— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 323 (zu Drs. 18/249) 27. 03. 12 Mitteilung des Senats vom 27. März 2012 Sexuellen Missbrauch von Menschen mit Behinderung bekämpfen Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/249 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung In der Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ von der Universität Bielefeld gibt es eine Kurzzusammenfassung , aber noch keine Langfassung. Sie ist die erste repräsentative Studie zu diesem Thema. Für die Studie wurden Frauen mit Behinderungen in Einrichtungen und in privaten Haushalten befragt. Die Themen der Studie sind die Lebenssituation der Frauen, ihre Belastungen, Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen. Zum Teilaspekt der sexuellen Gewalt stellt die Kurzzusammenfassung der Studie fest: „Werden alle Frauen zusammengenommen, die in Kindheit und Jugend und/oder im Erwachsenenleben sexuelle Gewalt erlebt haben, dann war mehr als jede zweite bis dritte Frau der vorliegenden Studie im Lebensverlauf von sexueller Gewalt betroffen (34 bis 56 %). Die Frauen in Einrichtungen, die in allgemeiner Sprache befragt wurden, waren hier mit einem Anteil von 56 % die mit Abstand am stärksten belastete Gruppe (vs. 44 % der in Haushalten lebenden, 34 % der in Einrichtungen in vereinfachter Sprache befragten Frauen und 19 % der Frauen der Frauenstudie 2004).“ Bei den Befragten ohne psychische Erkrankung, die in leichter Sprache befragt wurden , ist der Anteil der Betroffenen in Haushalten größer als der Anteil in Einrichtungen . Zur Frage nach Täterinnen und Tätern sagt die Studie: „Gewaltkontexte und Täterinnen/Täter bei Gewalt sind, wie in der Frauenstudie 2004, überwiegend im unmittelbaren sozialen Nahraum von Partnerschaft und Familie zu verorten. Darüber hinaus spielte bei den befragten Frauen in Einrichtungen körperliche /sexuelle Gewalt durch Bewohnerinnen/Bewohner und/oder Arbeitskolleginnen/ Arbeitskollegen sowie psychische Gewalt durch Bewohnerinnen/Bewohner und Personal in Einrichtungen eine besondere Rolle.“ Die größte Bedrohung für gewaltsame Übergriffe geht daher vom privaten und familiären Umfeld aus. Insgesamt ist als Ergebnis der Studie zu formulieren, dass die Erkenntnisse aus der Studie in der Fachöffentlichkeit auf Länderebene weiter zu diskutieren sein werden. 1. Wie viele Fälle von sexuellem Missbrauch bei Menschen mit Behinderungen sind im Land Bremen zwischen 2006 bis 2011 angezeigt geworden (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden angezeigte Sexualdelikte zum Nachteil von Menschen mit Behinderungen in der Regel durch den § 179 StGB – Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen erfasst. Einzelfälle können unter Umständen über den § 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen erfasst werden. — 2 — Eine differenzierte Beantwortung wäre eventuell nur durch eine zeitintensive, händische Auswertung sämtlicher diesbezüglicher Fallakten der vergangenen sechs Jahre möglich. Dies würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten . Die PKS weist für das Land Bremen folgende Fallzahlen aus: 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen §§ 174, 174 a bis c StGB 11 4 10 6 5 3 Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB 10 14 20 18 25 18 Die Opferzahlen zeigen, dass mehr Frauen als Männer von derartigen Straftaten betroffen sind. Da ein Täter mehreren Opfern zuzuordnen sein kann, gibt es eine Differenz zwischen der Anzahl der Anzeigen und der Anzahl der Opfer. 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Männlich (m), weiblich (w) m w m w m w m w m w m w Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen §§ 174, 174 a bis c StGB 2 9 0 4 1 9 2 4 0 8 0 3 Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB 0 10 3 11 1 19 2 17 1 25 1 18 Im fraglichen Zeitraum (2006 bis 2011) hat die Staatsanwaltschaft Bremen zwei Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen (§ 174 a StGB) geführt. In einem dieser beiden Verfahren konnte ein Täter nicht ermittelt werden. Das andere Verfahren wurde wegen Todes des Beschuldigten eingestellt. Im selben Zeitraum (2006 bis 2011) hat die Staatsanwaltschaft Bremen fünf Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs - oder Betreuungsverhältnisses (§ 174 c StGB) geführt. Drei dieser Verfahren hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, ein weiteres mangels Zuständigkeit an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben. In dem fünften Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Im Jahr 2010 wurde ein Erwachsener wegen einer Straftat nach § 174 c StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ferner wurde ein Berufsverbot ausgesprochen. 2. Wo wurden Menschen mit Behinderungen im Land Bremen zwischen 2006 und 2011 am häufigsten Opfer von sexueller Gewalt (bitte aufschlüsseln nach privaten Haushalten, öffentlich zugänglichem Gelände und Einrichtungen der Behindertenhilfe )? Eine statistische Erfassung der spezifischen Tatörtlichkeiten gibt es nicht. 3. Welche unabhängigen Beratungsstellen gibt es im Land Bremen, die sich speziell an Opfer sexuellen Missbrauchs mit Behinderung und deren Angehörige richten, und wie werden diese vom Land Bremen finanziell unterstützt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Alter der Betroffenen)? Es gibt in Bremen eine Reihe von Beratungsstellen, die ihr Angebot auch an Frauen mit Behinderungen richten. Dazu zählen Stalking-KIT, Schattenriss e. V., pro familia Bremerhaven, pro familia Bremen, pro familia Beratungsstelle Bremen -Nord, Beratungsstelle Mädchenhaus e. V., Psychologische Beratungsstelle des notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V. Die Beratungsstellen werden durch Zuwendungen unterstützt. Die Zuwendungen werden von verschiedenen Ressorts geleistet, Einzelheiten sind dem Zuwendungsbericht zu entnehmen. Speziell zu sexueller Gewalt beraten: — 3 — Schattenriss e. V., die Beratungsstelle des Mädchenhaus Bremen e. V. und die Psychologische Beratungsstelle des notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V. (Mädchen und junge Frauen von 12 bis 21 Jahre). Die Beratungsstellen der pro familia in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven richten folgende Angebote explizit an Frauen und Mädchen mit Behinderungen : Beratung zu den Themen Sexualität, Partnerschaft, Verhütung, Familienplanung, Kinderwunsch u. a. sexualpädagogische Gruppenangebote. Sie bieten auch Beratung von Eltern von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu den oben genannten Themen an. Pro familia berät im Rahmen der Einzel- und Paarberatung zum Thema Sexualität /selbstbestimmte Sexualität für Mädchen und Frauen ab dem Alter von zwölf Jahren auch im Rahmen der sexualpädagogischen Präventionsangebote. Für Frauen ab 18 Jahren: Beratung zur Traumabearbeitung. In der Beratungsstelle Bremen gibt es darüber hinaus Seminare zu Sexualität von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung, Prävention von sexueller Gewalt für Multiplikatorinnen/Multiplikatoren ; sexualpädagogische Einzel- und Gruppenberatungen, Projekte für geistig - und körperlich behinderte Menschen, Supervision und konzeptionelle Beratung für Teams aus Einrichtungen der Behindertenhilfe. Das Stalking-KIT berät bei Konflikten Stalking und häusliche Gewalt, auch z. B. in Einrichtungen und Wohngruppen. Die Beratungsstelle des Mädchenhauses berät auch online, wenn Mädchen nicht kommen können. Das Bremer JungenBüro e. V. berät Jungen ab acht Jahre, Jugendliche und junge Männer, die Opfer von Gewalt geworden sind. Dazu zählt auch sexualisierte Gewalt. Das Beratungsangebot gibt es vor Ort, per Telefon und im Internet. 4. Welche Präventionsangebote gegen sexuellen Missbrauch bieten diese unabhängigen Einrichtungen für Einzelpersonen oder Gruppen von Menschen mit Behinderung an (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Alter der Betroffenen )? Stalking-KIT engagiert sich in der Deeskalation von Konflikten und über einen Kontakt zum Landesbehindertenbeauftragten in Einzelfällen. Der Mädchentreff Huchting bietet Wendo-Kurse für Mädchen mit Behinderungen an. Auch das BDP-Mädchenkulturhaus hat Angebote für Mädchen mit Behinderungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins und zur Selbstverteidigung. Der Verein notruf bietet Fortbildungen für Betroffene an und bearbeitet das Thema in der Präventionsarbeit. Pro famila hat sich in diesem Feld fortgebildet – der Bundesverband hat dazu eine ausgewiesene Expertise, die genutzt wird. Die Einrichtungen von pro familia halten Fortbildungen und präventive Angebote für Menschen mit Behinderungen vor und haben sie auch bereits mehrfach durchgeführt. Die Angebote sind kostenpflichtig. Die Teilnahme von Fachleuten an entsprechenden Fortbildungen sind rückläufig, da die personellen und finanziellen Ressourcen nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Pro familia ist mit den Trägern der Behindertenhilfe vernetzt. Sie sieht ihre sexualpädagogische Arbeit: z. B. Infotermine, Projekte für Schulklassen, Aufklärung, pädagogische Arbeit mit dem Selbstverständnis der Förderung einer selbstbestimmten Sexualität, Vorträge in Schulen, Kindergärten zum Thema sexuelle Entwicklung als präventive Arbeit auch für Mädchen mit Behinderungen an. 5. Welche Beratungsangebote für Einzelpersonen oder Gruppen von Opfern mit Behinderung bzw. welche Internetangebote bieten diese unabhängigen Einrichtungen an (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Alter der Betroffenen)? In der Antwort auf die Frage 3 und die Frage 4 sind die Beratungsangebote im Land Bremen aufgeführt. Alle Beratungsstellen sind im Internet erreichbar. Ihre — 4 — (online-)Beratungsangebote richten sich an alle Menschen der entsprechenden Zielgruppe, ob mit Behinderungen oder ohne. 6. Welche Qualifikationen müssen Beschäftige in diesen unabhängigen Beratungsstellen vorweisen, um im entsprechenden Aufgabenfeld tätig sein zu können, und gibt es dafür eine Stellenbeschreibung? Für den Umgang mit Menschen, die sexuelle Gewalt erfahren haben, gibt es keine standardisierte Stellenbeschreibung. Die notwendigen Qualifikationen hängen von der Beratungsstelle ab. Für psychologische Beratung ist ein Psychologiestudium Voraussetzung. 7. Welche Präventionsmaßnahmen und -mechanismen vor sexuellem Missbrauch von Menschen mit Behinderung gibt es in den Einrichtungen der Behindertenhilfe im Land Bremen (bitte aufschlüsseln nach Einrichtungen)? Die Einrichtungen im Land Bremen sind sensibel für das Thema und berichten übereinstimmend über Schulungen und Fortbildungen für das Personal. Ebenso sind Gesprächsangebote und Aufklärung der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. der Beschäftigten üblich. Bei akuten Verdachtsfällen kooperieren die Einrichtungen mit den Beratungs- und Hilfsangeboten von Schattenriss und pro familia. In den einzelnen Einrichtungen und Werkstätten gibt es darüber hinaus unterschiedliche Angebote und/oder Leitfäden zum Umgang mit sexuellem Missbrauch . Dazu zählen Gruppengesprächsangebote für Männer und für Frauen, Übungen für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Abgrenzung und Stärkung des Selbstvertrauens, Partnervermittlung für Menschen mit Behinderungen, einen Leitfaden zum Umgang mit sexuellem Missbrauch, Gesprächsangebote für Paare und zum Thema Sexualität und Gewalt und die Thematisierung bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Werkstatt Martinshof hat erstmals vor etwa 20 Jahren im Rahmen der AidsPrävention ein bundesweit beachtetes Projekt zum Themenbereich „Sexualität von Menschen mit Behinderungen“ durchgeführt. Im Folgenden wurden Bildungsmaßnahmen im Themenbereich „Liebe, Partnerschaft, Sexualität“ für Beschäftigte angeboten. Diese Maßnahmen dienten insbesondere einer „Normalisierung der Themenstellung“ als Voraussetzung für offene Gespräche statt einer Tabuisierung der Sexualität. 8. Welche Fortbildungsangebote zum Thema Prävention von sexuellem Missbrauch für Beschäftige von Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bremen und Bremerhaven gibt es im Land Bremen? Die Beratungsstellen bieten, wie in den Antworten zu Fragen 3 und 4 benannt, verschiedene Fortbildungen zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Gewalt an. Die Einrichtungsträger führen Fortbildungen in den Einrichtungen durch oder nutzen die Fortbildungsangebote von pro familia und von Schattenriss. 9. Welche Beratungsangebote für Opfer sexueller Gewalt mit Behinderung und deren Angehörige gibt es in den Behindertenhilfeeinrichtungen in Bremen und Bremerhaven, und wie werden diese finanziert (bitte aufschlüsseln nach Einrichtungen )? Beratungs- und Gesprächsangebote gibt es grundsätzlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen. Wenn es keine speziellen Beratungsangebote in der Einrichtung gibt, werden die Betroffenen an Schattenriss oder pro familia weitervermittelt. 10. Erfolgt die Qualitätsbewertung von Einrichtungen der Behindertenhilfe im Land Bremen auch im Hinblick auf Präventions- und Hilfeangebote bei sexuellem Missbrauch ? Die Qualität der Einrichtungen wird durch die Qualifikation der Leitungen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Fortbildung sichergestellt. Dies ist ein fortlaufender fachlicher Prozess. — 5 — 11. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat, um das System der Prävention vor sexuellem Missbrauch von Menschen mit Behinderung in Bremen zu stärken, die Beratungsangebote für die Opfer und deren Angehörige zu verbessern und die Fort- und Weiterbildung von Beschäftigen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe im Land Bremen in diesem Bereich zu stärken? Um dem Problem des sexuellen Missbrauchs zu begegnen, ist es nötig, dass Menschen mit Behinderung nur von solchem Personal betreut werden, das nicht einschlägig vorbestraft ist. Die Umsetzung der Vereinbarung mit der LAG der Wohlfahrtsverbände (siehe Antwort zu Frage 12) wird weiter kontrolliert. Bei den Menschen selbst aktiv zu sein, ist ein weiteres wichtiges Handlungsfeld. Menschen mit Behinderungen für das Thema zu sensibilisieren und es ihnen zu ermöglichen, Sexualität auszuleben, sind die erfolgversprechendsten Ansätze. Die Familie und das persönliche Umfeld sind der größte Gefahrenraum für sexuelle Gewalt, wie die Studie der Universität Bielefeld zeigt. Eine Diskussion in der Fachöffentlichkeit zu beiden Gefahrenräumen ist daher notwendig. Die Beschäftigten bei den Trägern sind ein wichtiger Faktor, um sexuelle Gewalt zu erkennen oder die Opfer zu unterstützen. Daher ist die Qualifikation der Beschäftigten zu diesem Thema ein fortlaufender Prozess. Die Kooperation von Beratungsstellen wie Schattenriss oder pro familia mit den Einrichtungen bleibt ein Handlungsbestandteil. Das Befähigen der Menschen mit Behinderung selbst ist ein wichtiger Ansatz. Ein Beispiel wäre das Qualifizieren von Bewohnerinnen oder Beschäftigten zu Ansprechpartnerinnen oder Frauenbeauftragten. So wäre eine niedrigschwellige Möglichkeit geschaffen, sexuelle Gewalt aufzudecken. Ein weiterer Ansatz ist das Einrichten von Heimbeiräten, sofern nicht vorhanden , wie es im Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) vom 21. Oktober 2010 vorgesehen ist. Das Gesetz stärkt den Schutz sowie die Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Leistungsanbieter werden in § 16 Abs. 4 BremWoBeG verpflichtet, Hinweise auf sexuelle Übergriffe bei der Heimaufsicht anzuzeigen. 12. Welche konkreten Maßnahmen will der Senat ergreifen, um das System der Prävention vor sexuellem Missbrauch von Menschen mit Behinderung in Bremen zu stärken, die Beratungsangebote für die Opfer und deren Angehörige zu verbessern und die Fort- und Weiterbildung von Beschäftigen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe im Land Bremen in diesem Bereich zu stärken? Landesebene Aufbauend auf dem Landesrahmenvertrag von 2006 nach § 79 SGB XII, in dem eine Grundsatzaussage zum Schutz vor (sexueller) Gewalt insbesondere behinderter Frauen verankert wurde „§ 5 Inhalt der Leistungen (2) . . . Auf die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern und der daraus abgeleiteten Forderung nach Geschlechtergerechtigkeit (Gender Mainstreaming) ist einzugehen. Zu berücksichtigen sind die besonderen Belange weiblicher Leistungsberechtigter, insbesondere sind sie vor sexuellen Übergriffen zu schützen.“ wurde zur Sicherstellung der persönlichen Eignung von Mitarbeitern in Eingliederungshilfeeinrichtungen für geistig/mehrfach behinderte Erwachsene in den Leistungstypvereinbarungen im Januar 2008 mit der LAG der Wohlfahrtsverbände Folgendes vereinbart: „Der Leistungserbringer hat sicherzustellen, dass er nur Personen beschäftigt oder vermittelt, die nicht wegen einer der in § 72 a Satz 1 SGB VIII genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat er sich bei der Einstellung, aus besonderem Anlass und in regelmäßigen Abständen (spätestens alle fünf Jahre) ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 des Bundeszentralregisters vorlegen zu lassen. Unbeschadet dessen hat der Leistungserbringer unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihm bekannt wird, dass gegen eine Person wegen des Verdachtes, eine solche Straftat begangen zu haben , Ermittlungen zur Strafverfolgung eingeleitet worden sind.“ — 6 — Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz in seiner Fassung vom 21. Oktober 2010 soll das Verfolgen von Verdachtsfällen erleichtern und die Heimaufsicht stärker einbinden. Die Erfahrungen damit sind noch nicht ausgewertet. Bundesebene Auf Antrag Bremens bat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2009 einstimmig die Bundesregierung – gemeinsam mit den Ländern – effektive gesetzliche Schutzvorschriften für kranke, pflegebedürftige und behinderte Erwachsene, die ambulante oder stationäre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, zu erarbeiten. Diese Beschlüsse werden bestärkt durch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im Jahr 2010 und im Jahr 2011. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde im Dezember 2011 durch die Geschäftsstelle der ASMK gebeten , gemeinsam mit den Ländern die Schutzvorschriften zu erarbeiten. Der Senat wird sich weiter dafür einsetzen, Schutzvorschriften bundesweit zu etablieren. Druck: Anker-Druck Bremen