— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 368 S (zu Drs. 18/336 S) 13. 08. 13 Mitteilung des Senats vom 13. August 2013 Vergabepolitik und Beschäftigungsverhältnisse in der Bremer Abfallwirtschaft – wie viel Gewinn lässt sich mit dem Müll der Bremerinnen/Bremer erwirtschaften? Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/336 S eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: I. Beschäftigungsverhältnisse bei der Entsorgung Nord GmbH, vormals Bremer Entsorgungsbetriebe 1. Wie haben sich die Anzahl der Beschäftigten und die Personalkosten bei der ENO seit 1998 entwickelt? Nach Angaben der Entsorgung Nord GmbH hat sich die Anzahl der Beschäftigten von 699 im Jahr 1998 auf 362 im Jahr 2013 reduziert. Zur Entwicklung der Personalkosten bei der Entsorgung Nord GmbH liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. 2. Wie hat sich im selben Zeitraum die Altersstruktur der Belegschaft entwickelt ? Dem Senat liegen hierüber keine Kenntnisse vor. 3. Zu welchem Anteil wird bei der ENO nach Tarif bezahlt? Nach Angaben der Entsorgung Nord GmbH werden 100 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt. 4. Welche Summen zahlte die Stadtgemeinde (Sondervermögen Abfall) seit 1998 jährlich für die Abfuhr und Entsorgung der verschiedenen Abfallfraktionen an die ENO? Tabellarische Auflistung der getätigten Zahlungen für die wesentlichen Abfallfraktionen Rest- und Bioabfall (nur die Abfuhr) und Sperrmüll (Abfuhr und Entsorgung) für den Zeitraum 1. Juli 1998 bis 31. Dezember 2012. Restmüll- Sperrmüllabfuhr und Bioabfallabfuhr und -entsorgung 1998 7 710 281,57 ‡ 3 476 151,79 ‡ (sechs Monate) (sechs Monate) 1999 15 923 708,44 ‡ 6 952 301,58 ‡ 2000 15 717 112,32 ‡ 6 952 301,58 ‡ 2001 14 827 464,48 ‡ 6 952 301,58 ‡ 2002 15 383 494,56 ‡ 7 230 393,65 ‡ 2003 15 383 494,56 ‡ 7 902 113,37 ‡ 2004 15 390 889,56 ‡ 7 902 113,37 ‡ — 2 — Restmüll- Sperrmüllabfuhr und Bioabfallabfuhr und -entsorgung 2005 15 196 432,68 ‡ 7 803 065,91 ‡ 2006 15 568 405,56 ‡ 8 016 141,09 ‡ 2007 15 768 427,08 ‡ 7 892 651,39 ‡ 2008 16 168 550,28 ‡ 8 113 062,54 ‡ 2009 13 823 940,72 ‡ 6 525 024.65 ‡ 2010 13 627 879,20 ‡ 6 186 236,87 ‡ 2011 13 454 937,12 ‡ 6 270 091,85 ‡ 2012 13 644 648,84 ‡ 6 413 204,19 ‡ Für die Jahre 1998 bis 2001 wurden die DM-Beträge zur besseren Vergleichbarkeit in Euro umgerechnet. 5. An welche Subunternehmen vergibt die ENO Aufträge aus dem Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft, und inwiefern steht die Vergabe an Dritte im Zusammenhang mit dem Personalabbau bei der ENO? Die ENO vergibt Unteraufträge aus den von der Stadtgemeinde beauftragten Leistungen an die Unternehmen Nehlsen GmbH & Co. KG, Karl Siedenburg GmbH & Co. KG, Becker & Brügesch Entsorgungs GmbH, Ökonet gGmbH und EFIBA Handelsgesellschaft mbH. Über die Geschäftspolitik der ENO kann der Senat keine Auskunft erteilen. 6. Verfügt der Senat über Kenntnisse bezüglich der Beschäftigungsverhältnisse bei den von der ENO beauftragten Subunternehmen? Falls nein, wann und wie setzt sich der Senat dafür ein, im Sinne einer sozialverträglichen und an den Standards „Guter Arbeit“ orientierten Vergabepolitik bessere Kontrollmöglichkeiten auch im Bereich der Subunternehmen der kommunalen Abfallwirtschaft zu erreichen? Nach Angaben der Entsorgung Nord GmbH werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Subunternehmens Nehlsen GmbH & Co. KG nach betrieblichen Regelungen und Vereinbarungen vergütet. Diese Vergütungen liegen oberhalb des Tarifvertrages für Güterkraftverkehr in Bremen. Der aktuelle tarifliche Mindestlohn in der Abfallwirtschaft von 8,68 ‡ pro Stunde wird von allen Subunternehmen gezahlt. II. Beschäftigungsverhältnisse bei der Nehlsen GmbH & Co. KG, vormals RNO 7. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten bei der RNO bzw. bei der Nehlsen GmbH & Co. KG im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft seit 1998 entwickelt? Dem Senat liegen keine detaillierten Kenntnisse darüber vor, wie sich die Anzahl der im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft Beschäftigten entwickelt hat. Nach Angaben der RNO Reinigungsservice Nord GmbH & Co. KG ist die Zahl der insgesamt im Unternehmen Beschäftigten von 0 im Jahr 1998 auf 115 im Jahr 2013 angestiegen. Nach Angaben der Nehlsen GmbH & Co. KG hat sich die Zahl der insgesamt in Bremen im Unternehmen Beschäftigten um 72 Beschäftigte, von 875 im Jahr 1998 auf 947 im Jahr 2013 erhöht. 8. Wie stellt sich die Altersstruktur der Belegschaft dar? Dem Senat liegen hierüber keine Kenntnisse vor. 9. Zu welchem Anteil und nach welchem Tarif werden Festangestellte bei der Nehlsen GmbH & Co. KG in der Abfuhr und Entsorgung bezahlt? Nach Angaben der Nehlsen GmbH & Co. KG werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach betrieblichen Regelungen und Vereinbarungen vergütet. Diese Vergütungen liegen oberhalb des Tarifvertrages für Güterkraftverkehr in Bremen. — 3 — 10. Wie stellt sich diese Entlohnung im Vergleich zur ENO dar? Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 3 und 9. 11. Wie viele Leiharbeiterinnen/Leiharbeiter (Arbeitnehmerüberlassung) werden bei der Nehlsen GmbH & Co. KG im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft beschäftigt, und nach welchem Tarif werden sie bezahlt? Nach Angaben der Nehlsen GmbH & Co. KG erfolgt der Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zur Abdeckung von Auftragsspitzen. Die Leiharbeitsquote im Unternehmen insgesamt beträgt 7,7 %. Nach einer erfolgreichen Beschäftigungsdauer von einem Jahr erfolgt die Übernahme in die Nehlsen GmbH & Co. KG. Nach Auskunft der Firma Nehlsen wird für die Leiharbeitskräfte der Mindestlohn der Entsorgungsbranche gezahlt. 12. Welche Summen zahlte die Stadtgemeinde (Sondervermögen Abfall) seit 1998 jährlich für die Abfuhr und Entsorgung der verschiedenen Abfallfraktionen an die RNO bzw. die Nehlsen GmbH & Co. KG? Die Reinigungsservice Nord GmbH & Co. KG, vormals RNO, war und ist kein Vertragspartner der Stadtgemeinde für Leistungen in der kommunalen Abfallwirtschaft, insofern hat die Stadtgemeinde seit 1998 keine Zahlungen geleistet. Die Zahlungen an die Nehlsen GmbH & Co. KG für die wesentlichen Abfallfraktionen Restmüll, Bioabfall und Sperrmüll (nur die Abfuhr) für den Zeitraum 1999 bis 2012 sind nachfolgend tabellarisch aufgelistet . Für das Jahr 1998 sind keine Unterlagen mehr verfügbar. Restmüllabfuhr Bioabfallabfuhr Sperrmüllabfuhr 1999 974 606,55 ‡ 464 283,81 ‡ 288 408,84 ‡ 2000 1 079 952,40 ‡ 488 586,58 ‡ 288 408,84 ‡ 2001 1 110 408,98 ‡ 531 518,60 ‡ 288 408,84 ‡ 2002 1 105 549,85 ‡ 576 113,98 ‡ 288 408,84 ‡ 2003 1 157 729,18 ‡ 638 629,65 ‡ 304 165,20 ‡ 2004 1 149 791,20 ‡ 665 218,47 ‡ 304 165,20 ‡ 2005 1 131 990,57 ‡ 695 393,91 ‡ 304 165,20 ‡ 2006 1 208 856,93 ‡ 781 524,66 ‡ 361 806,26 ‡ 2007 1 237 250,58 ‡ 825 215,33 ‡ 378 590,28 ‡ 2008 1 209 087,25 ‡ 845 210,30 ‡ 378 590,28 ‡ 2009 1 289 675,17 ‡ 924 314,06 ‡ 408 230,88 ‡ 2010 1 281 113,40 ‡ 935 152,83 ‡ 408 230,88 ‡ 2011 1 280 532,66 ‡ 948 545,71 ‡ 408 230,88 ‡ 2012 1 263 930,46 ‡ 977 903,40 ‡ 374 105,28 ‡ Für die Jahre 1999 bis 2001 wurden die DM-Beträge zur besseren Vergleichbarkeit in Euro umgerechnet. 13. An welche Subunternehmen vergibt die Nehlsen GmbH & Co. KG Aufträge aus dem Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft? Die Nehlsen GmbH & Co. KG vergibt Unteraufträge aus den von der Stadtgemeinde beauftragten Leistungen an die Unternehmen Entsorgung Nord GmbH und RNO Reinigungsservice Nord GmbH & Co. KG. 14. Verfügt der Senat über Kenntnisse bezüglich der Beschäftigungsverhältnisse bei den von der Nehlsen GmbH & Co. KG beauftragten Subunternehmen ? Falls nein, wann und wie setzt sich der Senat dafür ein, im Sinne einer sozialverträglichen und an den Standards „Guter Arbeit“ orientierten Vergabepolitik bessere Kontrollmöglichkeiten auch im Bereich der Subunternehmen der kommunalen Abfallwirtschaft zu erreichen? Nach Angaben der Nehlsen GmbH & Co. KG erfolgt die Vergütung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Subunternehmens Entsorgung Nord — 4 — GmbH nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), wie auch aus der Antwort zu Frage 3 hervorgeht. Der aktuelle tarifliche Mindestlohn in der Abfallwirtschaft von 8,68 ‡ pro Stunde wird von allen Subunternehmen gezahlt. Damit entsprechen die von den Subunternehmern der Nehlsen GmbH & Co. KG gezahlten Löhne auch den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes. III. Zuständigkeiten für die Abfuhr des Mülls in der Stadtgemeinde 15. Für welche Stadtteile war die ENO im Jahr 1998 mit der Abfuhr des Mülls beauftragt? Die ENO war im Jahr 1998 (ab 1. Juli) mit der Abfuhr des Mülls im Stadtgebiet südlich der Lesum beauftragt. 16. Für welche Stadtteile ist die ENO heute mit der Abfuhr des Mülls beauftragt ? Die ENO ist heute mit der Abfuhr des Mülls im Stadtgebiet südlich der Lesum beauftragt. 17. Welche Unternehmen übernehmen im Jahr 2013 die restlichen Stadtteile? Mit der Abfuhr des Mülls im Stadtgebiet nördlich der Lesum (restliche Stadtteile ) ist die Firma Nehlsen GmbH & Co. KG beauftragt. IV. Gewinne der Abfallwirtschaft in Bremen 18. Ist es zutreffend, dass die Leistungsvergütung aus dem Sondervermögen Abfall unabhängig von den tatsächlichen betrieblichen Kosten gewährt wird? Die im Rahmen von Ausschreibungen ermittelten Leistungspreise sind die Grundlage für die anschließende Leistungsvergütung. Die tatsächlichen betrieblichen Kosten der beauftragten Unternehmen sind in diesem Fall für die Leistungsvergütung irrelevant. Für vier Leistungsverträge mit der ENO wurde 2008 eine vertraglich vereinbarte Preisüberprüfung durchgeführt und die vertraglichen Preise nach Preisrecht (Selbstkostenerstattungsprinzip) neu festgelegt. 19. Ist es zutreffend, dass sowohl bei der ENO als auch bei den anderen beauftragten Unternehmen die Personalkosten verringert wurden, die Leistungsvergütung aber angestiegen ist? Über die mögliche Verringerung der Personalkosten liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Für die beauftragten Unternehmen unterliegen die Personalkosten als Kalkulationsparameter dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis . Abgeleitet aus den Antworten zu den Fragen 4, 12 und 18 ist festzustellen , dass sich die Leistungsvergütung im Betrachtungszeitraum uneinheitlich entwickelt hat. 20. Ist es zutreffend, dass mit der Verwertung von sogenannten Sekundärrohstoffen heute viel höhere Erlöse realisiert werden können als noch 1998? Die Preise für Sekundärrohstoffe sind seit 1998 stärker als z. B. für Konsumgüter gestiegen. Die Preissteigerungen für die einzelnen Sekundärrohstoffsorten fallen allerdings sehr unterschiedlich aus und darüber hinaus sind die Preise insgesamt ausgesprochen volatil. 21. Ist es zutreffend, dass im Zuge der Privatisierung der Abfallentsorgung eine Senkung der Gebühren versprochen wurde, nun aber eine Erhöhung droht? Nein. Die letzte Erhöhung der Abfallgebühren erfolgte im Jahr 1996 und nach der Privatisierung erfolgte im Jahr 2006 eine Senkung um 2,5 %. Seit 17 Jahren sind somit die Abfallgebühren nicht erhöht worden. Der Lebenshaltungsindex ist im Vergleich dazu um ca. 28 % gestiegen. In der Senatsvorlage vom 8. Juli 1997 zu den Zielen der Privatisierung heißt es, „. . . dass die Entsorgungskosten und damit die Gebührenbelastung unter Wahrung der hohen ökologischen Standards langfristig auf einem verträglichen Niveau gehalten werden können, . . .“. — 5 — 22. Wie viel Gewinn machen die einzelnen mit der kommunalen Abfallwirtschaft beauftragten Entsorger im Jahr (bitte aufschlüsseln für die Jahre ab 1998)? Für die Jahre, in denen die Stadtgemeinde Bremen Geschäftsanteile an der ENO inne hatte, liegen folgende Daten vor: 1998 Jahresfehlbetrag - 6,92 Mio. DM 1999 Jahresfehlbetrag - 6,77 Mio. DM 2000 Jahresfehlbetrag - 2,47 Mio. DM 2001 Bilanzgewinn + 489 T‡ 2002 Bilanzgewinn + 3 099 T‡ Für die Folgejahre liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Dem Senat liegen keine Informationen über die Gewinne der anderen Entsorgungsfirmen vor. 23. Ist es zutreffend, dass zwischen der ENO und der Nehlsen AG ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen wurde? Dem Senat liegen hierüber keine Kenntnisse vor. 24. Welche jährlichen Summen hat die ENO aus dem Geschäftsfeld kommunale Abfallentsorgung seit 1998 an den Mutterkonzern Nehlsen abgeführt, welchen Anteil daran hat die Auflösung des Stammkapitals? Dem Senat liegen hierüber keine Kenntnisse vor. 25. Wenn Frage 22 bis 24 nicht beantwortet werden können: Inwiefern und auf welcher Grundlage kann der Senat ausschließen, dass die angedachte Gebührenerhöhung für die Müllentsorgung um 15 % nicht zulasten der Allgemeinheit die Profite einzelner Konzerne erhöht? Die geplante Erhöhung der Abfallgebühren zum 1. Januar 2014 basiert auf dem in der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie einstimmig beschlossenen Wirtschafs- und Finanzplan 2014 ff. des Sondervermögens kommunale Abfallentsorgung (SV Abfall ). In den Wirtschaftsplan fließen nur Kosten ein, die vertraglich geregelt und gebührenrechtlich zulässig sind. V. Auslaufende Konzessionen und Rekommunalisierung 26. In welchem Zeitraum wird die Ausschreibung, Angebotsprüfung und schließlich die Vergabe der Konzessionen für die Jahre ab 2018 vonstatten gehen? Für die Jahre ab 2018 werden für die Abfallentsorgung keine Konzessionen seitens der Stadtgemeinde vergeben. Die Zielsetzungen der kommunalen Abfallwirtschaft sind für die 18. Legislaturperiode im Koalitionsvertrag auf den Seiten 25 und 26 definiert. In diesem Rahmen soll auch geprüft werden , ob eine Rekommunalisierung sinnvoll ist. Ob und in welchem Umfang operative Leistungen der kommunalen Abfallwirtschaft ausgeschrieben und vergeben werden, kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Sofern Aufgaben an Dritte vergeben werden, wird eine fristgerechte Ausschreibung sichergestellt. 27. Welche Einnahmen ergaben sich durch die Privatisierung der Abfallwirtschaft für die Stadtgemeinde Bremen? Die Veräußerungserlöse für die Gesellschaftsanteile der Entsorgung Nord GmbH, der Abfallbehandlung Nord GmbH, der Kompostierung Nord GmbH und der Schadstoffentsorgung Nord GmbH betrugen insgesamt 176,9 Mio. DM. 28. Hat die ENO seit 1998 größere Vermögenswerte (Liegenschaften, Grundstücke usw.) an Dritte oder den Mutterkonzern verkauft oder verpachtet, und wenn ja, in welchem Umfang und um welche Vermögenswerte handelt es sich? Dem Senat liegen hierüber keine Kenntnisse vor. — 6 — 29. Ist es zutreffend, dass 2018 eine Rekommunalisierung der ENO zum Buchwert möglich wäre? Grundsätzlich ist ein Kauf bzw. eine Beteiligung an der Entsorgung Nord GmbH im Jahr 2018 durch die Stadtgemeinde, auch zum Buchwert, möglich . 30. Kann der Senat abschätzen, wie viel eine solche Rekommunalisierung der ENO kosten würde? Dazu sind bisher keine Kostenschätzungen vorgenommen worden. 31. Welche Vorteile hätte eine „Müllabfuhr in Bürgerhand“ für die a) Beschäftigungsverhältnisse in der Abfallwirtschaft, b) Wertschöpfung für die öffentlichen Haushalte, c) Gebührenstabilität für die Bevölkerung und ansässiges Gewerbe? Die Verantwortung für eine sichere, ökologisch hochwertige und ressourceneffiziente Abfallwirtschaft liegt in Deutschland seit Jahrzehnten in den Händen der Kommunen. So hat auch die Stadtgemeinde Bremen, unabhängig von der Gestaltung der operativen Durchführung, die Verantwortung für die kommunale Abfallentsorgung. Die Auswertung der Erfahrungen mit der Aufgabenverteilung: strategische Steuerung in kommunaler Verantwortung – operatives Geschäft der Müllabfuhr in der Verantwortung privater Dritter hat jedoch gezeigt, dass damit sowohl ein Verlust an operativem Know-how bei der Kommune als auch von Transparenz einhergeht. Aus diesem Grund soll geprüft werden, ob nach Auslaufen der Privatisierungsverträge im Jahr 2018 eine Rekommunalisierung der Abfallsammlung sinnvoll ist. Generell bietet die öffentliche Hand attraktive Arbeitsplätze, in Kommunen mit einem eigenen Abfallwirtschaftsbetrieb auch im Bereich der Abfallwirtschaft . Auch der Ausbildung junger Menschen in zukunftsfähigen Berufen kommt eine große Rolle zu. Gerade in der Abfallwirtschaft hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Anforderung an berufliche Qualifikation enorm gewandelt; kommunale Betriebe bieten dort hochwertige Ausbildungsplätze . Dabei unterliegen die Arbeitsplätze in einem kommunalen Betrieb ebenso wie in einem privaten Betrieb der Notwendigkeit der möglichst effizienten Gestaltung insbesondere gerade hinsichtlich der Finanzierung aus dem Gebührenhaushalt . Die kommunale Abfallentsorgung wird über Abfallgebühren finanziert, die nach den Maßgaben des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes zu kalkulieren sind. Für eine unmittelbare Wertschöpfung für den öffentlichen Haushalt gibt es deshalb keinen Spielraum, auch nicht für eine für außerhalb der Tarifregelungen sowie der gesetzlichen Regelungen liegende Gestaltung der Rahmenbedingungen der Beschäftigungsverhältnisse. Die Gebührenstabilität hängt von Effizienz und Effektivität der erbrachten Leistungen ab, Kostenentwicklungen können bei einer Rekommunalisierung ebenso wie bei einer erneuten Ausschreibung der Leistungen entstehen und zu Gebührenerhöhungen führen. Allerdings könnten die Bürgerinnen und Bürger von etwaigen Effizienzsteigerungen in einem kommunalen Betrieb direkter partizipieren. — 7 — — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen