— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 493 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 20. April 2012 Barrierefreiheit und Inklusion in Kindergärten im Lande Bremen Die Integration aller Kinder – auch unabhängig von Behinderung – ist das Ziel der Bremer Behindertenpolitik. Zudem ist die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention ein wichtiges Vorhaben der rot-grünen Landesregierung. Ein zentraler Bereich, in dem früh soziale Chancen verteilt werden, ist die Kindertagesbetreuung. Für die frühe Förderung auch von Kindern mit Behinderungen ist die barrierefreie und behindertengerechte Ausstattung der Einrichtungen eine zentrale Voraussetzung. Wir fragen den Senat: 1. Wie beurteilt der Senat den erreichten Stand an Barrierefreiheit und Integration behinderter Menschen in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven? 2. Wie viele Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (U3 und 3 bis 6) sind in Bremen und Bremerhaven zurzeit behindertengerecht ausgestattet (bitte aufteilen nach den Kategorien rollstuhlgeeignet, mit Ausstattung für hörgeschädigte Kinder und mit Ausstattung für sehbehinderte Kinder, bitte jeweils auch prozentuale Angaben)? 3. Inwieweit stellen auch Elternvereine ein barrierefreies Betreuungsangebot für behinderte Kinder sicher? 4. Bis wann werden noch nicht barrierefrei ausgestattete Betreuungsangebote behindertengerecht modernisiert? 5. Wie wird sichergestellt, dass behinderte Kinder möglichst in einer wohnortnahen Einrichtung betreut werden (unterschieden nach Bremen und Bremerhaven)? 6. Welche zusätzlichen Mittel stehen Kindergärten, die viele behinderte Kinder betreuen, im Vergleich zu anderen Kindergärten mit wenig behinderten Kindern zur Verfügung (unterschieden nach Bremen und Bremerhaven)? Margitta Schmidtke, Klaus Möhle, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 3. Juli 2012 1. Wie beurteilt der Senat den erreichten Stand an Barrierefreiheit und Integration behinderter Menschen in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven? Die gemeinsame Erziehung und Bildung behinderter und nicht behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen hat in der Stadtgemeinde Bremen eine lange Tradition, die Ende der Siebzigerjahre begann. Mit zunehmender Dezentralisierung integrativer Angebote für behinderte Kinder und Kinder mit wesentlichen Entwicklungsbeeinträchtigungen wurden im Laufe der Jahre immer mehr Einrichtungen , Fachkräfte und Eltern mit fachlichen Aufgabenstellungen und ge- — 2 — sellschaftlichen Fragen inklusiven Zusammenlebens und gemeinsamer frühkindlicher Bildung konfrontiert. Daraus entwickelte sich bis heute in vielen Kindertageseinrichtungen bei den Fachkräften ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz bezüglich inklusiver Pädagogik. Die Familien erlebten, wie gemeinsame Entwicklung von Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Normalität wurde. Zeitgleich wurden die barrierefreien Zugänge und Bewegungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen kontinuierlich verbessert. In Altgebäuden wurde die Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen der baulichen und finanziellen Möglichkeiten umgesetzt. Für alle Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen sowie Beantragung von Nutzungsänderungen im Land Bremen ist durch die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) in § 53 die Barrierefreiheit sichergestellt: „Bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen, die von behinderten Menschen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern nicht nur gelegentlich aufgesucht werden, sind so herzustellen und instandzuhalten, dass sie von diesen Personen ohne fremde Hilfe in dem erforderlichen Umfang zweckentsprechend genutzt und barrierefrei erreicht werden können.“ In der Stadtgemeinde Bremerhaven werden behinderte Kinder und Kinder, die von Behinderung bedroht sind, integrativ in den Einrichtungen betreut. Hierfür steht qualifiziertes Personal zur Verfügung und eine Barrierefreiheit ist in den Angeboten weitgehend gegeben. 2. Wie viele Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (U3 und 3 bis 6) sind in Bremen und Bremerhaven zurzeit behindertengerecht ausgestattet (bitte aufteilen nach den Kategorien rollstuhlgeeignet, mit Ausstattung für hörgeschädigte Kinder und mit Ausstattung für sehbehinderte Kinder, bitte jeweils auch prozentuale Angaben)? Über das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen verteilt, sind zurzeit 41 Kindertageseinrichtungen (sogenannte Schwerpunkteinrichtungen) verschiedener Träger in besonderer Weise darauf eingestellt, integrative und inklusive Angebote zur Bildung , Erziehung und Betreuung aller Kinder vorzuhalten. Diese Schwerpunkteinrichtungen sind aufgrund ihrer pädagogischen Konzeption, ihrer Erfahrungen , der personellen, räumlichen und sachlichen Ausstattung besonders geeignet , die inklusive Förderung für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsretardierungen kompetent anzubieten. Eine Barrierefreiheit ist in diesen Einrichtungen weitgehend vorhanden. Wenn behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder auf Wunsch der Eltern in andere Kindertagesstätten aufgenommen werden sollen, wird im Einzelfall mit allen Beteiligten geprüft, welches Fachpersonal, welche materielle Ausstattung und welche räumlichen Voraussetzungen vorhanden sein müssen, um eine adäquate Förderung inklusiv leisten zu können. Es ist mittelfristig beabsichtigt, eine Übersicht zu erstellen, in der Angaben zur Barrierefreiheit einer Kindertageseinrichtung enthalten sind. Spezielle Ausstattungen und fachliche Kenntnisse, die für die Förderung und Betreuung sehbehinderter oder hörgeschädigter Kinder notwendig sind, werden nicht grundsätzlich in den Kindertageseinrichtungen vorgehalten. In enger Kooperation mit den Eltern, Kinderärzten, Fachdiensten und dem Gesundheitsamt werden je nach Möglichkeit Voraussetzungen geschaffen, um auch Kinder mit speziellen Behinderungen in regulären Kindertageseinrichtungen inklusiv zu fördern. In den Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremerhaven, in denen Kinder, die von Behinderung bedroht sind, und behinderte Kinder betreut werden , ist die erforderliche Ausstattung weitgehend vorhanden. Sofern Kindertageseinrichtungen derzeit um- oder ausgebaut werden, dies insbesondere vor dem Aspekt der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, werden die entsprechenden Anforderungen umgesetzt. Eine Beteiligung des Amtes für Schwerbehinderte ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gegeben . — 3 — 3. Inwieweit stellen auch Elternvereine ein barrierefreies Betreuungsangebot für behinderte Kinder sicher? In der Stadtgemeinde Bremen gibt es eine große Anzahl von Kindertageseinrichtungen , deren Träger Elternvereine sind. Oft handelt es sich um kleine, manchmal eingruppige Einrichtungen, die in Wohnhäusern oder ehemaligen Ladengeschäften betrieben werden. Eine Barrierefreiheit ist daher in diversen Einrichtungen nur begrenzt darstellbar. Einige größere Einrichtungen von Elternvereinen in Gebäuden neueren Baudatums jedoch können barrierefrei genutzt werden. Wenn keine generelle Betriebserlaubnis für die Aufnahme behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder erteilt wurde, prüft das Landesjugendamt auf Antrag, ob die Förderung und Betreuung in der jeweiligen Einrichtung verantwortbar und damit zulässig ist. Zurzeit werden in Einrichtungen von Elternvereinen nur vereinzelt Kinder, die in ihrer Entwicklung wesentlich beeinträchtigt sind, oder Kinder mit Behinderungen betreut. In den beiden in der Stadtgemeinde Bremerhaven im Bereich der Kindertagesbetreuung tätigen Elternvereine werden zurzeit nicht dauerhaft Kinder, die von Behinderung bedroht sind oder behinderte Kinder betreut; somit ist ein barrierefreies Betreuungsangebot dort derzeit auch nur ansatzweise umgesetzt. In Einzelfällen werden auch hier Integrationsmaßnahmen durchgeführt. 4. Bis wann werden noch nicht barrierefrei ausgestattete Betreuungsangebote behindertengerecht modernisiert? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, ist für alle Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen (Wohnung/Büro wird Kita) ein Bauantrag erforderlich. Im Genehmigungsverfahren wird nach BremLBO die barrierefreie Nutzung gefordert. In bestehenden Kindertageseinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen wird versucht , weitestgehende Barrierefreiheit schrittweise im Rahmen der baulichen und finanziellen Möglichkeiten herzustellen. Ein konkreter Zeitplan besteht nicht. Für die Stadtgemeinde Bremerhaven ist eine umfassende Modernisierung aller Betreuungsangebote, die derzeit nicht in Gänze behindertengerecht ausgestattet sind, vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht möglich. Bei Kindertageseinrichtungen, die modernisiert werden bzw. aus- und angebaut werden für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, wird eine barrierefreie Ausstattung angestrebt. 5. Wie wird sichergestellt, dass behinderte Kinder möglichst in einer wohnortnahen Einrichtung betreut werden (unterschieden nach Bremen und Bremerhaven)? Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits dargestellt, sollen in der Stadtgemeinde Bremen Kinder mit besonderen Förderbedarfen vorrangig in den 41 Schwerpunkteinrichtungen aufgenommen werden, die personell, konzeptionell, sachlich und räumlich besonders darauf eingestellt sind, inklusive Förderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder wohnortnah anzubieten. Wenn Eltern aus persönlichen Gründen die Förderung und Betreuung ihres behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes in einer anderen wohnortnahen Einrichtung wünschen, wird geprüft, ob die erforderlichen Hilfen und Unterstützung dort angeboten werden können. Ebenso muss sichergestellt sein, dass die Einrichtung in die Lage versetzt werden kann, eine Förderung aller Kinder mit unterschiedlichen Entwicklungsniveaus zu gewährleisten. In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind in allen Ortsteilen Kindertageseinrichtungen vorhanden, die eine Ausstattung haben, um Kinder, die von Behinderung bedroht sind oder behindert sind, betreuen zu können. 6. Welche zusätzlichen Mittel stehen Kindergärten, die viele behinderte Kinder betreuen, im Vergleich zu anderen Kindergärten mit wenig behinderten Kindern , zur Verfügung (unterschieden nach Bremen und Bremerhaven)? Die Träger von Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen erhalten für die personelle Ausstattung ihrer Einrichtungen je nach Angebotsstruktur Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe. Die jeweiligen Personalschlüssel ori- — 4 — entieren sich dabei an Angebotsarten und der Zuordnung zu verschiedenen Einrichtungstypen , die nach der Komplexität der Aufgabenstellung, Besucherstruktur und sozialen Indizes eingeteilt werden. In Gruppen, in denen Kinder, die in ihrer Entwicklung wesentlich beeinträchtigt sind und Kinder mit Behinderungen gefördert und betreut werden, wird eine pädagogische Grundausstattung mit zwei sozialpädagogischen Fachkräften während der gesamten Betreuungszeit sichergestellt. Diese personelle Infrastruktur bildet die pädagogische Grundlage, um der besonderen Aufgabenstellung mit inklusiver Pädagogik adäquat begegnen zu können. Sie wird unabhängig von jeweiligen Bedarfen einzelner Kinder bereitgestellt. Darüber hinaus werden nach Antragstellung und ärztlicher Begutachtung Personalstunden für die heilpädagogische Förderung im Kontext des Kita-Alltags für Kinder mit besonderen Förderbedarfen individuell bewilligt. Hierzu werden Fachkräfte unterschiedlicher Professionen eingesetzt. Wenn mit dem bereitgestellten Personaleinsatz die Teilhabe eines Kindes an den alltäglichen Aktivitäten und Bildungsangeboten in der Kindertageseinrichtung nicht sichergestellt werden kann, wird zusätzlich eine „persönliche Assistenz“ für einzelne Kinder bewilligt. Die Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremerhaven, die integrative Plätze vorhalten, haben eine verbesserte Personalausstattung. Sofern Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut werden, die nicht über Integrationsplätze verfügen, werden zusätzliche Personalressourcen in Form von Integrationshelfern im Einzelfall hierfür zur Verfügung gestellt. Druck: Anker-Druck Bremen