— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 281 S Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Dezember 2012 Naturschutz und Landschaftsgestaltung, Naherholung und Freizeitgestaltung am Unisee verbinden Der Unisee spielt – neben dem Werdersee und den Weserwiesen – als citynahes Natur- und Naherholungsgebiet für die Bremerinnen und Bremer sowie für Gäste eine besondere Rolle. In den vergangenen Jahren ist dies durch zunehmende Nutzungen vor allem bei der Freizeitgestaltung in allen Jahreszeiten besonders deutlich geworden: Sport, Picknicks und Grillabende, Musik- und Partyveranstaltungen, Kulturangebote , Hundeschulen, Sonnenbaden und Spazierengehen sind direkt am Wasser und in den Grünbereichen besonders beliebt. Besonders für Familien mit Kindern ist das weitläufige Gelände ohne Kraftfahrzeugverkehr zur Freizeitgestaltung gut geeignet. Eine Trennung der Grünflächen am Wasser und der entsprechenden Zuständigkeiten in Bereiche des Sports, der Freizeitgestaltung, der Grünpflege und -nutzung, des Konsums sowie der Wassernutzung und -qualität ist möglicherweise nicht mehr praktisch und zeitgemäß. Unterhalt und Pflege der Anlagen sowie die Serviceangebote haben in den vergangenen Jahren nicht mehr der Quantität und gewünschten Qualität der Nutzung entsprochen – so wurde die Anzahl der Müllbehälter reduziert und im Herbst/Winter wurden sie ganz abgebaut, die Öffnungszeiten der Kioske sind ebenso unklar wie die Aufsichtszeiten und -bereiche der DLRG, die Toiletten sind meistens geschlossen. Mit der Ausweisung der Uniwildnis als Landschaftsschutzgebiet ist ein wichtiger Schritt erreicht worden, das Gelände insgesamt zu erhalten und behutsam weiterentwickeln zu können. Für mehr Sicherheit und Sauberkeit, eine bessere Zugänglichkeit und Aufenthaltsqualität, den Erhalt von Natur und Landschaft ist eine Zusammenführung der Zuständigkeiten für Pflege, Gestaltung, Unterhaltung und Nutzung des Unisees sinnvoll. Wir fragen den Senat: 1. Welche staatlichen und privaten Zuständigkeiten bestehen derzeit rund um den Unisee? 2. Wann, wie und unter welchen Voraussetzungen können diese Zuständigkeiten zusammengeführt werden? 3. Welche Pläne hat der Senat für eine Gestaltung und Entwicklung des Unisees und seiner Grünflächen? 4. Welche Verträge gibt es mit den einzelnen Anrainern, Pächtern, Vereinen sowie für Veranstaltungen am Unisee, und welche weiteren Bedingungen gelten für sie? Welche Laufzeiten haben diese Vereinbarungen? Welchen Rechten stehen welche Pflichten und Leistungen gegenüber (bitte einzeln aufführen)? 5. Wie können verlässliche Dienst- und Öffnungszeiten der Kioske, der DLRG sowie der Toiletten am Unisee (gegebenenfalls ganzjährig) gewährleistet, und wie können diese ausgebaut werden? 6. Wie können Aufsicht und Kontrollen am Unisee verlässlicher definiert werden? — 2 — 7. Wie kann der Senat Einfluss auf die Art und die Form der Angebote der Kioske nehmen, um Aufenthaltsqualität, Umweltbildung und soziales Leben am Unisee zur fördern? 8. Wie kann der Senat Einfluss auf die Art und die Form von Veranstaltungen am Unisee nehmen, um dort die Aufenthaltsqualität, Umweltbildung und soziales Leben zur fördern? 9. Wie könnten direkt am Unisee Einnahmen erwirtschaftet werden, die direkt in die Pflege und Entwicklung des Geländes investiert werden könnten? 10. Welchen Bedarf sieht der Senat am Unisee für Mülleimer und Müllentsorgung, Fahrradbügel, Sitzgelegenheiten, Hundekotbeutel sowie Parkplätze und KioskWarenangebote rund um den Unisee? 11. Wie kann der ehemalige Campingplatz in ein Gesamtkonzept zum Unisee integriert werden? Carsten Werner, Dr. Anne Schierenbeck, Dr. Maike Schaefer, Björn Fecker, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 22. Januar 2013 1. Welche staatlichen und privaten Zuständigkeiten bestehen derzeit rund um den Unisee? Das Gebiet rund um den Stadtwaldsee (Unisee) wird von den Straßen Wetterungsweg , Hochschulring und Kuhgrabenweg begrenzt. In diesem Bereich liegen private und fiskalische Flächen und zwar: Fiskalische Eigentümer/Verwalter: • Sondervermögen Immobilien und Technik bzw. Senator für Inneres und Sport/Sportamt Bereich zwischen Wetterungsweg – DLRG-Station und Ende des FKK-Strand sowie Bereich der Wasserungsanlage an der Surfschule – Hochschulring– Wetterungsweg, alle Parkplätze, Ausstattungsgegenstände, Wege und Gebäude . • Sondervermögen Infrastruktur, Teilbereich Grün bzw. Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) Bereich zwischen DLRG-Station, Surfschule und Wetterungsweg sowie Flächen zwischen Surfschule bzw. Hochschulring, Campingplatz und FKKStrand , ferner Naturschutzgebiet „Am Stadtwaldsee“ und südlich davon sowie ein ca. 20 m breiter Gehölz- und Grasstreifen parallel des Kuhgrabenweges . • Sondervermögen Gewerbeflächen bzw. Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen/Wirtschaftsförderung Bremen Beide Campingplätze (Pachtverträge), ein Pachtvertrag mit dem Reitclub St. Georg sowie ein Erbbaurechtsvertrag mit dem Reitclub St. Georg. Außerdem verwaltet das Sondervermögen Gewerbeflächen einige Freiflächen zwischen der A 27 und dem Hochschulring. Eine ca. 300 m breite Fläche zwischen dem Wetterungsweg und dem Hochschulring befindet sich ebenfalls in der Verwaltung des Sondervermögens Gewerbeflächen. Privater Eigentümer Haus am Walde. 2. Wann, wie und unter welchen Voraussetzungen können diese Zuständigkeiten zusammengeführt werden? Im Hinblick auf die bisherigen zersplitterten Zuständigkeiten am Unisee (und anderen Badeseen) bestehen derzeit Überlegungen bei den Senatsressorts Inneres und Sport sowie Umwelt, Bau und Verkehr, die Zuständigkeiten zu bündeln . Gleichzeitig sollen hierbei die bisher in unterschiedlichen Ressortzustän- — 3 — digkeiten zur Verfügung stehenden Finanzbudgets zusammengeführt werden. Diese Überlegungen sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht so weit konkretisiert , als dass abschließende Aussagen über das weitere Vorgehen getroffen werden können. 3. Welche Pläne hat der Senat für eine Gestaltung und Entwicklung des Unisees und seiner Grünflächen? Zurzeit bestehen aufgrund der zersplitterten Zuständigkeiten und der derzeitigen finanziellen und personellen Ressourcen und Prioritätensetzung keine konkreten übergreifenden Pläne für eine Gestaltung und Entwicklung des gesamten Areals Unisees und seiner Grünflächen. 4. Welche Verträge gibt es mit den einzelnen Anrainern, Pächtern, Vereinen sowie für Veranstaltungen am Unisee, und welche weiteren Bedingungen gelten für sie? Welche Laufzeiten haben diese Vereinbarungen? Welchen Rechten stehen welche Pflichten und Leistungen gegenüber (bitte einzeln aufführen)? Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat Pflegeaufträge an den Umweltbetrieb für die Grünanlage und die haneg für das Naturschutzgebiet vergeben. Der Senator für Inneres und Sport bzw. das Sportamt hat einen Vertrag mit dem Kioskpächter abgeschlossen. Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen . Der Pächter zahlt eine jährliche Umsatzpacht in Höhe von 5 %. Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung ist die Verpflichtung, den Betrieb inklusive Schließdienst und Reinigung der beiden WC-Häuser zu organisieren. Ein- bis zweimal pro Jahr finden im Sommer am Unisee Open-Air-Partys statt. Der Veranstalter schließt hierzu jeweils einen Pachtvertrag mit der Stadt ab und zahlt eine Pacht von 3 000 ‡. Zu seinen Pflichten zählen u. a. die Einhaltung von Lärmimmissionen und die Reinigung des Geländes nach der Veranstaltung. Der Veranstalter kommt seinen Verpflichtungen nach. Das Sondervermögen Gewerbeflächen verwaltet die nachfolgend aufgeführten Verträge: — Campingplatz am Stadtwaldsee (Pachtvertrag) Der Pachtvertrag ist befristet bis zum 30. September 2015. Der Pächter ist verpflichtet, den Campingplatz in der Weise zu führen, dass eine Einstufung in die 5-Sterne-Kategorie möglich ist. Der Pächter hat eine Tauchstation errichtet und betreibt diese. Der Pächter ist verpflichtet, den Campingplatz regional und überregional in Kooperation mit der Bremer Touristik Zentrale zu vermarkten. Öffentlich-rechtliche Auflagen obliegen dem Pächter. Die Pflege und Verkehrssicherheit obliegt ebenfalls dem Pächter. — Verein Freunde und Dauercamper (Pachtvertrag) Der Pachtvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Alle erforderlichen Auflagen oder Genehmigungen, sowie die Verkehrssicherung und Pflege obliegen dem Pächter. — Reitclub St. Georg (Pachtvertrag) Der Pachtvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Pächter ist für die Unterhaltung, Pflege und Verkehrssicherheit verantwortlich. Dem Pächter ist bekannt, dass die Fläche der Universität zur Verfügung gestellt werden soll (Stand 1973). — Reitclub St. Georg (Erbbaurecht) Der Erbbaurechtsvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2024. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, sämtliche Baumaßnahmen abzustimmen und diese anschließend zu unterhalten. Der Erbbauberechtigte hat das Recht zur Erstellung einer Reitanlage. Die konzeptionellen Fragen 5 bis 11 können zurzeit nur wie folgt beantwortet werden, da zum derzeitigen Zeitpunkt keine Gesamtkonzeption vorliegt (siehe Antwort zu Frage 3). Die Fragen werden im Kontext einer möglichen Planung nach der Zusammenführung Berücksichtigung finden. — 4 — 5. Wie können verlässliche Dienst- und Öffnungszeiten der Kioske, der DLRG sowie der Toiletten am Unisee (gegebenenfalls ganzjährig) gewährleistet, und wie können diese ausgebaut werden? Der Pächter des Campingplatzes am Stadtwaldsee ist verpflichtet, den Campingplatz mindestens von dem Freitag vor Karfreitag bis einschließlich 31. Oktober des Jahres geöffnet und betriebsbereit zu halten (Jahresöffnungszeit). Das Restaurant muss während der Hauptsaison (Beginn der Sommerferien – erstes Bundesland – bis Ende Sommerferien – letztes Bundesland) täglich in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr für die Dauer von mindestens drei Stunden und ab 18.00 Uhr bis mindestens 22.00 Uhr geöffnet und betriebsbereit sein. In der Nebensaison (Zeit vor und nach der Hauptsaison innerhalb der Jahresöffnungszeiten ) muss das Restaurant täglich in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr für mindestens zwei Stunden und ab 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet und betriebsbereit sein. Der Laden muss in der Haupt- und Nebensaison morgens, mittags und abends jeweils für mindestens zwei Stunden geöffnet sein. Während der Zeit müssen die regelmäßig geforderten Produkte des alltäglichen sowie des campingspezifischen Bedarfs angeboten und vorrätig sein. Der Pächter hat zu gewährleisten, dass ein Platzwart oder geeigneter Vertreter auf dem Campingplatz erreichbar ist. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten über vertragliche Verpflichtungen hätte die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber zu berücksichtigen. Daher sind weitergehende vertragliche Verpflichtungen derzeit nicht angestrebt, sondern eine Ausweitung der Öffnungszeiten müsste sich über das Prinzip Angebot und Nachfrage regeln. Die Kioske sind zurzeit nur bei gutem Wetter geöffnet. An anderen Tagen rechnet sich der Betrieb nicht. Die beiden WC-Anlagen sind während der Badesaison (15. Mai bis 15. September ) geöffnet. Sollte schon vor der Badesaison gutes Wetter vorherrschen, werden die WC-Anlagen bereits früher geöffnet. Der Kioskpächter stellt die Öffnung zwischen 10.00 Uhr und 20.00 Uhr, auch bei schlechtem Wetter, sicher. Eine ganzjährige Öffnung ist unter den derzeitigen Bedingungen nicht möglich. Die WC-Anlagen sind nicht beheizbar und werden im Winter trockengelegt, um Frostschäden zu vermeiden. Eine Ganzjahresöffnung setzt zum einen die Investition in eine Heizung und zum anderen die Bereitstellung entsprechender Bewirtschaftungsmittel für Heizung, Reinigung und Schließdienst voraus. Die DLRG bemüht sich, im Rahmen der zur Verfügung stehenden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Aufsichtsdienst während der Badesaison an schönen Tagen nachmittags und am Wochenende sicherzustellen. Eine Ausweitung ist auf ehrenamtlicher Basis nicht möglich. 6. Wie können Aufsicht und Kontrollen am Unisee verlässlicher definiert werden? Grundsätzlich wird die derzeitige Aufsicht und Kontrolle im Hinblick auf die aktuelle Nutzung für ausreichend gehalten. Eine häufigere und längere Präsenz von Aufsichts- und Ordnungskräften wäre unter Einsatz von zusätzlichen Haushaltsmitteln möglich. Diese Mittel stehen im Haushalt derzeit nicht zur Verfügung . 7. Wie kann der Senat Einfluss auf die Art und die Form der Angebote der Kioske nehmen, um Aufenthaltsqualität, Umweltbildung und soziales Leben am Unisee zur fördern? Der Kioskbetreiber am Unisee ist ausschließlich für sein gastronomisches Angebot zuständig. Im Vertrag ist geregelt, dass er angemessene Preise festzusetzen hat. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass zusätzliche Vorgaben die Wirtschaftlichkeit des Kioskbetriebs negativ beeinflussen können. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit und damit die Aufrechterhaltung des Betriebs liegt auch im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer. 8. Wie kann der Senat Einfluss auf die Art und die Form von Veranstaltungen am Unisee nehmen, um dort die Aufenthaltsqualität, Umweltbildung und soziales Leben zur fördern? Bei privaten Antragstellerinnen und Antragstellern prüft die jeweilige Genehmigungsbehörde , ob Möglichkeiten bestehen, die Aufenthaltsqualität, Umweltbil- — 5 — dung und das soziales Leben zu fördern. Üblicherweise handelt es sich jedoch um kommerzielle Veranstaltungen privater Träger. 9. Wie könnten direkt am Unisee Einnahmen erwirtschaftet werden, die direkt in die Pflege und Entwicklung des Geländes investiert werden könnten? Einnahmen werden bei Veranstaltungen erzielt. Darüber hinaus wäre eine Nutzungegebühr für Parkplätze, Badesee und Toiletten möglich. Weiterhin könnte der Badebereich verpachtet werden. Diese Lösungen werden jedoch nicht verfolgt , da der Unisee – wie alle anderen öffentlichen Badeseen – der Allgemeinheit als ganzjähriges Angebot, insbesondere auch finanziell schwächeren Menschen , der Erholung dienen soll. 10. Welchen Bedarf sieht der Senat am Unisee für Mülleimer und Müllentsorgung, Fahrradbügel, Sitzgelegenheiten, Hundekotbeutel sowie Parkplätze und KioskWarenangebote rund um den Unisee? Die an den See angrenzenden Flächen und der Gehölzstreifen parallel des Kuhgrabenwegs werden vom Umweltbetrieb Bremen (UBB) gepflegt. Der Badestrand wird im Auftrag des Sportamtes gereinigt. Dieser Auftrag wurde in 2012 für den Zeitraum vom 16. April bis 15. September erteilt. Am Badestrand am Unisee stehen während der Badesaison ausreichend Müllgefäße zur Verfügung, die wie die Flächen selbst regelmäßig gereinigt bzw. geleert werden. Für eine Müllgefäßaufstellung in diesem Bereich außerhalb der Badesaison stehen keine Mittel zur Verfügung. Das Abfallaufkommen außerhalb der Badesaison ist zudem erfahrungsgemäß stark reduziert. Die Grünflächen werden im Auftrag des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr von UBB unterhalten. Sie sind der Grünpflegestufe 3 zugeordnet. Die Anzahl der Reinigungsgänge ist begrenzt und wird auf den Sommer konzentriert. Außerhalb der Badesaison ist das Abfallaufkommen auch hier erheblich geringer. Ein zusätzlicher Bedarf an Abfallbehältern wird nicht gesehen. Zurzeit gibt es zwei Hundekotbehälter am Unisee, die vom Tierheim in der Hemmstraße bereitgestellt und auch geleert werden. Die Behälter werden sehr gut angenommen. Ein zusätzlicher Bedarf wird aktuell nicht gesehen. Die Ausstattung mit Bänken, Fahrradbügeln u. a. wird insgesamt für einen naturnahen See in seiner Funktion als Freizeitnutzung und Erholungsangebot als ausreichend angesehen. 11. Wie kann der ehemalige Campingplatz in ein Gesamtkonzept zum Unisee integriert werden? Über die Fläche des ehemaligen Campingplatzes wurde am 15. Juli/17. Juli 2008 ein Pachtvertrag mit dem Verein Freunde und Dauercamper auf dem Naturcampingplatz Bremen e. V. geschlossen. Das Pachtverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von der Stadtgemeinde Bremen mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden, wenn die Stadtgemeinde Bremen das Pachtobjekt zur Bebauung benötigt oder sie zu diesem Zwecke das Pachtobjekt zu vermarkten beabsichtigt. Aufgrund eines konkreten, aber derzeit nicht aktuellen Investoreninteresses ist das Potenzial des Campingplatzgeländes für die Nutzung als innenstadtnaher Freizeitpark (Ferienwohnungen, Freizeit- und Hotelangebote) deutlich geworden . Wenngleich eine konkrete Projektentwicklung derzeit nicht absehbar ist, soll die Möglichkeit einer solchen Entwicklung wegen seiner besonderen touristischen Effekte weiter berücksichtigt werden. — 6 — — 7 — — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen