— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 312 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 15. Februar 2012 Ausbildungspartnerschaften Obwohl die Zahl der Ausbildungsplätze im Lande Bremen gestiegen ist, sind auch zukünftig Anstrengungen erforderlich, um die Lage auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern. Noch sind zu viele Maßnahmen im Übergangssystem angesiedelt und zu viele Jugendliche auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Die vom Senat geförderten Ausbildungspartnerschaften haben mit dazu beigetragen , dass Jugendliche in Bereichen einen Ausbildungsplatz erhielten, in denen Betriebe bisher nicht ausgebildet haben. Wir fragen den Senat: 1. Welche Ausbildungspartnerschaften gibt es zurzeit im Lande Bremen? 2. Wie viele Ausbildungsplätze wurden durch diese Partnerschaften geschaffen? 3. Wie bewertet der Senat den Erfolg der Ausbildungspartnerschaften? 4. Wie schätzt der Senat die Möglichkeit der Fortsetzung dieser oder der Einrichtung neuer Partnerschaften ein? Sybille Böschen, Dieter Reinken, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 20. März 2012 Vorbemerkung Für die Beantwortung der Fragen wurden Daten aus der Berichterstattung zum Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP) herangezogen. 1. Welche Ausbildungspartnerschaften gibt es zurzeit im Lande Bremen? Im dualen Berufsbildungssystem ist die Schaffung von Ausbildungsverbünden, bisweilen auch Ausbildungspartnerschaften genannt, ausdrücklich vorgesehen: Gemäß § 10 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes können zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Ausbildenden mehrere natürliche oder juristische Personen in einem Ausbildungsverbund zusammenwirken, soweit die Verantwortlichkeit für die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist (Verbundausbildung). Eine statistische Erfassung der Ausbildungsverbünde erfolgt bislang nicht, weil bei der Eintragung der Ausbildungsverhältnisse ausschließlich der Betrieb erfasst wird, der mit dem Jugendlichen den Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Insofern liegen dem Senat ausschließlich Erkenntnisse über diejenigen Ausbildungspartnerschaften im Land Bremen vor, die mit Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen des Landesprogramms „Ausbildung und Jugend mit Zukunft“ gefördert werden. — 2 — Bei diesen Ausbildungspartnerschaften handelt es sich um Konsortien aus Betrieben , Berufsschulen und sonstigen Institutionen. Sie wurden mit dem Zweck gegründet und gefördert, duale Ausbildungsplätze in Branchen zu schaffen, in denen bislang kaum ausgebildet wurde. Zudem werden die Partnerschaften genutzt, um Jugendliche in eine betriebliche Ausbildung zu bringen, die auf dem regulären Ausbildungsmarkt nur geringe Chancen haben. Folgende Ausbildungspartnerschaften werden derzeit in den Unterfonds „Ausbildungsplätze schaffen – Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen“ sowie „Ausbildungsqualität erhöhen – Ausbildungsfähigkeit steigern“ des BAP unterstützt: — Ausbildungspartnerschaft zum/zur „Elektroniker/Elektronikerin für Betriebstechnik mit der Spezifikation für den Bereich Windenergie“; — Ausbildungspartnerschaft „Kosmetik“ zur Erhöhung der dualen Ausbildungsquote gegenüber der privaten, von den Eltern zu finanzierenden Fachschulausbildung ; — Ausbildungspool Bremerhaven, ein Zusammenschluss zur Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung von Unternehmen, die allein nicht ausbilden dürfen ; — „Ausbildungsinitiative Bremen und Bremerhaven“ (AIBB), ein Zusammenschluss zur Erhöhung der betrieblichen Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen . 2. Wie viele Ausbildungsplätze wurden durch diese Partnerschaften geschaffen? In den vier genannten Ausbildungspartnerschaften werden nach derzeitigem Stand fast 500 Jugendliche, darunter 309 Frauen, einen Ausbildungsabschluss erreichen. Der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund liegt bei ca. 42 %. Mehr als 300 Betriebe haben sich an den vier Ausbildungspartnerschaften beteiligt, einige Betriebe haben jedes Jahr einen Ausbildungsplatz im Rahmen der jeweiligen Partnerschaft angeboten. 3. Wie bewertet der Senat den Erfolg der Ausbildungspartnerschaften? Die Ausbildungspartnerschaften sind ein wichtiges Instrument zur Schaffung von Ausbildungsplätzen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, die nicht ohne Weiteres in der Lage sind, alle Bestandteile der Ausbildungsverordnungen zu vermitteln. Sie haben zugleich dazu beigetragen, auch Zielgruppen wie langjährig Ausbildungsplatzsuchende in eine betriebliche Ausbildung zu bringen. 4. Wie schätzt der Senat die Möglichkeit der Fortsetzung dieser oder der Einrichtung neuer Partnerschaften ein? Die unter Frage 1 genannten Ausbildungspartnerschaften werden entsprechend der ausgesprochenen Zuwendungen im Laufe der Förderperiode des ESF bis 2014 zu Ende geführt. Angesichts von meist dreijährigen Ausbildungszeiten können neue Ausbildungsverträge nur dann abgeschlossen werden, wenn Betriebe oder dritte Stellen außerhalb des BAP in das Ausfallrisiko gehen, falls die ESFFörderung nicht weitergeht. Der Senat hält die Einrichtung von Ausbildungspartnerschaften für sinnvoll. Er wird an die zuständigen Stellen bei den Kammern herantreten, um zu ermitteln, inwieweit Betriebe in der Region das Instrument bereits aktiv, ohne öffentliche Förderungen, nutzen. Vom Ergebnis dieser Recherche sind die weiteren Planungen abhängig. Druck: Anker-Druck Bremen