— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 524 S Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 7. Februar 2014 Was macht die Arbeitsgruppe, die beim Umweltressort über die Zukunft der Bremer Abfallwirtschaft nachdenkt? Mit einem Bürgerschaftsantrag vom 24. Juni 2013 wurde das Umweltressort zur Prüfung der „Zukünftige(n) Strukturen der Abfallentsorgung“ aufgefordert (Drucksache 18/357 S). Im Jahr 2018 laufen die bisherigen Konzessionen über die operative Abfallentsorgung aus, die aktuell der Nehlsen-Konzern mit zwei Tochterunternehmen durchführt. Bis dahin muss eine Reihe von Maßnahmen getroffen werden, wenn sich die Stadt zur Rekommunalisierung der Abfallentsorgung entscheidet, braucht es planvolle Investitionen, Personaleinstellungen, Verhandlungen zur Übernahme von Sachanlagen und Liegenschaften und vieles mehr. Der Zeitraum, in dem diese Vorbereitungen getroffen werden können, wird immer kleiner. Umso unverständlicher ist es, dass das Umweltressort seit Juni 2013 keinerlei nachvollziehbare Arbeitsergebnisse vorweisen kann. Wir fragen den Senat: 1. Wie setzt sich die Arbeitsgruppe zusammen, in der die Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Struktur der Abfallentsorgung in Bremen erarbeitet wird, a) welche Ressorts und sonstige öffentliche Stellen sind vertreten? b) gibt es externe Teilnehmerinnen/Teilnehmer, wenn ja, aus welchen Institutionen und/oder Unternehmen? c) ist die Arbeitsgruppe für Expertinnen/Experten aus Wissenschaft und Institutionen , die sich beteiligen möchten, offen? Wenn ja, auf welchem Wege werden diese „ausgesucht“ und eingeladen? d) inwiefern wird bereits in der Erstellung der Entscheidungsgrundlage durch das Ressort demokratische Bürgerbeteiligung sichergestellt? 2. Wie oft hat sich die Arbeitsgruppe bisher getroffen (entsprechende Einladungen oder Protokolle bitte der Antwort auf diese Anfrage beifügen)? 3. Nach welcher Struktur wird die Erarbeitung der Entscheidungsgrundlage vorgenommen , gibt es einen Arbeitsplan, eine Zeitleiste oder ähnliches (entsprechende Dokumente bitte der Antwort auf diese Anfrage beifügen)? An welcher „Station“ dieses Arbeitsplanes, Zeitleiste der ähnliches befindet sich der Arbeitsprozess aktuell (bitte entsprechende Schriftstücke oder Protokolle der Antwort auf diese Anfrage beifügen)? 4. Sind bereits fachliche Gutachten in Auftrag gegeben worden? Wenn ja, wann und an welche Institution? 5. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich das Umweltressort in den vergangenen zwölf Monaten mit Arbeitgebervertreterinnen/Arbeitgebervertretern des Nehlsen-Konzerns getroffen? Welche Themen wurden jeweils besprochen? Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich das Umweltressort mit Arbeitnehmervertreterinnen /Arbeitgebervertretern der Nehlsen-Tochterunternehmen getroffen? Klaus-Rainer Rupp, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 18. März 2014 1. Wie setzt sich die Arbeitsgruppe zusammen, in der die Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Struktur der Abfallentsorgung in Bremen erarbeitet wird, a) welche Ressorts und sonstige öffentliche Stellen sind vertreten? b) gibt es externe Teilnehmerinnen/Teilnehmer, wenn ja, aus welchen Institutionen und/oder Unternehmen? c) ist die Arbeitsgruppe für Expertinnen/Experten aus Wissenschaft und Institutionen , die sich beteiligen möchten, offen? Wenn ja, auf welchem Wege werden diese „ausgesucht“ und eingeladen? d) inwiefern wird bereits in der Erstellung der Entscheidungsgrundlage durch das Ressort demokratische Bürgerbeteiligung sichergestellt? Die Federführung für die Bearbeitung der zukünftigen Gestaltung der Abfallentsorgung und Straßenreinigung nach dem Auslaufen der Leistungsverträge am 30. Juni 2018 obliegt dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr als zuständigem Ressort. Die Projektaufstellung ist erfolgt, eine Projektleitung bestimmt und je nach Themenstellung werden verschiedene Arbeitsgruppen unter Einbeziehung des Umweltbetriebes Bremen eingesetzt. a) Im weiteren Verlauf des Projekts sind ressortübergreifende Abstimmungen auch unter Einbeziehung der Senatorin für Finanzen und der Senatskanzlei erforderlich. Die Einbindung der Deputationen des Umweltressorts und des Wirtschaftsressorts wurde im August 2013 auch durch einen Bürgerschaftsbeschluss eingefordert. In den Deputationen wird in regelmäßigen Abständen berichtet. b) Externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere Gutachter und Beratungsunternehmen , werden in den Prozess im Bedarfsfall eingebunden. c) Die Arbeitsgruppen, die innerhalb des Projekts eingesetzt werden, sind für Externe nicht offen. Dem Senat ist es allerdings ein Anliegen, die Öffentlichkeit über den Prozess zu informieren. Eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit mit öffentlichen Veranstaltungen ist ebenso vorgesehen wie auch eine weitgehende Veröffentlichung von Informationen und Berichten, die im Entscheidungsprozess von Belang sind. d) Die Entscheidung über die künftige Wahrnehmung der Aufgaben der Abfallentsorgung und der Straßenreinigung ist über die zuständigen Gremien zu treffen, wie der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie, dem Haushalts- und Finanzausschuss, dem Betriebsausschuss des Umweltbetriebes und schließlich dem Senat und der Bürgerschaft – je nach Ausgestaltung, falls gesetzliche Veränderungen erforderlich sind. Sie erfolgt somit durch demokratisch legitimierte Gremien. 2. Wie oft hat sich die Arbeitsgruppe bisher getroffen (entsprechende Einladungen oder Protokolle bitte der Antwort auf diese Anfrage beifügen)? Eine Arbeitsgruppe, die über die in Antwort zu Frage 1 dargestellte Arbeitsstruktur hinausgeht, ist nicht eingesetzt worden. 3. Nach welcher Struktur wird die Erarbeitung der Entscheidungsgrundlage vorgenommen , gibt es einen Arbeitsplan, eine Zeitleiste oder ähnliches (entsprechende Dokumente bitte der Antwort auf diese Anfrage beifügen)? An welcher „Station“ dieses Arbeitsplanes, Zeitleiste oder ähnliches befindet sich der Arbeitsprozess aktuell (bitte entsprechende Schriftstücke oder Protokolle der Antwort auf diese Anfrage beifügen)? Das Projekt gliedert sich nach derzeitigem Planungsstand in sechs Phasen: 1. Projektaufstellung: Projektbeschreibung, Zieldefinition, Zeitplan, Meilensteine , Auswahl Berater, — 3 — 2. Erarbeitung des Abfallwirtschaftskonzepts und des Anforderungskatalogs für die Straßenreinigung, 3. a) Erarbeitung möglicher zukünftiger Organisationsformen, b) Bewertung möglicher zukünftiger Organisationsformen, 4. Nach Vorliegen der Ergebnisse einer Prüfung nach Ziffer 3: Gegebenenfalls Vorbereitung und Umsetzung der Ausschreibung und Vergabe von Bereichen , die nicht rekommunalisiert werden, 5. Nach Vorliegen der Ergebnisse einer Prüfung nach Ziffer 3: Gegebenenfalls Vorbereitung und Umsetzung der Rekommunalisierung von Bereichen, die operativ wieder durch die Stadtgemeinde selbst wahrgenommen werden sollen, 6. Vorbereitung und Umsetzung von Beteiligungsmodellen in privatwirtschaftlicher Gesellschaftsform (Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung), sofern diese beschlossen werden. Über Einzelheiten der Projektaufstellung und den Stand der Bearbeitung wurde die zuständige Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 13. März 2014 durch einen Bericht der Verwaltung informiert. 4. Sind bereits fachliche Gutachten in Auftrag gegeben worden? Wenn ja, wann und an welche Institution? Es sind bisher keine fachlichen Gutachten vergeben worden. 5. Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich das Umweltressort in den vergangenen zwölf Monaten mit Arbeitgebervertreterinnen/Arbeitgebervertretern des Nehlsen-Konzerns getroffen? Welche Themen wurden jeweils besprochen? Wie oft und zu welchen Anlässen hat sich das Umweltressort mit Arbeitnehmervertreterinnen /Arbeitgebervertretern der Nehlsen-Tochterunternehmen getroffen ? Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ist mit der Firma Nehlsen GmbH & Co. KG und den mit diesen Unternehmen verbundenen Töchtergesellschaften in einem ständigen Austausch über die vielfältigen Fragen der Leistungserfüllung der Verträge. Die Themen umfassen alle Fragen der Abfallentsorgung und Straßenreinigung. Diese Fragen werden sowohl auf Arbeitsebene als auch mit den Geschäftsführern der Gesellschaften besprochen. Auch mit Arbeitnehmervertretungen wurden Gespräche geführt. — 4 —Druck: Hans Krohn · Bremen