— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 333 S (zu Drs. 18/322 S) 22. 05. 13 Mitteilung des Senats vom 21. Mai 2013 Urban Gardening in Bremen fördern Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat unter Drucksache 18/322 S eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat das wiedererstarkte Interesse an Urban Gardening und Urban Farming, und welche Potenziale sieht er in deren Entwicklung? Mit den gärtnerischen Aktivitäten in städtischen Freiräumen und Brachen zeigen Bürgerinnen und Bürger, dass sie ihre Stadt sensibler wahrnehmen und mitgestalten wollen; oft wird hierdurch auch nachbarschaftliches Engagement und die Kommunikation positiv gefördert. Gerade in verdichteten Geschosswohnungsbereichen kann Urban Gardening als Möglichkeit der spontanen Nutzung öffentlicher Flächen zu einem verbesserten Miteinander von Bewohnerinnen und Bewohnern mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln führen. So zeigen z. B. die sogenannten interkulturellen Gärten in verschiedenen Großstädten eine sehr positive Resonanz. 2. Welche Voraussetzungen müssen öffentliche Flächen für Urban Gardening grundsätzlich erfüllen? Es ist notwendig, dass das Einverständnis des Grundeigentümers bzw. des Flächenverwalters eingeholt wird. Auf jeden Fall darf durch Urban Gardening die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden. Ein wichtiger Aspekt ist die kontinuierliche Pflege der bepflanzten Flächen durch die Akteure. Die Nutzung öffentlichen Grundes ist mit der Übernahme von Verantwortung verbunden. 3. Welche Flächen in Bremen eignen sich potenziell für Urban-GardeningProjekte ? Flächen im öffentlichen Besitz der unterschiedlichsten Verwaltungen können potenziell geeignet sein. Entscheidend sind die Art der Nutzung und sicherlich auch die Verlässlichkeit der Akteure. Als temporäre Zwischennutzung eignen sich grundsätzlich Flächen, die zurzeit ungenutzt sind und erst mittel- oder langfristig einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Neben öffentlichen Flächen eignen sich insbesondere grundsätzlich auch private Flächen, wenn der jeweilige Grundeigentümer zustimmt. Dies können Freiflächen von Gewerbebetrieben sein, auf denen beispielsweise in der Mittagspause oder nach Feierabend von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, auch zur Förderung des Betriebsklimas und der Corporate Identity, ansonsten meistens offene Rasenflächen vielfältig begrünt werden. In Bereichen des Geschosswohnungsbaus könnten von den Wohnungsverwaltungen Grünflächen Mieterinnen /Mietern und Initiativen zur Verfügung gestellt werden. Die Einrichtung von Mietergärten ist keine neue Idee, die aber bei entsprechender Nachfrage neu belebt werden könnte. — 2 — Bremen hat wohnungsnah große Kleingartengebiete, insbesondere im Westen, mit einer Vielzahl verfügbarer bzw. leerstehender Parzellen. Hier ist auf geeignetem Boden in gesicherter Umgebung sowohl ein Gemüse- und Obstanbau als auch die gärtnerische Gestaltung mit Zier- und/oder Wildpflanzen möglich. 4. Welche Pflanzen eignen sich besonders gut zum Anbau in Urban-GardeningProjekten ? Stauden, Sommerblumen, einjährige Wildkräuter und -blumen eignen sich generell . Einjährige Gemüsepflanzen und Küchenkräuter können auf geeigneten Standorten ebenso verwendet werden. Gehölze sind außerhalb der eigenen oder angepachteten Fläche generell wenig geeignet, da in der Regel ein längerfristiger Bestand gesichert sein sollte. 5. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit der legalen Nutzung von „herrenlosen“ bzw. freigegebenen Früchten und Gemüsen als Obst-und-Gemüse-Allmende in öffentlichen und privaten Grünzügen und Gärten? Wenn ein privater Grundeigentümer seine Fläche oder Teile davon, z. B. Obstbäume , deutlich sichtbar für ein Abernten durch Fremde freigibt, dann kann dies jederzeit erfolgen. Ein unberechtigtes Betreten oder Nutzen eventuell vermeintlich nicht mehr genutzter privater Flächen oder Bäume ist dagegen rechtswidrig . Im öffentlichen Grün sind eine Vielzahl von früchtetragenden Gehölzen gepflanzt worden. Dies können Wildformen oder kultivierte Nutzsorten sein. Einem Abernten der Früchte von einzelnen Bäumen und Sträuchern auf jeweils eigene Verantwortung steht nichts im Wege, sofern die Bäume nicht verpachtet sind. Verschiedene Obstbaumbestände (z. B. Streuobstwiesen) sind zur Betreuung (z. B. an Naturschutzverbände) vergeben, denen auch der Ertrag zusteht. 6. Welche Urban-Gardening-Projekte in Bremen sind dem Senat bekannt? Es gibt keine Übersicht über Einzelprojekte in Bremen. Einige Initiativen und Vereine haben bei unterschiedlichen Behörden und Betrieben Anträge zu Flächennutzungen gestellt. Einige Beispiele: • Auf nicht benötigter Sporterweiterungsfläche wird in Osterholz seit Jahren ein Grabelandstreifen überwiegend von Migrantinnen/Migranten genutzt. • Der Verein Internationale Gärten Walle hat im Waller Kleingartengebiet in Nähe des Hagenwegs eine ca. 2 000 m2 große Fläche übernommen. • In der Überseestadt besteht der Hafenkindergarten. • Eine neue Initiative hat einen Permakultur-Gemeinschaftsgarten in einer Vahrer Kleingartenanlage gegründet. • In mehreren Kleingartenanlagen sind Gärten vorhanden, die von Schulen und Kindergärten betreut werden. 7. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um Urban Gardening in Bremen zu ermöglichen , zu entwickeln und zu fördern? Bremen unterstützt finanziell und ideell das Kleingartenwesen als älteste Form des urbanen Gartenbaus. Der Senat sieht weiterhin in dieser Form der Landnutzung hohes Potenzial auch für verwandte Flächennutzungen. Speziell Flächenüberhanggebiete , wie z. B. die Kleingartengebiete im Bremer Westen, sind für weitere Formen des Urban Gardenings geeignet. Grundsätzlich entwickeln sich Urban-Gardening-Projekte aus einem bürgerschaftlichen Impuls heraus. Eine gezielte finanzielle Förderung einzelner Ideen und Wünsche ist aufgrund der Haushaltslage derzeit nicht möglich. Notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von Urban-Gardening -Projekten ist aber eine tolerante und offene Grundhaltung aller Beteiligten . Druck: Hans Krohn · Bremen