— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 535 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Juni 2012 Umweltsteuer auf Plastiktüten Weltweit werden jährlich bis zu 1 Billion Plastiktüten aus fossilen Brennstoffen verbraucht . Dabei wird eine Tüte im Durchschnitt nur 25 Minuten benutzt. Die ökologischen Kosten dieser alltäglichen Praxis sind verheerend. 4 % des weltweiten Ölkonsums fallen allein auf die Herstellung von Plastiktüten. Hinzu kommt der benötigte Energieaufwand. Die jährlichen CO2-Emissionen von der Extraktion der fossilen Brennstoffe über die Herstellung der Plastiktüten bis zum Transport zur Ausgabestelle werden auf 60 Mio. t geschätzt. Darüber hinaus führt die verbreitete Verwendung von Plastiktüten zu einem großen Müllproblem. Es dauert zwischen 100 und 500 Jahre, bis sich eine Tüte vollständig zersetzt hat. Auch die Meere sind betroffen . Allein das Mittelmeer ist mit 500 t Plastik verschmutzt. Alte Plastiktüten bilden dort große Müllknäule, in denen sich Fische verfangen und kleine Plastikteilchen werden von Meerestieren verschluckt. Teilweise enthalten Plastiktüten auch immer noch PCB und gefährliche Weichmacher. In vielen anderen Ländern sind bereits Maßnahmen, wie Steuern oder Verbote, ergriffen worden, um den Konsum von Plastiktüten und dessen negative Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. In Irland hat die 2002 eingeführte Umweltsteuer auf Plastiktüten dazu geführt, dass ihr Verbrauch innerhalb eines Jahres um 90 % reduziert und Steuern in Höhe von 7,6 Mio. ‡ eingenommen werden konnten, von denen weitere Umweltprojekte finanziert wurden. Die Einführung einer Umweltabgabe auf Plastiktüten aus fossilen Rohstoffen im Rahmen des nationalen Abfallrechts wäre auch bei uns ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auf EU-Ebene könnte ein Verbot der unentgeltlichen Abgabe von Plastiktüten aus fossilen Brennstoffen besonders große Wirkung erzielen. Auf Bremer Landesebene kann bereits ein bewussterer Umgang mit Plastiktüten unter den Geschäftsleuten und den Verbraucherinnen und Verbrauchern erheblich zum Ressourcenschutz und zur Abfallvermeidung beitragen. Aufklärung über alternative Tragebeutel und Bewusstseinsbildung bei der Bevölkerung sind hierfür eine wesentliche Voraussetzung. Wir fragen den Senat: 1. In welchen Staaten sind bereits Maßnahmen im nationalen Recht verankert worden, die das Ziel verfolgen, den Verbrauch von Plastiktüten einzuschränken , und um welche Maßnahmen (z. B. Verbot, Besteuerung) handelt es sich hierbei? 2. Wie bewertet der Senat die Möglichkeiten und Aussichten der Einführung einer Umweltabgabe auf Plastiktüten auf Basis von fossilen Rohstoffen, die unter natürlichen Bedingungen nicht abbaubar sind, im Rahmen des nationalen Abfallrechts ? 3. Wie bewertet der Senat die Ökobilanz alternativer Tragetaschen aus Jute oder Baumwolle, Papier, Mais- oder Kartoffelstärke, die biologisch abbaubar sind? 4. Welche Möglichkeiten ergreift der Senat, um die Bewusstseinsbildung über die negativen Auswirkungen, die mit der Verwendung von Plastiktüten aus fossilen Rohstoffen einhergehen, im Land Bremen in der Bevölkerung, aber auch im Handel voranzubringen, um das Konsumverhalten zu ändern? — 2 — 5. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um mit dem Einzelhandel und der Handelskammer in Bremen in Gespräche über einen Verzicht auf die kostenlose Ausgabe von Plastiktüten oder die Ausgabe von alternativen Tragebeuteln zu kommen? Dr. Maike Schaefer, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 7. August 2012 1. In welchen Staaten sind bereits Maßnahmen im nationalen Recht verankert worden, die das Ziel verfolgen, den Verbrauch von Plastiktüten einzuschränken , und um welche Maßnahmen (z. B. Verbot, Besteuerung) handelt es sich hierbei? Plastiktüten sind in folgenden Ländern aus verschiedenen Gründen ganz oder teilweise verboten: Bhutan (seit 1999), Bangladesh (seit 2002, nur Hauptstadt Dhaka), Papua-Neuguinea (seit 2003), Botswana (seit 2007), Uganda (ab 2007, Verschärfung ab 2010), USA (San Francisco seit 2007, Los Angeles ab 2013), Kenia (seit 2007, gilt nur für sehr dünne Tüten), Pakistan (Stadt Nazim ab 2007, nur leichte Taschen), Frankreich (Paris seit 2007, landesweit seit 2010, gilt nicht für bioabbaubare Tüten), Ruanda (seit 2008, gilt nur für dünne Tüten), Tansania (nur Sansibar ab 2008 mit Übergangszeit von drei Jahren), China (ab 2008, vollständiges Verbot gilt nur für sehr dünne Tüten, für dickere Tüten Verbot der kostenlosen Abgabe in Supermärkten, Kaufhäusern und Großhandelsmärkten), Australien (einige Bundesstaaten [teilweise Gebühr], landesweites Verbot geplant), Indien (einzelne Bundesstaaten und Städte, zum Teil nur auf bestimmte Anfallstellen und Größen beschränkt), Kongo (seit 2011), Italien (seit 2011, gilt nicht für bioabbaubare Tüten), Kanada (einzelne Gemeinden). In folgenden Ländern gibt es eine Besteuerung oder Abgabe: Dänemark (ab 1994, 3 ‡ pro kg Tüte), Irland (ab 2002, sowohl für nicht abbaubare wie biologisch abbaubare Tüten , derzeit 0,22 ‡ pro Tüte), Kenia (für dickere Tüten), USA (Washington DC, 0,04 ‡ pro Tüte), Südafrika (ab 2003, 0,02 ‡ pro Tüte), Malta (ab 2005, 0,16 ‡ pro Stück, Steuer ab einer bestimmten Tütengröße), Belgien (ab 2007, 3 ‡ pro kg Tüte), Island (0,20 ‡ pro Stück), Nordirland (ab 2013). — 3 — 2. Wie bewertet der Senat die Möglichkeiten und Aussichten der Einführung einer Umweltabgabe auf Plastiktüten auf Basis von fossilen Rohstoffen, die unter natürlichen Bedingungen nicht abbaubar sind, im Rahmen des nationalen Abfallrechts ? Eine Umweltabgabe auf Plastiktüten aus fossilen Rohstoffen kann ein wirksames Mittel zu deren Reduzierung sein. Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt , sollte sich eine solche Abgabe idealerweise auf alle Einwegtüten beziehen , da auch Tüten aus anderen Materialien die Umwelt belasten. Außerdem ist zu klären, welche Art von Tüten diesen Maßnahmen unterliegen soll und welche ökologisch deutlich besseren Alternativen stattdessen für die unterschiedlichsten Zwecke verwendet werden sollen. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr wird bei der anstehenden Novelle der Verpackungsverordnung bzw. der Entwicklung des Wertstoffgesetzes darauf hinwirken, dass geeignete Regelungen zur Reduzierung von Einwegtüten geschaffen werden. Darüber hinaus prüft die EU Möglichkeiten, wie die Verwendung von EinwegPlastiktüten vermindert werden kann, dabei wird auch ein Verbot diskutiert. 3. Wie bewertet der Senat die Ökobilanz alternativer Tragetaschen aus Jute oder Baumwolle, Papier, Mais- oder Kartoffelstärke, die biologisch abbaubar sind? Genaue ökobilanzielle Berechnungen und Bewertungen zu den verschiedenen Verpackungsmaterialien liegen dem Senat nicht vor. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Herstellung der genannten alternativen Verpackungsmaterialien ebenfalls Ressourcen in Anspruch nimmt und mit hohem Energieverbrauch verbunden ist. Eine erhebliche Reduzierung der Umweltbelastung kann erreicht werden , wenn weitestgehend auf Einwegartikel verzichtet wird. Ökologisch weitaus vorteilhafter als Einwegtüten schneiden, unabhängig vom Material, solche Tragetaschen ab, die tatsächlich vielfach wiederverwendet werden (z. B. Baumwollbeutel , die aus Baumwolle aus biologischem Anbau hergestellt werden). Zudem bieten sich auch Pfandtaschensysteme an, die schon von einigen Drogeriemärkten in Deutschland praktiziert werden. 4. Welche Möglichkeiten ergreift der Senat, um die Bewusstseinsbildung über die negativen Auswirkungen, die mit der Verwendung von Plastiktüten aus fossilen Rohstoffen einhergehen, im Land Bremen in der Bevölkerung, aber auch im Handel voranzubringen, um das Konsumverhalten zu ändern? Die Stadtgemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nehmen die Aufgabe im Rahmen der Abfallberatung wahr und klären z. B. bereits in Kindergärten und den Schulen über ein umweltbewussten Verhalten auf, wobei auch auf die negativen Auswirkungen eines Zuviels an Verpackung hingewiesen wird. 5. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um mit dem Einzelhandel und der Handelskammer in Bremen in Gespräche über einen Verzicht auf die kostenlose Ausgabe von Plastiktüten oder die Ausgabe von alternativen Tragebeuteln zu kommen? Der Senat wird bei den Gesprächen mit den Verbänden des Einzelhandels und der Handelskammer weiterhin seine Möglichkeiten nutzen, das Thema eines nachhaltigen Einkaufs und insbesondere das Problem der Einwegtüten anzusprechen und Lösungen zu erreichen. Insbesondere die großen Einzelhandelsunternehmen streben jedoch keine Einzelregelungen auf lokaler oder regionaler Ebene an. Deshalb hält der Senat die Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung über die Änderung der Verpackungsverordnung für vordringlich. Druck: Anker-Druck Bremen