— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 512 S Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 4. Februar 2014 Abrufung der Bundesmittel für den U3-Ausbau in Bremen Bis zum 31. März 2014 müssen von Bremen noch 25 % der Bundesmittel für den Kitaausbau abgerufen werden, damit diese Mittel nicht verfallen. Zwar wurde die Frist für bereits bewilligte Bauvorhaben erweitert, jedoch nicht die generelle Bewilligungsfrist . Zudem wurde vonseiten des Senats nicht bekanntgegeben, wie viele der 75 % Bundesmittel, die bis zum 31. Dezember 2013 abgerufen werden mussten, tatsächlich abgerufen wurden. Wir fragen den Senat: 1. Bis zum 31. März 2013 hatte Bremen die Möglichkeit, 75 % der Bundesmittel für den Kitaausbau abzurufen. Wieviel der 75 % wurde tatsächlich abgerufen? (Bitte in Prozent angeben) 2. Weitere 25 % muss Bremen bis zum 31. März 2014 abrufen, damit die Mittel nicht verfallen. Wieviel Prozent dieser Mittel wurden bereits abgerufen? (Bitte in Prozent angeben) Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 18. Februar 2014 1. Bis zum 31. März 2013 hatte Bremen die Möglichkeit, 75 % der Bundesmittel für den Kitaausbau abzurufen. Wieviel der 75 % wurde tatsächlich abgerufen? (Bitte in Prozent angeben) Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragesteller auf das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 bis 2014 des Bundes auf Grundlage des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) bezieht, hier explizit auf § 7 KitaFinHG. Die dort in Absatz 2 Nr. 2 geforderte Nachweispflicht zum 31. Dezember 2013 hat das Land Bremen gemäß den zusätzlichen Vorgaben in den Bewirtschaftungsgrundsätzen des Bundes erfüllt. Zum genannten Stichtag ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitgeteilt worden, dass das Land Bremen von seinem gesamten Verfügungsrahmen in Höhe von 4 646 357 ‡ Mittel in Höhe von 3 993 652 ‡, mithin 86 %, für den sogenannten U3-Ausbau bewilligt hat. Bezogen auf die Messlatte 75 Prozentpunkte ergibt sich eine Übererfüllung des Solls um 14,7 %. 2. Weitere 25 % muss Bremen bis zum 31. März 2014 abrufen, damit die Mittel nicht verfallen. Wieviel Prozent dieser Mittel wurden bereits abgerufen? (Bitte in Prozent angeben) Gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 3 KitaFinHG haben die Länder bis zum 31. März 2014 nachzuweisen, 100 % ihres Verfügungsrahmens bewilligt zu haben, damit Mit- — 2 —Druck: Hans Krohn · Bremen tel nicht anteilig anderen Ländern zugeteilt werden. Aktuell (Stand: 3. Februar 2014) hat das Land Bremen den unter Nr. 1 genannten Gesamtbetrag bewilligt und 3 591000,53 ‡ vom Bund abgerufen. Voraussichtlich wird das Land Bremen bereits vor dem genannten Stichtag sämtliche Mittel für die geplanten bzw. bereits begonnenen Ausbauprojekte bewilligt haben.