— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 55 S Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Oktober 2011 Ruhender Verkehr in der Bremer Innenstadt Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Pkw-Stellplätze gibt es in der Bremer Innenstadt (einschließlich Bahnhof und Bürgerweide)? 1.1 Für wie viele davon sind durchgängig und/oder zu bestimmten Tagen bzw. Tageszeiten Parkgebühren zu entrichten? 1.1.1 in Parkhäusern, 1.1.2 im öffentlichen Straßenraum, 1.1.3 auf anderen öffentlichen Flächen 2. Wie viele Behindertenparkplätze gibt es in der Bremer Innenstadt (einschließlich Bahnhof und Bürgerweide)? 2.1 personenbezogen, 2.2 für alle Behinderten zugänglich, 2.3 für wie viele davon sind durchgängig und/oder zu bestimmten Tagen bzw. Tageszeiten Parkgebühren zu entrichten? 2.3.1 in Parkhäusern, 2.3.2 im öffentlichen Straßenraum, 2.3.3 auf anderen öffentlichen Flächen 3. Wie viele „offizielle“ Fahrradstellplätze gibt es in der Bremer Innenstadt (einschließlich Bahnhof und Bürgerweide)? 3.1 Wie viele davon sind kostenpflichtig? 4. Erachtet der Senat das Innenstadtangebot an Pkw-Stellplätzen insgesamt als ausreichend? 4.1 Sieht der Senat Bedarf an weiteren Behindertenstellplätzen? 5. Wie beurteilt der Senat das Verhältnis von Pkw- zu Fahrradstellplätzen, und sieht er gegebenenfalls Umsteuerungsbedarf? Ralph Saxe, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 22. November 2011 1. Wie viele Pkw-Stellplätze gibt es in der Bremer Innenstadt (einschließlich Bahnhof und Bürgerweide)? 1.1 Für wie viele davon sind durchgängig und/oder zu bestimmten Tagen bzw. Tageszeiten Parkgebühren zu entrichten? 1.1.1 in Parkhäusern, — 2 — 1.1.2 im öffentlichen Straßenraum, 1.1.3 auf anderen öffentlichen Flächen Die öffentlichen Parkhäuser und Parkplätze (Bürgerweide) in der Bremer Innenstadt weisen eine Kapazität von ca. 9 600 Stellplätzen auf, davon ca. 7 500 Stellplätze für Kurzparker (Besucher und Kunden der Innenstadt). Das Angebot wird durch Parkierungsanlagen für Kunden und Besucher von Betrieben bzw. für Dauerparker (vermietete Stellplätze) ergänzt. Das Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum in der Innenstadt (Altstadt, Bahnhofsvorstadt) wurde im Rahmen der Fortschreibung des Parkraumkonzeptes für die Bremer Innenstadt im Jahr 2001 erfasst. Die aktuelle Anzahl der Stellplätze ist nicht bekannt. Für die Benutzung der Stellplätze in öffentlichen Parkhäusern und Parkplätze sind Parkgebühren zu entrichten. Die straßenräumlichen Stellplätze in der Altstadt und der Bahnhofsvorstadt sind nahezu vollständig bewirtschaftet bzw. mit Bewohnerparkregelungen versehen. 2. Wie viele Behindertenparkplätze gibt es in der Bremer Innenstadt (einschließlich Bahnhof und Bürgerweide)? 2.1 personenbezogen, 2.2 für alle Behinderten zugänglich, 2.3 für wie viele davon sind durchgängig und/oder zu bestimmten Tagen bzw. Tageszeiten Parkgebühren zu entrichten? 2.3.1 in Parkhäusern, 2.3.2 im öffentlichen Straßenraum, 2.3.3 auf anderen öffentlichen Flächen Die Anzahl der Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenraum der Innenstadt wurde zuletzt im Jahr 2001 erhoben. Die heutige Gesamtzahl ist nicht bekannt . Parkgebühren sind für die Benutzung der Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum nicht zu entrichten. Die BREPARK bietet in den Innenstadtparkhäusern etwa 40 Behindertenstellplätze an. Weitere 90 Stellplätze befinden sich auf der Bürgerweide. Auf diesen Behindertenstellplätzen fallen die normalen Parkentgelte an. 3. Wie viele „offizielle“ Fahrradstellplätze gibt es in der Bremer Innenstadt (einschließlich Bahnhof und Bürgerweide)? 3.1 Wie viele davon sind kostenpflichtig? In der Innenstadt einschließlich Bahnhofsvorstadt und Bürgerweide stehen ca. 5 000 Fahrradstellplätze zur Verfügung, davon werden 1 800 in der Radstation am Hauptbahnhof (Nord- und Südseite) bewirtschaftet und kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen 400 mobile Fahrradparker mit 800 Stellplätzen der Messe Bremen, die veranstaltungsbezogen auf der Bürgerweide das fest installierte Angebot ergänzen. 4. Erachtet der Senat das Innenstadtangebot an Pkw-Stellplätzen insgesamt als ausreichend? 4.1 Sieht der Senat Bedarf an weiteren Behindertenstellplätzen? Der Stellplatzbedarf der Innenstadt wird im Wesentlichen durch die Parkhäuser abgedeckt. Die vorhandene Anzahl der Stellplätze wird als ausreichend angesehen . Für eine Bewertung des Pkw-Stellplatzangebots insgesamt in der Innenstadt ist die Parkraumsituation unter Berücksichtigung der Innenstadtentwicklung und der gesamtverkehrlichen Entwicklung zu analysieren. Das Parkraumkonzept für die Bremer Innenstadt soll dazu in Abstimmung mit dem Innenstadtkonzept und aufbauend auf dem zu entwickelnden strategischen Verkehrskonzept für Bremen fortgeschrieben werden. In diesem Rahmen soll der Stellplatzbedarf und die Innenstadterreichbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen (Behindertenstellplätze) bewertet und bedarfsgerecht angepasst werden. — 3 — 5. Wie beurteilt der Senat das Verhältnis von Pkw- zu Fahrradstellplätzen, und sieht er gegebenenfalls Umsteuerungsbedarf? In den vergangenen Jahren wurden bereits in erheblichem Umfang Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum der Innenstadt neu geschaffen. Hier reicht allerdings das Angebot an verschiedenen Stellen in der Innenstadt, insbesondere zu Spitzenzeiten, nicht aus. Das Verhältnis von Pkw- zu Fahrradstellplätzen kann wegen der unter zu 4. beschriebenen Randbedingungen derzeit nicht beurteilt werden. Der Senat verfolgt das verkehrspolitische Ziel, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu fördern. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr prüft dazu in Zusammenarbeit mit der BREPARK und der BSAG Möglichkeiten, das Angebot an Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt und an B+R-Anlagen an ÖPNV-Haltepunkten zu erhöhen. Zudem sollen im Rahmen des Parkraumkonzepts weitere Handlungsspielräume für das Fahrradparken ermittelt werden. — 4 —Druck: Hans Krohn · Bremen