— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 403 S Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17. September 2013 Unterstützung für Eltern mit Kindern unter einem Jahr in der Stadt Bremen Häufig sind für Eltern die ersten zwölf Monate mit dem ersten Kind am angespanntesten . Das ganze Leben verändert sich mit dem neuen Nachwuchs und diese Veränderungen können zu großen Stressbelastungen bei den jungen Eltern führen. Um sie in dieser Anfangsphase ihrer Elternschaft zu entlasten und die Säuglinge zu schützen , wurde die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ ins Leben gerufen. Ein Schwerpunkt dieser Initiative ist es, den Eltern gute Vernetzungsmöglichkeiten zu bieten, damit sie bei eventuellen Problemen nicht alleine dastehen. Krabbelgruppen und Spielkreise sind häufig die ersten öffentlichen Treffpunkte für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wo können Eltern Informationen über Angebote zu Krabbelgruppen in ihrer Nähe bekommen? 2. Mit welcher Begründung sind die sozialpädagogischen Spielkreise in Bremen erst für Kinder ab dem zwölften Lebensmonat zugänglich? 3. Wo und wie werden die Eltern mit Kindern unter zwölf Monaten in welcher Form unterstützt? 4. Wie viele Spielkreise gibt es in Bremen? Bitte nach Stadtteilen auflisten. 5. Wie viele Krabbelgruppen hat Bremen? Bitte nach Stadtteilen auflisten. 6. Wo melden junge Eltern ihr Kind für einen Krabbelgruppenplatz an? 7. Ist nach Meinung des Senats der Bedarf an Krabbelgruppen für Bremen gedeckt ? 8. Wie viele Krabbelgruppen in Bremen sind kostenlos zugänglich? 9. Gibt es eine Möglichkeit, sich die Kosten für eine gebührenpflichtige Krabbelgruppe erstatten zu lassen? Wenn ja, welche sind das? 10. In welcher Form wurden bereits Mittel aus der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ für den Ausbau kostenloser Krabbelgruppen konkret eingesetzt? Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 22. Oktober 2013 1. Wo können Eltern Informationen über Angebote zu Krabbelgruppen in ihrer Nähe bekommen? Im Familiennetz Bremen (www.familiennetz-bremen.de) sind unter den Stichwörtern „0-3 jährige“ und „Frühe Hilfen“ das breite Angebot von Krabbelgruppen , Eltern-Kind-Treffs, themenspezifische Treffen für Eltern und Kinder etc. aktualisiert abrufbar. — 2 — 2. Mit welcher Begründung sind die sozialpädagogischen Spielkreise in Bremen erst für Kinder ab dem zwölften Lebensmonat zugänglich? Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2013/die staatliche Deputation für Soziales, Kinder und Jugend in ihrer Sitzung am 5. September 2013 einer Änderung der Richtlinie zur Förderung von sozialpädagogischen Spielkreisen zugestimmt. Das Mindestalter für in sozialpädagogischen Spielkreisen geförderte Kinder wurde auf zwölf Monate festgesetzt, nachdem es zuvor bei 18 Monaten in Kindergruppen und bei zwölf Monaten in Vater-/Mutter-KindGruppen lag. Dies entspricht der Nachfrage und der Aufnahmepraxis, wie sie sich in den vergangen Jahren entwickelt hat. Ein Bedarf zur Aufnahme jüngerer Kinder ist weder von den Trägern der sozialpädagogischen Spielkreise, noch von der Zentralelternvertretung formuliert worden. Auch mit Blick auf das Ziel, in sozialpädagogischen Spielkreisen einen niedrigschwelligen Einstieg in die außerfamiliäre frühkindliche Förderung zu ermöglichen, ist das Mindestalter sachgerecht . 3. Wo und wie werden die Eltern mit Kindern unter zwölf Monaten in welcher Form unterstützt? Eltern mit Kindern unter zwölf Monaten werden in Bremen in vielfältiger Form und an sehr unterschiedlichen Orten unterstützt. Eine systematische Darstellung ist im Familiennetz-Bremen unter dem Stichwort „Frühe Hilfen“ abrufbar. Unterschieden werden können Angebote für Schwangerschaft und Geburt und Angebote für die ersten drei Lebensjahre. Anbieter sind familienorientierte Kinder - und Jugendeinrichtungen, z. B. Häuser der Familie, Mütterzentren, Dienstleistungszentren der Wohlfahrtverbände, Bürgerhäuser, Kirchengemeinden oder medizinische Einrichtungen wie Geburtskliniken, Kinderarztpraxen und das Gesundheitsamt , zum Teil mit besonderen konzeptionellen Schwerpunkten. Hauptsächlich sollen sie den Kindern entwicklungsfördernde Angebote bieten. Daneben dienen sie auch der Förderung sozialer Kontakte von Kindern und Eltern untereinander und geben den Eltern Anregungen für ihren Umgang mit den Kindern . In einer neueren Entwicklung stehen seit diesem Jahr an vier Standorten (Neustadt , Gröpelingen, Hemelingen, Lüssum) Frühberatungsstellen für Eltern mit ihren jungen Kindern zur Verfügung. Es handelt sich dabei um Beratungs- und Unterstützungsangebote, die in Kooperation von Trägern der Jugendhilfe, dem Gesundheitsamt und dem Jugendamt ausgestaltet werden. (Beispielhafte Selbstbeschreibung eines Standortes: „Beratung bieten wir Ihnen an, wenn Sie sich Sorgen um die Gesundheit und Entwicklung Ihres Babys oder Kleinkindes machen oder einfach nur wissen wollen, ob mit Ihrem Kind alles ok. ist. Unterstützung wünschen sich viele Eltern, wenn ihr Baby oder Kleinkind • nicht aufhören will zu schreien oder sich nicht beruhigen lässt, • zu früh geboren wurde oder die Geburt anders verlaufen ist als erwartet, • nicht schlafen will, • nicht trinken oder essen will, • sich sehr trotzig verhält oder eifersüchtig ist, • noch nicht spricht oder sich anders verhält, als Sie es erwarten. Hilfe bieten wir Ihnen an, wenn Sie denken: • es wird mir alles zu viel, • mein Baby mag mich nicht, • ich muss alles alleine machen, • ich fühle mich am Ende meiner Kräfte. — 3 — Wir beraten Eltern in Fragen zur kindlichen Entwicklung, zum Schlafen, Schreien, Füttern, Klammern oder Trotzen und zu ihrer Beziehung zum Kind. Wir unterstützen sie auf dem Weg zu mehr Sicherheit und Gelassenheit in der Erziehung und Versorgung kleiner Kinder, einer sicheren Bindung und positiven Entwicklung für Ihr Kind und einem liebevollen Miteinander von Anfang an.“) Die finanzielle Unterstützung und fachliche Begleitung der Frühberatungsstellen erfolgt durch die Senatorin für Soziales, Kinder und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziale Dienste, dem Gesundheitsamt und den Trägern der Jugendhilfe . Im Rahmen der zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ 2012 bis 2015 (gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) erfolgt ebenfalls eine Unterstützung der Frühberatungsstellen. 4. Wie viele Spielkreise gibt es in Bremen? Bitte nach Stadtteilen auflisten. Zum Kindergartenjahr 2013/2014 werden in der Stadtgemeinde Bremen 52 sozialpädagogische Spielkreise angeboten, die auf der Grundlage der unter 2. genannten Richtlinie arbeiten. Sie verteilen sich wie folgt auf die Stadtteile: Blumenthal 7, Vegesack 5, Gröpelingen 5, Walle 5, Östliche Vorstadt 2, Woltmershausen 1, Huchting 3, Obervieland 7, Neustadt 1, Borgfeld 2, Vahr 5, Schwachhausen 1, Hemelingen 4, Osterholz 4. Daneben existieren in Bremen seit 2003 auch Kooperationsspielkreise. Diese haben einen wöchentlichen Betreuungsumfang von weniger als zehn Stunden und werden von MigRa e. V. (Migrantinnenrat Bremen) in Kooperation mit KiTa Bremen sowie dem Deutschen Roten Kreuz angeboten. Sie verteilen sich wie folgt auf die Stadtteile: Walle 1, Hemelingen 2, Vegesack 1, Burglesum 2, Gröpelingen 2, Neustadt 1, Huchting 1, Osterholz 3, Obervieland 1. 5. Wie viele Krabbelgruppen hat Bremen? Bitte nach Stadtteilen auflisten. Das Wort Krabbelgruppe wird mit verschiedenen Bedeutungen verwendet. Als Krabbelgruppen werden in Bremen häufig Kleinkindgruppen bezeichnet, die von Kindern und Eltern gemeinsam besucht werden und auch zum Teil auf Ini- — 4 — tiativen und Selbstorganisation der Eltern beruhen. Da hier in der Regel keine regelmäßigen Betreuungszeiten abgedeckt werden, unterliegen diese Angebote und Aktivitäten keinem Betriebserlaubnisverfahren. Die Anzahl der Angebote der Krabbelgruppen in der Stadtgemeinde Bremen ist daher nicht bekannt (siehe auch Antwort zu Frage 1). Anderenorts werden als Krabbelgruppe, früher auch Krabbelstube, Einrichtungen der Kindertagesbetreuung mit Kindern im Alter von ein bis drei Jahren bezeichnet , die von pädagogischen Fachkräften geleitet werden. Diese Angebote sind in der regelmäßigen Berichterstattung der Senatorin für Soziales, Kinder und Jugend zum Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder abgebildet. 6. Wo melden junge Eltern ihr Kind für einen Krabbelgruppenplatz an? Eltern können sich bei dem jeweiligen Anbieter zur Teilnahme an einem Angebot anmelden. 7. Ist nach Meinung des Senats der Bedarf an Krabbelgruppen für Bremen gedeckt ? Unter der Annahme, dass in dieser Frage das breite Spektrum von Eltern-KindGruppen , Babytreffs, Spieletreffs, Spielgruppen etc. für Kinder unter drei Jahren verstanden wird (siehe auch Antwort zu Frage 3), erachtet der Senat vor dem Hintergrund der guten Auslastung und des langjährigen Bestands der bekannten Angebote, die bestehende Angebotsvielfalt und Anzahl als nachfragegerecht und ausreichend. 8. Wie viele Krabbelgruppen in Bremen sind kostenlos zugänglich? Kenntnisse über Teilnehmerbeiträge in den verschieden Angebotsformen sind nicht vorhanden. 9. Gibt es eine Möglichkeit, sich die Kosten für eine gebührenpflichtige Krabbelgruppe erstatten zu lassen? Wenn ja, welche sind das? Bei den gebührenpflichtigen Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren sind die Erstattungswege bekannt: die Beitragstabellen für die Elternbeiträge und die Antragsverfahren in der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Amt für Soziale Dienste. Beiträge von Eltern, die für andere Angebote von einem Träger erhoben werden, sind in der Regel nicht durch die wirtschaftliche Jugendhilfe erstattungsfähig. 10. In welcher Form wurden bereits Mittel aus der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ für den Ausbau kostenloser Krabbelgruppen konkret eingesetzt? Durch die „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ 2012 bis 2015 (gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) werden • der Aus- und Aufbau und die Weiterentwicklung von Netzwerken mit Zuständigkeit für frühe Hilfen, • der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbarer Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich im Kontext früher Hilfen und Ehrenamtsstrukturen • und in diese Strukturen eingebundene Ehrenamtliche im Kontext früher Hilfen gefördert. Die Förderung des Ausbaus von Regelangeboten der Kindertagesbetreuung sieht die dazu zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung nicht vor. Insoweit konnten hierfür keine Mittel der Bundesinitiative eingesetzt werden. Druck: Hans Krohn · Bremen