— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 364 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 6. März 2012 Handhabung des Straf- und Maßregelvollzugs bei Sexualstraftätern Die Resozialisierung von Straftätern hängt maßgeblich vom Strafvollzug ab. Bei Sexualstraftätern ist oftmals eine Therapie erforderlich, damit die Rückfallquote verringert werden kann. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele im Zeitraum von 2008 bis 2011 aufgrund von §§ 174 bis 184 f StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) in Bremen verurteilte Straftäter haben ihre Haftstrafe im geschlossenen Vollzug, wie viele im offenen Vollzug verbüßt bzw. verbüßen sie dort noch? 2. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Unterbringung im offenen bzw. geschlossenen Vollzug bei Sexualstraftätern? 3. Auf welche Weise und bei wie vielen Gefangenen erfolgt die Behandlung/Therapie von Sexualtätern im bremischen Strafvollzug? 4. Bei wie vielen Gefangenen erfolgt die Behandlung/Therapie von Sexualstraftätern außerhalb des Strafvollzuges ambulant? Wo werden Gefangene behandelt , und wie gestaltet sich diese Behandlung/Therapie? 5. Wie viele im Zeitraum von 2008 bis 2011 verurteilte Sexualstraftäter befanden/ befinden sich im Maßregelvollzug im Klinikum Bremen-Ost? 6. Wie hat sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Zwangsbehandlungen auf die Behandlung ausgewirkt? 7. Wie viele entlassene Sexualstraftäter (bitte darstellen, inwieweit es sich um Entlassene aus dem Bremer Vollzug bzw. aus dem Vollzug eines anderen Bundeslandes handelte) waren seit 2008 im Programm HEADS? Wie viel Personal wird für HEADS eingesetzt, und bei welchen Behörden? 8. Welche Erfahrungen wurden mit HEADS gemacht? Gibt es Rückfälle? Erwin Knäpper, Gabriela Piontkowski, Dr. Rita Mohr-Lüllmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 8. Mai 2012 Vorbemerkung Schwere Gewalt- und Sexualstraftaten erschüttern zutiefst die Opfer und die Gesellschaft , weil es sich um schwerste Verletzungen der persönlichen Integrität handelt. Dem Schutz der Gesellschaft vor diesen Tätern kommt höchste Bedeutung zu. Dies kann der Strafvollzug einerseits dadurch leisten, dass er Gewalt- und Sexualstraftäter während der Verbüßung der Freiheitsstrafe sicher unterbringt und Entweichungen verhindert. Andererseits sind Maßnahmen erforderlich, die Inhaftierte in die Lage versetzen, nicht mehr rückfällig zu werden, weil die Täter nach dem Vollzug der — 2 — Strafe oder Maßregel wieder entlassen werden. Die erfolgreiche Behandlung von Straftätern ist demnach eine zentrale Maßnahme des Schutzes der Gesellschaft und potenzieller Opfer. Rückfallstudien mit behandelten und unbehandelten Straftätern belegen, dass durchschnittlich eine Rückfallreduzierung von ca. 10 %, mit optimalen Methoden eine Rückfallreduzierung bis zu ca. 30 % gegenüber einer unbehandelten Kontrollgruppe erreicht werden kann.1) Sexualstraftäter mit einer Verurteilung zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren und einer angezeigten Behandlung für die Sozialtherapie sind nach § 9 Abs. 1 StVollzG in entsprechende sozialtherapeutische Anstalten zu verlegen. Ein etwaiger Behandlungsbedarf für eine Sozialtherapie oder andere Behandlungsmaßnahmen wird bei allen Strafgefangenen bereits am Anfang ihrer Strafhaft im Rahmen der Vollzugsplanung nach § 7 StVollzG geprüft und ist anschließend regelmäßig zu überprüfen. Da die JVA Bremen bislang über keine Sozialtherapie verfügt, werden Gefangene, bei denen die Indikation für eine Sozialtherapie vorliegt, gemäß einer Verwaltungsvereinbarung mit Niedersachsen in dortigen sozialtherapeutischen Einrichtungen untergebracht und behandelt. In der Regel handelt es sich dabei um Sexualstraftäter, die unter § 9 Abs. 1 StVollzG fallen. Vor dem Hintergrund der Studien zur Wirksamkeit der Behandlung von Straftätern und der Wirksamkeit der Sozialtherapie hat der Senat Mittel zur Errichtung einer Sozialtherapie auf dem Gelände der JVA Bremen bereitgestellt. So kann dem Behandlungsbedarf auch bei den sonstigen gefährlichen Tätern, insbesondere Gewaltstraftätern , zukünftig noch besser Rechnung getragen werden. In den niedersächsischen Sozialtherapien wird u. a. mit sozialtherapeutischen Maßnahmen , sozialem Training und mit dem dort entwickelten Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS) gearbeitet, das als Gruppentherapie durchgeführt wird. Sexualstraftäter, die keine Indikation für die Sozialtherapie haben, für die aber ein niedrigschwelliger Behandlungsbedarf nach § 7 StVollzG festgestellt wurde, besteht in der JVA Bremen das Angebot des BPS im Regelvollzug. Diese Gruppentherapie ermöglicht auch die Behandlung von Sexualstraftätern mit kürzeren Strafen. Außerhalb des Vollzugs gibt es nur wenige Therapeuten, die für die ambulante Behandlung von Sexualstraftätern zur Verfügung stehen. Sofern im Einzelfall eine ambulante Einzeltherapie bei einem externen Therapeuten geplant ist, wird dies ermöglicht . Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Anfrage wie folgt: 1. Wie viele im Zeitraum von 2008 bis 2011 aufgrund von §§ 174 bis 184 f StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) in Bremen verurteilte Straftäter haben ihre Haftstrafe im geschlossenen Vollzug, wie viele im offenen Vollzug verbüßt bzw. verbüßen sie dort noch? Sexualstraftäter Gesamtzahl mit Im geschlosse- Im offenen Stichtag Freiheitsstrafe (FS) nen Vollzug Vollzug 31. Dezember 2008 26 in FS 26 0 31. Dezember 2009 19 in FS 19 0 31. Dezember 2010 28 in FS 27 1 31. Dezember 2011 16 in FS 15 1 8. März 2012 13 in FS 12 1 Gesamtzeitraum 102 in FS*) 99*) 3 *) Einschließlich Mehrfachnennungen bei Straftätern, die an mehren Stichtagen erfasst wurden. ––––––– 1) Lösel, F. & Bender, D. (1997). Straftäterbehandlung: Konzepte, Ergebnisse, Probleme. In M. Steller & R. Volbert (Hrsg.). Psychologie im Strafverfahren: Ein Handbuch (S. 171-204).; Lösel, F., Köferl, P. & Weber, F. (1987). Meta-Evaluation der Sozialtherapie: qualitative und quantitative Analysen zur Behandlungsforschung in sozialtherapeutischen Anstalten des Justizvollzugs. Egg, R., Pearson, F. S., Cleland, C. M. & Lipton, D. S. (2001). Evaluation von Straftäterbehandlungsprogrammen in Deutschland: Überblick und Meta-Analyse. In G. Rehn, B. Wischka, F. Lösel & M. Walter (Hrsg.). Behandlung „gefährlicher Straftäter“: Grundlagen, Konzepte, Ergebnisse (S. 321-347) — 3 — Die Erhebung erfasst nur Gefangene, die an den Stichtagen im geschlossenen oder offenen Vollzug untergebracht waren bzw. sind. Da die Sexualstraftäter eher Strafen von über einem Jahr zu verbüßen haben, sind einige mehrfach erfasst . Im offenen Vollzug sind für den Gesamtzeitraum nur drei Gefangene benannt , insgesamt waren dort aber sieben Gefangene untergebracht. Wegen der eher kurzen Verweildauer im offenen Vollzug wurden an den Stichtagen nur drei Gefangene erfasst. 2. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Unterbringung im offenen bzw. geschlossenen Vollzug bei Sexualstraftätern? Die Prüfung der Aufnahme von Sexualstraftätern in den offenen Vollzug erfolgt als Einzelfallprüfung gemäß § 10 StVollzG und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften . Danach kann eine Unterbringung dort nur erfolgen, wenn der Gefangene den besonderen Anforderungen des offenen Vollzugs genügt. Namentlich darf nicht zu befürchten sein, dass er sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeit des offenen Vollzugs zu Straftaten missbrauchen werde. Die bei Sexualstraftätern anzustellende besonders gründliche Prüfung ist über eine allgemeine Verfügung geregelt. Danach ist die Entscheidung über die Eignung eines Sexualstraftäters für den offenen Vollzug ausschließlich der Anstaltsleitung zugewiesen. Die Unterbringung im offenen Vollzug setzt regelmäßig eine positiv verlaufene Behandlung im geschlossenen Vollzug sowie erfolgreich absolvierte Lockerungen voraus. 3. Auf welche Weise und bei wie vielen Gefangenen erfolgt die Behandlung/Therapie von Sexualtätern im bremischen Strafvollzug? Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 StVollzG muss der Vollzugsplan zunächst eine Angabe zu der Behandlung in einer sozialtherapeutischen Anstalt enthalten. Sofern eine Indikation für eine Sozialtherapie getroffen ist, wird diese in niedersächsischen Einrichtungen vollzogen, da die JVA Bremen bisher über keine eigene Sozialtherapie verfügt. Die Gefangenen, bei denen keine Sozialtherapie angezeigt ist, aber ein therapeutischer Behandlungsbedarf nach § 7 Abs. 2 Nr. 6 StVollzG besteht, erhalten in der JVA Bremen eine Behandlungsmaßnahme nach dem Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS). Das BPS ist ein therapeutisches Gruppenprogramm, welches in besonderer Art und Weise geeignet ist, Sexualstraftäter im Strafvollzug zu behandeln. Gefangene, die aufgrund mangelnder sprachlicher Fähigkeiten, zu kurzer Haftdauer, fehlender kognitiver Fähigkeiten oder besonderer in der Person des Gefangenen liegenden Gegenindikatoren (z. B. hohe Psychopathie), für eine Gruppentherapie nicht geeignet sind, werden in Einzelsitzungen, bei Bedarf mit Dolmetscher, behandelt. Auch diese Behandlungsform orientiert sich inhaltlich eng am BPS. Die Gefangenen werden in der Regel im geschlossenen Vollzug auf der Vollzugsabteilung 23 (Abteilung für besondere Betreuung und Behandlung) durch geschultes Fachpersonal behandelt. Die Therapiesitzungen finden auf der Station statt und werden von einem Psychologen geleitet und von einem Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes begleitet. Die Sitzungen finden einmal wöchentlich statt, sodass sich eine Behandlungsdauer von etwa einem Jahr ergibt. In dem Zeitraum 2008 bis März 2012 haben 30 Sexualstraftäter in der JVA Bremen die Behandlungsindikation für das BPS als Gruppentherapie erhalten. Davon haben 18 die Therapie absolviert und 12 eine Behandlung – einige nur zunächst – verweigert. Acht Gefangene haben an einer internen Einzelbehandlung teilgenommen. 4. Bei wie vielen Gefangenen erfolgt die Behandlung/Therapie von Sexualstraftätern außerhalb des Strafvollzuges ambulant? Wo werden Gefangene behandelt , und wie gestaltet sich diese Behandlung/Therapie? Grundsätzlich bietet der Strafvollzug in Bremen die Behandlung von Sexualstraftätern im geschlossenen Vollzug an. Zum einen spricht eine Behandlungsindikation in der Regel gegen die Gewährung von Vollzugslockerungen. Zum anderen verfügt die JVA Bremen über spezialisierte Psychologen und ermöglicht insbesondere durch die Gruppentherapien mit anderen Sexualstraftätern spezifische Behandlungsansätze, die in Einzelbehandlungen durch Therapeuten außerhalb des Vollzuges nicht darstellbar sind. — 4 — In Einzelfällen wird bei besonderen Bedarfslagen die Behandlung jedoch im Rahmen des Übergangsmanagement in einem ambulanten externen Setting fortgesetzt . Dies kann z. B. notwendig sein, wenn die Haftzeit für die interne Behandlung nicht ausreicht. Ambulante Behandlungsmöglichkeiten werden sowohl durch die sozialen Dienste der Justiz als auch von freien Trägern angeboten . Ein Teil der ambulanten Gruppenangebote orientiert sich ebenfalls an dem BPS. Bei ambulanten externen Einzeltherapien besteht die Möglichkeit einer Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (§ 1 PsychThG) bei approbierten Psychotherapeuten oder einer Therapie bei nicht approbierten Psychologen, die in der Regel über psychotherapeutische Zusatzqualifikationen zur Durchführung von Einzeltherapie verfügen. In dem Zeitraum von 2008 bis März 2012 haben drei Gefangene im Rahmen des Übergangsmanagement während der Haft mit einer ambulanten externen Psychotherapie begonnen. 5. Wie viele im Zeitraum von 2008 bis 2011 verurteilte Sexualstraftäter befanden/ befinden sich im Maßregelvollzug im Klinikum Bremen-Ost? Zwischen 2008 und 2011 befanden sich sieben verurteilte Sexualstraftäter im Maßregelvollzug gemäß §§ 63/64 StGB. Alle sieben verurteilten Sexualstraftäter befinden sich aktuell noch im Maßregelvollzug. 6. Wie hat sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Zwangsbehandlungen auf die Behandlung ausgewirkt? Drei Patienten verweigern eine medikamentöse Behandlung und können aufgrund der BVerfG-Entscheidung nicht gegen ihren Willen behandelt werden. 7. Wie viele entlassene Sexualstraftäter (bitte darstellen, inwieweit es sich um Entlassene aus dem Bremer Vollzug bzw. aus dem Vollzug eines anderen Bundeslandes handelte) waren seit 2008 im Programm HEADS? Wie viel Personal wird für HEADS eingesetzt, und bei welchen Behörden? Seit Erlass der HEADS-Konzeption im Jahr 2008 wurden durch die HEADSZentralstelle im LKA Bremen insgesamt 77 Probanden in das Programm aufgenommen und betreut. Von diesen 77 Probanden wurden 39 Probanden durch ein Bremer Gericht und 38 Probanden durch Gerichte aus anderen Bundesländern verurteilt. Ergänzend hat die Zentralstelle seit 2008 temporär 18 Probanden aus anderen Bundesländern betreut. Aktuell werden in Bremen 29 und in Bremerhaven sieben HEADS-Probanden betreut. Der Personalbedarf beträgt für die Polizei Bremen durchschnittlich 60 Wochenstunden und für Bremerhaven durchschnittlich 16 Wochenstunden. Im Geschäftsbereich des Senators für Justiz und Verfassung sind für die Mitarbeit in HEDAS Arbeitskraftanteile im Umfang von vier Wochenstunden bei der Staatsanwaltschaft vorgesehen. Die Arbeitskraftanteile der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht und der sozialen Dienste der Justiz (Bewährungshilfe und Führungsaufsicht) für ihre Mitarbeit in HEADS werden nicht gesondert ausgewiesen. 8. Welche Erfahrungen wurden mit HEADS gemacht? Gibt es Rückfälle? Mit der Umsetzung des Konzepts HEADS wurde bereits darauf hingewiesen, dass es trotz der neuen Konzeption und des damit verbundenen Aufbaus einer zielgerichteten Sozialkontrolle auch weiterhin zu Rückfällen gefährlicher Sexualstraftäter kommen kann. Das HEADS-Konzept stellt nach Auffassung aller beteiligten Stellen eine umfassende Möglichkeit dar, das Risikomanagement im Zusammenhang mit gefährlichen Sexualstraftätern entscheidend zu verbessern. Lediglich vier der 77 bislang betreuten Probanden verweigerten eine Zusammenarbeit im Sinne der Konzeption. Seit Erlass der HEADS-Konzeption wurde im Bundesland Bremen kein HEADS-Proband wegen einer erneut begangenen einschlägigen Sexualstraftat verurteilt. Druck: Anker-Druck Bremen