— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 384 S Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Abfallgebührenerhöhung Zum Beginn des Jahres 2014 plant der Senat, die Abfallgebühren im Stadtgebiet Bremen zu erhöhen. Mit dieser Gebührenerhöhung soll auch eine neue Gebührenstruktur eingeführt werden. Diese sieht eine Aufteilung in eine Grundgebühr und eine Leistungsgebühr vor. Zwar ist zu begrüßen, dass Familien durch dieses Modell nicht stärker belastet werden, Singlehaushalten und damit vielen Rentnern werden hingegen erhebliche Mehrbelastungen zugemutet. Darüber hinaus widerspricht die Einführung einer Zwangsgebühr den Grundsätzen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Nach Paragraf 1 des KrWG ist der Zweck des Gesetzes nämlich die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Mit der Einführung einer Mindestgebühr würde jedoch der wirtschaftliche Anreiz stark reduziert, Abfälle zu vermeiden . Die Förderung der ressourcenschonenden Mülltrennung wird daher mit der Novellierung des Ortsgesetzes erheblich eingeschränkt. Kritisch zu hinterfragen sind darüber hinaus die Auswirkungen, die die Gesetzesnovelle auf Bremer Unternehmen haben wird. Das geltende Gesetz legt bisher die Behälterausstattung für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle vorrangig durch Selbsteinschätzung der Unternehmen fest. Geplant ist mit der Novelle, die Mindestbehältervolumina zukünftig starr festzuschreiben. Diese Regelung weicht jedoch wiederum von dem Grundprinzip des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ab. Denn produktionsbedingt entstehen in manchen Unternehmen hohe Abfallmengen, viele können die Restabfälle hingegen durch Recycling fast vollständig vermeiden. Eine pauschale Vorgabe an Restmüllaufkommen pro Mitarbeiter in einem Unternehmen ist daher weder gerecht noch gibt diese Regelung Anreize zur Müllvermeidung bzw. -trennung. Gleichzeitig entsteht den Bremer Unternehmen durch die Koppelung von Mitarbeiterzahl und Abfallbehältervolumina ein erheblicher Verwaltungsaufwand, der unverhältnismäßig und kaum praktikabel ist. Denn gerade in großen Unternehmen oder in Saisonbetrieben ist die Fluktuation der Mitarbeiterzahlen oft erheblich. Auch eine Verknüpfung der Höhe der zu zahlenden Mindestgebühr an die Größe der Bürofläche, unabhängig vom Müllaufkommen, erscheint nicht sinnvoll. Und schließlich wird die Preissteigerung bei Großbehältern von über 20 % die Bremer Unternehmen finanziell unverhältnismäßig stark belasten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche privaten Firmen und städtische Gesellschaften erbringen auf Basis welcher Verträge/Vereinbarungen in der Stadtgemeinde Bremen Dienstleistungen im Rahmen des Abfallgebührenhaushaltes? a) Welche Vergütungen haben die Beteiligten in den Jahren 1996 bis 2013 für diese Dienstleistungen erhalten (Vergütungen bitte pro Jahr und Vertrag auflisten)? b) Gibt es in den Verträgen Vereinbarungen zu Entgeltreduzierungen oder Preisüberprüfungen? Wenn ja, mit wem, und welche Einsparungen wurden damit erzielt? 2. Wie haben sich die jährlichen Gebühreneinnahmen und sonstigen Erlöse im Abfallgebührenhaushalt der Stadtgemeinde Bremen seit 1996 entwickelt? — 2 — 3. Wie haben sich die Leerintervalle für die verschiedenen Arten von Restabfallbehältern in der Stadtgemeinde Bremen seit 1996 entwickelt? 4. Welche zusätzlichen Dienstleistungen werden im Gebührenhaushalt 2014 bis 2016 eingeplant, und welche zusätzlichen Kosten resultieren daraus? 5. Welcher Anteil der Gebührenerhöhung ist auf Preisanpassungen bei den privaten Entsorgungsunternehmen zurückzuführen? 6. Welche Kostensteigerung ist auf Rahmenvereinbarungen der Stadtgemeinde Bremen mit dem Umweltbetrieb Bremen zurückzuführen, und wie hoch ist der daraus resultierende Anteil an der Gebührenerhöhung? a) Welche Leistungen des Umweltbetriebs Bremen (vormals Stadtgrün) wurden in den Jahren 2000 bis 2012 jeweils aus dem Sondervermögen Kommunale Abfallentsorgung (SV Abfall) finanziert? Welcher Anteil davon wurde aus dem Gebührenaufkommen finanziert? b) Worin begründet sich im Einzelnen die Notwendigkeit der aus den Eigenmitteln des SV Abfall finanzierten Maßnahmen (u. a. Planung und Bau einer Recyclingstation in Borgfeld, Ausbau der Recyclingstation Hohentor, Ausbau des Abfallbildungs- und Beratungszentrums an der Recyclingstation Kirchhuchting)? Welche Alternativen wurden für diese Maßnahmen jeweils geprüft? 7. Wie plant der Senat zu verhindern, dass es durch die neue Gebührenordnung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen wird, durch die private Entsorgungsdienstleister in Bremen vom Markt verdrängt werden könnten? 8. Aus welchem Grund steigen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Hausabfall gemäß Wirtschaftsplan für das SV Abfall von 577 000 ‡ (2012) auf 772 000 ‡ (2013) und 831 000 ‡ (2015) an (Steigerung um 44 % innerhalb von drei Jahren)? 9. Welche Abfallmenge hat die Stadtgemeinde Bremen jährlich von 1996 bis 2012 zur Beseitigung an das Müllheizkraftwerk geliefert? 10. Inwiefern werden durch die mit der Änderung des „Abfallortsgesetzes“ geplante Einführung starrer Mindestbehältervolumen für Gewerbebetriebe und Nutzungseinheiten anderer Herkunftsbereiche, die ihre Abfälle zur Verwertung/ Beseitigung bislang auf anderem Weg als über städtische Abfallbehälter entsorgen (z. B. durch Abfallpressen und gesonderte Abfuhren), Anreize geschaffen, das der Stadt zur Entsorgung überlassene Restmüllvolumen gering zu halten? 11. Welche Auswirkungen wird die Gesetzesnovelle auf die Eigenbetriebe sowie die verschiedenen städtischen und staatlichen Gesellschaften haben? a) Welche geschätzten jährlichen Mehrkosten werden den Kliniken der GeNo entstehen? b) Welche geschätzten jährlichen Mehrkosten werden den Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten sowie der Universität in Bremen entstehen? 12. Geht der Senat davon aus, dass den Bremer Unternehmen durch die Gesetzesnovelle Mehrkosten entstehen? Wenn ja, in welchem Umfang (bitte aufschlüsseln nach Unternehmensgröße und Branche)? 13. Wie hoch schätzt der Senat den zusätzlichen jährlichen Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen, Veränderungen bei der Zahl der Beschäftigten , Betten usw. fortlaufend zu melden? 14. Wie hoch schätzt der Senat den zusätzlichen jährlichen Verwaltungsaufwand für die mit der Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen betrauten Stellen zur Erfassung/Bearbeitung und gegebenenfalls Überprüfung dieser Meldungen ? 15. Wie will der Senat eine rechtssichere Definition des Begriffs „Bürofläche“ als Maßstab für die Berechnung der Grundgebühr bei Gewerbebetrieben und Nutzungseinheiten anderer Herkunftsbereiche im „Abfallortsgesetz“ vornehmen ? Welche alternativen Maßstäbe für die Berechnung der Grundgebühr sind stattdessen denkbar? — 3 — a) Aus welchem Grund plant der Senat mit der Änderung des „Abfallortsgesetzes “ eine Bürofläche von 120 m² (im Gegensatz zu 200 m² in der Vorlage Nr. 18/109 S für die städtische Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie) als Maßstab für die Grundgebühr einer Nutzungseinheit festzulegen? b) Wie will der Senat in diesem Zusammenhang mit ungenutzten Büroflächen verfahren? 16. Aus welchem Grund plant der Senat, das zulässige Höchstgewicht (brutto) für 770-l-Restabfallbehälter mit der Änderung des „Abfallortsgesetzes“ von 450 kg auf 320 kg zu senken? Wie stellt sich die Gebührenerhöhung für diesen Behälter unter Berücksichtigung dieses Effekts insgesamt pro kg Restabfall dar? 17. Steht die Novellierung des Ortsgesetzes mit den Grundsätzen des Kreislaufwirtschafts - und Abfallgesetzes im Einklang? Frank Imhoff, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 10. September 2013 Vorbemerkung Das Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen und Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen, mit dem auch die Gebührenordnung für die öffentliche Abfallentsorgung geändert werden soll, befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Der Gesetzentwurf soll im September 2013 in die städtische Deputation und im November 2013 in die Stadtbürgerschaft eingebracht werden. Die in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen werden zum großen Teil in diesem Rahmen beantwortet. Der Gebührenbedarf wurde mit dem Wirtschaftsplan 2014 des Sondervermögens Kommunale Abfallentsorgung in der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 11. April 2013 (Vorlage 18/229) ohne Gegenstimme verabschiedet. Ferner wurden bereits grundlegende Entscheidungen über die neue Gebührenstruktur von der städtischen Deputation in ihrer Sitzung im Mai 2012 (Vorlage 18/109) beschlossen. Dies gilt insbesondere für die Einführung einer Grundgebühr und die Entscheidung, bei sogenannten anderen Herkunftsbereichen einen Büroflächenmaßstab einzuführen. 1. Welche privaten Firmen und städtische Gesellschaften erbringen auf Basis welcher Verträge/Vereinbarungen in der Stadtgemeinde Bremen Dienstleistungen im Rahmen des Abfallgebührenhaushaltes? a) Welche Vergütungen haben die Beteiligten in den Jahren 1996 bis 2013 für diese Dienstleistungen erhalten (Vergütungen bitte pro Jahr und Vertrag auflisten)? (Zahlen liegen erst ab 1999 vor) Alurecycling Bremer Gesellschaft für Wiederverwertung und Beratung mbH — Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb einer Annahmezeile 1999 133 150 ‡ 2006 136 350 ‡ 2000 141 157 ‡ 2007 139 155 ‡ 2001 141 157 ‡ 2008 124 029 ‡ 2002 141 157 ‡ 2009 127 869 ‡ 2003 141 157 ‡ 2010 121 831 ‡ 2004 128 883 ‡ 2011 128 319 ‡ 2005 132 118 ‡ 2012 125 865 ‡ — 4 — bir Bremer Recycling GmbH — Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb von Annahmezeilen 1999 1 135 784 ‡ 2006 1 492 864 ‡ 2000 1 187 671 ‡ 2007 1 589 585 ‡ 2001 1 364 034 ‡ 2008 1 598 142 ‡ 2002 1 380 891 ‡ 2009 1 652 644 ‡ 2003 1 400 336 ‡ 2010 1 680 001 ‡ 2004 1 403 603 ‡ 2011 1 693 013 ‡ 2005 1 431 322 ‡ 2012 1 711 325 ‡ — Vertrag über die Einrichtung einer Wertstoffannahmestelle auf dem Grundstück Hans-Bredow-Straße 1999 71 172 ‡ 2006 92 655 ‡ 2000 71 172 ‡ 2007 98 925 ‡ 2001 74 730 ‡ 2008 99 532 ‡ 2002 78 289 ‡ 2009 99 532 ‡ 2003 83 049 ‡ 2010 97 306 ‡ 2004 86 652 ‡ 2011 104 601 ‡ 2005 86 652 ‡ 2012 127 092 ‡ Entsorgung Nord GmbH — Vertrag über die Behälterbewirtschaftung sowie die Einsammlung und den Transport von überlassungspflichtigen Bio- und Restabfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen (ohne Wechselbehälter ) 1999 15 923 708 ‡ 2006 15 568 405 ‡ 2000 15 717 112 ‡ 2007 15 768 427 ‡ 2001 14 827 464 ‡ 2008 16 168 550 ‡ 2002 15 383 494 ‡ 2009 13 823 940 ‡ 2003 15 383 494 ‡ 2010 13 627 879 ‡ 2004 15 390 889 ‡ 2011 13 545 937 ‡ 2005 15 196 432 ‡ 2012 13 644 648 ‡ — Vertrag über die Einsammlung und den Transport sowie die Zuführung zur Verwertung und zur Beseitigung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen 1999 7 208 758 ‡ 2006 8 104 484 ‡ 2000 7 208 520 ‡ 2007 8 155 496 ‡ 2001 7 208 520 ‡ 2008 8 375 908 ‡ 2002 7 486 612 ‡ 2009 8 274 299 ‡ 2003 8 158 332 ‡ 2010 5 763 858 ‡ 2004 8 158 332 ‡ 2011 6 847 047 ‡ 2005 8 059 284 ‡ 2012 7 003 328 ‡ — 5 — — Vertrag über die Einsammlung und den Transport von in Abfallwechselbehältern bereitgestellten Abfällen zur Beseitigung, die nicht aus privaten Haushaltungen stammen 1999 411 844 ‡ 2006 336 690 ‡ 2000 296 067 ‡ 2007 249 267 ‡ 2001 255 466 ‡ 2008 237 672 ‡ 2002 223 028 ‡ 2009 314 360 ‡ 2003 200 247 ‡ 2010 323 190 ‡ 2004 201 917 ‡ 2011 307 556 ‡ 2005 233 310 ‡ 2012 288 761 ‡ — Vertrag über die Bereitstellung und Entleerung von Wertstoffsammelcontainern für Altglas, Altpapier und Alttextilien sowie die Zuführung der darin gesammelten Wertstoffe zur Verwertung 1999 2 896 693 ‡ 2006 1 525 552 ‡ 2000 2 724 102 ‡ 2007 1 437 477 ‡ 2001 2 666 755 ‡ 2008 1 643 775 ‡ 2002 2 726 894 ‡ 2009 2 044 666 ‡ 2003 2 726 894 ‡ 2010 1 357 720 ‡ 2004 631 207 ‡ 2011 2 432 554 ‡ 2005 1 277 542 ‡ 2012 2 365 483 ‡ — Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb von Servicecentern auf dem Gebiet der Abfallentsorgung 1999 995 813 ‡ 2006 852 278 ‡ 2000 972 175 ‡ 2007 856 096 ‡ 2001 970 026 ‡ 2008 927 713 ‡ 2002 994 273 ‡ 2009 2 389 037 ‡ 2003 940 498 ‡ 2010 2 460 374 ‡ 2004 863 666 ‡ 2011 2 481 945 ‡ 2005 729 657 ‡ 2012 2 544 665 ‡ GFAS Gesellschaft für angewandte Stadtökologie — Einrichtung und Betrieb von Annahmezeilen 1999 129 889 ‡ 2006 167 658 ‡ 2000 148 275 ‡ 2007 187 692 ‡ 2001 152 957 ‡ 2008 196 477 ‡ 2002 161 956 ‡ 2009 202 429 ‡ 2003 162 034 ‡ 2010 206 203 ‡ 2004 163 911 ‡ 2011 207 155 ‡ 2005 167 245 ‡ 2012 202 305 ‡ — 6 — INFA-Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Ahlen — Vertrag über Leistungen für die Überarbeitung der Abfallgebührenordnung in Bremen 2012 76 517 ‡ Kompostierung Nord GmbH — Vertrag über die Abnahme, Sortierung und Behandlung der über die Biotonne eingesammelten Abfälle sowie die Einführung des erzeugten Kompost in den Wirtschaftskreislauf 1999 1 748 137 ‡ 2006 1 874 721 ‡ 2000 1 733 899 ‡ 2007 1 975 846 ‡ 2001 1 776 139 ‡ 2008 1 955 267 ‡ 2002 1 816 246 ‡ 2009 1 947 276 ‡ 2003 1 812 568 ‡ 2010 1 867 884 ‡ 2004 1 887 351 ‡ 2011 1 927 234 ‡ 2005 1 860 790 ‡ 2012 1 933 495 ‡ — Abnahme, Sortierung und Behandlung pflanzlicher Abfälle sowie die Einführung des erzeugten Kompost in den Wirtschaftskreislauf 1999 854 056 ‡ 2006 1 021 279 ‡ 2000 908 882 ‡ 2007 1 069 329 ‡ 2001 961 830 ‡ 2008 1 078 511 ‡ 2002 1 103 299 ‡ 2009 1 137 486 ‡ 2003 998 238 ‡ 2010 1 136 553 ‡ 2004 1 010 194 ‡ 2011 1 178 382 ‡ 2005 1 039 973 ‡ 2012 1 235 880 ‡ Nehlsen GmbH & Co. KG — Vertrag über die Einsammlung und Beförderung von Abfällen, die aus den in den nördlich der Lesum gelegenen Teilen des Stadtbezirks Bremen -Nord stammen 1999 1 727 299 ‡ 2006 2 352 187 ‡ 2000 1 856 947 ‡ 2007 2 441 056 ‡ 2001 1 930 336 ‡ 2008 2 432 887 ‡ 2002 1 970 072 ‡ 2009 2 622 220 ‡ 2003 2 100 524 ‡ 2010 2 624 497 ‡ 2004 2 119 174 ‡ 2011 2 637 309 ‡ 2005 2 131 549 ‡ 2012 2 615 939 ‡ — 7 — — Vertrag über die Behältergestellung und PPK-Abfuhr (Papier, Pappe, Karton) in Bremen-Nord 1999 285 340 ‡ 2006 258 120 ‡ 2000 295 125 ‡ 2007 411 089 ‡ 2001 317 151 ‡ 2008 384 042 ‡ 2002 308 897 ‡ 2009 462 504 ‡ 2003 296 327 ‡ 2010 437 402 ‡ 2004 186 827 ‡ 2011 454 215 ‡ 2005 173 488 ‡ 2012 349 189 ‡ — Vertrag über die Standplatzreinigung Bremen-Nord 1999 165 352 ‡ 2006 144 464 ‡ 2000 165 722 ‡ 2007 111 290 ‡ 2001 173 287 ‡ 2008 108 896 ‡ 2002 172 710 ‡ 2009 115 966 ‡ 2003 167 570 ‡ 2010 115 966 ‡ 2004 165 257 ‡ 2011 120 075 ‡ 2005 161 402 ‡ 2012 49 313 ‡ Nehlsen GmbH & Co. KG, Niederlassung Nehlsen-Plump, Betriebsstätte Bremen, Standort SEN, Schadstoffentsorgung Nord (vormals Schadstoffentsorgung Nord GmbH) — Vertrag über die Abnahme, Sortierung, Zwischenlagerung und Behandlung schadstoffhaltiger Abfälle aus privaten Haushaltungen 1999 583 044 ‡ 2006 446 496 ‡ 2000 581 237 ‡ 2007 457 626 ‡ 2001 581 237 ‡ 2008 469 443 ‡ 2002 595 768 ‡ 2009 469 443 ‡ 2003 593 920 ‡ 2010 469 443 ‡ 2004 593 920 ‡ 2011 469 443 ‡ 2005 593 920 ‡ 2012 485 303 ‡ swb Entsorgung GmbH & Co. KG (vormals Abfallbehandlung Nord GmbH) — Vertrag über die Abnahme und thermische Behandlung von Abfällen in einer Müllverbrennung 1999 10 466 654 ‡ 2006 10 397 687 ‡ 2000 9 592 603 ‡ 2007 10 185 862 ‡ 2001 9 482 297 ‡ 2008 10 265 816 ‡ 2002 9 391 640 ‡ 2009 10 064 756 ‡ 2003 9 644 131 ‡ 2010 9 637 068 ‡ 2004 9 839 100 ‡ 2011 9 591 156 ‡ 2005 9 807 428 ‡ 2012 9 633 861 ‡ — 8 — — Vertrag über die Verwertung von Sperrmüll 2012 bis 2014 2012 215 624 ‡ Umweltbetrieb Bremen — Rahmenvereinbarung zur kommunalen Abfallwirtschaft 2007 4 998 723 ‡ 2010 5 036 462 ‡ 2008 4 705 911 ‡ 2011 4 995 300 ‡ 2009 5 253 042 ‡ 2012 5 424 785 ‡ b) Gibt es in den Verträgen Vereinbarungen zu Entgeltreduzierungen oder Preisüberprüfungen? Wenn ja, mit wem, und welche Einsparungen wurden damit erzielt? In folgenden Verträgen sind Vereinbarungen zu Preisüberprüfungen vereinbart : Entsorgung Nord GmbH — Vertrag über die Behälterbewirtschaftung sowie die Einsammlung und den Transport von überlassungspflichtigen Bio- und Restabfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen (ohne Wechselbehälter ) — Vertrag über die Einsammlung und den Transport sowie die Zuführung zur Verwertung und zur Beseitigung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen — Vertrag über die Einsammlung und den Transport von in Abfallwechselbehältern bereitgestellten Abfällen zur Beseitigung, die nicht aus privaten Haushaltungen stammen — Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb von Servicecentern auf dem Gebiet der Abfallentsorgung Mit der Entsorgung Nord GmbH wurden in den Jahren 2009/2010 für die oben genannten Verträge Preisüberprüfungen durchgeführt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wurden für die vier infrage kommenden Verträge summarisch Einsparungen in Höhe von ca. 2 000 000 ‡ pro Jahr für die Restlaufzeit der Verträge erzielt. Nehlsen GmbH & Co. KG — Vertrag über die Einsammlung und Beförderung von Abfällen, die aus den in den nördlich der Lesum gelegenen Teilen des Stadtbezirks Bremen-Nord stammen Mit der Nehlsen GmbH & Co. KG wurde in den Jahren 2011/2012 für den oben genannten Vertrag eine Preisüberprüfung durchgeführt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2012 wurde für diesen Vertrag eine Einsparung von ca. 80 000 ‡ pro Jahr erzielt. Nehlsen GmbH & Co. KG, Niederlassung Nehlsen-Plump, Betriebsstätte Bremen, Standort SEN, Schadstoffentsorgung Nord (vormals Schadstoffentsorgung Nord GmbH) — Vertrag über die Abnahme, Sortierung, Zwischenlagerung und Behandlung schadstoffhaltiger Abfälle aus privaten Haushaltungen Mit der Nehlsen GmbH & Co. KG, Niederlassung Nehlsen-Plump, Betriebsstätte Bremen, Standort SEN, Schadstoffentsorgung Nord (vormals Schadstoffentsorgung Nord GmbH) wurde in den Jahren 2005/2006 für den oben genannten Vertrag eine Preisüberprüfung durchgeführt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 wurde für diesen Vertrag eine Einsparung von ca. 150 000 ‡ pro Jahr erzielt. Entsorgung Nord GmbH — Vertrag über die Bereitstellung und Entleerung von Wertstoffsammelcontainern für Altglas, Altpapier und Alttextilien sowie die Zuführung der darin gesammelten Wertstoffe zur Verwertung — 9 — Mit der Entsorgung Nord GmbH wurde in den Jahren 2002/2003 für den oben genannten Vertrag eine Neuregelung von Leistungsumfang und Entgelt verhandelt und gleichzeitig ein weiterer Vertrag mit einem anderen Unternehmen gekündigt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2004 wurde im Zusammenhang mit dieser Neuregelung eine Kostensenkung in Höhe von ca. 0,5 Mio. ‡ pro Jahr und eine Erlösbeteiligung von bis zu 1,0 Mio. ‡ pro Jahr bei einer gleichzeitigen Verbesserung der Leistung erzielt. In folgenden Verträgen sind Vereinbarungen zu Entgeltreduzierungen vereinbart : Entsorgung Nord GmbH — Vertrag über die Behälterbewirtschaftung sowie die Einsammlung und den Transport von überlassungspflichtigen Bio- und Restabfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen (ohne Wechselbehälter ) — Vertrag über die Einsammlung und den Transport sowie die Zuführung zur Verwertung und zur Beseitigung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen 2. Wie haben sich die jährlichen Gebühreneinnahmen und sonstigen Erlöse im Abfallgebührenhaushalt der Stadtgemeinde Bremen seit 1996 entwickelt? (Zahlen liegen erst ab 1999 vor) Entwicklung Gebührenerlöse Hausmüll 1999 bis 2012 1999 48 358 285 ‡ 2006 45 453 023 ‡ 2000 47 783 255 ‡ 2007 44 989 024 ‡ 2001 47 308 264 ‡ 2008 44 749 410 ‡ 2002 48 029 739 ‡ 2009 44 481 908 ‡ 2003 47 412 066 ‡ 2010 44 324 115 ‡ 2004 46 650 513 ‡ 2011 44 220 346 ‡ 2005 46 973 304 ‡ 2012 44 031 688 ‡ Entwicklung sonstige Erlöse 1999 bis 2012 (ohne Zinserträge) 1999 1 544 256 ‡ 2006 2 867 727 ‡ 2000 2 735 512 ‡ 2007 4 184 877 ‡ 2001 2 279 638 ‡ 2008 3 718 915 ‡ 2002 2 030 623 ‡ 2009 2 597 245 ‡ 2003 1 568 838 ‡ 2010 1 454 465 ‡ 2004 6 026 995 ‡ 2011 2 116 194 ‡ 2005 2 887 938 ‡ 2012 1 747 887 ‡ 3. Wie haben sich die Leerintervalle für die verschiedenen Arten von Restabfallbehältern in der Stadtgemeinde Bremen seit 1996 entwickelt? Die Leerungsintervalle haben sich seit 1996 nicht verändert. Für Behälter bis 240 l wird eine 14-tägliche Leerung und für Behälter mit 770 bzw. 1 100 l wird eine wöchentliche Leerung angeboten. Betrachtung der Jahre 2005 bis 2012 (Durchschnittswerte, ältere Daten liegen nicht mehr vor): • 85 % der Nutzerinnen/Nutzer mit einer 60-l-Restmülltonnen für eine Person kommen mit den 17 Regelleerungen aus, • 81 % der Nutzerinnen/Nutzer mit einer 60-l-Restmülltonne für zwei Personen kommen mit den 20 Regelleerungen aus, — 10 — • 76 % der Nutzerinnen/Nutzer mit einer 90-l-Restmülltonne kommen mit den 20 Regelleerungen aus, • 72 % der Nutzerinnen/Nutzer mit einer 120-l-Restmülltonne kommen mit den 20 Regelleerungen aus, • 54% der Nutzerinnen/Nutzer mit einer 240-l-Restmülltonne kommen mit den 20 Regelleerungen aus. 4. Welche zusätzlichen Dienstleistungen werden im Gebührenhaushalt 2014 bis 2016 eingeplant, und welche zusätzlichen Kosten resultieren daraus? In den verschiedenen, teilweise sehr komplexen Maßnahmen der kommunalen Abfallwirtschaft sind in der Regel auch Elemente enthalten, die als zusätzliche Dienstleistung definiert werden können. Eine Abgrenzung, insbesondere eine finanzielle Abgrenzung, ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Nachstehend werden jene Maßnahmen benannt, bei denen die Zusätzlichkeit relativ deutlich ist: — Zusätzliche Recyclingstation in Borgfeld, — Ausbau der Abfallberatung und der Umweltbildung, — Sammlungsausbau Elektrogroßgeräte von einer auf zwölf Recyclingstationen, — Erweiterung der Sperrmüllannahme von einer auf fünf Recyclingstationen. Aus diesen Maßnahmen, die auch mit dem Begriff „Serviceverbesserungen“ belegt werden könnten, resultieren für den Gebührenzeitraum 2014 bis 2016 zusätzliche Kosten gegenüber dem vorhergehenden Zeitraum in Höhe von ca. 1,5 Mio. ‡. Diese Kosten sind im Wirtschaftsplan des SV Abfall und in der Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt. 5. Welcher Anteil der Gebührenerhöhung ist auf Preisanpassungen bei den privaten Entsorgungsunternehmen zurückzuführen? Ca. 10 % des für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 ermittelten Gebührenmehrbedarfs beruhen auf Preisanpassungen bei den privaten Entsorgungsunternehmen . 6. Welche Kostensteigerung ist auf Rahmenvereinbarungen der Stadtgemeinde Bremen mit dem Umweltbetrieb Bremen zurückzuführen, und wie hoch ist der daraus resultierende Anteil an der Gebührenerhöhung? Im Gebührenzeitraum 2014 bis 2016 sind für die in der Rahmenvereinbarung mit dem Umweltbetrieb Bremen vereinbarten Leistungen Kosten in Höhe von insgesamt 18 341 032 ‡ eingeplant. Daraus ergibt sich, bezogen auf den vorherigen Kalkulationszeitraum, eine Kostensteigerung in Höhe von 12,5 %. Das entspricht einem Anteil in Höhe von 6,9 % am Gebührenmehrbedarf. a) Welche Leistungen des Umweltbetriebs Bremen (vormals Stadtgrün) wurden in den Jahren 2000 bis 2012 jeweils aus dem Sondervermögen Kommunale Abfallentsorgung (SV Abfall) finanziert? Welcher Anteil davon wurde aus dem Gebührenaufkommen finanziert? Das SV Abfall wurde 2007 gegründet. Für das Sondervermögen Kommunale Abfallentsorgung werden vom Umweltbetrieb Bremen ab dem Jahr 2010 und vormals von den Bremer Entsorgungsbetrieben ab dem Jahr 2007 die folgenden Leistungen für die kommunale Abfallentsorgung erbracht und zu 100 % aus dem Gebührenhaushalt finanziert: — Gebühreneinzug, — Abfallberatung, — Umweltbildung, — Kommunikation — kaufmännische Dienstleistungen, — Betrieb einer Recyclingstation, — Betrieb eines Callcenters, — Entsorgung von Altautos und Schrottfahrrädern. — 11 — b) Worin begründet sich im Einzelnen die Notwendigkeit der aus den Eigenmitteln des SV Abfall finanzierten Maßnahmen (u. a. Planung und Bau einer Recyclingstation in Borgfeld, Ausbau der Recyclingstation Hohentor, Ausbau des Abfallbildungs- und Beratungszentrums an der Recyclingstation Kirchhuchting)? Welche Alternativen wurden für diese Maßnahmen jeweils geprüft? Der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen hat in seinem Bericht 2011 – Stadt – das Angebot an Recyclingstationen in Bremen mit dem Angebot in anderen Städten verglichen und eine im Verhältnis gute Ausstattung festgestellt. Die gutachterliche Prüfung durch die Unternehmensberatung Ellendt & Herold aus März 2012 kommt zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der Recyclingstationen in Bremen unter Kosten- und Nutzen-Aspekten angemessen ist. Die Untersuchung hat darüber hinaus Möglichkeiten aufgezeigt, mit zukunftsorientierten Maßnahmen das Erfassungssystem „Recyclingstationen “ zu verbessern und effektiver zu gestalten. Die Stationen sollen deshalb hinsichtlich ihrer Aufgabenstellung hierarchisiert werden und in fünf zentrale Recyclingstationen mit einem umfassenden Angebot (z. B. mit der Annahme von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten) und zehn bzw. zukünftig eventuell elf haushaltsnahen Recyclingstationen mit einem Standardangebot aus- und umgebaut werden. Damit verbunden wird eine Steigerung der über die Stationen erfassten Abfälle um bis zu 25 % auf 70 000 Mg pro Jahr angestrebt. Durch die niedrigen spezifischen Erfassungskosten der Recyclingstationen können damit auch die Gesamtkosten der kommunalen Abfallwirtschaft stabilisiert werden . Hierzu müssen die Stationen aber hinsichtlich ihrer Standortqualität (Einzugsgebiet), ihrer Ausstattungsqualität und ihrer Serviceangebote im Einzelnen weiterentwickelt werden. Die Recyclingstation Hohentor ist dabei als zentrale und citynahe Station mit einer Ausweitung des Aufgabenspektrums definiert worden. Die damit verbundene Vergrößerung der Recyclingstation ist eingebunden in die Sanierungsmaßnahmen im Gebiet Hohentor. Die geplante Recyclingstation in Borgfeld ist im Rahmen der KostenNutzen -Analyse und der Nutzeranalyse gesondert untersucht worden. Im Ergebnis ist diese Station unter der Prämisse der bereits genannten Mengensteigerungen , der Entlastungsfunktion für bereits bestehende Stationen und unter Berücksichtigung der abfallwirtschaftlich notwendigen flächendeckenden Ausstattung Bremens mit Recyclingstationen sinnvoll. Den zusätzlichen Kosten steht unter den genannten Rahmenbedingungen und Zukunftsaspekten ein angemessener zusätzlicher Nutzen gegenüber. Die notwendigen Investitionen für den Neubau der Recyclingstationen Hohentor und Borgfeld sind in der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 10. Januar 2013 vorgestellt und beschlossen worden. Auf den Flächen der Recyclingstation Kirchhuchting wird seit Herbst 2010 im Rahmen der Abfallberatung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr die Umweltbildungsmaßnahme „Tour Global“ angeboten. Mit dem Ausbau des Abfallbildungs- und Beratungszentrums soll die Tour Global mit anderen Maßnahmen verknüpft und weiterentwickelt werden. Die Deutsche UNESCO-Kommission hat die „Tour Global – Mit uns auf Spurensuche“ als Projekt der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung “ im Februar 2011 ausgezeichnet. Die Auszeichnung erhalten Aktionen , die die Anliegen dieser weltweiten Bildungsoffensive der Vereinten Nationen vorbildlich umsetzen und Kindern und Erwachsenen nachhaltiges Handeln vermitteln. Die Ausstellungsinhalte der Tour Global sollen in den nächsten Jahren aktualisiert und noch stärker auf die Konsumgewohnheiten (mobile Kommunikationsgeräte ) von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet werden. Die notwendigen Investitionen sind in der Finanzplanung vom SV Abfall berücksichtigt und in der städtischen Deputation vom 10. Januar 2011 beschlossen worden. — 12 — Grundsätzliche Alternativen zum Ausbau bzw. Neubau der Recyclingstationen Hohentor und Borgfeld sind im Rahmen der oben genannten Untersuchung geprüft worden. Ein Ausbau des Beratungszentrums an der Recyclingstation Kirchhuchting ist aus Kostengründen die optimale Lösung, deshalb wurden mögliche Alternativen (Verlagerung und Neubau) nicht weiter verfolgt. 7. Wie plant der Senat zu verhindern, dass es durch die neue Gebührenordnung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen wird, durch die private Entsorgungsdienstleister in Bremen vom Markt verdrängt werden könnten? Die Aufgabe der kommunalen Abfallentsorgung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) steht bei den in dem Ortsgesetz geregelten Abfällen nicht in Konkurrenz zu privaten Entsorgungsdienstleistern. Vielmehr ist in § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt, dass Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten verpflichtet sind, ihre Abfälle dem örE zu überlassen. Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus sogenannten anderen Herkunftsbereichen sind ebenfalls verpflichtet, diese Abfälle dem örE zu überlassen , es sei denn, der örE hat die Abfälle gemäß § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz von der kommunalen Abfallentsorgung ausgeschlossen. Ziel der Neuordnung ist die rechtskonforme Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung. Danach sind Glas, Metalle, mineralische Abfälle und biologisch abbaubare Abfälle getrennt zu halten und einer Verwertung zuzuführen. Der verbleibende hausmüllähnliche Gewerbeabfall ist dem örE zu überlassen. Der örE ist nicht zuständig für die Abfälle zur Verwertung und die produktionsspezifischen Abfälle . Insofern ist keine Wettbewerbsverzerrung zu erwarten. 8. Aus welchem Grund steigen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Hausabfall gemäß Wirtschaftsplan für das SV Abfall von 577 000 ‡ (2012) auf 772 000 ‡ (2013) und 831 000 ‡ (2015) an (Steigerung um 44 % innerhalb von drei Jahren)? Die Kostensteigerung im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergibt sich durch geplante Analysen, Überprüfungen und beratende Unterstützung für die Durchführung von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung des Abfallwirtschaftskonzepts und der Neuorientierung der Abfallwirtschaft 2018 stehen: — Organisations- und Leistungsanalyse „Kommunale Abfallwirtschaft“, — Rest- und Bioabfall- und Sperrmüllanalyse, — Analyse Schadstoffpotenzial und Schadstoffsammelsystem, — Unterstützung Abfallwirtschaftskonzept. 9. Welche Abfallmenge hat die Stadtgemeinde Bremen jährlich von 1996 bis 2012 zur Beseitigung an das Müllheizkraftwerk geliefert? (Verlässliche Zahlen liegen erst ab 2000 vor) 2000 162 213 Mg 2007 138 101 Mg 2001 197 920 Mg 2008 117 003 Mg 2002 152 330 Mg 2009 114 925 Mg 2003 145 041 Mg 2010 109 656 Mg 2004 143 703 Mg 2011 109 315 Mg 2005 145 234 Mg 2012 106 069 Mg 2006 145 054 Mg 10. Inwiefern werden durch die mit der Änderung des „Abfallortsgesetzes“ geplante Einführung starrer Mindestbehältervolumen für Gewerbebetriebe und Nutzungseinheiten anderer Herkunftsbereiche, die ihre Abfälle zur Verwertung/ Beseitigung bislang auf anderem Weg als über städtische Abfallbehälter entsorgen (z. B. durch Abfallpressen und gesonderte Abfuhren), Anreize geschaffen, das der Stadt zur Entsorgung überlassene Restmüllvolumen gering zu halten? — 13 — Die Neuregelung der Mindestvolumenausstattung konkretisiert den früheren unbestimmten Anschluss- und Benutzungszwang für gewerblich genutzte Grundstücke . Bisher orientierte sich die Restabfallbehälterausstattung für andere Herkunftsbereiche an der Selbsteinschätzung des Betriebes. Um flächendeckend eine gleiche Ausstattung zu erreichen, soll sich die Restabfallbehälterausstattung von Gewerbebetrieben, Industrie und öffentlichen Einrichtungen in Zukunft an branchenspezifischen Mindestbehältervolumina orientieren. Dazu wird beispielsweise einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten oder Krankenhaus-/ Hotelbetten ein definiertes Volumen zugeordnet. Eine entsprechende Tabelle findet sich in Anlage 3 des Abfallortsgesetzes. Aus der Gesamtzahl der Beschäftigten , Schülerinnen und Schüler oder Betten ergibt sich dann das Mindestgefäßvolumen für den jeweiligen Betrieb/Firma/Einrichtung. Eine solche Regelung ist inzwischen geübte bundesweite Praxis und dient insbesondere der Gleichbehandlung vergleichbarer Betriebe/Einrichtungen, aber auch mit den privaten Haushaltungen. Entsprechend der Regelung für private Haushaltungen in § 12 Absatz 4 kann die Stadtgemeinde nach § 12 Absatz 9 Satz 4 des Abfallortsgesetzes im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Das betrifft zum einen die Behälterausstattung, zum anderen das Mindestbehältervolumen. Die Gründe für einen Ausnahmefall muss der Anschlusspflichtige mit einem schriftlichen Antrag darlegen. Hinsichtlich der Behälterausstattung kann sich im Einzelfall ein abweichender Bedarf aus logistischen Gründen darstellen, weil bauliche Gegebenheiten nur bestimmte Behältergrößen oder Abfuhrmöglichkeiten zulassen. In der bislang gelebten Praxis haben sich einzelne Betriebe oder beispielsweise auch Krankenhäuser entsprechende Lösungen eingerichtet. Soweit hier zwingende Gründe eine Umstellung auf die jetzt vorgegebene Behälterausstattung verhindern und dies plausibel dargelegt wird, kann die Stadtgemeinde entsprechende Ausnahmen zulassen . Ausdrücklich ging es bei der Erhebung nur um die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle , die als Abfall zur Beseitigung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind. Bei der Erhebung wurde angenommen, dass in den von den Betrieben angegeben Mengen des hausmüllähnlichen Gewerbeabfalls noch ein Anteil von 70 % als Abfall zu Verwertung vorhanden ist, d. h. es wurden lediglich 30 % des Medianes der angegeben Abfallmengen bei der Bemessung des Vorhaltevolumens berücksichtigt. Aus den vorliegenden Daten kann geschlossen werden, dass die überwiegende Anzahl der Gewerbebetriebe mindestens entsprechend den neuen Vorgaben an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist. Sollte im Einzelfall ein Gewerbebetrieb nachweislich ein geringeres Restabfallvolumen benötigen, wäre der Nachweis über die hochwertige Verwertung von diesem zu führen. Es wird insoweit auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 2005, 7 C 25.03 verwiesen , nach dem die Gewerbetreibenden der Kommune einen entsprechenden Verwertungsnachweis zu erbringen haben. 11. Welche Auswirkungen wird die Gesetzesnovelle auf die Eigenbetriebe sowie die verschiedenen städtischen und staatlichen Gesellschaften haben? Die Auswirkungen auf die Eigenbetriebe und verschiedenen städtischen und staatlichen Gesellschaften sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ab von den Faktoren Größe der Bürofläche und Anzahl der Mitarbeiter sowie der Zuordnung zu einer Branche. a) Welche geschätzten jährlichen Mehrkosten werden den Kliniken der GeNo entstehen? Die jährlichen Mehrkosten der Kliniken können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig angegeben werden, weil die Daten für die Bemessung der Grundgebühr noch nicht vorliegen. Im Bereich der Leistungsgebühr liegt das zukünftige Mindestvorhaltevolumen weit unter dem Volumen was zurzeit bei der GeNo als Abfall zur Beseitigung anfällt. b) Welche geschätzten jährlichen Mehrkosten werden den Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten sowie der Universität in Bremen entstehen? Die Mehrbelastung der Schulen für das Jahr 2014 beträgt unter Berücksichtigung der neuen Leistungsgebühr und der Grundgebühr rund 94 180 ‡. — 14 — Kindergärten und Kindertagesstätten können aufgrund der unterschiedlichen Träger nur im Einzelfall betrachtet werden, eine Aussage über alle Kindergärten und Kindertagesstätten in Bremen ist daher nicht möglich. Universität Bremen Entsorgungskosten für Abfall zur Beseitigung 2012 inklusive Transportkosten 24 553 ‡, Leistungsgebühr 2014 entsprechend dem Mindestvorhaltevolumen 37 522 ‡. Zur Bemessung der Grundgebühr ab 2014 liegen die notwendigen Daten nicht vor. 12. Geht der Senat davon aus, dass den Bremer Unternehmen durch die Gesetzesnovelle Mehrkosten entstehen? Wenn ja, in welchem Umfang (bitte aufschlüsseln nach Unternehmensgröße und Branche)? Die Auswirkungen auf die Bremer Unternehmen sind unterschiedlich stark ausgeprägt und reichen von einer Entlastung bis zu einer deutlichen Mehrbelastung . Entlastet werden die Betriebe, die eine Bürofläche von weniger als 120 m2 haben, jetzt ein Abfallgefäß von 90 l, 120 l oder 240-l-Behälter nutzen und aufgrund der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig kein größeres Gefäß vorzuhalten haben, als sie derzeit benutzen. Mehrkosten entstehen bei Unternehmen, die bereits jetzt einen 770-l-Behälter oder 1 100-l-Behälter nutzen. Mit Mehrkosten müssen auch diejenigen Betriebe rechnen, die derzeit gar nicht oder unzureichend an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind. Ferner müssen die Betriebe mit erhöhten Kosten rechnen, die büroflächenintensiv sind, da bei diesen Betrieben die Grundgebühr stärker ins Gewicht fällt. Eine Aufschlüsselung nach Unternehmensgröße und Branche ist abstrakt nicht möglich. 13. Wie hoch schätzt der Senat den zusätzlichen jährlichen Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen, Veränderungen bei der Zahl der Beschäftigten , Betten usw. fortlaufend zu melden? Der Senat geht von einem geringen Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen aus. Die Unternehmen mussten bereits nach dem geltenden Abfallortsgesetz den ordnungsgemäßen Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung sicherstellen. 14. Wie hoch schätzt der Senat den zusätzlichen jährlichen Verwaltungsaufwand für die mit der Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen betrauten Stellen zur Erfassung/Bearbeitung und gegebenenfalls Überprüfung dieser Meldungen ? Beim Umweltbetrieb Bremen liegen langjährige Erfahrungen mit dem Änderungsdienst bei privaten Haushalten, insbesondere für Änderungen der Personenzahlen vor. Die Änderungen der Mitarbeiterzahlen sind dem Umweltbetrieb Bremen nur dann mitzuteilen, wenn sich aus der Erhöhung auch eine Änderung der Behälterausstattung ergibt. Der Senat geht davon aus, dass in der Regel die Unternehmen ausreichend mit Restabfallbehältern ausgestattet sind, sodass nicht jeder zusätzliche Mitarbeiter einen Tonnentausch bedingt. Insofern schätzt der Senat den zusätzlichen Verwaltungsaufwand als vertretbar an. Der Senat geht davon aus, dass kein zusätzlicher Personalbedarf besteht. 15. Wie will der Senat eine rechtssichere Definition des Begriffs „Bürofläche“ als Maßstab für die Berechnung der Grundgebühr bei Gewerbebetrieben und Nutzungseinheiten anderer Herkunftsbereiche im „Abfallortsgesetz“ vornehmen? Welche alternativen Maßstäbe für die Berechnung der Grundgebühr sind stattdessen denkbar? Der Senat hatte einen Gesetzentwurf in die Anhörung gegeben, in dem die Bürofläche nicht legal definiert wurde. In der Begründung war ausgeführt, was der Gesetzgeber unter Bürofläche verstehen will. Sowohl die Handelskammer wie auch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft haben angeregt, in das Gesetz selbst eine Definition der Bürofläche aufzunehmen. Dieser Anregung ist der Senat gefolgt. In § 2 Abs. 3 der Gebührenordnung soll folgende Definition aufgenommen werden: — 15 — „Als Büroflächen gelten Nutzungsflächen für die Erledigung schriftlicher oder geistiger Arbeiten oder auf solchen Arbeiten beruhende Dienstleistungen außerhalb von privaten Haushaltungen. Nicht zu den Büroflächen im Sinne dieses Ortsgesetzes zählen Nebenflächen wie Flure, Archive, Küchenbereiche, Toiletten , Umkleideräume, sonstige Gruppen-, Unterrichts- und Sozialräume, Kantinen und sonstige Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Gast- und Tagungsräume , Produktionsflächen, Werkstätten, Lager, Wartezimmer, Behandlungs - und Krankenzimmer.“ a) Aus welchem Grund plant der Senat mit der Änderung des „Abfallortsgesetzes “ eine Bürofläche von 120 m2 (im Gegensatz zu 200 m2 in der Vorlage Nr. 18/109 S für die städtische Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie) als Maßstab für die Grundgebühr einer Nutzungseinheit festzulegen? In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass sich neben den privaten Haushalten auch das Gewerbe sowie Verwaltungen, Schulen und Freiberufler an den Vorhaltekosten künftig mit einer Grundgebühr beteiligen müssen. Maßstab für die Grundgebühr ist die genutzte Bürofläche. Es wurde bremenspezifisch durch eine Erhebung des INFA (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH) ermittelt, wie groß die Bürofläche ist, auf der vergleichsweise genauso viel Abfall anfällt wie in einem durchschnittlichen Bremer Haushalt. In der Untersuchung wurde ein Wert von 120 m2 ermittelt. Für jede angefangene 120 m2 Bürofläche muss ein Gewerbetreibender zukünftig eine Grundgebühr zahlen. In der Vorlage Nr. 18/109 S für die städtische Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie wurde dargestellt, dass sich für Bremen ein Wert von 200 m2 ergeben könnte, dieser aber in einer Untersuchung geprüft werde . Die Untersuchung hat nunmehr einen Wert von 120 m2 ergeben. b) Wie will der Senat in diesem Zusammenhang mit ungenutzten Büroflächen verfahren? Nach § 5 Absatz 2 des Entwurfs der Gebührenordnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der Grundgebühr, wenn für einen zusammenhängenden Zeitraum vom mindestens sechs Monaten wegen Leerstand der Nutzungseinheit diese nicht in Anspruch genommen wird. Ähnlich verhält es sich bei Leerstand von Büroflächen. Dies wird zur Verdeutlichung in der Begründung konkretisiert. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass bei gewerblichen Nutzungseinheiten der Büroflächenleerstand nur dann relevant ist, wenn durch die Reduzierung jeweils eine geringere Fläche als 120 m2 oder ein Vielfaches von 120 m2 erreicht wird, weil pro 120 m2 Bürofläche jeweils eine Grundgebühr zu zahlen sein wird. 16. Aus welchem Grund plant der Senat, das zulässige Höchstgewicht (brutto) für 770-l-Restabfallbehälter mit der Änderung des „Abfallortsgesetzes“ von 450 kg auf 320 kg zu senken? Wie stellt sich die Gebührenerhöhung für diesen Behälter unter Berücksichtigung dieses Effekts insgesamt pro kg Restabfall dar? Das derzeit im Abfallortsgesetz angegebene Gesamtgewicht für den 770-l-Restabfallbehälter ist nicht korrekt, weil es sich auf den 1 000-l-Restabfallbehälter bezieht. In Anpassung an die entsprechenden DIN-Normen und den Vorgaben der Gütegemeinschaft Abfall- und Wertstoffbehälter wird deshalb das Gesamtgewicht für den 770-l-Restabfallbehälter auf 320 kg festgesetzt. Eine Gebührenerhöhung kann aus der Anpassung des Höchstgewichts für den 770-l-Restabfallbehälter an die genannten Normen nicht resultieren, weil die Restmüllgebühren in der Stadtgemeinde sich am Volumen und nicht am Gewicht orientieren. 17. Steht die Novellierung des Ortsgesetzes mit den Grundsätzen des Kreislaufwirtschafts - und Abfallgesetzes im Einklang? Der Entwurf des Ortsgesetzes zur Änderung des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen und Gebührenordnung für die Abfallentsorgung in der Stadtgemeinde Bremen sieht vor, die Abfallhierarchie des § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in das Abfallortsgesetz aufzunehmen. Die bremische kommunale Abfallwirtschaft ist von einem hohen Maß an bürger- — 16 — freundlichen Angeboten zum Recycling und zur Verwertung gekennzeichnet. Bremen hat ein einheitliches und bürgerfreundliches Gesamtkonzept für die getrennte Sammlung von immerhin zwölf Abfallstoffen in sechs Erfassungssystemen und ist bei den Ergebnissen der getrennten Sammlung in der Spitzengruppe deutscher Großstädte und mit seinen Entsorgungsangeboten sehr gut aufgestellt. Ob Papier, Glas, Gartenabfälle, Bioabfälle, Verpackungen, Alttextilien oder Elektrogeräte, 61 % der Abfallmengen erreichen bereits heute die Wertstoffsammlungen . Um die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch zukünftig zu erreichen, sind verschiedene Maßnahmen im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Abfall eingestellt, wie z. B. Ausbau der Kunststofferfassung, Ausbau der Wertstofferfassung in Großwohnanlagen, Bau einer weiteren Recyclingstation und Erweiterung des Angebots der Sperrmüllannahme auf ausgewählten Recyclingstationen. Die Gebührengestaltung hält an dem Prinzip fest, dass alle wesentlichen Leistungen der kommunalen Abfallentsorgung über die Restabfallgebühr finanziert werden. Dies schafft z. B. den Anreiz, die gebührenfreie Bio- oder Papiertonne zu nutzen. Die Anzahl dieser Gefäße steigt stetig an. Das Mindestvorhaltevolumen für Gewerbe und andere Herkunftsbereiche für den hausmüllähnlichen Gewerbeabfall ist so gering bemessen, dass Betriebe mit dem Mindestvorhaltevolumen nur auskommen, wenn sie die in der Gewerbeabfallverordnung vorgeschriebene Getrennthaltung von Glas, Metall, mineralische Abfälle und biologisch abbaubare Abfälle konsequent verfolgen und so das Recycling, das nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Vorrang vor der energetischen Verwertung hat, ermöglichen. Druck: Hans Krohn · Bremen