— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 334 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 28. Februar 2012 Ansprachen und Anwerbepraxis der Geheimdienste gegenüber Antifaschisten/ Antifaschistinnen im Land Bremen Im direkten Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten rund um den Bürgerschaftswahlkampf der NPD und insbesondere der Demonstration vom 30. April 2011 kam es zu mindestens vier dokumentierten Versuchen, antifaschistisch engagierte Menschen zur Weitergabe von Informationen an den Geheimdienst zu bewegen . Bei diesen Ansprachen wurde in mindestens einem Fall Geld angeboten. Vertreter der Regierungskoalition haben diese Praxis mittlerweile öffentlich eingeräumt (taz Nord, 9. Dezember 2011). Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Ansprachen und wie viele Anwerbeversuche hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) im vergangenen Jahr im „Aktionsfeld Antifaschismus“ (VS-Bericht) unternommen? a) Wie oft sollten Informanten/Informantinnen, wie oft sogenannte V-Personen geworben werden? b) Wie oft wurde dabei Geld angeboten? c) Wie oft standen die Kontaktaufnahmen des LfV in Zusammenhang mit anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft ? Wie oft wurden Strafmilderungsgründe oder die Einstellung von Verfahren in Aussicht gestellt? d) Wurde anderweitig Druck auf Personen ausgeübt, um für das LfV tätig zu werden bzw. Informationen weiterzugeben? Falls ja, wie? 2. Geheimdienstler/-innen sollen sich in mindestens einem Fall als Angehörige des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vorgestellt haben. Agiert das BfV im Zusammenhang mit dem „Aktionsfeld Antifaschismus“ im Benehmen mit dem Bremer Landesamt (§ 5 Abs. 2 BVerfSchG)? a) Wie oft und bei wem hat das LfV im letzten Jahr betreffs des „Aktionsfeldes Antifaschismus“ um Amtshilfe ersucht? Wie oft und von wem wurde das LfV um Amtshilfe ersucht? b) Wie gestaltet sich der anlassbezogene Informationsaustausch zwischen Polizei , Staatsanwaltschaft und LfV in den besagten Fällen? An wen sind Informationen des VS übermittelt worden, und von welcher Stelle kamen sie? c) In wie vielen Fällen sind anlass- und personenbezogene Daten von der Polizei an den VS und umgekehrt weitergegeben worden? d) Wie oft haben Bremer Behörden im Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten im vergangenen Jahr Daten in die gemeinsame Verbunddatei „PMK-links Z“ und das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) eingepflegt? 3. Welche Voraussetzungen müssen bei Ansprache- und Anwerbeversuchen der Geheimdienste im Zusammenhang mit antifaschistischem Engagement erfüllt — 2 — sein? Nach welchen Kriterien wählen die Geheimdienste in Bremen die zur Ansprache und Anwerbung geeignet erscheinenden Personen und Gruppen aus? 4. Was war jeweils Ziel der Ansprachen und Anwerbeversuche? 5. Was ist mit der Aussage gemeint, das LfV sehe sich als „Baustein der antifaschistischen Bewegung“ (taz Nord, 19. Dezember 2011) wenn antifaschistischem Engagement gleichzeitig mit geheimdienstlichen Mitteln begegnet wird? 6. In wie vielen Fällen wurden V-Leute im „Aktionsfeld Antifaschismus“ förmlich verpflichtet? Wie viele führt das Landesamt insgesamt? 7. Auf wie viele Informanten/Informantinnen in diesem Bereich kann das LfV zurückgreifen ? Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 3. April 2012 Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 bis 7 zusammen beantwortet . Der Antifaschismus ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz Bremen (LfV). Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Beobachtung des Rechtsextremismus, als Schwerpunkt der Tätigkeit des Landesamtes, ein Baustein der Antifaschismusarbeit in Bremen ist. Ein großer Teil der personellen Ressourcen sowie der finanziellen Mittel wurden in den letzten Jahren in die Bekämpfung des Rechtsextremismus investiert . Zu den Beobachtungsfeldern des Verfassungsschutzes gehört aber auch der gewaltorientierte Linksextremismus autonomer Personen und/oder Gruppierungen. Zur Beobachtung extremistischer Bestrebungen, insbesondere denen, die gewaltorientiert sind, stehen dem Landesamt für Verfassungsschutz die im Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen (BremVerfSchG) normierten Befugnisse zu. Dazu gehört gemäß § 8 Absatz 1 Nr. 1 BremVerfSchG auch der Einsatz von Vertrauensleuten , der gemäß § 8 Abs. 8 Satz 1 BremVerfSchG in einer Dienstvorschrift des Senators für Inneres und Sport geregelt ist. Sowohl diese Dienstvorschrift als auch die Koordinierungsrichtlinie, die Art und Verfahren der Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesbehörden regelt, sind als Verschlusssache eingestuft. Weder die Dienstvorschrift noch andere Regelungen lassen Absprachen zwischen den Justizbehörden oder der Polizei und dem Verfassungsschutz über die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu. Weitergehende Auskünfte erteilt der Senat den zuständigen Gremien der Bremischen Bürgerschaft in vertraulicher Sitzung. Druck: Anker-Druck Bremen