— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 545 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 12. Juli 2012 Erlaubnisberechtigte Waffenbesitzer im Land Bremen Der Erwerb und der Besitz von Waffen ist im Waffengesetz geregelt und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine Waffenbesitzsteuer ist nach erheblichen Protesten der betroffenen Mitglieder von Sport- und Traditionsschützenvereinen und in Abwägung des erheblichen Prozessrisikos und des Verhältnisses zum Verwaltungsaufwand in Bremen nicht eingeführt worden. Die Regelungskompetenz für Gebühren im Waffenrecht ist vom Bund auf die Länder übergegangen, und im Land Bremen soll eine Waffenkontrollgebühr erhoben werden . Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Besitzer von Waffen sind im Lande Bremen registriert, und wie viele Waffenbesitzer sollen jährlich überprüft werden? 2. Wie viele Personen im Lande Bremen haben einen gültigen Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes? 3. Wie viele Schützen- bzw. Sportschützenvereine gibt es im Lande Bremen, und wie viele Mitglieder haben diese? 4. Wie viele Reservistenkameradschaften der Bundeswehr, wie viele Vereinigungen der Bundes-, Militär- und Polizeischützen gibt es im Lande Bremen, und wie viele Mitglieder haben diese? 5. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Seestadt Bremerhaven Aufwandsentschädigungen bei anlassunabhängigen Kontrollen bei den Waffenbesitzern und die dabei entstehende Gebührenhöhe von etwa 120 ‡ bis 150 ‡ pro Kontrolle nicht einführen will? 6. Wie hoch schätzt der Senat die Einnahmen durch die Waffenkontrollen in Bremen , und wer soll diese Kontrollen durchführen? 7. Wie hoch wird der finanzielle Verwaltungsaufwand, Personalkosten usw. für die Durchführung der anlassunabhängigen Waffenkontrollen in Bremen eingeschätzt ? 8. Sind dem Senat gegen Erhebungen von Gebühren für anlassunabhängige Kontrollen ohne festgestellte Mängel Gerichtsverfahren in anderen Bundesländern bekannt? 9. Wie viele Waffen befinden sich im Besitz von sonstigen berechtigten Personen, und davon im Besitz von Mitgliedern einer Reservistenkameradschaft, und sind diese Waffen behördlich registriert? Erwin Knäpper, Wilhelm Hinners, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 14. August 2012 1. Wie viele Besitzer von Waffen sind im Lande Bremen registriert und wie viele Waffenbesitzer sollen jährlich überprüft werden? Im Land Bremen besitzen insgesamt 6 553 Personen waffenrechtliche Erlaubnisse (Stand 20. Juli 2012). Auf die Stadt Bremen entfallen 4 800, auf die Stadt — 2 — Bremerhaven 1 753 Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen. Es ist vorgesehen , in der Stadt Bremen die sichere Aufbewahrung von Waffen bei allen Personen, die waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen, jährlich vor Ort zu kontrollieren . 2. Wie viele Personen im Lande Bremen haben einen gültigen Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes? Insgesamt besitzen im Land Bremen derzeit 879 Personen gültige Jagdscheine (Bremen 800, Bremerhaven 79). 3. Wie viele Schützen- bzw. Sportschützenvereine gibt es im Lande Bremen, und wie viele Mitglieder haben diese? Im Land Bremen gibt es nach Angaben des Landessportbunds Bremen 32 Schützen - bzw. Sportvereine mit Schießsportabteilungen. Diese Vereine oder Abteilungen haben derzeit etwa 3 000 Mitglieder, die im Schießsport tätig und beim Landessportbund registriert sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der Landessportbund keine Unterscheidung zwischen Pistolen-, Gewehr- oder Bogenschützen vorgenommen hat. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle Schützen über eigene Waffe verfügen, da jeder Verein auch Vereinswaffen zur Benutzung durch die Mitglieder vorhält. 4. Wie viele Reservistenkameradschaften der Bundeswehr, wie viele Vereinigungen der Bundes-, Militär- und Polizeischützen gibt es im Lande Bremen, und wie viele Mitglieder haben diese? In Bremen sind der Waffenbehörde sieben Reservistenkameradschaften der Bundeswehr bekannt, die Schießsport betreiben, in Bremerhaven eine entsprechende Vereinigung. Über die Zahl der Mitglieder der einzelnen Vereinigungen liegen dem Senat keine Angaben vor. Der Senat weist darauf hin, dass die in der Frage genannten Vereinigungen waffenrechtlich als schießsportliche Vereine anzusehen sind, soweit sie den Schießsport mit eigenen Waffen ausüben. 5. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Seestadt Bremerhaven Aufwandsentschädigungen bei anlassunabhängigen Kontrollen bei den Waffenbesitzern und die dabei entstehende Gebührenhöhe von etwa 120 ‡ bis 150 ‡ pro Kontrolle nicht einführen will? Die in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung festgelegten Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts gelten insgesamt für das Land Bremen. Die Frage, ob und in welchem Umfang eine Waffenbehörde Kontrollen der sicheren Aufbewahrung der Waffen nach § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes am Ort der Aufbewahrung durchführt, obliegt ihrer Entscheidung. Da die Waffenbehörden kommunale Behörden sind, liegt die Entscheidung für die Umsetzung und Durchführung der Kontrollen bei der jeweiligen Gemeinde. Bei vor Ort durchgeführten Kontrollen sind die entsprechenden Gebühren zu erheben . 6. Wie hoch schätzt der Senat die Einnahmen durch die Waffenkontrollen in Bremen , und wer soll diese Kontrollen durchführen? Sofern die sichere Aufbewahrung von Waffen einmal jährlich vor Ort bei allen Personen in der Stadt Bremen kontrolliert wird, die waffenrechtliche Erlaubnisse als Sportschützen, Jäger oder für Erbwaffen besitzen, ist mit Einnahmen in Höhe von ca. 650 000 ‡ zu rechnen. Die Kontrollen werden von der Waffenbehörde des Stadtamts durchgeführt. Einzelheiten der Umsetzung werden zurzeit festgelegt. 7. Wie hoch wird der finanzielle Verwaltungsaufwand, Personalkosten usw. für die Durchführung der anlassunabhängigen Waffenkontrollen in Bremen eingeschätzt ? Der finanzielle Verwaltungsaufwand, Personalkosten inklusive Gemeinkostenzuschlag für den Innen- und Außendienst beläuft sich im Durchschnitt je Kontrolle auf 139 ‡. — 3 — 8. Sind dem Senat gegen Erhebungen von Gebühren für anlassunabhängige Kontrollen ohne festgestellte Mängel Gerichtsverfahren in anderen Bundesländern bekannt? In Baden-Württemberg sind mehrere entsprechende Gerichtsverfahren geführt worden. Soweit bekannt, sind alle Anträge in Eilverfahren oder Klagen von den Verwaltungsgerichten abgewiesen worden. Darüber hinaus hatte der Landesjagdverband Baden-Württemberg eine Musterklage geführt. Auch diese Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. Dezember 2011 abgewiesen . In Brandenburg sind ebenfalls einige Klagverfahren gegen die Kontrollgebühren anhängig, Entscheidungen liegen allerdings noch nicht vor. 9. Wie viele Waffen befinden sich im Besitz von sonstigen berechtigten Personen, und davon im Besitz von Mitgliedern einer Reservistenkameradschaft, und sind diese Waffen behördlich registriert? Zu den sonstigen berechtigten Personen gehören insbesondere Waffensammler, Besitzer von Erbwaffen, Bewachungsunternehmen oder besonders gefährdete Personen. Dieser Personenkreis verfügt in Bremen nach Stand November 2011 insgesamt über rd. 3 600 Waffen. Nicht berücksichtigt sind Signalpistolen von Sportbootfahrern; ferner gibt es eine unbekannte Anzahl von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, die aufgrund eines kleinen Waffenscheins geführt werden dürfen. Der Senat weist darauf hin, dass Reservistenkameradschaften als schießsportliche Vereine anzusehen sind, soweit Schießsport ausgeübt wird (siehe Antwort zu Frage 4). Die Mitglieder von Reservistenkameradschaften erhalten waffenrechtliche Erlaubnisse als Sportschützen. Ebenso wie bei anderen Sportschützen sind die Waffen behördlich registriert. Druck: Anker-Druck Bremen