— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 388 S (zu Drs. 18/371 S) 17. 09. 13 Mitteilung des Senats vom 17. September 2013 Auswirkungen der Kohlekraftwerke auf die Gesundheit der Bremer Bevölkerung Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat unter Drucksache 18/371 S eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Studie des Instituts für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart „Assessment of Health Impacts of Coal Fired Power Stations in Germany“ und die darin beschriebenen Auswirkungen der Emissionen von Kohlekraftwerken auf die Gesundheit der Bevölkerung? Mithilfe eines inzwischen in der EU gebräuchlichen, allerdings aufwändigen statistischen Verfahrens leitet die Studie gesundheitliche Wirkungen in der Bevölkerung aus den Feinstaubemissionen von 67 in Deutschland betriebenen Kohlekraftwerken ab. Hierbei wurden auch drei Kohlekraftwerke in Bremen betrachtet. Als eine gesundheitliche Auswirkung wurde die dem Feinstaubausstoß jedes Kraftwerks entsprechende Verminderung der Lebenserwartung in der Bevölkerung berechnet. Darüber hinaus wurden für 15 noch nicht in Betrieb befindliche Kraftwerke spezielle gesundheitliche Auswirkungen prognostiziert. Diese Analyse der Auswirkungen von Kraftwerksemissionen auf die Bevölkerung ist jedoch grundsätzlich mit einer Reihe von begrenzenden Festlegungen verbunden, die die Interpretation einschränken. Mithilfe eines Ausbreitungsmodells werden aus den Emissionsangaben Immissionen berechnet. Beispielsweise breiten sich die Emissionen aus Kohlekraftwerken großräumig über das jeweilige Stadt- bzw. Landesgebiet hinaus aus, sind also nicht örtlich begrenzt. Lokale Besonderheiten und regionale meteorologische, jahreszeitlich wechselnde Einflüsse können in dem vereinfachten (z. B. für die Kraftwerke in Bremen verwendeten ) Abschätzungsmodell in der Regel nicht speziell betrachtet werden. Insofern ist die Abschätzung der konkreten, beim Menschen wirksamen Immissionsbelastung bereits mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Die dieser berechneten Luftbelastung angelasteten gesundheitlichen Effekte bis hin zur Verminderung der Lebenserwartung unterliegen methodischen Unwägbarkeiten. Aufgrund der Vielzahl der verwendeten theoretischen Annahmen ohne Beachtung von Schwankungsbreiten ist die Angabe einer konkreten Anzahl, z. B. „verlorener Lebensjahre“ im Zusammenhang mit der Emission eines spezifischen Kohlekraftwerks, grundsätzlich problematisch. In einer auf dieser Studie beruhenden Diskussionsschrift von Greenpeace nehmen unter den oben angesprochenen 67 Kohlekraftwerken die betrachteten Bremer Kraftwerke (Heizkraftwerk Hafen, Farge und Heizkraftwerk Hastedt) die Plätze 39, 56 und 59 der Verschmutzungs- und der Gesundheitsschadensrangliste ein. In der Studie fehlt methodenbedingt der Bezug auf konkrete lokale Bevölkerungsgrößen . Insofern kann keine Aussage über das Ausmaß einer möglichen – durch Kohlekraftwerke hervorgerufenen – Verminderung der Lebenserwartung in der Bremer Bevölkerung abgeleitet werden. — 2 — Die Studie hat deshalb einen eher orientierenden Charakter und ist als Hinweis dafür anzusehen, dass die Emissionen aus Kohlekraftwerken grundsätzlich zur Gesundheitsbelastung der Bevölkerung beitragen. 2. Welche Emissionen von Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickoxiden (NO x ), Ruß und Staub, insbesondere Feinstaub, sowie toxischen Metallen wie Quecksilber, Blei, Arsen und Cadmium werden von den Kohlekraftwerken in Bremen verursacht? Aus den Emissionserklärungen der Betreiber von 2012 wurden folgende Angaben zu den Schadstoffen erstellt: Anlage swb Erzeugung GmbH und Co. KG, swb Erzeugung GDF Suez Energie Kraftwerk Hafen, GmbH und Co. KG, Deutschland AG, Block 5 und 6 Kraftwerk Hastedt Kraftwerk Farge plus Kohlehalde Block 15 Jahr 2012 2012 2012 SO2 in t/a 431 1 244 361 NOx in t/a 1 013 1 672 589 Staub in t/a 48 188 3,8 Quecksilber in kg/a 109 150 51 Blei in kg/a 36 49 16,8 Arsen in kg/a 35 47 16 Cadmium in kg/a 0,77 1 0,34 Die Ergebnisse sind u. a. abhängig von der Betriebsdauer pro Jahr. Die Angaben zu Schwefeldioxid (SO2), Stickoxiden (NOx) und Staub stammen aus direkten Messungen der Betreiber. Die übrigen Daten wurden mit Berechnungsverfahren unter Berücksichtigung bundesweit einheitlicher Emissionsfaktoren ermittelt, die naturgemäß Unsicherheiten beinhalten. Aufgrund konservativer Annahmen kann es im Einzelfall zur leichten Überschätzung kommen . Die Jahresfrachten zu Staub beinhalten Grobstaub, Feinstaub und Ruß. Eine differenzierte Messung von Feinstaub und Ruß erfolgt nicht. Im Vergleich zum Gesamtstaub fallen die Feinstaub- und Rußemissionen deutlich geringer aus, da sie hauptsächlich über geführte Quellen mit entsprechender Abgasreinigung emittiert werden. Aus den Emissionen allein lässt sich nicht auf die Immissionssituation schließen. Die Immissionssituation im Land Bremen wird regelmäßig durch Messungen überwacht und die Ergebnisse veröffentlicht. Eine Überschreitung von Grenzwerten ist nur im Bereich viel befahrener Straßen bei den Schadstoffen Feinstaub und Stickstoffdioxid zu verzeichnen. Ursache hierfür ist in erster Linie der Verkehr. Dementsprechend zeigt sich, dass der Beitrag von Kraftwerken für die Überschreitung von Grenzwerten keine wesentliche Bedeutung hat. 3. Welche gesundheitlichen Folgen haben die Emissionen für die Bremer Bevölkerung ? Aufgrund der weiträumigen Verfrachtung der von Kohlekraftwerken emittierten Luftschadstoffe über Städte- und Landesgrenzen hinweg mit sehr unterschiedlichen regionalen Verdünnungen ist eine Ableitung der möglicherweise gesundheitswirksamen Luftbelastung in Bodennähe (Immissionskonzentration) nicht möglich. Die Kraftwerksemissionen tragen neben anderen Emittenten zu einer Erhöhung der Hintergrundbelastung bei. Insofern kann auch keine quantitative Abschätzung konkreter Gesundheitsfolgen der Bremer Bevölkerung durch den Betrieb der Bremer Kohlekraftwerke erfolgen. Grundsätzlich kann Feinstaub inklusive seiner Inhaltsstoffe in der Außenluft zu Reizungen und Erkrankungen des Atemtraktes und zu Herzkreislauferkrankungen in der Bevölkerung führen. Angesichts der dominierenden Rolle der durch den Straßenverkehr verursachten Schadstoffbelastung ist jedoch der Beitrag von — 3 — emittierten Schadstoffen aus Kohlekraftwerken an den Gesundheitsfolgen in Bremen gering. 4. Welche Erkenntnisse zu den Umweltbelastungen durch Kohlekraftwerke in Bremen können sich durch die europäische Industrie-Emissions-Richtlinie ergeben, die bis zum 7. Januar 2013 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden musste, und wann ist voraussichtlich mit ersten Ergebnissen zu rechnen? Die europäische Industrie-Emissionen-Richtlinie (IED) entfaltet hinsichtlich der Emissionsbegrenzungen zunächst keine zusätzliche Wirkung auf Kraftwerke in der Freien Hansestadt Bremen, weil es sich hier um Altanlagen handelt. Die Richtlinie wurde vom Gesetzgeber unter Beteiligung von Verbänden, Bundesrat und Bundestag in nationales Recht überführt. Hierzu wurde u. a. die Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) novelliert. Sie trat am 2. Mai 2013 in Kraft. Die 13. BImSchV enthält detaillierte Übergangsregelungen für Altanlagen, die von den Kraftwerksbetreibern in Anspruch genommen werden können. Die bestehenden Anlagen in der Freien Hansestadt Bremen erfüllen die derzeit gültigen Anforderungen. Die Grenzwerte nach der Übergangsregelung sind ambitioniert und stellen Vorsorgewerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit dar. Die Grenzwerte (Tagesmittelwerte ) sinken danach in Deutschland stufenweise ab dem 1. Januar 2016 und sind, nach Anlage und Leistungsklasse differenziert, für alle Betreiber verbindlich und gelten unmittelbar. Zusätzlich zum EU-Reglement gilt in der deutschen Verordnung auch ein Grenzwert zur Begrenzung der Emission von Quecksilber. Die Einhaltung wird durch die Gewerbeaufsicht überwacht. 5. Wie bewertet der Senat die rechtlichen Möglichkeiten, durch Vorgaben an den Wirkungsgrad, Höchstgrenzen für CO2-Emissionen oder Flexibilitätsvorgaben neue Kohlekraftwerke zu verhindern und die Laufzeit von bestehenden Kraftwerken zu begrenzen? Das Bundes-Immissionsschutzgesetz eröffnet keine Möglichkeit, Genehmigungen von Kohlekraftwerken zu versagen, sofern alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Eine Befristung der Genehmigungen ist ebenfalls nicht vorgesehen . Im Rahmen von Genehmigungsverfahren wird neben den Emissionsbegrenzungen die zusätzliche Immissionsbelastung der zu genehmigenden Anlage untersucht . Eine Genehmigung erfolgt nur, wenn alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten sind (39. BImSchV und TA-Luft). Vorgaben an den Wirkungsgrad oder zu den Höchstmengen für CO2-Emissionen können in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht verlangt werden. Entsprechende Anträge im Rahmen der Schaffung eines Umweltgesetzbuches sind vor wenigen Jahren , um solche Vorgaben zu ermöglichen, von den Ländern mehrheitlich abgelehnt worden. 6. Wann werden die Kohlekraftwerke in Bremen ihren Betrieb einstellen bzw. wann läuft die Betriebsgenehmigung für diese Kraftwerke aus? Wie in der Antwort zu Frage 5 angegeben, sind Betriebsgenehmigungen für die Kohlekraftwerke nicht befristet. Die Entscheidungen über die Dauer des jeweiligen Betriebs liegen, solange alle gesetzlichen Auflagen erfüllt werden, bei den Betreibern und werden von Rentabilitätsbetrachtungen geleitet. 7. Welche Alternativen bestehen aus Sicht des Senats, um Bremens Strom- und Wärmeversorgung mittel- und langfristig ohne Kohlekraftwerke sicherzustellen ? Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat seine Vorstellungen zur künftigen Entwicklung der Stromerzeugung und der Stromversorgung im Land Bremen im Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020 sowie in seiner Antwort auf die Große Anfrage „Ökologische Erneuerung der Stromerzeugung in Bremen und Bremerhaven“ (Drucksache 18/225) vom 7. Februar 2012 ausführlich dargelegt . Auf die dortigen Ausführungen, insbesondere zum Ausbau der Stromer- — 4 —Druck: Hans Krohn · Bremen zeugung aus erneuerbaren Energien, zur Ausschöpfung der Stromerzeugungspotenziale in der Abfallbehandlung, zur verstärkten Nutzung der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung sowie zur ökologischen Modernisierung der konventionellen Kraftwerkskapazitäten in der Stadtgemeinde Bremen wird verwiesen.