— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 542 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 10. Juli 2012 Ausbildungsabbrüche – Statistik und Hilfesystem verbessern Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung abbrechen, ist statistisch außerordentlich hoch und konzentriert sich in einigen Bereichen der Wirtschaft besonders. Dies hat der Senat der Bürgerschaft (Landtag) zuletzt im April sehr detailliert berichtet (Drs. 18/346). Als Erklärungen für die hohe Zahl der Ausbildungsabbrüche werden immer wieder genannt: eine vielfach fehlende Berufsorientierung, beidseitig unterschiedliche Erwartungen, eine unzureichende Begleitung von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben, aber auch fehlende Qualifikationen bei Schulabgängerinnen/ Schulabgängern und Ausbilderinnen/Ausbildern. Von Ausbildungsabbrüchen besonders betroffene Bereiche wie das Handwerk oder die Gastronomie verweisen allerdings auch nachdrücklich darauf, dass die Statistik über Ausbildungsabbrüche ein falsches Bild zeichne, weil sie beispielsweise nicht zwischen dem Wechsel eines Ausbildungsbetriebes und dem endgültigen Scheitern einer Ausbildung unterscheide. Zur Beurteilung der tatsächlichen Situation und mit Blick auf die Konzeption von wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ist jedoch über die vom Senat bereits vorgelegten statistischen Daten hinaus eine differenzierte Analyse des Problems unverzichtbar. Ebenso notwendig ist ein für alle Auszubildenden, Ausbildungsbetriebe, Schulen und Eltern transparentes und leicht erreichbares Hilfe- und Unterstützungssystem für von Ausbildungsproblemen Betroffene. In Bremen und Bremerhaven gibt es zwar eine Vielzahl auf einen erfolgreichen Berufsabschluss zielende Unterstützungsangebote , sie sind aber den Betroffenen häufig nicht ausreichend bekannt, sind nicht immer aufeinander abgestimmt und decken nicht alle Bereiche gleichermaßen gut ab. Im Sinne von Effizienz und Klarheit müssen Lücken ebenso wie Doppelstrukturen aufgedeckt werden, um das Hilfesystem insgesamt zu optimieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele der von der Statistik ausgewiesenen Abbrüche von Berufsausbildungen erfolgten a) auf Initiative der Auszubildenden, wie viele auf Initiative der AusbildungsBetriebe , b) aufgrund unzulänglicher Leistungen in der Berufsschule? 2. Wie viele der Betroffenen haben ihre Berufsbildungsreife im Land Bremen, wie viele in einem anderen Bundesland erlangt? 3. Welche Abschlüsse allgemeinbildender Schulen hatten Ausbildungsabbrecherinnen /Ausbildungsabbrecher in der Berichtszeit, und gab es dabei signifikante Unterschiede zu Auszubildenden, die ihre Ausbildung nicht abbrachen? 4. Welche statistischen Erkenntnisse gibt es über die Ursachen und Folgen von Abbrüchen betrieblicher Berufsausbildungen? Wie hoch ist der Anteil der Ausbildungsabbrecherinnen /Ausbildungsabbrecher, die a) ihre Berufsausbildung nach einem anderen Betrieb erfolgreich beenden, b) den Ausbildungsbetrieb mehrfach wechseln, ihre Ausbildung aber im ursprünglich gewählten Beruf erfolgreich abschließen, — 2 — c) eine Ausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf beginnen und diese erfolgreich beenden, d) für eine schulische oder akademische (Berufs-)Ausbildung das Berufsbildungssystem (zunächst) verlassen? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Statistik so zu schärfen, dass sie ein genaueres Bild der tatsächlichen Situation in der beruflichen Bildung spiegelt und insbesondere einen unzutreffenden Eindruck über die Zahl der Ausbildungsabbrüche vermittelt? 6. Welche Angebote zur Unterstützung von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben gibt es in Bremen und Bremerhaven? Welche Zielsetzung verfolgen sie im Einzelnen, an welche Zielgruppe richten sie sich? Wie sind sie mit den Maßnahmen der Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen vernetzt, gibt es dort einen Erfahrungsaustausch? 7. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dieses Hilfesystem kurz- und mittelfristig so zu optimieren, dass Doppelstrukturen vermieden werden, alle Ausbildungsbereiche erfasst und die Angebote so transparent und niedrigschwellig gestaltet werden, dass sie von Betroffenen problemlos in Anspruch genommen werden können? Sybille Böschen, Dieter Reinken, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 14. August 2012 Vorbemerkung Gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) haben die Kammern die folgenden Angaben für jede Auszubildende und jeden Auszubildenden zu erfassen: • Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit; • allgemeinbildender Schulabschluss, vorangegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung; • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung; • Ort der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst; • Ausbildungsjahr, Abkürzung der Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit; • Monat und Jahr des Beginns der Berufsausbildung, Monat und Jahr der vorzeitigen Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses; • Anschlussvertrag bei Stufenausbildung mit Angabe des Ausbildungsberufs; • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere aufgrund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen; • Monat und Jahr der Abschlussprüfung, Art der Zulassung zur Prüfung, Monat und Jahr der Wiederholungsprüfung, Prüfungserfolg. Gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 3 BBiG sind auch für jede Ausbilderin und jeden Ausbilder Geschlecht, Geburtsjahr und Art der fachlichen Eignung zu erfassen. Die Kammern sind verpflichtet, einheitlich gestaltete Statistikformulare auszufüllen und zu festgelegten Zeitpunkten an das Statistische Landesamt zu liefern. Die Kammern melden vorzeitig gelöste Ausbildungsverhältnisse in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres mit Stichtag zum 31. Dezember. Dabei handelt es sich immer um aggregierte, nicht um personenbezogene Angaben . Das Statistische Landesamt leitet die Daten an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) weiter, das die Daten aufbereitet und in Form des jährlich erscheinenden Datenreports zum Berufsbildungsbericht veröffentlicht. Die Begriffe „Hauptschulabschluss“ und „Realschulabschluss“ sind dabei den Begriffen „(Erweiterte) Berufsbildungsreife“ und „Mittlerer Schulabschluss“ gleichzusetzen . — 3 — Ausbildungsabbrüche müssen zwar gemeldet werden, ihre Gründe jedoch nicht in jedem Fall. Einige Kammern erfassen die Gründe elektronisch und damit auswertbar , andere nicht. Eine Meldepflicht an andere Stellen besteht nicht. 1. Wie viele der von der Statistik ausgewiesenen Abbrüche von Berufsausbildungen erfolgten a) auf Initiative der Auszubildenden, wie viele auf Initiative der Ausbildungsbetriebe ? Vollständige Angaben hierzu sind nicht möglich. Gemäß § 22 Abs. 1 BBiG kann ein Berufsausbildungsverhältnis während der Probezeit (Dauer der Probezeit gemäß § 20 BBiG: mindestens einen Monat, höchstens vier Monate) jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. In diesen Fällen wird regelmäßig kein Grund für die Kündigung angegeben. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis gemäß § 22 Abs. 2 BBiG ohne Einhalten einer Kündigungsfrist von den Ausbildungsbetrieben nur unter Angabe eines „wichtigen“ Grundes, von den Auszubildenden darüber hinaus auch unter Einhalten einer Kündigungsfrist von vier Wochen beendet werden, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. In diesen Fällen ist die Angabe der Kündigungsgründe immer vorgeschrieben. Die Kündigungsgründe werden jedoch nicht von jeder Kammer elektronisch erfasst. Für das Jahr 2010 hat die Handelskammer Bremen ermittelt, dass 127 von 418 Vertragslösungen nach der Probezeit „im gegenseitigen Einvernehmen“ geschahen. 23 Mal wurde ein Berufswechsel, die Aufnahme einer Arbeit bzw. eines Studiums, ein Zuständigkeitswechsel oder ein Wohnortwechsel als Grund genannt, 14 Mal die Geschäftsaufgabe bzw. Insolvenz des Ausbildungsbetriebes. Gesundheitliche Gründe bzw. Tod der/ des Auszubildenden spielten 23 Mal eine Rolle, ein Mal konnte ein Vertrag wegen einer vorzeitig abgeschlossenen Stufenausbildung gelöst werden. In der Mehrzahl scheint die Initiative von den Auszubildenden auszugehen , denn Verfehlungen des Ausbildungsbetriebs bzw. Gesetzesverletzungen wurden neun Mal genannt, 136 Mal wurden „andere Gründe der/des Auszubildenden“ angeführt. Verfehlungen der/des Auszubildenden, Diebstahl /Unterschlagung, Arbeits-/Schulverweigerung wurden insgesamt 45 Mal als Grund angegeben, zwei Mal mangelnde Eignung und 38 Mal „andere Gründe des Ausbildungsbetriebes“. b) aufgrund unzulänglicher Leistungen in der Berufsschule? Eine Angabe hierzu ist nicht möglich, da weder die Kammern noch die Schuldatenbanken Schulnoten bzw. Leistungsdaten ausweisen. 2. Wie viele der Betroffenen haben ihre Berufsbildungsreife im Land Bremen, wie viele in einem anderen Bundesland erlangt? Hierzu ist keine Aussage möglich. 3. Welche Abschlüsse allgemeinbildender Schulen hatten Ausbildungsabbrecherinnen /Ausbildungsabbrecher in der Berichtszeit, und gab es dabei signifikante Unterschiede zu Auszubildenden, die ihre Ausbildung nicht abbrachen? Im Berichtsjahr 2010 verfügten laut Auswertung des BIBB (Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2012) 41,3 % aller Auszubildenden mit einem neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag im Land Bremen über einen mittleren Schulabschluss , 32,1 % über eine Studienberechtigung, 24,1 % über eine (erweiterte) Berufsbildungsreife und 2,5 % über keinen Schulabschluss. Das BIBB hat über die im Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2012 veröffentlichten Berechnungen der bundesweiten Quoten hinaus die bremenspezifischen Lösungsquoten nach personenbezogenen Merkmalen der Auszubildenden ermittelt. Es weist darauf hin, dass Verzerrungen aufgrund von Meldeproblemen in den ersten Jahren nach der Einführung der neuen Statistik nicht auszuschließen sind. Die folgende Darstellung ist daher eventuell mit geringfügigen Verzerrungen behaftet: — 4 — „Vertragslösungsquoten (LQneu in %)1 nach Personenmerkmalen und Zuständigkeitsbereichen2, Bremen 2010 * Die Zuständigkeitsbereiche Hauswirtschaft und Landwirtschaft fallen mit 63 Neuabschlüssen in Bremen sehr klein aus. Für den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Dienst sind lediglich drei Neuabschlüsse mit ausländischen Auszubildenden gemeldet. Teilweise sind auch die verschiedenen Schulabschlüsse in den Zuständigkeitsbereichen sehr gering besetzt. Bei geringen Fallzahlen ist hinsichtlich der Interpretation differenzierter Quoten Vorsicht geboten; bei sehr geringen Fallzahlen sind sie nicht sinnvoll zu interpretieren, deshalb werden sie hier nicht ausgewiesen. # Für den Zuständigkeitsbereich Landwirtschaft in Bremen wurden keine Lösungen gemeldet; es ist davon auszugehen, dass es sich um einen Meldefehler handelt; dieser fällt jedoch insgesamt nicht stark ins Gewicht, da der Bereich Landwirtschaft relativ klein ausfällt (gemessen an der Neuabschlusszahl). 1 Schichtenmodell des BIBB nach neuer Berechnungsweise; in % der begonnenen Ausbildungsverträge . 2 Zuordnung nach Zuständigkeit für die jeweiligen Ausbildungsberufe. 3 Geringfügige Verzerrung der Lösungsquote nach Schulabschlüssen aufgrund eines größeren Anteils fehlender Angaben zum Schulabschluss im Berichtsjahr 2008 insbesondere im Bereich IH. Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember ), Berichtsjahre 2007 bis 2010. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. Werte für das Bundesgebiet insgesamt, vergleiche Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2012, Tabelle A4.7-4. Der Anteil gelöster Verträge an allen begonnenen Ausbildungsverträgen fällt für weibliche Auszubildende (24,1 %) etwas höher aus als für die männlichen (22,3 %), dies gilt insbesondere in den Berufen des Handwerks. Dieser Unterschied kann auch im Zuständigkeitsbereich Hauswirtschaft beobachtet werden, doch die Vertragszahl insgesamt (63 Neuabschlüsse) und insbesondere die der Männer (sechs Neuabschlüsse) ist hier so gering, dass die Lösungsquote differenziert nach Geschlecht in diesem Bereich nicht aussagekräftig ist. In den Berufen des öffentlichen Dienstes fallen die Lösungsquoten der Frauen geringer aus als die der männlichen Auszubildenden. Die Lösungsquoten bei den Ausbildungsverträgen von Auszubildenden ohne deutschen Pass (Ausländer) liegen mit 25,6 % höher als bei den Deutschen (23,0 %). In Bremen gilt dies vor allem im Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel (28,4 % bzw. 18,6 %). Für die Zuständigkeitsbereiche Handwerk und freie Berufe fällt dagegen die Lösungsquote bei den deutschen Auszubildenden mit 37,9 % (Handwerk) und 25,3 % (freie Berufe) deutlich höher aus als bei den Ausbildungsverträgen der ausländischen Auszubildenden (Handwerk: 31,3 %; freie Berufe: 9,6 %). Die Lösungsquote variiert deutlich nach Schulabschluss, sie fällt bei denjenigen mit Studienberechtigung mit 14 % wesentlich geringer aus als bei denjenigen mit bzw. ohne Hauptschulabschluss (38,6 % bzw. 34,3 %). Für Bremen ergeben sich für den Zuständigkeitsbereich Handwerk auch bei den Ausbildungsverträgen der Studienberechtigten sehr hohe Lösungsquoten (31,3 %); relativ hoch fallen diese auch in den freien Berufen aus (21,8 %). 4. Welche statistischen Erkenntnisse gibt es über die Ursachen und Folgen von Abbrüchen betrieblicher Berufsausbildungen? Personenmerkmal Insgesamt Industrie und Handel Handwerk Öffentlicher Dienst Landwirtschaft # * Freie Berufe Hauswirtschaft * Geschlecht männlich 22,3 18,3 35,3 19,1 # 22,7 * weiblich 24,1 19,9 41,6 13,2 # 23,9 34,5 Staatsangehörigkeit dt. Staatsangehörigkeit 23,0 18,6 37,9 15,2 # 25,3 33,9 ohne dt. Staatsangehörigkeit (Ausländer/-innen) 25,6 28,4 31,3 * # 9,6 * Höchster allgemeinbildender Schulabschluss ohne Hauptschulabschluss 38,6 28,7 47,3 * # * 63,9 mit Hauptschulabschluss 34,3 30,6 42,1 * # 32,8 18,3 mit Realschulabschluss 22,5 18,8 33,0 27,5 # 23,4 * mit Studienberechtigung 14,0 12,5 31,3 8,4 # 21,8 * Bremen insgesamt 23,1 19,0 37,5 15,0 # 23,7 32,8 * — 5 — Es konnte eine relevante Veröffentlichung des BIBB aus dem Jahr 2003 ermittelt werden, die die Ergebnisse einer Befragung aus dem Jahr 2002 wiedergibt, auf die 2 325 Jugendliche antworteten. Neuere umfassende Untersuchungen der Thematik sind nicht bekannt. Ursachen: Gründe für Vertragslösungen Die Gründe waren vielschichtig (Mehrfachnennungen möglich): • 70 % der Jugendlichen nannten betriebliche Schwierigkeiten, dabei standen Konflikte mit Ausbildern an erster, schlechte Vermittlung von Ausbildungsinhalten an zweiter, ungünstige Arbeitszeiten an dritter und ausbildungsfremde Tätigkeiten an vierter Stelle. • 46 % der Jugendlichen nannten persönliche Gründe (Gesundheit, familiäre Veränderungen oder keine weitere Umschreibung). • Jede/r Dritte nannte berufsbezogene Gründe, wobei an erster Stelle die Aussage stand, der Beruf entspreche nicht dem Wunschberuf, an zweiter Stelle die Aussage, dass man sich den gewählten Beruf anders vorgestellt habe. • Schulische Gründe wurden relativ selten genannt. Folgen: Verbleib nach Vertragslösungen 50 % der Jugendlichen begannen nach einer Vertragslösung eine andere duale und 6 % eine schulische Ausbildung, 4 % besuchten wieder die Schule, 3 % begannen ein Studium, 9 % fanden einen Arbeitsplatz, 1 % absolvierte den Wehr- bzw. Zivildienst, 11 % machten keine näheren Angaben zu ihrem Verbleib und 17 % gaben an, arbeitslos zu sein. Jugendliche mit keinem oder niedrigem Schulabschluss brachen die Ausbildung deutlich häufiger ab. Ihre Chance auf eine neue Ausbildung war deutlich geringer als beim Durchschnitt: Nur 45 % konnten bis zum Befragungszeitpunkt eine neue Ausbildung beginnen. 28 % der Jugendlichen brachen ihre Ausbildung endgültig ab (d. h. sie hatten keinen neuen Ausbildungsplatz und planten auch keine weiteren Schritte in Richtung einer dualen oder schulischen Ausbildung bzw. eines Studiums), weitere 14 % planten nach der Vertragslösung noch eine Ausbildung. Unter den endgültigen Abbrechern fanden sich deutlich überproportional häufig junge Männer (Anteil: 59 %, Anteil an der Gesamtstichprobe: 53 %). Bei den endgültigen Abbrechern traten persönliche und schulische Gründe stärker in den Vordergrund , betriebliche Gründe dominierten aber nach wie vor. Zu den folgenden Fragen wird aus einer Antwort des BIBB auf eine diesbezügliche Anfrage zitiert: „Auf Basis der Berufsbildungsstatistik lassen sich (. . .) keine vollständigen Ausbildungsverläufe innerhalb des dualen Systems der Berufsausbildung abbilden. (. . .) Zwar wird die Berufsbildungsstatistik seit dem Berichtsjahr 2007 als Individualdatensatz erhoben (. . .), doch fehlt eine feste Personennummer für die Auszubildenden, die erlauben würde, dass man die Datenmeldungen verschiedener Berichtsjahre verknüpfen kann. Im Vorfeld der Revision der Berufsbildungsstatistik wurde die Einführung einer solchen Personennummer vorgeschlagen; leider wurde dies aus Datenschutzüberlegungen nicht vorgenommen. Ausbildungsverläufe können nur für die jeweilige Vertragsdauer abgebildet werden ; ansonsten werden noch verschiedene Aspekte zur Vorbildung der Auszubildenden erhoben (allerdings keine genauen Verläufe). Zum Verbleib nach der Vertragslösung (wie auch nach dem erfolgreichen Absolvieren der Ausbildung) existiert im Rahmen der Berufsbildungsstatistik keine Variable. (. . .) — 6 — Vertragslösungsquoten (LQneu) Bremen 2012 nach vorheriger Berufsausbildung # Achtung: Aufgrund von Meldeproblemen zu den neu eingeführten Merkmalen in den ersten Jahren nach der Revision der Berufsbildungsstatistik sind die Lösungsquoten differenziert nach vorheriger Berufsausbildung tendenziell überhöht. Da das Ausmaß der Verzerrung nicht eingeschätzt werden kann, wird auf eine Differenzierung nach Zuständigkeitsbereichen verzichtet. Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember ), Berichtsjahre 2007 bis 2010; Berechnungen des BIBB. Wie (die) Tabelle (. . .) zeigt, fällt die Lösungsquote bei den Auszubildenden, bei denen zuvor schon eine duale Berufsausbildung begonnen und nicht erfolgreich beendet wurde, mit fast 29 % höher aus als bei jenen ohne jegliche Form vorheriger Berufsausbildung (23,8 %). Sie ist deutlich höher als bei denjenigen mit zuvor bereits erfolgreich beendeter Berufsausbildung im dualen System (11,5 %) bzw. in vollzeitschulischer Berufsausbildung (9,2 %). Diese differenzierten Quoten sind allerdings noch mit Vorsicht zu interpretieren, da sie aufgrund der Meldeprobleme bei den neuen Merkmalen vermutlich leicht überhöht sind. Da jedoch – wie oben bereits erläutert – auf Basis der Berufsbildungsstatistik keine vollständigen Ausbildungsverläufe beobachtbar sind, kann der Anteil wiederholt gelöster Verträge und der Anteil derer, die nach einer Vertragslösung die duale Berufsausbildung noch erfolgreich absolvieren, nicht ermittelt werden .“ Wie hoch ist der Anteil der Ausbildungsabbrecherinnen/Ausbildungsabbrecher, die a) ihre Berufsausbildung nach einem anderen Betrieb erfolgreich beenden? Um diese Frage beantworten zu können, müssten die Daten aller Jugendlichen , die eine Ausbildung erfolgreich abschließen, daraufhin überprüft werden, ob sie in der Vergangenheit den Ausbildungsbetrieb gewechselt haben. Dies ist über eine automatische Abfrage nicht möglich, eine manuelle Überprüfung wäre sehr aufwändig. b) den Ausbildungsbetrieb mehrfach wechseln, ihre Ausbildung aber im ursprünglich gewählten Beruf erfolgreich abschließen? Siehe Antwort zu a). c) eine Ausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf beginnen und diese erfolgreich beenden? Um diese Frage beantworten zu können, müssten die Daten aller Jugendlichen , die eine Ausbildung erfolgreich abschließen, daraufhin überprüft werden, ob sie in der Vergangenheit eine andere Ausbildung begonnen haben. Dies ist über eine automatische Abfrage nicht möglich, eine manuelle Überprüfung wäre auch hier sehr aufwändig. d) für eine schulische oder akademische (Berufs-)Ausbildung das Berufsbildungssystem (zunächst) verlassen? Dazu liegen nur bundesweit erhobene Daten aus dem Jahr 2002 vor (siehe oben). Danach begannen 6 % der Jugendlichen mit einem gelösten Ausbildungsvertrag eine schulische Ausbildung, 4 % besuchten wieder die Schule , 3 % begannen ein Studium. 5. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Statistik so zu schärfen, dass sie ein genaueres Bild der tatsächlichen Situation in der beruflichen Bildung spiegelt Vorherige Berufsausbildung LQneu Duale Berufsausbildung, erfolgreich abgeschlossen # 11,5% Duale Berufsausbildung, nicht erfolgreich abgeschlossen # 28,9% Schulische Berufsausbildung, erfolgreich abgeschlossen # 9,2% Ohne vorherige Berufsausbildung 23,8 Begonnene Ausbildungsverträge Bremen insgesamt 23,1 — 7 — und insbesondere einen unzutreffenden Eindruck über die Zahl der Ausbildungsabbrüche vermittelt? Der Senat hält eine elektronische Erfassung der Gründe für einen Ausbildungsabbruch für wenig hilfreich, da nach den Ermittlungen des BIBB knapp 31 % der Vertragslösungen während der Probezeit erfolgen: Vorzeitige Vertragslösungen nach Zuständigkeitsbereichen1 und Zeitpunkt der Lösung2 (absolut und in %3), Bremen 2010 # Für den Zuständigkeitsbereich Landwirtschaft in Bremen wurden in 2010 keine Lösungen gemeldet ; es ist davon auszugehen, dass es sich um einen Meldefehler handelt; dieser fällt jedoch insgesamt nicht stark ins Gewicht, da der Bereich Landwirtschaft relativ klein ausfällt (gemessen an der Neuabschlusszahl). 1 Zuordnung nach Zuständigkeit für die jeweiligen Ausbildungsberufe. 2 Zeitraum zwischen Beginn und Lösung (in Monaten). 3 Anteil der Lösungen, bei denen der Ausbildungsbeginn eine bestimmte Anzahl an Monaten zu- rückliegt, an allen Lösungen (es handelt sich nicht um die Lösungsquote und auch nicht um echte Verlaufsdaten). * Gegebenenfalls mit Vorgänger. Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember ), Berichtsjahr 2010. Absolutwerte aus. Für knapp ein Drittel der Vertragslösungen ist damit die Angabe eines Grundes nicht vorgeschrieben; ohne gesetzliche Grundlage ist eine Erhebung datenschutzrechtlich bedenklich. Wie die oben zitierte Auswertung der Handelskammer zeigt, hilft auch die Erfassung von Gründen nur bedingt weiter, weil sehr häufig „sonstige Gründe“ bzw. die Formel „im gegenseitigen Einvernehmen“ angegeben werden. Es erscheint sinnvoll, die Vertragslösungen näher zu untersuchen, bei denen die Jugendlichen die Ausbildung endgültig abbrechen (gemäß der auf Seite 7 und 8 zitierten Studie aus dem Jahr 2002 rund 28 % der Vertragslösungen). Dazu wäre aber eine Nachverfolgung jedes einzelnen Falls notwendig, was durch die Kammern aus Kapazitäts- und technischen Gründen nicht leistbar erscheint. Dazu hat die Handelskammer aktuell mit Datum vom 27. Juli 2012 exemplarisch ermittelt, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich in den letzten vier Jahren 14 908 Ausbildungsverträge geschlossen und davon 2 337 Verträge vorzeitig gelöst wurden (nicht betrachtet wurden Lösungen vor Antritt der Ausbildung). Von den Auszubildenden mit gelösten Verträgen haben 1 023 im Zuständigkeitsbereich der Handelskammer Bremen einen Anschlussvertrag im gleichen oder einem anderen Beruf, im gleichen oder einem anderen Unternehmen erhalten. Der Verbleib der übrigen 1 314 Jugendlichen konnte von der Handelskammer nicht ermittelt werden, da er nicht im Zuständigkeitsbereich der Kammer lag. Es könne jedoch vermutet werden, dass ein Teil der Jugendlichen Ausbildungsverträge bei anderen zuständigen Stellen (in der Regel Kammern) schließen bzw. in eine rein schulische Ausbildung wechseln konnte oder sich für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule bzw. ein Studium entschied. g ( ) Zuständigkeitsbereich Vorzeitige Vertragslösungen insgesamt davon gelöst: in der Probezeit (< 5 Monate) nach 5 bis 12 Monaten nach 13 bis 24 Monaten nach 25 bis 36 Monaten nach mehr als 36 Monaten absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % Industrie und Handel 819 100,0 258 31,5 267 32,6 225 27,5 57 7,0 12 1,5 Handwerk 513 100,0 153 29,8 141 27,5 132 25,7 72 14, 0 12 2,3 Öffentlicher Dienst 15 100,0 0 0,0 12 80,0 3 20,0 0 0,0 0 0,0 Landwirtschaft # # # # # # # # # # # # Freie Berufe 120 100,0 45 37,5 24 20,0 24 20,0 24 20, 0 3 2,5 Hauswirtschaft 27 100,0 3 11,1 9 33,3 9 33,3 6 22, 2 0 0,0 Bremen insgesamt 1494 100,0 459 30,7 453 30,3 390 26,1 159 10, 6 30 2,0 # F d Z di k i b i h L d i h f i B d i 2010 k i L ld i — 8 — Die Handelskammer schätzt die Problematik daher „als nicht so gravierend“ ein, weil die Auswertung die Aussage erlaube, dass etwa 50 % der Jugendlichen mit gelösten Ausbildungsverträgen anschließend eine Alternative finde und damit die auf alle erfassten Verträge bezogene „Abbrecherquote“ bei lediglich ca. 8 % liege. Der Senat hat ein großes Interesse, den Verbleib der von der Handelskammer nicht ermittelbaren Jugendlichen weiter aufzuklären, um den Handlungsbedarf genauer einschätzen zu können und gegebenenfalls die bestehenden Instrumente im Schulterschluss mit den zuständigen Stellen zu optimieren. Er wird deshalb prüfen, ob die kapazitätsbezogenen, technischen sowie datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hergestellt werden können, um über einen anonymisierten Abgleich der Daten der Handelskammer und der Senatorin für Bildung , Wissenschaft und Gesundheit mehr über den Verbleib der oben zitierten 1 314 Jugendlichen herauszufinden. Wie das BIBB mitgeteilt hat, entwickelt es „derzeit eine Berechnungsweise für die sogenannte Drop-Out-Quote, mit der endgültige Ausbildungsabbrüche näherungsweise berechnet werden sollen; diese kann dann auch mit der Lösungsquote verglichen werden. Dies kann jedoch erst frühestens mit den Daten des Berichtsjahres 2012, eventuell erst mit denen des Berichtsjahres 2013 erfolgen.“ Damit ist langfristig eine Verbesserung der Datenlage möglich. 6. Welche Angebote zur Unterstützung von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben gibt es in Bremen und Bremerhaven? Welche Zielsetzung verfolgen sie im Einzelnen, an welche Zielgruppe richten sie sich? Wie sind sie mit den Maßnahmen der Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen vernetzt , gibt es dort einen Erfahrungsaustausch? Die Partner der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2011 bis 2013“ haben sich im Dezember 2010 darauf verständigt, ein abgestimmtes Beratungskonzept zu erarbeiten, das auch auf Bedarfe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund abstellt. Mit Hilfe des Bundesprogramms „Lernen vor Ort“ wird derzeit eine Bestandsaufnahme durchgeführt, die auch Empfehlungen zur Konzentration und Verbesserung der Ausbildungsberatung beinhalten soll. Auf diese Weise soll ein flächendeckendes Netzwerk sichergestellt werden. Die Bestandsaufnahme umfasst Beratungsangebote, die in der Lebensphase „Schule“ angesiedelt sind, über Ausbildungsberatung bis hin zu Beratungsangeboten zur beruflichen Weiterbildung. Grundlage der Untersuchung ist der Wegweiser „Bildungsberatung in Bremen und Bremerhaven“, der vom „Bremer Netzwerk Nachqualifizierung“ (bnn) im Mai 2012 herausgegeben wurde. Das Projekt „bnn“ wurde ebenfalls mit Bundesmitteln gefördert. Die nachfolgend aufgeführten Projekte beziehen sich ebenfalls häufig nicht nur auf Auszubildende, sondern beginnen zum Teil schon in der Schule oder in der Phase des Übergangs, sofern kein direkter Wechsel von Schule in Ausbildung gelingt. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass ein bloßes „SichKümmern “ um Auszubildenden zu spät ansetzt. Unterstützung muss bereits bei der Berufsorientierung in der Schule geleistet werden, noch stärker bei den Jugendlichen , die sich im Übergangssystem befinden. Auf diese Weise können zu hohe Erwartungen an eine oder schlicht falsche Vorstellung von einer Ausbildung bereits im Vorfeld korrigiert und die Gefahr von Ausbildungsabbrüchen verringert werden. Selbstverständlich dürfen die Jugendlichen aber auch dann nicht allein gelassen werden, wenn sie in Ausbildung sind. Ein Erfahrungsaustausch der Akteure wird über den Arbeitsausschuss „Ausbildungsabbrecherinnen /Ausbildungsabbrecher“ sichergestellt, der von der Akademie für Arbeit und Politik organisiert wird. Dem Senat sind derzeit – nach dem jeweiligen Ansatz (Schule, Übergang, Ausbildung ) sortiert – folgende Projekte zur Unterstützung von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben bekannt: • Berufseinstiegsbegleitung gemäß § 49 SGB III bzw. im Rahmen der Bildungsketten -Initiative des Bundesministeriums für Forschung Die Berufseinstiegsbegleitung ist eine individuelle Hilfe für Jugendliche, die am Übergang Schule–Beruf mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. — 9 — Mit Stand vom 23. Februar 2012 waren an zehn Schulen in Bremen und vier Schulen in Bremerhaven hauptberufliche Begleiterinnen/Begleiter tätig, die mit Mitteln aus den Programmen finanziert werden. Dabei ist ein Betreuungsschlüssel von 1 zu 20 vorgesehen. Die Berufseinstiegsbegleitung setzt in den Vorabgangsklassen an und beinhaltet auch das erste halbe Jahr (§ 49 SGB III) bzw. erste Jahr (BMBF-Initiative) der Ausbildung, in dem in Bremen rund 31 % bzw. 61 % aller Vertragslösungen zu verzeichnen sind (vergleiche Tabelle auf Seite 7). Langfristiges Ziel der Partner ist es, jedem Jugendlichen im Land Bremen, der von sich aus keinen Zugang zu den etablierten Systemen findet, eine Begleiterin bzw. einen Begleiter zur Seite zu stellen. Geht man davon aus, dass landesweit etwa 15 % aller Schülerinnen und Schüler – also auch Jugendliche mit Behinderungen – einen solchen Bedarf hätten, wären mindestens 800 junge Frauen und Männer zu begleiten. Bei dem oben genannten Betreuungsschlüssel von 1 zu 20 würden damit theoretisch 40 hauptberufliche Begleiterinnen/Begleiter benötigt. Es gibt jedoch auch viele ehrenamtliche Projekte, die Begleitung im Übergang anbieten (Angebote des „Senior Expert Service“, der „Ausbildungsbrücke“, des Rotary Club). Hier wird an einer engen Verknüpfung gearbeitet. Zu dieser Thematik sind im Rahmen des Landesprogramms „Ausbildung und Jugend mit Zukunft“ zwei ESF-Projekte in Bremen-Nord geplant; die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und die Deputation für Bildung soll damit im September befasst werden. Im Rahmen des Landesprogramms „Ausbildung und Jugend mit Zukunft“ werden außerdem gefördert: • ESF-Landesprojekt „Zentrale Beratungs- und Bewerbungsstelle“ Im Rahmen eines ESF-Pilotprojekts wird eine zentrale Beratungs- und Bewerbungsstelle in den Räumen der Allgemeinen Berufsschule für alle Bewerber und Bewerberinnen um einen Schulplatz in einer berufsvorbereitenden Berufsfachschule aufgebaut. Diese soll den Jugendlichen Alternativen zu den Bildungsgängen aufzeigen, die zu keinem vollqualifizierenden Abschluss führen. Ziel ist, (fast) ausbildungsreife Schülerinnen und Schüler in Ausbildung zu beraten. Diejenigen Jugendlichen, bei denen dies gelingt, wird bei Bedarf sozialpädagogische Begleitung zur Seite gestellt. Auch die betroffenen Ausbildungsbetriebe können auf diese Unterstützung zurückgreifen . • ESF-Landesprojekt „Ausbildungsbüro“ Seit November 2010 können Jugendliche und junge Erwachsene individuell und unbürokratisch bei der Suche nach einem geeigneten Beruf und Ausbildungsbetrieb beraten und unterstützt werden wie z. B. durch • Erstellung eines individuellen Bewerberprofils, • Vermittlung in betriebliche (duale) Ausbildung, • Hilfe bei der Erstellung geeigneter Bewerbungsunterlagen, • Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche, • Informationen über zuständige Berufsschulen, • Beratung und Begleitung während der Ausbildung. Betriebe, die diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen, erhalten eine umfassende Unterstützung wie z. B. durch • gemeinsame Entwicklung der Anforderungsprofile der Auszubildenden , • Vermittlung von passgenauen Bewerberinnen/Bewerbern, • Hilfe bei Erstellung der Ausbildungsverträge, • Informationen über zuständige Berufsschulen, • Beratung und Begleitung während der Ausbildung. — 10 — Kooperationspartner sind die Handelskammer Bremen und die Arbeiterwohlfahrt Bremen, Projektträger das Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e. V. • ESF-Landesprojekte in Bremen und Bremerhaven zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen In diese Projekte, die bei der Akademie für Arbeit und Politik der Universität Bremen angesiedelt sind, fließen langjährige Erfahrungen in der Beratung von Jugendlichen ein. Im Kern geht es darum, in enger Zusammenarbeit mit der zentralen Beratungs- und Bewerbungsstelle an der Allgemeinen Berufsschule, den Berufsberatungen der Agenturen für Arbeit, den Kammern und anderen Projekten möglichst frühzeitig Konfliktpotenzial in der Beziehung zwischen Auszubildender/Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb zu erkennen und Unterstützung anzubieten. Neben festen Sprechstunden – auch in den Berufsschulen – wird auch aufsuchend beraten. Inhaltlich geht es schwerpunktmäßig um die Klärung der wechselseitigen Erwartungen, Rechte und Pflichten, Informationen über weitere externe Unterstützungsangebote und Hilfestellung bei der Umsetzung von Ausbildungsinhalten . Die Arbeit der Beraterinnen/Berater konzentriert sich auf Ausbildungen im Handwerk, im Hotel- und Gaststättengewerbe und im zahnmedizinischen Bereich, weil hier die Bedarfe als besonders hoch eingeschätzt werden. Der Bund ist an den folgenden Projekten beteiligt: • ESF-Bundesprojekte „Passgenaue Vermittlung“ Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert mit Unterstützung des ESF die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen durch Unterstützung bei der Rekrutierung von Auszubildenden. Unterstützt werden die Beratung der Unternehmen, die Vorauswahl geeigneter Bewerber und die Durchführung von Bewerbungsgesprächen mit potenziellen Auszubildenden durch Mitarbeiter der Handwerks-, Industrieund Handelskammern, der Kammern der freien Berufe sowie anderer Organisationen der Wirtschaft. Ziel ist es, eine passgenaue Beratungs- und Vermittlungsleistung für KMU insbesondere im Handwerks- und Dienstleistungsbereich sicherzustellen und damit einen Beitrag zur Befriedigung des zukünftigen Fachkräftebedarfs zu leisten. Im Land Bremen ist ein Förderprojekt bei der Handwerkskammer und der Zahnärztekammer angesiedelt, dessen Leistungen sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven angeboten werden, und ein Förderprojekt beim Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e. V. in Kooperation mit der Handelskammer Bremen. Alle Institutionen verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vermittlung von Jugendlichen. • ESF-Bundesprojekt „JOBSTARTER AusKuK“ In den verschiedensten Bereichen der Kreativwirtschaft und im assoziierten Gastgewerbe werden zusätzliche Ausbildungsplätze in passenden Berufsbildern geschaffen und mit geeigneten Bewerberinnen/Bewerbern besetzt . Im Rahmen eines „crossmedialen Ausbildungsmarketings“ werden verschiedene Medien, wie Internet, Print, Hörfunk und relevante Veranstaltungen zur Projektpräsentation und zur Information von Unternehmen und Bewerberinnen/Bewerbern über Chancen und Möglichkeiten von Ausbildung genutzt. Die Serviceleistungen für potenzielle Ausbildungsbetriebe werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Kammern sowie mit allen weiteren Beteiligten kostenlos angeboten. Mit den Instrumenten des externen Ausbildungsmanagements beraten und unterstützen die Projektmitarbeiterinnen /Projektmitarbeiter individuell in allen Ausbildungsfragen, u. a. bei der Organisation von Erstberatungen mit den Ausbildungsberaterinnen/Ausbildungsberatern der Kammern, bei der Klärung der Ausbildungsberechtigung , bei der gemeinsamen Entwicklung von Anforderungsprofilen, bei der Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen/Bewerber sowie bei insgesamt anfallenden organisatorischen und administrativen Aufgaben. Ein besonderes Angebot für Unternehmen besteht in der Beratung zum Thema Nutzung neuer Medien im betrieblichen Ausbildungsmarketing. — 11 — • Ausbildungsbegleitende Hilfen der Agenturen für Arbeit Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sind Fördermaßnahmen für junge Leute in einer betrieblichen Erstausbildung und für Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) im Sinne des § 235 SGB III. Unterstützung gibt es auf folgenden Gebieten: • Aufarbeitung von Grundlagen in Deutsch, Mathematik usw., • Wiederholung und Vertiefung fachtheoretischer Inhalte, • Unterstützung von Hausaufgaben, • Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfung, • Vorbereitung auf die sich anschließende Berufsausbildung im Rahmen der EQ, • sozialpädagogische Betreuung und Beratung bei persönlichen Problemen im Ausbildungsbetrieb, in der Berufsschule, im Elternhaus oder im Freundeskreis, • bei Behördengängen, Wohnungssuche usw., • bei Prüfungsängsten o. ä. Die Kosten der Maßnahmen tragen die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter. • Ausbildungsberaterinnen/Ausbildungsberater der Kammern Die Ausbildungsberaterinnen/Ausbildungsberater der Kammern bieten bereits im Vorfeld der Ausbildung Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Auszubildende und Betriebe an und tragen auf diese Weise dazu bei, vorzeitige Vertragslösungen aufgrund falscher Erwartungen zu reduzieren. • Ehrenamtliches Projekt „VerA“ des Senior Expert Service (SES) Im Rahmen von „VerA“ (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen) des bundesweit aktiven SES erhalten Auszubildende Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen. Der Sitz der Zentrale der Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit ist Bonn. In Bremerhaven beteiligt sich das Schulamt über einen „Koordinator für die Praxisphase“ am Aufbau und der Vermittlung der „Senior-Experten“; derzeit sind dort rund zehn ehrenamtliche Fachleute im Einsatz. Auch in Bremen hat der SES begonnen, Freiwillige für die Begleitung von Jugendlichen aufzustellen. Ein weiteres Projekt des SES – „coach@school“ – ist VerA vorgelagert und unterstützt die Jugendlichen bereits in der Schule und im Übergang. • Ehrenamtliches Projekt „Ausbildungsbrücke“ Die Ausbildungsbrücke organisiert ehrenamtlich getragene Angebote zur Berufsorientierung und Ausbildungsbegleitung. Ehrenamtliche Ausbildungspatinnen und -paten begleiten Jugendliche, die eine erweiterte Berufsbildungsreife bzw. einen mittleren Schulabschluss anstreben, ab der 8. Klasse bis zur ersten Stelle nach der Ausbildung. Ehrenamtliche individuelle Nachhilfe verbessert für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Projektes deren Ausbildungschancen. Die Ausbildungsbrückenbörse bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Angebote an die Jugendlichen zu veröffentlichen , frühzeitig mit ihnen in Kontakt zu kommen und eine erfolgreiche Ausbildung oder ein Praktikum anzubahnen. Die ehrenamtlichen Patinnen und Paten bieten dazu Unterstützung. Das Projekt ist Teil einer bundesweiten Initiative der Diakonie („Arbeit durch Management/PATENMODELL “), die ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin hat. 7. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dieses Hilfesystem kurz- und mittelfristig so zu optimieren, dass Doppelstrukturen vermieden werden, alle Ausbildungsbereiche erfasst und die Angebote so transparent und niedrigschwellig gestaltet werden, dass sie von Betroffenen problemlos in Anspruch genommen werden können? Langfristiges Ziel muss es sein, im Sinne einer „Bildungskette“ ein durchgängiges , aufeinander abgestimmtes bzw. aufbauendes und flächendeckendes Beratungs - und Unterstützungsangebot zu schaffen. — 12 — Mit dem Gremium der Partner der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2011 bis 2013“ wurde im Dezember 2010 ein Gesamtkonzept zur Berufsorientierung und zum Übergang Schule–Beruf vereinbart, das den Grundstein für ein solches Modell legt. Erklärte Absicht aller Partner ist es, Maßnahmen zu bündeln und das Angebot transparenter und für alle zugänglich zu gestalten. An diesem Ziel wird kontinuierlich gearbeitet. Die Ergebnisse werden den Unterzeichnern der Bremer Vereinbarungen jährlich im Plenum vorgelegt . Das nächste Plenum findet zum Jahresanfang 2013 statt. Druck: Anker-Druck Bremen