— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 529 S Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 18. Februar 2014 Personelle Unterstützung von Flüchtlingen in Wohnungen In der Stadtgemeinde Bremen besteht für Flüchtlinge nach Ablauf der gesetzlichen Frist von drei Monaten die Möglichkeit, aus einer Gemeinschaftsunterkunft in eine eigene Wohnung umzuziehen. Folgende Rahmenbedingungen wurden vom Senat bei Beschluss dieser Regelung für eine gelingende Umsetzung formuliert (Drs. 18/327 S): „Zwingend erforderlich für eine Umsetzung der Neuregelung ist jedoch außerdem die Einrichtung eines verstärkten und ambulanten Betreuungsdienstes, um in der Stadt ein Netz von haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen/Betreuern und Lotsinnen /Lotsen aufzubauen, das für die oftmals sprachunkundigen und mit den hiesigen Abläufen nicht vertrauten Asylbewerberinnen/Asylbewerbern und Flüchtlinge Hilfestellungen und Orientierung in Fragen des täglichen Lebens anbietet. Aber auch für Vermieterinnen/Vermietern, Wohnungsbaugesellschaften, Kitas und Schulen müssen bei Bedarf Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stehen, die eine Begleitung und Orientierung gewährleisten. Die Unterbringung bzw. Vermittlung in Wohnungen kann dauerhaft nur in dieser Form für alle Seiten zufriedenstellend funktionieren und minimiert Probleme im Wohnumfeld sowie sozialen Zusammenhängen.“ Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die bisherigen Kapazitäten zur Unterstützung von Flüchtlingen in Wohnungen ausreichend sind und an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Beschäftigte mit welchem Beschäftigungsvolumen sind derzeit in welcher Gemeinschaftsunterkunft in Bremen tätig (bitte aufgeschlüsselt nach Unterkünften und Tätigkeiten)? 2. Wie viele dieser Beschäftigten (Frage 1) sind mit welchem Beschäftigungsvolumen derzeit nach dem Prinzip des Casemanagement ausschließlich für den Auszug und die damit verbundene Orientierung von Flüchtlingen zuständig (bitte aufgeschlüsselt nach Unterkünften)? 3. Wie viele dieser pädagogischen Fachkräfte (Frage 2) sind mit welchem Beschäftigungsvolumen seit März 2013 für dieses Casemanagement eingestellt worden (bitte aufgeschlüsselt nach Unterkünften)? Wie viele „Fälle“ betreuen sie durchschnittlich ? 4. Wie viele Flüchtlinge/Familien wurden durch die pädagogischen Fachkräfte (Frage 2) seit März 2013 beraten (bitte aufgeschlüsselt nach Haushalt)? Wie viele zogen innerhalb ihres ersten Aufenthaltsjahres in eigene Wohnungen (bitte aufgeschlüsselt nach Personen, Haushalten und Muttersprachen)? Wie viele Flüchtlinge /Haushalte warten aktuell insgesamt auf eine Wohnung? 5. Wie viele Kontakte hatten die pädagogischen Fachkräfte jeweils nach dem Auszug der Flüchtlinge/Familien in eine eigene Wohnung im Durchschnitt pro Woche ? Bestehen durch den Auszug Probleme bei der aufenthaltsrechtlichen Beratung ? 6. Mit welchem zusätzlichen Bedarf an pädagogischen Fachkräften für diesen Bereich rechnet der Senat bis Ende 2014, wenn der beschlossene Personalschlüssel von 1 zu 120 beibehalten wird? Warum ist dieser Mehrbedarf nicht im Senats- — 2 — konzept „Bedarfsanalyse und Finanzierungskonzept zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen“ dargestellt? Wie soll der Mehrbedarf gegebenenfalls finanziert werden? 7. Wie viele Mitarbeiter mit welchem Beschäftigungsvolumen sind derzeit im ambulanten Betreuungsdienst tätig? Welche Muttersprachen sind jeweils vertreten ? Welche Anforderungen müssen Beschäftigte im ambulanten Betreuungsdienst erfüllen? Welchen Stundenlohn erhalten sie? 8. Wie viele Haushalte (Frage 4) wurden seit März 2013 von Mitarbeitern des ambulanten Betreuungsdienstes aufgesucht? Wie viele Kontakte erfolgten in welcher Muttersprache? Wie viele Kontakte erfolgten durchschnittlich pro Haushalt pro Woche? 9. Wie viele Freiwillige und Ehrenamtliche werden durch die Beratungsstelle der AWO derzeit für einen ambulanten Betreuungsdienst bei wie vielen Familien eingesetzt? Welche Schulungen erhalten die Personen? In welchem Umfang sind sie durchschnittlich tätig, und welche Sprachen sprechen sie? 10. Wie viele Schulungen wurden durch die Koordinierungsstelle der AWO für welche Zielgruppe durchgeführt? Wie viele Personen nahmen jeweils daran teil? 11. Werden Flüchtlinge, die in Wohnungen umgezogen sind, nach Einschätzung der Senatorin ausreichend betreut? Welche Probleme bestehen in der Kommunikation zwischen Flüchtlingen und dem Betreuungsnetzwerk? Welche Probleme bestehen z. B. bei der Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen, Kirchen, Kultur-, Sport-, Freizeiteinrichtungen, Sozialzentren, Rechtsanwälten, Vermietern und Wohnungsbaugesellschaften? Wo gibt es gegebenenfalls Verbesserungsbedarf? 12. Zu welchem Zeitpunkt plant der Senat die bisherige Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom März 2013 zu evaluieren und gegebenenfalls eine Nachsteuerung vorzunehmen? Sigrid Grönert, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 25. März 2014 Durch die konsequente Reduzierung der Wohnverpflichtung in Übergangswohneinrichtungen und die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom März 2013 konnten die Bedingungen für eine erfolgreiche Integration und Partizipation von Asylbewerberinnen /Asylbewerbern und Flüchtlingen in der Stadtgemeinde Bremen erheblich verbessert werden. Insbesondere durch den Einsatz der neuen Wohnberaterinnen/Wohnberater in den Übergangswohnheimen, aber auch aufgrund des Engagements von Wohnungsbaugesellschaften und privaten Vermieterinnen/Vermietern konnten im Jahr 2013 insgesamt 382 Personen aus Übergangswohnheimen in eigenen Wohnraum vermittelt werden. Im Vergleich zum Vorjahr 2012 (229 Personen) stellt dies eine Steigerung von 67 % dar. Im Jahr 2011 zogen lediglich 105 Personen in eigenen Wohnraum . Die intensive Zusammenarbeit und Kooperation der Wohnberaterinnen/Wohnberater in den Einrichtungen mit der GEWOBA, BREBAU und anderen Wohnungsbaugesellschaften sowie privaten Anbietern führten auch im laufenden Jahr zu einem weiteren Anstieg der erfolgreichen Vermittlungen. So konnten im Januar und Februar 2014 bereits 130 Personen in Wohnungen vermittelt werden. Der mit der Maßnahme der Einführung von Wohnberaterinnen/Wohnberatern ursprünglich außerdem beabsichtigte Effekt, nämlich der Abbau von Plätzen in Übergangswohneinrichtungen , konnte wegen des starken Anstiegs der Zuzugszahlen der Asylbewerberinnen/Asylbewerber und Flüchtlinge in 2013 (+ 73 % im Vergleich zum Vorjahr) nicht realisiert werden. Allerdings konnte durch die mit Hilfe der Beraterinnen /Berater in Wohnungen vermittelten Personen das öffentliche Unterbringungssystem deutlich entlastet werden. Ohne diese zusätzlichen Auszüge wäre bereits im letzten Jahr die Einrichtung zusätzlicher Notaufnahmeeinrichtungen für die Neuankömmlinge unausweichlich gewesen. — 3 — Die Einrichtung der Wohnberatungsstellen und der ambulanten Betreuung befinden sich aktuell noch im Aufbau. Die damit zusammenhängenden Prozesse, wie die Anknüpfung an bestehende Netzwerke oder die Einbeziehung von Institutionen und Ehrenamtlichen im Stadtteil, konnten noch nicht abgeschlossen werden. Ursächlich hierfür ist u. a. der kurze Zeitraum seit Beginn der Maßnahme, in dem zunächst einmal eine Reihe organisatorischer und personeller Aufgaben zu klären waren sowie die kontinuierliche Steigerung der Bedarfe durch die Eröffnung neuer Übergangswohn - und Notaufnahmeeinrichtungen. Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beschäftigte mit welchem Beschäftigungsvolumen sind derzeit in welcher Gemeinschaftsunterkunft in Bremen tätig (bitte aufgeschlüsselt nach Unterkünften und Tätigkeiten)? In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der Beschäftigungsvolumina (BV) in den einzelnen Einrichtungen aufgeführt. Sie richtet sich im Wesentlichen nach der Größe der jeweiligen Einrichtung und den jeweiligen besonderen Anforderungen (z. B. Schichtdienst). Heimleiterinnen/Heimleiter, Sozialassistentinnen/ Sozialassistenten, Hausmeisterinnen/Hausmeister sowie Kulturmittlerinnen/Kulturmittler sind zum Teil einrichtungsübergreifend tätig; es handelt sich dabei um Beschäftigte der Träger der Einrichtungen. Die Beschäftigungsvolumina sind nicht identisch mit der Zahl tatsächlich beschäftigter Personen. Aufstellung zu den Fragen nach der personellen Ausstattung der Übergangswohnheime (Fragen 1 bis 3) 2. Wie viele dieser Beschäftigten (Frage 1) sind mit welchem Beschäftigungsvolumen derzeit nach dem Prinzip des Casemanagement ausschließlich für den Auszug und die damit verbundene Orientierung von Flüchtlingen zuständig (bitte aufgeschlüsselt nach Unterkünften)? In den Übergangswohnheimen Wardamm und Ludwig-Quidde-Straße jeweils 1,0 BV (w), in den Übergangswohnheimen Johann-Lange-Straße, EduardGrunow -Straße jeweils 0,5 BV (w) und Osterholzer Landstraße 0,5 BV (m). 3. Wie viele dieser pädagogischen Fachkräfte (Frage 2) sind mit welchem Beschäftigungsvolumen seit März 2013 für dieses Casemanagement eingestellt worden (bitte aufgeschlüsselt nach Unterkünften)? Wie viele „Fälle“ betreuen sie durchschnittlich ? Ludwig-Quidde-Straße 1,0 BV (w) Fallbetreuung: Ø ca. 95, Wardamm 1,0 BV (w) Fallbetreuung: Ø ca. 50, Johann-Lange-Straße 0,5 BV (w) Fallbetreuung: Ø ca. 40, Eduard-Grunow-Straße 0,5 BV (w) Fallbetreuung: Ø ca. 39, Osterholzer Landstraße 0,5 BV (m) Fallbetreuung im Aufbau. 4. Wie viele Flüchtlinge/Familien wurden durch die pädagogischen Fachkräfte (Frage 2) seit März 2013 beraten (bitte aufgeschlüsselt nach Haushalt)? Wie viele zogen innerhalb ihres ersten Aufenthaltsjahres in eigene Wohnungen (bitte aufgeschlüsselt nach Personen, Haushalten und Muttersprachen)? Wie viele Flüchtlinge/Haushalte warten aktuell insgesamt auf eine Wohnung? Einrichtungen Z e n tr a le A u fn a h m e s te ll e Ü W H W a rd a m m Ü W H L u d w ig - Q u id d e -S tr . Ü W H B a rd o w ic k s tr . Ü W H S c h if fb a u e r W e g N o ta u fn a h m e T h o m a s -M a n n -S tr . Ü W H J o h a n n - L a n g e -S tr . Ü W H E d u a rd - G ru n o w -S tr . Ü W H O s te rh o lz e r L a n d s tr . Funktion w m w m w m w m w m w m w m w m w m Heimleitung, stv. Heimleitung, päd. MitarbeiterIn 1,0 0,5 1,78 0,52 1,28 1,00 1,00 1,00 0,78 0,22 0,83 0,83 0,33 0,50 Sozialassistent/In HausmeisterIn 7,00 1,00 6,00 1,00 1,00 1,00 0,78 0,33 0,33 IntegrationsmittlerIn 0,33 0,33 0,33 0,33 Wohnraumberatung/ päd. Fachkraft 1,00 1,00 0,50 0,50 0,50 — 4 — Seit März 2013 wurden rund 540 Flüchtlingsfamilien und Alleinstehende beraten . 245 Personen/105 Haushalte sind innerhalb des ersten Aufenthaltsjahres in eigenen Wohnraum gezogen. Daten über die jeweilige Muttersprache sowie geschlechtsspezifische Daten werden hierzu nicht erhoben. Wie viele Flüchtlinge/Haushalte aktuell auf eine Wohnung warten, wird nicht ermittelt. Die Erhebung dieser Daten wäre nur mit erheblichem Aufwand möglich und wegen der permanenten Veränderungen wenig aussagekräftig. 5. Wie viele Kontakte hatten die pädagogischen Fachkräfte jeweils nach dem Auszug der Flüchtlinge/Familien in eine eigene Wohnung im Durchschnitt pro Woche ? Bestehen durch den Auszug Probleme bei der aufenthaltsrechtlichen Beratung ? Die Zahl der Kontakte ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z. B. Sprachkenntnissen , familiärer Unterstützung, Netzwerkanbindung sowie der Entfernung zum jeweiligen Übergangswohnheim und deshalb sehr unterschiedlich. In der Regel ist davon auszugehen, dass in den ersten zwei Wochen nach dem Auszug ein bis zwei Kontakte je Woche bestehen. Probleme bei der aufenthaltsrechtlichen Beratung entstehen nicht, zumal diese generell durch andere Einrichtungen, wie z. B. vorhandenen Beratungsstellen, durchgeführt wird. 6. Mit welchem zusätzlichen Bedarf an pädagogischen Fachkräften für diesen Bereich rechnet der Senat bis Ende 2014, wenn der beschlossene Personalschlüssel von 1 zu 120 beibehalten wird? Warum ist dieser Mehrbedarf nicht im Senatskonzept „Bedarfsanalyse und Finanzierungskonzept zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen“ dargestellt? Wie soll der Mehrbedarf gegebenenfalls finanziert werden? Ein zusätzlicher Bedarf entsteht bis Ende 2014 durch die Inbetriebnahme neuer Übergangswohneinrichtungen sowie einer Nachsteuerung für die Einrichtungen Steinsetzerstraße und Ludwig-Quidde-Straße. Im ersten Halbjahr 2014 werden 4,50 BV erforderlich, im zweiten Halbjahr voraussichtlich weitere 2 BV. Die Mehrbedarfe für den Betrieb und die Betreuung neuer Übergangswohneinrichtungen wurde insgesamt nicht im Senatskonzept aufgenommen. Diese Mehrbedarfe werden aus konsumtiven Mitteln des Ressorts Soziales finanziert. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Mehrausgaben für die Wohnberatung durch die vermehrte Vermittlung in Wohnraum refinanzieren, da hierdurch die Vorhaltung von Unterbringungsplätzen reduziert werden kann. 7. Wie viele Mitarbeiter mit welchem Beschäftigungsvolumen sind derzeit im ambulanten Betreuungsdienst tätig? Welche Muttersprachen sind jeweils vertreten ? Welche Anforderungen müssen Beschäftigte im ambulanten Betreuungsdienst erfüllen? Welchen Stundenlohn erhalten sie? Die fest angestellten Wohnberaterinnen/Wohnberater und Kulturmittlerinnen/ Kulturmittler decken in einem gewissen Umfang die ambulante Betreuung mit ab. Bei diesen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern sind u. a. die Muttersprachen kurdisch , arabisch und farsi/dari vertreten. Ein romanes und serbisch sprechender Mitarbeiter ist mit 0,5 BV ausschließlich in der ambulanten Betreuung eingesetzt . Das Anforderungsprofil der Integrationsmittlerinnen/Integrationsmittler und Kulturmittlerinnen/Kulturmittler ist in konzeptioneller Erarbeitung und Abstimmung . Es sieht vor, dass die Beschäftigten die Zweitsprache und Deutsch souverän verstehen und sprechen sollen (Sprachniveau B2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen Sprache). Der vorläufige Planungsstand zur Entlohnung sieht eine vergleichbare Bezahlung von Festangestellten und Honorarkräften vor. 8. Wie viele Haushalte (Frage 4) wurden seit März 2013 von Mitarbeitern des ambulanten Betreuungsdienstes aufgesucht? Wie viele Kontakte erfolgten in welcher Muttersprache? Wie viele Kontakte erfolgten durchschnittlich pro Haushalt pro Woche? Da die Aufgabe der ambulanten Betreuung in erheblichem Umfang von Ehrenamtlichen wahrgenommen wird, werden zu den Fragestellungen keine Daten erhoben. — 5 — 9. Wie viele Freiwillige und Ehrenamtliche werden durch die Beratungsstelle der AWO derzeit für einen ambulanten Betreuungsdienst bei wie vielen Familien eingesetzt? Welche Schulungen erhalten die Personen? In welchem Umfang sind sie durchschnittlich tätig, und welche Sprachen sprechen sie? Der Einsatz von zum Teil mehrsprachigen Ehrenamtlichen und Freiwilligen erfolgt durch die Heimleitungen und Wohnberaterinnen/Wohnberater, da sie die Bedarfslagen einschätzen können. Ihr Stundenumfang wird nicht erfasst. 10. Wie viele Schulungen wurden durch die Koordinierungsstelle der AWO für welche Zielgruppe durchgeführt? Wie viele Personen nahmen jeweils daran teil? Die Schulungen werden für ehrenamtlich Tätige durchgeführt und stehen auch hauptamtlichen Personen offen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen oder die als Multiplikatoren dienen. Es wurden vier Schulungen für Ehrenamtliche und eine Schulung für Hauptamtliche durchgeführt. An den bisher durchgeführten Schulungen für Ehrenamtliche nahmen insgesamt ca. 111 Personen (85 weiblich/26 männlich) teil, an der Schulung für Hauptamtliche 13 Personen (acht weiblich/fünf männlich). 11. Werden Flüchtlinge, die in Wohnungen umgezogen sind, nach Einschätzung der Senatorin ausreichend betreut? Welche Probleme bestehen in der Kommunikation zwischen Flüchtlingen und dem Betreuungsnetzwerk? Welche Probleme bestehen z. B. bei der Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen, Kirchen, Kultur-, Sport-, Freizeiteinrichtungen, Sozialzentren, Rechtsanwälten, Vermietern und Wohnungsbaugesellschaften? Wo gibt es gegebenenfalls Verbesserungsbedarf? Die Betreuung der ausgezogenen Personen kann als ausreichend bewertet werden , zumal das Betreuungskonzept schon in wesentlichen Teilen umgesetzt ist. Wie schon in der Vorbemerkung dargestellt, handelt es sich jedoch um einen prozesshaften Verlauf, der regelmäßige Anpassungen und Änderungen insbesondere bei der ambulanten Betreuung durch Sprachmittlerinnen/Sprachmittler und Integrationsmittlerinnen/Integrationsmittler erforderlich macht. Der für das Gelingen der Integration sicherlich wichtigste Bedarf der Flüchtlinge stellt der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse dar. Aus diesem Grund setzt sich das Bundesland Bremen zusammen mit anderen Bundesländern für eine Öffnung der Integrationskurse auch für Asylbewerberinnen/Asylbewerber ein. Da den Asylbewerberinnen/Asylbewerbern der Zugang zu den Integrationskursen aktuell verwehrt ist, hat der Senat für die Durchführung kommunal finanzierter Sprachkurse im Jahr 2014 Mittel in Höhe von 240 000 ‡ zur Verfügung gestellt. Mit dieser Summe können im laufenden Jahr eine ganze Reihe zusätzlicher Sprachkurse durchgeführt und so eine Grundvoraussetzung für einen gelingenden Ankommens- und Orientierungsprozess der Flüchtlinge geschaffen werden. Neben dem Zugang zum Spracherwerb und der eherenamtlichen Betreuung sind insbesondere alle Initiativen und Aktivitäten in den Wohnquartieren hilfreich , die die Flüchtlinge in allen Alltagsfragen unterstützen und den Ankommensprozess erleichtern. Exemplarisch seien hier unter anderem die Willkommensinitiativen , alle Stadtteilakteurinnen und Stadtteilakteure sowie die Unterstützung durch die Beiräte genannt. 12. Zu welchem Zeitpunkt plant der Senat die bisherige Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom März 2013 zu evaluieren und gegebenenfalls eine Nachsteuerung vorzunehmen? Die Evaluation erfolgt laufend. Eine Nachsteuerung erfolgt bei Bedarf. — 6 — — 7 — — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen