— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 338 S (zu Drs. 18/323 S) 28. 05. 13 Mitteilung des Senats vom 28. Mai 2013 Abfuhr und Entsorgung von Sperrmüll in der Stadtgemeinde Bremen Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/323 S eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Welche Mengen an Sperrmüll fallen in der Stadtgemeinde Bremen pro Jahr an (bitte für die vergangenen fünf Jahre angeben)? Sperrmüllmenge in der Stadtgemeinde Bremen pro Jahr 2012 22 914 Mg, 2011 24 533 Mg, 2010 24 167 Mg, 2009 26 247 Mg, 2008 25 416 Mg, 2007 26 310 Mg. 2. Welche Firmen fahren in welchem Umfang den Sperrmüll ab? Die Firma Entsorgung Nord GmbH, Oken 3, 28219 Bremen (ENO) fährt derzeit ca. 60 % des Sperrmülls im Holsystem und ca. 85 % des Sperrmülls im Bringsystem ab. Die Firma Nehlsen GmbH & Co. KG, Hüttenstraße 5, 28237 Bremen (Nehlsen) fährt derzeit ca. 40 % des Sperrmülls im Holsystem und ca. 15 % des Sperrmülls im Bringsystem ab. 3. Was sehen die Leistungsverträge mit den beauftragten Unternehmen vor? Die Beauftragung für Sperrabfälle im Holsystem umfasst • die Einsammlung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen getrennt nach Sammelfraktionen nach den jeweils geltenden Vorgaben des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (AbfEOG), einschließlich der besenreinen Aufreinigung des Bereitstellungsplatzes, • die Durchführung von Sondersammlungen in Großwohnanlagen, • die ausführliche Dokumentation der erbrachten Leistung, • Durchführung von Kontrollen bei Sperrmüllbereitstellungen/Kundenberatung , • die Sortierung und Verwertung der eingesammelten Abfälle (Vertragsleistung nur bei ENO). Die Beauftragung für Sperrabfälle im Bringsystem umfasst • die Containergestellung und die Containerabfuhr für alle durch das AbfEOG vorgegebenen Sperrmüllsammelfraktionen von allen Annahmestellen der Stadt (Vertragsleistung nur bei ENO), • die ausführliche Dokumentation der erbrachten Leistung. — 2 — 4. Welche Summen zahlte die Stadtgemeinde Bremen seit 1998 für die Abholung und Entsorgung des Sperrmülls jährlich an die ENO? Jahresentgelte für die Sperrmüllsammlung 1998 6 798 760,00 DM (Leistungen für ein halbes Jahr), 1999 13 597 520,00 DM, 2000 13 597 520,00 DM, 2001 13 597 520,00 DM, 2002 7 230 393,65 ‡, 2003 7 902 113,37 ‡, 2004 7 902 113,37 ‡, 2005 7 803 065,91 ‡, 2006 8 016 141,09 ‡, 2007 7 892 651,39 ‡, 2008 8 113 062,54 ‡, 2009 6 525 024,66 ‡, 2010 6 186 236,87 ‡, 2011 6 270 091,85 ‡, 2012 6 413 204,19 ‡. 5. Welchen Anteil an der angekündigten Müllgebührenerhöhung haben Kostensteigerungen im Bereich der Sperrmüllabholung und -entsorgung? Der Anteil der Kostensteigerungen im Bereich der Sperrmüllabholung und -entsorgung beträgt ca. 8 % des im beschlossenen Wirtschaftsplan 2014 ff. des Sondervermögen Abfall (SV Abfall) festgestellten Gebührenmehrbedarfes für den Gebührenzeitraum 2014 bis 2016. 6. Welche Kenntnis hat der Senat über die Menge an giftigen und gefährlichen Stoffen , die dem Sperrmüll offen oder verdeckt beigestellt werden (Lacke, Pflanzenschutzmittel , Asbest usw.)? Der Senat hat keine Kenntnis über die Menge an giftigen und gefährlichen Stoffen , die dem Sperrmüll offen oder verdeckt beigestellt werden. 7. Wie wird mit gefährlichen Stoffen verfahren, die dem Sperrmüll beigefügt sind? Die mit der Sperrmülleinsammlung beauftragten Unternehmen sind als zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und über die Vorgaben in den Leistungsverträgen verpflichtet, mit den zur Einsammlung bereitgestellten Abfällen nach den gesetzlichen Vorgaben zu verfahren. Nach Auskunft der beauftragten Unternehmen werden gefährliche Abfälle getrennt vom Sperrmüll aufgenommen, auf einem Begleitfahrzeug zum Sperrmüllsammelfahrzeug in geeigneten Gefäßen erfasst und taggleich an für die Annahme dieser Abfälle zugelassenen Anlagen abgegeben. 8. Welche Verordnungen, Richtlinien, Mindeststandards und Anweisungen gibt es, um sicherzustellen, dass a) gefährliche Stoffe nicht in das Pressfahrzeug gelangen können? b) gefährliche Stoffe in einem mitfahrenden Spezialfahrzeug sachgerecht transportiert werden? c) das Entsorgungspersonal entsprechend fachlich qualifiziert ist? d) keine unnötigen Fahrten mit gefährlichen Stoffen durch das Stadtgebiet unternommen werden? e) die Beschäftigten und die Umwelt vor den giftigen und gefährlichen Stoffen auch nach der Abholung und Entsorgung geschützt werden? — 3 — a) Im Bremischen Ortsgesetz über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen ist in § 11 geregelt, welche Abfälle als Sperrmüll bereitgestellt werden dürfen. In § 9 werden die Anforderungen an die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen beschrieben. Werden schadstoffhaltige Abfälle dennoch zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt, wird wie unter Frage 7 beschrieben, vorgegangen. b) Wenn die gefährlichen Stoffe gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB) bzw. des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sind, so sind deren Bestimmungen für den Transport einzuhalten. Für fast alle Gefahrgutklassen gibt es jedoch in den Bestimmungen Freistellungen beim Transport geringer Mengen. c) Siehe Antwort zu b). d) Etwaige schadstoffhaltige Abfälle werden, wie in Frage 7 dargelegt, eingesammelt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. e) Es sind die geltenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. 9. Wie viel qualifiziertes Personal (gemäß ADR-Standards) wird für die Sperrmüllabfuhr und -entsorgung vorgehalten (bitte getrennt nach Recyclingstationen und weiteren)? Im Rahmen der Sperrmüllsammlung sind nach Auskunft der beauftragten Unternehmen keine ADR-Kräfte beschäftigt. Im Rahmen der Sperrmüllannahme auf der Recyclingstation Blockland werden von den dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Transporte durchgeführt. 10. Wie viele Verstöße wurden im Zusammenhang von illegaler Beistellung von gefährlichen Stoffen offen oder versteckt im Sperrmüll von den zuständigen Stellen im vergangenen Jahr registriert, und wie viele davon konnten aufgeklärt werden? Im Bereich der Sperrmüllsammlung wurde im vergangenen Jahr kein Fall einer illegalen Bereitstellung gefährlicher Abfälle registriert. 11. Wie viele Fälle von „wilden“ Sperrmüllhalden, die nicht ordnungsgemäß angemeldet worden sind, wurden den zuständigen Stellen im vergangenen Jahr bekannt? Im Jahr 2012 wurden ca. 1 500 Fälle von unzulässigen Abfallablagerungen registriert . Die Menge an unzulässigen Abfallablagerungen, die hiervon im Speziellen durch nicht ordnungsgemäß angemeldeten Sperrmüll verursacht wurden, ist nicht bekannt. 12. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis nicht angemeldete Sperrmüllhalden abtransportiert und entsorgt werden? Unzulässige Abfallablagerungen werden je nach Sachverhaltslage innerhalb von einem bis fünf Werktagen entsorgt. Siehe auch Antwort zu Frage 11. 13. Mit welchen Maßnahmen werden die Bürgerinnen/Bürger aufgeklärt, welche Stoffe in welcher Weise und an welchem Ort entsorgt werden müssen? Mit welchen speziellen Maßnahmen wird der Beistellung von Gefahrstoffen vorgebeugt? Wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Instrumente? Die Information der Bürgerinnen und Bürger über die richtige Entsorgung von Abfällen und damit auch zur richtigen Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen wird über alle verfügbaren kommunikativen Wege durch die Abfallberatung der kommunalen Entsorgung durchgeführt. Dies sind zum Beispiel verschiedene Formen von Printmedien, der Internetauftritt von Entsorgung kommunal und die telefonische und persönliche Kundenberatung. Bei den Maßnahmen handelt es sich um erprobte Methoden der Öffentlichkeitsarbeit , die sich zur Informationsvermittlung bei Themen der Abfallentsorgung bewährt haben. — 4 —Druck: Hans Krohn · Bremen