— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 373 S Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 19. Juni 2013 Neuordnung der Assistenzen für Schülerinnen und Schüler Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Behinderungen wurden bis zum Schuljahresbeginn 2012/2013 in der Schule von persönlichen Assistenten und Assistentinnen begleitet. Dadurch sollte ihnen ein reibungsloser Schulbesuch ermöglicht und der Weg in ein selbstbestimmtes Leben gezeigt werden. Diese Assistentinnen und Assistenten waren und sind bei freien Trägern in der Stadtgemeinde Bremen angestellt und wurden bis Sommer 2012 aus dem Bildungshaushalt bezahlt. Im Zuge der Strukturreform zur Inklusion in den Schulen in der Stadtgemeinde Bremen ist zwar seit langem geplant, die persönlichen Assistenzen zur „Assistenz in Schulen“ (bislang „Schulassistenzen“) umzuwandeln und ihre Arbeit zukünftig durch die Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) zu koordinieren. Allerdings haben die bisher geführten Gespräche und begonnen Umstrukturierungsarbeiten noch nicht zu einer grundlegenden Neuordnung der Assistenzen geführt und die künftige Finanzierung ist zwischen dem Bildungs- und dem Sozialressort weiterhin ungeklärt. Die in den Schulen, bei den Schülern, Eltern und den Trägern im Sommer 2012 entstandene Verunsicherung hält trotz aller anders lautenden Bekundungen des Senats bis heute an. Für einen geregelten Schulalltag brauchen aber die betroffenen Schulen , die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern verlässliche und verbindliche Strukturen. Auch die freien Träger brauchen als Arbeitgeber verlässliche Vorgaben und Zusagen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit Tarifverträge ausgehandelt und offene arbeitsrechtliche Fragen gelöst werden können. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele körperbehinderte Schülerinnen und Schüler wurden im Schuljahr 2011/ 2012 durch eine persönliche Assistenz während der Schulzeit begleitet, und von wem wurden diese Assistenzen finanziert? 2. Welche Auswirkungen hatte die Aufhebung der „Richtlinie zur Durchführung des persönlichen Assistenzprogramms für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen“ im September 2012 nach Ansicht des Senats auf die Beschulung der betroffenen Kinder und Jugendlichen? 3. Wie und von wem können die Hilfen für Schülerinnen und Schüler durch persönliche Assistenzen/„Assistenz in Schulen“ zurzeit beantragt werden, wem sind diese Assistenzen arbeitsrechtlich weisungsgebunden, und von welchem Ressort werden sie finanziert? 4. Wie stellt der Senat momentan sicher, dass Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen die von ihren Eltern beantragte Unterstützung in ausreichendem Maße erhalten und sie nicht vorrangig anderen, z. B. verhaltensauffälligen Kindern, an der gleichen Schule zugute kommt? 5. Wie stellt der Senat sicher, dass körperbehinderte Kinder und Jugendliche mit Rücksicht auf ihre persönliche Würde auch weiterhin eine feste Ansprechperson haben, die sie in intimen Situationen begleitet? 6. Welche personelle Unterstützung erhält eine Schule zur Unterstützung von verhaltensauffälligen Kindern, wenn an dieser Schule keine Assistenzen für Kinder mit Behinderungen eingesetzt sind? — 2 — 7. Welche Auswirkungen wird der Wegfall der Schulsozialarbeiter auf das Arbeitsgebiet der „Assistenzen an Schulen“ haben? 8. Wie und nach welchen Kriterien stellt der Senat sicher, dass Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen auch in Zukunft auf dem Schulweg von einer persönlichen Assistenz begleitet werden, wie und von wem muss die Begleitung beantragt werden, und welches Ressort ist aktuell für die Finanzierung zuständig? 9. Wie und nach welchen Kriterien stellt der Senat momentan sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Behinderungen angemessen versorgt an Schullandheimaufenthalten teilnehmen können, und wie wird dies mit Eltern, Schulen und den Trägern abgestimmt, und von welchem Ressort finanziert? 10. Wie und von wem können zurzeit persönliche Assistenzen für Schülerinnen und Schüler in der Ferienzeit beantragt werden, und von welchem Ressort werden sie nach welchen Kriterien bewilligt und finanziert? 11. Plant der Senat mit der Neustrukturierung der „Assistenz in Schulen“, die finanziellen Zuständigkeiten der Ressorts zu ändern, und wenn ja, ist das bereits in die jeweiligen Haushaltsaufstellungen eingeplant? 12. Wann werden die Träger als Arbeitgeber der Assistenzkräfte erfahren in welcher Höhe für das Schuljahr 2013/2014 Zuwendungen von welchem Ressort vorgesehen sind, damit die laufenden Tarifverhandlungen für die Assistenzkräfte abgeschlossen werden können? 13. Wann wird der Senat ein zwischen den Ressorts abgestimmtes Konzept zur Neustrukturierung des Assistenzbereichs vorlegen, welches Schulleitungen, Eltern , Kindern, Assistenzkräften und Trägern die nötige Sicherheit für zukünftige Planungen gibt? 14. Sind in die derzeitigen Planungen der Arbeitsgruppe des Senats zur Umstrukturierung des Assistenzprogramms an Schulen in der Stadtgemeinde Bremen auch der Landebehindertenbeauftragte, die Träger als Arbeitgeber der Assistenzkräfte oder Vertreter andere Gruppen einbezogen, und wenn nein, warum nicht? 15. Wie stellt der Senat sicher, dass die freien Träger als Arbeitgeber der Assistenzkräfte stets ausreichend über die aktuelle Situation im Umstrukturierungsprozess informiert sind und somit Planungssicherheit haben? 16. Welche Auswirkungen wird die vom Senat zum Jahresbeginn 2014 geplante Umsetzung der neuen Regelungen für die Schulen, Eltern, Kinder und insbesondere für die Assistenzkräfte haben, deren Verträge dann bereits seit Sommer 2013 bestehen? 17. Plant der Senat zukünftig auch Hilfskräfte als Schulassistenzen zuzulassen, die nicht, wie es für die persönlichen Assistenten bisher vorgeschrieben ist, über die Qualifikation von Erziehern, Heilpädagogen o. ä. verfügen, und wenn ja, warum ? 18. Wie bewertet der Senat die derzeitige schulische Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der Stadtgemeinde Bremen, und sieht er noch Verbesserungsbedarf, und wenn ja, welchen? Sigrid Grönert, Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 20. August 2013 1. Wie viele körperbehinderte Schülerinnen und Schüler wurden im Schuljahr 2011/ 2012 durch eine persönliche Assistenz während der Schulzeit begleitet, und von wem wurden diese Assistenzen finanziert? Im Schuljahr 2011/2012 wurden insgesamt 193 Schülerinnen und Schüler durch Assistenzen betreut. Anstellungsträger für die Assistenzkräfte ist überwiegend der Martinsclub Bremen e. V. Die Kosten für den Einsatz der Assistenzkräfte werden aus dem Bildungshaushalt getragen. — 3 — 2. Welche Auswirkungen hatte die Aufhebung der „Richtlinie zur Durchführung des persönlichen Assistenzprogramms für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen“ im September 2012 nach Ansicht des Senats auf die Beschulung der betroffenen Kinder und Jugendlichen? Die Aufhebung der „Richtlinie zur Durchführung des persönlichen Assistenzprogramms für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen“ im September 2012 hatte keine Auswirkungen auf die Bereitstellung von Assistenzleistungen. Im Zuge von Inklusion besuchen immer mehr Schülerinnen und Schüler mit den unterschiedlichsten Unterstützungsbedarfen eine Regelschule. Mit der Aufhebung der Richtlinie wurde die Möglichkeit eröffnet, Einzelbedarfe zu bündeln und sie im Rahmen einer institutionellen Förderung vor Ort bedarfsorientiert zu verteilen. 3. Wie und von wem können die Hilfen für Schülerinnen und Schüler durch persönliche Assistenzen/„Assistenz in Schulen“ zurzeit beantragt werden, wem sind diese Assistenzen arbeitsrechtlich weisungsgebunden, und von welchem Ressort werden sie finanziert? Die Erziehungsberechtigten beantragen seitdem Schuljahr 2013/2014 bei den Leitungen der Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) der jeweils zuständigen Schule die notwendigen Assistenzleistungen. Die Assistenzkräfte sind überwiegend Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Martinsclub Bremen e. V. Damit obliegt dem Martinsclub Bremen e. V die Dienstund Fachaufsicht. Wie im Kooperationsvertrag festgeschrieben, ordnen sich die Assistenzkräfte während der Erbringung von Dienstleistungen in der Schule in die schulorganisatorischen Abläufe ein und nehmen im Rahmen der festgelegten Maßnahme Einzelanweisungen der Schulleitung entgegen. Die Kosten für die Assistenzleistungen werden dem Martinsclub Bremen e. V. von der Stadtgemeinde Bremen (hier: der Senatorin für Bildung und Wissenschaft ) erstattet. Siehe auch Antwort zu Frage 1. 4. Wie stellt der Senat momentan sicher, dass Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen die von ihren Eltern beantragte Unterstützung in ausreichendem Maße erhalten und sie nicht vorrangig anderen, z. B. verhaltensauffälligen Kindern, an der gleichen Schule zugute kommt? Die Schulen sind informiert worden, dass diese Assistenzleistungen nur für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind dem Martinsclub Bremen e. V. die Namen der Schülerinnen und Schüler benannt worden, die einen Anspruch auf Assistenzleistungen haben, sodass der Senat davon ausgeht, dass nur die Kinder und Jugendlichen mit einem Anspruch auf Assistenzleistungen diese auch erhalten. 5. Wie stellt der Senat sicher, dass körperbehinderte Kinder und Jugendliche mit Rücksicht auf ihre persönliche Würde auch weiterhin eine feste Ansprechperson haben, die sie in intimen Situationen begleitet? Dem Senat ist nicht bekannt, dass es bei Schülerinnen und Schülern mit einem Unterstützungsbedarf, insbesondere im pflegerischen Bereich, ständige Wechsel bei den Assistenzkräften gibt. In der Regel kümmert sich immer die gleiche Assistenzkraft um ein Kind/einen Jugendlichen mit einem derartigen Unterstützungsbedarf . Hiervon ausgenommen sind Vertretungssituationen. 6. Welche personelle Unterstützung erhält eine Schule zur Unterstützung von verhaltensauffälligen Kindern, wenn an dieser Schule keine Assistenzen für Kinder mit Behinderungen eingesetzt sind? Für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler (sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung) ist der Einsatz von Assistenzkräften grundsätzlich nicht vorgesehen. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen können Assistenzleistungen als begleitende Unterstützung der sonderpädagogischen Förderung gewährt werden. Assistenzkräfte selbst können und dürfen keine sonderpädagogische Förderung anbieten. — 4 — Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung sind auf eine sonderpädagogische Förderung angewiesen, die nur durch Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen abgedeckt werden kann. Die allgemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen verfügen über die eingegliederten Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) über sonderpädagogische Kompetenz vor Ort. Durch eine Förderdiagnostik oder die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sozial-emotionale Entwicklung wird ein Förderplan für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler erstellt, der verschiedene Aspekte der Unterrichtsführung, des Einsatzes vorhandener Ressourcen und die Koordinierung der Arbeit mit den Eltern umfasst. Erweisen sich die getroffenen Fördermaßnahmen als zu gering, wird das Regionale Beratungs - und Unterstützungszentrum (ReBUZ) eingeschaltet. Es steht allen Beteiligten zur Beratung und zur Koordinierung der Zusammenarbeit weiterer Institutionen (z. B. dem Amt für Soziale Dienste) zur Verfügung. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft wird der städtischen Deputation für Bildung in Kürze ein Konzept zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich soziale und emotionale Entwicklung in der Stadtgemeinde Bremen vorlegen. Gemäß diesem Konzept erhalten Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien personelle Unterstützung durch zusätzliches sozialpädagogisches und sonderpädagogisches Personal durch das ReBUZ, um Maßnahmen, z. B. der Verhaltensmodifikation und der gezielten Einzel- oder Gruppenförderung, in der Schule durchzuführen. Dies fördert die Schülerinnen und Schüler, gibt ihnen die notwendige Unterstützung und hilft auch den Eltern und den in der Schule Tätigen. Wenn trotz dieser Hilfe vor Ort eine Beschulung in der Stammschule nicht möglich sein sollte, können die Schülerinnen und Schüler bei erhöhtem Hilfebedarf auch vorübergehend in einer kleinen Lerngruppe an einem Regionalen Beratungs - und Unterstützungszentrum beschult werden. Sie bleiben Schülerinnen und Schüler ihrer Schule und kehren dahin zurück. In der Zeit der externen Beschulung werden der Kontakt und der Austausch mit den Lehrkräften der Stammschule bzw. der Klasse fortgesetzt und der Entwicklungsprozess des Kindes bzw. der/des Jugendlichen begleitet. 7. Welche Auswirkungen wird der Wegfall der Schulsozialarbeiter auf das Arbeitsgebiet der „Assistenzen an Schulen“ haben? Ein Wegfall von Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeitern hat keine Auswirkungen auf das Arbeitsgebiet der „Assistenzen an Schulen“, da es sich hier um unterschiedliche Aufgabenfelder handelt. 8. Wie und nach welchen Kriterien stellt der Senat sicher, dass Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen auch in Zukunft auf dem Schulweg von einer persönlichen Assistenz begleitet werden, wie und von wem muss die Begleitung beantragt werden, und welches Ressort ist aktuell für die Finanzierung zuständig? Die Kosten für eine notwendige Schulwegbegleitung sind in der Vergangenheit sowohl von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft als auch von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen übernommen worden. Im Schuljahr 2013/2014 werden Neuanträge für eine Schulwegbegleitung ausschließlich bei den regional zuständigen Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste gestellt und werden als Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung übernommen . 9. Wie und nach welchen Kriterien stellt der Senat momentan sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Behinderungen angemessen versorgt an Schullandheimaufenthalten teilnehmen können, und wie wird dies mit Eltern, Schulen und den Trägern abgestimmt, und von welchem Ressort finanziert? Die Unterstützung einer Schülerin/eines Schülers während eines Schullandheimaufenthalts durch eine Assistenzkraft wird frühzeitig bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft beantragt. Im Genehmigungsfall werden nach Auskunft des Trägers pro Tag der Klassenfahrt und Mitarbeiterin/Mitarbeiter 16,48 Zeit- — 5 — stunden als Arbeitszeit vergütet und von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft refinanziert. Dem Träger wird die Genehmigung mitgeteilt. 10. Wie und von wem können zurzeit persönliche Assistenzen für Schülerinnen und Schüler in der Ferienzeit beantragt werden, und von welchem Ressort werden sie nach welchen Kriterien bewilligt und finanziert? Entsprechend der Regelungen zur Inanspruchnahme der Ferienbetreuung, Frühund Spätbetreuung für Schülerinnen und Schüler an gebundenen Ganztagsgrundschulen in der Stadtgemeinde Bremen beantragen die Erziehungsberechtigten für ihr Kind, das eine gebundene Ganztagsgrundschule besucht und einen Bedarf für eine Assistenzkraft zur Wahrnehmung eines Ferienangebotes der Ganztagsgrundschule hat, die notwendige Unterstützungsleistung beim Amt für Soziale Dienste. Für die Beantragung ist eine Bescheinigung der Schule ausreichend, dass die Schülerin/der Schüler während des Unterrichts an der Ganztagsgrundschule auf Assistenzleistungen angewiesen ist. Es erfolgt eine entsprechende Kostenverrechnung mit der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen für die Bereitstellung der Assistenz im Ferienbetreuungsangebot der Schule. 11. Plant der Senat mit der Neustrukturierung der „Assistenz in Schulen“, die finanziellen Zuständigkeiten der Ressorts zu ändern, und wenn ja, ist das bereits in die jeweiligen Haushaltsaufstellungen eingeplant? Die Überlegungen zu einer Neustrukturierung von Assistenz in Schule sind noch nicht abgeschlossen. Der Senat hat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe beauftragt, offene Fragen zu klären und einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen . Der Entscheidungsvorschlag soll rechtzeitig zu den Beratungen über die Haushalte 2014/2015 vorliegen. Im Rahmen von inklusiver Schule sollen alle Schülerinnen und Schüler ihren Platz in der allgemeinbildenden Schule haben. 12. Wann werden die Träger als Arbeitgeber der Assistenzkräfte erfahren, in welcher Höhe für das Schuljahr 2013/2014 Zuwendungen von welchem Ressort vorgesehen sind, damit die laufenden Tarifverhandlungen für die Assistenzkräfte abgeschlossen werden können? Zwischen dem Martinsclub Bremen e. V. und der Senatorin für Bildung und Wissenschaft besteht ein gültiger Kooperationsvertrag. Dieser Kooperationsvertrag beinhaltet die Abrechnung über einen festen Stundensatz und nicht die Gewährung einer Zuwendung. Die laufenden Tarifverhandlungen beziehen sich auf die Frage einer Bezahlung nach TVL. Hierzu wird zurzeit geprüft, welche Wertigkeit der Eingruppierung die Aufgabe der Assistenzen darstellt. Die Kosten für den Einsatz von Assistenzkräften bei körperbehinderten Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2013/2014 trägt die Senatorin für Bildung und Wissenschaft . Die Bedarfsanforderungen für das Schuljahr 2013/2014 liegen dem Martinsclub Bremen e. V. vor. 13. Wann wird der Senat ein zwischen den Ressorts abgestimmtes Konzept zur Neustrukturierung des Assistenzbereichs vorlegen, welches Schulleitungen, Eltern , Kindern, Assistenzkräften und Trägern die nötige Sicherheit für zukünftige Planungen gibt? Schulleitungen, Eltern, Kinder, Assistenzkräfte und Träger haben bereits jetzt Planungssicherheit, da die aktuell notwendigen Verfahren beschrieben und den Beteiligten bekanntgegeben worden sind. Die Überlegungen zu einer Neustrukturierung von Assistenz in Schule haben das Ziel, eine weitere Klarheit in der Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts zu erreichen sowie Transparenz über den Ressourceneinsatz und mögliche Ansätze einer Ressourcensteuerung. Siehe auch Antwort zu Frage 11. 14. Sind in die derzeitigen Planungen der Arbeitsgruppe des Senats zur Umstrukturierung des Assistenzprogramms an Schulen in der Stadtgemeinde Bremen auch der Landebehindertenbeauftragte, die Träger als Arbeitgeber der Assistenzkräfte oder Vertreter andere Gruppen einbezogen, und wenn nein, warum nicht? Die AG hat den Auftrag, die internen Prozesse der behördlichen Zusammenarbeit verbindlich zu beschreiben. Eine Mitarbeit des Landesbehindertenbeauftragten und der Träger zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht vorgesehen. — 6 — 15. Wie stellt der Senat sicher, dass die freien Träger als Arbeitgeber der Assistenzkräfte stets ausreichend über die aktuelle Situation im Umstrukturierungsprozess informiert sind und somit Planungssicherheit haben? Siehe hierzu Antwort zu Frage 13. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit dem Martinsclub Bremen e. V. als Anstellungsträger der Assistenzkräfte in einem eigenen Kooperationsvertrag geregelt, der nicht aufgekündigt ist. Zusätzlich haben weitere Gespräche mit dem Anstellungsträger stattgefunden. 16. Welche Auswirkungen wird die vom Senat zum Jahresbeginn 2014 geplante Umsetzung der neuen Regelungen für die Schulen, Eltern, Kinder und insbesondere für die Assistenzkräfte haben, deren Verträge dann bereits seit Sommer 2013 bestehen? Eine Neustrukturierung der Assistenzleistungen zum 1. Januar 2014 hat keine Auswirkungen auf bestehende Verträge der Assistenzkräfte. Wie bereits beschrieben geht es bei der Neustrukturierung in erster Linie um eine Klarheit in der Zuständigkeit zwischen den Ressorts Bildung und Soziales. 17. Plant der Senat zukünftig auch Hilfskräfte als Schulassistenzen zuzulassen, die nicht, wie es für die persönlichen Assistenten bisher vorgeschrieben ist, über die Qualifikation von Erziehern, Heilpädagogen o. ä. verfügen, und wenn ja, warum ? Es gibt keine Definition des Begriffs „Hilfskraft“. Die Qualifikation der Assistenzkräfte steht im engen Zusammenhang mit den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler, die die Assistenzkräfte betreuen. Es gibt keine Regelung, die die Qualifikation einer Erzieherin/eines Erziehers oder einer Heilerziehungspflegerin/ eines Heilerziehungspflegers verpflichtend vorschreibt. 18. Wie bewertet der Senat die derzeitige schulische Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der Stadtgemeinde Bremen, und sieht er noch Verbesserungsbedarf, und wenn ja, welchen? Der Senat bewertet die derzeitige schulische Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der Stadtgemeinde positiv. Das Land Bremen nimmt unter den Bundesländern bei der inklusiven Beschulung eine Vorreiterrolle ein. Gleichwohl kann das Ziel einer inklusiven Schule nur schrittweise erreicht werden . Verbesserungsbedarfe werden sich damit auch weiterhin durch die Diskrepanz von Wünschenswertem und Realisierbarem entstehen. — 7 — — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen