— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 267 S Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Oktober 2012 Sicherheit und Gestaltung von Großveranstaltungen Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind ein wesentliches Element des Stadtlebens und des Images von Bremen: Neben der Freizeitgestaltung dienen sie zunehmend auch der Information und Aufklärung, der politischen Auseinandersetzung und der Stadtentwicklung, indem sie auch gesellschaftliche, sportliche, gesundheitliche, soziale , ökologische und kulturelle Anliegen thematisieren und transportieren – und gewinnen dabei in den letzten Jahren deutlich an Zulauf und Anerkennung. Im Zuge von Planungen und der Durchführung von Großveranstaltungen im öffentlichen Raum – wie z. B. der Breminale, des Viertelfestes, von Public Viewings zur Fußball-EM und zur Nutzung des Marktplatzes – kam es im Sommer 2012 wiederholt zu Fragen und Unklarheiten über die dafür notwendigen Sicherheitsbestimmungen und Verkehrsmaßnahmen, das äußere Erscheinungsbild der Veranstaltungen sowie die dafür entstehenden Kosten. Wir fragen den Senat: 1. Welche Kosten für Sicherheitsmaßnahmen entstanden in den Jahren 2011 und 2012 der Stadtgemeinde Bremen, welche Kosten entstehen gegebenenfalls den Veranstaltern von • „autofreier StadTraum“, • Bremen-Challenge, • Bremen-Marathon, • Breminale, • Bürgerparktombola, • Freimarkt, • Freimarktsumzug, • Flohmärkten, • Fußballspielen im Weserstadion, • La Strada, • Musikfest Bremen, • Großdemonstrationen (beispielhaft), • Großveranstaltungen am Unisee (beispielhaft), • Großveranstaltungen auf dem Domshof oder Marktplatz (beispielhaft), • Großveranstaltungen auf der Bürgerweide (beispielhaft), • Public Viewings, • Viertelfest, und welche Kosten für Sicherheitsmaßnahmen für diese Veranstaltungen erstattet oder bezuschusst die Stadtgemeinde Bremen? — 2 — 2. Welche Kosten bei den unter 1. genannten Veranstaltungen für Verkehrslenkungsmaßnahmen und Nutzungen des öffentlichen Raums entstanden in den Jahren 2011 und 2012 der Stadtgemeinde Bremen, welche Kosten entstehen gegebenenfalls den in 1. genannten Veranstaltern, und welche Kosten hierfür erstattet oder bezuschusst die Stadtgemeinde Bremen? 3. Welche Kosten der Entsorgungsleistungen (Müll, Abwasser), Reparaturen oder Regeneration entstehen den genannten Veranstaltern, und welche Kosten hierfür trägt, erstattet, fördert oder erlässt Bremen? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren die Auflagen und Kosten für die Sicherheits- und Verkehrslenkungsmaßnahmen für die genannten Veranstaltungen , und wie haben sich die Auflagen, Kosten und Kostenverteilung seit 2012 verändert? 5. Wie bewertet der Senat die Idee und die Möglichkeiten für eine bremische Gestaltungs - und Durchführungssatzung für Veranstaltungen im öffentlichen Raum im Hinblick auf deren bauliche und ästhetische Gestaltung, Lautstärke, Sicherheitsaspekte und Werbemaßnahmen? Carsten Werner, Ralph Saxe, Dr. Maike Schaefer, Björn Fecker, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 11. Dezember 2012 1. Welche Kosten für Sicherheitsmaßnahmen entstanden in den Jahren 2011 und 2012 der Stadtgemeinde Bremen, welche Kosten entstehen gegebenenfalls den Veranstaltern von • „autofreier StadTraum“, • Bremen-Challenge, • Bremen-Marathon, • Breminale, • Bürgerparktombola, • Freimarkt, • Freimarktsumzug, • Flohmärkten, • Fußballspielen im Weserstadion, • La Strada, • Musikfest Bremen, • Großdemonstrationen (beispielhaft), • Großveranstaltungen am Unisee (beispielhaft), • Großveranstaltungen auf dem Domshof oder Marktplatz (beispielhaft), • Großveranstaltungen auf der Bürgerweide (beispielhaft), • Public Viewings, • Viertelfest, und welche Kosten für Sicherheitsmaßnahmen für diese Veranstaltungen erstattet oder bezuschusst die Stadtgemeinde Bremen? Die zuständigen Ressorts und Ämter haben mitgeteilt, dass eine differenzierte Aufstellung der Kosten nicht möglich ist. Die entstandenen Kosten werden von den Veranstaltern oder aus den Budgets der jeweiligen Veranstaltung getragen. Eine Kostenerstattung oder einen Kostenerlass seitens der Stadtgemeinde Bremen hat es nicht gegeben. Auch werden keine der oben genannten Kosten durch Zuschüsse der öffentlichen Hand übernommen. — 3 — Die Feuerwehr Bremen gibt im Rahmen der Amtshilfe bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen nach der Versammlungsstättenverordnung eine Expertise zu Art und Umfang der jeweils notwendigen Sicherungsmaßnahmen ab. Für diese Expertisen werden keine Kosten geltend gemacht, da diese Kosten in den Bewilligungsbescheid mit einfließen. Für den Zeitaufwand der Feuerwehr sind in 2011 Kosten in Höhe von 15 941 ‡ und in 2012 in Höhe von 28 295 ‡ entstanden . Für Fußballveranstaltungen im Weserstadion, auf Platz 11 und im Stadion Vinnenweg sind besondere Auflagen im Brandschutz je nach Spielklassenzugehörigkeit zu erfüllen. Hierfür sind in der Saison 2011/2012 insgesamt 674 Stunden aufgewendet worden. Hierdurch wurden Kosten in Höhe von 34 490 ‡ verursacht , die durch die Stadtgemeinde Bremen getragen wurden. Die Polizei Bremen hatte in 2011/2012 für die aufgeführten Veranstaltungen eine erhebliche Zahl an Polizeibeamten eingesetzt. Diese Kosten werden dem Veranstalter nicht in Rechnung gestellt. Der Personalansatz mit Stundenanfall wird im Folgenden dargestellt. Die Stunde eines eingesetzten Polizeibeamten ist mit 58 ‡ zu berechnen. Zu den Fußballspielen im Weserstadion ist anzumerken, dass es sich hier nicht um Veranstaltungen im öffentlichen Raum handelt. Personalansatz der Polizei bei folgenden Veranstaltungen: 1. Viertelfest 1.1 im Jahr 2011 (2. bis 4. September 2011) 203 Beamte/1 734 Stunden gesamt 1.2 im Jahr 2012 (9. September 2012) PI-/Revierlage(Alltagsorganisation) 2. Public-Viewing-Veranstaltungen im Rahmen der Fußball-EM 2012 9. Juni 2012 Deutschland – Portugal 22 Beamte/110 Stunden gesamt, 13. Juni 2012 Deutschland – Niederlande 50 Beamte/350 Stunden gesamt, 17. Juni 2012 Deutschland – Dänemark 69 Beamte/449 Stunden gesamt, 22. Juni 2012 Deutschland – Griechenland 84 Beamte/520 Stunden gesamt, 28. Juni 2012 Deutschland – Italien 120 Beamte/642 Stunden gesamt. 3. Fußballspiele im Weserstadion 3.1 im Jahr 2011 Datum Begegnung Kräfte Stunden 15.01.2011 SV Werder Bremen – 1899 Hoffenheim 153 Beamte 29.01.2011 SV Werder Bremen – FC Bayern München 151 Beamte 13.02.2011 SV Werder Bremen – Hannover 96 705 Beamte 27.02.2011 SV Werder Bremen – Bayer 04 Leverkusen 148 Beamte 12.03.2011 SV Werder Bremen – Bor. Mönchengladbach 165 Beamte 02.04.2011 SV Werder Bremen – VfB Stuttgart 169 Beamte 16.04.2011 SV Werder Bremen – Schalke 04 214 Beamte 29.04.2011 SV Werder Bremen – VfL Wolfsburg 289 Beamte — 4 — Datum Begegnung Kräfte Stunden 07.05.2011 SV Werder Bremen – Borussia Dortmund 274 Beamte 02.08.2011 SV Werder Bremen – FC Everton 125 Beamte 06.08.2011 SV Werder Bremen – 1. FC Kaiserslautern 141 Beamte 20.08.2011 SV Werder Bremen – FC Freiburg 149 Beamte 10.09.2011 SV Werder Bremen – Hamburger SV 660 Beamte 25.09.2011 SV Werder Bremen – Hertha BSC 250 Beamte 14.10.2011 SV Werder Bremen – Borussia Dortmund 310 Beamte 05.11.2011 SV Werder Bremen – 1. FC Köln 427 Beamte 27.11.2011 SV Werder Bremen – VfB Stuttgart 180 Beamte 10.12.2011 SV Werder Bremen – VfL Wolfsburg 258 Beamte Gesamt 4 768 Beamte 32 492 3.2 im Jahr 2012 Datum Begegnung Kräfte Stunden 28.01.2012 SV Werder Bremen – Bayer Leverkusen 142 Beamte 11.02.2012 SV Werder Bremen – 1899 Hoffenheim 154 Beamte 25.02.2012 SV Werder Bremen – 1. FC Nürnberg 166 Beamte 29.02.2012 Deutschland – Frankreich 168 Beamte 11.03.2012 SV Werder Bremen – Hannover 96 635 Beamte 24.03.2012 SV Werder Bremen FC Augsburg 121 Beamte 31.03.2012 SV Werder Bremen – FSV Mainz 05 122 Beamte 10.04.2012 SV Werder Bremen – Bor. Mönchengladbach 183 Beamte 21.04.2012 SV Werder Bremen – Bayern München 150 Beamte 05.05.2012 SV Werder Bremen – Schalke 04 405 Beamte 11.08.2012 SV Werder Bremen – Aston Villa 150 Beamte — 5 — Datum Begegnung Kräfte Stunden 18.08.2012 FC Oberneuland – Borussia Dortmund 173 Beamte 01.09.2012 SV Werder Bremen – Hamburger SV 623 Beamte 23.09.2012 SV Werder Bremen – VfB Stuttgart 157 Beamte 29.09.2012 SV Werder Bremen – Bayern München 163 Beamte 20.10.2012 SV Werder Bremen – Bor. Mönchengladbach 259 Beamte 04.11.2012 SV Werder Bremen – FSV Mainz 05 142 Beamte 18.11.2012 SV Werder Bremen – Fortuna Düsseldorf 244 Beamte 28.11.2012 SV Werder Bremen – Bayer Leverkusen 164 Beamte Gesamt Stand bis 4. November 2012 4 338 Beamte 33 452 4. Kräftelage Freimarkt 4.1 2011: Umzug 341 Beamtinnen/Beamte, 3 410 Stunden (+ 29 Beamtinnen /Beamte pro Tag für Freimarktswache, 319 Stunden täglich) 4.2 2012: Umzug 365 Beamteinnen/Beamte, 3 939 Stunden (+ 31 Beamtinnen /Beamte pro Tag für Freimarktswache, 279 Stunden täglich) 5. Großdemonstrationen NPD-Einsatz am 30. April 2011: Insgesamt eingesetzt 3 228 Beamtinnen/Beamte, 34 893 Stunden 6. Bremen-Challenge 6.1 2011: 5 Beamtinnen/Beamte 21 Stunden 6.2 2012: 7 Beamtinnen/Beamte 59,5 Stunden 7. Bremen-Marathon 7.1 2011: 220 Beamtinnen/Beamte 1 074 Stunden 7.2 2012: 188 Beamtinnen/Beamte 1 225 Stunden 8. Breminale 8.1 2011: 6 Beamtinnen/Beamte 58 Stunden 8.2 2012: 53 Beamtinnen/Beamte 60 Stunden 9. Autofreier StadTraum 2012: 19 Beamtinnen/Beamte 81 Stunden 10. La Strada 10.1 2011: 8 Beamtinnen/Beamte 512 Stunden 10.2 2012: 8 Beamtinnen/Beamte 432 Stunden Damit ergeben sich folgende Personalgesamtkosten: Fußball 2011 32 492 Stunden 1 884 536 ‡ Fußball 2012 33 452 Stunden 1 940 216 ‡ Sonstige 2011 40 287 Stunden (inklusive NPD-Einsatz 34 893 Stunden) 2 336 646 ‡ Sonstige 2012 8 146,5 Stunden 472 497 ‡ — 6 — 2. Welche Kosten bei den unter 1. genannten Veranstaltungen für Verkehrslenkungsmaßnahmen und Nutzungen des öffentlichen Raums entstanden in den Jahren 2011 und 2012 der Stadtgemeinde Bremen, welche Kosten entstehen gegebenenfalls den in 1. genannten Veranstaltern, und welche Kosten hierfür erstattet oder bezuschusst die Stadtgemeinde Bremen? Die Veranstaltung „autofreier StadTraum“ wurde vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr durchgeführt. Die Kosten in Höhe von 70 000 ‡ wurden von dort getragen. Zu den anderen Veranstaltungen ist festzustellen, dass grundsätzlich die Antragsteller Kostenträger der jeweiligen verkehrslenkenden Maßnahmen sind. Sie bestimmen selbstständig eine entsprechende Verkehrssicherungsfirma mit der Umsetzung. Lediglich die Kosten der Verkehrslenkung von Volksfesten auf der Bürgerweide werden von der Straßenverkehrsbehörde bzw. der Marktverwaltung übernommen . Die Kosten für die Verkehrslenkung der Osterwiese betragen laut Aussage der Marktverwaltung etwa 2 000 ‡. Im Jahr 2011 wurden Kosten für die Verkehrslenkung des Freimarktes (inklusive Sperrung des Gustav-Deetjen-Tunnels an den drei Wochenenden) in Höhe von 29 803,07 ‡ brutto fällig. Die diesjährigen Kosten belaufen sich auf etwa 21 000 ‡ brutto. Darüber hinaus werden keine weiteren Zuschüsse vom Amt für Straßen und Verkehr geleistet. 3. Welche Kosten der Entsorgungsleistungen (Müll, Abwasser), Reparaturen oder Regeneration entstehen den genannten Veranstaltern, und welche Kosten hierfür trägt, erstattet, fördert oder erlässt Bremen? Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr hatte für die Veranstaltung „autofreier StadTraum“ Entsorgungskosten in Höhe von 7 511,21 ‡. Diese Kosten sind jedoch in dem oben genannten Budget von 70 000 ‡ bereits enthalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren die Auflagen und Kosten für die Sicherheits- und Verkehrslenkungsmaßnahmen für die genannten Veranstaltungen , und wie haben sich die Auflagen, Kosten und Kostenverteilung seit 2010 verändert? Rechtsgrundlage der Straßenverkehrsbehörde sind die StVO und deren Verwaltungsvorschriften , Verwaltungsrecht und die Gebührenordnung (GebOSt). Die Straßenverkehrsbehörde stellt den Antragstellern gemäß Gebührenordnung GebOSt „Gebührenerhebung bei Maßnahmen im Straßenverkehr (auf dem Gebiet der StVO und der FerienreiseVO) und bei Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen (§ 18 BremLStrG)“ die Erstellung einer verkehrsrechtlichen Anordnung in Rechnung. So wurden beispielsweise der Marathonlauf und der Freimarktumzug nach der Gebührenordnung mit jeweils 882 ‡ in Rechnung gestellt. Die Kosten haben sich wie folgt bei der Straßenverkehrsbehörde verändert: 2010 31 712,43 ‡, 2011 29 803,07 ‡, 2012 ca. 21 000 ‡. Daneben entstehen der Straßenverkehrsbehörde Personalkosten (10-MannTage ), die nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. 5. Wie bewertet der Senat die Idee und die Möglichkeiten für eine bremische Gestaltungs - und Durchführungssatzung für Veranstaltungen im öffentlichen Raum im Hinblick auf deren bauliche und ästhetische Gestaltung, Lautstärke, Sicherheitsaspekte und Werbemaßnahmen? Für die Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art im öffentlichen Raum gibt es bereits ein breites Regelwerk. Eine gesonderte Satzung wird deswegen nicht für erforderlich gehalten. — 7 — Eine spezielle rechtliche Regelung zur baulichen und ästhetischen Gestaltung, zur Lautstärke, zu Sicherheitsaspekten und zu Werbemaßnahmen müsste sowohl den unterschiedlichen Örtlichkeiten als auch dem unterschiedlichen Charakter der einzelnen Veranstaltungen Rechnung tragen. Beispielsweise würden an eine Veranstaltung auf dem Marktplatz andere Voraussetzungen bezüglich Lautstärke und ästhetische Gestaltung zu stellen sein als etwa auf dem Bahnhofsvorplatz . Es ist fraglich, ob es gelingt, diesen Erfordernissen durch eine zwangsläufig allgemein gehaltene und abstrakte Regelung nachzukommen. Die bisherige Praxis, durch veranstaltungsbezogene Auflagen und Beschränkungen sowohl den Bedürfnissen der einzelnen Veranstaltung als auch den unterschiedlichen und bei jeder Veranstaltung anders gelagerten öffentlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, scheint demgegenüber der erfolgversprechendere Weg zu sein. Auf diese Weise können im Einzelfall die unterschiedlichen Interessen miteinander abgewogen und in ein situativ passendes Verhältnis gesetzt werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass dies in den meisten Fällen zu zufriedenstellenden Ergebnissen sowohl aus Sicht der Veranstalter als auch unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen geführt hat. Bei den Regelwerken, die bei der Erteilung einer Genehmigung berücksichtigt werden und woraus sich die Auflagen und Beschränkungen ergeben, handelt es sich um die Straßenverkehrsordnung, das Landesstraßengesetz, die Landesbauordnung , dem Bremischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, die Sportstättenverordnung sowie weitere ordnungspolizeirechtliche Vorschriften . Für die Genehmigung von Veranstaltungen auf den verschiedenen öffentlichen Flächen in Bremen sind die jeweils zuständigen Senatsressorts verantwortlich. Diese entscheiden auch grundsätzlich, welche Auflagen bei der jeweiligen Veranstaltung beachtet werden müssen. Bei der Genehmigung von Veranstaltungen ist grundsätzlich zu berücksichtigen , dass jedem das Recht zusteht, öffentlichen Raum für seine Veranstaltungen im Rahmen bestimmter Vorgaben zu nutzen. — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen