— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 457 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 22. Februar 2012 Kinderbetreuung außerhalb der Landesgrenzen? Viele Eltern aus Niedersachsen gehen in Bremen ihrer Erwerbstätigkeit nach. Ein gutes Betreuungsangebot auch für ihre Kinder bereitzustellen, ist für Bremen als Wirtschaftsstandort von hoher Bedeutung. Theoretisch können Eltern ihre Kinder an ihrem Arbeitsort betreuen lassen. Sie tun dies, um aufgrund kurzer Wege zwischen Arbeitsort und Betreuungsangebot möglichst viel Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können. Die Betreuung von Kindern außerhalb der Wohngemeinde ist je nach Landesrecht unterschiedlich geregelt. Sie wirft häufig Probleme auf, wenn Eltern ihre Kinder in dem Bundesland betreuen lassen wollen, in dem ihr Arbeitsort, aber nicht ihr Wohnort liegt. Werden Kinder außerhalb der Wohngemeinde betreut, so werden in aller Regel Vereinbarungen zwischen den Ländern bzw. Kommunen geschlossen und Ausgleichsbeiträge vereinbart. Wir fragen den Senat: 1. Hält der Senat es für angemessen, dass Eltern aus Niedersachsen, die aufgrund ihrer Arbeits- und Wegzeiten eine Betreuung in bremischen Kinderbetreuungseinrichtungen benötigen, diese auch bekommen? 2. Ist dem Senat bekannt, inwieweit eine Nachfrage von Eltern mit Wohnsitz in Niedersachsen besteht, ihre Kinder in Bremen und Bremerhaven betreuen zu lassen? 3. Welche Regelung besteht für die Kostenerstattung hinsichtlich der Betreuung Bremer Kinder in Bremerhaven und umgekehrt? 4. Wie hoch ist die Zahl von Kindertagesbetreuungseinrichtungen in Bremen, die auch Kinder aus Niedersachsen betreuen? 5. Ist dem Senat bekannt, wie viele Kinder aus Niedersachsen in Kindertageseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven betreut werden? 6. Wie viele dieser Kinder haben Plätze im Bereich der U3-Versorgung? 7. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele Kinder aus Bremen in niedersächsischen Einrichtungen betreut werden? 8. Ist dem Senat bekannt, ob die Aufnahme von Kindern aus Niedersachsen zu finanziellen Problemen in den betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen führt? 9. Ist an den Senat seitens Bremer Unternehmen der Wunsch nach einer verstärkten Finanzierung von Plätzen für niedersächsische Kinder herangetragen worden ? 10. Wenn Kinder aus Niedersachsen in bremischen Kinderbetreuungseinrichtungen aufgenommen werden, wie werden die Kindergartengebebühren berechnet? 11. Bestehen vertragliche Vereinbarungen zwischen Bremen und Niedersachsen hinsichtlich der wechselseitigen Kindertagesbetreuung? 12. Werden für die Betreuung von Kindern aus den jeweils anderem Bundesland Ausgleichbeiträge gezahlt bzw. wechselseitig die Kosten anteilig übernommen? — 2 — 13. Falls nein, hält der Senat es für sinnvoll, eine Vereinbarung zwischen Bremen und Niedersachsen in Form eines Staatsvertrages anzustreben? 14. Führt der Senat bereits Gespräche mit der niedersächsichen Landesregierung oder den Umlandgemeinden zum Thema der Kindertagesbetreuung und der Kostenübernahme? Klaus Möhle, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 19. Juni 2012 1. Hält der Senat es für angemessen, dass Eltern aus Niedersachsen, die aufgrund ihrer Arbeits- und Wegzeiten eine Betreuung in bremischen Kinderbetreuungseinrichtungen benötigen, diese auch bekommen? Der Senat erfüllt den aus § 24 SGB VIII resultierenden Rechtsanspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung durch Vorhalten eines entsprechenden Platzangebotes . Die Sicherstellung dieses Rechtsanspruches ist angesichts der Haushaltslage vorrangig für Bremer Kinder sicherzustellen. Gleichwohl sieht der Senat auch die zunehmende wirtschaftspolitische Notwendigkeit, die Bereitstellung von Fachkräften für die bremischen Unternehmen zu erleichtern. In Bremen hat sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu einem relevanten Standortfaktor entwickelt. Der Senat will daher für geeignete Rahmenbedingungen sorgen , damit die Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen können, indem auch Kinder, die in Niedersachsen wohnen und deren Eltern in bremischen Betrieben arbeiten in bremischen Kinderbetreuungseinrichtungen betreut werden, wo immer dies mit den vorhandenen Platzkapazitäten ermöglicht werden kann. 2. Ist dem Senat bekannt, inwieweit eine Nachfrage von Eltern mit Wohnsitz in Niedersachsen besteht, ihre Kinder in Bremen und Bremerhaven betreuen zu lassen? Dem Senat ist bekannt, dass Kindertagesförderungsangebote in Bremen in den letzten Jahren vereinzelt von niedersächsischen Eltern nachgefragt wurden. Die Nachfrage bezieht sich vorrangig auf Plätze für unter dreijährige Kinder, da in kleineren Umlandgemeinden solche Plätze erst allmählich angeboten werden. Für Kinder ab drei Jahren finden Eltern in der Regel einen Platz in ihrer Wohngemeinde und ziehen dies auch einem Platz in Bremen vor, weil der Wunsch besteht, den Eintritt in die Grundschule vor Ort entsprechend begleiten zu wollen . In den Kindergärten in der Stadtgemeinde Bremen werden im Kindergartenjahr 2012/2013 57 Kinder (davon 19 Kinder in kirchlichen Einrichtungen) mit Wohnsitz in Niedersachsen betreut. Ob es darüber hinaus eine höhere Nachfrage gibt, ist nicht bekannt. In Bremerhaven wurden im Kindergartenjahr 2011/2012 insgesamt 29 Kinder in nicht voll ausgelasteten Kindertageseinrichtungen befristet gefördert. Darunter waren 19 Kinder deren Familien erst im Kindergartenjahr in das Umland verzogen . 3. Welche Regelung besteht für die Kostenerstattung hinsichtlich der Betreuung Bremer Kinder in Bremerhaven und umgekehrt? Es besteht hierzu keine Regelung. Dem Senat sind auch keine Kinder bekannt, die regelmäßig eine Tageseinrichtung bzw. Kindertagespflegeperson in der jeweiligen Schwesterstadt besuchen. 4. Wie hoch ist die Zahl von Kindertagesbetreuungseinrichtungen in Bremen, die auch Kinder aus Niedersachsen betreuen? Hierüber liegen dem Senat keine Daten vor. Bekannt ist, dass in sechs gemeindlichen Kindergärten der Bremischen Evangelischen Kirche in diesem Jahr Kin- — 3 — der aus Niedersachsen betreut werden. Andere Einrichtungen von anderen Trägern betreuen nur sehr vereinzelt und ausnahmsweise Kinder aus Niedersachsen . Dazu liegen jedoch keine Meldungen vor. 5. Ist dem Senat bekannt, wie viele Kinder aus Niedersachsen in Kindertageseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven betreut werden? Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt werden zurzeit in der Stadtgemeinde Bremen in Kindergärten 57 Kinder aus Niedersachsen betreut. In Bremerhaven waren es in 2011/2012 29 Kinder. Für die Stadtgemeinde Bremen ist diese Zahl für die drei- bis sechsjährigen Kinder durch den vorliegenden Statusbericht der Einrichtungsträger feststellbar, weil für alle bremischen Kinder , die einen Platz wahrnehmen, eine ID-Nummer vergeben wurde. Betreute Kinder ohne ID-Nummer haben ihren Wohnsitz in Niedersachsen. Ein Abgleich von Meldezahlen über eine ID-Nummer ist für die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder noch nicht möglich. Das Verfahren einer ID-Nummer-Vergabe für jedes Kind wird erst im nächsten Jahr eingeführt. Dann ist durch Rückschluss (Kinder ohne ID-Nummer) feststellbar, wie viele Kinder aus Niedersachsen unter drei Jahren in Einrichtungen betreut werden.. 6. Wie viele dieser Kinder haben Plätze im Bereich der U3-Versorgung? Aktuelle Zahlen für Kinder aus Niedersachsen in Einrichtungen für unter dreijährige Kinder liegen für beide Städte aus den in der Antwort zu Frage 5 angeführten Gründen nicht vor. Da es für diese Altersgruppe von Kindern eine hohe Nachfrage an Betreuungsplätzen für bremische Kinder gibt bei gleichzeitig nicht ausreichend vorhandenen Platzangebot, sind die Träger aufgefordert an erster Stelle Nachfragen aus Bremen respektive Bremerhaven zu berücksichtigen. In einer Vereinbarung mit den Anbietern von betriebsnaher Betreuung wird die Betreuung von Kindern von Betriebsangehörigen mit Wohnsitz in Niedersachsen dem Grunde nach ermöglicht. Die Abfrage bei einem großen Anbieter mit drei Einrichtungen betriebsnaher Betreuung in Bremen hat ergeben, dass in diesem Jahr kein Kind aus Niedersachsen betreut wird. 7. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele Kinder aus Bremen in niedersächsischen Einrichtungen betreut werden? Für die Stadtgemeinde Bremen, nein. Aus Bremerhaven werden 13 Kinder in Einrichtungen in Umlandgemeinden betreut. 8. Ist dem Senat bekannt, ob die Aufnahme von Kindern aus Niedersachsen zu finanziellen Problemen in den betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen führt? Grundsätzlich wird für niedersächsische Kinder, die bremische Tagesförderungsangebote in Anspruch nehmen, keine finanzielle Zuwendung gewährt. Mögliche hieraus resultierende finanzielle Probleme in betrieblichen Kindertageseinrichtungen , die z. B. durch zusätzliche Elternbeiträge oder erhöhte Zuschüsse der Betriebe zu kompensieren wären, sind dem Senat bisher nicht bekannt geworden. 9. Ist an den Senat seitens Bremer Unternehmen der Wunsch nach einer verstärkten Finanzierung von Plätzen für niedersächsische Kinder herangetragen worden ? Anfragen gab es u. a. von Unternehmen aus der Airport-Stadt sowie aus dem Technologiepark. In den letzten Jahren ist diese Frage von Unternehmensvertretern des öfteren mit Vertretern der Obersten Landesjugendbehörde erörtert worden. Hierbei wurde für die Sachverhalte Einzelfallregelungen gefunden . 10. Wenn Kinder aus Niedersachsen in bremischen Kinderbetreuungseinrichtungen aufgenommen werden, wie werden die Kindergartengebühren berechnet? In der Stadtgemeinde Bremen wird für Kinder aus Niedersachsen gemäß § 1 Absatz 7 der geltenden Beitragsordnung der Höchstbeitrag erhoben. — 4 — Gleiches gilt in der Stadtgemeinde Bremerhaven gemäß §1 Absatz 7 der dortigen Beitragsordnung. 11. Bestehen vertragliche Vereinbarungen zwischen Bremen und Niedersachsen hinsichtlich der wechselseitigen Kindertagesbetreuung? Vertragliche Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern bestehen nicht. Es existieren jedoch Absprachen in der Stadtgemeinde Bremerhaven zur wechselseitigen Förderung von bis zu jeweils sieben Kindern aus BremerhavenWeddewarden und Langen-Imsum sowie jeweils fünf Kindern aus katholischen Einrichtungen in Bremerhaven und Waldorfeinrichtungen im Umland; darüber hinaus erfolgen derzeit in vier Bremerhavener Einrichtungen betriebliche Förderungen für auswärtige Kinder unter drei Jahren bei einer jeweiligen Betriebszugehörigkeit der Eltern. Der Landesverband der Bremischen Evangelischen Kirche nimmt bis zu 24 niedersächsische Kinder in seinen Einrichtungen auf, sofern die jeweiligen Gemeindegrenzen die bremische Stadtgrenze überragen und die Kinder Mitglieder der jeweiligen Kirchengemeinde sind. Zurzeit befinden sich 19 Kinder aus dem bremischen Umland in insgesamt sechs kirchlichen Einrichtungen in den Stadtteilen Hemelingen, Mahndorf, Huchting, Blumenthal und Burglesum. 12. Werden für die Betreuung von Kindern aus den jeweils anderem Bundesland Ausgleichbeiträge gezahlt bzw. wechselseitig die Kosten anteilig übernommen? Nein; dies geschieht nicht regelmäßig, es kommt in der Stadtgemeinde Bremen allerdings in wenigen Einzelfällen zu Kostenübernahmeentscheidungen. Diese orientieren sich an den „Gemeinsamen Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen über Ausgleichszahlungen für die Aufnahme gemeindefremder Kinder“ aus dem Jahre 2007. Darin wird allerdings Bezug auf einen mittlerweile infolge der Föderalismusreform aufgehobenen Absatz 5 des § 69 SGB VIII Bezug genommen, der seinerzeit noch die Sicherstellung eines „angemessenen Kostenausgleichs“ für die Aufnahme gemeindefremder Kinder in Tageseinrichtungen beinhaltete. Dennoch erfolgt auch weiterhin eine Orientierung an den „Empfehlungen“. Die Stadt Bremerhaven strebt mit den Umlandgemeinden und dem Landkreis Cuxhaven eine Vereinbarung zur anteiligen Kostenübernahme an. 13. Falls nein, hält der Senat es für sinnvoll, eine Vereinbarung zwischen Bremen und Niedersachsen in Form eines Staatsvertrages anzustreben? Da das Thema eine zunehmende sozial- wie auch wirtschaftspolitische Relevanz erfährt, wird der Senat prüfen, welche Form einer Vereinbarung der bisher dargestellten Dimension dieses Problems gerecht wird. 14. Führt der Senat bereits Gespräche mit der niedersächsichen Landesregierung oder den Umlandgemeinden zum Thema der Kindertagesbetreuung und der Kostenübernahme? Es hat in den letzten Jahren Gespräche von Vertretern der Obersten Landesjugendbehörde mit Vertretern aus Umlandgemeinden zur Fragestellung einer gegenseitigen Kostenübernahme gegeben, ohne dass hieraus konkrete Vereinbarungen erzielt worden wären. Der Senat steht entsptrechenden Gesprächen auch weiterhin offen gegenüber. Die Stadt Bremerhaven hat Gespräche mit den Umlandgemeinden zu dem Thema „Modellprojekte verlängerte Kindertagesstättenbetreuung – Kostenübernahme“ geführt und steht mit einer weiteren Umlandgemeinde hinsichtlich gemeinsam vorgehaltener Betreuungsplätze in Verhandlung zu vertraglichen Abschlüssen. Druck: Anker-Druck Bremen