— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 341 (zu Drs. 18/286) 17. 04. 12 Mitteilung des Senats vom 17. April 2012 Stellenwert des Leistungssports im Land Bremen Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/286 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Der Sport ist ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft und verschafft dieser einen Mehrwert durch die verschiedenen Erscheinungsformen des Sports. Im Bereich des Spitzensports trägt er zu einer Wertevermittlung von Leistung und Leistungsstreben bei. Er ist Vorbild für die individuelle Leistungsentfaltung und ist dabei Antrieb für kreative Eigenleistungen des Menschen und fördert eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung. Der Senat weist an dieser Stelle darauf hin, dass nicht in erster Linie die Länder, wie vonseiten der Fragesteller angeführt, für die Förderung des Leistungssports zuständig sind, sondern der Bund. Der herausragende Anknüpfungspunkt für eine Bundesförderung ergibt sich aus seiner Aufgabe für die gesamtstaatliche Repräsentation, die auf dem Gebiet des Sports vornehmlich und prioritär auf den Spitzensport gerichtet ist. Dabei zielt die Sportförderung des Bundes darauf ab, eine herausragende Vertretung der Bundesrepublik Deutschland an internationalen Wettbewerben wie den Olympischen und Paralympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften, den Deaflympics der Gehörlosen und den Special Olympics der geistig Behinderten sicherzustellen. Dazu gehören die Vorbereitung der Athletinnen und Athleten, ihre jeweilige Teilnahme, die Bereitstellung der dafür notwendigen Strukturen sowie die Nutzung und Generierung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Eine Finanzierungskompetenz des Bundes ergibt sich weiter aus der Zuständigkeit für die Auslandsbeziehungen und für Aufgaben, die für die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes von zentraler Bedeutung sind und dabei nicht allein von den Ländern gelöst werden können . Die hauptsächliche Zuständigkeit der Länder im Bereich der Leistungssportförderung beschränkt sich somit auf den Bereich der Talentsichtung und der Förderung des Nachwuchses in dem sogenannten Anschlusskaderbereich. Dass hierbei eine enge, länderübergreifende Zusammenarbeit sowohl mit dem Bund, als auch mit den Spitzenverbänden und -organisationen des Sports, der Sportwissenschaft, der sportwissenschaftlichen Institute sowie der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) erfolgt, ist dabei eine Selbstverständlichkeit. 1. Welchen Stellenwert misst der Senat dem Leistungssport – und insbesondere den olympischen Disziplinen – in Bremen bei? Die Leistungen und Erfolge von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern erfüllen wichtige und positive Vorbildfunktionen für viele Menschen in unserer Gesellschaft. Das Streben nach Leistung und Erfolg sowie die individuelle Entwicklung von Eigenleistungen ist ein hohes Gut unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Unterstützung des Leistungssports ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und liegt auch im Interesse des Senats. — 2 — Bei der weiteren Betrachtung des Themenfeldes ist es wichtig, den Begriff des „Leistungssports“ zunächst differenziert darzustellen. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen einer sogenannten Wettkampftätigkeit und des gezielten Erreichens von Bundeskaderplätzen durch die Aktiven. Der Bereich des Wettkampfsports, in dem viele Aktive regelmäßig trainieren, an Wettkämpfen u. a. in Ligen teilnehmen, grenzt sich dadurch von dem Leistungsbzw . Spitzensport ab, dass hier keine bewusste Zielsetzung zur Erreichung eines Bundeskaderstatus nach Vorgabe des jeweiligen Spitzenverbandes im Vordergrund steht. Im Nachwuchsleistungssport-Fördersystem dagegen ist die eindeutige Ausrichtung hin zum Spitzensport angestrebt, wobei einzelne nationale Wettkampferfolge als nur ein Teilbereich der gesamten sportlichen Ausbildung angesehen werden. Die quantitative und qualitative Umsetzung der Förderung im Leistungssport muss sich grundsätzlich am obersten Kriterium, der Erfolgsperspektive im Hinblick auf internationale Konkurrenzfähigkeit, orientieren. Aufgrund begrenzter finanzieller Ressourcen ist in Bremen die Nachwuchsleistungssportförderung ausschließlich auf die olympischen Sportarten und Disziplinen ausgerichtet, damit diese im nationalen Verbund mit den anderen Bundesländern koordiniert und umgesetzt werden können. Derzeit ist die Rhythmische Sportgymnastik als die einzige sogenannte Schwerpunktsportart im Land Bremen vonseiten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) bestimmt worden, die vonseiten des Bundes und des DOSB eine besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung erfahren. Aufgrund der beschriebenen länderübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich des Leistungssports beabsichtigt der Senat auch in Zukunft den Leistungssport im Rahmen seiner Möglichkeiten angemessen zu fördern. Daneben werden Spitzensportveranstaltungen durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen gesondert gefördert. 2. Welche Unterstützung erhält der Leistungs- und Spitzensport im Land Bremen vonseiten der öffentlichen Hand, privater Institutionen, der Wirtschaft sowie einzelner Personen? Der Leistungssport wird derzeit aus Haushaltsmitteln des Landes Bremen mit 107 500 ‡ gefördert. Die so bereitgestellte Summe wird nach sportfachlicher Prüfung über den Ausschuss für Leistungssport und Sportmedizin des Landessportbundes (LA-L) den Fachverbänden für Talentförderungsmaßnahmen entsprechend den vorgelegten und auf Spitzenebene abgestimmten Konzepten zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgt dabei vor allem im Bereich der Trainerpersonalkosten und der trainingsunterstützenden Maßnahmen. Von herausragender Bedeutung für das Land Bremen im Bereich des olympischen Spitzensports ist der Bundesstützpunkt für Rhythmische Sportgymnastik auf dem Gelände der Bremer Universität. Diese gemeinsame Einrichtung des Bundes, des Landes Bremen, des Deutschen Turner-Bundes und des Bremer Turnverbandes ist der einzige Bundesstützpunkt im gesamten Nordwesten. Die Vielzahl von Erfolgen der Gymnastinnen auf nationaler Ebene mit vielen Deutschen Meisterschaften und Deutschen Vizemeisterschaften sowie auf internationaler Ebene mit Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften und an Olympischen Spielen haben Bremen bundesweit zu einer Hochburg der Rhythmischen Sportgymnastik gemacht. Besonders im Nachwuchsbereich ist Bremen, gemessen an der Zahl der berufenen Bundeskader, der erfolgreichste Bundesstützpunkt in Deutschland. Der Senator für Inneres und Sport fördert den Bundesstützpunkt aus direkten Haushaltsmitteln im Bereich der Bezuschussung der Betriebskosten der Trainingshallen mit jährlich 27 500 ‡ sowie aus Sportfördermitteln weitere Trainerkostenzuschüsse in Höhe von 30 000 ‡. Vonseiten des Bundes erhält der Bremer Turnverband zur Absicherung des Nachwuchstrainings im Bundesstützpunkt eine Summe von rd. 15 000 ‡ pro Jahr. Der Leistungssport wird ferner über sogenannte Lehrer-/Trainer-Stellen unterstützt . Es handelt sich dabei um mischfinanzierte Lehrerstellen, bei denen ein Teil der wöchentlichen Arbeitszeit durch sportartspezifisches Training im Sinne der Förderung der gesichteten Talente erfolgt. Die Finanzierung der ursprünglich fünf Stellen erfolgt gemeinsam durch die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit und dem Senator für Inneres und Sport. Letzterer unterstützt das 1992 im Rahmen einer Eckwertverlagerung initiierte System mit Haushaltsmitteln im Umfang von umgerechnet 2,5 Personalstellen. Seitens der Se- — 3 — natorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit werden die anderen 2,5 Personalstellen in dem System unterstützt. Im Laufe der Jahre sind vonseiten des Bildungsressorts weitere 2,5 Stellen bereitgestellt worden. Verbände, die sich in der leistungssportlichen Förderung befinden, können Anträge auf Lehrer-/ Trainer-Stellen formulieren. Die Prüfung dieser Anträge erfolgt über die Bewertung der Umsetzung der Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports . Durch die Berücksichtigung im Rahmen der Leistungssportförderung haben diese Verbände Strukturen nachgewiesen, durch die Leistungssport im Sinne des DOSB-Nachwuchsleistungssport-Konzeptes zielgerichtet betrieben werden kann. Die Förderung des Leistungssports ist ein erklärtes Ziel von Politik und Sportorganisationen . Um dies in der heutigen Zeit human und pädagogisch vertretbar umsetzen zu können, wurde im Jahr 2000 das sogenannte Verbundsystem der „Sportbetonten Schule“ an der heutigen Oberschule an der Ronzelenstraße eingerichtet. Bei diesen Verbundsystemen handelt es sich um Kooperationen zwischen Schule und Sport. Darin wird der Doppelbelastung durch Schule und Leistungssport Rechnung getragen. Junge Leistungssportlerinnen und Leistungssportler sollen durch ihren intensiv betriebenen Sport gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern nicht benachteiligt sein. Dadurch wird versucht, sowohl einen qualifizierten Schulabschluss, als auch leistungssportliche Zielsetzungen in einem harmonischen Miteinander zu erreichen. An diesem Standort sind die leistungsstärksten Nachwuchsathletinnen und -athleten der kooperierenden Landesfachverbände konzentriert, sowie Schulbesuch und Sport koordiniert. Damit soll diesem Nachwuchs die Möglichkeit einer optimalen Förderung seines sportlichen Talents eröffnet und dessen schulische, pädagogische und soziale Betreuung neben dem Training sichergestellt werden. Die über die Förderung der vom Senator für Inneres und Sport getragenen genannten Lehrer-/Trainer-Stellen hinausgehenden Ressourcen werden von der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit bereitgestellt. Im Bereich des Fußballs gibt es in Bremen seit dem Jahr 2008 mit dem Schulverbund aus der Integrierten Stadtteilschule und dem Gymnasium Obervieland (neu: Gymnasium Links der Weser) als eine „Eliteschule des Fußballs“ (EdF) eine gesonderte Förderung. Seitens des DFB wird jede EdF mit jährlich 30 000 ‡ unterstützt. Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit unterstützt die EdF darüber hinaus mit der Übernahme von weiteren Personalkosten und der Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden. Die Förderung des Leistungssports durch die Wirtschaft erfolgt derzeit ausschließlich sportartbezogen durch individuell von den Vereinen und Verbänden ausgehandeltes Sponsoring. Details dazu liegen dem Senat nicht vor. Er begrüßt aber in diesem Zusammenhang, dass der Landessportbund im vergangenen Jahr eine Stiftung zur Förderung des Leistungssports in Bremen gegründet hat und hofft dass hier zukünftig auch unter Beteiligung der Wirtschaft eine Unterstützung der Bremer Athletinnen und Athleten erfolgen kann. Weitere Akteure, die das leistungssportliche System durch Maßnahmen im Bereich der Talentsichtung unterstützen sind vor allem die Bremer und Bremerhavener Sportvereine und -verbände. Ferner ist die Bremer Landesgruppe der Deutschen Olympischen Gesellschaft ebenfalls als ein Förderer des Leistungssports in Bremen zu nennen . Inwieweit einzelne Privatpersonen den Leistungssport gesondert unterstützen, ist dem Senat nicht bekannt. 3. Wie wird die Förderung und Betreuung für Nachwuchssportler sowie deren Trainern sichergestellt? Die Förderung im Nachwuchsleistungssport ist, wie in Frage 1 dargelegt, an der Einbindung in das bundeseinheitliche Fördersystem orientiert. Darüber erfolgt eine Bewertung der Sportarten und Disziplinen, die die Grundlage der Förderung darstellt. In der Anlage sind die Rahmenrichtlinien angefügt, wobei der leistungsbezogene Förderanteil der spezifischen Situation Bremens angepasst wurde. Ein Schwerpunkt darin ist die Bezuschussung von Trainern, die als eine wesentliche Grundlage angesehen werden muss. Neben der grundlegenden Arbeit und Einbindung der Vereine und Verbände existiert ein weiterer Förderaspekt durch die Sportbetonte Oberschule an der — 4 — Ronzelenstraße und die „Eliteschule des Fußballs“ am Gymnasium Obervieland (siehe auch Frage 2): sie koordiniert die „duale Karriere“ der künftigen Spitzenathletinnen und -athleten, die parallele schulische Bildung und sportliche Ausbildung so, dass keiner der beiden Bereiche vernachlässigt wird. Darüber hinaus wird der Doppelbelastung Schule und Sport in vielfältiger Weise Rechnung getragen. In die geschilderten Förderbereiche sind auch die sogenannten Lehrer/Trainer eingebunden. Derzeit findet eine Evaluierung des Modells im Hinblick auf eine verbesserte Ressourcensteuerung statt. 4. Liegen Konzepte vor, die Rahmenbedingungen im Leistungssport für die Athletinnen und Athleten kontinuierlich in den kommenden Jahren weiter zu verbessern ? Die Orientierung und Ausrichtung erfolgt nach den Vorgaben des DOSB und der Spitzenverbände. Konzeptionelle Grundlagen sind das Nachwuchs-Leistungssportkonzept , die Rahmenrichtlinien sowie die Regionalkonzepte. Zur Umsetzung werden seitens des LA-L mit den Verbänden Strukturgespräche geführt, in denen u. a. Zielvereinbarungen benannt werden. Aufgrund der finanziell angespannten Situation Bremens ist eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung des Leistungssports derzeit nicht realistisch, sodass es hier zunächst darum gehen muss, den Status quo zu halten. Im Bereich der Weiterentwicklung der Sportbetonten Oberschule an der Ronzelenstraße ist die Weiterentwicklung zu einer Eliteschule des Sports (EdS) zu prüfen. Eliteschulen des Sports sind Verbundsysteme aus Schule, Wohnen und Sport, die sportlich Talentierte unter dem Leitsatz „Weltmeister werden und den Schulabschluss schaffen“ fördern. Neben einer individuelleren pädagogischen Betreuung in kleineren Klassenverbänden erfolgt hier eine noch intensivere Förderung auf schulischer und sportlicher Ebene. Die Sportlerinnen und Sportler werden dazu in eigens eingerichteten Sportklassen unterrichtet. Schule und Training werden eng aufeinander abgestimmt. Der Titel „Eliteschule des Sports“ wird durch den DOSB im Vierjahresrhythmus, auch „olympischer Zyklus“ genannt , evaluiert und gegebenenfalls erneut vergeben bzw. aberkannt. 5. Welche finanzielle Förderung ist in Bremen jährlich für den Leistungssport bis zum Jahr 2015 eingeplant? Der Senat beabsichtigt, die Leistungssportförderung wie bisher forzusetzen. Die Unterstützung des Leistungssports durch die vonseiten des Bildungsressorts bereitgestellten Strukturelemente soll auch in Zukunft fortgeführt werden. Gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Evaluation des Lehrer-/Trainermodells an den Senator für Inneres und Sport zurückfließende Mittel aus dem Bereich der Leistungssportförderung sollen wieder den Fachverbänden über den LA-L zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus besteht die Absicht, den Bundesstützpunkt für Rhythmische Sportgymnastik aus direkten Haushaltsmitteln auch weiterhin im Bereich der Betriebskosten zu unterstützen. Über weitere Förderungen im Bereich der Bezuschussung der Trainerkosten entscheidet die Deputation für Inneres und Sport jährlich. 6. Wie viele Athletinnen und Athleten aus dem Land Bremen – aufgeschlüsselt nach Sportarten – haben sich für 2012 für die olympischen Spiele in London qualifiziert? Die Hauptaufgabe innerhalb der Einbindung Bremens in die nationale Spitzensportförderung erstreckt sich vorwiegend auf die Bereiche Talentsuche (Vereine /Verbände) sowie die Talentförderung. Diese ist ausgerichtet auf die Erreichung des Kaderstatus in der jeweiligen Sportart und Disziplin. Vorwiegend sind dies D-, D/C- und C-Kader. Die Weiterentwicklung dieser Kader erfolgt auf Bundesebene durch die Spitzenverbände innerhalb der Olympia- und Bundesstützpunkte . Das bedeutet auch, sofern die hier vorhandenen Gegebenheiten und Ressourcen nicht ausreichen sollten, dass die entwickelten Talente entsprechend der Zielsetzung des DOSB an einem anderen Standort weiter zu fördern sind. Es ist daher verantwortungsbewusst und durchaus sinnvoll, einen Wechsel an einen anderen Stützpunkt auf Bundesebene, das Einverständnis aller Beteiligten vorausgesetzt, zu unterstützen. — 5 — Aufgrund der Tatsache, dass derzeit noch nicht alle Olympiaqualifikationswettbewerbe abgeschlossen sind, kann zum heutigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage über die Teilnahme von Bremer oder Bremerhavener Sportlerinnen und Sportlern getroffen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist es jedoch unwahrscheinlich, dass dieses im nennenswerten Umfang erfolgen dürfte. 7. Wie viele Athletinnen und Athleten aus dem Land Bremen – aufgeschlüsselt nach Sportarten – haben bei Deutschen Meisterschaften 2011 teilgenommen? Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine Darstellung über die bloße Teilnahme an Deutschen Meisterschaften aufgrund der in jeder Sportart unterschiedlichen Qualifikationsnormen keinen sportfachlichen Aussagewert besitzt. Aufgrund dessen gibt es keine zentrale Meldedatei über die Deutschen Meisterschaften aller Sportarten und Verbände beim DOSB. Da seitens der Fragesteller keine Einschränkung im Hinblick auf einzelne Bereiche von Deutschen Meisterschaften, wie zum Beispiel Altersklassen, nur olympische Disziplinen oder Finalplätze vorgenommen wurde, kann die Frage in dieser Form nicht beantwortet werden. Um eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der Wirksamkeit des Einsatzes der Leistungssportfördermittel des Bundes und der Länder zu erhalten, wird eine Bewertung der Erfolge der einzelnen Sportarten in vergleichender Weise vorgenommen . Der DOSB erstellt dazu eine nach Bundesländern geordnete Auswertung seiner sogenannten LA-L-Rahmenrichtlinien (früher: LA-L-Rahmenkonzeption ). Dabei werden neben den anderen Faktoren vor allem die sportlichen Erfolge (u. a. Medaillen- und Finalplätze bei Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften in den sogenannten Kriteriums-Wettkämpfen) im Nachwuchsbereich in einem vergleichenden Punktesystem auf einer Skala von 0 bis 70 (vor 2008: 0 bis 100) zweijährig miteinander verglichen. Die folgende Übersicht gibt den Stand und die Entwicklung der Fachverbände bzw. Sportarten in Bremen wider. Übersicht der Bewertungspunktzahlen der Bremer Fachverbände über den Zeitraum 2000 bis 2010 durch die LA-L/Rahmenrichtlinien bzw. LA-L/ Rahmenkonzeption (Stand Dezember 2010) 2000 2002 2004 2006 2008 bis bis bis bis bis 2002 2004 2006 2008 2010*) L/T Basketball 21,3 23 22,3 29,1 11,7 (alt: 28,7) 1/0 Handball 35,1 38,2 37,2 41,3 7,9 (alt: 26,9) 1 Hockey 25,5 28,3 23,6 29,9 14,6 (alt: 33,6) 0 Leichtathletik 20,1 27,9 39,9 36,4 17,6 (alt: 36,6) 2/1 Rudern 31,7 32,9 34,1 34,1 4,7 (alt: 33,7) 0 Schwimmen 28 32,5 26,1 27,2 8,8 (alt: 27,8) 2/1 Rhytmische Sportgymnastik 73,9 87,3 84,6 80 45 (alt: 75) 0 Volleyball 22,5 20,7 21,8 21,6 4,3 (alt: 22,3) 1 Tennis 21,1 (alt: 18) Judo 23,2 24,3 (alt: 16) Segeln 46,2 (alt: 15) *) = Änderung des Bewertungssystems (- 20 Punkte Strukturbedarf/- 10 Punkte Schwerpunktsportart ). Alle anderen Fachverbände waren nicht in der Förderung, was bedeutet, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden bzw. keine Anträge gestellt wurden. In der Spalte L/T sind die den Verbänden zur Verfügung gestellten Lehrer-/ Trainer-Stellen aufgeführt, wobei 2/1 bedeutet, dass diese Verbände zuvor 2 und derzeit nur 1 Stelle besetzt haben. — 6 — 8. Welche Maßnahmen hat das Land bisher ergriffen, den Erhalt und Ausbau von Sportstätten für die Leistungssportinfrastruktur in den Jahren 2012 bis 2015 zu verbessern, und welche Mittel will der Senat bis zu diesem Zeitpunkt dafür verwenden ? Ziel der Sportpolitik des Senats ist es, auch zukünftig Mittel für die Sanierung und Instandhaltung von Vereinsanlagen und städtischen Sportanlagen zur Verfügung zu stellen. Gänzlich neue Bauprojekte können nur in geringem Umfang und auch nur da, wo sie unabweisbar sind, realisiert werden. Unter Berücksichtigung des Sportentwicklungskonzeptes geht es vor allem darum die Sportinfrastruktur weiterzuentwickeln und zu modernisieren, wobei der Senat einen Schwerpunkt bei der energetischen Sanierung und Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur setzt. Nach 30 Betriebsjahren besteht im Unibad ein erheblicher Sanierungsstau. Im Zusammenhang mit einer Gesamtbewertung des Zustandes der Bremer Bädergesellschaft und der geplanten Übertragung des Unibades in die Zuständigkeit der Bremer Bädergesellschaft hat eine Arbeitsgruppe der Staatsräte der Ressorts Inneres und Sport, Finanzen, Bildung, Wissenschaft und Gesundheit im Februar eine Bewertung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen vorgenommen . Aufgrund dessen hat der Senat hier zunächst Planungsmittel in Höhe von 0,5 Mio. ‡ für die Ermittlung notwendiger Sanierungsmaßnahmen für das Unibad im Haushaltsentwurf 2012 eingeplant. In Erkenntnis der Ergebnisse wird dann zu einem späteren Zeitpunkt über den Umfang notwendiger Sanierungsmaßnahmen entschieden werden. Ferner genießt auch der Ausbau der Trainingsbedingungen für die Leichtathletik eine besondere Priorität. Bei der Standortuntersuchung für eine Leichtathletik -A-Anlage (acht Bahnen, Kunststoffbelag) mit Tribünen für ca. 1 500 Personen als Ersatz für die Aufgabe der Leichtathletikanlage im Weserstadion fiel die Entscheidung letztendlich auf die Sportanlage in Obervieland (Sondersitzung der Deputation für Sport am 26. Februar 2009 im Zuge des Konjunkturprogramms II), allerdings mit der Maßgabe, dass auf der Bezirkssportanlage Huchting die sanierungsbedürftige Laufbahn (sechs Bahnen) und Segmente mit einem Kunststoffbelag versehen werden. Eine Entscheidung dazu trifft die städtische Deputation für Inneres und Sport am 17. April 2012. Für den Bereich des Bundesstützpunktes Rhythmische Sportgymnastik sind nach der Sanierung der dortigen Trainingsflächen im Jahr 2007 mit einem Gesamtvolumen von 45 000 ‡ derzeit keine besonderen Maßnahmen geplant. Sofern es hier erforderlich sein sollte, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen um den Trainingsbetrieb aufrecht erhalten zu können, würde darüber gesondert durch die Deputation für Inneres und Sport entschieden werden. Druck: Anker-Druck Bremen