— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 418 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 12. April 2012 Ausschöpfung und Verbleib von Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) Im Haushaltsjahr 2011 wurden von den Jobcentern Bremen und Bremerhaven insgesamt 64,0 Mio. ‡ (netto) für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) ausgegeben (siehe Bericht „Ausgaben für SGB-II-Leistungen zur Eingliederung 2011“). Das waren 6,8 Mio. ‡ weniger als die für diesen Zweck zugewiesenen Bundesmittel in Höhe von 70,8 Mio. ‡ und entspricht einer Ausschöpfungsquote von 90,3 %. Diese nicht ausgeschöpften 6,8 Mio. ‡ an Bundesmitteln stehen den beiden Jobcentern im laufenden Haushaltsjahr 2012 allerdings nicht mehr zur Verfügung . Auf der anderen Seite hat das Land Bremen im Haushaltsjahr 2011 außerplanmäßig ESF-Mittel in Höhe von 1,5 Mio. ‡ für die ergänzende Förderung von AGH-MAE (Ein-Euro-Jobs) ausgegeben und damit mit ESF-Mittel des Bundeslandes angekündigte Kürzungen des Bundes kompensiert. Begründet wurde diese Maßnahme mit einer notwendig gewordenen „Abfederung der Auswirkungen der Kürzungen im Eingliederungstitel der Jobcenter“ (Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen). Wir fragen den Senat: 1. Wie viel dieser 2011 nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel von 6,8 Mio. ‡ sind an den Bund bzw. die Bundesagentur für Arbeit zurückgeflossen? 2. Wie viel dieser 2011 nicht ausgeschöpften Mittel zur Eingliederung nach dem SGB II sind für Mehrausgaben beim Bundesanteil an den Verwaltungskosten der beiden Jobcenter verwendet worden? 3. Warum wurden zur Verfügung stehende Haushaltsmittel des Bundes zurückgehalten und stattdessen ESF-Mittel für die ergänzende Förderung von AGH-MAE (Ein-Euro-Jobs) ausgegeben? Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 15. Mai 2012 1. Wie viel dieser 2011 nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel von 6,8 Mio. ‡ sind an den Bund bzw. die Bundesagentur für Arbeit zurückgeflossen? Für das Jahr 2011 wurden dem Jobcenter Bremen 53,8 Mio. ‡ und dem Jobcenter Bremerhaven 17,0 Mio. ‡ als Eingliederungsbudgets vom Bund zugeteilt . Für das Land ergab sich damit ein Gesamtbudget von 70,8 Mio. ‡. Demgegenüber standen in 2011 Ausgaben innerhalb der Eingliederungstitel (EGT) in Bremen 50,2 Mio. ‡, in Bremerhaven 14,1 Mio. ‡, damit insgesamt im Land Bremen 64,3 Mio. ‡. — 2 — Mittel aus dem Eingliederungsbudget 2011 des Jobcenters Bremen sind in Höhe von 2,651 Mio. ‡ an den Bund zurückgeflossen, in Bremerhaven betrug der Mittelrückfluss an den Bund 1,324 Mio. ‡. Somit sind im Land Bremen 3,975 Mio. ‡ aus den Eingliederungstiteln zurückgeflossen. Nach heutigem Stand hat das Jobcenter Bremen in 2011 einen Ausschöpfungsgrad von 95,5 %, das Jobcenter Bremerhaven von 88,7 % erreicht. Für das Land Bremen ergibt sich damit ein EGT-Ausschöpfungsgrad von 93,9 %. Im Durchschnitt der Jobcenter der Regionaldirektion Niedersachsen–Bremen wurde ein Ausschöpfungsgrad von 87,1 % erreicht. Grundsätzlich fließen nicht ausgeschöpfte Fördermittel des Bundes aus den Eingliederungstiteln an den Bund zurück, es gilt die Jährlichkeit des Haushaltes. 2. Wie viel dieser 2011 nicht ausgeschöpften Mittel zur Eingliederung nach dem SGB II sind für Mehrausgaben beim Bundesanteil an den Verwaltungskosten der beiden Jobcenter verwendet worden? Die Umschichtung von Mitteln aus den EGT zur Deckung von nicht über die Bundeszuteilung gedeckten Verwaltungskosten erfolgt im Laufe des Jahres und verringert die zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel. Es werden Anpassungen vorgenommen, wenn sich herausstellt, dass die in das Verwaltungskostenbudget umgeschichteten Mittel nicht in voller Höhe benötigt werden. Die Umschichtungen werden laufend vorgenommen, ein direkter Bezug zu den Restmitteln aus dem EGT (Stand Dezember 2011) ergibt sich nicht. Die Restmittel ergeben sich – wie in der unten angefügten Tabelle aufgeführt – aus der Summe der vom Bund zugeteilten Eingliederungsmittel, von denen die Umschichtungsbeträge vom EGT in die Verwaltungskostenbudgets der Jobcenter abgezogen werden. Die zur Verfügung stehende Summe erhöht sich wiederum durch Mittelrückflüsse, die sich aus Abrechnungen von Vorjahresmaßnahmen der Jobcenter ergeben (budgeterhöhende Einnahmen). Ebenso werden die Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen des laufenden Jahres (Ist-Ausgaben ) abgezogen. Das Resultat sind die nicht ausgeschöpften Mittel des Jahres (freie Mittel). Im Jobcenter Bremen wurden in 2011 1,6 Mio. ‡ und im Jobcenter Bremerhaven 1,1 Mio. ‡ vom EGT in das Verwaltungskostenbudget umgeschichtet. Mit Abrechnungstand 2. April 2012 wurde folgende Berechnung für das Land Bremen vom internen Controlling der Jobcenter vorgelegt. Land Bremen Stand 2. April 2012 in Mio. ‡ EGT-Mittel des Bundes nach Eingliederungsverordnung 70,845 Umschichtung in VK-Budgets - 2,686 Budgeterhöhende Einnahmen 0,296 Bewirtschaftssoll 68,455 Davon: Ist-Ausgaben - 64,305 Davon: Budgetrelevante Mittelvormerkungen - 0,175 Freie Mittel Ende 2011 3,975 3. Warum wurden zur Verfügung stehende Haushaltsmittel des Bundes zurückgehalten und stattdessen ESF-Mittel für die ergänzende Förderung von AGH-MAE (Ein-Euro-Jobs) ausgegeben? Der Einsatz von ESF-Mitteln für die ergänzende Förderung von Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante erfolgte im Jahr 2011 durch Beschluss der Deputation vom 5. Mai 2011. Hintergrund war die sich abzeichnende Deckungslücke im Segment der Beschäftigungsförderung . Ursprünglich wurden zusätzlich 1,95 Mio. ‡ ESF-Mittel für den Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Dezember 2011 bereitgestellt. Aufgrund der sich dann im weiteren Verlauf abzeichnenden Entspannung in der fiskalischen Auslastung der EGT wurde die ESF-Förderung zum 31. Oktober 2011 aufgeho- — 3 — ben und die Förderung aus EGT-Mitteln wieder aufgenommen. Rückwirkende Bewilligungen von EGT-Mitteln waren rechtlich nicht möglich, erst nach Bewilligung von Mitteln aus dem EGT ab 1. November 2011 konnte eine Aufhebung der ESF-Förderung erfolgen. Da die Endabrechnung der ESF-Mittel für 2011 noch nicht abgeschlossen ist, kann der Senat lediglich angeben, dass voraussichtlich 1,0 Mio. ‡ an ESF-Mitteln eingesetzt worden sind. Druck: Anker-Druck Bremen