— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 295 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 8. Februar 2012 Arbeit und Qualifizierung für Eltern von Kleinkindern Für Alleinerziehende mit kleinen Kindern ist es erfahrungsgemäß besonders schwierig , Berufstätigkeit und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Ein besonderer Engpass besteht insbesondere bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Vor diesem Hintergrund gibt es Vermutungen von Betroffenen, aber z. B. auch der Arbeitnehmerkammer , dass es für arbeitslose, zumal alleinerziehende Eltern von Kleinkindern besonders schwierig sein könnte, von den Jobcentern in Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt zu werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Eltern mit Kindern bis zu drei Jahren waren seit Jahresbeginn 2010 bei den Jobcentern in Bremen und Bremerhaven bzw. deren Rechtsvorgängerinnen als Arbeit suchend gemeldet? 2. Wie viele dieser Eltern wurden in dieser Zeit in den Arbeitsmarkt oder in Beschäftigungs - und Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt bzw. erhielten entsprechende Gutscheine? 3. Wie und von wem wurde die Betreuung der unter drei Jahre alten Kinder für die daraus resultierenden Abwesenheitszeiten der Eltern geregelt, bzw. wie häufig scheiterten Arbeitsaufnahme oder Teilnahme an einer Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahme an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder? Sybille Böschen, Dieter Reinken, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 13. März 2012 Vorbemerkung Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat die Jobcenter Bremen und Bremerhaven um Beiträge zu den gestellten Fragen gebeten, da grundsätzlich nur dort die zahlenmäßigen Grundlagen vorliegen. Die Jobcenter haben mitgeteilt, dass eine Beantwortung nicht möglich sei, da eine Auswertung nach den gewünschten Kriterien statistisch nicht möglich sei. 1. Wie viele Eltern mit Kindern bis zu drei Jahren waren seit Jahresbeginn 2010 bei den Jobcentern in Bremen und Bremerhaven bzw. deren Rechtsvorgängerinnen als Arbeit suchend gemeldet? Die Gesamtheit der Arbeit suchenden Eltern mit Kindern bis zu drei Jahren seit Jahresbeginn 2010 ist statistisch nicht ausweisbar. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bietet ersatzweise drei Bestandsgrößen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für Bremen und Bremerhaven an, um den zahlenmäßigen Umfang der Gruppe erkennbar zu machen. Im Januar 2010 waren in Bremen 4 121 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern unter drei Jahren gemeldet; in Bremerhaven waren es 1 129. Darunter — 2 — waren in Bremen 1 696 Alleinerziehende und 2 409 Partner-BG.1) In Bremerhaven waren es 524 Alleinerziehende und 599 Partner-BG. Im Januar 2011 waren es in Bremen 3 988 BG und in Bremerhaven 1 048. Darunter waren in Bremen 1 692 Alleinerziehende und 2 284 Partner-BG. In Bremerhaven waren es 515 Alleinerziehende und 533 Partner-BG. Der zurzeit aktuelle Stand der Bundesagentur für Arbeit liegt für Oktober 2011 mit 3 857 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter drei Jahren in Bremen und 899 in Bremerhaven vor. Darunter waren in Bremen 1 732 Alleinerziehende und 2 125 Partner-BG. In Bremerhaven waren es 399 Alleinerziehende und 497 Partner -BG. 2. Wie viele dieser Eltern wurden in dieser Zeit in den Arbeitsmarkt oder in Beschäftigungs - und Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt bzw. erhielten entsprechende Gutscheine? Die Frage setzt auf Frage 1 auf und kann insofern nicht beantwortet werden. Das Merkmal „Eltern“ als Einzelperson ist statistisch nicht ausweisbar und kann insofern auch nicht mit Maßnahmen zur Integration verknüpft werden. 3. Wie und von wem wurde die Betreuung der unter drei Jahre alten Kinder für die daraus resultierenden Abwesenheitszeiten der Eltern geregelt, bzw. wie häufig scheiterten Arbeitsaufnahme oder Teilnahme an einer Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahme an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder ? Die Frage zielt auf die tatsächlichen örtlichen Unterbringungsmöglichkeiten von Kindern und gegebenenfalls diesbezügliche Probleme ab. Anknüpfend an die Fragen 1 und 2 kann auch diese Frage von den Jobcentern nicht mit zahlenmäßigen Befunden beantwortet werden. Die Jobcenter sind im Hinblick auf den zweiten Teil der Frage bereits gebeten worden, dem Magistrat bzw. dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zeitnah mitzuteilen, ob und in wie vielen Fällen Maßnahmen zur Integration an einer fehlenden Kinderbetreuung gescheitert sind oder zu scheitern drohen. Es wird darauf hingewiesen, dass neben den regulären Angeboten zur Kinderbetreuung nach dem SGB VIII (Kinderund Jugendhilfegesetz, KJHG) sowohl in Bremerhaven wie auch in Bremen zusätzliche Angebote der Kinderbetreuung nach § 16 a SGB II („Kommunale Eingliederungsleistungen “) durch die Kommune angeboten werden. Grundsätzlich dürften Engpässe kaum auftreten und wären seitens der Jobcenter gegebenenfalls mit dem kommunalen Träger zu klären. Probleme bei der Unterbringung könnten beispielsweise Tagesrandzeiten in Verbindung mit nicht zentralen Stadtlagen bereiten. Beide Stadtgemeinden haben ein explizites Interesse daran, die Integration von Arbeit suchenden (alleinerziehenden) Eltern von Kindern unter drei Jahren zu unterstützen. Auch darum unterstützen sie das Sonderprogramm „Gute Arbeit für Alleinerziehende“, an dem sich die Jobcenter Bremerhaven und Bremen aktiv beteiligen. Dieses Bundesprogramm hat als eine ihrer Zielrichtungen die Aktivierung von Eltern mit Kleinkindern bei Bereitstellung entsprechender Beratungs-, Beschäftigungs- und Betreuungsstrukturen. Um den bundesgesetzlichen Rahmen erkennbar zu machen, werden nachfolgend auszugsweise die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zu § 10 SGB II („Zumutbarkeit“) zitiert, aus denen hervorgeht, dass Eltern von Kindern unter drei Jahren nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen die Aufnahme von Arbeit zugemutet werden kann. Zumindest für einen Elternteil gilt hier das Prinzip der Freiwilligkeit, die Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder voraussetzt , die, wie oben dargelegt, in Bremen und Bremerhaven auch vorgehalten werden. In den fachlichen Hinweisen ist Folgendes ausgeführt: „2.3 Kinderbetreuung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3) (1) Die Erziehung des Kindes steht der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme nicht entgegen, solange die Ausübung der Arbeit die Erziehung des Kindes nicht gefährdet. ––––––– 1) Die hier und nachfolgend ausgewiesenen Werte der Alleinstehenden und Partner-BG ergeben in der Summe nicht immer die Gesamtzahl der BG, weil die Statistik Leerstellen aufgrund von niedrigen oder fehlenden Werten aufweist. — 3 — Druck: Anker-Druck Bremen (2) . . . Ein je nach Alter unterschiedlicher Betreuungsbedarf besteht für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. (3) In einer Familie mit einem Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich ein Partner/eine Partnerin wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Der sachgerechte Gebrauch des Rechts setzt eine Aufklärung über Rechte und Möglichkeiten voraus , wozu auch Hinweise auf lokale Angebote der Kinderbetreuung von Dritten gehören. . . . (4) . . . Die Kinderbetreuung durch Dritte ist gewährleistet, wenn nachweislich Kinderbetreuungsplätze z. B. in einer Kindertagesstätte zur Verfügung stehen . . . . (5) Es gibt keine besonderen Regelungen für alleinerziehende Mütter und Väter .“