— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 296 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Februar 2012 Aktueller Stand und Zukunft der Förderzentren, der Zentren für unterstützende Pädagogik und der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren in Bremen und Bremerhaven Das Bremer Schulgesetz von 2009 formuliert als erstes Schulgesetz in Deutschland den Auftrag, dass sich alle Schulen zu inklusiven Schulen entwickeln sollen. Ausdrückliches Ziel ist der gemeinsame Unterricht und das gemeinsame Schulleben für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler in allen Schulstufen. 2010 wurde hierzu ein Entwicklungsplan Inklusion vorgelegt, der Zeitrahmen, Perspektiven und Maßnahmen für die Realisierung formuliert. Ziel des Schulgesetzes ist unter anderem die Umwandlung der Förderzentren in Zentren für unterstützende Pädagogik in den allgemeinen Schulen und die Einführung von Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren. In einer Übergangs- und Schlussbestimmung wird die Umwandlung formal geregelt. Nach Ablauf dieser Zeit sollen alle Schülerinnen und Schüler in Bremen in den allgemeinen Schulen gemeinsam beschult werden, als Wahloption bleiben dann lediglich die Schule für Hörgeschädigte , die Schule für Sehgeschädigte und die Schule für körperliche und motorische Entwicklung erhalten. Wir fragen den Senat: 1. Förderzentren 1.1 An welchen Förderzentren und mit welchen Förderschwerpunkten wurden vor Novellierung des Bremischen Schulgesetzes im Schuljahr 2009/2010 Schülerinnen und Schüler beschult und unterrichtet (bitte bei allen folgenden Fragen differenziert nach Bremen und Bremerhaven und den jeweiligen Einzelschulen)? 1.2 Wie viele Schülerinnen und Schüler waren zu diesem Zeitpunkt an den einzelnen Förderzentren beschult, und wie viele Neuanmeldungen gab es? 1.3 Wie viele Schülerinnen und Schüler sind in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 an den einzelnen Schulen angemeldet worden, und wie viele Schülerinnen und Schüler wurden insgesamt an den jeweiligen Schulen beschult (bitte in absoluten Zahlen und prozentual in Relation zu den Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern mit Hilfebedarf an den allgemeinen Schulen in den jeweiligen Schuljahren)? 1.4 Welche Förderzentren wurden seit dem Schuljahr 2009/2010 geschlossen, und welche Förderzentren werden aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren geschlossen werden? 1.5 Welche Planungen einer zukünftigen Nutzung gibt es an diesen Standorten ? 1.6 Welche Planungen verfolgt der Senat für die kommenden Schuljahre an Standorten, an denen die geringe Anzahl an Anmeldungen einen weiteren Betrieb des Förderzentrums wenig sinnvoll erscheinen lassen? 2. Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) 2.1 An welchen Schulstandorten in Bremen und Bremerhaven sind bereits Zentren für unterstützende Pädagogik eingerichtet worden? — 2 — 2.2 An welchen Standorten bestehen zurzeit Planungen der Einrichtung eines Zentrums für unterstützende Pädagogik? 2.3 Mit welchem Personalvolumen und welchen Qualifikationen wurden bzw. werden die jeweiligen Zentren für unterstützende Pädagogik ausgestattet, und wie sind bzw. werden diese in den regulären Schulbetrieb eingebunden ? 2.4 An welchen Standorten arbeiten bereits ZuP-Leitungen, wo gibt es noch keine Leitungen in den ZuP, und welche Gründe gibt es jeweils dafür? 3. Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) 3.1 In welchem Umfang haben die vier Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren in Bremen ihre Arbeit aufgenommen? Wie ist der Planungsstand hierzu in Bremerhaven? 3.2 An welchen Standorten gibt es Verzögerungen oder Gründe, dass ein Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum noch nicht oder nicht in Gänze seine Arbeit aufnehmen konnte? Welche Gründe liegen hierfür vor? 3.3 Welche Form der verbindlichen Zusammenarbeit gibt es zwischen den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren und den allgemeinen Schulen und hierin wiederum den jeweiligen Zentren für unterstützende Pädagogik ? 3.4 Mit welchem Personalvolumen und welchen Qualifikationen wurden bzw. werden die jeweiligen Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren ausgestattet? Sülmez Dogan, Björn Fecker, Dirk Schmidtmann, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 13. März 2012 Im Rahmen der Inklusion werden die bisherigen Förderzentren für die Bereiche Lernen , Sprache und Verhalten bzw. Wahrnehmung und Entwicklung nicht in Zentren für unterstützende Pädagogik „umgewandelt“ wie es die Fragestellerin formuliert, sondern die Zentren für unterstützende Pädagogik sind integraler Bestandteil einer Schule oder eines Verbundes. Sie sind nicht als Förderzentrum innerhalb einer Schule konzipiert, sondern sind ein fachkompetentes Team aus verschiedenen Berufen, das sich um alle Förderbereiche der Schule kümmert, die im Entwurf der neuen Verordnung für unterstützende Pädagogik beschrieben werden. Ihr Handlungsfeld geht weit über die bisherige Sonderpädagogik hinaus. Dies vorab bemerkt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Förderzentren 1.1 An welchen Förderzentren und mit welchen Förderschwerpunkten wurden vor Novellierung des Bremischen Schulgesetzes im Schuljahr 2009/2010 Schülerinnen und Schüler beschult und unterrichtet (bitte bei allen folgenden Fragen differenziert nach Bremen und Bremerhaven und den jeweiligen Einzelschulen)? 1.2 Wie viele Schülerinnen und Schüler waren zu diesem Zeitpunkt an den einzelnen Förderzentren beschult, und wie viele Neuanmeldungen gab es? 1.3 Wie viele Schülerinnen und Schüler sind in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 an den einzelnen Schulen angemeldet worden, und wie viele Schülerinnen und Schüler wurden insgesamt an den jeweiligen Schulen beschult (bitte in absoluten Zahlen und prozentual in Relation zu den Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern mit Hilfebedarf an den allgemeinen Schulen in den jeweiligen Schuljahren)? Die nachstehenden Tabellen, nämlich Tabelle 1: „Gesamtschülerzahlen an Förderzentren“ und Tabelle 2: „Neuaufnahmen in Förderzentren“ beantworten die Fragen 1.1 bis 1.3 wie folgt: — 3 — Zu 1.1 Die ersten beiden Spalten benennen die Förderzentren und die Förderschwerpunkte , in denen vor der Novellierung des Bremischen Schulgesetzes Schülerinnen und Schüler beschult wurden bzw. auch heute noch beschult werden. Das Förderzentrum Burgdamm (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Verhalten) ist deshalb nicht aufgeführt, weil auch vor der Novellierung die Schülerinnen und Schüler dort nicht im Förderzentrum, sondern in den Grundschulen und in den Schularten des Sekundarbereichs I durch Lehrkräfte des Förderzentrums beschult wurden. Zu 1.2 Neuaufnahmen fanden in allen Förderzentren der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Verhalten vor der Novellierung regelhaft stets in der Jahrgangsstufe 5 statt. Bei den drei Förderzentren der Förderschwerpunkte Wahrnehmung und Entwicklung fanden Neuaufnahmen regelhaft stets in der Jahrgangsstufe 1 statt, ebenso wie in den drei „Spezialförderzentren“, die gemäß § 70a Absatz 1 des Bremischen Schulgesetzes bis auf Weiteres erhalten bleiben. Für das Förderzentrum Fritz-Gansberg-Straße, das für den Förderbereich sozial-emotionale Entwicklung zuständig ist, kann nicht von einer stetigen Aufnahme in bestimmte Jahrgangsstufen gesprochen werden, sondern diese Schule nimmt anlassorientiert Schülerinnen und Schüler auf, die andere und/oder sich selbst in einem erheblichen Maße gefährden. Diese Schule bleibt solange erhalten, bis die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren ihre im Gesetz vorgesehene Aufgabe der Durchführung von schulersetzenden Maßnahmen fachgerecht erfüllen können. Zu 1.3 Für die Schuljahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 sind die Neuaufnahmen in der Tabelle 2 dargestellt. Im ersten Jahr wählten in den Förderbereichen Lernen, Sprache und Verhalten 63 % der Erziehungsberechtigten die inklusive Beschulung ab Jahrgangsstufe 5 in einer der Oberschulen. Im Schuljahr 2010/2011 waren es 87 % und die Schulbehörde ließ nur noch an den drei Förderzentren Mainstraße, Reepschlägerstraße und Dudweilerstraße eine Klassenneubildung in der 5. Jahrgangsstufe zu (Darstellung in Tabelle 2 mit Fettdruck). Tabelle 1: Gesamtschülerzahlen an Förderzentren Öffentliche Förderzentren Schüler/-innen in den Schuljahren 2009/2010 bis 2011/2012 Stadt Bremen Schul- 2009/ 2010/ 2011/ Nr. Schulname Förderschwerpunkte 2010 2011 2012 202 Am Oslebshauser Park Förderschwerpunkt übergreifend (Lernen/Sprache/ Verhalten) 156 158 203 Förderzentrum Huchting Förderschwerpunkt übergreifend (Lernen/Sprache/ Verhalten) 63 46 38 204 An der Bardowickstraße Förderschwerpunkt übergreifend (Lernen/Sprache/ Verhalten) 123 84 55 206 An der Dudweilerstraße Förderschwerpunkt übergreifend (Lernen/Sprache/ Verhalten) 153 157 134 207 Am Ellenerbrokweg Förderschwerpunkt übergreifend (Lernen/Sprache/ Verhalten) 29 13 209 An der Kerschensteiner- Förderschwerpunkt überstraße greifend (Lernen/Sprache/ Verhalten) 136 114 92 — 4 — Schul- 2009/ 2010/ 2011/ Nr. Schulname Förderschwerpunkte 2010 2011 2012 210 An der Mainstraße Förderschwerpunkt übergreifend (Lernen/Sprache/ Verhalten) 89 72 63 211 An der Reepschlägerstraße Förderschwerpunkt übergreifend (Lernen/Sprache/ Verhalten) 140 116 90 213 Förderzentrum Obervieland Förderschwerpunkt übergreifend (Lernen/Sprache/ Verhalten) 60 57 49 215 An der Vegesacker Straße Förderschwerpunkt übergreifend (Lernen/Sprache/ Verhalten) 90 84 65 214 Am Wasser Wahrnehmung und Entwicklung 148 160 49 221 Grolland Wahrnehmung und Entwicklung 131 127 223 An der Fritz-Gansberg- Emotionale und soziale Straße Entwicklung 43 43 38 225 An der Gete Sehen 60 56 61 226 An der Louis-Seegelken- Körperliche und motoStraße rische Entwicklung 112 110 113 227 An der Marcusallee Hören 79 84 92 228 Am Rhododendronpark Wahrnehmung und Entwicklung 257 253 1 869 1 734 9 39 Bremerhaven Schul- 2009/ 2010/ 2011/ Nr. Schulname Förderschwerpunkte 2010 2011 2012 153 Fritz-Reuter-Schule Lernen, Sprache und Verhalten 14 157 Gorch-Fock-Schule Lernen, Sprache und Verhalten 10 169 Friedrich-Ebert-Schule Lernen, Sprache und Verhalten 31 22 15 251 Georg-Büchner-Schule I Lernen, Sprache und Verhalten 194 174 137 252 Gaußschule III Lernen, Sprache und Verhalten 229 243 209 154 Surheider Schule Wahrnehmung und Entwicklung 58 50 24 253 Anne-Frank-Schule Wahrnehmung und Entwicklung 86 89 81 622 578 466 — 5 — Tabelle 2: Neuaufnahmen an Förderzentren Stadt Neuaufnahmen Bremen Schulen in den Schuljahren Schul- Schulen derFörderschwerpunkte Jahrgangs- 2009/ 2010/ 2011/ nummer Lernen, Sprache und Verhalten stufe 2010 2011 2012 202 Am Oslebshauser Park 5 25 25 203 Förderzentrum Huchting 5 9 204 An der Bardowickstraße 5 5 6 206 An der Dudweilerstraße 5 9 15 9 207 Am Ellenerbrokweg 5 9 2 209 A.d. Kerschensteinerstr. 5 13 4 210 An der Mainstraße 5 7 6 7 211 An der Reepschlägerstraße 5 21 8 8 213 Förderzentrum Obervieland 5 7 215 An der Vegesacker Straße 5 16 13 Schulen der Förderschwerpunkte Wahrnehmung und Entwicklung, Sehen, Hören, körperlich-motorische Schul- Entwicklung und sozial-emotionale Jahrgangs- 2009/ 2010/ 2011/ nummer Entwicklung stufe 2010 2011 2012 214 Am Wasser/Wahrnehmung und Entwicklung 1 16 12 221 Grolland/Wahrnehmung und Entwicklung 1 17 15 223 An der Fritz-Gansberg-Straße/ sozial-emotionale Entwicklung 1 5 5 1 225 An der Gete/Sehen 1 6 5 7 226 An der Louis-Seegelken-Straße/motorische und körperliche Entwicklung 1 5 9 6 227 An der Marcusallee/Hören 1 4 4 2 228 Am Rhododendronpark/Wahrnehmung und Entwicklung 1 20 21 Stadt Bremerhaven Schul- Schule der Förderbereiche Lernen, Jahrgangs- 2009/ 2010/ 2011/ nummer Sprache und Verhalten stufe 2010 2011 2012 169 Friedrich-Ebert-Schule 5 13 9 251 Georg-Büchner-Schule I 5 21 252 Gaußschule III 5 32 36 154 Surheider Schule 1 16 11 0 1.4 Welche Förderzentren wurden seit dem Schuljahr 2009/2010 geschlossen, und welche Förderzentren werden aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren geschlossen werden? Stadt Bremerhaven Primarbereich: Alle Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung (W+E) sind mit Beginn des Schuljahres 2011/ 2012 Schülerinnen bzw. Schüler der Regelschulen geworden. Die Sonderpädagoginnen und -pädagogen sind Lehrkräfte der Regelschulen. Damit gibt es das Förderzentren W+E in Bremerhaven nicht mehr. — 6 — Die Schulen der Primarstufe schließen sich gerade zu Verbünden zusammen und erwirken die notwendigen Schulkonferenzbeschlüsse. Nach erfolgter Zustimmung des Magistrats werden die Sonderpädagoginnen und -pädagogen Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und die Förderzentren dann endgültig aufgelöst. Inhaltlich arbeiten die zukünftigen Zentren für unterstützende Pädagogik an der Umsetzung der inklusiven Beschulung. Arbeitstreffen finden analog zur Vorgehensweise in Bremen unter der Leitung der Schulaufsicht statt. Sekundarbereich I: Die Gaußschule III wird mit dem Verlassen des letzten Jahrgangs am Ende des Schuljahres 2015/2016 auslaufen. Die GeorgBüchner -Schule I wird bereits ein Jahr vorher aufgelöst, da sie im Schuljahr 2010/2011 keine Schülerinnen und Schüler in den 5. Jahrgang mehr aufgenommen hat. Die Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Schule des 5. Jahrgangs sind mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 der Sekundar-ISchule zugeordnet, an der sie beschult werden. Die Anne-Frank-Schule als Förderzentrum für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I wird mit Ende des Schuljahres 2015/2016 auslaufen. Sie wird dann nur noch Schülerinnen und Schüler der Werkschule in Kooperation mit dem Schulzentrum „Geschwister -Scholl“-Lehranstalt für Sozialpädagogik und Hauswirtschaft und der Werkstattschule Bremerhaven beschulen. An den Standorten GorchFock -Schule, Friedrich-Ebert-Schule und Fritz-Reuter-Schule findet keine Beschulung von Kindern der Sekundarstufe I mit dem Förderbedarf Lernen, Sprache und Verhalten (LSV) mehr statt. Stadt Bremen Zum 1. August 2011 wurde die Eigenständigkeit des Förderzentrums an der Bardowickstraße eingeschränkt und die Schülerinnen und Schüler dieses Förderzentrums werden seitdem vom Förderzentrum an der Dudweilerstraße beschult. Lediglich an drei der verbliebenen neun Förderzentren LSV wurden im laufenden Schuljahr neue Klassen in der 5. Jahrgangsstufe eingerichtet, weil 13 % der Erziehungsberechtigten die Beschulung ihres Kindes an einem Förderzentrum wählten. Im Förderzentrum Burgdamm (LSV) wurden die Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen Lernen, Sprache und Verhalten bereits seit vielen Jahren erfolgreich integriert am damaligen Schulverbund Lesum bzw. dem damaligen Schulzentrum an der Helsinkistraße beschult. Das Förderzentrum Ellenerbrokweg (LSV), das im Sekundarbereich I lediglich die Jahrgangsstufen 5 und 6 umfasst, führt bereits in diesem Schuljahr keine Klasse mehr. Die Schülerinnen und Schüler des Förderschwerpunktes W+E (geistige Behinderung) wurden bereits seit 1988 im Lande Bremen am Ort der allgemeinen Schulen (Grundschulen, Sekundar-I-Schulen und Sekundar-IISchulen ) in kooperierenden Lerngruppen beschult. Zum 1. August 2011 wurden nach der Einrichtung der Zentren für unterstützende Pädagogik die meisten Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung (geistige Behinderung) Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schulen. Einzige Ausnahme bilden noch die Schülerinnen und Schüler der Werkstufe (Jahrgänge 10 bis 12) des Förderzentrums Am Wasser (W + E). Die beiden Förderzentren am Rhododendronpark und Grolland können deshalb zum 31. Juli 2012 geschlossen werden. Das Förderzentrum Am Wasser bleibt noch solange bestehen, bis die dortigen Werkstufenschülerinnen und -schüler einer allgemeinen Schule (vermutlich im berufsbildenden Bereich) zugeordnet sind. 1.5 Welche Planungen einer zukünftigen Nutzung gibt es an diesen Standorten ? Stadt Bremerhaven Da alle Förderzentren im Grundschulbereich an allgemeinen Schulen eingerichtet waren, werden durch die Inklusion keine Schulstandorte frei. Alle Schulen existieren als Schulen weiter. — 7 — Die frei werdenden Räume der Gaußschule III werden von der Gaußschule II genutzt, die der Georg-Büchner-Schule I von der Oberschule des Schulzentrums Carl von Ossietzky. Die Sekundar-I-Schülerinnen und -schüler der Anne-Frank-Schule wurden bisher an den Kooperationsstandorten Johann-Gutenberg-Schule, Immanuel-Kant-Schule und Paula-Modersohn -Schule beschult. Zukünftig werden sie Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulen. Schulraum wird durch die Anbindung der Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Schule an den bisherigen Kooperationsstandort nicht frei. Stadt Bremen Sechs Förderzentren verfügen über kein eigenes Schulgebäude, sie sind an gemeinsamen Schulstandorten untergebracht. Die bisherigen Räume der Förderzentren werden für den erweiterten Raumbedarf dieser Schulen genutzt . Zu ihnen gehören die Förderzentren Grolland, am Rhododendronpark , ehemals Alfred-Faust-Straße/Obervieland, Burgdamm, Huchting und Ellenerbrokweg. In zwei Förderzentren bzw. Gebäudeabschnitten von Förderzentren werden Regionale Beratungs- und Entwicklungszentren (ReBUZ) eingerichtet, nämlich in der Fritz-Gansberg-Straße und der Vegesacker Straße. Die Gebäude der Förderzentren Bardowickstraße und Reepschlägerstraße werden aufgegeben. Das Gebäude des Förderzentrums Dudweilerstraße wird als Standort für die berufliche Bildung benötigt und bleibt deshalb erhalten. Die zukünftige Nutzung von vier Standorten (Am Wasser, Kerschensteinerstraße , Mainstraße und Theodor-Billroth-Straße/Obervieland) ist noch zu klären. Das Förderzentrum Am Oslebshauser Park wurde zum Schuljahr 2011/2012 in eine Oberschule umgewandelt. Die ehemaligen Klassen des Förderzentrums laufen jahrgangsweise aus. 1.6 Welche Planungen verfolgt der Senat für die kommenden Schuljahre an Standorten, an denen die geringe Anzahl an Anmeldungen einen weiteren Betrieb des Förderzentrums wenig sinnvoll erscheinen lassen? Stadt Bremerhaven Es werden keine Förderzentren erhalten. Stadt Bremen Die Förderzentren werden entweder aufgegeben oder einer anderen Nutzung zugeführt. 2. Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) 2.1 An welchen Schulstandorten in Bremen und Bremerhaven sind bereits Zentren für unterstützende Pädagogik eingerichtet worden? Stadt Bremerhaven Im Primarbereich sind bisher keine Zentren für unterstützende Pädagogik eingerichtet worden. Zentren für unterstützende Pädagogik sind im Sekundarbereich I eingerichtet an der Georg-Büchner-Schule II und der Johann-Gutenberg-Schule. Stadt Bremen Aus der folgenden Aufstellung ist zu ersehen, an welchen Standorten bis zum 1. März 2012 ZuP eingerichtet wurden: Region Bremen-Nord Schule Borchshöhe im Verbund mit Schule Schönebeck Schule Am Mönchshof im Verbund mit Schule Burgdamm und Schule St. Magnus Schule an der Grambker Heerstraße — 8 — Schule Alt-Aumund im Verbund mit Schule am Fährer Flur und Schule Hammersbeck Schule Am Wasser Tami-Oelfken-Schule Schule am Pürschweg im Verbund mit Schule an der Wigmodistraße Schule Farge-Rekum im Verbund mit Schule Rönnebeck Schule an der Landskronastraße Oberschule an der Lehmhorster Straße Gymnasium Vegesack Oberschule Lesum Oberschule In den Sandwehen Gerhard-Rohlfs-Oberschule Oberschule an der Lerchenstraße Oberschule an der Helsinkistraße Region Bremen-West Schule an der Augsburger Straße Schule an der Fischerhuder Straße im Verbund mit Schule am Pastorenweg Schule an der Oslebshauser Heerstraße Schule Auf den Heuen Schule an der Admiralstraße im Verbund mit Schule am Weidedamm Schule am Halmerweg Schule an der Nordstraße im Verbund mit Schule an der Melanchthonstraße Schule am Pulverberg Neue Oberschule Gröpelingen Gesamtschule Bremen-West Oberschule Findorff Oberschule am Waller Ring Oberschule im Park Oberschule an der Helgolander Straße Oberschule Ohlenhof (Neugründung zum 1. August 2012) Region Bremen-Mitte/Östliche Vorstadt Bürgermeister-Smidt-Schule Schule In der Vahr Schule an der Freiligrathstraße Kinderschule Schule An der Gete im Verbund mit Schule am Baumschulenweg und Schule an der Carl-Schurz-Straße Schule an der Paul-Singer-Straße Schule an der Schmidtstraße im Verbund mit Schule an der Lessingstraße Schule an der Witzlebenstraße Schule an der Stader Straße Oberschule an der Schaumburger Straße Oberschule an der Julius-Brecht-Allee — 9 — Oberschule an der Kurt-Schumacher-Allee Gesamtschule Bremen-Mitte Altes Gymnasium Gymnasium an der Hamburger Straße Hermann-Böse-Gymnasium Kippenberg-Gymnasium Oberschule Am Barkhof Region Bremen-Süd Schule an der Alfred-Faust-Straße im Verbund mit Schule an der Stichnathstraße Schule an der Robinsbalje Schule Grolland Schule an der Delfter Straße im Verbund mit Schule Kirchhuchting Schule am Bunnsackerweg im Verbund mit Schule Arsten Schule am Buntentorsteinweg im Verbund mit Schule an der Oderstraße Schule an der Kantstraße Schule an der Karl-Lerbs-Straße Schule an der Rechtenflether Straße im Verbund mit Schule Rablinghausen und Schule Seehausen und Schule Strom Roland zu Bremen Oberschule Gymnasium Links der Weser Oberschule Habenhausen Wilhelm-Kaisen-Oberschule Oberschule an der Hermannsburg Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Oberschule Roter Sand Oberschule am Leibnizplatz Region Bremen-Ost Schule an der Philipp-Reis-Straße Schule am Alten Postweg Schule an der Parsevalstraße Schule an der Brinkmannstraße Schule an der Glockenstraße im Verbund mit Schule am Osterhop Schule am Pfälzer Weg Schule am Ellenerbrokweg Schule an der Düsseldorfer Straße Schule Osterholz im Verbund mit Schule an der Uphuser Straße Schule Arbergen im Verbund mit Schule Mahndorf Schule an der Andernacher Straße Marie-Curie-Schule im Verbund mit Wilhelm-Focke-Oberschule Schule an der Horner Heerstraße Schule Oberneuland im Verbund mit Borgfeld und Borgfelder Saatland Schule am Osterhop im Verbund mit Glockenstraße — 10 — Oberschule an der Koblenzer Straße Oberschule Rockwinkel Wilhelm-Olbers-Oberschule Oberschule an der Ronzelenstraße Gesamtschule Bremen-Ost Gymnasium Horn Oberschule Sebaldsbrück Albert-Einstein-Oberschule Wilhelm-Focke-Oberschule im Verbund mit Marie-Curie-Schule 2.2 An welchen Standorten bestehen zurzeit Planungen der Einrichtung eines Zentrums für unterstützende Pädagogik? Stadt Bremerhaven Primarstufe: Im laufenden Schuljahr werden sich die Grundschulen zu sechs Schulverbünden zusammenschließen, an denen je ein Zentrum für unterstützende Pädagogik eingerichtet wird. Sekundarstufe I: In allen verbleibenden Oberschulen werden im Schuljahr 2012/2013 Zentren für unterstützende Pädagogik eingerichtet. In der Stadt Bremen ist dieser Prozess bereits abgeschlossen. 2.3 Mit welchem Personalvolumen und welchen Qualifikationen wurden bzw. werden die jeweiligen Zentren für unterstützende Pädagogik ausgestattet, und wie sind bzw. werden diese in den regulären Schulbetrieb eingebunden ? Stadt Bremerhaven Sonderpädagoginnen und -pädagogen, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter und Lehrkräfte mit spezieller Beratungsfunktion (z. B. LSR, Sprache) arbeiten im Zentrum für unterstützende Pädagogik. Die zukünftige Leitungskraft des Zentrums für unterstützende Pädagogik koordiniert den Einsatz und ist für die Einbindung in die Teamstruktur der Schule verantwortlich. Stadt Bremen Zentren für unterstützende Pädagogik sind integraler Bestandteil einer Schule oder eines Verbundes. Mitglieder sind alle Fachkräfte, die für die Förderung der Schülerinnen und Schüler einer Schule oder in einem Verbund zuständig sind. Zu den Qualifikationen gehören: • Sonderpädagoginnen und -pädagogen, • Fachlehrkräfte mit einer speziellen Zusatzausbildung zur Lese-Rechtschreibförderung , Förderung bei Rechenschwäche, Förderung bei Hochbegabung, • Beraterinnen und Berater zur Sprachförderung/Sprachbildung, • Erzieherinnen und Erzieher, • Assistenzen, • Sozialpädagoginnen und -pädagogen, • Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, • Beauftragte für Migration. Das Personalvolumen richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf einer Schule, der sich aus verschiedenen Faktoren ergibt: Sozialindikator, Ganztagschule oder die besondere Herausforderung der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmungs - und Entwicklungsförderung. — 11 — Das Zentrum für unterstützende Pädagogik hat die Aufgabe der Förderung aller Schülerinnen und Schüler einer Schule mit Förderbedarf in den Bereichen : • LRS-Förderung, • Dyskalkulie-Förderung, • Leseförderung (z. B. Lese-Intensiv-Förderung), • Förderung besonderer Begabungen (Hochbegabtenförderung etc.), • Sonderpädagogische Förderbedarfe (Sehen, Hören, motorische Entwicklung , Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung, Lernen, Sprache , emotional-soziale Entwicklung), • Migrantenförderung, • Sprachförderung/Sprachbildung. Die Förderung erfolgt während der Schulzeit innerhalb des regulären Unterrichts durch innere oder äußere Differenzierung oder durch zusätzliche Förderangebote z. B. im Rahmen des Ganztags. 2.4 An welchen Standorten arbeiten bereits ZuP-Leitungen, wo gibt es noch keine Leitungen in den ZuP, und welche Gründe gibt es jeweils dafür? Stadt Bremerhaven Primarstufe: Die Grundschulen schließen Verbünde mit einem gemeinsamen Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP). Da das Schulgesetz keine Zuordnung vorsieht, müssen die Schulen nach § 20 des BremSchVwG die Verbundbildung nach Beteiligung ihrer Schulkonferenzen beantragen. Der Magistrat genehmigt die Verbünde. Nach erfolgter Verbundbildung werden die ZuP eingerichtet und die ZuP–Fachbereichsleitungen werden eingesetzt. In den Sekundar-I-Schulen, die über ein ZuP verfügen, arbeiten bereits ZuPLeitungen . Stadt Bremen Dies wird in der unten folgenden Tabelle dargestellt. Gründe für die noch offenen ZuP-Leitungsstellen liegen bei erfolglosen Ausschreibungen bzw. laufenden Bewerbungsverfahren. Die erfolglos ausgeschriebenen Stellen werden wiederholt (gegebenenfalls auch bundesweit) ausgeschrieben. Bei den nachfolgenden Schulen ist die ZuP-Leitung bereits besetzt: Schulnummer Schule 3 Schule am Alten Postweg 5 Schule Am Mönchshof im Verbund mit Schule Burgdamm (025) und Schule St. Magnus (116) 12 Schule an der Augsburger Straße (GTS) WuE 13 Schule Alt-Aumund im Verbund mit Schule am Fährer Flur (034) und Schule Hammersbeck (052) 18 Schule Borchshöhe (GTS) im Verbund mit Schule Schönebeck (111) 19 Schule Borgfeld im Verbund mit 049 Schule Am Borgfelder Saatland 24 Schule am Buntentorsteinweg (GTS) im Verbund mit 088 Schule an der Oderstraße 36 Schule Farge-Rekum im Verbund mit Schule Rönnebeck (053) 43 Schule an der Glockenstraße im Verbund mit 114 Schule am Osterhop 62 Schule In der Vahr WuE 70 Kinderschule — 12 — Schulnummer Schule 91 Schule am Pfälzer Weg 96 Schule an der Philipp-Reis-Straße WuE 129 Schule an der Delfter Straße im Verbund mit 071 Schule Kirchhuchting 305 Gymnasium Vegesack WuE 308 Hermann-Böse-Gymnasium 404 Wilhelm-Olbers-Oberschule (GTS) WuE 409 Oberschule an der Koblenzer Straße (GTS) 425 Oberschule an der Julius-Brecht-Allee (GTS) WuE 431 Roland zu Bremen Oberschule (GTS) 440 Oberschule im Park (GTS) 445 Oberschule an der Kurt-Schumacher-Allee (GTS) 501 Gesamtschule Bremen-West (GTS) 503 Oberschule Lesum 509 Oberschule In den Sandwehen (GTS) Bei den nachfolgenden Schulen läuft das Besetzungsverfahren: Schulnummer Schule 7 Schule an der Alfred-Faust-Straße im Verbund mit 112 Schule an der Stichnathstraße (GTS) 10 Schule Auf den Heuen (GTS) 14 Schule Am Wasser WuE 16 Schule an der Parsevalstraße (GTS) 20 Schule an der Brinkmannstraße WuE 23 Bürgermeister-Smidt-Schule 39 Schule an der Freiligrathstraße 45 Schule an der Grambker Heerstraße (GTS) 48 Schule Grolland WuE 50 Schule am Bunnsackerweg WuE im Verbund mit 009 Schule Arsten 60 Schule an der Horner Heerstraße 77 Tami-Oelfken-Schule (GTS) WuE 89 Schule an der Oslebshauser Heerstraße (GTS) 90 Schule Osterholz im Verbund mit 118 Schule an der Uphuser Straße 97 Schule am Pürschweg im Verbund mit Schule an der Wigmodistraße (040) 105 Schule an der Robinsbalje (GTS) WuE 106 Schule an der Fischerhuder Straße (GTS) im Verbund mit Schule am Pastorenweg (069) 324 Gymnasium Links der Weser (GTS) WuE 410 Oberschule an der Lerchenstraße 414 Oberschule an der Lehmhorster Straße (GTS) 423 Oberschule Habenhausen 428 Oberschule Findorff (GTS) WuE — 13 — Schulnummer Schule 430 Oberschule am Waller Ring 436 Wilhelm-Kaisen-Oberschule (GTS) 444 Neue Oberschule Gröpelingen (GTS) 502 Gesamtschule Bremen-Ost (GTS) 504 Gesamtschule Bremen-Mitte (GTS) 505 Oberschule an der Hermannsburg (GTS) WuE 512 Gerhard-Rohlfs-Oberschule (GTS) Bei den nachfolgenden Schulen wurde der Gründungsauftrag für ein ZuP im Januar 2012 erteilt: Schulnummer Schule 2 Schule an der Admiralstraße im Verbund mit Schule am Weidedamm ( 021) 6 Schule An der Gete im Verbund mit Schule am Baumschulenweg (GTS) 015 und Schule an der Carl-Schurz-Straße (029) 8 Schule Arbergen im Verbund mit 081 Schule Mahndorf 11 Schule an der Andernacher Straße (GTS) 28 Marie-Curie-Schule im Verbund mit Wilhelm-Focke-Oberschule 32 Schule an der Düsseldorfer Straße (GTS) 35 Schule am Ellenerbrokweg 51 Schule am Halmerweg 64 Schule an der Kantstraße 65 Schule an der Karl-Lerbs-Straße (GTS) 83 Schule an der Landskronastraße 85 Schule an der Nordstraße im Verbund mit Schule an der Melanchthonstraße (082) 87 Schule Oberneuland im Verbund mit Borgfeld und Borgfelder Saatland 94 Schule an der Paul-Singer-Straße (GTS) 99 Schule am Pulverberg (GTS) 101 Schule an der Rechtenflether Straße im Verbund mit 100 Schule Rablinghausen , 113 Schule Seehausen und 117 Schule Strom 110 Schule an der Schmidtstraße im Verbund mit 076 Schule an der Lessingstraße (GTS) 115 Schule an der Stader Straße 127 Schule an der Witzlebenstraße 302 Altes Gymnasium (GTS) 306 Gymnasium an der Hamburger Straße 307 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 309 Gymnasium Horn 312 Kippenberg-Gymnasium 403 Oberschule an der Helsinkistraße (GTS) 412 Oberschule Roter Sand 416 Oberschule Rockwinkel — 14 — Schulnummer Schule 417 Oberschule an der Schaumburger Straße 418 Oberschule an der Ronzelenstraße (GTS) WuE 424 Oberschule an der Helgolander Straße 438 Albert-Einstein-Oberschule (GTS) 441 Oberschule Am Barkhof 506 Oberschule am Leibnizplatz (GTS) 511 Wilhelm-Focke-Oberschule (GTS) im Verbund mit 028 Marie-Curie-Schule 3. Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) 3.1 In welchem Umfang haben die vier Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren in Bremen ihre Arbeit aufgenommen? Wie ist der Planungsstand hierzu in Bremerhaven? Stadt Bremerhaven Der Ausschuss für Schule und Kultur (Bereich Schule) der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven hat die Vorlage 16/2011 „Gründung eines Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ)“ vom 13. September 2011 beschlossen. Danach wird das ReBUZ Bremerhaven seine Tätigkeit am 13. April 2012 in den ehemaligen Räumen des Arbeitsamtes in der Friedrich-Ebert-Straße aufnehmen. Die Räumlichkeiten werden zurzeit renoviert und in den Osterferien mit Mobiliar und technischem Equipment ausgestattet. Seit September 2011 befasst sich ein Gründungsteam mit den inhaltlichen und organisatorischen Fragestellungen der zukünftigen Arbeit. Darüber hinaus gab es bereits zwei Zusammenkünfte der zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie zum augenblicklichen Zeitpunkt bekannt sind. Es werden Arbeitsplätze für insgesamt 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen. Das nächste Treffen der Gruppe ist für den 2. März 2012 geplant. Stadt Bremen Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) sind per Organisationsverfügung zum 1. August 2010 gegründet worden und befinden sich nach wie vor in einer herausfordernden Aufbauphase sowohl personell als auch räumlich. Schon in dieser Gründungs- und Aufbauphase werden von den ReBUZ die gesetzlichen Aufgaben der Beratung, der Diagnostik , der individuellen Unterstützung in einem großen Umfang wahrgenommen . Schulunterstützende Maßnahmen können bisher nur in begrenztem Umfang umgesetzt werden. Ziel der Entwicklung zur inklusiven Schule gemäß Auftrag des Schulgesetzes ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler in ihren Schulen gemeinsam beschult werden. Da wo Schüler für die Klassen- oder Schulgemeinschaft aufgrund ihres Verhaltens nicht tragbar sind, Andere am Lernen hindern oder gefährden, werden sie an schulersetzenden Maßnahmen teilnehmen müssen. Daher verstehen die ReBUZ ihren Auftrag zuallererst darin, die Schulen in dieser Richtung zu unterstützen. Dies geschieht an vielen Stellen durch individuelle Beratung der Lehrkräfte im Umgang mit Problemlagen . Problemlagen können auftreten in allen Bereichen der Lern- und Leistungsentwicklung und der sozial-emotionalen Entwicklung. In der Regel werden weitere Beteiligte in diesen Beratungskontext einbezogen, dazu gehören insbesondere die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und gegebenenfalls Vertreterinnen anderer Institutionen, sofern dies angezeigt erscheint . Darüber hinaus nehmen die ReBUZ koordinierende Aufgaben für spezielle Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel Leseintensivkurse, wahr sowie die zeitweilige Begleitung und individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler vor Ort. — 15 — 3.2 An welchen Standorten gibt es Verzögerungen oder Gründe, dass ein Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum noch nicht oder nicht in Gänze seine Arbeit aufnehmen konnte? Welche Gründe liegen hierfür vor? Stadt Bremerhaven Siehe Frage 3.1. Stadt Bremen Der räumliche und personelle Aufbau der ReBUZ in Bremen ist insgesamt unabhängig vom Standort noch nicht abgeschlossen. Es bedarf einer speziellen Qualifikation (z. B. Erfahrung im Unterricht, spezielle Diagnostikkompetenz , Beratungserfahrung etc.), um dem Aufgabengebiet der ReBUZ gerecht zu werden. Zur aktuellen Verstärkung der ReBUZ ist für dieses Jahr die Einstellung von sechs weiteren Schulpsychologinnen und Schulpsychologen geplant. Die Auswahl hat stattgefunden und die Einstellungen stehen unmittelbar bevor. Weitere Stellenbesetzungen mit erfahrenen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Verwaltungskräften sind geplant. Weitere Angaben zum Personalvolumen erfolgen in der Antwort auf Frage 3.4. Das ReBUZ-Nord befindet sich übergangsweise in Büroräumen am Standort Altes Ortsamt in der Weserstraße. Das ReBUZ-West ist in Teilen in das teilrenovierte Gebäude des Förderzentrums an der Vegesacker Straße umgezogen . Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bis auf Weiteres in der Großen Weidestraße verblieben, weil der geplante Neubau in der Vegesacker Straße noch nicht fertig gestellt ist. Gleiches gilt für das ReBUZOst , das in Teilen Büroräume am Standort des Förderzentrums Fritz-Gansberg -Straße bezogen hat. Auch hier sind einige der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen nicht ausreichender Räume an der Fritz-Gansberg-Straße bis auf Weiteres in der Großen Weidestraße verblieben. Das ReBUZ-Süd befindet sich insgesamt noch in den Räumen der Großen Weidestraße, weil Umbaumaßnahmen am Standort des Förderzentrums an der TheodorBillroth -Straße noch nicht erfolgt sind. 3.3 Welche Form der verbindlichen Zusammenarbeit gibt es zwischen den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren und den allgemeinen Schulen und hierin wiederum den jeweiligen Zentren für unterstützende Pädagogik ? Stadt Bremerhaven Ein verbindlicher Ablaufplan regelt die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit zwischen den ZuP und dem ReBUZ. Es ist geplant, kleinere multiprofessionelle Unterteams zu bilden, die wiederum einer gewissen Anzahl von Schulen zugeordnet sind. Zwischen den Teams und „ihren“ Schulen ist eine enge Zusammenarbeit vorgesehen. Denkbar wären u. a. regelmäßige Fallkonferenzen in den Schulen. Ebenso wird es regelmäßige Konferenzen zwischen dem ReBUZ und den ZuP auf unterschiedlichen Ebenen geben. Stadt Bremen Die ZuP sind in allen Bereichen der Förderung in ihrer jeweiligen Schule zunächst zuständig. Die Angebote von ReBUZ sind in der Regel höherschwellig . Das heißt, das ZuP ist im Vorfeld einer schülerbezogenen Beratungsanfrage eingeschaltet worden, hat seine Möglichkeiten ausgeschöpft oder festgestellt, dass weitere Unterstützung benötigt wird und schaltet deshalb das zuständige ReBUZ ein. Die Kontaktaufnahme vom ZuP zum ReBUZ erfolgt in der Regel in Form einer schriftlichen Anfrage über die Schulleitung. Für die regelhafte Zusammenarbeit zwischen ZuP und ReBUZ wird zurzeit ein verbindlicher Ablaufplan erarbeitet. Lehrkräfte und andere Fachpersonen, die eine individuelle fachliche Beratung wünschen sowie Eltern und Schülerinnen und Schüler können sich direkt telefonisch oder per Mail an das ReBUZ wenden. — 16 — Bei Interventionen im Rahmen von Krisen, Notfällen und Gewaltvorkommnissen wird das zuständige ReBUZ unmittelbar und zeitnah tätig. Die Schulen und ZuP orientieren sich dabei am Notfallordner für die Bremer Schulen . Das ZuP und das ReBUZ sind über verschiedene Gremien vernetzt: • Regionale Dienstbesprechungen der ZuP-Leitungen und der ReBUZLeitungen (zurzeit in der Entwicklung), • regional organisierte ReBUZ Gründungsteams (dienen der Vernetzung in den Stadtteilen), • Sitzungen zur Reduzierung von Schulvermeidung, • Schulleiterdienstbesprechungen. Darüber hinaus bieten die ReBUZ Sprechstunden an den Schulen für alle mit Schülerinnen und Schülern arbeitenden Personen an. 3.4 Mit welchem Personalvolumen und welchen Qualifikationen wurden bzw. werden die jeweiligen Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren ausgestattet? Stadt Bremerhaven Laut „Umsetzung des Entwicklungsplans Inklusion in Bremerhaven“ soll das Kernteam des ReBUZ aus vier Schulpsychologinnen, vier Sonderpädagoginnen und vier Sozialpädagoginnen bestehen. Über die bisherige Einrichtung des Schulpsychologischen Dienstes sind die vier Schulpsychologinnen, die ins ReBUZ wechseln, benannt. Auf die Ausschreibung für Sonderpädagoginnen hin waren zunächst vier Stellen besetzt worden. Ein Bewerber hat jedoch wieder zurückgezogen, sodass eine Stelle noch zu besetzen ist. Eine Ausschreibung der Stellen für die Sozialpädagoginnen steht noch unter Haushaltsvorbehalt und kann – Freigabe vorausgesetzt – erst im April erfolgen. Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt bereits vier Initiativbewerbungen vor. Die sozialpädagogische Kompetenz wird anfänglich durch drei Kolleginnen des Schulvermeidungsteams, die zu den Bewerberinnen gehören, vertreten. Aus dem bisherigen „Deeskalationsmodell“ werden die beiden Kolleginnen – mit bisher 1,3 VZE – ins ReBUZ wechseln. Mit der Einrichtung des ReBUZ werden die bisherigen Förderzentren aufgelöst . Dies gilt auch für das Förderzentrum sozial-emotionale Entwicklung, das eine Kooperation zwischen dem Amt für Jugend und dem Schulamt darstellt. Die vom Förderzentrum betriebenen zwei Gruppen der Tagesschule – eine dritte Gruppe ist geplant – werden zukünftig als schulersetzende Maßnahme vom ReBUZ selbst betrieben. Die jetzige Leiterin des Förderzentrums wird als Mitarbeiterin im ReBUZ weiterhin diese wichtige Maßnahme organisieren und die Kooperation mit dem Amt für Jugend weiterführen . Das ReBUZ Bremerhaven ist für insgesamt 40 Schulen aller Jahrgangsstufen – Primarstufe bis Sekundarstufe II a + b – mit ca. 18 000 Schülerinnen und Schülern zuständig. Stadt Bremen In den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) sind gegenwärtig 47 Personen mit einem Beschäftigungsvolumen von insgesamt 41,38 Vollzeiteinheiten tätig. Die ReBUZ arbeiten multiprofessionell. Neben Pädagoginnen und Pädagogen sind Psychologinnen und Psychologen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Verwaltungskräfte sowie weitere Professionen eingesetzt. Sechs vakante Stellen werden zurzeit mit Psychologinnen und Psychologen besetzt. Das Auswahlverfahren ist abgeschlossen. Eine Stelle für eine Sozialarbeiterin bzw. einen Sozialarbeiter befindet sich zurzeit im Auswahlverfahren . Des Weiteren werden in Kürze Ausschreibungen für die Ausstattung der ReBUZ mit Verwaltungskräften erfolgen. Im Zuge des weiteren Aufbaus der ReBUZ insbesondere für das Beschulungsangebot („schulersetzende Maßnahmen“ gemäß § 14 Absatz 2 BremSchulVwG) werden schrittweise die erforderlichen Personalzuführungen erfolgen. Druck: Anker-Druck Bremen