— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 369 S (zu Drs. 18/361 S) 13. 08. 13 Mitteilung des Senats vom 13. August 2013 Erfahrungen mit dem „Kulturticket Bremen“ Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/361 S eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen in Bremen sind im Besitz eines Kulturtickets („Grüne Karte“), und wie hat sich diese Zahl seit Einführung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie häufig wurde das Kulturticket von den Berechtigten genutzt , wie viele Karten wurden seit der Einführung des Kulturtickets reserviert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Welchen Anteil am Gesamtpublikum machen Kulturticketbesitzer durchschnittlich aus? Das „Kulturticket“ bezeichnet die Möglichkeit für Menschen mit geringem Einkommen , Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen zu einem Preis von 3 ‡ zu erwerben. Für den Senat ist das Kulturticket ein Instrument in einem ganzen Bündel von sozialintegrativen Maßnahmen, Menschen in schwierigen Lebenslagen die Partizipation am kulturellen Leben der Stadt zu ermöglichen. So sind etwa Veranstaltungen wie „La Strada“ und die Breminale, eine Reihe von Angeboten der Stadtkultur und bestimmte Projekte der Kultureinrichtungen zu nennen, bei denen entweder gar keiner oder nur ein sehr geringer Eintritt erhoben wird. Da das Kulturticket nur eine Zugangshürde – nämlich den Preis – abbaut, ist es als flankierendes Instrument zu sehen (siehe dazu auch Frage 6). Um das Kulturticket nutzen zu können, ist der Nachweis über die „Grüne Karte“ nötig. Dabei handelt es sich um einen vom JobCenter Bremen und den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste ausgestellten Berechtigungsnachweis , der an Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger auf Nachfrage ausgegeben wird. Nach Angaben des JobCenters gab es im Juni 2013 52 996 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Anspruch auf eine „Grüne Karte“. In den Vorjahren (Stand jeweils im Juni) waren dies 52 329 (2012) und 54 1587 (2011). Wie viele Karten tatsächlich ausgegeben werden wird weder vom JobCenter Bremen noch von den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste erfasst. Ausgegeben wird die „Grüne Karte“ in den Eingangszonen der sechs JobCenterGeschäftsstellen sowie beim Service und den Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeitern des Fachdienstes Soziales der sechs Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste. Gemäß einer Verabredung auf Arbeitsebene zwischen dem Senator für Kultur und den JobCentern weisen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Kundinnen und Kunden gezielt auf die Angebote des Kulturtickets hin. Dieser Nachweis ist bei der Reservierung oder beim Erwerb einer ermäßigten Eintrittskarte im Sinne des „Kulturtickets“ vorzulegen. Berechtigt zum Erwerb sind Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II; umgangssprachlich „Hartz IV“), Sozialhilfe (SGB XII Kapitel 3, Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. SGB XII, Kapitel 4, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). — 2 — Dabei wird darauf hingewiesen, dass manche Einrichtungen ihre Daten jahresbezogen , andere spielzeitbezogen erheben. Einzelne Kulturträger haben eigenen Angaben zufolge mangels detaillierter Datenerhebung nur Schätzwerte angegeben. Der Senator für Kultur hat darum gebeten, dass diese zukünftig konkret erfasst werden. Eingeführt wurde das Kulturticket im Januar 2010 als ein reines Restkartenmodell . Es beteiligten sich fünf Kultureinrichtungen (Theater Bremen, Bremer Philharmoniker, Bremer Shakespeare Company, Deutsche Kammerphilharmonie Bremen und Schwankhalle). Eintrittskarten konnten gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises , der sogenannten Grünen Karte ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse für 3 ‡ erworben werden. Die Resonanz war im ersten Halbjahr nach der Einführung – also im Sommer 2010 – sehr zurückhaltend, sodass seitens des Senators für Kultur entschieden wurde, frühzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten. Gemeinsam mit dem Gründungslabor „Professionals in the Arts“ der Hochschule für Künste wurden ein Reservierungssystem und Werbemaßnahmen entwickelt . Verfolgt wurden damit mehrere Ziele: Zum einen sollte das Kulturticket für die Nutzerinnen und Nutzer verlässlicher und planbarer werden, zum anderen sollte die Hemmschwelle, an der Abendkasse nach dem Kulturticket zu fragen , verringert werden. Das Ziel war ein Zugang, der eine soziale Stigmatisierung vermeidet. Darüber hinaus sollte das Angebot bekannter gemacht, bequemer nutzbar und zugänglicher werden. Dazu wurden gezielt in den JobCentern und den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste Flyer und Plakate ausgelegt. Eine neue Homepage enthielt neben dem Veranstaltungskalender auch eine Übersicht über das bremische Kulturangebot inklusive einer Darstellung weiterer Ermäßigungen. In der Folge wurden zwei Zugangsmöglichkeiten zum Kulturticket (Abendkasse und Reservierung) eröffnet. Das Reservierungssystem ging im Februar 2011 an den Start. Das Restkartensystem wurde beibehalten, sodass es möglich ist, Karten sowohl an der Abendkasse als auch mit vorheriger Reservierung zu erhalten. Ein direkter Erwerb an der Abendkasse ist, anders als vom Fragesteller dargestellt, also nicht nur möglich, sondern wird auch nachgefragt. Die eingeleiteten Maßnahmen waren erfolgreich: Bereits zum Jahresende 2011 bzw. zum Ende der Spielzeit 2011/2012 war ein deutliches Anziehen der Nutzungszahlen zu beobachten, die sich von rund 100 in 2010 auf etwa 1 000 verzehnfachten . Über das Reservierungssystem sind seit der Einführung im Februar 2011 bis Ende 2012 insgesamt 238 Karten reserviert worden (2011: 125, 2012: 113). Der überwiegende Teil der Nutzungen liegt damit an der Abendkasse. Für das laufende Jahr bzw. die Spielzeit 2012/2013 liegen die Daten noch nicht vollständig von allen Kultureinrichtungen vor, sodass eine unterjährige Darstellung keinen Sinn macht. Der Senator für Kultur wird darüber 2014 in der Kulturdeputation berichten und gegebenenfalls auch weitere Werbemaßnahmen vorschlagen . Nach der ersten Erhebung kann prognostiziert werden, dass sich die Nutzung in etwa auf Vorjahresniveau bewegen wird. Kultureinrichtung – Jahr 2012 bzw. Spielzeit 2011/2012 Spielzeit Gesamtbesucher Theater Bremen 584 165 589 Bremer Philharmoniker 104 63 309 Schwankhalle (inklusive Steptext) 431 (Jahr 2012) 21 252 Bremer Shakespeare Company 89 24 066 (Umbau) — 3 — Kultureinrichtung – Jahr 2012 bzw. Spielzeit 2011/2012 Spielzeit Gesamtbesucher Deutsche Kammerphilharmonie 5 (ca.-Angabe) 34 533 Schnürschuh 15 (ca.-Angabe) 11 851 Bürgerhaus Weserterrassen 100 (ca.-Angabe) 25 000 (Jahr 2012) Volkshochschule Keine Inanspruchnahme Hochschule für Künste Keine Inanspruchnahme Lagerhaus ca. 15 145 313 (Jahr 2012) Kulturbüro Bremen-Nord ca. 10 (sechs Veran- 24 878 (Kito (hier: Kito und Kuba) staltungen/Jahr) und Kuba) Schlachthof ca. 10 105 290 Westend Keine Angaben verfügbar Gesamt 1363 Zum Vergleich: Gesamtkarten 2010 ca. 100 2. Welche Kulturinstitutionen nehmen derzeit am Angebot des Kulturtickets teil, wann sind diese Institutionen dem Kulturticket beigetreten, und wie lange ist die Teilnahme geplant? Welche Kulturinstitutionen, die früher am Kulturticket Bremen beteiligt gewesen sind, sind aus dem Kulturticket mittlerweile wieder ausgetreten, und warum? Folgende Kultureinrichtungen nehmen am „Kulturticket“ teil: > Bremer Philharmoniker, > Theater Bremen, > Bremer Shakespeare Company, > Schwankhalle Bremen, > Steptext Dance Project, > Bremer Volkshochschule, > Kulturwerkstatt Westend, > Kulturbüro Bremen-Nord mit den vier Einrichtungen Bürgerhaus „Gustav Heinemann“; Kulturbahnhof, Kito und Overbeck-Stiftung, > Hochschule für Künste, > Kulturzentrum Lagerhaus, > Schlachthof, > Schnürschuh Theater. Gestartet wurde das Kulturticket am 1. Januar 2010 als reines Restkartenmodell in fünf Bremer Kultureinrichtungen (Theater Bremen, Bremer Philharmoniker, Schwankhalle, Bremer Shakespeare Company und Deutsche Kammerphilharmonie Bremen). Das Kulturbüro Bremen-Nord, Schlachthof, Lagerhaus und die weiteren genannten Einrichtungen kamen in der Folge hinzu. Planungen, aus dem Projekt ausscheiden zu wollen, sind von keiner der teilnehmenden Kultureinrichtungen bekannt, sodass eine Fortsetzung bis auf Weiteres gesichert ist. Das „Kulturticket“ verlassen haben die nicht mehr tätigen Einrichtungen Theatrium , MS „Treue“ und das frühere Packhaus-Theater. Die Deutsche Kammerphilharmonie Bremen hat ihre Beteiligung am Reservierungssystem aus organisatorischen Gründen beendet, nimmt aber noch am Restkartenverkauf teil. Hier werden die Karten zum „Musikerpreis“ von 6 ‡ abgegeben. — 4 — Dem Kulturticket sind jedoch auch Grenzen gesetzt, und zwar insbesondere dann, wenn private Träger beteiligt sind. So berichten Einrichtungen – wie etwa das Kulturbüro Bremen-Nord –, die mit überregionalen Veranstaltungsagenturen zusammenarbeiten, dass sie bei diesen oft auf ein großes Unverständnis stoßen, wenn hochpreisigere Eintrittskarten im Segment von 20 ‡ und mehr für einen Preis von 3 ‡ abgegeben werden sollen; dies ist so gut wie nicht durchsetzbar. 3. Für welche Veranstaltungen der beteiligten Kultureinrichtungen können in welchem Umfang Karten erworben werden, und wie wirkt sich dies auf die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Kultureinrichtung aus? Das „Kulturticket“ kann auf zwei Arten erworben werden: So besteht die Möglichkeit , gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises („Grüne Karte“) in einem der Bremer Bürgerhäuser oder in einer Zweigstelle der Stadtbibliothek Karten im Vorfeld zu reservieren. Diese werden an der Abendkasse abgeholt. Somit entfällt für die Nutzerinnen und Nutzer die Hemmschwelle, sich an der Abendkasse mit der „Grünen Karte“ legitimieren zu müssen. Bei diesem System melden die Kultureinrichtungen eigenverantwortlich, für welche Veranstaltungen sie in welcher Stückzahl Tickets bereitstellen. Die Kontingente werden beim Senator für Kultur in einen zentralen Veranstaltungskalender eingepflegt, der offen über die Homepage www.kulturticket.bremen.de einsehbar ist. Im sogenannten Backend werden, mittels Zugangsdaten und individuellem Passwort geschützt, die Reservierungen durch Bürgerhäuser und Stadtbibliothek vorgenommen. Daneben läuft der Verkauf von Restkarten an der Abendkasse weiter. Diese können 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn gegen Vorlage der „Grünen Karte“ erworben werden. In beiden Fällen wirkt sich das Kulturticket nicht negativ auf die wirtschaftliche Situation der Einrichtungen aus. Beim Reservierungssystem steuern die Kultureinrichtungen selbst, welche Veranstaltungen sie an das System melden und wie viele Tickets sie dafür vorhalten möchten. Eingebürgert hat sich bei vielen Einrichtungen ein Kontingent von zehn Karten pro gemeldete Veranstaltung. Dieses wird in der Regel nicht ausgeschöpft. Auch beim Restkartenverkauf sind keine negativen wirtschaftlichen Effekte bekannt , da hier nur Tickets für 3 ‡ verkauft werden, die bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn noch verfügbar sind. 4. Wie werden Angebot und Umfang des Angebots des Kulturtickets bekannt gemacht , und welcher Aufwand ist hierfür nötig? Wer trägt für das Bewerben des Kulturtickets die organisatorische und finanzielle Verantwortung? 5. Welcher personelle und finanzielle Aufwand ist bei der Stadtbibliothek Bremen und den beteiligten Bürgerhäusern nötig, um die über das Kulturticket vorgenommenen Reservierungen vorzunehmen? Art und Umfang des Kulturtickets werden über die Homepage www.kulturticket. bremen.de bekannt gemacht. Hier ist auch der Veranstaltungskalender zu finden , der im Kulturressort gepflegt wird. Hinzu kommen Plakate, Flyer und kleinteiliges Werbematerial, welches im Zuge des Aufbaus der Homepage erstellt wurde und regelmäßig an die beteiligten Kultureinrichtungen, die Bürgerhäuser , die Stadtbibliothek, die Volkshochschule (VHS) und vor allem an die Filialen vom JobCenter Bremen verteilt wird. Die Verteilung der Werbematerialen wird über das Ressort erledigt. Die Entwicklung von Homepage und Werbematerial sowie der dazugehörige Druck haben circa 10 000 ‡ gekostet. Das Hosting der Website www.kulturticket. bremen.de kostet pro Jahr 175 ‡. Es war von Anfang das erklärte Ziel, den organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand für die Einrichtungen wie auch für die Reservierungsstellen so gering wie möglich zu halten. 6. Wie bewertet der Senat Zielerreichung, Nutzen und Akzeptanz des Bremer Kulturtickets ? Welche Rückmeldungen und Empfehlungen von Leistungsempfängern , sozialen Einrichtungen und Kulturinstitutionen liegen dem Senat diesbe- — 5 — züglich vor, und welche Notwendigkeit einer ausführlichen Evaluation wird gesehen ? Der Senat unterstützt Initiativen, Maßnahmen und Projekte, die möglichst vielen Menschen unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrem sozialen Hintergrund die Teilhabe an kulturellen Angeboten ermöglichen. Die bremischen Kultureinrichtungen bieten in diesem Kontext eine Reihe von preiswerten und sozialintegrativen Zugangsmöglichkeiten, etwa stark ermäßigten Eintritt in Museen, eintrittsfreie Familiensonntage oder kostenfreie Probenbesuche . Die Hochschule für Künste etwa nimmt zwar am Kulturticket teil, erfasst die Teilnahme jedoch nicht, da nach Angaben der Hochschule für Künste rund 90 % der Veranstaltungen eintrittsfrei sind und lediglich bei aufwendigeren Produktionen ein Unkostenbeitrag erhoben wird. Hinzu treten die schon im Normalpreis generell günstigen Angebote von Einrichtungen wie Schlachthof, Lagerhaus, der Kulturwerkstatt Westend, die viele Formen der kulturellen Teilhabe ohne Kostenbeteiligung ermöglichen, oder des Kommunalkinos (z. B. 7 ‡ Normalpreis, 5 ‡ ermäßigt). Hingewiesen sei an dieser Stelle besonders auf die sehr gut angenommenen Veranstaltungen „umsonst und draußen“ wie „La Strada“ und die „Breminale“, die ein vielfältiges Kulturangebot kostenfrei bereithalten und die beide hohe Besucherzahlen (über 100 000 bei La Strada, rund 220 000 bei der Breminale) vorweisen können. Darüber hinaus gibt es in Bremen eine Reihe von Initiativen und Projekten zur kulturellen Bildung, die es sich zum Ziel gesetzt haben, vor allem Kinder und Jugendliche frühzeitig mit kulturellen Angeboten in Kontakt zu bringen, um so Begabungen zu fördern und ein möglichst nachhaltiges Interesse an der Beschäftigung mit kulturellen Inhalten zu wecken. Der Senat hält das Kulturticket vor diesem Hintergrund für ein sinnvolles Instrument , die kulturelle Teilhabe zu verbessern und Menschen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen die Teilnahme an bestimmten Kulturveranstaltungen zu ermöglichen. Es ist damit Teil der politischen Anstrengungen des Senats, einer sozialen Spaltung in Bremen entgegenzuwirken. Dabei fügt sich das Kulturticket in ein breites Spektrum sozialintegrativer Maßnahmen ein, da hier vordringlich nur ein mögliches Zugangshemmnis, die Bezahlbarkeit , gezielt abgebaut wird. Wie manche andere Zugangsmöglichkeiten auch, setzt das Kulturticket ein grundsätzliches Interesse an kulturellen Inhalten voraus. In diesem Kontext wird daher nochmals auf die Wichtigkeit der Angebote kultureller Bildung hingewiesen. Genannt seien hier die Aktivitäten der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen an der Gesamtschule Ost, die Musikwerkstatt der Bremer Philharmoniker, die Vermittlungsaktivitäten des Theater Bremen, der neu entstandene „Theater Campus“ mit der Bremer Shakespeare Company am Leibnizplatz oder die museumspädagogische Arbeit an den Bremer Museen, wie etwa das Programm „Partnerschulen der Kunsthalle“, das Projekt „FIES“ am Übersee-Museum oder die Kooperationen des Gerhard-Marcks-Hauses und Kultur vor Ort. Nach Auffassung des Senats sind der Abbau von sozialen Zugangsbarrieren und das frühzeitige Heranführen an kulturelle Inhalte entscheidend für die Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten am Kulturangebot der Stadt. Das Verringern von finanziellen Zugangshürden kann dies flankieren. Zur Bewertung des Erfolgs des Kulturtickets sei noch auf folgende Faktoren hingewiesen : Nach Angabe des Lagerhauses, das eine breite Palette von Kulturveranstaltungen eintrittsfrei, mit geringem Eintritt oder hohen Ermäßigungen außerhalb des Kulturtickets anbietet, nutzt gerade die hier in Rede stehende Zielgruppe genau diese Angebote, anstatt sich des Kulturtickets zu bedienen. Im Bericht an die Stadtbürgerschaft vom 23. März 2011, Drs. 17/716 S, wird als Zielgröße – orientiert an den Erfahrungen des Landes Berlin – eine Nutzung von rund 5 % der Berechtigten angestrebt. Berlin hat diese Quote erst im Laufe des vierten Jahres erreicht. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Bundeshauptstadt nicht nur deutlich mehr Berechtigte aufweist, sondern auch über ein viel breiteres Kulturangebot als Bremen verfügt. — 6 — In Bremen hat sich die Nutzung stabilisiert; mit einer weiteren, schrittweisen Ausweitung ist in den kommenden Jahren – wenn man die Berliner Erfahrung zugrunde legt – zu rechnen. Diese kann durch weitere Werbemaßnahmen sicher verstärkt werden. Grundsätzlich negative Reaktionen sind dem Senat nicht bekannt. Gerade zum Start der Öffentlichkeitsarbeit und des Reservierungssystems gab es bei einzelnen Kulturträgern und beim Senator für Kultur positive Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern, die sich positiv über das Angebot geäußert haben, da es gerade Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit biete, beispielsweise das Theater Bremen, die Schwankhalle oder die Bremer Philharmoniker zu besuchen. Da der Senat 2011 zum Stand der Angebote der kulturellen Bildung und Teilhabe in der Bürgerschaft ausführlich berichtet hat, wird die Notwendigkeit einer ausführlicheren Evaluation erst für die kommende Legislaturperiode gesehen. Ein Bericht über die Resonanz im Jahr 2013 ist für 2014 in der Kulturdeputation geplant. — 7 — — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen