— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 271 S Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 22. November 2012 Dienstpläne und Vorhalteplanung der Berufsfeuerwehr Bremen Bremer Feuerwehrleute klagen zunehmend über Überlastungen. Das ohnehin zu knapp bemessene Personalsoll wird noch unterschritten („Personaldelta“), bei der Feuerwehr Bremen entsteht so ein Berg an Überstunden. Alternsgerechtes Arbeiten wird nicht realisiert, obwohl Feuerwehrleute unzweifelhaft eine extrem belastete Berufsgruppe sind. Immer neue finanzielle Zumutungen und verschlechterte Arbeitsbedingungen werden als einseitige Aufkündigung des Vertrauensverhältnisses durch den Dienstherren, Innensenator Ulrich Mäurer, gewertet. Wir fragen den Senat: 1. Welchen Zweck hat ein Brandschutzbedarfsplan, wie er im Bremischen Hilfeleistungsgesetz vorgeschrieben ist, und welche Regelungen werden hier festgeschrieben ? 2. Gibt es für die Stadtgemeinde Bremen einen gültigen Brandschutzbedarfsplan, und wann wurde er erstellt? Falls nein, warum nicht, von wann stammt der letzte gültige Brandschutzbedarfsplan, bis wann war dieser gültig, wann wird ein neuer erstellt und auf welcher Grundlage werden die Dienst- und Vorhaltepläne im Brandschutz momentan stattdessen aufgestellt? 3. Wie setzt sich der Personalfaktor für die Berufsfeuerwehr Bremen zusammen, aus dem sich die Zielzahl bzw. das Personalsoll ergibt, und wie hat sich dieser über die Gesetzgebung (z. B. Einführung der Elternzeit) und Rechtsprechung der vergangenen zehn Jahre entwickelt? 4. Wie wurde die Zielzahl bzw. das Personalsoll der Berufsfeuerwehr Bremen in den vergangenen zehn Jahren in Bezug auf den Bau neuer Gewerbegebiete (z. B. Hansalinie) und neuer Wohnquartiere (z. B. Borgfeld, Überseestadt) angepasst ? 5. Wie wird Multifunktionalität in die Dienst- und Vorhaltepläne der Berufsfeuerwehr Bremen integriert? a) Welche Sonderfahrzeuge gibt es bei der Feuerwehr Bremen (z. B. Schwerlast -KTW), in welcher Regelmäßigkeit, und mit wie vielen Funktionen besetzt rücken diese aus? b) Wie viel zusätzliches Personal wird für Einsätze von Sonderfahrzeugen laut Dienstplan vorgehalten? c) Wie viel zusätzliches Personal wird für regelmäßige Informationsveranstaltungen und präventiven Brandschutzübungen an Schulen, Kindertagesstätten usw. laut Dienstplan vorgehalten? d) Falls kein zusätzliches Personal vorgehalten wird: Wie stellt der Senat anderweitig sicher, dass Multifunktionalität nicht zur Unterbesetzung in Löschzügen und Wachen führen kann? 6. Ist dem Senat das „Strategiepapier 2010 der Feuerwehr Hamburg“ vom Sommer 2012 bekannt? Wie steht der Senat zur Schlussfolgerung der Gutachter, dass Rechtssicherheit für die Feuerwehren auf Grundlage der AGBF-Empfeh- — 2 — lungen zu den Schutzzielen zu erreichen ist, denn diese gilt vor „den Gerichten als Stand der Technik als anerkannte Verfahrensweise“ (Seite 852)? 7. Wie gewährleistet der Senat Rechtssicherheit für leitende Beschäftigte der Feuerwehr Bremen, wenn diesem Stand der Technik in Bremen, insbesondere im Personalsoll der Löschzüge, nicht entsprochen wird, und auf welche Rechtsprechung oder juristische Expertise bezieht sich der Senat in diesem Fall? 8. Wie viele Stunden freiwilliger Mehrarbeit wurden 2011 geleistet? Wie viele Stellen macht das aus? 9. Welche Personalzielzahl müsste die Berufsfeuerwehr Bremen erreichen, damit das AGBF-Schutzziel realisiert werden könnte? 10. Was sieht der Brandschutzbedarfsplan Bremerhavens hinsichtlich des Schutzzieles vor, und wie unterscheidet sich diese Vorhalteplanung von der in Bremen ? 11. Wie steht der Senat zu dem Vorhaben der Feuerwehr Bremerhaven, aufgrund einer schlechteren Brandschutzabdeckung im Süden und Norden der Stadt für rund 10 Mio. ‡ neue Wachen zu bauen und mehr Personal einzustellen? Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 18. Dezember 2012 1. Welchen Zweck hat ein Brandschutzbedarfsplan, wie er im Bremischen Hilfeleistungsgesetz vorgeschrieben ist, und welche Regelungen werden hier festgeschrieben ? Ein Brandschutzbedarfsplan untersucht zunächst die spezifischen Risiken einer Stadt und legt anschließend darauf abgestimmt die Standorte der Feuerwachen, die zu besetzenden Funktionen und die Einsatzmittel fest. Weiterhin legt ein Brandschutzbedarfsplan verbindlich fest, mit wie vielen Einsatzkräften und Einsatzmitteln innerhalb welcher Hilfsfrist und mit welchem Erreichungsgrad die Feuerwehr ein vorgegebenes Einsatzszenario bedienen kann. 2. Gibt es für die Stadtgemeinde Bremen einen gültigen Brandschutzbedarfsplan, und wann wurde er erstellt? Falls nein, warum nicht, von wann stammt der letzte gültige Brandschutzbedarfsplan, bis wann war dieser gültig, wann wird ein neuer erstellt und auf welcher Grundlage werden die Dienst- und Vorhaltepläne im Brandschutz momentan stattdessen aufgestellt? Für die Stadtgemeinde Bremen gibt es umfassende Senatsbeschlüsse aus den Jahren 2000 und 2006, letzterer ist bis heute gültig. Aktuell wird ein neuer Brandschutzbedarfsplan erstellt. Dieser soll im Frühjahr 2013 vorliegen. 3. Wie setzt sich der Personalfaktor für die Berufsfeuerwehr Bremen zusammen, aus dem sich die Zielzahl bzw. das Personalsoll ergibt, und wie hat sich dieser über die Gesetzgebung (z. B. Einführung der Elternzeit) und Rechtsprechung der vergangenen zehn Jahre entwickelt? Der aktuelle Personalfaktor wurde im Rahmen des Senatsbeschlusses im Jahr 2000 festgelegt und im Nachgang des Urteils vom Europäischen Gerichtshof im Jahr 2007 mit Einführung der 48-Stunden-Woche im Verhältnis 56/48 vergrößert . Berücksichtigt werden die Gesamtjahresarbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Kuren, Wochenfeiertage, Sonderurlaub, Fortbildung und Bildungsurlaub. Nicht berücksichtigt wurden bisher Elternzeit und Schwangerschaft. Der Personalfaktor wird ebenso wie der Brandschutzbedarfsplan zurzeit überarbeitet . 4. Wie wurde die Zielzahl bzw. das Personalsoll der Berufsfeuerwehr Bremen in den vergangenen zehn Jahren in Bezug auf den Bau neuer Gewerbegebiete (z. B. Hansalinie) und neuer Wohnquartiere (z. B. Borgfeld, Überseestadt) angepasst ? — 3 — Gegebenenfalls notwendige Anpassungsbedarfe werden im Rahmen der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes ermittelt. 5. Wie wird Multifunktionalität in die Dienst- und Vorhaltepläne der Berufsfeuerwehr Bremen integriert? a) Welche Sonderfahrzeuge gibt es bei der Feuerwehr Bremen (z. B. Schwerlast -KTW), in welcher Regelmäßigkeit, und mit wie vielen Funktionen besetzt rücken diese aus? Einsatz- GesamtSonder - Besetzte Einsätze zeit zeit FW Einsatzmittel/Fahrzeuge funktionen Funktionen 2011 (h:m) (h:m) FW 1 1 Rüstzug (1 Rüstwagen und 1 Kranwagen) 4 4 1 GerätewagenAtemschutz 1 1 1 Rettungswagen (Spitzenabdecker) 2 0 9 18:00 18:00 FW 2 1 GerätewagenWasserrettung (Taucher)1) 4 0 30 36:53 147:32 2 (4) Rettungswagen 106 (Spitzenabdecker)2) 4 0 (400) 212:00 212:00 1 Wechsellader-Fahrzeug 2 0 10 10:20 20:40 1 Tanklöschfahrzeug 2 0 76 52:15 104:30 FW 4 1 GerätewagenLogistik 1 1 1 GerätewagenUmweltschutz 2 2 1 (2) Rettungswagen (Spitzenabdecker)3) 2 0 16 (263) 32:00 32:00 1 Wechsellader-Fahrzeug 2 0 5 5:19 10:38 1 Einsatzboot (gemeinsam 2 (4)4) 0 10 16:47 33:34 mit Polizei) (67:08) FW 5 2 Wechsellader-Fahrzeuge 4 1 107 140:43 195:55 1 Tanklöschfahrzeug 2 0 64 133:27 266:54 1 Großraum-Rettungswagen 2 0 21 39:13 78:26 1 Rettungswagen (Spitzenabdecker) 2 0 39 78:00 78:00 1 Rettungszelle für überschwere Patienten 2 0 85 230:03 460:06 1 Einsatzleitwagen-Umweltschutz (Fachberater Gefahrgut) 1 1 FW 6 2 Rettungswagen (Spitzenabdecker )5) 4 0 342 684:00 684:00 1 Rüstwagen 2 0 15 8:14 16:28 1 GerätewagenUmweltschutz 2 2 1 Wechsellader-Fahrzeug 2 0 11 12:57 25:54 Summe 26 Fahrzeuge 51 12 1) Die Einsatz-Taucher waren bis 30. Juni 2012 der Feuerwache 1 zugeordnet. 2) 1 RTW ist nur zeitweise (Montag bis Freitag 7.00 bis 22.00 Uhr; Sonnabend, Sonntag 9.00 bis 20.00 Uhr) besetzt. 1 ITW ist nur zeitweise (Montag bis Freitag 7.00 bis 19.00 Uhr) besetzt. 3) 1 RTW ist nur zeitweise (Montag bis Freitag 7.00 bis 19.00 Uhr) besetzt. 4) Da bedingt durch den gemeinsamen Betrieb mit der Polizei Bremen ab Spätsommer 2012 keine nautischen Aufgaben mehr wahrgenommen werden müssen, reduziert sich die Zahl der notwendigen Funktionen von vier auf zwei. 5) Wegen der besonders hohen Einsatzzahlen der Spitzenabdecker-RTW auf Feuerwache 6 wird dort ab 1. Januar 2013 eine von den Krankenkassen refinanzierte ständige Fahrzeugbesatzung für einen RTW zur Verfügung stehen. — 4 — b) Wie viel zusätzliches Personal wird für Einsätze von Sonderfahrzeugen laut Dienstplan vorgehalten? Für die Besetzung der unter a) genannten Sonderfahrzeuge stehen insgesamt zwölf Funktionen zur Verfügung. c) Wie viel zusätzliches Personal wird für regelmäßige Informationsveranstaltungen und präventiven Brandschutzübungen an Schulen, Kindertagesstätten usw. laut Dienstplan vorgehalten? Für diese Bereiche gibt es keine gesonderte personelle Vorhalte. d) Falls kein zusätzliches Personal vorgehalten wird: Wie stellt der Senat anderweitig sicher, dass Multifunktionalität nicht zur Unterbesetzung in Löschzügen und Wachen führen kann? Dies wird im Rahmen der Erstellung des neuen Brandschutzbedarfsplans geprüft. 6. Ist dem Senat das „Strategiepapier 2010 der Feuerwehr Hamburg“ vom Sommer 2012 bekannt? Wie steht der Senat zur Schlussfolgerung der Gutachter, dass Rechtssicherheit für die Feuerwehren auf Grundlage der AGBF-Empfehlungen zu den Schutzzielen zu erreichen ist, denn diese gilt vor „den Gerichten als Stand der Technik als anerkannte Verfahrensweise“ (Seite 852)? Das „Strategiepapier 2012 der Feuerwehr Hamburg“ ist dem Senat bekannt. Die AGBF-Empfehlungen werden bei der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes berücksichtigt. 7. Wie gewährleistet der Senat Rechtssicherheit für leitende Beschäftigte der Feuerwehr Bremen, wenn diesem Stand der Technik in Bremen insbesondere im Personalsoll der Löschzüge nicht entsprochen wird, und auf welche Rechtsprechung oder juristische Expertise bezieht sich der Senat in diesem Fall? Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Wie viele Stunden freiwilliger Mehrarbeit wurden 2011 geleistet? Wie viele Stellen macht das aus? Es wurden in 2011 insgesamt 77 496 Stunden Mehrarbeit geleistet. Dies entspricht rund 42 Stellen. 9. Welche Personalzielzahl müsste die Berufsfeuerwehr Bremen erreichen, damit das AGBF-Schutzziel realisiert werden könnte? Siehe Antwort zu Frage 2. 10. Was sieht der Brandschutzbedarfsplan Bremerhavens hinsichtlich des Schutzzieles vor, und wie unterscheidet sich diese Vorhalteplanung von der in Bremen ? Der Brandschutz ist eine kommunale Angelegenheit, zuständig sind nach § 6 Abs. 3 Bremisches Hilfeleistungsgesetz die Stadtgemeinden. Bei dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bremerhaven handelt es sich somit um eine kommunale Angelegenheit. Nähere Einzelheiten hierzu sind beim Magistrat der Stadt Bremerhaven zu erfragen. 11. Wie steht der Senat zu dem Vorhaben der Feuerwehr Bremerhaven, aufgrund einer schlechteren Brandschutzabdeckung im Süden und Norden der Stadt für rund 10 Mio. ‡ neue Wachen zu bauen und mehr Personal einzustellen? Siehe Antwort zu Frage 10. Druck: Hans Krohn · Bremen