— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 532 S Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 25. Februar 2014 Zustand des Fuhrparks der freiwilligen Feuerwehren Bremen II Mit dem Umsetzungskonzept „Neue Struktur für die freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Bremen“ wurde 2011 zwischen Innenressort und Feuerwehren auch ein neues Fahrzeugkonzept vereinbart. Demnach liegt das Mindestsoll der 19 freiwilligen Feuerwehren der Stadtgemeinde Bremen bei 39 Löschfahrzeugen und 18 Mannschaftstransportfahrzeugen . Die Löschfahrzeuge sollen 20, die Mannschaftstransportfahrzeuge zwölf Jahre lang genutzt werden. Die freiwilligen Feuerwehren beziehen ihre Fahrzeuge einerseits vom Bund, der im Bereich des Katastrophenschutzes ausstattet (neun Löschfahrzeuge), andererseits übernehmen die freiwilligen Feuerwehren gebrauchte Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr, die häufig zehn Jahre oder älter sind. Der übrige Bedarf muss von der Kommune vorgehalten werden. Im erwähnten Umsetzungskonzept heißt es dazu: „Bei einer Nutzungszeit von 20 Jahren (Löschfahrzeuge) bzw. von zwölf Jahren (Mannschaftstransportfahrzeuge) bedeutet dies, dass im Durchschnitt pro Jahr ein Löschfahrzeug und ein Mannschaftstransportfahrzeug für die freiwilligen Feuerwehren zu beschaffen sind.“ In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Zustand des Fuhrparks der freiwilligen Feuerwehren Bremen“ vom 25. Juni 2012 (Drucksache 18/208 S) teilte der Senat hinsichtlich dieser Vereinbarungen zwischen Senat und Feuerwehren mit: „Bei diesem Konzept, das die städtische Deputation für Inneres am 30. März 2011 beschlossen hat, handelt es sich um ein ,lebendes’ Papier“, bei dem Abweichungen möglich seien. Bei den freiwilligen Feuerwehren stößt diese Haltung auf wenig Verständnis, weil sie einerseits auf die benötigten Fahrzeuge angewiesen sind und andererseits das Konzept ,Neue Struktur für die Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Bremen’ als gültige Vereinbarung begreifen, der beide Seiten nachkommen müssen.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Fahrzeuge im Fuhrpark der freiwilligen Feuerwehren sind älter als 20 Jahre, werden aber zur Deckung des vorgesehenen Mindestsolls der jeweiligen Wehr noch benötigt? Wie viele Fahrzeuge im Fuhrpark der freiwilligen Feuerwehren werden dieses Alter in den kommenden zwei Jahren erreichen? Gemessen an der Gesamtzahl der verfügbaren Fahrzeuge im Fuhrpark: welchen Anteil machen Fahrzeuge aus, die 20 Jahre und älter sind? 2. Welche Fahrzeuge wurden in den vergangenen fünf Jahren bei welchen Wehren weswegen ausgesondert? Wie wurden die entstandenen Lücken jeweils kurzfristig geschlossen? 3. Wie viele Fahrzeuge welcher Klassen werden für welche Wehren in den kommenden zwei Jahren von der Berufsfeuerwehr übernommen? Wie alt werden diese zum Zeitpunkt der Übergabe jeweils sein? 4. Wie viele Fahrzeuge welcher Klassen werden für welche Wehren in den kommenden zwei Jahren neu beschafft? — 2 — 5. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um den Fuhrpark der freiwilligen Feuerwehren zukunftssicher aufzustellen? Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 25. März 2014 Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus August 2012 dargestellt, ging es bei der Entwicklung des Konzeptes „Neue Strukturen der freiwilligen Feuerwehr in der Stadtgemeinde Bremen“ gerade um strukturelle Festlegungen, um den Bedarfen des Brandschutzes gezielt Rechnung zu tragen. In einem transparenten Verfahren resultieren daraus die dargestellten Bedarfe. Selbstverständlich muss dies ein „lebendes“ Papier sein, weil gerade im Fuhrpark immer eine gewisse Rotation stattfindet. Dies ist in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband erarbeitet und beschlossen worden. Die Umsetzung erfolgt in entsprechenden zeitlichen Schritten und ist zunächst auf einen Zeitraum von zehn Jahren ausgelegt. 1. Wie viele Fahrzeuge im Fuhrpark der freiwilligen Feuerwehren sind älter als 20 Jahre, werden aber zur Deckung des vorgesehenen Mindestsolls der jeweiligen Wehr noch benötigt? Wie viele Fahrzeuge im Fuhrpark der freiwilligen Feuerwehren werden dieses Alter in den kommenden zwei Jahren erreichen? Gemessen an der Gesamtzahl der verfügbaren Fahrzeuge im Fuhrpark: welchen Anteil machen Fahrzeuge aus, die 20 Jahre und älter sind? Von den nach dem Konzept benötigten 38 Löschfahrzeugen sind elf Löschfahrzeuge der freiwilligen Feuerwehr älter als 20 Jahre und noch auszutauschen . Dies stellt einen Anteil von knapp 29 % dar. In den kommenden zwei Jahren erreichen zwei weitere Löschfahrzeuge (Oberneuland und Schönebeck) ein Alter von 20 Jahren. 2. Welche Fahrzeuge wurden in den vergangenen fünf Jahren bei welchen Wehren weswegen ausgesondert? Wie wurden die entstandenen Lücken jeweils kurzfristig geschlossen? In den vergangenen Jahren wurden die folgenden Fahrzeuge bei den aufgeführten freiwilligen Feuerwehren ausgesondert: Jahr Fahrzeugtyp1) Baujahr Freiwillige Feuerwehr 2009 FwA-SWW 1980 Vegesack 2009 RW 1984 Huchting 2010 DMF 1978 Neustadt 2010 LF 16-TS 1985 Lesumbrok 2010 TLF 16 1981 St. Magnus 2010 DMF 1980 Blumenthal 2010 LF 16 1980 Mahndorf 2010 LF 16 1986 Vegesack 2011 LF 16 1981 Schönebeck 2011 LF 16 1980 Timmersloh 2011 TLF 16 1980 Borgfeld 1) DMF = Dekontaminations-Mehrzweckfahrzeug (Bund), FwA-SWW = Feuerwehranhänger mit Schaum-Wasserwerfer, LF 16 = Löschgruppenfahrzeug (Pumpenleistung von 1 600 l/min), LF 16- TS = Löschgruppenfahrzeug (Pumpenleistung von 1 600 l/min.) mit Tragkraftspritze (Bund), RW = Rüstwagen, TLF 16 = Tanklöschfahrzeug mit einem Nennförderstrom der Feuerlösch-Kreiselpumpe von 1 600 l/min., GW-KOM = Gerätewagen-Kommunikation (für den Fernmeldedienst), WLF = Wechsellader-Fahrzeug (zum Aufsatteln von Abrollbehältern). — 3 — Jahr Fahrzeugtyp1) Baujahr Freiwillige Feuerwehr 2011 LF 16-TS 1985 Huchting 2011 LF 16-TS 1985 Blumenthal 2011 LF 16-TS 1984 Strom 2011 LF 16 1981 Burgdamm 2012 LF 16 TS 1985 Oberneuland 2012 GW KOM 1983 Oberneuland 2014 WLF 1992 Neustadt Die Aussonderung erfolgte ausnahmslos aufgrund altersbedingter technischer Mängel, deren Reparatur unwirtschaftlich gewesen wäre. Die aufgetretenen Lücken wurden durch Neubeschaffungen und Ringtausche geschlossen, lediglich im Fall der Freiwilligen Feuerwehr Bremen-Lesumbrok wurde der Bestand vorübergehend reduziert. 3. Wie viele Fahrzeuge welcher Klassen werden für welche Wehren in den kommenden zwei Jahren von der Berufsfeuerwehr übernommen? Wie alt werden diese zum Zeitpunkt der Übergabe jeweils sein? In den Haushaltsjahren 2014/2015 wird die Berufsfeuerwehr voraussichtlich ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) neu beschaffen und dementsprechend ein Fahrzeug an die freiwilligen Feuerwehren abgeben. Da das älteste HLF der Berufsfeuerwehr Baujahr 1995 ist, wird dieses Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe 2015 ein Alter von 20 Jahren haben. Bei welcher Wehr dieses Fahrzeug stationiert wird, steht noch nicht fest und wird mit dem Bereichsführer der freiwilligen Feuerwehren abgestimmt werden . Dabei wird zu bedenken sein, dass der Stellplatz in dem Gerätehaus die erforderliche Größe besitzen muss. Ob Mannschaftstransportfahrzeuge neu beschafft und abgegeben werden können , lässt sich erst im Vollzug des Haushalts feststellen, wenn die Ausschreibungsverfahren der Großfahrzeuge erkennen lassen, ob hierfür Spielräume bestehen. Die Neubeschaffung bzw. Abgabe von ein bis zwei Mannschaftstransportfahrzeugen ist aber erfahrungsgemäß nicht unwahrscheinlich. 4. Wie viele Fahrzeuge welcher Klassen werden für welche Wehren in den kommenden zwei Jahren neu beschafft? In den Haushaltsjahren 2014/2015 sollen für die freiwilligen Feuerwehren insgesamt zwei Löschfahrzeuge der Klasse LF 10 neu beschafft werden. Diese sollen in Grambkermoor und Burgdamm stationiert werden. Zur Frage, ob auch Mannschaftstransportfahrzeuge neu beschafft werden, wird auf den letzten Absatz der Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um den Fuhrpark der freiwilligen Feuerwehren zukunftssicher aufzustellen? Der Senat plant die Verstetigung der Maßnahmen orientiert am Konzept „Neue Strukturen der freiwilligen Feuerwehr in der Stadtgemeinde Bremen“. — 4 —Druck: Hans Krohn · Bremen