— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 407 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. März 2012 Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin und Sozialpädagogischen Assistenten/ Assistentin im Land Bremen Der qualitative und quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung ist ein politischer Schwerpunkt der Regierungskoalition im Land Bremen. Eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung ermöglicht Kindern soziale Teilhabe und vermeidet einen frühen sozialen Ausschluss. Damit neuen Qualifikationsanforderungen, insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sprachförderung und der inklusiven Förderung, entsprochen werden kann, wird die Aus- und Weiterbildung des Personals in der Kindertagesbetreuung weiter verbessert. Gleichzeitig ist durch den quantitativen Ausbau in den nächsten Jahren mit einem verstärkten Bedarf an pädagogischen Fachkräften zu rechnen. Durch erhöhte Aufstiegs- und Qualifizierungschancen kann der Beruf attraktiver gemacht werden. Zum Schuljahr 2011/2012 hat das Land Bremen die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz eingeführt, die das Vorpraktikum als Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ersetzen soll. Gleichzeitig erhalten die Absolventinnen und Absolventen einen berufsqualifizierenden Abschluss unterhalb des Fachschulniveaus. Im Jahr 2010 waren bereits 296 Kinderpfleger /Kinderpflegerinnen und Sozialassistenten/Sozialassistentinnen in Kindertageseinrichtungen im Land Bremen beschäftigt. Wir fragen den Senat: I. Assistenzberufe in Einrichtungen im Land Bremen 1. Wie viele Kinderpfleger/Kinderpflegerinnen bzw. Assistenten/Assistentinnen im Sozialwesen (Sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen, Sozialassistenten /Sozialassistentinnen etc.) sind in Einrichtungen der Kindertagespflege im Land Bremen tätig (differenziert nach den jeweiligen Trägern)? 2. Gibt es eine Personalquote in Einrichtungen der Kindertagespflege in Bremen , die den Anteil der dort eingesetzten, ausgebildeten Erzieher/Erzieherinnen gegenüber den Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentinnen bzw. Sozialassistenten/Sozialassistentinnen verbindlich regelt? Wenn ja, wie hoch ist diese Quote? Wenn nein, plant der Senat, eine solche Quote einzuführen ? Nach welcher fachlichen Maßgabe wurde diese Quote eingeführt bzw. soll eine solche Quote eingeführt werden? 3. Wie hoch ist der Anteil der männlichen Kinderpfleger bzw. Assistenten im Sozialwesen? Welche Planungen verfolgt der Senat, den Anteil männlicher Kinderpfleger bzw. Assistenten zu erhöhen und mit welcher Begründung? 4. Inwiefern unterscheidet sich das Tätigkeitsprofil der Kinderpfleger/Kinderpflegerinnen bzw. Assistenten/Assistentinnen von dem der staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherinnen? 5. Wie viele Assistenten/Assistentinnen im Sozialwesen sind in anderen Einrichtungen (Schulen, Pflegeeinrichtungen etc.) mit welchen Tätigkeitsprofilen tätig? 6. Wie hoch ist hier der Anteil der männlichen Assistenten im Sozialwesen? — 2 — 7. Welche Einsatzgebiete und Tätigkeitsprofile stellt sich der Senat für die Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule „Sozialpädagogische Assistenz“ in Zukunft vor? 8. Welche Richtlinien gibt es in öffentlichen Einrichtungen über den Einsatz von Erzieher/Erzieherinnen und Ergänzungskräften im U-3-Bereich und für den Bereich der über Dreijährigen? Wie werden diese Richtlinien umgesetzt (differenziert nach einzelnen Einrichtungen)? II. Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz 1. Welche Ausgangsvoraussetzungen haben die Schülerinnen und Schüler, um an die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz aufgenommen zu werden? Gibt es Überlegungen aufseiten des Senats, diese zu verändern ? Wenn ja, mit welcher Begründung? 2. Welche Möglichkeiten einer Weiterqualifikation haben die Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule neben der Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin, und welche Berufschancen eröffnen sich hieraus wiederum? III. Fachschule für Sozialpädagogik 1. Wie viele Schülerinnen bzw. Schüler besuchen im Schuljahr 2011/2012 im Land Bremen die Fachschule für Sozialpädagogik? 2. Ist der Senat der Auffassung, dass der Bedarf an Fachkräften in der Kindertagesbetreuung mit im Land Bremen ausgebildeten Erziehern/Erzieherinnen gedeckt werden kann? 3. Wenn nein, welche Schritte plant der Senat, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken? Sülmez Dogan, Doris Hoch, Dr. Stephan Schlenker, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 8. Mai 2012 I. Assistenzberufe in Einrichtungen im Land Bremen 1. Wie viele Kinderpfleger/Kinderpflegerinnen bzw. Assistenten/Assistentinnen im Sozialwesen (Sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen, Sozialassistenten /Sozialassistentinnen etc.) sind in Einrichtungen der Kindertagespflege im Land Bremen tätig (differenziert nach den jeweiligen Trägern)? Bei der Beantwortung geht der Senat davon aus, dass nach der Anzahl der Kinderpfleger/Kinderpflegerinnen bzw. Assistenten/Assistentinnen im Sozialwesen (Sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen, Sozialassistenten /Sozialassistentinnen etc.) in Kindertageseinrichtungen gefragt wird. Nach Auswertung der vom Landesjugendamt zum Stichtag 1. März 2011 durchgeführten Erhebung zum Personal in den Tageseinrichtungen für Kinder (ohne Sozialpädagogische Spielkreise) waren eingesetzt: Kinderpfleger/Kinderpflegerinnen in der Stadtgemeinde Bremen Arbeiterwohlfahrt 19 Bremische Evangelische Kirche 50 Deutsches Rotes Kreuz 10 Elternvereine 74 Hans-Wendt-Stiftung 8 Katholischer Gemeindeverband 4 Katholische Kirchengemeinde St. Marien Blumenthal 4 — 3 — KiTa Bremen 8 KiTa Technologiepark 3 Spastikerhilfe 6 St. Petri Kinder- und Jugendhilfe 8 Verein Nachbarschaftshaus 2 Kinderpfleger/Kinderpflegerinnen in der Stadtgemeinde Bremerhaven Amt für Jugend, Familie und Frauen 32 Arbeiterwohlfahrt 3 Arbeitsförderungszentrum (AFZ) 1 Caritasverband 5 Diakonisches Werk 3 Elternvereine 2 Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde 3 Förderkreis für Waldorfpädagogik 1 Initiative Jugendhilfe 2 Kirchenkreisamt 3 Lebenshilfe 1 Strohhalm 4 Gesamt Land Bremen 256 Sozialassistenten/Sozialassistentinnen in der Stadtgemeinde Bremen Arbeiterwohlfahrt 3 Bremische Evangelische Kirche 4 Elternvereine 12 Katholischer Gemeindeverband 4 KiTa Bremen 9 KiTa Technologiepark 1 St. Petri Kinder- und Jugendhilfe 4 Sozialassistenten/Sozialassistentinnen in der Stadtgemeinde Bremerhaven Amt für Jugend, Familie und Frauen 1 Arbeiterwohlfahrt 2 Elternvereine 1 Kirchenkreisamt 1 Strohhalm 1 Gesamt Land Bremen 40 — 4 — 2. Gibt es eine Personalquote in Einrichtungen der Kindertagespflege in Bremen , die den Anteil der dort eingesetzten, ausgebildeten Erzieher/Erzieherinnen gegenüber den Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentinnen bzw. Sozialassistenten/Sozialassistentinnen verbindlich regelt? Wenn ja, wie hoch ist diese Quote? Wenn nein, plant der Senat, eine solche Quote einzuführen ? Nach welcher fachlichen Maßgabe wurde diese Quote eingeführt bzw. soll eine solche Quote eingeführt werden? Bei der Beantwortung geht der Senat davon aus, dass nach der Personalquote in Kindertageseinrichtungen gefragt wird. Eine Personalquote ist nicht vorgegeben. Die jeweiligen Beschäftigungsanteile orientieren sich an den Vorgaben zur Einhaltung der in Bremen geltenden personellen Mindeststandards (siehe Antwort zu Frage 8). Der Senat plant keine Einführung einer Quote. 3. Wie hoch ist der Anteil der männlichen Kinderpfleger bzw. Assistenten im Sozialwesen? Welche Planungen verfolgt der Senat, den Anteil männlicher Kinderpfleger bzw. Assistenten zu erhöhen und mit welcher Begründung? Der Anteil der männlichen Kinderpfleger bzw. Assistenten lag zum Stichtag 1. März 2011 in Tageseinrichtungen für Kinder (ohne Sozialpädagogische Spielkreise) bei rd. 8,4 % (25 von 296). Für den Senat ist es seit längerer Zeit sowohl für die pädagogische Schwerpunktsetzung als auch in der bremischen Personal- und Beschäftigungspolitik ein wichtiges Ziel, männliche Mitarbeiter in Tageseinrichtungen für Kinder zu beschäftigen. Der Senat wird sich auf allen Ebenen, die in seinem Einflussbereich liegen, dafür einsetzen, männliche Mitarbeiter für die pädagogische Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder zu werben und zu motivieren. Damit soll nicht nur der Anteil der männlichen Erzieher, sondern auch der Kinderpfleger bzw. Assistenten erhöht werden. 4. Inwiefern unterscheidet sich das Tätigkeitsprofil der Kinderpfleger/Kinderpflegerinnen bzw. Assistenten/Assistentinnen von dem der staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherinnen? Die Ausbildung befähigt Erzieher/Erzieherinnen zur eigenverantwortlichen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Kinderpfleger/Kinderpflegerinnen bzw. Assistenten/Assistentinnen ergänzen und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte (staatlich anerkannte Erzieher/Erzieherinnen ). In der Regel arbeiten Kinderpfleger/Kinderpflegerinnen bzw. Assistenten /Assistentinnen mit staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherinnen im Team, in der sich alle in gleicher Weise an den Aufgaben und Funktionen in der jeweiligen Gruppe beteiligen. Das Tätigkeitsprofil ergibt sich aus der Trägerkonzeption und den pädagogischen Schwerpunkten der einzelnen Tageseinrichtung. 5. Wie viele Assistenten/Assistentinnen im Sozialwesen sind in anderen Einrichtungen (Schulen, Pflegeeinrichtungen etc.) mit welchen Tätigkeitsprofilen tätig? In Pflegeeinrichtungen werden Assistenten/Assistentinnen nur als Ausnahme im Einzelfall eingesetzt. Eine Gesamtzahl liegt dem Senat nicht vor. In Schulen sind keine Assistenten/Assistentinnen tätig. 6. Wie hoch ist hier der Anteil der männlichen Assistenten im Sozialwesen? Dem Senat liegen keine Zahlen vor. 7. Welche Einsatzgebiete und Tätigkeitsprofile stellt sich der Senat für die Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule „Sozialpädagogische Assistenz“ in Zukunft vor? Beschäftigungsmöglichkeiten für die Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten finden sich als Zweitkräfte in Gruppen mit unter dreijährigen Kindern sowie in der Kindertagespflege. — 5 — Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz übernimmt aber in erster Linie eine wichtige Funktion in der Vorbereitung auf den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik, um so die qualitative Verbesserung und den quantitativen Ausbau der Erzieherinnenausbildung abzusichern. Nach den Erfahrungen in anderen Bundesländern setzt der überwiegende Teil der Absolventen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik fort. Da die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz zu einem Berufsabschluss führt, werden mit dem Abschluss auch die Voraussetzungen für den Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule erfüllt. Die Ausbildung gewährleistet damit die Durchlässigkeit auch für jene, die die Ausbildung nicht an der Fachschule für Sozialpädagogik fortsetzen wollen. 8. Welche Richtlinien gibt es in öffentlichen Einrichtungen über den Einsatz von Erziehern/Erzieherinnen und Ergänzungskräften im U-3-Bereich und für den Bereich der über Dreijährigen? Wie werden diese Richtlinien umgesetzt (differenziert nach den einzelnen Einrichtungen)? Grundlage für den Einsatz des Fachpersonals in öffentlichen Einrichtungen sind die Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen – RiBTK. Sie enthalten die Vorgaben zur Einhaltung der personellen Mindeststandards und gelten für alle Träger und Einrichtungen. Für Krippen, Kleinkindgruppen und Spielkreise für Kinder unter drei Jahren sind für die Leitung dieser Gruppen Erzieherinnen und Erzieher vorzusehen ; zur ständigen Unterstützung als Zweitkraft Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger oder Sozialassistentinnen und Assistenten. Für den Bereich der über Dreijährigen sind in der Regel Erzieherinnen und Erzieher einzusetzen . Ausnahmen davon können nur im Einzelfall durch die Genehmigungsbehörde – das Landesjugendamt – erteilt werden. II. Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz 1. Welche Ausgangsvoraussetzungen haben die Schülerinnen und Schüler, um an die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz aufgenommen zu werden? Gibt es Überlegungen aufseiten des Senats, diese zu verändern ? Wenn ja, mit welcher Begründung? Voraussetzung für die Zulassung zum Besuch der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz ist der Mittlere Schulabschluss mit mindestens „befriedigend“ lautender Note in dem Fach Deutsch. Es gibt zurzeit keine Überlegungen, die Zugangsvoraussetzungen zu ändern . 2. Welche Möglichkeiten einer Weiterqualifikation haben die Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule neben der Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin, und welche Berufschancen eröffnen sich hieraus wiederum? Da die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz zu einem Berufsabschluss führt, werden mit dem Abschluss die Voraussetzungen für den Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule erfüllt. Die Fachoberschule schließt nach einem Jahr mit dem Erwerb der Fachhochschulreife, die zum Studium in allen Studiengängen an den Hochschulen berechtigt, ab. Im Anschluss an die Fachoberschule kann außerdem die Berufsoberschule besucht werden und innerhalb eines Jahres die allgemeine Hochschulreife erworben werden. III. Fachschule für Sozialpädagogik 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2011/2012 im Land Bremen die Fachschule für Sozialpädagogik? Insgesamt besuchen im Schuljahr 2011/2012 505 Schülerinnen und Schüler die Fachschule für Sozialpädagogik. Davon sind 300 im ersten und 205 im zweiten Jahr der Ausbildung. — 6 — Anzahl der Schüler/Schülerinnen im Schuljahr 2011/2012 Stadtgemeinde Stadtgemeinde Bremen Bremerhaven SZ II SZ II SZ GeBildungsgang Neustadt Blumenthal schwister Scholl Gesamt 1. Jahr Fachschule w 124 w 62 w 55 w 241 für Sozialpädagogik m 31 m 13 m 15 m 59 2. Jahr Fachschule w 82 w 38 w 52 w 172 für Sozialpädagogik m 20 m 7 m 6 m 33 w 413 m 92 Quelle: Statistische Übersichten der berufsbildenden Schulen des Bundeslandes Bremen Schuljahr 2011/2012 (Basis Stichtagserhebung: 10. Oktober 2011). 2. Ist der Senat der Auffassung, dass der Bedarf an Fachkräften in der Kindertagesbetreuung mit im Land Bremen ausgebildeten Erziehern/Erzieherinnen gedeckt werden kann? Um den künftigen Bedarf an Fachkräften in Bremen zu sichern, wurden vom Senat bereits Maßnahmen eingeleitet. So wurden Kapazitätserweiterungen in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern vorgenommen . Die Ausbildung soll für interessierte Schülerinnen und Schüler inhaltlich attraktiver und die Zugänge in die Ausbildung sollen flexibler werden. Es wird eingeplant, die berufsbegleitenden Qualifizierungs- und Ausbildungsgänge für Zielgruppen mit einschlägiger Berufserfahrung fortzusetzen . 3. Wenn nein, welche Schritte plant der Senat, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken? Siehe Antwort zu Frage III. Nr. 2. Druck: Anker-Druck Bremen