— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 546 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Juli 2012 Das Halten und die Obhut von Tieren an Schulen im Land Bremen Schulen haben die Möglichkeit, durch spezielle Angebote im schulischen Alltag im Rahmen eines pädagogischen Konzepts den Schülerinnen und Schülern praktische Erfahrungen und Verantwortung zu übertragen. Auch das Halten und die Obhut von Tieren kann dabei ein zentraler Teil des pädagogischen Konzepts einer Schule sein. So gibt es Schulen, die ihren Schwerpunkt auf naturnahe Erziehung legen und gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern Bienenstöcke betreuen und den dort gewonnenen Honig auf dem Wochenmarkt verkaufen. Andere Schulen wiederum halten Tiere wie Kaninchen, Hühner oder Fische, für die einzelne Klassen oder Gruppen in der Schule verantwortlich sind. Ziel solcher Konzepte ist in der Regel die Übernahme von Verantwortung, der Respekt vor anderen Lebewesen und das Erleben von Empathie und Beziehung durch den Kontakt zu den Tieren. Pädagogisches Ziel eines solchen Unterrichts ist es dabei gleichermaßen, Sorge dafür zu tragen, dass es den anvertrauten Tieren gut geht und sie artgerecht gehalten werden. Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat grundsätzlich das Halten von Tieren im Rahmen eines pädagogischen Konzepts an Schulen? 2. Welche Tierarten und -rassen sind aus Sicht des Senats primär geeignet, um im Rahmen von pädagogischen Konzepten eine Bereicherung für den Unterricht und den Schulalltag zu sein? 3. Gibt es ein Verfahren, nach dem interessierte Schulen die Aufnahme von Tieren mit der Behörde abstimmen? Wie sieht ein solches Verfahren aus? 4. Gibt es ein Verfahren, nach dem die Behörde den Schulen das Halten von Tieren untersagt, und ist dies in den letzten zehn Jahren umgesetzt worden? 5. Welche Richtlinien gibt es in Bremen, an denen sich die Schulen orientieren, um sicherzustellen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden? In welchen Abständen werden die Richtlinien novelliert, das heißt den Veränderungen angepasst? 6. Wie kann sichergestellt werden, dass von den Tieren etwa durch Infektionen, Bisse oder Stiche keine Gefahr für die Kinder ausgeht? 7. Wie wird sichergestellt, dass die Tiere in den Schulen artgerecht gehalten werden und Personen mit den hierfür notwendigen Qualifikationen verantwortlich sind? 8. Welche Lösungen gibt es für die Ferienzeit, insbesondere die Zeit der Sommerferien ? Linda Neddermann, Sülmez Dogan, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 14. August 2012 1. Wie bewertet der Senat grundsätzlich das Halten von Tieren im Rahmen eines pädagogischen Konzepts an Schulen? Verantwortungsvolle und artgerechte Tierhaltung ist Thema des Sachunterrichts an der Grundschule. Daher werden Tiere vor allem an Grundschulen gehalten. — 2 — Um den Kindern auch in diesem Bereich handlungsorientierten Unterricht zu bieten, kann die Haltung von Tieren unter verschiedenen Aspekten (Übernahme von Verantwortung, emotionale Bindung, Bedingungen für artgerechte Haltung , Erprobung, ob ein Haustier angeschafft werden soll, Beobachtung von Tieren und ihren Verhaltenweisen) pädagogisch sinnvoll sein und ist daher grundsätzlich zu befürworten. 2. Welche Tierarten und -rassen sind aus Sicht des Senats primär geeignet, um im Rahmen von pädagogischen Konzepten eine Bereicherung für den Unterricht und den Schulalltag zu sein? Eine besondere Eignung bestimmter Tierarten und Rassen für die Haltung an Schulen besteht nicht. Vielmehr entscheiden die Schulen ausgehend von den jeweils verfolgten pädagogischen Zielen, welche Tierarten für die Haltung im Einzelfall infrage kommen. Einige Schulen halten Heimtiere wie Meerschweinchen oder Kaninchen. In diesem Fall ist das pädagogische Ziel, den Kindern einen emotionalen Zugang zu Tieren zu ermöglichen. Zudem machen die Kinder die Erfahrung, Verantwortung zu übernehmen, und können erproben, was dies im Alltag bedeutet. Somit kann Tierhaltung in der Schule auch zur Entscheidungshilfe dienen, ob ein Haustier angeschafft wird. In diesem Fall wirkt die Tierhaltung in der Schule der nicht artgerechten Tierhaltung und Spontantierkäufen entgegen. Die Haltung von Terrarien- und Aquariumstieren kann unter denselben Aspekten betrachtet werden, wobei hier die emotionale Bindung in den Hintergrund tritt und die Beobachtung der Tiere an Bedeutung gewinnt. An einigen Schulen kommen Schulhunde zum Einsatz, diese sind nur temporär in der Schule und werden von ihrem Besitzer bzw. ihrer Besitzerin mit in die Schule gebracht. Schulhunde können besonders für emotional instabile Kinder und Kinder mit Verhaltensschwierigkeiten sinnvoll sein. Hier geht es weniger um die Versorgung des Tieres, sondern um den Umgang mit dem Tier und die Stabilisierung der Kinder durch die emotionale Bindung an das Tier. Wenn es um die pädagogische Erarbeitung von Aspekten der Nutztierhaltung bzw. der Lebensmittelproduktion geht, bietet sich die Haltung von Hühnern an. Im Rahmen eines naturnahen Schwerpunktes werden an einigen Schulen auch Bienenvölker gehalten. Hier liegt der Fokus eher auf der Beobachtung des Verhaltens der Bienen. Der gewonnene Honig wird von den Schülerinnen und Schülern auf Festen oder auch auf dem Wochenmarkt verkauft, um Geld für Schul- oder Klassenprojekte zu erhalten. 3. Gibt es ein Verfahren, nach dem interessierte Schulen die Aufnahme von Tieren mit der Behörde abstimmen? Wie sieht ein solches Verfahren aus? Die Entscheidung, ob Tiere in einer Schule gehalten werden, trifft die Schule. Verantwortlich ist immer die Schulleitung. Sie stellt sicher, dass die Tiere artgerecht gehalten und sachgerecht betreut werden. Die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Bienen muss nach den tierseuchenrechtlichen Vorschriften beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz - und Veterinärdienst des Landes Bremen angezeigt werden. Artenschutzbestimmungen müssen eingehalten werden. Sollten für eine Tierart CITES-Bescheinigungen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) notwendig sein, müssen diese vorliegen. 4. Gibt es ein Verfahren, nach dem die Behörde den Schulen das Halten von Tieren untersagt, und ist dies in den letzten zehn Jahren umgesetzt worden? Die zuständigen Beamten der Schulaufsicht sind in regelmäßigem Kontakt mit den Schulleitungen. Sollten sie von Beschwerden Kenntnis bekommen oder bei einem ihrer Schulbesuche Grund zu der Annahme haben, dass es Verstöße gegen die artgerechte Tierhaltung gibt bzw. die Tiere nicht sachkundig betreut werden, sind sie selbstverständlich gehalten, entsprechende Schritte einzuleiten . Dies ist in den letzten zehn Jahren jedoch nicht vorgekommen. — 3 — 5. Welche Richtlinien gibt es in Bremen, an denen sich die Schulen orientieren, um sicherzustellen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden? In welchen Abständen werden die Richtlinien novelliert, das heißt den Veränderungen angepasst? Die Haltung von Tieren wurde mit der Aufhebung der vormals geltenden Richtlinie 1995 in die Verantwortung der Schulleitung übergegeben. Die Haltung von Tieren an Schulen ist tierschutzrechtlich wie in der privaten Tierhaltung zu betrachten. Schulen stimmen sich vor der Anschaffung von Tieren jedoch mit den Eltern ab, um sicherzustellen, dass bei den Kindern keine Allergien vorliegen oder Bedenken in der Elternschaft bestehen. 6. Wie kann sichergestellt werden, dass von den Tieren etwa durch Infektionen, Bisse oder Stiche keine Gefahr für die Kinder ausgeht? Bevor die Kinder in Kontakt mit den Schultieren treten, werden sie durch die verantwortliche Person darauf vorbereitet. Die Schulen, die den Umgang mit Tieren in ihren Bildungsauftrag mit einbeziehen, nutzen die fachliche Expertise von Tierärzten, Landwirten und z. B. Hundetrainern. Im Einzelfall werden Fragen mit der zuständigen Schulaufsicht beraten. Hier sind keine Fälle von Infektionen durch die Tiere oder von anderen Gefahren für die Kinder durch Tiere bekannt. Die Kinder werden auf spezielle Verhaltenweisen der Tiere aufmerksam gemacht und angeleitet, sich so verhalten, dass die Tiere nicht erschreckt werden und die Gefahr besteht, dass sie aggressiv reagieren. Die von Schulen angeschafften Heimtiere sind von ihrer Art her als grundsätzlich nicht aggressiv einzustufen. Die Schulen sorgen dafür, dass die Tiere, wenn dies empfohlen ist, regelmäßig geimpft werden. Bei Erkrankungen wird die verantwortliche Person einen Tierarzt aufsuchen. Somit ist die Gefahr einer Infektion , die bei Kontakt mit Tieren immer gegeben ist, nicht höher als im privaten Haushalt. Zudem werden die Kinder angehalten, sich nach dem Kontakt mit den Tieren die Hände zu waschen. Hunde in der Schule werden nur akzeptiert, wenn es sich um sehr friedliche, stabile Hunde handelt, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht beißen. Es ist bisher nicht bekannt, dass ein Kind einer Bremer Schule von einem Schulhund gebissen wurde. Die Bienenvölker werden nur beobachtet, an der Honiggewinnung sind die Kinder nicht aktiv beteiligt, auch hier sind keine nennenswerten Unfälle bekannt. Dessen ungeachtet kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es beim Umgang mit Tieren zu den genannten Unfällen kommen kann. Durch den verantwortungsvollen Umgang und die beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen werden diese Gefahren jedoch auf ein vertretbares Maß reduziert. 7. Wie wird sichergestellt, dass die Tiere in den Schulen artgerecht gehalten werden und Personen mit den hierfür notwendigen Qualifikationen verantwortlich sind? Bei der Tierhaltung in der Schule gibt es immer eine/einen Hauptverantwortliche/ Hauptverantwortlichen, der oder die sich mit der angeschafften Tierart in besonderer Weise im Vorfeld vertraut und sachkundig gemacht hat. In vielen Fällen hat die Person diese Tiere auch zuhause und ist bereits hierdurch aus eigener Erfahrung mit den Bedürfnissen und den Bedingungen für eine artgerechte Tierhaltung vertraut. Neben den tierschutzrechtlich geforderten Kenntnissen und Fähigkeiten ist eine spezielle förmliche Qualifikation nicht notwendig. 8. Welche Lösungen gibt es für die Ferienzeit, insbesondere die Zeit der Sommerferien ? Für die Ferienzeit ergeben sich drei mögliche Alternativen: a) Die Tiere werden in der Schule versorgt. Dies wird von der Schule organisiert . Sie stellt sicher, dass Erwachsene (Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Schule oder Eltern) die Tiere regelmäßig und sachgerecht füttern und pflegen . — 4 — b) Die Tiere werden von der verantwortlichen Lehrperson oder einem anderen Mitglied der Schule mit nach Hause genommen. c) Die Tiere werden in Absprache mit den Eltern von Kindern mit nach Hause genommen. In diesem Fall wird vorher genau geprüft, ob die Haltung verantwortungsvoll von einer erwachsenen Person begleitet wird und die Haltung artgerecht erfolgen kann. Ist keine dieser Möglichkeiten gegeben, scheidet die Tierhaltung an der Schule aus. Druck: Anker-Druck Bremen