— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 334 S Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 4. April 2013 Gefährdung der Hortversorgung durch Umwidmung von Hortplätzen in U3-Plätze In der Stadtgemeinde Bremen fehlen zum Schuljahr 2013/2014 insgesamt 706 Hortplätze . Bereits im letzten Jahr fehlten mehrere 100 Hortplätze. In der Vorlage für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und der städtischen Deputation für Soziales am 1. März 2013 bzw. 7. März 2013 „Planung des Kindergartenjahres 2013/2014 – Sachstandsbericht 1. Planungsphase“ heißt es: „Gleichwohl wird dem Bedarf nicht vollständig entsprochen werden können. Nachbesserungen sind an dieser Stelle – wie auch in den Vorjahren – nicht möglich.“ Wir fragen den Senat: 1. Laut der Vorlage „Planung des Kindergartenjahres 2013/2014“ für den Jugendhilfeausschuss und die städtische Deputation für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen sowie der Antwort des Senats auf die Frage der Fraktion DIE LINKE vom 12. März 2013, stehen ab 1. August 2013 in Bremen 2 883 Hortplätze zur Verfügung. In der Anlage „Ausbauplanung“ werden als „laufendes Platzangebot “ für Schulkinder dagegen 3 276 Hortplätze aufgeführt. Sind demzufolge 393 Hortplätze in U3-Plätze umgewidmet worden, oder wodurch kommt die Verringerung um 393 Hortplätze zum 1. August 2013 zustande? 2. Wie viele Hortplätze standen in der Stadtgemeinde Bremen in den Schuljahren 2004/2005 bis 2013/2014 jeweils zur Verfügung? Bitte auch aufschlüsseln nach Beiratsgebieten. 3. Wie viele Kinder wurden in der Stadtgemeinde Bremen in den Schuljahren 2004/ 2005 bis 2013/2014 jeweils auf Hortplätzen betreut? Bitte auch aufschlüsseln nach Beiratsgebieten. 4. Wie viele Anmeldungen für Hortplätze gab es in der Stadtgemeinde Bremen in den Schuljahren 2004/2005 bis 2013/2014 jeweils? Wie viele Kinder konnten in den einzelnen Jahren keinen Hortplatz bekommen? 5. In der Anlage (Auswertung der Anmeldungen in den Einrichtungen) ist vermerkt , dass es außer den 3 337 Anmeldungen für Hortplätze, die in der Vorlage genannt sind, weitere 252 Anmeldungen für „ältere Schulkinder“ gibt. Um welche Gruppe handelt es sich bei diesen „älteren Schulkindern“? Sind es keine Grundschulkinder mehr, oder sind es Schulkinder jenseits der dritten Klasse, oder sind es Schulkinder jenseits eines bestimmten Alters? 6. Müssen die Eltern der „älteren Schulkinder“ derzeit davon ausgehen, dass keines dieser Kinder zum 1. August 2013 einen Hortplatz bekommen wird? 7. Laut Vorlage vom 7. März 2013 nebst Anlage fehlen zum Schuljahr 2013/2014 insgesamt 706 Hortplätze (454 Hortplätze für „Grundschulkinder“ sowie sämtliche 252 Plätze für „ältere Schulkinder“). Was unternimmt der Senat, um diese Lücke bis zum 1. August 2013 zu schließen? 8. An wie vielen Grundschulen, die als offene Ganztagsgrundschulen geführt werden , ist eine Betreuung an fünf Wochentagen bis 16 Uhr gewährleistet? 9. An wie vielen Grundschulen, die als offene Ganztagsgrundschulen geführt werden , ist eine Ferienbetreuung gewährleistet? In welchem Umfang? — 2 — 10. Durch welches Personal wird die Nachmittagsbetreuung an den offenen Ganztagsgrundschulen gewährleistet? 11. Welche Maßnahmen hat der Senat angesichts der Tatsache ergriffen, dass bereits im letzten Jahr mehrere 100 Hortplätze fehlten? 12. In welcher Weise unterstützt der Senat Eltern, die angesichts fehlender Hortplätze im Beiratsgebiet selbst eine gemeinsame Betreuung organisieren wollen? 13. Auf welche Weise gewährleistet der Senat, dass in diesen Fällen die Kosten, die den Eltern für die Betreuung entstehen, nicht über den Kosten eines Hortplatzes in einer Kindertagesstätte liegen? Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 22. Mai 2013 1. Laut der Vorlage „Planung des Kindergartenjahres 2013/2014“ für den Jugendhilfeausschuss und die städtische Deputation für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen sowie der Antwort des Senats auf die Frage der Fraktion DIE LINKE vom 12. März 2013, stehen ab 1. August 2013 in Bremen 2 883 Hortplätze zur Verfügung. In der Anlage „Ausbauplanung“ werden als „laufendes Platzangebot “ für Schulkinder dagegen 3 276 Hortplätze aufgeführt. Sind demzufolge 393 Hortplätze in U3-Plätze umgewidmet worden, oder wodurch kommt die Verringerung um 393 Hortplätze zum 1. August 2013 zustande? Die Differenz von 393 Plätzen ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich bei Hortplätzen um Angebote für Grundschulkinder handelt (vergleiche § 6 BremKTG). Die Gesamtsumme für alle Schulkinder in Einrichtungen der Jugendhilfe beinhaltet aber auch 393 Plätze für Schulkinder, die keine Grundschulkinder mehr sind, aber auch noch nicht 14 Jahre alt sind. 2. Wie viele Hortplätze standen in der Stadtgemeinde Bremen in den Schuljahren 2004/2005 bis 2013/2014 jeweils zur Verfügung? Bitte auch aufschlüsseln nach Beiratsgebieten. 3. Wie viele Kinder wurden in der Stadtgemeinde Bremen in den Schuljahren 2004/ 2005 bis 2013/2014 jeweils auf Hortplätzen betreut? Bitte auch aufschlüsseln nach Beiratsgebieten. Die Fragen 2 und 3 können zusammen beantwortet werden, da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze und die Anzahl der betreuten Kinder identisch sind. Da die Zahlen für das kommende Schuljahr noch nicht vollständig ausgewertet sind, wird hier die Zahl der Plätze und Kinder zum Oktober 2012 genannt : 3 276 Kinder in Horten, Betreuungsprojekten und Tagesgruppen. Die Erstellung von Zahlenreihen über den Zeitraum von neun Jahren ist in der Kürze der Zeit nicht leistbar. Die Darstellung der Verteilung der Angebote in den Stadtteilen ist in früherer Berichterstattung (Vorlage Jugendhilfeausschuss zum 29. Juni 2012 „Planung des Kindergartenjahres 2012/2013, Sachstandsbericht zum Statusbericht“, Anlage: Tabelle aus der Vorlage) erfolgt. 4. Wie viele Anmeldungen für Hortplätze gab es in der Stadtgemeinde Bremen in den Schuljahren 2004/2005 bis 2013/2014 jeweils? Wie viele Kinder konnten in den einzelnen Jahren keinen Hortplatz bekommen? Mit den vorliegenden Datenerfassungssystemen und Dokumentationen kann der Senat diese Frage nicht beantworten. Es gibt keine Erfassung von Absagen, da Träger nur Zusagen erteilen und Anmeldezahlen vielen Schwankungen im Jahresablauf unterliegen. Gleichwohl ist bekannt, dass Grundschulkinder einen gewünschten und nachgefragten Betreuungsplatz nicht erhalten haben und die Nachfrage höher ist als das Angebot. 5. In der Anlage (Auswertung der Anmeldungen in den Einrichtungen) ist vermerkt , dass es außer den 3 337 Anmeldungen für Hortplätze, die in der Vorlage genannt sind, weitere 252 Anmeldungen für „ältere Schulkinder“ gibt. Um welche Gruppe handelt es sich bei diesen „älteren Schulkindern“? Sind es keine — 3 — Grundschulkinder mehr, oder sind es Schulkinder jenseits der dritten Klasse, oder sind es Schulkinder jenseits eines bestimmten Alters? Ältere Schulkinder sind Schulkinder bis zum Alter von 14 Jahren. In der Regel handelt es sich hier nicht um Kinder im Grundschulalter. 6. Müssen die Eltern der „älteren Schulkinder“ derzeit davon ausgehen, dass keines dieser Kinder zum 1. August 2013 einen Hortplatz bekommen wird? Es gibt keine Vorgabe dieser Art. Die Entscheidung zur Aufnahme eines Kindes in eine Betreuungseinrichtung wird von der aufnehmenden Einrichtung anhand der Regelungen im Bremischen Aufnahme- und Betreuungszeitengesetz (BremABOG) getroffen. 7. Laut Vorlage vom 7. März 2013 nebst Anlage fehlen zum Schuljahr 2013/2014 insgesamt 706 Hortplätze (454 Hortplätze für „Grundschulkinder“ sowie sämtliche 252 Plätze für „ältere Schulkinder“). Was unternimmt der Senat, um diese Lücke bis zum 1. August 2013 zu schließen? Da die Zahlen über die Wahrnehmung der Platzangebote in der Schulkinderbetreuung in Horten und offenen Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2013/ 2014 noch nicht ausgewertet und vollständig abgeglichen sind, kann der Senat keine Aussage über die Höhe der Differenz zwischen Nachfrage und Angebot machen. Eine Ausweitung über das bestehende Angebot insgesamt ist nicht geplant . 8. An wie vielen Grundschulen, die als offene Ganztagsgrundschulen geführt werden , ist eine Betreuung an fünf Wochentagen bis 16 Uhr gewährleistet? An allen zehn offenen Ganztagsgrundschulen wird eine Betreuung an fünf Wochentagen bis 16 Uhr angeboten. Die Eltern melden die Kinder für die Betreuung in der offenen Ganztagsgrundschule für ein Schuljahr an und teilen in der Anmeldung die gewünschte Zeit (15.00 Uhr oder 16.00 Uhr) mit. 9. An wie vielen Grundschulen, die als offene Ganztagsgrundschulen geführt werden , ist eine Ferienbetreuung gewährleistet? In welchem Umfang? Das Angebot einer Ferienbetreuung wird während der verschiedenen Ferien (Oster-, Sommer- und Herbstferien) sehr unterschiedlich nachgefragt. Der übliche Angebotsumfang umfasst einen Zeitraum bis zu zwei Wochen, in der Regel von 8.30 Uhr bis in den Nachmittag mit einer Essensversorgung. Zahlen über die konkrete Wahrnehmung der Angebote liegen dem Senat nicht vor, da die Organisation der Angebote kleinräumig in den Stadtteilen mit wechselnden Kinderzahlen erfolgt. 10. Durch welches Personal wird die Nachmittagsbetreuung an den offenen Ganztagsgrundschulen gewährleistet? Die Nachmittagsbetreuung in den offenen Ganztagsgrundschulen wird durch Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte – meistens Erzieherinnen – geleistet. 11. Welche Maßnahmen hat der Senat angesichts der Tatsache ergriffen, dass bereits im letzten Jahr mehrere 100 Hortplätze fehlten? Zum Schuljahr 2012/2013 wurde das Angebot der Schulkinderbetreuung durch die Etablierung der offenen Ganztagsschulen, zwei neuen gebundenen Ganztagsschulen und paralleler Angebotserhaltung der Horte um insgesamt 1 124 Plätzen spürbar ausgeweitet. Durch die Schwerpunktsetzung des Senats im Bereich ganztägiges Lernen und Kindertagesbetreuung konnte damit auch für Kinder im Schulalter das Angebot vermehrt werden, neben der Angebotserweiterung für die Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und für die unter dreijährigen Kinder. 12. In welcher Weise unterstützt der Senat Eltern, die angesichts fehlender Hortplätze im Beiratsgebiet selbst eine gemeinsame Betreuung organisieren wollen? Der Senat kann außerhalb der bestehenden Platz- und Ressourcenkapazitäten Eltern nur beratend durch die Initiativberatung in den Sozialzentren unterstüt- — 4 — zen. Eine finanzielle Förderung ist im Rahmen des bestehenden Haushalts und voraussichtlich, vorbehaltlich der Beschlüsse zum Haushalt 2014/2015, auch in den nächsten zwei Jahren nicht möglich. 13. Auf welche Weise gewährleistet der Senat, dass in diesen Fällen die Kosten, die den Eltern für die Betreuung entstehen, nicht über den Kosten eines Hortplatzes in einer Kindertagesstätte liegen? Es besteht keine Verpflichtung, ein von Eltern selbst organisiertes Betreuungsangebot für ihre Schulkinder indirekt zu fördern. — 5 — ANLAGE — 6 — — 7 — — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen