophenschutzübungen wurden im Land Bremen in den letzten drei Jahren in Zusammenwirken mit den Berufsfeuerwehren, Freiwilligen Feuerwehren , Bundeswehr, THW, Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Johanniter Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, und benachbarten Kräften aus Niedersachsen und anderen Hilfsorganisationen durchgeführt? 20. Welche Ergebnisse hatten diese Übungen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen wurden daraus für die zukünftige Arbeit des Katastrophenschutzes gezogen? — 3 — 21. Welche sachlichen und finanziellen Mittel stellen der Bund und das Land Bremen den ehramtlich arbeitenden Hilfsorganisationen im Land Bremen zur Verfügung? 22. Hält der Senat Verbesserungen für diese Hilfsorganisationen oder verstärkte Anreize für deren ehrenamtliche Helfer für notwendig, und wenn ja, welche? 23. Welche Möglichkeiten und Einsatzpläne bestehen für einen Einsatz der Bundeswehr im Land Bremen im Katastrophenfall gemäß Artikel 35 Abs. 2 GG? 24. Bestehen im Land Bremen flächendeckende Risiko- und Gefährdungsanalysen für Großschadenslagen und Katastrophen? 25. Wie viele Bunker bzw. Bunkeranlagen gibt es im Land Bremen, die für Katastrophen dauerhaft funktions- und betriebsbereit gehalten werden, und wie viel kostet die Unterhaltung dieser Bunker? Erwin Knäpper, Wilhelm Hinners, Silvia Neumeyer, Frank Imhoff, Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 21. Februar 2012 Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff u. a. alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und Länder im Katastrophenschutz. Er umfasst somit u. a. alle nicht polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und anderen Notlagen. Nach § 37 Abs. 2 Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG) ist eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ein über die Schadensfälle des täglichen Lebens und eine Großschadenslage hinausgehendes Ereignis, das Leben, Gesundheit, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Bekämpfung die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mit den Feuerwehren und Rettungsdiensten sowie den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und sonstigen zur Hilfeleistung Herangezogenen unter zentraler Leitung zusammenwirken müssen. Nach § 38 Abs. 1 BremHilfeG koordiniert der Senator für Inneres und Sport als Landeskatastrophenschutzbehörde den Katastrophenschutz auf Landesebene. Die einzelnen Ressorts haben entsprechend ihrer fachlichen Zuständigkeit die alleinige Verantwortung über die jeweiligen Katastrophenschutzbereiche, die im Katastrophenfall unter der Leitung des Senators für Inneres und Sport zusammengeführt werden. 1. Wie sieht die neue Struktur des Katastrophenschutzes in Bremen aus, nachdem sich der Bund teilweise auf diesem Gebiet zurückgezogen hat? Der Bund hat sein Engagement im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes neu geordnet und die Ausstattung an den neuen Bedrohungsszenarien entsprechend ausgerichtet. Noch gibt es jedoch keine abschließende Klärung bezüglich der daraus resultierenden gesonderten Schulungsnotwendigkeiten. Bremen wird zukünftig eine Medizinische Task Force stellen. Die Umsetzung der ersten Beschaffungsserie soll bis 2020 abgeschlossen sein. Unter Berücksichtigung der sich wandelnden Komponenten, die vom Bund zur Verfügung gestellt werden, und der sich fortentwickelnden Strukturen der Feuerwehren, sind auch Anpassungen des Katastrophenschutzes in Bremen nachzusteuern. Hierbei handelt es sich allerdings um einen fließenden Prozess, der stetig zu begleiten ist. Einen ersten Zwischenbericht wird der Senator für Inneres und Sport dem Rechnungsprüfungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft zum 1. Juli 2012 vorlegen. 2. Wie viele Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer sind im Land Bremen im Bevölkerungs - und Katastrophenschutz einsetzbar bzw. dafür ausgebildet, und welche Hilfsorganisationen sind sachlich und personell für den Ernstfall gerüstet? Wie wird die Anzahl der verfügbaren Kräfte dokumentiert? — 4 — Insgesamt sind rund 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Feuerwehren in Bremen und Bremerhaven, des ArbeiterSamariter -Bundes, des Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter Unfall Hilfe und des Malteser Hilfsdienstes sowie der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Katastrophenschutz einsetzbar bzw. dafür ausgebildet. Neben den bekannten Zahlen der verfügbaren Kräfte bei den Feuerwehren werden von den Hilfsorganisationen in regelmäßigen Abständen die Kräfte- und Fahrzeugübersichten der im Katastrophenschutz vorgesehenen Einheiten geliefert. Es ist ergänzend geplant, die Organisationen um Hergabe auch der Daten für Einheiten, die nicht explizit im Katastrophenschutz gelistet sind, jedoch zur Verfügung gestellt werden können zu bitten. 3. Welche Auswirkungen hat die Kräftereduzierung der Bundeswehr auf die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und dem Land Bremen? Keine. Auch in der Vergangenheit war eine konkrete Einplanung der Bundeswehr im Katastrophenschutz des Landes Bremen nicht möglich. Im Falle einer Katastrophe oder eines Großschadensereignisses kann, wie auch bisher, gemäß Artikel 35 Abs. 2 GG ein Hilfeersuchen an die Bundeswehr gerichtet werden. Dort wird dann entschieden, ob und welche Kräfte zur Verfügung gestellt werden können. Die zivil-militärische Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren jedoch so verfestigt, dass Hilfeersuchen unbürokratisch abgewickelt werden. Das Landeskommando Bremen bleibt bestehen. Die Bundeswehr hat zugesichert, dass sie für unterstützende Maßnahmen im Katastrophenfalle auch nach der durchgeführten Reform weiterhin verlässlich zur Verfügung stehen werde. 4. Sind in den letzten drei Jahren neue Konzepte für die Katastrophenschutzkräfte ausgearbeitet worden, und sind neue operative und logistische Vorkehrungen getroffen worden? Die vorhandenen Planungen für die bei der Feuerwehr Bremen eingerichteten Katastrophenschutz-Führungseinrichtungen „Stab KSL“ und „Stab RTA“ sind laufend überprüft und aktualisiert worden, die vorgehaltenen Stabsräume werden stetig, im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts, modernisiert. Konzeptionell wurde unter Federführung des Senators für Inneres und Sport eine „Koordinierungsstelle Außergewöhnliche Ereignisse (KOS-AE)“ neu aufgestellt, damit bereits beim Entstehen einer außergewöhnlichen Gefährdungslage, die betroffenen Fachbehörden mit Abstimmungen und Planungen und Arbeiten beginnen können, ohne dass hierzu erst formell die Katastrophenschutz-Warnung oder gar der Katastrophenschutz-Zustand erklärt werden muss. Feuerwehr und Polizei sind somit stets „von Anfang an“ in die Lageentwicklung eingebunden. Mit dem Gesundheitsressort wurden neue Konzepte zur Bewältigung von humanen und Tierseuchen erarbeitet und umgesetzt. Zum einen in konkreten Einsätzen anlässlich der Vogelgrippe, zum anderen in der Beschaffung spezieller Vorhaltung von einer Lkw-Dekontaminations-Schleuse bei der Freiwilligen Feuerwehr Bremen-Neustadt anlässlich der Maul- und Klauenseuche. Initiiert von der Berufsfeuerwehr wurde beim Deutschen Roten Kreuz eine Schnelleinsatzgruppe neu aufgestellt, die den Rettungsdienst bei erhöhter Patientenanzahl wirkungsvoll unterstützt Alle Schnelleinsatzgruppen wurden mit digitalen Meldeempfängern ausgestattet. Aktuell gibt es konkrete Planungen, bei den Freiwilligen Feuerwehren sogenannte Fachbereitschaften aufzustellen, um die Fähigkeit zur überörtlichen Hilfe weiter zu optimieren. In Bremerhaven wurden die Schnell-Einsatz-Gruppen „Betreuung“ und „Versorgung “ aufgebaut. Diese Schnell-Einsatz-Gruppen sind für den Großschadenfall ausgebildet und ausgerüstet, um Verletzte, Erkrankte, Einsatzkräfte und andere Betroffene zu betreuen bzw. sanitätsdienstlich zu versorgen. Für den Bereich ABC-Dienst wurde die vormals bestehende Regieeinheit im Katastrophenschutz in die Freiwillige Feuerwehr integriert. 5. Wie wird sichergestellt, dass das Land Bremen für einen Massenanfall von Verletzten und Erkrankten ausgestattet und gerüstet ist? Bei der Feuerwehr Bremen wird jederzeit einsetzbar das Material für den Aufbau eines Behandlungsplatzes für ca. 50 Verletzte vorgehalten. Beamte der — 5 — Feuerwache 5, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren Bremen-Lesumbrok, Bremen-Grambkermoor und Bremen-Farge sowie Schnelleinsatzgruppen der Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz und Malteser-Hilfsdienst sind hieran ausgebildet und arbeiten nach bewährten Konzepten beim Betrieb zusammen. Mit den Bremer Krankenhäusern besteht intensive Zusammenarbeit in der täglichen Praxis des Rettungsdienstes, der Bremer Notarztkonferenz und der Gestellung von Leitenden Notärzten für Einsätze und Übungen. Dass das Konzept für einen Massenanfall von Verletzten funktioniert, hat es bei mehreren Realeinsätzen unter Beweis gestellt. Die Stadtgemeinde Bremerhaven hat einen Einsatzplan „MANV“ für den Einsatz des notwendigen Personals und zusätzlicher Rettungsmittel umgesetzt. Für eine Großschadenlage mit mehr als 20 Verletzten/Erkrankten besteht ein überregionales MANV-Konzept (ÜMANV) mit dem Landkreis und der Stadt Cuxhaven. 6. Wie wird sichergestellt, dass ausreichend Einsatzkräfte und Notärzte bei einem Massenfall zur Verfügung stehen? Jeder Beamte der Berufsfeuerwehren ist Rettungssanitäter, sehr viele sind darüber hinaus auch Rettungsassistenten. Die unter Ziffer 5. genannten Einheiten der Stadtgemeinde Bremen sind über digitale Meldeempfänger ständig alarmierbar. In der Alarmierungsordnung des Einsatzleitrechners der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle sind entsprechende Alarmierungsketten hinterlegt. 7. Wie ist bei einem MANV-Einsatz in Bremen die Führungsorganisation, insbesondere die Abgrenzung zwischen sanitätsdienstlicher- bzw. feuerwehrtechnischer Führung, gelöst? Zur Führung derartiger Lagen sind ein Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL) der Berufsfeuerwehr und ein Leitender Notarzt (LNA) ständig nach Dienstplan einsatzbereit. Die Gesamteinsatzleitung obliegt darüber hinaus dem Einsatzführungsdienst der Berufsfeuerwehr, der in derartigen Fällen in der Regel durch den „Beamten des Direktionsdienstes“ oder den Amtsleiter der Feuerwehr Bremen wahrgenommen wird. Der Sanitätsdienst ist im Falle einer entsprechenden Schadenslage der Einsatzleitung der Berufsfeuerwehr Bremen unterstellt. Bei einem MANV-Einsatz in der Stadtgemeinde Bremerhaven obliegt die Einsatzleitung der Feuerwehr Bremerhaven. Der Einsatzabschnitt „Rettungsdienst“ wird durch LNA und OrgL geführt 8. Von wem werden die Kosten für die Beschaffung, die Vorhaltung, den Austausch und den Ersatz von Material und Medikamenten getragen, und wer ist jeweils für die Durchführung der Maßnahmen zuständig? Sofern es sich um Ausstattung auf Fahrzeugen des Bundes handelt, werden die Kosten von diesem getragen, die Ausführung erfolgt durch den Senator für Inneres und Sport im Auftrag des Bundes. 9. Welche Kooperationen gibt es auf dem Gebiet des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes mit dem Land Niedersachsen? a) Für den Katastrophenfall, b) für Großschadensfälle, c) für Massenfall-Einsätze, d) für den täglichen Einsatz. Allgemein Für die tägliche Einsatzpraxis trifft das BremHilfeG praktikable Regelungen über die nachbarliche Hilfe, die bei Bedarf angewendet werden. — 6 — Als Folge derartiger Einsätze hat sich auf Arbeitsebene ein fachlicher und persönlicher Austausch mit einzelnen angrenzenden Feuerwehren entwickelt. Gewässerverunreinigung Für Großschadensfälle im Bereich „Gewässerverunreinigung“ (= Teilbereich des Katastrophenschutzbereiches Umweltschutz) gibt es eine Fokussierung der Gefahrenvorsorge auf die Freisetzung großer Mengen von Öl und ölähnlichen Substanzen auf schiffbaren Gewässern und in Hafengebieten. Die bestehende Vorsorgeplanung für die sogenannten komplexen Schadenslagen ist über die Bund-(Küsten-)Länder-Vereinbarungen zur Errichtung des Havariekommandos (HKV 2002) bzw. zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen (BLV 2002) geregelt. Hochwasserschutz Mit dem Land Niedersachsen bestehen Vereinbarungen über die Benachrichtigung von Wasserstandsdaten, diese aufgeteilt in mehrere Meldestufen. Die entsprechenden Meldungen ergehen durch den Überregionalen Hochwasserdienst (ÜHWD, Hannover) für den Bereich Binnenhochwässer und durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN, Forschungsstelle Küste Norden-Norderney) für den Bereich Sturmfluten . Die Stadtgemeinde Bremerhaven hat folgende Kooperationen mit den niedersächsischen Umlandgemeinden: Für das Kernkraftwerk Unterweser gibt es einen Katastrophenabwehr-Sonderplan in Verbindung mit dem Sonderplan des Landkreises Wesermarsch und damit eine Kräfteübersicht der jeweiligen Landkreise. Im Rahmen der Vereinbarung über die Durchführung von Einsätzen auf der Bundesautobahn A 27 mit dem Landkreis Cuxhaven wird die Brandbekämpfung, Hilfeleistung und der Rettungsdienst durch die Berufsfeuerwehr Bremerhaven auf Teilstücken der Bundesautobahn in Niedersachsen durchgeführt. Im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit wurde gemeinsam mit dem Landkreis Cuxhaven ein Führungsmittel für Großschadenslagen beschafft. Das Führungshilfspersonal für dieses Fahrzeug wird durch den Landkreis Cuxhaven gestellt. Für MANV-Lagen mit mehr als 20 Verletzten gibt es das ÜMANV-Konzept – siehe auch Frage 5. 10. Inwiefern findet eine Zusammenarbeit der Ressorts in Bremen auf dem Gebiet des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes statt, und welche Verbesserungsnotwendigkeiten sieht der Senat hierbei? Neben der gemeinsamen Durchführung von Übungen in unterschiedlicher Zusammensetzung findet ein regelmäßiger Austausch im Arbeitskreis Katastrophenschutz statt, zu dem alle für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen und Organisationen eingeladen werden. Es ist für die Zukunft geplant, in diesem Arbeitskreis auch die Thematik „kritische Infrastruktur“ mit einzubeziehen. 11. Welche neuen Notfallpläne wurden in Bremen und Bremerhaven in den letzten drei Jahren aufgestellt bzw. welche bestehenden Notfallpläne wurden weiterentwickelt , insbesondere in den Bereichen a) Notfallplanung für Krankenhäuser? Sämtliche Bremer Krankenhäuser halten bislang bereits auf freiwilliger Basis Notfallpläne vor. Jedes Krankenhaus ist nach § 29 Absatz 2 des BremHilfeG in der jeweils geltenden Fassung ohnehin verpflichtet, an der Bewältigung von Großschadensereignissen und Ereigniseintritte mit einer erweiterten Anzahl von zu versorgenden Patienten und Patientinnen mitzuwirken. Das seit 1. Juni 2011 geltende Bremische Krankenhausgesetz (BremKrhG) verpflichtet in § 27 („Großschadensereignisse“) darüber hinaus jedes Krankenhaus , an der Bewältigung von Großschadensereignissen mitzuwirken. Das Nähere zur Mitwirkung an der Bewältigung von Großschadensereignissen und Ereigniseintritten mit einer erweiterten Anzahl von zu versor- — 7 — genden Patientinnen und Patienten sowie zur Zusammenarbeit mit den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden regelt die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Senator für Inneres und Sport durch Rechtsverordnung. Die Rechtsverordnung mit dem Ziel einer verbindlichen Notfallplanung mit einer Reihe konkreter Detailregelungen – zum Beispiel zu künftigen Übungen – befindet sich derzeit in Bearbeitung, eine Verabschiedung ist im Laufe des Jahres 2012 vorgesehen. b) Notfallplanung für Energieversorgung? Für einen Teil- bzw. Komplettausfall der Energieversorgung hat die swb AG einen Notfallplan erstellt der jährlich angepasst wird. c) Trinkwasser- und Lebensmittelversorgung? Für die Trinkwasserversorgung ist durch die swb ein Notfallplan entsprechend der Trinkwasserverordnung, in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern , erstellt worden. d) Notfallplanung für den Kommunikationsbereich? Im Bereich der Telekommunikation obliegt die Notfallplanung entsprechend dem Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG) den jeweiligen Betreibern, eine Einflussnahme von Seiten des Landes ist nicht möglich. Die interne Kommunikation, sowie die Erreichbarkeit der notwendigen Stellen ist durch entsprechende Bevorrechtigungsschaltungen, gewährleistet (siehe auch Frage 17). e) Evakuierungsplanung? Konkrete Evakuierungsplanungen liegen nicht vor. Diese Maßnahmen sind immer in Abhängigkeit vom eingetretenen Ereignis durchzuführen. f) Besondere Hochwasseralarmplanung? Die unter Frage 9 aufgeführten Hochwasserwarndienste werden stetig verbessert und angepasst. Außerdem wurde unter Beteiligung Bremens ein neues Sturmflutvorhersagemodell des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH, Hamburg) entwickelt und befindet sich zurzeit in einer Erprobungsphase. Der Katastrophenschutz-Kalender Deichverteidigung wird jährlich überprüft und aktualisiert. 2012 wird er komplett überarbeitet und neu herausgegeben. 12. Wie lange kann in den Krankenhäusern des Landes Bremen die Versorgung mit Strom durch Notstromsysteme garantiert werden, welche Notstromsysteme kommen dafür zum Einsatz, und welche Menge an Treibstoffen wird zum Betreiben der Notstromsysteme wo bevorratet? Die Krankenhäuser im Land Bremen verfügen über Notstromaggregate. Nach Angaben der Häuser reicht die Erzeugung mit Notstrom für notstromrelevante Verbraucherstellen im jeweiligen Haus für Zeiträume von mindestens 24 Stunden , oftmals auch darüber hinausgehend für mehrere Tage. Es handelt sich um Aggregate, die überwiegend mit Dieselkraftstoff, in Einzelfällen auch mit Heizöl betrieben werden. Bevorratungen in direkter Verantwortung der Krankenhäuser umfassen je nach Größe des Hauses Mengen von 1 250 bis über 50 000 l in separaten Tankanlagen mit unmittelbarem Zugriff auf dem eigenen Gelände. 13. Wie lange kann im Land Bremen die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung durch Notstromsysteme gewährleistet werden, welche Notstromsysteme kommen dafür zum Einsatz, und welche Menge an Treibstoffen wird zum Betreiben der Notstromsysteme wo bevorratet? Für den extremen Fall, dass die Notfallvorsorge der swb AG nicht mehr greifen sollte und die leitungsgebundene Trinkwasserversorgung/-notversorgung durch die swb AG im Stadtgebiet ganz oder teilweise ausgefallen sein sollte, findet der Katastrophenschutz-Teilbereich „Trinkwassernotversorgung aus Einzelbrunnen“ Anwendung. Nach Untersuchung der Wasserqualität und Freigabe durch das Gesundheitsamt können in Bremen und Bremen-Nord 143 Notbrunnen in Betrieb genommen werden, die nicht mit dem Trinkwasserversorgungsnetz der swb — 8 — AG verbunden sind. Die Förderung des Wassers erfolgt stromunabhängig über Motorpumpen und/oder Handpumpen. Die Kapazität der Notbrunnen ist auf eine mögliche Versorgung der Bevölkerung von mindestens 14 Tagen ausgelegt und sichert eine Versorgung von 15 l je Person und Tag in diesem Zeitraum zu. In Bremerhaven sind zwei der vier eigenen Wasserwerke mit Notstromaggregaten ausgestattet, hiermit ist eine (eingeschränkte) Versorgung über einen Zeitraum von 24 Stunden, ohne nachzutanken, möglich. 14. Wie lange kann im Land Bremen die Abwasserentsorgung durch Notstromsysteme gewährleistet werden, welche Notstromsysteme kommen dafür zum Einsatz, und welche Menge an Treibstoffen wird zum Betreiben der Notstromsysteme wo bevorratet? Ein lang anhaltender umfassender Stromausfall führt in der Stadtgemeinde Bremen zu Beeinträchtigungen, jedoch nicht zu einem kompletten Ausfall der Abwasserentsorgung. Der Betrieb der Kläranlage Seehausen kann über Blockheizkraftwerke sichergestellt werden, die Anlage Farge durch mobile Notstromaggregate, ebenso stehen für die Notstromversorgung der Pumpwerke Notstromaggregate zur Verfügung. Zudem kann das Abwasser, abhängig von der Witterungslage, bis zu einigen Tagen im Kanalnetz gespeichert werden. 15. Welche Tankstellen bzw. Tanklager im Land Bremen verfügen über Notstromsysteme und sind bei einem lang andauernden und großräumigen Stromausfall in der Lage, die Fahrzeuge der Einsatzkräfte mit Kraftstoffen zu versorgen? Wie lange können die Einsatzkräfte mit Kraftstoffen versorgt werden, welche Notstromsysteme kommen dafür zum Einsatz, und welche Menge an Treibstoffen wird zum Betreiben der Notstromsysteme wo bevorratet? Nach welchen Kriterien erfolgt die Verteilung von Kraftstoffen im Katastrophenfall? Die Feuerwehren verfügen über keine nennenswerten eigenen Treibstoffvorräte. Auf den Fahrzeugen sind teilweise 20 bis 40 l des entsprechenden Kraftstoffes in Reservekanistern verlastet, und auf den Wachen werden ebenfalls geringe Mengen vorgehalten. Die verbrennungsmotorbetriebenen tragbaren Aggregate und Arbeitsgeräte (Stromerzeuger, Kettensägen, Lüfter in der Regel mit Benzinmotor) verfügen ebenfalls über 5 bis 20 l Reservekanister. Mit dieser Logistik ist es möglich, an Einsatzstellen für einige Stunden den Betrieb sicherzustellen, ohne eine Tankstelle zu benötigen. In Bremen ist derzeit keine öffentliche Tankstelle bekannt, die bei Stromausfall Kraftstoff abgeben könnte. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Tankstelle auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei zu nutzen, die auch mit einem Notstromaggregat betrieben werden kann. Hier ist dann ein Vorrat von mehreren 10 000 l an Diesel- und Superkraftstoff vorrätig. In Bremerhaven besteht eine Kooperation mit dem direkt benachbarten Verkehrsbetrieben . 16. Wie und nach welchen Kriterien wird im Land Bremen bei einem lang andauernden und großräumigen Stromausfall und einem daraus resultierenden Zusammenbruch von Liefer- und Kühlketten, Verkehrsleitsystemen, Bezahlsystemen, Kommunikationssystemen sowie der Treibstoffversorgung die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sichergestellt? Eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln kann von staatlicher Seite nicht sichergestellt werden, hier muss die Eigenvorsorge greifen. Auch wenn, wie in vielen Wirtschaftsbereichen, so auch in den Privathaushalten die „just-in-Time“-Philosophie Einzug gehalten hat, muss sich jedoch jeder die Frage stellen, ob eine entsprechende Bevorratung vorhanden ist. So sollte jeder Haushalt einen Vorrat für ein bis zwei Wochen anlegen, der aus Lebensmitteln und Getränken besteht, die auch ohne Kühlung länger lagerfähig sind und bei Energieausfall auch kalt gegessen werden können. 17. Wie wird im Land Bremen bei einem lang andauernden und großräumigen Stromausfall die Koordination und Kommunikation zwischen den Einsatzkräften — 9 — sichergestellt? Welche Notstromsysteme kommen dafür zum Einsatz, und welche Menge an Treibstoffen wird zum Betreiben der Notstromsysteme wo bevorratet? Die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle und die Katastrophenschutz-Führungsräume sind notstromversorgt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit einer Netzersatzanlage des THW ergänzend einzuspeisen. Beim Ausfall des von der BREKOM betriebenen analogen Funknetzes können vom Fernmeldedienst der Feuerwehr Bremen mehrere ortsfeste Relaisstellen betrieben werden. Weiterhin können mittels Einsatzleitwagen weitere Relaisstellen mobil eingerichtet und betrieben werden. Die Sicherstellung des digitalen Funknetzes ist durch ein entsprechendes Notfallkonzept gewährleistet. Die Treibstoffversorgung der Notstromaggregate der Feuerwehr Bremen ist für einen mehrstündigen Betrieb ausgelegt. Darüber hinaus werden mehrere 100 l Treibstoff in Kanistern vorgehalten. Für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Bremerhaven steht ein eigenes digitales Funknetz zur Verfügung, welches die Kommunikation der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle mit den Einsatzfahrzeugen und -kräften ermöglicht. Für das Notstromaggregat der Zentralen Feuerwache mit der Leitstelle stehen mehrere 1 000 l Diesel zur Verfügung. 18. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse des 2008 veröffentlichten Grünbuchs des Zukunftsforums öffentliche Sicherheit? Die im Grünbuch „Risiken und Herausforderungen für die öffentliche Sicherheit in Deutschland“ skizzierten Szenarien und Ergebnisse finden Einfluss in die Weiterentwicklung der vorhandenen und in Zukunft zu erstellenden Notfallplanungen . 19. Wie viele Katastrophenschutzübungen wurden im Land Bremen in den letzten drei Jahren in Zusammenwirken mit den Berufsfeuerwehren, Freiwilligen Feuerwehren , Bundeswehr, THW, Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Johanniter Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, und benachbarten Kräften aus Niedersachsen und anderen Hilfsorganisationen durchgeführt? Die Feuerwehr Bremen führt seit rund zehn Jahren überörtliche Katastrophenschutzübungen in Wilhelmshaven, im Harz und in Bremen durch. Beteiligt sind an diesen Übungen Einheiten der Berufsfeuerwehren, der Freiwilligen Feuerwehren und Werkfeuerwehren aus Bremen und Wilhelmshaven, Hilfsorganisationen und die Bundeswehr mit Einheiten der Marine und des Sanitätsdienstes. In der Regel wurde eine derartige Übung einmal pro Jahr durchgeführt. 2012 ist erstmalig eine entsprechende Übung in Salzgitter geplant. Zudem finden jährlich Planbesprechungen auf Stabsrahmenebene statt. Darüber hinaus wird jährlich eine Großübung am Flughafen Bremen durchgeführt , bei der regelmäßig der Massenanfall von Verletzten unter sehr realitätsnahen Bedingungen geübt werden kann. Auch bei diesen Übungen sind Hilfsorganisationen , Kräfte aus Niedersachsen und das THW eingebunden worden. Des Weiteren wurde im Sommer letzten Jahres eine Evakuierungsübung unter Beteiligung der Hilfsorganisationen sowie des THW im Bremer Weserstadion durchgeführt. Mit mehreren Deichverteidigungsübungen – teilweise unter Einbindung der Heeresflieger der Bundeswehr – wurde das Übungsspektrum abgerundet. In Bremerhaven gab es in den letzten drei Jahren eine Stabsübung; eine Stabsrahmenübung an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) in Ahrweiler und zwei Übungen für einen überörtlichen Massenanfall von Verletzten (ÜMANV). 20. Welche Ergebnisse hatten diese Übungen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen wurden daraus für die zukünftige Arbeit des Katastrophenschutzes gezogen? Die einzelnen Übungen hatten unterschiedliche Schwerpunkte, dementsprechend unterscheiden sich die Anforderungen an die übenden Einheiten erheblich. — 10 — Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die überörtlichen und fachdienstübergreifenden Übungen die folgenden Fähigkeiten deutlich verbessert haben : Planung und Durchführung überörtlicher Einsätze, Verlegung taktischer Einheiten über größere Entfernungen, Logistik und Führung des überörtlichen Einsatzes. Eine Konsequenz ist die Planung, sogenannte Fachbereitschaften der Freiwilligen Feuerwehren aufzustellen. Immer wiederkehrend traten Probleme mit der Qualität des analogen Funknetzes auf; da der Ausbau des digitalen Funknetzes nahezu abgeschlossen ist, werden zumindest innerhalb von Bremen kurzfristig deutlich verbesserte Kommunikationsvoraussetzungen gegeben sein. Aus den jährlichen Übungen mit angenommenem Massenanfall von Verletzten (sowie mehreren Realeinsätzen mit größerem Patientenaufkommen) wurden wichtige Aspekte für eine weitere Optimierung der Taktik insbesondere bei der Sichtung und Registrierung von Patienten gewonnen. Für Bremerhaven wurde, um zukünftig für Großschadenslagen und Katastrophen besser gerüstet zu sein, bei der Feuerwehr ein neuer Stabsraum eingerichtet. Dieser wurde mit aktueller und zukunftsfähiger Technik ausgestattet. In Planung ist darüber hinaus eine EDV-gestützte Stabsarbeit. 21. Welche sachlichen und finanziellen Mittel stellen der Bund und das Land Bremen den ehramtlich arbeitenden Hilfsorganisationen im Land Bremen zur Verfügung? Die Gefahrenabwehr in den Stadtgemeinden wird grundsätzlich aus den Haushaltsanschlägen der betroffenen/zuständigen Ressorts/Behörden und Ämtern getragen. Darüber hinaus hat die Stadtgemeinde Bremen eine Summe in Höhe von 57 000 € im Haushalt Inneres bereitgestellt, die den Hilfsorganisationen für die Mitwirkung im kommunalen Katastrophenschutz nach einem abgestimmten Schlüssel zugeteilt wird. Die Ortskatastrophenschutzbehörde Bremen hat im letzten Jahr zudem sechs Krankentransportwagen aus dem Fuhrpark des Rettungsdienstes Bremen erworben und den Hilfsorganisationen zur Verfügung gestellt. Die Stadtgemeinde Bremerhaven gewährt dem DRK-Bremerhaven ebenfalls eine jährliche Aufwandsentschädigung aus dem kommunalen Haushalt. Der Bund hat sein Ausstattungskonzept überarbeitet und stellt bundesweit über 70 sogenannte Medizinische Task-Forces auf. Die (Erst-)Ausstattung dieser Einheit mit Fahrzeugen soll bis 2020 abgeschlossen sein. Das Land Bremen ist mit einer Einheit berücksichtigt und hat bereits einen großen Teil des Fahrzeugkontingents erhalten. Des Weiteren werden im Rahmen einer sogenannten Unterstützungskomponente Fahrzeuge für den Brandschutz und den Sanitätsund Betreuungsdienst zur Verfügung gestellt, auch hier ist die Lieferung noch nicht abgeschlossen. Der Bund zahlt neben der genannten Ausstattung auch die notwendige Ausbildung . 22. Hält der Senat Verbesserungen für diese Hilfsorganisationen oder verstärkte Anreize für deren ehrenamtliche Helfer für notwendig, und wenn ja, welche? Das Hilfeleistungssystem baut auch in Zukunft auf die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern, sich ehrenamtlich zu engagieren. Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich. Die demografische Entwicklung, das Aussetzen der Wehrpflicht und gesellschaftliche Trends zur Individualität könnten in den nächsten Jahren die Gewinnung von Nachwuchs in den Organisationen weiter erschweren. Der Senat hält daher weiterhin Verbesserungen für diese Hilfsorganisationen oder Anreize für ehrenamtliche Helfer für notwendig und wird geeignete Maßnahmen unterstützen, die zu diesem Ziel führen. So wird durch die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen die „Ehrenamtscard“ ausgegeben, womit verschiedene Vergünstigungen ermöglicht werden, zudem erfolgt eine Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit durch den alljährlichen “Ehrenamtstag“, an dem „Danke“ für die geleistete Arbeit gesagt wird. — 11 — 23. Welche Möglichkeiten und Einsatzpläne bestehen für einen Einsatz der Bundeswehr im Land Bremen im Katastrophenfall gemäß Artikel 35 Abs. 2 GG? Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 3. Die Einsatzmöglichkeit ist immer abhängig von dem zur Verfügung stehenden Personal und wird zum jeweiligen Zeitpunkt von der Bundeswehr entschieden. Eine konkrete Einplanung der Bundeswehr ist nicht vorgesehen. 24. Bestehen im Land Bremen flächendeckende Risiko- und Gefährdungsanalysen für Großschadenslagen und Katastrophen? Flächendeckende Risiko- und Gefährdungsanalysen für Großschadenslagen und Katastrophen bestehen nicht. Die Feuerwehren verfügen jedoch im Rahmen ihrer Zuständigkeiten über Feuerwehreinsatzpläne für mehrere hundert Objekte besonderer Art und Nutzung, z. B. Krankenhäuser, Industriebauten, Kaufhäuser, Altenheime usw. Darüber hinaus liegen Einsatzplanungen für besondere Lagen (z. B. Dekontamination , Schaumeinsatz, Massenanfall von Verletzten) und Sonderalarmpläne der zuständigen Katastrophenschutzbereiche vor. 25. Wie viele Bunker bzw. Bunkeranlagen gibt es im Land Bremen, die für Katastrophen dauerhaft funktions- und betriebsbereit gehalten werden, und wie viel kostet die Unterhaltung dieser Bunker? Es gibt keine Bunker bzw. Bunkeranlagen im Land Bremen, die für einen, wie auch immer gearteten, Katastrophenfall funktions- und betriebsbereit gehalten werden. Die jetzt noch dem Zivilschutz dienenden Schutzräume werden in absehbarer Zeit an die jeweiligen Grundeigentümer zurückgegeben und verwertet. Druck: Anker-Druck Bremen