— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 474 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 22. Mai 2012 Brandschutz in Krankenhäusern im Land Bremen Durchschnittlich alle fünf Tage bricht in einem deutschen Krankenhaus ein Feuer aus. In den letzten zehn Jahren starben insgesamt 34 Patienten bei Bränden in deutschen Krankenhäusern. In Krankenhäusern sind Patienten oft nicht in der Lage, sich selbstständig zu bewegen. Viele Menschen sind nicht transportfähig, die Evakuierung ganzer Stationen oder Häuser ist manchmal nicht möglich. Ein Feuer findet aber gerade in Kliniken genug Nahrung (z. B. Zellstoffe, Matratzen, Bettwäsche, Gardinen, Sauerstoff zur Beatmung) und breitet sich oft rasend schnell aus. Obwohl es beim Brandschutz vorrangig um Menschenleben geht, stehen durch die medizinischen Geräte auch hohe Sachwerte auf dem Spiel. Häufig fallen ganze Stationen über Monate aus. Bundeseinheitliche Regelungen zum Brandschutz in Krankenhäusern gibt es allerdings nicht. Experten kritisieren, dass wichtige Brandschutzmaßnahmen, die das Leben von Patienten retten können, in den Ländern nicht gesetzlich verankert sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Sind in den Krankenhäusern im Land Bremen flächendeckende Rauch-/Brandmelder nach DIN 14675, DIN VDE 0833 gesetzlich vorgesehen und installiert (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? 2. Sind oder werden Rauch-/Brandmelder in Gebäuden generell nachgerüstet, oder werden diese nur bei Renovierungen oder nur bei baurechtlichen Nutzungsänderungen und Umbauten nachgerüstet (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? 3. Auf welche Weise sind in Krankenhäusern im Land Bremen Fluchtwege entsprechender gültigen Normen ausgestattet, wie z. B. Rauch- und/oder Brandschutztüren zwischen Rauch- und Brandabschnitten, Flucht- und Rettungswegbeleuchtung usw. (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? 4. Welche Maßnahmen sind in den Krankenhäusern im Land Bremen gesetzlich zum baulichen Brandschutz (Brandwände, Brandabschnitte, Brand- und Rauchschutztüren , Flucht- und Rettungswege etc.) vorgesehen, insbesondere bei im Bestand befindlichen Bauten, und wie werden diese umgesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? 5. Wie werden die Mitarbeiter in den Krankenhäusern im Land Bremen auf einen Brandfall vorbereitet, und welche Mechanismen sehen die Notfallpläne vor (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? 6. Sind in den Krankenhäusern im Land Bremen Brandschutzordnungen nach DIN 14096 vorhanden, und werden diese behördlich, auch im Hinblick auf die Unterweisung und Übungen der Mitarbeiter, geprüft (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? 7. Welche Nachrüstungen im Bereich Brandschutz wurden im Zuge von Sanierungen , Um- und Neubauten in Krankenhäusern im Lande Bremen in den letzten fünf Jahren durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? — 2 — 8. Wie beurteilt der Senat die Ausarbeitung einer neuen bundeseinheitlichen Musterbauverordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern, die Brandschutz in Krankenhäusern bundeseinheitlich normieren würde? 9. Hat sich der Senat in der Bauministerkonferenz für eine bundeseinheitliche Musterbauverordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern, die bereits vorlag, eingesetzt, und wenn nein, warum nicht? 10. Wird sich der Senat in der Bauministerkonferenz für die Ausarbeitung einer neuen bundeseinheitlichen Musterbauverordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern einsetzen, und wenn nein, warum nicht? Rainer Bensch, Frank Imhoff, Heiko Strohmann, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 26. Juni 2012 1. Sind in den Krankenhäusern im Land Bremen flächendeckende Rauch-/Brandmelder nach DIN 14675, DIN VDE 0833 gesetzlich vorgesehen und installiert (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? Weder in der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) noch in einer sogenannten Sonderbauverordnung ist eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zum Einbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen in Krankenhäusern im Land Bremen vorgesehen. Krankenhäuser sind gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer 9 Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Sonderbauten, bei denen regelmäßig mit der Baugenehmigung zur Einhaltung der in der BremLBO zum vorbeugenden Brandschutz formulierten Schutzziele die Einrichtung und der Betrieb einer Brandmeldeanlage auf der Grundlage des § 51 BremLBO unter Berücksichtigung des jeweiligen Brandschutzkonzepts gefordert wird. Der Schutzumfang wird nach Maßgabe der DIN 14675 als Bestandteil des Brandschutzkonzepts festgelegt. In der Regel wird die Kategorie G.1 (Vollschutz) verlangt. Diese Kategorie bezieht sämtliche Bereiche , in denen Brände entstehen können, in die Überwachung ein und bewirkt so einen „flächendeckenden“ Schutz im Sinne der Fragestellung. Tatsächlich vorhanden sind Brandmeldeanlagen in allen Krankenhäusern des Landes Bremen, also auch in den nach früherem Recht genehmigten bestandgeschützten Krankenhäusern. Allerdings entspricht hier der Schutzumfang nicht in allen Bereichen der Kategorie G.1 nach DIN 14675 (siehe Anlage Umfrageergebnis zu Frage 1). 2. Sind oder werden Rauch-/Brandmelder in Gebäuden generell nachgerüstet, oder werden diese nur bei Renovierungen oder nur bei baurechtlichen Nutzungsänderungen und Umbauten nachgerüstet (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? Bei baugenehmigungspflichtigen wesentlichen Änderungen rechtmäßig bestehender (genehmigter) Krankenhäuser wird im Baugenehmigungsverfahren auf der Grundlage des § 58 Abs. 4 BremLBO im Einzelfall darüber entschieden, ob auch an die nicht unmittelbar berührten, aber im funktionalen Zusammenhang stehenden Gebäudeteile Anforderungen zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes gestellt werden. Werden bestandsgeschützte Anlagen nicht geändert, können Anforderungen nach § 58 Abs. 3 BremLBO nur zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit gestellt werden. Insoweit ist jedoch zu beachten, dass allein die Tatsache, dass eine bestandsgeschützte bauliche Anlage hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes nicht mehr den aktuellen Bestimmungen entspricht, nicht ohne Weiteres die Prognose einer konkreten Gefahr für Leben oder Gesundheit stützt. Zur Rechtfertigung nachträglicher Anforderungen ist deshalb das Gefährdungspotenzial im jeweiligen Einzelfall durch fachliche Begutachtung zu ermitteln und zu bewerten, gegebenenfalls auch unter Beteiligung der Feuerwehr oder durch Heranziehung eines Sachverständigen. — 3 — Die Notwendigkeit einer derartigen Einschätzung des Gefährdungspotenzials hat sich im Land Bremen hinsichtlich der Nachrüstung von Brandmeldeanlagen bisher weder im Einzelfall noch als grundsätzliche Problemstellung ergeben, weil alle Krankenhäuser im Land Bremen in Wahrnehmung der Betreiberverantwortung auch ohne bauaufsichtliche Verpflichtung mit einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 mit Aufschaltung auf die Feuerwehrleitzentrale ausgestattet worden sind. Unterschiede sind lediglich hinsichtlich des konkreten Schutzumfangs festzustellen (siehe Anlage Umfrageergebnis zu Frage 1). 3. Auf welche Weise sind in Krankenhäusern im Land Bremen Fluchtwege entsprechend der gültigen Normen ausgestattet, wie z. B. Rauch- und/oder Brandschutztüren zwischen Rauch- und Brandabschnitten, Flucht- und Rettungswegbeleuchtung usw. (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? Der erforderliche vorbeugende Brandschutz in den Krankenhäusern des Landes Bremen wird mit dem im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden Brandschutzkonzept nachgewiesen, welches auf der Basis der für den vorbeugenden Brandschutz in der Bremischen Landesbauordnung vorgegebenen Schutzziele und Einzelanforderungen ein zielorientiertes, individuelles brandschutztechnisches Gesamtkonzept darstellt. Dies umfasst insbesondere die Bereiche Brandabschnittsgrößen, Rettungswege, Rauchabfuhr und die Alarmierung im Brandfall. Soweit die in den Brandschutzkonzepten dargestellten Brandschutzanforderungen von den jeweiligen Anforderungen der BremLBO abweichen, erfolgte die Beurteilung dieser Abweichungen bis zu deren Aufhebung im Jahr 2004 in Anlehnung an das Muster einer Verordnung über den Bau und den Betrieb von Krankenhäusern (Krankenhausbauverordnung) in der Fassung vom Dezember 1976. Seit der Aufhebung des Musters werden zunehmend einschlägige Verwaltungsrichtlinien anderer Bundesländer oder die im Land Brandenburg erlassene Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung bei der Erstellung bzw. Beurteilung von Brandschutzkonzepten herangezogen. Häufig sind die Brandschutzkonzepte bei Krankenhäusern – insbesondere bei Umbauten – jedoch unter Nutzung der erweiterten Möglichkeiten des anlagentechnischen Brandschutzes so differenziert geplant, dass sich auf die besondere Situation des Einzelfalls zugeschnittene Abweichungen von standardisierten Vorgaben ergeben. Dies ist auch der Grund, weshalb die mit der Frage erbetene vergleichende Aufschlüsselung des vorbeugenden Brandschutzes hinsichtlich Rauch- und Brandabschnitte sowie Flucht- und Rettungswege nicht erstellt werden kann. Ein solcher Vergleich würde für sich genommen keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Standard zulassen. Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung würde vielmehr eine vergleichende Betrachtung der individuellen Brandschutzkonzepte aller Kliniken in Bremen erfordern und ist systematisch nicht leistbar. 4. Welche Maßnahmen sind in den Krankenhäusern im Land Bremen gesetzlich zum baulichen Brandschutz (Brandwände, Brandabschnitte, Brand- und Rauchschutztüren , Flucht- und Rettungswege etc.) vorgesehen, insbesondere bei im Bestand befindlichen Bauten, und wie werden diese umgesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? Es gibt – abgesehen von der zu Frage 2 ausgeführten Einzelfallentscheidung nach § 58 Abs. 4 BremLBO – keine gesetzliche Verpflichtung, bestehende Krankenhäuser an geänderte Rechtsvorschriften zum vorbeugenden Brandschutz anzupassen . Derartige gesetzliche Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der eigenverantwortlichen Nachrüstung in den Krankenhäusern (siehe Anlage Umfrageergebnis zu Frage 7) auch nicht erforderlich. 5. Wie werden die Mitarbeiter in den Krankenhäusern im Land Bremen auf einen Brandfall vorbereitet, und welche Mechanismen sehen die Notfallpläne vor (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? Die Mitarbeiter in den Krankenhäusern im Land Bremen werden durch regelmäßige Brandschutzschulungen und Brandschutzübungen bzw. durch Brandschutzschulungen mit integriertem praktischem Teil, wie z. B. Löschübungen oder dem Verhalten im Evakuierungsfall, geschult. Die Teilnahme ist grundsätz- — 4 — lich verpflichtend. Brandschutzschulungen finden mindestens einmal jährlich, in vielen Krankenhäusern jedoch häufiger statt. Brandschutzübungen werden in einem Turnus von bis zu ca. zwei Jahren durchgeführt. Das Verhalten der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Brand- bzw. Katastrophenfall wird in den jeweiligen Alarm-, Einsatz- oder Notfallplänen geregelt. Notfallpläne liegen der Behörde von allen Krankenhäusern vor. Die Umsetzung der Notfallpläne durch das Personal ist Bestandteil von krankenhausinternen Schulungen . Im Einzelnen regeln die Notfallpläne die Inhalte der Erstinformation, die Informationskette und -reihenfolge, besondere Verhaltensregeln im Umgang mit Patienten und Besuchern, Benutzung technischer Einrichtungen, Festlegung der Einsatzzentrale und zentraler Sammelräume usw. Die Notfallpläne sind unter Berücksichtigung baulicher Gegebenheiten und dem Leistungsspektrum individuell für jedes Krankenhaus aufgestellt. Im Übrigen wird auf das in der Anlage dargestellte Umfrageergebnis zu Frage 5 verwiesen. 6. Sind in den Krankenhäusern im Land Bremen Brandschutzordnungen nach DIN 14096 vorhanden, und werden diese behördlich, auch im Hinblick auf die Unterweisung und Übungen der Mitarbeiter, geprüft (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? In den Baugenehmigungen für Krankenhäuser wird als Betriebsvorschrift immer die Aufstellung einer mit der Berufsfeuerwehr abzustimmenden Brandschutzordnung verlangt. Das Vorhalten dieser Brandschutzordnung wird bauaufsichtlich wiederkehrend geprüft (siehe Anlage Umfrageergebnis zu Frage 6). Die Gewerbeaufsicht prüft im Rahmen der Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation (sogenannte Systemkontrolle), ob der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten (Arbeitsschutzgesetz § 10) getroffen hat. Die Überprüfung erfolgt vordringlich aus Sicht des Beschäftigtenschutzes. 7. Welche Nachrüstungen im Bereich Brandschutz wurden im Zuge von Sanierungen , Um- und Neubauten in Krankenhäusern im Lande Bremen in den letzten fünf Jahren durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kliniken)? In den vergangen fünf Jahren wurden in den Krankenhäusern Bremens (Ausnahme : Tagesklinik Virchowstraße) zahlreiche Sanierungen, Umbauten, Anbauten und Neubauten durchgeführt. Überwiegend handelte es sich dabei um Baumaßnahmen im Bestand. Auch bei Sanierungen erfolgt im Zuge der Umsetzung von Baumaßnahmen in Absprache mit dem vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr eine Anpassung des Brandschutzes (siehe Anlage Umfrageergebnis zu Frage 7). 8. Wie beurteilt der Senat die Ausarbeitung einer neuen bundeseinheitlichen Musterbauverordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern, die Brandschutz in Krankenhäusern bundeseinheitlich normieren würde? 9. Hat sich der Senat in der Bauministerkonferenz für eine bundeseinheitliche Musterbauverordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern, die bereits vorlag, eingesetzt, und wenn nein, warum nicht? 10. Wird sich der Senat in der Bauministerkonferenz für die Ausarbeitung einer neuen bundeseinheitlichen Musterbauverordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern einsetzen, und wenn nein, warum nicht? Der Ausschuss für Bauwesen und Städtebau der Bauministerkonferenz (ArgeBau ) hat 2004 der Aufhebung des Musters der Verordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern (Krankenhausbauverordnung) zugestimmt, weil das damalige Muster mit Stand 1976 rechtlich überholt war. Die Notwendigkeit einer Überarbeitung ist durch den Ausschuss aus Gründen verneint worden, die nach der Auffassung des Senats auch aus heutiger Sicht noch gegen die Ausarbeitung einer neuen Mustervorschrift für den Krankenhausbau sprechen. Die sich im Krankenhaus(um)bau stellenden Probleme sind so komplex, dass besondere gesetzliche Standards allenfalls bei Krankenhausneubauten Sinn machen , die aber – auch bundesweit betrachtet – nur noch in geringer Zahl geplant werden. Die bei Um- und Erweiterungsbauten auftretenden Probleme können — 5 — jedoch durch eine Musterverordnung nicht bewältigt werden. Vielmehr müssen Lösungen gesucht werden, die sich einzelfallbezogen auch an dem vorgefundenen Bestand orientieren. Der Verzicht auf eine Krankenhausbauverordnung bewirkt, dass die bei Krankenhausbauvorhaben in der Regel tätigen, hoch qualifizierten Entwurfsverfasser das jeweilige Brandschutzkonzept auf die einschlägigen Schutzziele der BremLBO bezogen flexibel entwickeln können, ohne von den gesetzlichen Vorgaben einer Sonderbauverordnung formal abweichen zu müssen. Dies ist auch der Grund, weshalb das Land Bremen das zwischenzeitlich aufgehobene Muster einer Krankenhausbauverordnung nie als Verordnung erlassen hat. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, aber auch ausreichend, dass sich die Bauaufsichtsbehörden des Landes Bremen bei der Prüfung von Brandschutzkonzepten für Krankenhausbauten weiterhin an den einschlägigen Verwaltungsrichtlinien anderer Bundesländer oder der im Land Brandenburg erlassenen Krankenhaus - und Pflegeheim-Bauverordnung orientieren. Der Senat wird sich deshalb in der Bauministerkonferenz nicht für die Ausarbeitung einer neuen bundeseinheitlichen Musterbauverordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern einsetzen. Anlage Ergebnis der Krankenhausumfrage zu den Fragen 1, 5, 6, 7. 1. Welcher Schutzumfang der Überwachung nach Anhang G der DIN 14675 (Kategorien G 1 bis G 4, siehe Anlage) ist in dem jeweiligen Krankenhaus tatsächlich vorhanden? 5. Wie werden die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ihres Krankenhauses auf einen Brandfall vorbereitet, und welche Mechanismen sieht der Notfallplan Ihres Krankenhauses vor? 6. Sind in Ihrem Krankenhaus Brandschutzordnungen nach DIN 14096 vorhanden? 7. Unter Nachrüstungen im Bereich Brandschutz ist beispielsweise zu verstehen: • Erweiterung/Anpassung der Brandmeldeanlage und Vergrößerung des Schutzumfanges der Überwachung (nach Anhang G der DIN 14675), • Modernisierung im Bereich der Rauch- und Brandabschnitte (z. B. Rauchschutztüren , Feuerschutzabschlüsse), • sonstige Brandschutzmaßnahmen (z. B. Verbesserung der Löschmittelversorgung und Löschgeräteversorgung, Ausgestaltung der Flucht- und Rettungswege ). 7.1 Welche nicht baugenehmigungspflichtigen Sanierungsmaßnahmen wurden in dem jeweiligen Krankenhaus in den letzten fünf Jahren durchgeführt, und wurden dabei Nachrüstungen in Bereich Brandschutz getätigt? 7.2 Welche baugenehmigungspflichtigen Umbaumaßnahmen wurden in dem jeweiligen Krankenhaus in den letzten fünf Jahren durchgeführt, und welche Nachrüstungen im Bereich Brandschutz wurden dabei vorgenommen (siehe auch § 58 Absatz 4 BremLBO1])? 7.3 Welche baugenehmigungspflichtigen Neubauten wurden in dem jeweiligen Krankenhaus in den letzten fünf Jahren durchgeführt, und welche Brandschutzmaßnahmen wurden dabei vorgenommen? ––––––– 1) § 58 Absatz 4 BremLBO Bei wesentlichen Änderungen rechtmäßig bestehender Anlagen kann gefordert werden, dass auch die nicht unmittelbar berührten Teile der Anlage mit diesem Gesetz oder mit den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften in Einklang gebracht werden, wenn die Teile der Anlage , die diesen Vorschriften nicht mehr entsprechen, mit den zu ändernden Teilen in einem konstruktiven oder funktionellen Zusammenhang stehen und durch diese Forderung keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen. — 6 — Antworten aus den Krankenhäusern zur Umfrage vom 25. Mai 2012 1. Klinikum Bremen-Mitte gGmbH (Mail GeNo vom 6. Juni 2012) Zu Frage 1 Vor dem Hintergrund des Gebäudebestandes, der teilweise über 150 Jahre als ist, wird in einigen Gebäuden nur der Schutzumfang G2/Teilschutz erreicht. Alle neuen Gebäude und alle sanierten Bereiche erreichen den Schutzumfang G1/Vollschutz. Zu Frage 5 Es finden jährliche Brandschutzunterweisungen statt. Auf jeder Station befindet sich das „gelbe Schutzhandbuch“, in dem Checklisten enthalten sind. Ergänzt wird dies durch einen Unterweisungsleitfaden. Weiter werden alle Mitarbeiter in einem regelmäßigen Rhythmus von ca. zwei Jahren im praktischen Umgang mit Feuerlöschgeräten unterwiesen. Teil der Unterweisung ist der auf jeder Station vorhandene Alarmplan („Notfallplan“) des Klinikums Bremen-Mitte, der im ersten Teil die Brandschutzordnung beinhaltet. Zu Frage 6 Ja – Wie bereits in Frage 5 erwähnt, ist für das Klinikum Bremen-Mitte seit Jahrzehnten eine Brandschutzordnung aufgestellt. Diese wird dem jeweiligen Erkenntnisstand angepasst. Der Teil A ist flächendeckend im Klinikum in Verbindung mit den Flucht- und Rettungsplänen ausgehängt und wendet sich an Patienten und Besucher gleichermaßen. Der Teil B der Brandschutzordnung wird jedem neueingestellten Mitarbeiter bei der Einstellung mit Rückschein übersandt. Zu Frage 7.1 Im KBM wurden in den letzten fünf Jahren keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt , die nicht baugenehmigungspflichtig waren. Zu Frage 7.2 2007 – Sanierung Stromversorgung (Dach Gebäude 6): Verbesserung der Brandmeldetechnik durch Installation von Rauchansaugsystemen. 2008/2009 – Verlagerung der HNO-Klinik in das Gebäude 6: Keine Veränderung der Brandmeldeanlage. 2011 – Verbesserung der Brandmeldeanlage durch die Installation von Benachrichtigungseinheiten in den Gebäuden 6 und 37. Zu Frage 7.3 2007 – Neubau Zentralküche, Gebäude 15: Im Rahmen des Projektes Zentralküche wurde die Planung begleitet und die Belange des Brandschutzes eingebracht. Hier sind mit den zu beteiligten Stellen (Bauordnungsamt und Feuerwehr Bremen) Abstimmungsgespräche bezüglich der Auslegung der Brandmeldeanlage durchgeführt worden. Die entsprechenden Bauabnahmen der Brandschutzeinrichtungen des Gebäudes , sowie die Festlegung zur Ausstattung mit Feuerlöschgerät wurden durchgeführt . 2010 – Neubau Modulbau, Gebäude 99: Das Gebäude ist mit manuellen und automatischen Brandmeldern ausgestattet. Die Aufzugsgruppe ist mit einer RAS-Anlage bestückt und gewährleistet eine intelligente Evakuierungsfahrt im Brandfall. 2011 – Neubau Zytostase, Gebäude 17: Das Gebäude ist mit manuellen und automatischen Brandmeldern ausgestattet. Der Aufzug ist mit einer RAS-Anlage bestückt und gewährleistet eine intelligente Evakuierungsfahrt im Brandfall. 2. Klinikum Bremen-Ost gGmbH (Mail GeNo vom 6. Juni 2012) Zu Frage 1 Rauchmelder sind im Teilschutz nach Anhang G.2 Kategorie 2 der DIN 14675 im Klinikum Bremen-Ost vorhanden. Zu Frage 5 Die Mitarbeiter werden jährlich im praktischen und theoretischen Brandschutz geschult . Zu Frage 6 Die Brandschutzordnung ist Bestandteil des Brand- und Katastrophenplans im Klinikum Bremen-Ost. Zu Frage 7.1 Erweiterungen und Ausbau der Brandmeldeanlage (Rauchmelder) sowie Rauchabschnitte , zusätzliche Rauchschutztüren sowie Anpassung der Lüftungsanlagen durch zusätzliche Brandschutzklappen werden in Absprache mit der Feuerwehr Bremen optimiert und den aktuellen Anforderungen angepasst. Brandschutzdecken (F30) in Flucht und Rettungswegen montiert. — 7 — Diese Maßnahmen wurden auf folgenden Stationen/Bereiche durchgeführt: Station 41, 42, 43, 63, 123, 72, 121 Flur Bereich Cafeteria, Flure Bereich Röntgen/ MRT, Haus 2, 3, 5, 9 Zu Frage 7.2 Errichtung eines Interdisziplinären Diagnostischen Zentrums im Hauptgebäude zweite Ebene einschließlich der Verkehrwege und Flurbereiche. Haus 13 DG und OG als Erweiterung der Kinder- und Jugenpsychiatrie, sowie Haus 62 Umnutzung als Verwaltungsgebäude der GeNo. Brandschutzmaßnahmen — In den umgebauten Bereichen wurden flächendeckend Rauchmelder installiert, — Installation von Brandschutzdecken sowie Verlagerung von Brandlasten aus den Flucht- und Rettungswegen, — Installation von Rauch- und Brandschutztüren sowie Installation von Fluchtwegbeleuchtungen . Haus 14 Umnutzung Dachgeschoss für die Krankenpflegeschule — Anbau einer zusätzlichen Fluchttreppe als zweiter Rettungsweg über drei Ebenen. Zu Frage 7.3 Neubau eines NEF-Gebäudes Brandschutzmaßnahmen — In dem Gebäude wurden flächendeckend Rauchmelder installiert, — Installation von Rauch und Brandschutztüren sowie — Installation von Fluchtwegbeleuchtungen. 3. Klinikum Bremen-Nord gGmbH (Mail GeNo vom 6. Juni 2012) Zu Frage 1 In Teilbereichen liegt ein Vollschutz (Psychiatrie und Komfortstation) vor. Im übrigen Klinikbereich liegt ein Schutz der Flucht- und Rettungswege vor. Außerdem sind wichtige Technikräume (z. B. Zentralheizung) überwacht. Zu Frage 5 Im Alarm- und Einsatzplan werden die notwendigen Verhaltensregeln (prozessinterne /-externe Meldung, Telefonketten etc.) dargelegt. Es werden in ausreichender Anzahl Brandschutzschulungen angeboten. Des Weiteren finden alle zwei Jahre Brandschutzübungen mit der Feuerwehr statt. Zu Frage 6 Ja. Zu Frage 7.1 — Installation von Rauchmeldern in den Aufzugsvorräumen, — Erneuerung von Rauch- und Brandschutztüren, — Verlagerung von Brandlasten aus den Flucht- und Rettungswegen, — Installation von Brandschutzdecken. Zu Frage 7.2 Integration einer Komfortstation, Brandschutzmaßnahmen — Installation von Brandschutzdecken im Flurbereich, — im gesamten Bereich wurden Rauchmelder installiert (Vollschutz), — Erneuerung von Rauch- und Bandschutztüren. Zu Frage 7.3 Bau eines Hubschrauberlandeplatzes, Brandschutzmaßnahmen — Installation von Löscheinrichtungen, — im gesamten Bereich wurden Rauchmelder installiert (Vollschutz), — Installation von Rauch- und Brandschutztüren, — Brandschutzmaßnahmen für die übrigen Baukörper (F 90 Verkleidungen). — 8 — 4. Klinikum Links der Weser gGmbH, Bremen (Mail GeNo vom 6. Juni 2012) Zu Frage 1 Im Klinikum Links der Weser werden die in der Frage genannten Vorschriften eingehalten . In weiten Teilen ist bereits ein Vollschutz (G1) umgesetzt, dennoch gibt es diverse Bereiche im Bestand die nur über einen Teilschutz (G2) verfügen. Weiterhin werden in unübersichtlichen Bereichen (z. B. Nebenräume) zusätzliche Rauchmelder installiert. Darüber hinaus erfolgt die Wartung jährlich durch ein externes zugelassenes Unternehmen . Zu Frage 5 Die Mitarbeiter werden jährlich im Brandschutz geschult. Es werden ebenfalls regelmäßig Szenarien wie ein Hubschrauberabsturz/-Notlandung (jährlich), Evakuierung und der Massenanfall von Verletzten (mehrmals jährlich anhand des SIMCOD-H) geübt. Ein Alarm- und Einsatzplan wurde 2011 neu erstellt. Zu Frage 6 Der Aushang der Brandschutzordnung A und B ist im ganzen Haus umgesetzt, dies wird jährlich durch den Brandschutzbeauftragten überprüft. Zu Frage 7.1 — Erneuerung der Rauchmelder im Installtionskeller. — Trennung von Feuerlösch- und Trinkwassernetz, Einbau einer neuen Trenn- und Druckerhöhungsstation für das Feuerlöschnetz. — Erneuerung und Erweiterung Rauchmelder Station 7. Zu Frage 7.2 Auslagerung und Umbau Sozialräume, Küchenbereich. Flächendeckende Brandmeldeanlage, Rauchabschlusstüren, Fluchtwegbeleuchtung (Piktogramme) etc. Ausbau einer freien Praxis im AVZ Flächendeckende Brandmeldeanlage, Rauchabschlusstüren, Fluchtwegbeleuchtung (Piktogramme) etc., Brandschutzklappen für Lüftungsanlagen. Zu Frage 7.3 Neubau Ambulantes Versorgungszentrum (AVZ) und Schaffung Patientenservicecenter ; flächendeckende Brandmeldeanlage, Rauchabschlusstüren, Fluchtwegbeleuchtung (Piktogramme) etc., RWA-Anlagen, Rauchschutzvorhänge mit Besprühungsanlage, Brandschutzklappen für Lüftungsanlagen, Verlagerung und Erneuerung der kompletten Brandmeldezentrale des Klinikums in den neuen Haupteingangsbereich; Neubau eines Verwaltungsgebäudes; flächendeckende Brandmeldeanlage, Rauchabschlusstüren, Fluchtwegbeleuchtung (Piktogramme) etc., RWA-Anlage, Brandschutzklappen für Lüftungsanlagen; Neubau einer Station (Gebäudeaufstockung); flächendeckende Brandmeldeanlage, Rauchabschlusstüren, Fluchtwegbeleuchtung (Piktogramme) etc., RWA-Anlage, Brandschutzklappen für Lüftungsanlagen, Wandhydranten . 5. DIAKO – Evangelisches Diakonie-Krankenhaus gGmbH, Bremen (Mail vom 4. Juni 2012) Zu Frage 1 Flächendeckender Brandschutz nach G1 besteht in unserem Krankenhaus auf den Stationen 6B und 7B und im gesamten Ärztehaus. In den übrigen Bereichen werden die Fluchtwege überwacht G3. Wir besitzen zwei automatische Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung auf die Feuerwehrleitzentrale . Das Krankenhaus verfügt über 609 Brandmelder, das Ärztehaus verfügt über 807 Brandmelder. Zu Frage 5 In Brandschutzschulungen werden die Mitarbeiter zum Thema vorbeugender Brandschutz und dem Verhalten im Brandfall geschult. Bestandteil der Schulung ist — 9 — der praktische Umgang mit dem Feuerlöscher. Die Brandschutzbestimmungen sind Pflichtveranstaltungen. Neue Mitarbeiter werden vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit zum Verhalten im Brandfall sowie über den Hausnotruf unterwiesen. Zu Frage 6 Ja. Eine Brandschutzordnung ist erstellt, im Ordner Arbeitssicherheit hinterlegt und jedem Mitarbeiter zugänglich. Zu Frage 7.1 Bei Umbauten einzelner Bereiche und Räume wurden, sofern noch nicht vorhanden, Brandmelder nachgerüstet und auf die Brandmeldeanlage aufgeschaltet. Zu Frage 7.2 Die Stationssanierung Station 7B inklusive Neubau des Anbaues und die Stationssanierung der Station 6B wurden vollflächig mit Brandmeldern ausgerüstet und die Brandmeldeanlage dementsprechend erweitert. Zu Frage 7.3 Beim Neubau Ärztehaus am DIAKO wurden vollflächig Brandmelder eingebaut und eine separate Brandmeldeanlage installiert. 6. Roland-Klinik gGmbH, Bremen (Mail vom 5. Juni 2012) Zu Frage 1 Im Krankenhaus ist eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 Kategorie 2 und DIN VDE 0833 und den technischen Anschaltbedingungen (TAB) der Feuerwehr Bremen in Verbindung mit einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage nach DIN 18232 installiert. Alle Räume, in denen sich ortsfremde Personen oder Personen mit Behinderungen aufhalten oder aufhalten können, sind mit einer Brandfrüherkennung ausgerüstet. Die Treppenräume und Flure sind entsprechend der Krankenhausbauverordnung § 12, § 13 errichtet und mit einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage ausgestattet. Alle Zwischendecken, Hohlraumböden und Installationsschächte sind überwacht. Zu Frage 5 Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind mit einem Organisationsgrad von 80 % als Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausgebildet und mit einem Organisationsgrad von 95 % in der Handhabung von Löschgeräten (Feuerlöscher, Wandhydranten) unterwiesen. Der Notfallplan sieht im Alarmfall eine horizontale Evakuierung der betroffenen Station (en) und nach Abstimmung mit den Hilfe leistenden Stellen eine Evakuierung nach dem internen Notfallplan vor. Ein Sammelplatz, Triageraum, Medikamentenversorgung etc. ist im Notfallplan vorgegeben und wird den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in regelmäßigen Abständen vermittelt. Zu Frage 6 Die Brandschutzordnung Teil A ist öffentlich ausgehangen. In Teil B sind alle permanenten und temporären Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter unterwiesen. Mit dem Teil C wurden die speziell geschulten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vertraut gemacht. Zu Frage 7.1 In 2009 wurde die Rolandklinik mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 ausgerüstet. Die Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen wurden entsprechend der ASR A 2.3 ertüchtigt. Die Türen im Übergang von horizontalen Brandabschnitten wurden mit Feststellanlagen nach DIN 14677 ausgerüstet und die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den ordnungsgemäßen Umgang unterwiesen. Zu Frage 7.2 Keine. Zu Frage 7.3 Neubau eines Bewegungszentrums „Activo“ mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage nach DIN 14675 Kategorie 1. 7. Rotes-Kreuz-Krankenhaus gGmbH, Bremen (Mail vom 1. Juni 2012) Zu Frage 1 Ja, im RKK sind flächendeckende Rauch-/Brandmelder nach DIN 14675, DIN VDE 0833 installiert. Der Schutzumfang entspricht – je nach Gebäude und Bereich – G1, G2, G3 und/oder G4. Zu Frage 5 Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter werden regelmäßig geschult (Pflichtveranstaltungen ). Der Notfallplan sieht eine automatische Alarmierung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und eine erweiterte Alarmierung im Ernstfall durch Schneeballsystem vor. Im Notfallplan sind die Vorgehensweisen für verschiedene Ernstfälle beschrieben. Zu Frage 6 Ja. — 10 — Zu Frage 7.1 Es sind keine nicht baugenehmigungspflichtigen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Zu Frage 7.2 Es wurden und werden in den Bereichen Zentrallabor, Radiologie, Funktionsdiagnostik , Endoskopie, Zentralsterilisation und OP baugenehmigungspflichtige Umbaumaßnahmen durchgeführt. Alle Bereiche wurden bzw. werden während der derzeit noch laufenden Baumaßnahmen mit flächendeckenden Rauch- und Brandmeldern nach den gültigen Vorschriften in Zusammenarbeit mit Brandschutzsachverständigen und Feuerwehr Bremen ausgerüstet. Zu Frage 7.3 Es wurde ein Anbau am Haupthaus errichtet; der Innenausbau ist noch nicht vollendet . Alle Bereiche wurden und werden mit flächendeckenden Rauch- und Brandmeldern nach den gültigen Vorschriften in Zusammenarbeit mit Brandschutzsachverständigen und Feuerwehr Bremen ausgerüstet. 8. AMEOS Klinikum Dr. Heines, Bremen (Mail vom 30. Mai 2012) Zu Frage 1 Das A Haus ist zu 100 % flächenddeckend mit Rauchmeldern ausgestattet. Kategorie G 1. Das B Haus ist zu 85 % mit Rauchmeldern ausgestattet. Kategorie G 2. Im Doktorhaus ist der Verwaltungstrakt flächendeckend mit Rauchmeldern ausgestattet . Zu Frage 5 Es werden jährliche Unterweisungen und alle zwei Jahre praktische Löschübungen durchgeführt. Bei jedem Auslösen der Alarmkette gibt es ein regelhaftes Vorgehen. Zu Frage 6 Ja, Teil A und B. Zu Frage 7.1 Haus A Eingangsbereich Modernisierung im Bereich der Rauch- und Brandabschnitte : hier wurden neue Rauchschutztüren im Jahr 2009 verbaut. Zu Frage 7.2 Komplettsanierung des A Hauses der Stationen A1 – A5 einschließlich des Kellergeschosses : hierbei wurden unter anderem flächendeckend Brandmelder sowie Brandklappen eingebaut. Ferner wurden die einzelnen Brandabschnitte mit Rauchschutztüren ausgestattet. Durchführung 2007 und 2009 bis 2010. In diesem Jahr wurde im Verwaltungstrakt Doktorhaus eine Brandmeldeanlage eingebaut . Zu Frage 7.3 Nicht zutreffend. 9. Paracelsus-Kurfürstenklinik, Bremen (Mail vom 1. Juni 2012) Zu Frage 1 In der Klinik wurden in den letzten Jahren bei Umbaumaßnahmen vorwiegend mit Eigenmitteln flächendeckende Rauch- und Brandschutzmelder installiert. In den älteren Gebäudeteilen sind nicht überall Rauch- und Brandschutzmelder installiert. Somit entsprechen ca. 37 % der Klinikfläche der Kategorie 1. Die anderen Flächen (63 %) entsprechen der Kategorie 2 bzw. 3. Zu Frage 5 Regelmäßige Brandschutzunterweisungen und -übungen. Zu Frage 6 Eine entsprechende Brandschutzordnung ist vorhanden. Zu Frage 7.1 Bei den Umbauten im Ambulanzbereich wurden flächendeckende Rauch- und Brandmelder installiert. Zu Frage 7.2 Bei den (Teil-)Sanierungen des Bettenhaus wurden die Rauch- und Brandabschnitte neu aufgebaut und modernisiert, Flucht- und Rettungswege verbessert bzw. neu geschaffen , flächendeckende Rauch- und Brandmelder installiert, sowie die Brandmeldeanlage erneuert. Zu Frage 7.3 Keine Neubauten. 10. Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH, Bremen (Mail vom 29. Mai 2012) Zu Frage 1 Das Krankenhaus St. Joseph-Stift Bremen GmbH verfügt über einen Teilschutz der Kategorie 2, G2. — 11 — Zu Frage 5 Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Krankenhauses bekommen regelmäßig über die innerbetriebliche Fortbildung eine Brandschutzübung mit theoretischem und praktischem Teil vermittelt. Des Weiteren ist im Alarmplan unter dem Punkt „Brand“ die Ablaufkette dargestellt. Der Abschnitt „Brand“ aus dem Alarmplan wird im Rahmen der Brandschutzschulung vermittelt. Der Alarmplan steht den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Intranet zur Verfügung. Zu Frage 6 Ja. Zu Frage 7.1 Im Bereich Bettenhaus 1, Ebene -1 und Aufzugsvorhallen; Gebäude A5, Ebene -1; jeweils Erweiterung der Bestandbrandmeldeanlage. Zu Frage 7.2 HNO-Ambulanz, Gebäude A5; Endoskopie, Gebäude A3, Medizinische Gerätetherapie , Gebäude A2, jeweils Erweiterung der Bestandsbrandmeldeanlage und Brandschutztüren, etc. entsprechend den Bauauflagen. Zu Frage 7.3 Keine Maßnahmen. 11. Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide gGmbH (Mail vom 30. Mai 2012) Zu Frage 1 Das Klinikum Bremerhaven wird flächendeckend über eine zentrale Brandmeldeanlage überwacht. Diese wird regelmäßig von der Herstellerfirma auf Basis eines Servicevertrags geprüft und gewartet. -> Kategorie G1: Vollschutz. Zu Frage 5 Regelmäßige Brandschutzunterweisungen (vorbeugender Brandschutz, Verhalten im Brandfall, Handhabung Löschmittel etc.) des gesamten Personals (einmal jährlich). Maßnahmen bei internen Gefahrenlagen (z. B. bei Bränden, Bombendrohungen, Auffinden verdächtiger Gegenstände etc.) sind im Krankenhausalarmplan geregelt. Zu Frage 6 Ja, sind im gesamten Klinikum ausgehängt; insbesondere an Dienstplätzen (Schwesterndienstplätze etc.). Zu Frage 7.1 Anmerkung zu 7.1: Aufgrund der hohen Anzahl an Einzelmaßnahmen haben wir hier auf eine detaillierte Auflistung verzichtet. Bei sämtlichen Maßnahmen wurde der bauliche Brandschutz (siehe Auflistung) fachgerecht durchgeführt. Es wurden diverse Sanierungen von Stationen und Funktionsbereichen durchgeführt. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden unter anderem — die Brandmeldeanlage sukzessiv modernisiert und erweitert (inklusive Überwachung Deckenhohlräume in Flucht- und Rettungswegen). — sicherheitsrelevante Stromversorgungstrassen (z. B. für Intensiv- und OP-Bereiche , Neonatologie etc.) wurden in Brandschutzverkabelung (Funktionserhalt E90) erstellt. — alte Brandschutzklappen in den Lüftungsanlagen erneuert. — auf allen Stationen die Feuerlöschschränke erneuert (Zugänglichkeit von der Stationsseite statt wie bisher von der Treppenraumseite). — Installation von Brandmeldetableaus auf allen Stationen zur sofortigen gezielten Erkundung im Alarmfall durch eingewiesenes Klinikpersonal. — der bauliche Brandschutz optimiert (Brandschottung von Kabeltrassen in Fluchtund Rettungswegen (I30), Schließen von Wandöffnungen, F30-Decken etc.). — Sanitärrohre aus Kunststoff durch Gussrohre ersetzt. Zu Frage 7.2 Erneuerung Außenfassade: Erneuerung/Optimierung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in den Treppenräumen. Umbau Zentrale Medizinische Aufnahme (1. BA T3): Erfüllung sämtlicher Brandschutzrichtlinien in der jeweils aktuellen Version. Planung durch Architekten und Brandschutzfachplaner unter Einbeziehung der Feuerwehr Bremerhaven. Umbau Eingangshalle (1. BA T3): Erfüllung sämtlicher Brandschutzrichtlinien in der jeweils aktuellen Version. Planung durch Architekten und Brandschutzfachplaner unter Einbeziehung der Feuerwehr Bremerhaven. — 12 — Umbau alter Zentral-OP (2. BA): Erfüllung sämtlicher Brandschutzrichtlinien in der jeweils aktuellen Version. Planung durch Architekten und Brandschutzfachplaner unter Einbeziehung der Feuerwehr Bremerhaven. Umbau Intensiv 2C (2. BA): Erfüllung sämtlicher Brandschutzrichtlinien in der jeweils aktuellen Version. Planung durch Architekten und Brandschutzfachplaner unter Einbeziehung der Feuerwehr Bremerhaven. Zu Frage 7.3 Neubau Notfall- und OP-Zentrum (1. BA): Erfüllung sämtlicher Brandschutzrichtlinien in der jeweils aktuellen Version. Planung durch Architekten und Brandschutzfachplaner unter Einbeziehung der Feuerwehr Bremerhaven. Erweiterungsbau Psychiatrie (derzeit im Bau): Erfüllung sämtlicher Brandschutzrichtlinien in der jeweils aktuellen Version. Planung durch Architekten und Brandschutzfachplaner unter Einbeziehung der Feuerwehr Bremerhaven. 12. Klinik Am Bürgerpark, Bremerhaven (Mail vom 6. Juni 2012) Zu Frage 1 Flächendeckende Überwachung G1 ist vorhanden mit Ausnahmen: • OP-Bereich Teilüberwachung. Erweiterung der Brandmeldeanlage ist geplant. • Kinderklinik Erdgeschoss nur Teilüberwachung (Büro-Nebenräume). • Personalhäuser nur Teilüberwachung. Sonderbereiche der EDV-Abteilung flächendeckend G1. Zu Frage 5 Es finden jährliche Brandschutzunterweisungen und regelmäßig Brandlöschübungen für alle Mitarbeiter statt. Die sehr umfangreichen Alarm- und Einsatzpläne für Gefahrenlagen liegen dem Senat in Dateiform vor. Zu Frage 6 Die Brandschutzordnung ist in der Klinik Am Bürgerpark vorhanden. Zu Frage 7.1 • Kellerbereich, Herstellen von Brandabschlüssen. • OP-Bereich, Nachrüstung von Brandmeldern. Zu Frage 7.2 Bei allen Maßnahmen erfolgte eine Brandmeldeanlage flächendeckend G1. Bei allen Maßnahmen ELT.-Leitungsanlagen gemäß MLAR • 2005 bis 2008 IMC/Aufnahme, • 2006 bis 2008 Sanierung Intensivpflege, • 2008 bis … Stationssanierung, • 2009 bis 2010 Weaning-Abteilung. Zu Frage 7.3 Bei allen Maßnahmen erfolgte eine Brandmeldeanlage flächendeckend G1. Bei allen Maßnahmen ELT.-Leitungsanlagen gemäß MLAR • 2005 bis 2008 Aufwachraum/Eingangshalle. 13. St. Joseph-Hospital gGmbH, Bremerhaven (Mail vom 1. Juni 2012) Zu Frage 1 G2. Zu Frage 5 Zweimal jährliche Brandschutzunterweisungen und praktische Übungen an jeweils zwei Terminen. Alarmplan mit Brandschutzordnung Teil 2 (Plan kann nachgereicht werden, da er zurzeit neu ausgearbeitet wird). Flucht- und Rettungswegpläne befinden sich auf jeder Station/Abteilung in den Fluren . Schilder „Verhalten im Brandfall“ befinden sich auf jeder Station/Abteilung in den Fluren. Zu Frage 6 Ja. Zu Frage 7.1 Gesonderte Brandmaßnahmen 1. Erweiterung der Brandmeldeanlage und Melder insbesondere für brandsensible Bereiche, — 13 — 2. Entfernung von Brandlasten, 3. Änderung der Löschwasserversorgung (Trockenanlage in einigen Bereichen bereits umgerüstet), Sonstige Maßnahmen, 4. Erneuerung des Steris, 5. Renovierung 6 Innere Station zur Palliativstation, 6. Sanierung der Intensivstation, 7. Teilbereich 4. Chirurgie, Hier wurde Brandschutz entsprechend berücksichtigt. Zu Frage 7.2 Keine. Zu Frage 7.3 Keine. 14. Tagesklinik Virchowstraße, Bremerhaven Zu Frage 1 In der Tagesklinik Virchowstraße sind flächendeckende Rauchmelder nach DIN 14675 installiert. Da nicht jeder Raum mit einem Rauchmelder ausgestattet ist, kann als Schutzumfang nur die Kategorie 2 angegeben werden. Zu Frage 5 Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter werden durch jährliche Brandschutzunterweisungen auf einen Brandfall vorbereitet. Dieses Jahr ist eine Brandschutzübung geplant. Der Notfallplan ist in Arbeit. Zu Frage 6 Die Brandschutzordnung ist ebenfalls in Arbeit. Zu Frage 7.1 Keine. Zu Frage 7.2 Keine. Zu Frage 7.3 Keine. Druck: Anker-Druck Bremen