— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 528 S (zu Drs. 18/507 S) 25. 03. 14 Mitteilung des Senats vom 25. März 2014 Wie sozial ist Bremen? – Inklusion auf Kosten sozial benachteiligter Kinder? Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/507 S eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Alle Träger werden durch den Senat entsprechend der Aufgabenstellung mit Personalressourcen ausgestattet, um den jeweiligen Anforderungen im Einzugsbiet der Kindertageseinrichtungen gerecht zu werden. Der aufgabenspezifische Einsatz der Fachkräfte erfolgt im Rahmen des Personalschlüssels durch die Träger der Einrichtungen. Dabei werden sowohl die Bedarfe der Kinder mit Anspruch auf Frühförderung gemäß SGB IX als auch von sozial benachteiligten Kindern berücksichtigt und unterstützt . Gerade die Förderung im inklusiven Kontext ermöglicht die Beachtung individueller Anforderungen in einem komplexen Gruppengefüge in Bezug auf die soziale Struktur im Wohnquartier. 1. Wie viele Kinder mit anerkanntem Förderbedarf besuchen in den Kindergartenjahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 jeweils eine Kindertageseinrichtung? Wie viele von ihnen besuchten Krippengruppen, altersgemischte Gruppen und reguläre Kindergartengruppen (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern)? Die Anzahl der Kinder, die Leistungen der Frühförderung erhalten und erhielten , ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Zuordnungen nach Gruppenarten sind nicht möglich, es werden daher lediglich die Altersstufen ausgewiesen . Kindergartenjahr Kindergartenjahr Kindergartenjahr 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Stand: 31. Juli 2012 Stand: 31. Juli 2013 Stand: 28. Februar 2014 Ge- Ge- GeTräger samt ü3 u3 samt ü3 u3 samt ü3 u3 KiTa Bremen 659 653 6 737 715 22 684 671 13 Bremische Evangelische Kirche 291 283 8 303 288 15 261 251 10 Katholischer Gemeindeverband 24 24 0 33 33 0 28 26 2 AWO 50 47 3 51 48 3 46 44 2 DRK 49 48 1 45 43 2 39 38 1 Hans-WendtStiftung 27 27 0 30 28 2 29 29 0 Spastikerhilfe 14 12 2 14 13 1 16 13 3 Tobias-Kindergarten 9 9 0 10 10 0 10 10 0 Kinderoase 6 0 6 6 0 6 6 0 6 Andere Träger und Elternvereine 31 29 2 37 31 6 43 39 4 Summe 1 160 1 132 28 1 266 1 209 57 1 162 1 121 41 — 2 — 2. Wie viele Kinder hatten in den Kindergartenjahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 Anrecht auf eine persönliche Assistenz? Wie viele davon besuchten Krippengruppen, altersgemischte Gruppen und reguläre Kindergartengruppen (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern)? Die Anzahl der Kinder mit persönlichen Hilfen ist in den nachfolgenden Tabellen aufgelistet. Eine Zuordnung nach Gruppenarten ist nicht möglich, die nachgefragten Altersstufen können ausgewiesen werden. Daten zum Kindergartenjahr 2011/2012 sind nicht verfügbar. Kindergartenjahr 2012/2013 Stand: 31. Juli 2013 Unter 3 Geburts- Davon in datum ab Schwerpunkt- Träger Gesamt Über 3 1. Januar 2010 einrichtungen KiTa Bremen 85 84 1 56 Bremische Evangelische Kirche 85 83 2 60 Katholischer Gemeindeverband 4 4 0 4 AWO Soziale Dienste gemeinnützige GmbH 5 5 0 4 DRK 6 6 0 6 Hans-Wendt-Stiftung 5 5 0 3 Spastikerhilfe 5 5 0 5 Andere Träger und Elternvereine 2 2 0 0 Summe 197 194 3 138 Kindergartenjahr 2013/2014 Stand: 28. Februar 2014 Unter 3 Geburts- Davon in datum ab Schwerpunkt- Träger Gesamt Über 3 1. Januar 2011 einrichtungen KiTa Bremen 109 102 7 62 Bremische Evangelische Kirche 92 89 3 64 Katholischer Gemeindeverband 7 6 1 4 AWO Soziale Dienste gemeinnützige GmbH 6 5 1 4 DRK 10 10 0 10 Hans-Wendt-Stiftung 8 8 0 4 Spastikerhilfe 6 6 0 6 Andere Träger und Elternvereine 9 7 2 0 Summe 247 233 14 154 3. Wie viele Kindertageseinrichtungen waren in den Kindergartenjahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 jeweils als Schwerpunkteinrichtungen anerkannt? In wie vielen Gruppen bei welchen Trägern wurden darüber hinaus jeweils Kinder mit Förderbedarf gefördert und betreut (bitte aufgeschlüsselt nach Gruppenform und Träger)? — 3 — 41 Kindertageseinrichtungen werden als sogenannte Schwerpunkteinrichtungen bezeichnet. Gemäß dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern können Kinder mit Anspruch auf Frühförderung jedoch auch in anderen Einrichtungen aufgenommen werden, wenn diese eine Erlaubnis des Landesjugendamtes besitzen. Die Träger von Kindertageseinrichtungen richten bei Bedarf Schwerpunktgruppen ein. Ca. 50 % der Kinder, die Leistungen der Frühförderung erhalten (siehe Antwort zu Frage 1), sind in Schwerpunkteinrichtungen aufgenommen, die anderen ca. 50 % werden in Regel- und Indexeinrichtungen gefördert. Bezüglich der Zuordnung nach Gruppenarten bei den jeweiligen Trägern liegen keine Informationen vor. 4. Für wie viele Kinder mit anerkanntem Förderbedarf wurden in den Kindergartenjahren 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 dem jeweiligen Träger die finanziellen Mehrbedarfe durch die Stadtgemeinde Bremen erstattet (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern)? Für alle Kinder mit Anspruch auf Frühförderleistungen (siehe Frage 1) erhalten die leistungserbringenden Träger die vereinbarten Zuschüsse. 5. Wie finanzieren Träger in der Regel Plätze für Kinder mit anerkanntem Förderbedarf , die nicht durch eine Finanzierung der Stadtgemeinde gedeckt sind (bitte aufgeschlüsselt nach Trägern)? Bei welchen Trägern erfolgt derzeit eine Umsteuerung der Mittel aus Einrichtungen in sozialen Brennpunkten (Indexkitas) zu Einrichtungen mit Schwerpunktgruppen (Inklusion)? Dem Senat ist nicht bekannt, dass Träger Ausgaben für anerkannte Förderbedarfe finanzieren, die nicht durch eine Finanzierung der Stadtgemeinde Bremen gedeckt sind. Der Senat hat ferner keine Kenntnis darüber, dass Träger eine Umsteuerung der Mittel aus Einrichtungen in sozialen Brennpunkten zugunsten von Schwerpunkteinrichtungen/-gruppen vornehmen. Der Senat stattet alle Träger entsprechend der Aufgabenstellung mit Personal aus. Die Stundenumfänge richten sich nach dem jeweils gültigen Personalschlüssel. Der aufgabenspezifische Einsatz der Fachkräfte obliegt dem Träger der Einrichtung/Einrichtungen. 6. Wie beurteilt der Senat die Nachteile, die sich für Kinder in den Indexeinrichtungen , insbesondere im Bereich integrative Sprachförderung, durch diese Umsteuerung von Finanzmitteln in den Bereich Inklusion ergeben? Der Senat hat anhand der Nachweise der Träger zu den erhaltenen Zuwendungen keine Kenntnis darüber, dass es im Bereich der integrativen Sprachförderung durch eine Umsteuerung von Finanzmitteln (vergleiche Antwort zu Frage 5) zu Nachteilen für Kinder in Indexeinrichtungen käme. 7. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund die Forderung aller Gröpelinger Kindertageseinrichtungen, in sozial benachteiligten Quartieren Verbesserungen bei der Personalausstattung vorzunehmen? Die Personalausstattung in den Bremer Kindertageseinrichtungen ist im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich. In Einrichtungen für Kindergartenkinder wurde sie seit 2008 kontinuierlich verbessert. Von den 27 Gröpelinger Kindergärten sind 13 sogenannte Indexeinrichtungen, in denen die Personalausstattung um ca. 70 % erhöht wurde (von 2,6 auf ca. 4,4 Wochenstunden pro Ganztagsplatz). Sechs Gröpelinger Kindergärten sind sogenannte Schwerpunkteinrichtungen , deren Personalausstattung um ca. 95 % (von 2,6 auf ca. 5,0 Wochenstunden pro Ganztagsplatz) verbessert wurde. In den acht Regeleinrichtungen wurde die Personalausstattung um ca. 45 % erhöht (von 2,6 auf ca. 3,8 Wochenstunden pro Ganztagsplatz). Zudem werden für die sprachliche Förderung vor dem Übergang in die Schule gemäß den Ergebnissen des CITO-Tests Sprachfördergruppen finanziert, von denen vor allem auch Kinder mit weniger Unterstützungsmöglichkeiten im familiären und sozialen Umfeld profitieren. In den Tageseinrichtungen im Stadtteil Gröpelingen werden 34 Sprachfördergruppen finanziert. Auch mittels des Bundesprogramms „Sprache und Integration“ wurde die Förderung in sieben Gröpelinger Kindertageseinrichtungen verbessert. — 4 —Druck: Hans Krohn · Bremen Zudem sind im Stadtteil Gröpelingen zwei Spielkreise eingerichtet worden, um insbesondere Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund einen niedrigschwelligen Zugang zur frühkindlichen Bildung zu eröffnen. Der Senat bewertet es positiv, dass mittels dieser Maßnahmen die Voraussetzungen dafür verbessert wurden, mit den Möglichkeiten der frühkindlichen Bildung zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen beizutragen. Er wird im Zuge der Beratungen zum Armuts- und Reichtumsbericht prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Entwicklungschancen von Kindern in sozial benachteiligten Quartieren weiter zu verbessern. Dabei werden auch die Erfahrungen aus den Kindertageseinrichtungen in Gröpelingen einbezogen. 8. Hält der Senat die Bereiche Integration und Inklusion in den Kindertageseinrichtungen , insbesondere vor dem Hintergrund der alarmierenden Zahlen im Bereich Kinderarmut, für ausreichend finanziert, und welche Verbesserungen sind gegebenenfalls geplant? Trotz der Haushaltslage und der Konsolidierungsanforderungen wird die Kindertagesbetreuung in der Stadtgemeinde Bremen qualitativ wie quantitativ kontinuierlich ausgebaut (Koalitionsschwerpunkt) – auch und gerade im Hinblick auf das Ziel, Benachteiligungen und Beeinträchtigungen auszugleichen. Die Kindertageseinrichtungen in Bremen gelten bundesweit als Vorbild für eine integrative bzw. inklusive Erziehung, Bildung und Förderung. Gleichwohl verfolgt der Senat das Ziel, die Voraussetzungen hierfür weiter zu verbessern. Vorrang hat jedoch die Ausweitung des Angebots in Quartieren mit vergleichsweise ungünstiger Sozialstruktur in Verbindung mit einer Steigerung der Nachfrage solcher Bevölkerungsgruppen, die in der frühkindlichen Bildung bisher unterrepräsentiert sind.