— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 348 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 6. März 2012 Einhaltung der Landeshaushaltsordnung bei der Auszahlung bremischer Steuergelder an die JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft Mit dem JadeWeserPort entsteht in Wilhelmshaven der erste deutsche Tiefwasserhafen . Er hat als länderübergreifendes Infrastrukturprojekt eine hohe regionalwirtschaftliche Bedeutung für Bremen. Für die Errichtung, Unterhaltung und Finanzierung der terminalnahen Infrastruktur des Tiefwasserhafens wurde im Jahr 2003 die JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG (nachfolgend JWP-Realisierungsgesellschaft ) von den Ländern Niedersachsen (Gesellschaftsanteil: 50,1 %) und Bremen (Gesellschaftsanteil: 49,9 %) gegründet. Die bremenports GmbH & Co. KG (im Folgenden bremenports) übernahm treuhänderisch die Verwaltung der Gesellschaftsanteile der Freien Hansestadt Bremen. Die (Re)Finanzierung des bremischen Finanzierungsanteils erfolgt über einen Finanzierungszeitraum von 36 Jahren aus dem Sondervermögen Hafen. Die bremischen Gesellschaftsmittel wurden der JWP-Realisierungsgesellschaft in Tranchen zur Verfügung gestellt. Dabei waren die einschlägigen gesetzlichen, vertraglichen und verwaltungsinternen Bestimmungen zu beachten. In den vergangenen Wochen waren Berichte über technische Probleme beim Bau der Kaje des JadeWeserPorts Gegenstand der parlamentarischen Beratungen in der Bremischen Bürgerschaft. Durch die bislang vom Senat zur Verfügung gestellten Informationen wurden noch nicht alle offenen Fragen beantwortet. Wir fragen den Senat: 1. Besaß der Senator für Wirtschaft und Häfen Informationen oder Hinweise, wonach die Errichtung der Kajenspundwand des JadeWeserPort nicht nach den Bedingungen der Ausschreibungen bzw. des Bauvertrages entsprachen? Wenn ja, um welche Informationen handelte es sich dabei, wann und von wem wurden diese geäußert, und wie wurde mit ihnen umgegangen? 2. Wie und von wem sind die für die Finanzierung der JWP-Realisierungsgesellschaft im Sondervermögen eingestellten Mittel betreut und verwaltet worden? Welche Berichts- und Informationspflichten waren dabei beachtet? Wie und vom wem wurde die Einhaltung überprüft? 3. In welcher Form, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe wurden die bremischen Einlagen an die JWP-Realisierungsgesellschaft geleistet, und welche Vereinbarungen existieren dazu zwischen der Freien Hansestadt Bremen, bremenports und der JWP-Realisierungsgesellschaft? 4. Gab es vor der Freigabe bremischer Mittel aus dem Sondervermögen Häfen Bedenken gegen die Auszahlung an die JWP-Realisierungsgesellschaft – insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Landeshaushaltsordnung, des Beteiligungshandbuches der Freien Hansestadt Bremen und bremenports? Wenn ja, um welche Bedenken handelte es sich dabei, wann und vom wem wurden diese geäußert, und wie wurde mit Ihnen umgegangen? 5. Welche Rolle spielten korrekte und vollständige Mittelverwendungsnachweise für die Freigabe bremischer Mittel aus dem Sondervermögen Hafen an die JWPRealisierungsgesellschaft ? — 2 — 6. Ist es zutreffend, dass bremenports die treuhänderische Verwaltung der bremischen Anteile an der JWP-Realisierungsgesellschaft im Frühjahr 2009 an die Freie Hansestadt Bremen zurückgegeben hat? Wenn ja, was waren die Gründe dafür, wie wurden diese vom Senator für Wirtschaft und Häfen bewertet, und wie erfolgte die Rückgabe der Anteile? 7. Welche Vertreter Bremens nahmen seit Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2008 jeweils an den Aufsichtsratssitzungen der JWP-Realisierungsgesellschaft teil? War dabei eines der in den Fragen Nr. 1 bis 6 genannten Themen Gegenstand der Beratung? Wenn ja, wann, in welchem Zusammenhang und mit welchem Ergebnis? 8. Welche Vertreter Bremens nahmen seit Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2008 jeweils an den Gesellschafterversammlungen der JWP-Realisierungsgesellschaft teil? War dabei eines der in den Fragen Nr. 1 bis 6 genannten Themen Gegenstand der Beratung? Wenn ja, wann, in welchem Zusammenhang und mit welchem Ergebnis? 9. Ist es zutreffend, dass der Senat plant, ein eigenes Gutachten zu der Frage einzuholen , ob die Errichtung der Kajenspundwand des JadeWeserPorts den Bedingungen der Ausschreibungen bzw. des Bauvertrags entsprach? Wenn ja, was sind die Gründe hierfür – insbesondere vor dem Hintergrund, das die JWPRealisierungsgesellschaft selbst schon zwei gutachterliche Stellungnahmen zu der Frage eingeholt hat? Jörg Kastendiek, Gabriela Piontkowski, Dr. Rita Mohr-Lüllmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 17. April 2012 Vorbemerkung Mit Blick auf die vielfältigen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem JadeWeserPort wird an dieser Stelle die jeweilige Verantwortung der handelnden Akteure kurz dokumentiert . Die Länder Niedersachsen und Bremen verfolgen das gemeinsame Ziel der Errichtung des JadeWeserPorts, um hinsichtlich der Angebotsqualität (Tiefwasser) und der steigenden Nachfrage nach Containerumschlagleistungen ein ergänzendes Angebot im Bereich der Deutschen Bucht gewährleisten zu können. Die von den Ländern gemeinsam getragene JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft (JWPR) (Niedersachsen 50,1 %, Bremen 49,9 %) übernimmt vor Ort in Wilhelmshaven die Bauherrenfunktion und stellt insofern eine qualifizierte Bauüberwachung sicher. Mit dem Bauvorhaben selbst ist eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Bauunternehmens Bunte beauftragt. Diese ist gemäß des gültigen Bauvertrages in der Pflicht zur frist- und qualitätsgerechten Fertigstellung des Gesamtbauwerks. 1. Besaß der Senator für Wirtschaft und Häfen Informationen oder Hinweise, wonach die Errichtung der Kajenspundwand des JadeWeserPort nicht nach den Bedingungen der Ausschreibungen bzw. des Bauvertrages entsprachen? Wenn ja, um welche Informationen handelte es sich dabei, wann und von wem wurden diese geäußert, und wie wurde mit ihnen umgegangen? Die Geschäftsführung der JWPR hat, wie in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) am 21. Februar 2012 sowie in der Sondersitzung des Hafenausschusses am 22. März 2012 ausführlich erläutert, wiederholt dargestellt, dass die Errichtung der Kajenspundwand nach den Bedingungen der Ausschreibungen bzw. des Bauvertrages erfolgt ist, so in den Aufsichtsratssitzungen am 16. Dezember 2011 und am 27. März 2012 sowie in der Besprechung mit den bremischen Vertretern im Aufsichtsrat der JWPR am 7. Februar 2012. Am 10. Februar 2012 hat der Geschäftsführer der JWPR den Aufsichtsratsmitgliedern schriftlich Fragen zur Standfestigkeit des Kajenbauwerkes beantwortet und dazu zwei gutachterliche Stellungnahmen von vereidigten Sachverständigen beigefügt, die zum Ausdruck bringen, dass die von der Arge angebotenen und durchgeführten Rammarbeiten den Belangen der Ausschreibung und den anerkannten Regeln der Technik entsprachen bzw. entsprechen. — 3 — Insofern sah und sieht der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen keine Veranlassung , an den ingenieurtechnischen Aussagen der Geschäftsführung sowie den Gutachten der vereidigten Sachverständigen zu zweifeln. 2. Wie und von wem sind die für die Finanzierung der JWP-Realisierungsgesellschaft im Sondervermögen eingestellten Mittel betreut und verwaltet worden? Welche Berichts- und Informationspflichten waren dabei beachtet? Wie und vom wem wurde die Einhaltung überprüft? Die für die Finanzierung der JWPR eingestellten bremischen Mittel sind von der bremenports GmbH & Co. KG (bremenports) in Zusammenarbeit mit dem Ressort Wirtschaft und Häfen sowie dem Finanzressort im Rahmen der Schuldscheinaufnahme betreut und verwaltet worden. Den Berichts- und Informationspflichten wurde im Rahmen der regelmäßigen Managementpläne und Managementreports gefolgt, die dem Ressort Wirtschaft und Häfen von bremenports übermittelt und anschließend jeweils von der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen als Sondervermögensausschuss für das Sondervermögen Hafen sowie dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen wurden. Zudem wurden aufgrund von Verzögerungen beim Bauvorhaben Kreditermächtigungsübertragungen von der JWPR für das Projekt JadeWeserPort beantragt und vom Haushalts- und Finanzausschuss genehmigt . Die Einzahlungen in die Kapitaleinlage erfolgten auf Aufforderung der Geschäftsführung der JWPR entsprechend dem Baufortschritt jeweils anteilig durch Bremen und Niedersachsen. Auf Basis der regelmäßigen Berichterstattungen wurde von bremenports und den Ressorts Wirtschaft und Häfen sowie Finanzen ein ständiger Abgleich der bereits geleisteten zu den insgesamt beschlossenen Zahlungen vorgenommen. Der Aufsichtsrat wurde im Rahmen der jeweiligen Wirtschaftspläne über den Einzahlungsstand informiert. 3. In welcher Form, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe wurden die bremischen Einlagen an die JWP-Realisierungsgesellschaft geleistet, und welche Vereinbarungen existieren dazu zwischen der Freien Hansestadt Bremen, bremenports und der JWP-Realisierungsgesellschaft? Grundlage für die Übermittlung der Mittel waren die Beschlüsse des Senats vom 21. Januar 2003, der zuständigen Deputation vom 13. Februar 2003. Danach stellt Bremen für das Projekt über das Sondervermögen Hafen insgesamt 43,8 Mio. ‡ zur Verfügung. Der städtische Haushalts- und Finanzausschuss der Stadtbürgerschaft hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2003 (Vorlage 15/539 S) der Gründung der JWPGesellschaften zugestimmt und die Finanzierung des erforderlichen bremischen Kapitals über das Sondervermögen Hafen der Stadtgemeinde Bremen zur Kenntnis genommen. Im Zuge der Bauausführung wurden die benötigten Mittel von der JWPR angefordert . Die Mittelabforderungen erfolgten auf Basis des vom Aufsichtsrat der JWPR beschlossenen Wirtschaftsplans der Gesellschaft sowie des ebenfalls beschlossenen Wirtschaftsplans des Sondervermögens Hafen. Die Mittel wurden bei der Senatorin für Finanzen bzw. der Landeshauptkasse beantragt und der JWPR zur Verfügung gestellt. Im Einzelnen wurden nachfolgende Zahlungen geleistet: Datum der Zahlung Betrag in ‡ 26. Juli 2004 215 950 27. April 2005 1 873 407 23. August 2005 522 328 29. November 2005 522 328 28. Februar 2006 550 459 2. Februar 2007 749 810 — 4 — Datum der Zahlung Betrag in ‡ 20. August 2007 749 810 17. März 2008 1 341 749 28. April 2008 5 374 956 22. Oktober 2008 12 536 044 16. Dezember 2008 3 493 000 22. Januar 2009 6 500 000 24. Februar 2009 9 382 359 Summe 43 812 200 4. Gab es vor der Freigabe bremischer Mittel aus dem Sondervermögen Häfen Bedenken gegen die Auszahlung an die JWP-Realisierungsgesellschaft – insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Landeshaushaltsordnung, des Beteiligungshandbuches der Freien Hansestadt Bremen und bremenports? Wenn ja, um welche Bedenken handelte es sich dabei, wann und vom wem wurden diese geäußert, und wie wurde mit ihnen umgegangen? Die damalige Geschäftsführung der bremenports hat erstmalig im Oktober 2008, nach dem Geschäftsführerwechsel bei der JWPR, die Behördenleitung des Senators für Wirtschaft und Häfen darauf hingewiesen, dass eine Mittelfreigabe ohne Nachprüfungsmöglichkeiten erfolgen müsste, da bremenports von der JWPR für den Liquiditätsabfluss an die JWPR keine Rechnungen der Arge vorgelegt worden sind. Da der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in Abstimmung mit der Senatorin für Finanzen in diesem Vorgehen keinen Verstoß gegen die Anforderungen der Landeshaushaltsordnung und des Beteiligungshandbuches der Freien Hansestadt Bremen sah, erfolgte die Mittelfreigabe wie von der JWPR erbeten. 5. Welche Rolle spielten korrekte und vollständige Mittelverwendungsnachweise für die Freigabe bremischer Mittel aus dem Sondervermögen Hafen an die JWPRealisierungsgesellschaft ? Bei der Auszahlung der Mittel wurde von bremenports geprüft, inwieweit die Mittelanforderungen mit den von den Aufsichtsräten der Gesellschaft JWPR beschlossenen Wirtschaftsplänen im Einklang standen. Darüber hinaus wurde vom Senator für Wirtschaft und Häfen geprüft, ob diese Mittel in den von der Deputation für Wirtschaft und Häfen und dem Haushalts- und Finanzausschuss genehmigten Planungen des Sondervermögens Hafen eingestellt waren. Die Mittel wurden in der Regel, wie es auch gängige Praxis in den Sondervermögen ist, quartalsweise im Voraus oder bei Verschiebungen nach Bedarf abgerufen. Bei den von Bremen zur Verfügung gestellten Mitteln handelt es sich um Einzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Die bilanzielle Darstellung bei der JWPR ist über das Eigenkapital erfolgt. Einlagen des Gesellschafters werden nicht nach Vorlage von Mittelverwendungsnachweisen in die Gesellschaft gegeben. 6. Ist es zutreffend, dass bremenports die treuhänderische Verwaltung der bremischen Anteile an der JWP-Realisierungsgesellschaft im Frühjahr 2009 an die Freie Hansestadt Bremen zurückgegeben hat? Wenn ja, was waren die Gründe dafür, wie wurden diese vom Senator für Wirtschaft und Häfen bewertet, und wie erfolgte die Rückgabe der Anteile? Es ist zutreffend, dass die treuhänderische Verwaltung der bremischen Anteile an der JWPR im Frühjahr 2009 von bremenports an die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) zurückgegeben wurde. Ursächlich dafür war das Interesse Bremens, eine direkte Kontrolle und Transparenz hinsichtlich seiner Beteiligungsgesellschaften zu erlangen und die gleiche Gesellschafterstruktur zu haben wie auf der niedersächsischen Seite. — 5 — Die Umschreibung erfolgte am 15. März 2010 (Urkundenrolle 31/2010 No der Notarin Dr. Claudia Nottbusch). Die Übertragung der Gesellschaftsanteile ist am 3. September 2010 im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg eingetragen worden. Zwischen der Senatorin für Finanzen, der Senatskanzlei und dem Senator für Wirtschaft und Häfen war dieses Verfahren abgestimmt. 7. Welche Vertreter Bremens nahmen seit Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2008 jeweils an den Aufsichtsratssitzungen der JWP-Realisierungsgesellschaft teil? War dabei eines der in den Fragen Nr. 1 bis 6 genannten Themen Gegenstand der Beratung? Wenn ja, wann, in welchem Zusammenhang, und mit welchem Ergebnis? Nach Beginn der Bauarbeiten waren folgende bremische Vertreter Mitglieder des Aufsichtsrates der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft: Herr Dr. Heseler Staatsrat im Ressort Wirtschaft, Arbeit ab 1. August 2007 in Nachfolge von und Häfen; stellvertretender AufHerrn Dr. Färber sichtsratsvorsitzender Herr Adelmann ehemaliger Geschäftsführer BIS bis 3. August 2010 Herr Schnorrenberger Geschäftsführer BIS ab 3. August 2010 in Nachfolge von Herrn Adelmann Herr Pörksen ehemaliger Senatsdirektor ab 18. April 2006 im Ressort Finanzen bis 29. März 2011 Herr Mützelburg ehemaliger Staatsrat vom 29. März 2011 in Nachfolge von im Ressort Finanzen bis 6. Oktober 2011 Herrn Pörksen Herr Strehl Staatsrat im Ressort Finanzen ab 6. Oktober 2011 in Nachfolge von Herrn Mützelburg Herr Schulte ehemaliger Chef der Senatskanzlei ab 7. Dezember 2005 in Nachfolge von bis 9. September 2011 Herrn Prof. Hoffmann Herr Dr. Joachim Chef der Senatskanzlei ab 9. September 2011 in Nachfolge von Herrn Schulte Als Gast: Herr Banik Geschäftsführer der bremenports ab 17. Dezember 2008 für kaufmännische Fragestellungen Folgende Aufsichtsratssitzungen haben seit 2008 stattgefunden: 2008 28. März 2008 / 10. Juli 2008 / 25. September 2008 / 17. Dezember 2008 2009 20. März 2009 / 10. Juni 2009 / 8. September 2009 2010 15. Februar 2010 / 12. Mai 2010 / 4. Juni 2010 / 12. August 2010 / 6. Dezember 2010 2011 30. März 2011 / 5. Juli 2011 / 7. September 2011 / 11. November 2011 / 16. Dezember 2011 2012 27. März 2012 Sämtliche oben genannten bremischen Vertreter haben grundsätzlich an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen mit folgenden Ausnahmen teilgenommen: • In der Sitzung vom 8. September 2009 fehlte Herr Adelmann entschuldigt. • In der Sitzung vom 12. August 2010 fehlte Herr Schulte entschuldigt. • In der Sitzung vom 11. November 2011 fehlte Herr Schnorrenberger entschuldigt . Das unter Frage 1 genannte Thema war Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 17. Dezember 2008. In dieser Sitzung hat der Geschäftsführer der JWPRealisierungsgesellschaft zum Sachstand der Rammungen und der Qualitätssicherung berichtet. — 6 — In der Aufsichtsratssitzung vom 20. März 2009 wurde das Thema „Einzahlung der Gesellschafteranteile“ abschließend behandelt, indem im Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 diese als voll eingezahlt ausgewiesen wurden. Dieser Hinweis wurde für die folgenden Wirtschaftspläne unverändert aufgenommen. In der Aufsichtsratssitzung vom 16. Dezember 2011 sowie vom 27. März 2012 wurde das Thema „Schlosssprengungen“ thematisiert. 8. Welche Vertreter Bremens nahmen seit Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2008 jeweils an den Gesellschafterversammlungen der JWP-Realisierungsgesellschaft teil? War dabei eines der in den Fragen Nr. 1 bis 6 genannten Themen Gegenstand der Beratung? Wenn ja, wann, in welchem Zusammenhang und mit welchem Ergebnis? Nach Beginn der Bauarbeiten waren die in den Fragen Nr. 1 bis 6 genannten Themen in keiner Gesellschafterversammlung Gegenstand der Beratung. Die achte außerordentliche Gesellschafterversammlung erfolgte am 8. Mai 2008. Die bremenports war hier durch ihren Geschäftsführer, Herrn Dr. Woltering, vertreten worden. Die Fragen 1 bis 6 waren nicht Thema der Beschlussfassungen . Im August 2008 wurde ein Gesellschafterbeschluss im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen. Dieser wurde für die bremenports durch den damaligen Geschäftsführer Herrn Dr. Woltering und den Prokuristen Herrn Banik unterzeichnet . Die neunte Gesellschafterversammlung erfolgte am 20. März 2009. Bremen war hier durch Herrn Senatsdirektor Pörksen (zugleich Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft) mit Ausnahme des Punktes Entlastung des Aufsichtsrates vertreten worden. Hinsichtlich der Entlastung des Aufsichtrates war Herr Knoop als Mitarbeiter des Finanzressorts auf schriftlichem Wege tätig geworden. Bei der zehnten Gesellschafterversammlung am 12. Mai 2010 war Bremen durch Herrn Senatsdirektor Pörksen (zugleich Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft ) mit Ausnahme des Punktes Entlastung des Aufsichtsrates vertreten worden . Hinsichtlich der Entlastung des Aufsichtrates war Herr Knoop als Mitarbeiter des Finanzressorts auf schriftlichem Wege tätig geworden. Die Fragen 1 bis 6 waren nicht Thema der Beschlussfassungen. Im Juli bzw. August 2010 wurde ein Gesellschafterbeschluss im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen. Die Unterzeichnung für die Freie Hansestadt Bremen erfolgte durch Herrn Knoop als Mitarbeiter des Finanzressorts. Die elfte Gesellschafterversammlung fand am 30. März 2011 statt. Bremen war hier durch Herrn Staatsrat Mützelburg (ab dem 29. März 2011 Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft) in allen Tagesordnungspunkten vertreten. Die zwölfte ordentliche Gesellschafterversammlung fand am 27. März 2012 statt. Staatsrat Dietmar Strehl nahm als Vertreter Bremens an der Gesellschafterversammlung teil. Hinsichtlich der Entlastung des Aufsichtsrates war Herr Günthert als Mitarbeiter des Finanzressorts im schriftlichen Wege tätig geworden . 9. Ist es zutreffend, dass der Senat plant, ein eigenes Gutachten zu der Frage einzuholen , ob die Errichtung der Kajenspundwand des JadeWeserPorts den Bedingungen der Ausschreibungen bzw. des Bauvertrags entsprach? Wenn ja, was sind die Gründe hierfür – insbesondere vor dem Hintergrund, das die JWPRealisierungsgesellschaft selbst schon zwei gutachterliche Stellungnahmen zu der Frage eingeholt hat? Die Geschäftsführung der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft ist der Bitte Bremens nachgekommen, u. a. die Frage nach den Ursachen der Schlosssprengungen gutachterlich zu untersuchen. Ebenso hat die Eurogate als künftiger Betreiber des JadeWeserPorts zur Wahrung der eigenen Interessen einen weiteren unabhängigen Gutachter eingesetzt . Da die Kontrolle der Bauleistung der Geschäftsführung der JWPR obliegt und diese wie im Antwortbeitrag zu Frage 1 dargestellt, umfassend erfolgt, sieht der Senat keine Veranlassung, eigene Gutachten in Auftrag zu geben. Druck: Anker-Druck Bremen