— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 423 (zu Drs. 18/339) 22. 05. 12 Mitteilung des Senats vom 22. Mai 2012 Zukunft der Pflege im Land Bremen Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/339 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele pflegebedürftige Menschen leben derzeit im Land Bremen, und wie wird sich diese Zahl bis 2020 entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden)? Die Pflegestatistik wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zweijährlich durchgeführt. Die Pflegestatistik 2009 wurde vom Senat 2011 veröffentlicht. Daraus geht hervor, wie viele pflegebedürftige Menschen mit Leistungen nach dem SGB XI zum 31. Dezember 2009 im Land Bremen lebten, aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden (siehe Anlage, Statistisches Landesamt, Statistisches Jahrbuch 2011, Seite 188). Es kann nicht angegeben werden, wie viele pflegebedürftige Menschen aktuell im Land Bremen leben. Daten aus der Pflegestatistik 2011 können erst im Lauf des Jahres 2012 erwartet werden. Modellrechnungen der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen beruhen auf der Grundlage der Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Landesamtes von 2010 und der vereinfachenden Annahme, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen ähnlich der Zahl der über 80-Jährigen in Bremen entwickeln wird. Mögliche Veränderungen der Pflegequote, d. h. des Anteils der Pflegebedürftigen an einer Altersgruppe, können damit nicht erfasst werden. Nach den Modellrechnungen würde sich die Zahl der Pflegebedürftigen im Land Bremen von 21 340 in 2009 auf gerundet 28 000 in 2020 erhöhen. Zu einer Aufschlüsselung der Zahlen nach Pflegestufen und Stadtgemeinden kann der Senat in der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit den zur Verfügung stehende Personalressourcen keine Angaben machen . 2. Wie viele pflegebedürftige Menschen werden derzeit in Bremen in der ambulanten Pflege versorgt, und wie wird sich diese Zahl bis 2020 entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und nach Stadtgemeinden)? Die oben genannten Modellrechnungen ergeben, dass sich die Zahl der ambulant unterstützten Pflegebedürftigen im Land Bremen von 16 085 in 2009 auf 21 100 in 2020 erhöhen könnte. Hierbei wird jedoch eine konstante Heimquote unterstellt, d. h. des Anteils der Pflegebedürftigen, die in Heimen gepflegt werden. Diese Annahme kann die reale Entwicklung aber nur bedingt abbilden. Zwischen 2007 und 2009 ist z. B. trotz eines Anstiegs der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen die Zahl der Personen in stationärer Pflege in Bremen gesunken, die Heimquote daher gefallen. Eine Vielzahl von Faktoren wirkt auf die Heimquote ein. Ihre Entwicklung ist in jedem Fall abhängig von den Präferenzen der Pflegebedürftigen. Sie ist mutmaßlich abhängig von den zur Verfügung stehenden Unterstützungsangeboten für den Verbleib im angestammten Zuhause, den jeweiligen Leistungen der Pfle- — 2 — geversicherung, der Armuts- und Wohlstandsentwicklung, dem zur Verfügung stehenden Wohnungsangebot und der Bereitschaft zur Annahme von Angeboten der Altenhilfe unter älteren Migranten/Migrantinnen. Daher können Zahl und Anteil der Pflegebedürftigen, die 2020 ambulant oder stationär unterstützt werden, zwar in Modellrechnungen erfasst, aber die Ergebnisse nur als Anhaltspunkt genommen werden. 3. Wie viele pflegebedürftigen Menschen werden derzeit in Bremen in stationären Einrichtungen versorgt, und wie wird sich diese Zahl bis 2020 entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und nach Stadtgemeinden)? Die oben genannten Modellrechnungen ergeben, dass sich die Zahl der stationär unterstützten Pflegebedürftigen im Land Bremen von 5 255 in 2009 auf 6 900 in 2020 erhöhen könnte. Im Land Bremen gibt es nach Information der Heimaufsicht zurzeit 6 639 Pflegeheimplätze , davon 5 600 in der Stadt Bremen. Bei gleichbleibender Entwicklung wäre die heutige Zahl der Pflegeheimplätze bis zum Jahr 2018 hinreichend. Unter Beachtung der sich verändernden Präferenzen der Pflegebedürftigen und kürzerer Aufenthaltsdauern in den Pflegeheimen nimmt der Senat an, dass die derzeitige Gesamtzahl der Pflegeheimplätze auch 2020 noch ausreichen wird. Zu einer Aufschlüsselung der für 2020 errechneten Zahlen nach Pflegestufen und Stadtgemeinden kann der Senat keine Angaben machen. 4. Wie viele pflegebedürftige Menschen werden derzeit im Durchschnitt in Bremen in Krankenhäusern versorgt, und wie wird sich diese Zahl bis 2020 entwickeln (bitte totale Zahlen und Angaben im Durchschnitt in Prozent gemessen an der Gesamtpatientenzahl und nach Stadtgemeinden)? Die Anzahl der Menschen, die nach dem SGB XI pflegebedürftig sind, und in Bremer Krankenhäusern versorgt werden, wird statistisch nicht erfasst. 5. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, und welche Konzepte entwickelt , um die wachsende Zahl von pflegebedürftigen Menschen bis 2020 bedarfs- und bedürfnisgerecht zu versorgen? Die wachsende Zahl von unterstützungs- und pflegebedürftigen Menschen im Land Bremen, auch die Unterstützung von Angehörigen und Beschäftigten in der Pflege, stellt eine Herausforderung nicht nur für den Senat dar, sondern für alle maßgeblichen gesellschaftliche Akteure. Daneben befinden sich die Altersbilder im Wandel. Die derzeitige und die kommenden Seniorengenerationen haben aufgrund ihrer Biografien, Lebensleistungen und Einstellungen höhere Ansprüche an Engagement, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe als vorige Generationen. Selbstbestimmte Wohnformen, wie z. B. Wohn- oder Hausgemeinschaften, sind neben das klassische Pflegeheim oder die familiäre Unterstützungssituation in der angestammten Wohnung getreten. Der Senat erwartet, dass durch das zunehmende Bewusstsein für Fragen von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung auch bei Unterstützungsbedarf, durch das verstärkte Eintreten von Unterstützungsbedarf bei älteren Migranten/ Migrantinnen, die Suche nach neuen Wohnformen und durch die Entwicklung ambulantunterstützender Angebote für ältere Menschen mit Behinderungen, aber auch durch den sich verschärfenden Fachkräftemangel in der Pflege eine größere Vielfalt unterstützender Angebote entsteht. Der Dualismus von ambulanter und stationärer Pflege, wie er bei Entstehung der Pflegeversicherung vorherrschte , weicht einem durchgängigen Spektrum von Unterstützungsangeboten . Diese Entwicklung spiegelt sich in den schrittweisen Veränderungen und Ergänzungen der Pflegeversicherung seit 1995 wider, wie z. B. in der geplanten Förderung von Pflegewohngemeinschaften ab 2013. Daher können nur durch Abdeckung eines breiten Maßnahmespektrums – von der Pflegeausbildung über die Information jüngerer Älterer und Angehöriger bis zur ordnungsrechtlichen Kontrolle der stationären Pflege – bedarfsgerechte Entwicklungen initiiert und begleitet werden. Der Senat, der Magistrat der Stadt Bremerhaven und viele Akteure der Altenarbeit und Altenhilfe unterstützen mit einer Vielzahl von Maßnahmen den überwiegenden Wunsch der Menschen, bei Pflegebedürftigkeit im angestammten Zuhause bleiben zu können. Hierzu zäh- — 3 — len diverse Beratungs- und Informationsangebote, Maßnahmen zur Prävention und zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die bewirken können , dass Unterstützungsbedarfe nicht unnötig oder vorzeitig eintreten, Fördermöglichkeiten , die Diversifizierung der Unterstützungsangebote, die Gestaltung der Ausbildungen und die Weiterentwicklung im Ordnungsrecht. Der Senat hat diese Maßnahmen im seit 2007 gültigen Altenplan dargelegt. Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen ergriffen: — Bereits seit 2005 begleitet die „Fachkommission Wohnen im Alter“ als Zusammenschluss von Wohnwirtschaft, Pflegedienstleistern und Behörden Kooperationsprojekte im Altenwohnen. — Seit 2007 findet jährlich die Messe Seniora statt, zu der mittlerweile ca. 10 000 Besucher/Besucherinnen jährlich kommen, die sich informieren und über die Möglichkeiten der Unterstützung im Alter beraten lassen. — Die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements älterer Menschen wurde verstärkt mit Gründung und finanzieller Förderung des „Forum Ältere Menschen Bremen“, mit der Aufstockung der Fördermittel für Selbsthilfegruppen älterer Menschen, der Förderung einer Gruppe jüngerer Bremer /Bremerinnen mit Migrationshintergrund, die ältere Migranten begleitet . — 2008 wurde der „Fonds für Innovation und Strukturverbesserung“ zur Vergabe von Fördermitteln gemäß §§ 45b bis d SGB XI eingerichtet. — 2009 wurden drei Pflegestützpunkte zur Pflegeberatung nach §92c SGB XI im Land Bremen eingerichtet. — Seit Erstellung des Altenplans ist die Zahl der Nachbarschaftshelfer/Nachbarschaftshelferinnen , die durch die Dienstleistungszentren an Menschen mit Unterstützungsbedarf vermittelt werden, von 2 750 auf 3 900 gestiegen. — Seit 2009 besteht in den Stadtteilen Obervieland und Hemelingen der „Modellversuch Aufsuchende Altenarbeit – Hausbesuche“. — Der Personalstand der Demenz Informations- und Koordinierungsstelle (DIKS) wurde 2010 aufgestockt. — In der Folge des Landespflegeberichts von 2009 wurde 2010 die Landesinitiative Demenz gegründet, die im Zusammenschluss viele Akteure daran arbeitet, eine bessere Versorgung von Demenzkranken in Krankenhäusern, bei niedergelassenen Ärzten und in Pflegeeinrichtungen zu bewirken. — Seit 2011 besteht die „Pflegeoffensive gegen den Fachkräftemangel“, in der ebenfalls diverse Akteure zusammengeschlossen sind. — Die Zahl der Erstauszubildenden in der Altenpflege wurde 2011/2012 von 50 auf 73 erhöht. — Mit dem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz wurde 2010 eine neue Grundlage für die abgestufte Kontrolle und die Beratung von unterstützenden Wohnformen geschaffen, deren Geltungsbereich auch Pflege-Wohngemeinschaften , Service-Wohnen und Wohn- und Betreuungseinrichtungen umfasst. Unter den Entwicklungen, die von Trägern verantwortet und vom Senat begrüßt und begleitet werden, sind hier stellvertretend zu nennen: — Seit 2005 ist die Zahl der bekannten Pflegewohngemeinschaften im Land Bremen von 1 auf 22 gestiegen. — Seit 2005 ist die Zahl der Plätze in den Tagespflegen im Land Bremen von 257 auf 419 gestiegen. 6. Wie viele pflegebedürftige Menschen mit Demenz leben derzeit im Land Bremen , und wie wird sich diese Zahl in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden)? In der Pflegestatistik nach § 109 SGB XI werden die Pflegebedürftigen nicht nach dem Merkmal Demenz unterschieden. Eine Aufschlüsselung nach Pflegestufen und Stadtgemeinden kann nicht erfolgen. — 4 — Der Senat schätzt, dass knapp 7 900 Menschen mit Demenz in der Stadt Bremen und rund 1 600 in Bremerhaven leben. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen mit Demenz wird in den kommenden Jahren zunehmen. 7. Wie viele pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund leben derzeit im Land Bremen, und wie wird sich diese Zahl in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden)? In der Pflegestatistik nach § 109 SGB XI werden die Pflegebedürftigen nicht nach Herkunft oder Migrationshintergrund unterschieden. In einer Untersuchung des Gesundheitsamtes Bremen und des Instituts für Arbeit und Wirtschaft (iaw) wurde festgestellt, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund , die von Pflegediensten betreut werden, zwischen 2004 und 2008 mehr als verdoppelt hat (von 165 auf 348), allerdings auf sehr niedrigem Ausgangsniveau verglichen mit der Gesamtbevölkerung. Während Ende der Achtzigerjahre noch weniger als 1 000 ältere Menschen mit Migrationshintergrund in Bremen lebten, waren dies Ende 2010 bereits knapp 12 000. Da gleichzeitig in der Altersgruppe 50 bis 65 Jahre bereits über 23 000 ältere Menschen mit Migrationshintergrund in Bremen lebten, kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der älteren Bremer/Bremerinnen mit Migrationshintergrund sich in den nächsten 15 Jahren fast verdoppeln wird. Bisher wurden und werden Angebote der Altenhilfe und Leistungen der Pflegeversicherung von älteren Migranten/Migrantinnen unterdurchschnittlich angenommen. Da sich dies langsam ändert, wird die Zahl der nach dem SGB XI pflegebedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund in den kommenden Jahren zunehmen. 8. Wie viele hochaltrige (über 80 Jahre) Menschen leben derzeit im Land Bremen, wie viele von ihnen sind pflegebedürftig, und wie werden sich diese Zahlen in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden)? Im Land Bremen leben derzeit ca. 38 000 hochaltrige Menschen. Nach der oben genannten Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Landesamtes werden es 2022 ca. 51 500 sein. Nach der Pflegestatistik lebten im Jahr 2009 7 509 hochaltrige pflegebedürftige Menschen im Land Bremen, davon 6 197 in der Stadt Bremen und 1 312 in Bremerhaven. Sofern man die Entwicklung der Zahl der Hochaltrigen zugrundelegt und von gleichbleibenden sonstigen Bedingungen ausgeht, z. B. es zu keiner Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs kommt, könnte es im Land Bremen im Jahr 2022 ca. 10 300 hochaltrige Menschen mit Pflegebedarf nach dem SGB XI geben , davon ca. 8 500 in der Stadt Bremen und ca. 1 800 in Bremerhaven. 9. Wie viele pflegebedürftige, chronisch kranke Menschen leben derzeit im Land Bremen, und wie wird sich diese Zahl in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden)? In der Pflegestatistik nach § 109 SGB XI werden die Pflegebedürftigen nicht nach Krankheiten unterschieden. Daher kann der Senat die Frage nach pflegebedürftigen chronisch kranken Menschen nicht beantworten. In der letzten Bevölkerungsbefragung des Senats zur Gesundheit im Land Bremen antworteten 53 % der Männer und 49 % der Frauen zwischen 18 und 79 Jahren auf die Frage „Leiden Sie an einer lang andauernden chronischen Erkrankung oder einer Behinderung“ mit „Ja“. 10. Wie viele pflegebedürftige Menschen mit Behinderung leben derzeit im Land Bremen, und wie wird sich diese Zahl in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufgeschlüsselt nach Pflegestufe und Stadtgemeinden)? Pflegebedürftige Menschen nach dem SGB XI gelten zugleich auch als behinderte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX, insoweit können Daten der Leistungsbezieher nach der Pflegestatistik nach dem SGB XI für Bremen und Bremerhaven für die Beantwortung der Fragestellung zugrunde gelegt werden. — 5 — Die statistische Erfassung von Menschen mit Behinderungen im Sinne des SGB IX und der pflegebedürftigen Menschen im Sinne des SGB XI erfolgen auf der Basis unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen. Eine gesonderte Erfassung pflegebedürftiger Menschen, die zugleich auch schwerbehindert gemäß § 68 SGB IX sind, findet nicht statt weder nach dem SGB IX noch nach dem SGB XI. 11. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um Auszubildende in der Altenund Krankenpflege und Pflege- und Klinikpersonal auf die wachsende Zahl spezieller Zielgruppen mit unterschiedlichen Bedarfskonstellationen in der Pflege einzustellen, und welche Konzepte hat der Senat bisher erarbeitet, um für diese Zielgruppen im Land Bremen auch in Zukunft eine bedarfs- und bedürfnisgerechte pflegerische Versorgung sicherzustellen (bitte aufgeschlüsselt nach Maßnahmen und Konzepten für Menschen mit Demenz, Hochaltrige, chronisch Kranke, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen)? Die Schüler/Schülerinnen in der Altenpflegeausbildung werden im Rahmen der Ausbildung sowohl in der Theorie als auch in der Praxis auf den Umgang mit den genannten Personenkreisen vorbereitet. In der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung werden das Konzept und die Methoden der interkulturellen Öffnung der Altenhilfe den Schülern/Schülerinnen vermittelt. Im Rahmenlehrplan für den Unterricht an den Altenpflegeschulen wurde festgelegt, dass die Schülerinnen und Schüler in vielen Lernfeldern an den Umgang mit demenziell erkrankten Menschen, Menschen mit multimorbiden Krankheitsbildern, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit schweren Behinderungen herangeführt werden. Diese werden auch in den verschiedenen Praxiseinsätzen von den Schülerinnen und Schülern betreut. Die dadurch gewonnen Einblicke, Eindrücke und Erfahrungen werden dann in den entsprechenden Lernfeldern der theoretischen Ausbildung reflektiert. Zusätzlich führen die Altenpflegeschulen besondere Schulungen durch, wie Projektwochen zum Thema Demenz, spezielle Pflegeaufgaben zur Schulung und Beratung von chronisch kranken Menschen , Projekte mit ambulanten Pflegediensten zur häuslichen Beratung demenziell erkrankter Menschen, Kooperationen mit Krankenpflegeschulen zum Umgang mit Demenzkranken in Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen u. a. Zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Demenz wurde im Jahr 2010 eine sektorenübergreifende „Landesinitiative Demenz“ (LinDe) gegründet . Drei Arbeitsschwerpunkte wurden festgelegt und umgesetzt. Die entsprechenden drei Arbeitsgruppen arbeiten weiterhin. 1. Entwicklung von Leitlinien oder Siegeln für die Versorgung von Demenzkranken Für die stationäre Altenhilfe werden zurzeit ein Abfragekatalog, Bewertungsverfahren und Absprachen zum Informationsaustausch zur Qualitätsverbesserung entwickelt. Diese gehen 2012 in einen Testlauf. Ziel ist, dass erfolgreich teilnehmende Einrichtungen mit einem Siegel ausgestattet werden , das Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Entscheidung für eine Einrichtung erleichtert. Langfristig soll geprüft werden, ob und mit welchen Modifikationen das Prinzip von der stationären Altenhilfe auf ambulante Einrichtungen und Krankenhäuser zu übertragen ist. 2. Entwicklung von Aus- und Fortbildungskonzepten für die Gruppe der Pflegenden Hierzu wird ein Curriculum erarbeitet zu der Frage, welche Inhalte zum Thema Versorgung von Demenzkranken in Fortbildungen vorgehalten werden sollten. Zudem wird ein Konzept für ein vernetzendes, sektorenübergreifendes Fortbildungsangebot für Pflegende erarbeitet und umgesetzt. 3. Verbesserung der Versorgung von Demenzkranken im Akutkrankenhaus Neben einer von der Fachöffentlichkeit gut besuchten Fachveranstaltung zum Thema Demenzversorgung im Akutkrankenhaus im Jahr 2011, wurde eine Befragung der Bremer Krankenhäuser durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Bericht „Versorgung von Demenzerkrankten im Akutkrankenhaus “ 2012 der Öffentlichkeit vorgelegt wurden. Hieraus ergeben sich konkrete Empfehlungen für die Krankenhäuser, deren Umsetzung auf der Grundlage des Bremer Krankenhausgesetzes evaluiert werden sollen. Im — 6 — Jahr 2012 wird von LinDe ein Konzept für Angehörigenarbeit von Demenzerkrankten im Akutkrankenhaus erarbeitet. 12. Wie viele Menschen sind derzeit im Land Bremen in der Pflege beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, nach professionellen Berufsgruppen und nach Pflegehilfskräften, ambulanten Pflegediensten, stationären Einrichtungen, Hospizen und den einzelnen Kliniken in den Stadtgemeinden)? Es besteht kein Register für die Beschäftigten in der Pflege. Der Senat schätzt, dass insgesamt derzeit ca. 18 000 Personen (einschließlich des entsprechend tätigen Personals in den Krankenhäusern) im Land Bremen in der Pflege beschäftigt sind. Nach der Pflegestatistik 2009 waren im Land Bremen 3 248 Personen in ambulanten Einrichtungen der Pflege nach dem SGB XI beschäftigt, darunter 2 429 Frauen. In stationären Pflegeinrichtungen nach dem SGB XI waren 5 163 Personen beschäftigt, darunter 4 331 Frauen. Weitere Angaben lassen sich dem Statistischen Jahrbuch 2011 des Statistischen Landesamtes entnehmen (siehe Anlage, Seite 187). 13. Wie beurteilt der Senat den Bedarf nach Pflegekräften im Land Bremen in den nächsten zehn Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach professionellen Berufsgruppen und Pflegehilfskräften und Stadtgemeinden)? Die demografische Entwicklung führt zu einer steigenden Zahl von Pflegebedürftigen und damit zu einer steigenden Zahl der benötigten Pflegekräfte. In Abstimmung mit dem Senat hat die Arbeitnehmerkammer beim Institut für Arbeit und Wirtschaft (iaw) für 2012 eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die die Situation der Pflegekräfte und des Fachkräftemangels sowie die Personal- und Qualifizierungsbedarfe im Land Bremen analysieren und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen soll. Der Senat erwartet daraus wertvolle Hinweise. Eine genaue Prognose zum Bedarf nach Pflegekräften im Land Bremen in den nächsten zehn Jahren, aufgeschlüsselt nach professionellen Berufsgruppen und Pflegehilfskräften und Stadtgemeinden, kann allerdings nicht erwartet werden. 14. Wie beurteilt der Senat die Arbeitsbedingungen der Pflegenden und die Attraktivität der Pflegeberufe in Bremen? Nach Auffassung des Senats erfährt die Pflege noch nicht die gesellschaftliche Wertschätzung, die ihr zusteht. Dies führt zu schwierigen Bedingungen für die Pflegebedürftigen wie für die Pflegenden. Der Kostendruck im Gesundheitswesen hat in den letzten Jahren Auswirkungen auf die Lohngestaltung gehabt und teilweise zur Arbeitsverdichtung geführt. Darstellungen in Massenmedien, einzelne Erfahrungen von Angehörigen und Pflegekräften, aber auch persönliche Ängste vor Krankheit und Unterstützungsbedarf haben über Jahre negative Bilder über den Pflegealltag entstehen lassen , die in Einzelfällen ihre Berechtigung haben, aber als Pauschalbetrachtung den Pflegenden und ihrem Arbeitsleben nicht gerecht werden. Von vielen Pflegekräften werden solche Pauschalbetrachtungen abgelehnt, da sie die Verantwortung , Leistungsbereitschaft, Engagement und Freude an der Arbeit mit Menschen nicht ausreichend würdigen. Der Senat setzt sich dafür ein, dass Pflege und Pflegeberufe eine höhere Wertschätzung erfahren. Wiederholte Imagekampagnen und Informationsveranstaltungen , z. B. Jobbörsen, sollen junge Menschen an die Pflegeberufe heranführen und ein realistisches Bild von der Arbeit in der Pflege und Zukunftssicherheit in Pflegeberufen vermitteln. Gleichzeitig müssen alle Werbemaßnahmen für Pflegeberufe eingebettet sein in Bemühungen zur Verbesserung des Pflegealltags. 15. Welche Maßnahmen hat der Senat in den letzten fünf Jahren ergriffen, um die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Land Bremen zu verbessern und die Attraktivität der Pflegeberufe in Bremen zu steigern (bitte aufgeschlüsselt nach professionellen Berufsgruppen und Pflegehilfskräften)? Im Jahr 2009 hat der Senat einen Bericht zur Situation und Perspektive der Pflege im Land Bremen (Pflegebericht) veröffentlicht, der auf einer Befragung der Bremer Pflegeanbieter basiert. In dem Bericht werden Empfehlungen für eine — 7 — aktive Pflegepolitik ausgesprochen. Eine Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes wird im Bericht u. a. in einer Reform der Pflegeausbildung gesehen. Mit der Bremer Bildungsoffensive wird das Ziel verfolgt, die Ausbildungen im Bereich Pflege gestuft, durchlässig, generalistisch und kompetenzbasiert auszurichten . Dazu wurde am 1. April 2012 ein Schulversuch zu einer zweijährigen generalistischen Pflegehelfer-/Pflegehelferinnenausbildung gestartet. Ebenso wurde ein primärqualifizierender dualer Bachelorstudiengang Pflege an der Universität Bremen entwickelt, der am 1. April 2012 begonnen hat. Die Möglichkeit der Erlangung von heilkundlichen Kompetenzen für Pflegende soll im Rahmen des Bachelorprogramms 2013 integriert werden. Zur Imageverbesserung der Pflege beteiligte sich Bremen 2010/2011 durch Plakataktionen und pressewirksame Öffentlichkeitsarbeit an der Imagekampagne des Norddeutschen Instituts Pflege (NDZ). Im Jahr 2010 wurde durch den Senat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Bremen eine Jobmesse von etwa 50 Bremer Pflegeanbietern im WTC durchgeführt, die ca. 1 000 Besucher/ Besucherinnen erreichte. Diese Jobmesse wird im November 2012 wiederholt. Zudem organisieren die Ressorts Gesundheit und Soziales im Rahmen der Jobmesse 2012 ein Fachsymposium zum Thema Personalbindungsstrategien. Die Bremer Pflegeoffensive gegen den Fachkräftemangel, die im Mai 2011 ins Leben gerufen wurde, hat zum Ziel, eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Pflegelandschaft in Bremen sicherzustellen. Durch koordiniertes Handeln aller Akteure auf diesem Feld sollen bessere Gesamtergebnisse erzielt werden. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen, auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, die Nachwuchssicherung, die Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Weiterentwicklung der Pflegeberufe sowie auf die Finanzierungsgrundlagen. Es ist geplant, spezifische Arbeitsgruppen für die Umsetzung der Vereinbarungsmaßnahmen einzusetzen, sowie ein regelmäßiges Plenum aller Akteure einzuberufen. Die Gespräche zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung dauern noch an (siehe Antwort auf Frage 22). 16. Wie bewertet der Senat die Planungen der Bundesregierung die Alten- und Krankenpflegeausbildung künftig zusammenzuführen und Fort- und Weiterbildungen für Pflegende weiter auszubauen? Aus Sicht des Senats besteht die Notwendigkeit einer Reform der Pflegeausbildungen (siehe Antwort auf Frage 15). Grundsätzlich soll eine einheitliche generalistisch ausgerichtete Pflegeausbildung befördert werden. Pflege findet nicht begrenzt auf einzelne Altersgruppen statt. Die Entwicklung pflegeberuflicher Kompetenzen in der Unterstützung und Begleitung junger, erwachsener und alter Menschen oder in der Pflege akut oder chronisch Erkrankter sowie von Menschen mit Behinderung in Kurz- oder Langzeitbetreuung ist institutionenübergreifend erforderlich. Die von der dazu eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2012 vorgelegten Eckpunkte für ein gemeinsames Berufegesetz für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden vom Senat begrüßt und unterstützt. Eine Erweiterung der staatlich anerkannten Weiterbildungen für Pflege, z. B. zur Hygienefachkraft, wird 2012 umgesetzt. 17. Wie viele Menschen engagieren sich im Land Bremen derzeit ehrenamtlich als Unterstützung im Pflegebereich? Der Senat kann keine quantitativen Angaben machen zur Gesamtzahl der Menschen, die sich im Pflegebereich ehrenamtlich engagieren. Von der Bremer Heimstiftung, der Arbeiterwohlfahrt, dem Verein Solidar e. V., dem Netzwerk Selbsthilfe e. V. u. a. Organisationen ist bekannt, dass die Zahl der Ehrenamtlichen , die sich in der Pflege und im Vorfeld der Pflege und der Tagesbegleitung engagieren, jeweils zwischen 50 und mehreren 100 Freiwilligen betragen. In der organisierten Nachbarschaftshilfe, werden von den Bremer Dienstleistungszentren ca. 3 900 Nachbarschaftshelfer/Nachbarschaftshelferinnen vermittelt. 18. Welche Maßnahmen hat der Senat in den letzten fünf Jahren unternommen, um dieses bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Stadtgemeinden)? — 8 — Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Staates, im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements für verlässliche und unterstützende Strukturen zu sorgen. Dazu gehören u. a die Rahmenbedingungen, wie der Unfall- und Haftpflichtschutz für alle Ehrenamtlichen des Landes Bremen, Fortbildungsveranstaltungen, die Fachtage , die Engagementmesse Aktivoli, der Internetauftritt zum Bürgerengagement unter www.bremen.de ebenso wie die Würdigung der Arbeit bei Veranstaltungen und durch die bremisch-niedersächsische Ehrenamtskarte. Der Senat hat sich in diesen und anderen Bereichen zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege und in der Unterstützung älterer und unterstützungsbedürftiger Menschen engagiert. Eine umfassende Darstellung und Aufzählung kann hier nicht erfolgen, sondern nur Beispiele genannt werden. Seit dem Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 besteht eine gesetzliche Regelung in § 45d SGB XI, die eine Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe in der Pflege ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt als Kofinanzierung zu Mitteln aus dem Ausgleichfonds der Pflegekassen . Das Förderverfahren wird im Land Bremen in den Richtlinien zum Fonds für Innovation und Strukturförderung festgelegt. Darin sind Schwerpunktsetzungen angelegt zu Verbesserung der Versorgung Demenzerkrankter, neuen Wohnformen für ältere Menschen, Beratung und Versorgung von älteren Migranten /Migtantinnen und der Förderung niedrigschwelliger Angebote. Eine Veränderung der Fondsrichtlinien mit dem Ziel einer stärkeren Berücksichtigung von Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen nach § 45d SGB XI ist erfolgt im Mai 2012. Über die öffentliche Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Selbsthilfe älterer Menschen haben sich Gruppenangebote für ältere Migranten/ Migrantinnen etabliert. In Bremen-Nord wird quartiersorientiert eine Gruppe älterer Migrantinnen unterstützt. Weiterhin besteht ein Gruppenangebot, das in einer Wohnanlage der Bremer Heimstiftung im Bremer Westen, der „Alten Feuerwache“, angesiedelt ist. Die Gruppenarbeit zielt auf die Integration der Bewohnerinnen und Bewohner in die gesamte Wohnanlage. Die Migranten und Migrantinnen werden bei der Lösung von Problemen im Bereich Betreuung und Versorgung unterstützt. Ebenfalls im Bremer Westen ist mit bürgerschaftlichem Engagement und Unterstützung des Senats ein Konzept entstanden, das sich an die ältere Migrationsbevölkerung richtet. Hierbei werden ältere Migranten/ Migrantinnen bei Behördengängen, bei Besichtigungsbesuchen in Altenhilfeeinrichtungen und bei Fragen zur Pflege und weiteren Hilfen unterstützt, indem muttersprachliche Ehrenamtliche mit einer spezifischen Qualifikation für diese Tätigkeit die älteren Menschen begleiten und beraten. Dieses Angebot wird zurzeit nach Bremen-Nord ausgeweitet. An das bürgerschaftliche Engagement werden in den unterschiedlichen Bereichen der Pflege unterschiedliche Anforderungen gestellt. Vorrangiges Ziel ist dabei die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Diese ist Maßstab für die Qualität der Fachpflege und gleichermaßen des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege. Demgegenüber nachrangig ist das Verharren in Strukturen und Gegensätzen, wie dem zwischen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen oder der Fachpflege gegenüber dem bürgerschaftlichen Engagement. Um dies zu erreichen, bedarf es sowohl im Bereich stationärer wie auch ambulanter Angebote einer Öffnung nach innen und außen. Für den Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen hat das Land Bremen z. B. mit dem § 13 des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes „Teilhabe und Förderung bürgerschaftlichen Engagements“ einen Rahmen dafür geschaffen. Dieser gesetzliche Rahmen bewirkt eine Öffnung und Hinwendung der Einrichtungen zum Sozialraum und zum bürgerschaftlichen Engagement. Bürgerschaftliches Engagement sollte neben seinem unterstützenden Charakter auch grundsätzlich einer anwaltschaftlichen Aufgabe gerecht werden können und die Anliegen der Personengruppen pflegebedürftiger und alter Menschen in Einrichtungen, Vereinsstrukturen oder Verbänden auch vertreten können . Die Heimaufsicht im Land Bremen hat u. a. zur Aufgabe, Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung, d. h. der Interessenvertretung von Bewohner/Bewohnerinnen , mit Koordinierung des Austauschs, Fortbildung und Fachveranstaltungen zu unterstützen. — 9 — Die Ressourcen des bürgerschaftlichen Engagements werden vom Senat gesehen und geschätzt. In einer konstruktiven Weise werden sie in das Arbeitsgebiet der Unterstützung und Pflege eingebunden. Beispiele hierfür sind nicht berufliche unterstützende Hilfesysteme, wie z. B. das Projekt des Netzwerks Selbsthilfe „Zeit schenken“, die seit zehn Jahren existierende „Help-Line“ für pflegende Angehörige, der Verein „ambulante Versorgungslücken“, die Betreuung von Demenzkranken und Angehörigengruppen sowie die Begleitung von Sterbenden durch die Hospizbewegung. Die unterstützenden Tätigkeiten reichen dabei über Grenzen der Pflege im Sinne der Pflegeversicherung hinaus. Der Senat unterstützt lokal verfügbare Selbsthilfe- und Unterstützungsangebote, wie z. B. Nachbarschaftstreffs, Fahrdienste, Begleitservice zu Ärzten und Behörden , Einkaufshilfen und andere hauswirtschaftliche Unterstützung, kulturelle Veranstaltungen, Hausbesuchsdienste, Beratungsleistungen oder das Heranführen von älteren Migranten/Migrantinnen an bestehende Angebote. Unerlässlich ist eine enge Verzahnung der Netzwerke vor Ort im Stadt- oder Ortsteil mit Hilfe von dort engagierten Akteuren, Trägern und Initiativen. 19. Wie viele Menschen pflegen derzeit im Land Bremen ihre Angehörigen zu Hause (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden)? Angaben zur Zahl der Menschen, die im Land Bremen ihre Angehörigen zu Hause pflegen, sind nicht möglich. Von über 21 000 Pflegebedürftigen waren nach der Pflegestatistik 2009 ca. 9 400 Pflegegeldempfänger, darunter ca. 7 100 in Bremen und ca. 2 300 in Bremerhaven. Diese wurden ganz oder teilweise von nicht professionellen Pflegepersonen, d. h. überwiegend von Angehörigen, zumeist Frauen, gepflegt. 20. Welche Maßnahmen hat der Senat in den letzten fünf Jahren unternommen, um die Angehörigen in der häuslichen Pflege zu stärken (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Stadtgemeinden)? Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes Erwachsene des Amtes für Soziale Dienste (SDE) sind Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen für alle Bremer /Bremerinnen über 60 Jahren. Beratung ist sowohl für die Betroffenen selbst als auch für ihre Angehörigen möglich in sechs regionalen Sozialzentren oder auch zu Hause. Der SDE berät u. a. in Fällen, in denen Menschen kurzzeitig gepflegt werden und entscheiden müssen, wie und wo die Pflege in Zukunft erfolgen soll. In Bremen und in Bremerhaven sind 2009 drei durch Pflege- und Krankenkassen , das Land und die beiden Städte gemeinsam betriebene Pflegestützpunkte eingerichtet worden. Hier wird eine umfassende Pflegeberatung, insbesondere zur Stärkung und Erhalt der häuslichen Pflege, angeboten. Die Beratung erfolgt im Bedarfsfall auch in der eigenen Häuslichkeit der Pflegebedürftigen. Im Pflegestützpunkt (PSP) Bremerhaven trifft sich regelmäßig eine Gruppe von pflegenden Angehörigen. Es bestehen enge Kooperationen mit der städtischen Altenhilfe, der örtlichen Betreuungsbehörde und der Heimaufsicht, die regelmäßige Sprechstunden im PSP anbieten. 17 Dienstleistungszentren (DLZ) werden von der Stadt Bremen gefördert. Die DLZ beraten wohnortnah hinsichtlich der Versorgung und Betreuung in der eigenen Wohnung. Die wichtigste Aufgabe der DLZ besteht in der Vermittlung von organisierter Nachbarschaftshilfe an über 4 000 Menschen. Damit wird diesen die Möglichkeit geboten, länger in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können . Einige DLZ bieten auch einen Mittagstisch an und die DLZ informieren über „Essen auf Rädern“. Die Demenz Informations- und Koordinationsstelle (DIKS) beantwortet Fragen zu Krankheitsverlauf, Unterstützungsmöglichkeiten und Betreuungsangeboten. Die DIKS gibt auch das Bremer Handbuch Demenz heraus. Hierin werden spezielle Hilfsangebote vorgestellt. Von DIKS und den DLZ begleitet werden Angehörigengruppen in mehreren Bremer Stadtteilen. Die Help-Line ist ein Notruf- und Infotelefon für pflegende Angehörige und ältere Menschen. Sie ist inhaltlich und fachlich an die DIKS gekoppelt. Die Aufgabe der Help-Line ist es, die Anrufer in ihrer Krisensituation aufzufangen, eine erste Analyse der Situation zu machen und dann bei Bedarf die möglichen — 10 — Hilfsangebote zu nennen oder die Anrufer/Anruferinnen direkt weiterzuvermitteln (Telefon 7 94 84 98). Der „Fachtag Demenz“ findet alle zwei Jahre statt. Er zielt auf die allgemeine Öffentlichkeit, insbesondere auf Demenzerkrankte und ihre Angehörigen und auf die Fachöffentlichkeit. Teil des Fachtags ist die Präsentation von Unterstützungsangeboten auf dem Bremer Marktplatz. Die Zentrale Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziale Dienste berät in allen Fragen des Wohnens und den baulichen Veränderungsmöglichkeiten. Außerdem erteilt sie Auskünfte zu geförderten Alten- und Servicewohnungen. Die Beratungsstelle kom.fort berät über die Möglichkeiten des barrierefreien Umbaus und unterhält eine Ausstellung, in der gezeigt wird, wie Wohnen ohne Hindernisse aussehen kann. Von kom.fort und dem Senat wird die Broschüre „Älter werden in Bremen“, ehemals „Wohnen im Alter“, herausgegeben. Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus beraten die Sozialdienste der Krankenhäuser über Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote. Sie vermitteln die erforderlichen Hilfen, beraten zu den Kosten und sorgen dafür, dass die Angebote nach der Entlassung einen nahtlosen Übergang ermöglichen. Die Sozialdienste der Krankenhäuser werden von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen koordiniert. Das „Bremer Forum gegen Gewalt in der Pflege und Betreuung“ vereint Menschen und Organisationen, die sich mit Gewalt in der Pflege auseinandersetzen. Die Broschüre „Gewalt in Pflege und Betreuung“ wurde mit Förderung vom Senat herausgegeben und ist auch in leichter Sprache erschienen. In Broschüren, Internetseiten und Veranstaltungen werden Angehörigen und Unterstützungsbedürftigen Hilfsangebote vorgestellt. Die Messe „Seniora“ ist jährlich Teil der „HanseLife“ und richtet sich an ältere Mensche sowie an ihre Angehörigen. An Ständen und einer zentralen Bühne werden vielfältige Informationen geboten. Ca. 10 000 Menschen besuchen jährlich die Seniora. 21. Wie viele Pflegekräfte aus dem europäischen Ausland sind derzeit in der Pflege im Land Bremen tätig (bitte aufgeschlüsselt nach professionellen Berufsgruppen und Pflegehilfskräften und nach Stadtgemeinden, Herkunftsländern und mit Angabe der durchschnittlichen Tätigkeitsdauer in Deutschland)? Der Senat kann keine Angaben machen zur Zahl der Pflegekräfte aus dem europäischen Ausland (siehe Antwort auf Frage 12). Die derzeit laufende Untersuchung des iaw soll u. a. Aufschluss geben über den Migrationshintergrund von Pflegekräften (siehe Antwort auf Frage 13). 22. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um den quantitativen und strukturellen Bedarf an Pflegekräften (Fachkräften) in der ambulanten und stationären Versorgung bis 2020 sicherzustellen? Um dem Fachkräftemangel in der Pflege effektiv zu begegnen, sind Maßnahmen auf Bundesebene, Landesebene und kommunaler Ebene erforderlich. Auf Bundesebene setzt sich das Land Bremen dafür ein, dass in der kommenden Pflegereform die Leistungen der Pflegeversicherung an festgestellte Bedarfe angepasst werden und die dynamische und ausreichende Finanzierung der Pflegeversicherung sichergestellt wird. Auch auf Landes- und Kommunalebene können wirksame Maßnahmen eingeführt oder verstärkt werden, wie z. B. durch Bereitstellung der Mittel für eine Erhöhung der Ausbildungszahlen, die Einführung von Ausbildungen auch bei ambulanten Pflegediensten und die Heranführung junger Menschen an Pflegeberufe . Diese Maßnahmen werden zurzeit in der „Pflegeoffensive gegen den Fachkräftemangel“ aufeinander abgestimmt. Durch koordiniertes Handeln aller Akteure auf diesem Feld sollen bessere Gesamtergebnisse erzielt werden. Den Gesprächen zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung kann der Senat in dieser Antwort nicht vorgreifen (siehe Antwort auf Frage 15). Anlage Statistisches Landesamt, Statistisches Jahrbuch 2011, Seite 187 f. — 11 — 16 Sozialleistungen Statistisches Landesamt Bremen / Jahrbuch 2011 187 1 Praktikanten/-innen, Schüler/-innen, Auszubildende, Helfer/-innen im freiwilligen sozialen Jahr, Zivildienstleistende. 1999 2003 2007 2009 1999 2003 2007 2009 1999 2003 2007 2009 Zugelassene Pflegedienste 97 92 89 88 29 24 24 23 126 116 113 111 Personal insgesamt 2 110 2 344 2 425 2 589 639 630 725 659 2 749 2 974 3 150 3 248 darunter weiblich 1 752 1 981 2 051 1 852 579 556 635 577 2 331 2 537 2 686 2 429 davon Beschäftigungsverhältnis Vollzeitbeschäftigte 539 540 497 518 188 170 196 198 727 710 693 716 Teilzeitbeschäftigte 1 547 1 760 1 882 2 055 441 449 515 454 1 988 2 209 2 397 2 509 dar. Teilzeitbeschäftigung über 50 % 735 898 1 020 1 131 287 293 323 271 1 022 1 191 1 343 1 402 geringfügige Teilzeitbeschäftigung 520 528 551 631 101 93 101 122 621 621 652 753 sonstige Beschäftigte1 24 44 46 16 10 11 14 7 34 55 60 23 davon überwiegender Tätigkeitsbereich Pflegedienstleitung 154 158 156 195 69 36 39 32 223 194 195 227 Grundpflege 1 633 1 819 1 832 1 894 407 446 471 427 2 040 2 265 2 303 2 321 hauswirtschaftliche Versorgung 163 215 276 269 130 70 94 112 293 285 370 381 Verwaltung, Geschäftsführung 101 89 136 157 26 37 44 26 127 126 180 183 sonstiger Bereich 59 63 25 74 7 41 77 62 66 104 102 136 Pflegebedürftige insgesamt 3 502 4 212 4 646 4 748 1 043 1 161 1 281 1 341 4 545 5 373 5 927 6 089 darunter weiblich 2 575 3 087 3 365 3 518 751 860 943 966 3 326 3 947 4 308 4 484 davon Pflegestufen Pflegestufe I 1 655 2 243 2 615 2 772 507 633 696 764 2 162 2 876 3 311 3 536 Pflegestufe II 1 432 1 467 1 551 1 539 415 396 436 425 1 847 1 863 1 987 1 964 Pflegestufe III 415 502 480 437 121 132 149 152 536 634 629 589 dar. Härtefälle (III) 27 27 36 40 3 4 10 7 30 31 46 47 Zugelassene Pflegeheime 61 69 79 86 10 10 11 11 71 79 90 97 Verfügbare Plätze in Pflegeheimen 4 096 4 751 5 626 5 875 777 797 865 934 4 873 5 548 6 491 6 809 darunter für vollstationäre Dauerpflege 3 876 4 503 5 248 5 378 740 736 813 861 4 616 5 239 6 061 6 239 Personal insgesamt 3 302 3 947 4 308 4 615 538 528 601 548 3 840 4 475 4 909 5 163 darunter weiblich 2 738 3 263 3 567 3 867 458 473 509 464 3 196 3 736 4 076 4 331 davon Beschäftigungsverhältnis Vollzeitbeschäftigte 1 256 1 214 1 067 1 120 322 288 276 257 1 578 1 502 1 343 1 377 Teilzeitbeschäftigte 1 901 2 587 3 012 3 318 199 219 296 277 2 100 2 806 3 308 3 595 dar. Teilzeitbeschäftigung über 50 % 1 263 1 720 2 061 2 315 130 137 150 164 1 393 1 857 2 211 2 479 geringfügige Teilzeitbeschäftigung 405 494 557 583 38 55 77 58 443 549 634 641 sonstige Beschäftigte1 145 146 229 177 17 21 29 14 162 167 258 191 davon überwiegender Tätigkeitsbereich Pflege und Betreuung 2 099 2 598 2 790 2 970 314 371 426 369 2 413 2 969 3 216 3 339 soziale Betreuung 111 131 148 137 71 23 36 58 182 154 184 195 zusätzliche Betreuung (§ 87b SGB XI) x x x 134 x x x 17 x x x 151 Hauswirtschaftsbereich 756 815 890 914 99 96 90 58 855 911 980 972 haustechnischer Bereich 94 111 136 114 15 7 15 16 109 118 151 130 Verwaltung, Geschäftsführung 173 235 291 287 37 27 28 24 210 262 319 311 sonstiger Bereich 69 57 53 59 2 4 6 6 71 61 59 65 Pflegebedürftige insgesamt 3 937 4 652 5 206 5 436 722 759 795 811 4 659 5 411 6 001 6 247 darunter weiblich 3 169 3 682 3 959 4 049 535 562 600 602 3 704 4 244 4 559 4 651 davon nach Pflegestufen Pflegestufe I 940 1 226 1 743 2 006 227 269 251 262 1 167 1 495 1 994 2 268 Pflegestufe II 1 914 2 016 2 189 2 195 305 313 322 341 2 219 2 329 2 511 2 536 Pflegestufe III 907 1 290 1 202 1 180 163 174 222 207 1 070 1 464 1 424 1 387 dar. Härtefälle (III) 46 76 89 85 3 5 29 48 49 81 118 133 Pflegestufe noch nicht zugeordnet 176 120 72 55 27 3 - 1 203 123 72 56 Ambulante Pflegeeinrichtungen am 15.12. Stationäre Pflegeeinrichtungen am 15.12. 16.10 Pflegeleistungen nach SGB XI Gegenstand der Nachweisung Land BremenStadt Bremen Stadt Bremerhaven — 12 — 16 Sozialleistungen Statistisches Landesamt Bremen / Jahrbuch 2011 188 0 10 20 30 40 50 60 70 unter 60 Jahre 60 - 64 65 - 69 70 - 74 75 - 79 80 - 84 85 - 89 90 und mehr Jahre P ro ze nt Männer (N = 6 738) Frauen (N = 14 602) Insgesamt (N = 21 340) Pflegestufe I (N = 11 762) Pflegestufe II (N = 6 946) Pflegestufe III (N = 2 582) 1 Leistungsempfänger/-innen von ausschließlich Pfl egegeld nach § 37 SGB XI; ohne Personen mit Kombinationsleistungen, die neben dem Pfl egegeld zusätzlich auch ambulante oder stationäre Pfl ege erhalten und dort berücksichtigt werden. – 2 Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pfl egebedürftigen werden ab Erhebungsjahr 2009 die teilstationär Versorgten nicht mehr einbezogen, sondern nur noch nachrichtlich ausgewiesen. Diese erhalten - vor allem seit der Reform der Pfl egeversicherung im Sommer 2008 - in der Regel parallel zur Tages- bzw. Nachtpfl ege auch Pfl egegeld und/oder ambulante Pfl ege und werden somit bereits dort als Leistungsempfänger/-innen gezählt. 1999 2003 2007 2009 1999 2003 2007 2009 1999 2003 2007 2009 Pflegegeldempfänger insgesamt 958 1 483 1 969 2 095 313 428 597 644 1 271 1 911 2 566 2 739 darunter weiblich 653 1 034 1 369 1 520 224 302 427 455 877 1 336 1 796 1 975 davon Pflegestufen Pflegestufe I 418 736 1 091 1 208 117 216 329 347 535 952 1 420 1 555 Pflegestufe II 401 557 693 723 151 163 211 242 552 720 904 965 Pflegestufe III 139 190 185 164 45 49 57 55 184 239 242 219 dar. Härtefälle (III) 3 2 6 5 1 1 2 1 4 3 8 6 Pflegegeldempfänger insgesamt 6 144 6 127 6 703 7 096 1 795 2 035 2 055 2 298 7 939 8 162 8 758 9 394 darunter weiblich 3 824 3 796 4 179 4 344 1 086 1 233 1 255 1 383 4 910 5 029 5 434 5 727 davon Pflegestufen Pflegestufe I 3 217 3 672 4 294 4 612 988 1 232 1 300 1 519 4 205 4 904 5 594 6 131 Pflegestufe II 2 439 1 986 1 908 1 994 666 638 606 632 3 105 2 624 2 514 2 626 Pflegestufe III 488 469 501 490 141 165 149 147 629 634 650 637 Leistungsempfänger insgesamt 13 583 14 991 16 555 16 955 3 560 3 955 4 131 4 385 17 143 18 946 20 686 21 340 darunter weiblich 9 568 10 565 11 503 11 693 2 372 2 655 2 798 2 909 11 940 13 220 14 301 14 602 davon Pflegestufen Pflegestufe I 5 812 7 141 8 652 9 247 1 722 2 134 2 247 2 515 7 534 9 275 10 899 11 762 Pflegestufe II 5 785 5 469 5 648 5 576 1 386 1 347 1 364 1 370 7 171 6 816 7 012 6 946 Pflegestufe III 1 810 2 261 2 183 2 082 425 471 520 500 2 235 2 732 2 703 2 582 dar. Härtefälle (III) 73 103 125 125 6 9 39 55 79 112 164 180 ohne Zuordnung 176 120 72 50 27 3 - - 203 123 72 50 davon Leistungsarten ambulante Pflege 3 502 4 212 4 646 4 748 1 043 1 161 1 281 1 341 4 545 5 373 5 927 6 089 stationäre Pflege 3 937 4 652 5 206 5 436 722 759 795 811 4 659 5 411 6 001 6 247 davon vollstationäre Dauerpflege 3 707 4 412 4 808 4 923 704 714 731 722 4 411 5 126 5 539 5 645 vollstationäre Kurzzeitpflege 87 118 132 188 3 8 28 24 90 126 160 212 teilstationäre Tagespflege 143 122 266 325 15 37 36 65 158 159 302 390 Pflegegeld1 6 144 6 127 6 703 7 096 1 795 2 035 2 055 2 298 7 939 8 162 8 758 9 394 Pflegebedürftige (Leistungsempfänger/-innen) insgesamt2 Noch: 16.10 Pflegeleistungen nach SGB XI Gegenstand der Nachweisung Land Bremen Pflegegeldempfänger/-innen mit Kombination von Geld- und Sachleistung am 31.12. Pflegegeldempfänger/-innen von ausschließlich Pflegegeld1 am 31.12. Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Abb. 16.1 Pfl egebedürftige nach SGB XI im Land Bremen 2009 nach Pfl egequoten Anteil an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe Druck: Anker-Druck Bremen