— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 552 (zu Drs. 18/482) 28. 08. 12 Mitteilung des Senats vom 28. August 2012 Soziale Aspekte der Wohnungsbaupolitik in Bremen Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/482 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Sozialwohnungen standen im Land Bremen seit 1990 zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadtgemeinde, Stadt- und Ortsteil sowie rechtlicher Grundlage [WoBauG, WoFG], Verfügungsberechtigten, z. B. öffentliche Wohnungsbaugesellschaft, Genossenschaft, individueller Privateigentümer, Investor etc.)? Die in Bremen seit 1991 zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen sind in der folgenden Grafik für das Land sowie für die beiden Stadtgemeinden dargestellt. Für 1990 liegen keine Zahlen vor. Unterlagen für eine weitere Aufschlüsselung liegen nicht vor. Die rechtliche Grundlage war bis zum Wohnungsbauförderungsprogramm 2001 das II. Wohnungsbaugesetz, ab Wohnungsbauförderungsprogramm 2002 das Wohnraumförderungsgesetz. — 2 — B es ta nd se nt w ic kl un g im s oz ia le n W oh nu ng sb au s ei t 1 99 1 78 .9 00 77 .7 00 76 .1 00 73 .2 00 70 .1 00 61 .8 00 51 .5 00 41 .1 00 34 .1 00 29 .6 00 25 .3 00 24 .3 00 20 .3 00 19 .4 00 17 .7 00 15 .4 00 14 .5 00 12 .7 00 11 .1 00 10 .7 00 9. 70 0 1. 60 0 1. 70 0 2. 70 0 2. 80 0 3. 00 0 3. 10 0 3. 20 0 4. 10 0 4. 70 0 5. 10 0 5. 50 0 7. 00 0 8. 20 0 9. 80 0 10 .2 00 11 .8 00 14 .4 00 15 .2 00 16 .3 00 17 .0 00 17 .6 00 8. 10 0 9. 00 0 8. 40 0 9. 90 0 11 .5 00 12 .3 00 14 .5 00 15 .3 00 15 .6 00 19 .2 00 19 .8 00 22 .6 00 25 .9 00 31 .3 00 41 .3 00 50 .0 00 55 .7 00 58 .0 00 59 .8 00 60 .7 00 61 .3 00 - 10 .0 00 20 .0 00 30 .0 00 40 .0 00 50 .0 00 60 .0 00 70 .0 00 80 .0 00 90 .0 00 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 B re m er ha ve n Br em en La nd — 3 — 2. Wie viele Sozialwohnungen wurden seit 1990 pro Jahr gebaut oder erworben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadtgemeinde, Stadt- und Ortsteil und Verfügungsberechtigten )? Aus den Wohnungsbauförderungsprogrammen ab 1990 wurden in den Kalenderjahren ab 1991 folgende Bewilligungen vorgenommen: 1. Förde- 3. Förde- 4. Förde- Moderni- Neubau-/ Kalender- rungs- rungs- rungs- sierungs- Baulücken- jahr weg weg weg förderung förderung Summe Wohneinheiten 1991 27 27 1992 208 53 261 1993 450 388 838 1994 968 670 1 638 1995 713 965 1 678 1996 218 478 26 722 1997 200 174 79 453 1998 33 191 172 396 1999 20 140 126 286 2000 43 46 70 159 2001 0 50 65 115 2002 33 38 1 7 79 2003 20 18 22 163 23 246 2004 17 46 8 57 13 141 2005 0 2 2 62 88 154 2006 0 1 66 41 108 2007 15 47 38 100 2008 55 28 83 2009 33 31 64 2010 0 0 0 2011 23 2 25 Gesamt 7 573 Eine Aufschlüsselung nach Stadtgemeinden, Stadt- und Ortsteilen sowie Verfügungsberechtigten kann nicht erfolgen, da keine entsprechenden Statistikdaten vorliegen. 3. Für welche Zeiträume galten die Belegungsbindungen der Wohnungen aus Frage 2? Für die seit 1990 geschaffenen Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau gelten je nach Art und Dauer der Förderung Belegungsbindungen von zehn bis 38 Jahren. 1. Förderungsweg 38 Jahre, 4. Förderungsweg 25 Jahre, Neubau-/Baulückenförderung und umfassende Modernisierungen 15 Jahre, 3. Förderungsweg und kleine Modernisierungen zehn Jahre. 4. Wie viele Belegungsbindungen sind seit 1990 ausgelaufen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt, Stadt- und Ortsteil und Verfügungsberechtigten)? In der folgenden Tabelle sind die im Land Bremen in den Jahren 1991 bis 2011 ausgelaufenen Bindungen dargestellt. Für eine weitere Aufschlüsselung liegen — 4 — in digitaler Form keine Unterlagen vor. Sie kann daher in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen. Jahr Wohneinheiten 1991 1 227 1992 1 861 1993 3 738 1994 4 738 1995 9 978 1996 11 022 1997 10 853 1998 7 396 1999 4 786 2000 4 459 2001 1 115 2002 4 079 2003 1 146 2004 1 841 2005 2 454 2006 1 008 2007 1 900 2008 1 683 2009 464 2010 1 000 2011 200 5. Wie viele Wohnungen für wohnungslose Menschen standen seit 1990 in der Freien Hansestadt Bremen zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadtgemeinde , Stadt- und Ortsteil sowie nach Art der Wohnung (OPR, IBEWO etc.) und verwaltender Stelle (z. B. Zentrale Fachstelle Wohnen [ZFW])? Wohnungen Jahr nach OPR*) belegt 2006 548 2007 382 2008 252 2009 161 2010 108 2011 101 30. Juni 2012 101 *) Ordnungs- und Polizeirecht. Zurzeit gibt es außerdem 16 Plätze im „Intensiv betreuten Wohnen“ (IBEWO). Die „Teilnehmer“ haben dabei einen normalen Mietvertrag und werden von der Inneren Mission in ihren Wohnungen betreut. Ähnliche Betreuungsangebote im eigenen Wohnraum gibt es für die Gruppe der Haftentlassenen und der psychisch kranken Menschen. Der ZFW steht außerdem ein Kontingent von 200 Wohnungen beim Verein Wohnungshilfe e. V. zur Verfügung. — 5 — Eine weitere Aufschlüsselung der Daten nach Jahreszahlen, Stadtteilen und Wohnungsgrößen ist nicht möglich. 6. Wie viele Wohnungen wurden seit Abschluss des Bremer Wohnungsnotstandvertrages bereitgestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt- und Ortsteil und Wohnungsbaugesellschaft)? Wurden damit die vertraglichen Vorgaben in den jeweiligen Jahren erfüllt? Gibt/gab es ähnliche Vereinbarungen in der Stadtgemeinde Bremerhaven? Der Bremer Wohnungsnotstandsvertrag wurde zum 1. Januar 1994 neu gefasst. Er gilt nur für die Stadtgemeinde Bremen, nicht für Bremerhaven. Über den Stadt-/Ortsteil der Wohnungen gibt es keine Statistiken. Der öffentlich geförderte Wohnungsbestand der Vertragspartner wurde erst ab 2005 nach Wohnungsbaugesellschaften statistisch erfasst: Gesellschaft 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 BREBAU 712 709 709 703 703 703 264 Bremische 2 217 1 561 1 560 1 439 1 439 1 439 1 329 ESPABAU 659 659 595 595 595 595 561 GAGFAH 958 549 760 583 583 535 291 GEWOSIE 270 125 116 108 108 108 108 Selbsthilfe 13 6 6 6 6 6 6 GEWOBA 3 643 3 624 2 831 1 125 1 109 1 093 956 Eugen-Kulenkamp -Stiftung 90 90 92 90 90 90 90 Schön. Zukunft 17 17 17 17 17 17 17 Gesamt 8 579 7 240 6 686 4 843 4 650 4 586 1 894 Für die Zeit seit Inkrafttreten der Neufassung des Vertrages ab 1994 bis 2004 wurde nur der Gesamtbestand aller Vertragspartner statistisch festgehalten. Öffentlich geförderter Vergebene, auf den Kalender- Wohnungsbestand Vertrag anrechen- Davon an Wohnungs- jahr der Vertragspartner bare Wohnungen notstandsfälle 1994 50 310 3 862 1 546 (= 40,03 %) 1995 49 046 3 289 1 296 (= 39,40 %) 1996 44 354 3 198 1 271 (= 39,74 %) 1997 35 540 2 741 1 089 (= 39,73 %) 1998 25 591 1 966 979 (= 49,80 %) 1999 21 194 1 695 607 (= 35,81 %) 2000 17 959 1 566 574 (= 36,65 %) 2001 16 538 1 577 339 (= 21,50 %) 2002 15 295 1 213 226 (= 18,63 %) 2003 13 740 1 076 154 (= 14,31 %) 2004 11 104 957 145 (= 15,15 %) 2005 8 579 781 114 (= 14,59 %) 2006 7 240 638 63 (= 9,87 %) 2007 6 686 519 36 (= 6,94 %) 2008 4 843 390 29 (= 7,44 %) 2009 4 650 368 25 (= 6,78 %) 2010 4 586 308 16 (= 5,20 %) 2011 1 894 139 0 (= 0,00 %) — 6 — Nach den oben genannten Zahlen könnte man annehmen, dass die angestrebte Quote von 60 % nicht erfüllt wird und dass Wohnungsnotstandsfälle somit nicht ausreichend mit Wohnraum versorgt würden. Es ist jedoch so, dass die Versorgung von Wohnungsnotstandsfällen mit Wohnraum im Jahr 2005 auf neue Beine gestellt wurde. Seitdem arbeitet die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) im Rahmen eines integrierten Konzepts mit den (potenziellen) Wohnungsnotstandsfällen und der Wohnungswirtschaft zusammen. Dadurch gelingt es oftmals Wohnungsnotstandsfälle auch ohne Vorlage einer Wohnungsnotstandsbescheinigung mit Wohnraum zu versorgen bzw. auf die Wohnungen des Vereins Wohnungshilfe und auf private Vermieter zurückzugreifen. 7. Wie viele Wohnungen existieren seit 1990 im Land Bremen in Ein- oder Mehrfamilienhäusern (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadtgemeinde, Stadt- und Ortsteil und Eigentümer [z. B. öffentliche Wohnungsbaugesellschaft, Genossenschaft, individueller Privateigentümer, Finanzinvestor etc.]), insgesamt und aufgeschlüsselt nach folgenden Größen? a) Wohnungen unter 30 m2, b) Wohnungen zwischen 30 und 50 m2, c) Wohnungen zwischen 50 und 80 m2, d) Wohnungen zwischen 80 und 100 m2, e) Wohnungen zwischen 100 und 150 m2, f) Wohnungen ab 150 m2? Im Jahr 2011 existierten in der Stadt Bremen 286 823 Wohnungen1) und in Bremerhaven 64 684 Wohnungen. Im Vergleich zu 1990 nahm der Wohnungsbestand in der Stadt Bremen kontinuierlich um insgesamt 26 975 Wohnungen zu. In Bremerhaven gibt es in der Summe eine Zunahme um 3 601 Wohnungen, jedoch wurden hier in den Ortsteilen Leherheide-West, Grünhöfe, Wulsdorf und Bürgerpark seit 2004 ca. 2 000 Wohnungen rückgebaut, was sich deutlich auf die Entwicklung des Wohnungsbestandes insgesamt auswirkt. Die Entwicklung des Wohnungsbestandes in den Städten Bremen und Bremerhaven 1990 bis 2011 Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Bearbeitung Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. ––––––– 1) Ortsteil Handelshäfen bereits 1990 zu Walle gerechnet aus Gründen der Vergleichbarkeit (außer bei Wohnungsgröße). 255.000 260.000 265.000 270.000 275.000 280.000 285.000 290.000 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 W oh nu ng sb es ta nd S ta dt B re m en 60.000 61.000 62.000 63.000 64.000 65.000 66.000 67.000 W oh nu ng sb es ta nd B re m er ha ve n Stadt Bremen Bremerhaven — 7 — Anteil von Wohnungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern2) Anteil der Wohnungen Anteil der Wohnungen in Einfamilienhäusern in Mehrfamilienhäusern 1990 2011 1990 2011 Stadt Bremen 36,4 % 36,3 % 63,6 % 63,7 % Bremerhaven 24,8 % 27,4 % 75,2 % 72,6 % Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Bearbeitung Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Eine weitere Aufschlüsselung ist in der zur Verfügung stehen Zeit nicht möglich. Eine Aufschlüsselung des Wohnungsbestandes nach den angefragten Wohnungsgrößen ist nicht möglich. Die durchschnittliche Wohnungsgröße im Jahr 2011 lag in der Stadt Bremen bei 77 m² (+ 1 m² im Vergleich zu 1990), in Bremerhaven bei 76 m² (+ 4 m²). Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über den Wohnungsbestand auf Stadtteilebene: Durch- Anteil Ein- Anteil MehrWohnungs - schnittliche familien- familien- bestand Differenz Wohnfläche häuser 2011 häuser 2011 2011 zu 1990 2011 in m² in % in % Stadt Bremen 286 823 26 975 77 36,3 63,7 Davon Neustadt 25 218 1 710 68 22,9 77,1 Schwachhausen 23 279 1 210 86 23,8 76,2 Hemelingen 21 209 2 089 79 45,3 54,7 Östliche Vorstadt 19 168 952 70 23,7 76,3 Gröpelingen 17 591 998 67 32,7 67,3 Vegesack 16 993 1 646 80 48,0 52,0 Osterholz 16 866 790 78 34,7 65,3 Burglesum 16 557 2 363 83 42,7 57,3 Walle 16 059 625 67 39,3 60,7 Obervieland 15 594 3 085 88 56,1 43,9 Blumenthal 15 192 1 306 80 51,5 48,5 Findorff 14 866 1 371 68 29,4 70,6 Vahr 14 601 328 67 13,0 87,0 Huchting 13 676 1 046 80 40,7 59,3 Horn-Lehe 11 817 2 557 86 40,2 59,8 Mitte 10 132 602 67 15,0 85,0 Woltmershausen 7 703 855 73 36,3 63,7 Oberneuland 5 953 1 705 122 73,5 26,5 Borgfeld 3 372 1 516 115 85,6 14,4 Seehausen 443 151 103 83,3 16,7 Häfen 188 - 5 66 35,6 64,4 Strom 183 37 118 89,6 10,4 Blockland 163 38 111 73,6 26,4 ––––––– 2) Einfamilienhäuser = Häuser mit einer bzw. zwei Wohnungen, Mehrfamilienhäuser = Häuser mit drei und mehr Wohnungen. — 8 — Durch- Anteil Ein- Anteil MehrWohnungs - schnittliche familien- familien- bestand Differenz Wohnfläche häuser 2011 häuser 2011 2011 zu 1990 2011 in m² in % in % Bremerhaven 64 684 3 601 76 27,4 72,6 Davon Lehe 21 475 2 747 77 27,5 72,5 Geestemünde 18 830 50 69 16,3 83,7 Mitte 8 402 171 66 2,8 97,2 Leherheide 7 286 - 482 86 42,6 57,4 Wulsdorf 5 586 611 84 52,1 47,9 Surheide 1 365 177 99 90,2 9,8 Schiffdorferdamm 1 302 227 96 76,5 23,5 Weddewarden 273 97 104 78,0 22,0 Fischereihafen 165 3 81 58,2 41,8 8. Wie viele Wohnungsneubauten wurden seit 1990 in der Freien Hansestadt Bremen in Ein- oder Mehrfamilienhäusern fertiggestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt, Stadt- und Ortsteil sowie Art der Eigentümer, z. B. privat, öffentliche Wohnungsbaugesellschaft, Genossenschaft, Investoren etc.), insgesamt und aufgeschlüsselt nach folgenden Größen? a) Wohnungen unter 30 m2, b) Wohnungen zwischen 30 und 50 m2, c) Wohnungen zwischen 50 und 80 m2, d) Wohnungen zwischen 80 und 100 m2, e) Wohnungen zwischen 100 und 150 m2, f) Wohnungen ab 150 m2? Baufertigstellungen von Wohnungen in Wohngebäuden von 1990 bis 2011 (ohne Wohnheime) Fertig- In Ein- In Mehrstellungen familien- familien- gesamt häusern Anteil häusern Anteil Stadt Bremen 27 463 10 249 37,3 % 17 214 62,7 % Bremerhaven 4 807 2 654 55,2 % 2 153 44,8 % Gesamt 32 270 12 903 40 % 19 347 60 % Anteil der Bauherren im Zeitraum 1990 bis 2011 Wohnungsunternehmen Private Bauherren Stadt Bremen 83,6 % 16,4 % Bremerhaven 55,1 % 44,9 % Für eine weitere Unterteilung der Wohnungsunternehmen liegen keine belastbaren Daten vor. Durchschnittliche Größe fertiggestellter Wohnungen Insgesamt Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Stadt Bremen 87 m² 119 m² 68 m² Bremerhaven 100 m² 124 m² 72 m² — 9 — Bei privaten Bauherren liegt die durchschnittliche Größe der fertiggestellten Wohnungen in der Stadt Bremen bei 111 m² und in Bremerhaven 110 m². Baufertigstellungen nach Stadtteilen im Zeitraum 1990 bis 2011 Fertig- Anteil Anteil Durchgestellte Einfamilien- Mehrfamilien- schnittliche Wohnungen häuser in % häuser in % Größe in m² Stadt Bremen 27 463 37,3 62,7 87 Davon Obervieland 3 139 57,0 43,0 93 Burglesum 2 552 31,4 68,6 81 Horn-Lehe 2 551 21,3 78,7 77 Hemelingen 2 131 39,3 60,7 86 Blumenthal 1 776 51,1 48,9 89 Oberneuland 1 745 59,7 40,3 116 Vegesack 1 723 37,2 62,8 85 Neustadt 1 647 10,6 89,4 71 Borgfeld 1 496 88,6 11,4 123 Findorff 1 327 18,3 81,7 78 Osterholz 1 192 49,3 50,7 87 Schwachhausen 1 179 11,8 88,2 89 Huchting 1 055 50,8 49,2 92 Gröpelingen 877 18,8 81,2 70 Woltmershausen 876 20,4 79,6 76 Östliche Vorstadt 689 2,2 97,8 63 Mitte 530 3,0 97,0 71 Walle 476 18,7 81,3 79 Vahr 312 11,5 88,5 74 Seehausen 137 97,8 2,2 115 Strom 30 100,0 0,0 128 Blockland 21 66,7 33,3 118 Häfen 2 100,0 0,0 k.A. Bremerhaven 4 807 55,2 44,8 100 Davon Lehe 2 268 48,0 52,0 96 Geestemünde 683 27,4 72,6 83 Wulsdorf 645 74,7 25,3 109 Leherheide 540 87,6 12,4 118 Schiffdorferdamm 219 90,4 9,6 129 Mitte 179 0,6 99,4 88 Surheide 166 77,1 22,9 107 Weddewarden 105 89,5 10,5 111 Fischereihafen 2 100,0 0,0 Keine Angabe — 10 — 9. Wie viele Häuser existieren im Land Bremen seit 1990 (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadtgemeinde, Stadt- und Ortsteil), insgesamt und aufgeschlüsselt nach folgenden Größen a) Einfamilienhäuser bis 80 m2, b) Einfamilienhäuser 80 bis 100 m2, c) Einfamilienhäuser 100 bis 150 m2, d) Einfamilienhäuser 150 bis 200 m2, e) Einfamilienhäuser mit über 200 m2, f) Mehrfamilienhäuser mit bis zu drei Wohneinheiten, g) Mehrfamilienhäuser mit drei bis zehn Wohneinheiten, h) Mehrfamilienhäuser mit zehn bis 50 Wohneinheiten, i) Mehrfamilienhäuser mit über 50 Wohneinheiten? Im Jahr 2011 lag der Bestand in der Stadt Bremen bei 113 556 Wohngebäuden und in Bremerhaven bei 21 320 Wohngebäuden. Die durchschnittliche Größe von Einfamilienhäusern lag im Jahr 2011 in der Stadt Bremen bei 98 m² (+ 3 m² gegenüber 1990), in Bremerhaven 103 m² (+ 5 m²). Daten für Mehrfamilienhäuser liegen nicht vor. Die Entwicklung des Wohngebäudebestandes in den Städten Bremen und Bremerhaven von 1990 bis 2011 Anteil von Ein- und Mehrfamilienhäusern am Wohngebäudebestand Anteil Anteil Einfamilienhäuser (EFH) Mehrfamilienhäuser (MFH) 1990 2011 1990 2011 Stadt Bremen 74,6 % 75,5 % 25,4 % 24,5 % Bremerhaven 69,1 % 71,8 % 30,9 % 28,2 % Entwicklung des Wohnungsbestands von 1990 bis 2011 Durchschnittliche Wohn- Anteil Anteil Wohnungs- Differenz fläche in EFH EFH 2011 MFH 2011 bestand 2011 zu 1990 EFH 2011 2011 in m² MFH 2011 in % in % Stadt Bremen 113 556 10 300 85 769 98 27 787 75,5 24,5 Davon Hemelingen 9 696 804 7 722 97 1 974 79,6 20,4 Obervieland 8 826 1 775 8 008 105 818 90,7 9,3 Vegesack 8 033 584 6 698 97 1 335 83,4 16,6 Neustadt 7 522 263 4 054 85 3 468 53,9 46,1 98.000 100.000 102.000 104.000 106.000 108.000 110.000 112.000 114.000 116.000 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr W oh ng eb äu de in d er S ta dt B re m en 17.000 17.500 18.000 18.500 19.000 19.500 20.000 20.500 21.000 21.500 22.000 W oh ng eb äu de in B re m er ha ve n Stadt Bremen Bremerhaven — 11 — Durchschnittliche Wohn- Anteil Anteil Wohnungs- Differenz fläche in EFH EFH 2011 MFH 2011 bestand 2011 zu 1990 EFH 2011 2011 in m² MFH 2011 in % in % Blumenthal 7 497 864 6 318 95 1 179 84,3 15,7 Burglesum 7 267 687 5 940 102 1 327 81,7 18,3 Schwachhausen 7 215 170 4 325 119 2 890 59,9 40,1 Walle 6 782 110 4 876 77 1 906 71,9 28,1 Gröpelingen 6 528 205 4 593 81 1 935 70,4 29,6 Osterholz 6 389 546 5 275 100 1 114 82,6 17,4 Huchting 6 066 502 4 981 99 1 085 82,1 17,9 Östliche Vorstadt 5 847 69 3 298 89 2 549 56,4 43,6 Findorff 5 072 299 3 390 85 1 682 66,8 33,2 Horn-Lehe 5 062 601 4 199 112 863 83,0 17,0 Oberneuland 4 096 1 022 3 856 136 240 94,1 5,9 Woltmershausen 3 076 233 2 209 89 867 71,8 28,2 Vahr 2 904 51 1 766 97 1 138 60,8 39,2 Borgfeld 2 679 1 274 2 571 121 108 96,0 4,0 Mitte 2 360 62 1 104 87 1 256 46,8 53,2 Seehausen 323 130 304 106 19 94,1 5,9 Strom 139 30 133 123 6 95,7 4,3 Blockland 107 20 95 118 12 88,8 11,2 Häfen 70 - 1 54 85 16 77,1 22,9 Bremerhaven 21 320 2 598 15 311 103 6 009 71,8 28,2 Davon Lehe 7 271 1 159 5 158 104 2 113 70,9 29,1 Geestemünde 4 536 161 2 587 100 1 949 57,0 43,0 Leherheide 3 317 424 2.756 107 561 83,1 16,9 Wulsdorf 2 893 459 2 416 101 477 83,5 16,5 Surheide 1 128 122 1 105 102 23 98,0 2,0 Mitte 983 7 182 105 801 18,5 81,5 Schiffdorferdamm 910 190 849 103 61 93,3 6,7 Weddewarden 189 73 175 111 14 92,6 7,4 Fischereihafen 93 3 83 91 10 89,2 10,8 10. Wie viele Ein- oder Mehrfamilienhäuser wurden seit 1990 in der Freien Hansestadt Bremen fertiggestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadtgemeinde, Stadtund Ortsteil), insgesamt und aufgeschlüsselt nach folgenden Größen a) Einfamilienhäuser bis 80 m2, b) Einfamilienhäuser 80 bis 100 m2, c) Einfamilienhäuser 100 bis 150 m2, d) Einfamilienhäuser 150 bis 200 m2, e) Einfamilienhäuser mit über 200 m2, f) Mehrfamilienhäuser mit bis zu drei Wohneinheiten, g) Mehrfamilienhäuser mit drei bis zehn Wohneinheiten, h) Mehrfamilienhäuser mit zehn bis 50 Wohneinheiten, i) Mehrfamilienhäuser mit über 50 Wohneinheiten? — 12 — Ei nf am ili en hä us er n ac h G rö ße da ru nt er m it W oh nf lä ch e ... in sg es am t bi s 80 m ² A nt ei l 80 b is 10 0 m ² A nt ei l 10 0 bi s1 50 m ² A nt ei l 15 0 bi s 20 0 m ² A nt ei l üb er 2 00 m ² A nt ei l St ad t B re m en 8. 87 9 20 5 2, 3 2. 26 8 25 ,5 4. 91 8 55 ,4 1. 07 7 12 ,1 41 1 4, 6 da vo n: O be rv ie la nd 1. 69 1 53 3, 1 64 0 37 ,8 89 4 52 ,9 82 4, 8 22 1, 3 B or gf el d 1. 22 4 12 1, 0 21 7 17 ,7 66 4 54 ,2 26 2 21 ,4 69 5, 6 O be rn eu la nd 93 0 9 1, 0 19 1 20 ,5 34 1 36 ,7 25 3 27 ,2 13 6 14 ,6 B lu m en th al 77 9 7 0, 9 17 6 22 ,6 52 6 67 ,5 57 7, 3 13 1, 7 H em el in ge n 68 6 22 3, 2 16 8 24 ,5 41 9 61 ,1 57 8, 3 20 2, 9 B ur gl es um 61 6 9 1, 5 11 6 18 ,8 40 3 65 ,4 51 8, 3 37 6, 0 V eg es ac k 49 1 10 2, 0 65 13 ,2 33 9 69 ,0 58 11 ,8 19 3, 9 O st er ho lz 47 4 27 5, 7 22 3 47 ,0 19 0 40 ,1 28 5, 9 6 1, 3 H uc ht in g 46 2 6 1, 3 15 0 32 ,5 25 0 54 ,1 38 8, 2 18 3, 9 H or nLe he 44 9 2 0, 4 99 22 ,0 24 8 55 ,2 74 16 ,5 26 5, 8 Fi nd or ff 23 5 32 13 ,6 31 13 ,2 14 4 61 ,3 21 8, 9 7 3, 0 W ol tm er sh au se n 16 3 0 0, 0 55 33 ,7 10 1 62 ,0 4 2, 5 3 1, 8 N eu st ad t 15 7 1 0, 6 32 20 ,4 97 61 ,8 27 17 ,2 0 0, 0 G rö pe lin ge n 14 1 3 2, 1 49 34 ,8 76 53 ,9 11 7, 8 2 1, 4 S ee ha us en 12 0 2 1, 7 24 20 ,0 79 65 ,8 13 10 ,8 2 1, 7 S ch w ac hh au se n 97 1 1, 0 8 8, 2 46 47 ,4 17 17 ,5 25 25 ,8 W al le 67 1 1, 5 16 23 ,9 45 67 ,2 4 6, 0 1 1, 5 V ah r 34 0 0, 0 0 0, 0 24 70 ,6 10 29 ,4 0 0, 0 S tro m 26 1 3, 8 4 15 ,4 16 61 ,5 5 19 ,2 0 0, 0 M itt e 12 3 25 ,0 2 16 ,7 3 25 ,0 1 8, 3 3 25 ,0 B lo ck la nd 12 1 8, 3 1 8, 3 6 50 ,0 3 25 ,0 1 8, 3 — 13 — da ru nt er m it W oh nf lä ch e ... in sg es am t bi s 80 m ² A nt ei l 80 b is 10 0 m ² A nt ei l 10 0 bi s1 50 m ² A nt ei l 15 0 bi s 20 0 m ² A nt ei l üb er 2 00 m ² A nt ei l Ö st lic he V or st ad t 11 3 27 ,3 0 0, 0 6 54 ,5 1 9, 1 1 9, 1 H äf en 2 B re m er ha ve n 2. 32 6 40 1, 7 29 1 12 ,5 15 89 68 ,3 33 3 14 ,3 73 3, 1 da vo n: Le he 98 1 15 1, 5 18 2 18 ,6 59 5 60 ,7 15 9 16 ,2 30 3, 1 W ul sd or f 42 6 7 1, 6 36 8, 5 33 0 77 ,5 46 10 ,8 7 1, 6 Le he rh ei de 39 7 10 2, 5 26 6, 5 28 5 71 ,8 63 15 ,9 13 3, 3 S ch iff do rfe rd am m 18 0 0 0, 0 11 6, 1 13 9 77 ,2 20 11 ,1 10 5, 6 G ee st em ün de 16 3 1 0, 6 18 11 ,0 11 7 71 ,8 18 11 ,0 9 5, 5 S ur he id e 11 2 6 5, 4 8 7, 1 77 68 ,8 18 16 ,1 3 2, 7 W ed de w ar de n 64 1 1, 6 10 15 ,6 44 68 ,8 8 12 ,5 1 1, 6 Fi sc he re ih af en 2 M itt e 1 M eh rf am ili en hä us er n ac h W oh ne in he ite n da ru nt er m it ... W oh ne in he ite n in sg es am t bi s 3 A nt ei l 4 b is 1 0 A nt ei l 1 1 bi s 50 A nt ei l 51 o de r m eh r A nt ei l St ad t B re m en 21 03 81 6 38 ,8 77 9 37 ,0 47 7 22 ,7 31 1, 5 da vo n: B ur gl es um 24 3 10 5 43 ,2 83 34 ,2 53 21 ,8 2 0, 8 H em el in ge n 19 8 83 41 ,9 76 38 ,4 38 19 ,2 1 0, 5 V eg es ac k 18 1 94 51 ,9 50 27 ,6 35 19 ,3 2 1, 1 — 14 — da ru nt er m it ... W oh ne in he ite n in sg es am t bi s 3 A nt ei l 4 b is 1 0 A nt ei l 1 1 bi s 50 A nt ei l 51 o de r m eh r A nt ei l H or nLe he 17 5 52 29 ,7 70 40 ,0 48 27 ,4 5 2, 9 O be rv ie la nd 16 3 53 32 ,5 75 46 ,0 32 19 ,6 3 1, 8 B lu m en th al 14 7 74 50 ,3 46 31 ,3 26 17 ,7 1 0, 7 O be rn eu la nd 12 4 60 48 ,4 53 42 ,7 9 7, 3 2 1, 6 O st er ho lz 11 6 59 50 ,9 40 34 ,5 16 13 ,8 1 0, 9 S ch w ac hh au se n 11 3 30 26 ,5 46 40 ,7 37 32 ,7 0 0, 0 N eu st ad t 11 2 18 16 ,1 43 38 ,4 50 44 ,6 1 0, 9 H uc ht in g 82 43 52 ,4 25 30 ,5 13 15 ,9 1 1, 2 W ol tm er sh au se n 82 31 37 ,8 30 36 ,6 21 25 ,6 0 0, 0 B or gf el d 80 53 66 ,3 25 31 ,3 2 2, 5 0 0, 0 Fi nd or ff 72 5 6, 9 34 47 ,2 32 44 ,4 1 1, 4 G rö pe lin ge n 60 16 26 ,7 24 40 ,0 16 26 ,7 4 6, 7 M itt e 44 9 20 ,5 23 52 ,3 11 25 ,0 1 2, 3 Ö st lic he V or st ad t 43 5 11 ,6 17 39 ,5 18 41 ,9 3 7, 0 W al le 39 13 33 ,3 12 30 ,8 13 33 ,3 1 2, 6 V ah r 16 1 6, 3 6 37 ,5 7 43 ,8 2 12 ,5 S ee ha us en 8 8 10 0, 0 0 0, 0 0 0, 0 0 0, 0 B lo ck la nd 3 2 66 ,7 1 33 ,3 0 0, 0 0 0, 0 S tro m 2 H äf en 0 0 0 0 0 B re m er ha ve n 38 7 18 1 46 ,8 14 4 37 ,2 61 15 ,8 1 0, 3 da vo n: Le he 19 0 65 34 ,2 99 52 ,1 26 13 ,7 0 0, 0 — 15 — da ru nt er m it ... W oh ne in he ite n in sg es am t bi s 3 A nt ei l 4 b is 1 0 A nt ei l 1 1 bi s 50 A nt ei l 51 o de r m eh r A nt ei l Le he rh ei de 50 39 78 ,0 11 22 ,0 0 0, 0 0 0, 0 G ee st em ün de 48 14 29 ,2 12 25 ,0 21 43 ,8 1 2, 1 W ul sd or f 48 30 62 ,5 13 27 ,1 5 10 ,4 0 0, 0 W ed de w ar de n 16 15 93 ,8 0 0, 0 1 6, 3 0 0, 0 S ch iff do rfe rd am m 13 10 76 ,9 3 23 ,1 0 0, 0 0 0, 0 M itt e 11 0 0, 0 4 36 ,4 7 63 ,6 0 0, 0 S ur he id e 11 8 72 ,7 2 18 ,2 1 9, 1 0 0, 0 Fi sc he re ih af en 0 0 0 0 0 — 16 — 11. An wie viele Personen wurden in der Freien Hansestadt Bremen seit 1990 Wohnberechtigungsscheine erteilt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt, Stadtund Ortsteil, Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Migrationshintergrund, Einkommenssituation , z. B. Art des Leistungsbezuges bzw. geringes Einkommen)? a) Stadtgemeinde Bremen Anzahl Wohnungsnotstandsfälle Jahr Berechtigungsscheine gesamt 1990 15 574 5 240 1991 16 878 4 611 1992 17 409 4 089 1993 19 096 3 899 1994 20 485 2 635 1995 21 842 2 881 1996 20 637 2 801 1997 18 279 2 574 1998 14 704 2 016 1999 12 473 1 824 2000 11 389 2 141 2001 9 514 1 749 2002 10 075 1 526 2003 7 084 1 251 2004 5 884 922 2005 3 483 711 2006 3 472 482 2007 3 418 327 2008 2 651 350 2009 2 376 257 2010 2 203 204 2011 2 198 215 b) Stadtgemeinde Bremerhaven Anzahl Wohnungsnotstandsfälle Jahr Berechtigungsscheine gesamt 1997*) 3 466 0 1998 2 568 0 1999 1 781 0 2000 1 441 0 2001 1 205 0 2002 1 048 0 2003 901 0 2004 728 0 2005 591 0 2006 437 0 2007 337 0 2008 330 0 2009 327 0 2010 299 0 2011 313 0 *) Vor 1997 sind keine Statistiken vorhanden. — 17 — Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft sowie Migrationshintergrund der Antragsteller werden statistisch nicht erfasst. Gleiches gilt für die Einkommenssituation der Wohnungssuchenden und den Stadt- bzw. Ortsteil, in dem sich der Wohnsitz bei Antragstellung befindet. 12. Wie viele Anträge auf Wohnberechtigungsscheine wurden seit 1990 abgelehnt oder konnten nicht eingelöst werden, da keine Wohnungen zur Verfügung standen (bitte aufschlüsseln nach Jahr)? Anträge auf Wohnberechtigungsscheine werden in der Regel nur abgelehnt, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wird. In den Jahren 1997 bis 2011 wurden wegen Einkommensüberschreitung in Bremen insgesamt 3 796 und in Bremerhaven insgesamt 289 Wohnberechtigungsscheine abgelehnt. Für die Zeit vor 1997 sind keine Daten mehr vorhanden. Es gibt keine Erkenntnisse darüber, ob die Haushalte, die einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben, aufgrund dessen eine Sozialwohnung anmieten konnten. Denn es gibt in Bremen keine städtische Wohnungsvermittlung. 13. Auf wie hoch wird der Bedarf nach Sozialwohnungen und die Bedarfsentwicklung seit 1990 seitens des Senats eingeschätzt, insgesamt sowie im Hinblick auf a) Einkommensentwicklung der Bremerinnen und Bremer, b) Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz , Grundsicherung im Alter, c) Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag, d) Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld, e) Bezieherinnen und Bezieher von BAFöG, f) Stadtteilsegregation, Verdrängungsprozesse, g) Reduzierung der Wohnverpflichtung in Übergangswohnheimen für Flüchtlinge auf ein Jahr? Sozialwohnungen dienen nach den Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes der Wohnraumversorgung von Haushalten, die z. B. wegen ihres Einkommens Schwierigkeiten haben, sich am freien Wohnungsmarkt zu versorgen. Dabei wird – auch im Interesse von stabilen gemischten Sozialstrukturen – nicht nach Einkommensarten differenziert. Daher wird der Wohnraumbedarf nicht nach den oben genannten Einkommensarten differenziert. Der Senat ist der Auffassung, dass der Sozialwohnungsbestand in der Vergangenheit noch ausreichend war. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen am Wohnungsmarkt ergibt sich für die Zukunft ein erhöhter Bedarf. Diesbezüglich wird auf die Antworten zu Fragen 33, 36 und 37 verwiesen. 14. Wie hoch wurde seit 1990 der Bedarf nach Wohnungen für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen beziffert (bitte differenzieren nach Jahr, Stadtgemeinde und Art des Wohnangebots)? Der Bedarf kann nur grob geschätzt werden. Derzeit sind in der Zentralen Fachstelle Wohnen etwa 250 alleinstehende wohnungslose Menschen, die größere soziale Probleme ausweisen, in der Beratung. Dazu kommen etwa 150 Menschen in der Wohnberatung, die illegale Drogen konsumieren. In der Wohnberatung für Haftentlassene sind derzeit knapp 80 Menschen. Dazu kommen ca. 1 000 Menschen, die sich in den letzten Monaten an die Zentrale Fachstelle Wohnen gewandt haben, weil sie dringend eine Wohnung suchen oder – z. B. aufgrund von Räumungsklagen – von Wohnungsverlust bedroht sind. 15. Wie viele Personen beziehen seit dem Jahr 1990 Wohngeld (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt, Stadt- und Ortsteil, Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Migrationshintergrund)? Bis zum Jahr 2007 kann lediglich auf die Daten der Bundesstatistik zurückgegriffen werden, da die Daten aus dem Wohngeldprogramm regelmäßig, zuletzt 2008, aus Datenschutzgründen bereinigt werden müssen. — 18 — Die Bundesstatistik Wohngeld kann von den gewünschten Angaben lediglich Daten zur Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte mit Stichtag 31. Dezember des Jahres getrennt nach Bremen und Bremerhaven liefern. Für den Zeitraum von 2008 bis 2011 können Daten zu den Punkten Alter (in zehn Jahresblöcken gegliedert), und Geschlecht ermittelt werden. Stadt- und Ortsteilangaben können EDV-gestützt lediglich auf der Grundlage der Postleitzahlen (PLZ) ermittelt werden. Angaben zur Staatsbürgerschaft und zum Migrationhintergrund werden mangels Rechtsgrundlage im Wohngeldgesetz nicht erhoben. 1. Zeitraum 1990 bis 2007 Anzahl der Wohngeldhaushalte (Stichtag 31. Dezember des Jahres) Jahr Bremen Bremerhaven 1990 33 326 9 592 1991 33 019 6 435 1992 34 709 5 248 1993 36 811 4 994 1994 38 713 4 776 1995 39 200 4 768 1996 40 890 4 915 1997 37 800 4 510 1998 38 546 4 620 1999 32 248 4 134 2000 31 457 3 933 2001 33 572 5 098 2002 35 807 5 491 2003 38 643 6 667 2004 39 360 6 435 2005 6 571 1 327 2006 5 958 1 040 2007 5 175 941 Erläuterungen zu den Veränderungen der Empfängerzahlen Änderungen zum 1. Januar 2005 Durch Artikel 25 des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt “ vom 24. Dezember 2003 wurde auch das Wohngeldgesetz grundlegend geändert. Weitere Änderungen und Ergänzungen folgten. Diese Änderungen traten im Wesentlichen zum 1. Januar 2005 in Kraft und haben einen erheblich verminderten Kreis an Wohngeldberechtigten zur Folge, da die Wohngeldberechtigung der sogenannten Transferleistungsempfänger entfällt. Dadurch sind seit 2005 u. a. Empfänger von • Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ), • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, grundsätzlich von Wohngeldleistungen ausgeschlossen. Sie erhalten die Kosten der Unterkunft im Rahmen der oben genannten Transferleistungen. — 19 — 2. Zeitraum 2008 bis 2011 Es werden die Wohngeldhaushalte dargestellt, die in dem Zeitraum einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Die Erhebungsmerkmale beziehen sich auf die Wohngeldberechtigte/den Wohngeldberechtigten. Anzahl der Wohngeldhaushalte Jahr Bremen Bremerhaven 2008 7 270 1 327 2009 9 745 2 837 2010 9 982 3 894 2011 9 470 3 394 Anzahl der Wohngeldhaushalte nach Geschlecht Bremen 2008 2009 2010 2011 Männlich 3 552 4 687 4 709 4 341 Weiblich 3 718 5 058 5 273 5 129 Bremerhaven Männlich 738 1 335 1 400 1 150 Weiblich 589 1 502 2 494 2 244 Anzahl der Wohngeldhaushalte nach Altersgruppen Bremen 2008 2009 2010 2011 Bis 20 Jahre 38 62 86 105 21 – 30 Jahre 1 377 1 930 2 109 1 911 31 – 40 Jahre 1 703 2 289 2 215 2 048 41 – 50 Jahre 1 496 2 119 2 071 1 850 51 – 60 Jahre 781 1 066 1 154 1 092 61 – 70 Jahre 756 925 942 935 Ab 71 Jahre 1 119 1 354 1 405 1 529 Bremerhaven Bis 20 Jahre 7 16 48 26 21 – 30 Jahre 154 400 823 683 31 – 40 Jahre 338 733 1 026 883 41 – 50 Jahre 287 584 784 682 51 – 60 Jahre 132 315 391 367 61 – 70 Jahre 149 294 298 260 Ab 71 Jahre 260 495 524 493 Anzahl der Wohngeldhaushalte nach Postleitzahlen Postleitzahl Stadtteil 2008 2009 2010 2011 Bremen 28195 Altstadt, Bahnhofsvorstadt 129 175 182 178 28197 Woltmershausen, Rablinghausen 199 280 290 247 28199 Neustadt, Neuenland, Flughafen 333 460 462 482 28201 Huckelriede 378 537 580 582 — 20 — Postleitzahl Stadtteil 2008 2009 2010 2011 28203 Ostertor, Steintor, Fesenfeld 320 378 426 415 28205 Östliche Vorstadt, Hulsberg, Peterswerder 158 222 223 204 28207 Hastedt 117 171 177 154 28209 Bürgerpark, Barkhof 79 101 115 106 28211 Schwachhausen 68 100 107 113 28213 Riensberg 123 143 141 140 28215 Findorff 343 449 491 475 28217 Walle 187 306 298 270 28219 Osterfeuerberg 164 248 281 242 28237 Burg-Grambke, Gröpelingen 358 472 473 422 28239 Oslebshausen 282 397 413 385 28259 Grolland, Huchting 423 565 555 494 28277 Kattenturm, Kattenesch, Huckelriede 287 394 397 383 28279 Arsten, Habenhausen 121 136 139 157 28307 Arbergen, Mahndorf 154 208 195 164 28309 Sebaldsbrück, Hemelingen 248 293 294 266 28325 Osterholz, Tenever 416 566 562 521 28327 Blockdiek 355 469 468 436 28329 Vahr 368 516 515 495 28355 Oberneuland 35 42 39 46 28357 Blockland, Borgfeld 120 167 187 179 28359 Horn-Lehe 126 177 199 179 28717 Burgdamm, Lesum, St. Magnus 125 170 201 221 28719 Burglesum, Burg-Grambke 296 382 365 369 28755 Aumund-Hammersbeck 209 284 301 275 28757 Schönebeck, Vegesack, St. Magnus 166 199 188 192 28759 Grohn 101 129 124 132 28777 Farge, Rönnebeck, Rekum 165 210 206 179 28779 Blumenthal 317 399 388 367 Bremerhaven 27568 Mitte, Lehe 198 486 645 572 27570 Geestemünde 296 625 835 731 27572 Wulsdorf, Fischereihafen 76 153 210 170 27574 Surheide, Schiffdorferdamm 186 369 454 412 27576 Lehe 148 374 615 502 27578 Leherheide 283 563 770 690 27580 Weddewarden, Speckenbüttel 140 267 365 317 Erläuterungen zu den Veränderungen der Empfängerzahlen Änderungen zum 1. Januar 2009 Zum 1. Januar 2009 ist das Wohngeld deutlich erhöht worden durch — 21 — • die Erhöhung der Wohngeldsätze, • die Einführung einer Heizkostenkomponente, • den Wegfall der niedrigen Baualteraltersklassen. Änderungen zum 1. Januar 2011 • Streichung der Heizkostenkomponente. 16. Auf wie hoch wurde/wird der Bedarf nach Wohnungen der Frage 7 a) bis e) seit 1990 beziffert (bitte aufschlüsseln nach Gesamtbevölkerung sowie sozialen Bevölkerungsgruppen differenziert nach Einkommen, Alter, Familiensituation, Migrationsstatus , Jahr, Stadtgemeinde, Stadt- und Ortsteil)? In Bremen gab es in den letzten Jahren eine stabile, tendenziell positve Bevölkerungsentwicklung . Die bremische Wohnungsbaupolitik wird auch im Hinblick auf die Verteilung der Steuereinnahmen im Länderfinanzausgleich darauf ausgerichtet sein, auch zukünftig Einwohnerzuwächse zu erzielen. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Wohnungsbaukonzeption geht die Koalitionsvereinbarung für die Stadt Bremen daher davon aus, dass in den Jahren 2010 bis 2020 insgesamt rd. 14 000 neue Wohnungen erstellt werden sollen. Im Jahr 2010 sind knapp 700 neue Wohnungen entstanden. Für das Jahr 2011 hat sich die Zahl der Baufertigstellungen leicht erhöht. Deshalb ist für die Zukunft von einem jährlichen Neubaubedarf von rund 1 400 neuen Wohnungen auszugehen . Nach den Untersuchungen des Instituts GEWOS, deren Ergebnisse in die Wohnungsbaukonzeption eingeflossen sind, wird sich die Wohnungsnachfrage im Zuge des demografischen Wandels quantitativ und qualitativ verändern. Ein wesentlicher Trend wird sein, dass sich die Zahl der älteren Menschen erhöhen wird und daher zunehmend barrierefreie kleinere Wohnungen gebraucht werden. Daneben gibt es auch einen Bedarf an größeren familiengerechten Wohnungen . Solche Wohnungen werden auch deshalb gebraucht, um Familien in Bremen zu halten bzw. zu einem Umzug nach Bremen zu motivieren. Da sich der Anteil der Geringverdiener aufgrund der Veränderung der ökonomischen Rahmenbedingungen und nicht zuletzt auch wegen der Veränderungen in den Sozialsystemen Deutschlands erhöhen wird, ist es von besonderer Bedeutung, dass der Wohnraum bezahlbar ist. Deshalb hat sich der Senat in der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode das Ziel gesetzt, für die Wohnraumversorgung dieser Zielgruppen besondere Sorge zu tragen. Belastbares Datenmaterial liegt zu den in einzelnen den Fragen genannten Wohnungsgrößen und zu den Wohngebäudetypen nicht vor. 17. Als wie hoch wurde der Bedarf nach Häusern der Frage 9 a) bis i) beziffert (bitte aufschlüsseln nach Gesamtbevölkerung sowie sozialen Bevölkerungsgruppen differenziert nach Einkommen, Alter, Familiensituation, Migrationsstatus, Jahr, Stadtgemeinde, Stadt- und Ortsteil)? Siehe Antwort zu Frage 16. 18. Wie haben sich die durchschnittlichen Mieten seit dem Jahr 1990 in der Freien Hansestadt Bremen entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadtgemeinde, Stadt- und Ortsteil sowie Eigentumsverhältnis, z. B. Privateigentümer, Genossenschaft , private oder öffentliche Wohnungsbaugesellschaft)? Dazu gibt es kein belastbares Datenmaterial. Denn es gibt in der Stadt Bremen keinen Mietspiegel. Bei den im Verband der Wohnungswirtschaft Niedersachsen/Bremen (vdw) organisierten ehemals gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften und Gesellschaften hat sich bei den Genossenschaften die Kaltmiete von 2007 von 4,55 ‡/m2 monatlich bis 2011 auf 4,62 ‡/m2 erhöht. Bei den Gesellschaften im gleichen Zeitraum von 4,59 ‡/m2 monatlich auf 4,89 ‡/m2. Eine Erhöhung aufgrund energetischer Modernisierungen senkt allerdings die Nebenkosten. — 22 — 19. Wie häufig wurden in der Freien Hansestadt Bremen seit 1990 Ordnungswidrigkeiten wegen Mietpreisverstöße im frei finanzierten Wohnungsbau (Mietwucher , d. h. mehr als 20 % über der üblichen Miete) nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz oder anderen Rechtsgrundlagen geahndet (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadtgemeinde , Stadt- und Ortsteil, Art des Eigentumsverhältnisses)? In der Stadtgemeinde Bremen gab es nach vorliegenden statistischen Erfassungen insgesamt vier Verfahren, jeweils ein Verfahren in den Jahren 1998, 1999, 2001 und 2004. Die Verfahren richteten sich ausschließlich gegen Privateigentümer. In diesen Verfahren konnten keine überhöhten Mieten festgestellt werden. Aktuelle Verfahren sind derzeit nicht anhängig. Stadt- und Ortsteile dieser Verfahren/Grundstücke wurden nicht festgehalten. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden seit 1990 keine Mietpreisverstöße im frei finanzierten Wohnungsbau gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz geahndet. 20. Wie hat sich das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung seit dem Jahr 1990 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadtgemeinde, Stadt- und Ortsteil sowie Sozialindikatoren)? Die erfragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Daten über das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen der Privathaushalte können jedoch bezogen auf das Land Bremen aus dem Mikrozensus entnommen werden. Sie liegen seit dem Jahr 1993 vor. Durchschnittliches monatliches Jahr Haushaltsnetteinkommen in ‡ 2010 2 070 2009 1 940 2008 1 890 2007 1 880 2006 1 810 2005 1 770 2004 1 800 2003 1 880 2002 1 800 2001 1 780 2000 1 720 1999 1 670 1998 1 670 1997 1 630 1996 1 660 1995 1 640 1994 1 630 1993 1 600 © Statistisches Landesamt Bremen. 21. In welcher Höhe wurden die Sozialwohnungen aus Frage 1 im Rahmen welcher Förderprogramme öffentlich gefördert a) mit Bundesmitteln, b) mit Landesmitteln, c) mit kommunalen Mitteln? — 23 — Die seit 1990 im Land Bremen zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen sind in den einzelnen Haushaltsjahren wie folgt gefördert worden. Die ausgezahlten Fördermittel beziehen sich auf seit 1966/1967 beschlossene Wohnungsbauförderungsprogramme . Landesmittel Bundesmittel Kommunalmittel Gesamt Jahr in T‡ in T‡ in T‡ in T‡ 1990 41 648 3 375 45 022 1991 41 074 4 795 45 869 1992 43 905 9 267 53 172 1993 48 423 7 710 56 133 1994 50 790 10 193 60 983 1995 48 843 9 657 3 727 62 227 1996 48 950 7 913 2 454 59 318 1997 45 600 7 213 583 53 396 1998 41 793 8 219 50 012 1999 37 835 3 381 41 216 2000 33 561 4 388 37 949 2001 29 582 2 401 31 983 2002 27 284 3 318 30 602 2003 23 278 3 590 26 869 2004 21 703 2 844 24 547 2005 19 117 1 940 21 057 2006 17 730 1 370 19 100 2007 14 329 3 138 17 467 2008 13 214 3 138 16 352 2009 9 176 3 138 12 314 2010 8 673 3 138 11 811 2011 7 583 3 138 10 721 22. Welche Förderprogramme für sozialen Wohnungsbau/Wohnraum standen seit 1990 in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) in welchem Volumen zur Verfügung , wie viel davon wurde abgerufen (bitte aufschlüsseln nach Jahr)? a) Bundesprogramme? b) Landesprogramme? c) Kommunale Programme? Seit 1990 standen im Land Bremen folgende Programme für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung: Davon Ursprüngliches Landes- Bundes- Gemeinde- Bewilligte Fördervolumen mittel mittel mittel Mittel Programm in T‡ in T‡ in T‡ in T‡ in T‡ 1990 115 182 103 984 11 198 0 107 194 1991 103 432 93 174 10 258 0 97 467 1992 101 094 87 393 13 701 0 90 581 1993 102 811 89 414 13 397 0 80 025 1994 96 264 84 337 11 927 0 70 111 — 24 — Davon Ursprüngliches Landes- Bundes- Gemeinde- Bewilligte Fördervolumen mittel mittel mittel Mittel Programm in T‡ in T‡ in T‡ in T‡ in T‡ 1995 55 995 42 369 9 791 3 835 48 884 1996 44 387 33 740 6 925 3 722 37 093 1997 30 978 22 595 6 287 2 096 25 881 1998 14 093 9 366 4 216 511 12 590 1999 12 273 7 684 3 566 1 023 10 148 2000 6 874 3 958 1 893 1 023 5 441 2001 5 994 3 578 1 393 1 023 5 169 2002 7 430 4 496 1 934 1 000 6 109 2003 7 385 4 626 1 759 1 000 4 810 2004 3 350 2 567 783 0 1 725 2005 5 915 4 289 1 626 0 3 329 2006 0 0 0 0 0 2007 0 0 0 0 0 2008 4 500 4 500 0 0 1 450 2009 4 500 4 500 0 0 2 255 2010 4 500 4 500 0 0 0 2011 0 0 0 0 0 • Die Programme 2008 bis 2010 befinden sich noch in der Abwicklung. • Die bewilligten Mittel werden, soweit es sich um Aufwendungszuschüsse handelt, über einen Zeitraum von bis zu 38 Jahren ausgezahlt. • Die Förderdarlehen werden erst dann endgültig bewilligt und ausgezahlt, wenn das geförderte Bauvorhaben fertig gestellt ist. 23. Wie oft wurden die Förderprogramme aus Frage 21 verwendet (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadtgemeinde, Stadt- und Ortsteil sowie Verfügungsberechtigten ) für a) Ersterwerb/Neubau von Wohnungen, b) Modernisierung/Sanierung von Wohnungen, c) Erwerb bestehender Wohnungen, d) Erwerb von Belegungsrechten für bestehende Wohnungen? Die Frage 21 bezieht sich auf Förderprogramme ab 1966/1967. Für diesen Zeitraum liegen keine verwendbaren Unterlagen vor. Möglich ist eine Beantwortung in Bezug zu Frage 22. Die Bewilligungen im Land Bremen aus den Förderprogrammen ab 1990 stellen sich wie folgt dar: Programm Ersterwerb/Neubau Modernisierung Bestandserwerb 1990 1 035 1991 1 057 1992 1 368 1993 1 254 1994 1 398 1995 1 055 — 25 — Programm Ersterwerb/Neubau Modernisierung Bestandserwerb 1996 667 1997 419 1998 281 44 1999 225 18 2000 87 39 2001 129 33 98 2002 97 150 100 2003 110 55 69 2004 57 12 0 2005 50 69 0 2006 0 0 0 2007 0 0 0 2008 20 35 0 2009 31 50 0 2010 0 15 1 2011 0 0 0 Die Programme 2008 bis 2010 befinden sich noch in der Abwicklung. Für eine weitergehende Aufschlüsselung liegt kein Datenmaterial vor. 24. Wurde gemäß Beschluss der Deputation für Bau und Verkehr (Vorlagennummer 17/223 L) ein Wohnraumförderungsprogramm für die Jahre 2010 und 2011 vorgelegt ? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Förderinstrumenten? Wird dies auch 2012 und danach fortgeführt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Förderinstrumenten? Die Deputation für Bau und Verkehr hat in ihrer Sitzung am 3. Juni 2010 mit der Vorlagennummer 17/362 (L/S) ein Wohnraumförderungsprogramm 2010 für rd. 150 Wohneinheiten beschlossen. Das Programm hat ein Volumen von 4,5 Mio. ‡ in Form von Förderdarlehen, die zehn Jahre zinslos und weitere zehn Jahre zinsverbilligt werden. Für 2011 ist kein Programm aufgelegt worden. Der Senat hat am 28. August 2012 ein Doppel-Wohnraumförderungsprogramm 2012/2013 beschlossen. Dieses Programm beinhaltet eine verbesserte Förderung , um neue zweckgebundene Mietwohnungen zu schaffen. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. 25. Welche weiteren Instrumente (z. B. über finanzielle Förderung hinausgehende gesetzliche Vorgaben, Verordnungen, Verträge etc.) standen in der Freien Hansestadt Bremen zur Steuerung des Wohnungsmarktes zur Verfügung, mit welcher Zielsetzung, und warum wurden sie gegebenenfalls wann aufgegeben (bitte Instrumente beschreiben sowie Jahr des Beginns und Endes eines jeweiligen Instrumentes angeben)? In Bremen hat es folgende Verordnungen gegeben: • Zweckentfremdungsverordnung Aufgrund von Artikel 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen hat es bis zum 31. Dezember 1998 eine Verordnung gegeben, die die Zweckentfremdung von Wohnraum unter einen Genehmigungsvorbehalt stellte. Die Verordnung ist für die Stadt Bremerhaven zum 23. April 1997 aufgehoben worden. Für die Stadt Bremen ist sie nach Ablauf der Geltungsdauer der Verordnung nicht verlängert worden. • Kündigungssperrfristverordnung Aufgrund von § 564b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat es eine Verordnung gegeben, wonach nach einer Umwandlung von Mietwohnungen — 26 — in Eigentumswohnungen für den Vermieter auch dann eine verlängerte Kündigungsfrist galt, wenn er Eigenbedarf geltend gemacht hat. Diese Verordnung ist 1995 ausgelaufen, weil sie vom Geltungsbereich der Sozialklauselgesetzverordnung erfasst war. • Sozialklauselgesetzverordnung Aufgrund des Sozialklauselergänzungsgesetzes (SozKlErgG) hat es eine bis zum 31. August 2004 befristete Verordnung gegeben, wonach der Vermieter nach Umwandlung einer Wohnung in Wohneigentum erst nach Ablauf von zehn Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen konnte. Die Verordnungsermächtigungen nach § 564b BGB und nach dem SozKlErgG sind in dem neuen § 577a Abs. 2 BGB aufgegangen. Voraussetzung für den Erlass entsprechender Verordnungen ist es, dass die Wohnungsversorgung besonders gefährdet ist. Die Anforderungen, die von der Rechtsprechung an den Nachweis einer entsprechenden besonderen Gefährdungslage gestellt werden, sind hoch. Ein enger Wohnungsmarkt oder tendenziell steigende Mieten sind allein nicht ausreichend. Wegen dieser hohen Anforderungen konnten die Verordnungen seinerzeit nicht verlängert werden. Aus dem gleichen Grund besteht zurzeit keine Möglichkeit, entsprechende Verordnungen neu zu erlassen. 26. Wie viele Wohnungen befinden sich seit 1990 in der Freien Hansestadt Bremen in öffentlicher Hand (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadtgemeinde, Stadt- und Ortsteil) a) in direkter Eigentümerschaft, b) durch einen Eigenbetrieb (bitte Name angeben), c) durch eine Beteiligung (bitte Name angeben)? Zu a) Dazu ist belastbares Datenmaterial rückwirkend nur bis zum Jahr 2004 vorhanden . Jahr Wohnungsbestand 01/2004 297 01/2005 277 01/2006 259 01/2007 244 01/2008 236 01/2009 225 01/2010 216 12/2010 204 01/2012 160 Zu den Fragen b) und c) gibt es keine zentrale Erfassung. Es können daher keine belastbaren Zahlen genannt werden. 27. Wenn das öffentliche Eigentum/die öffentliche Beteiligung an Wohnungen in der Freien Hansestadt Bremen zurückgegangen ist: Zu welchem Zeitpunkt wurde genau veräußert, aus welcher bzw. welche Wohnungsbaugesellschaft, wie viele Wohnungen mit jeweils wie vielen Quadratmetern und in welchem Stadtteil, auf wessen Beschluss, und welcher Erlös wurde dabei erzielt? Waren die jeweiligen Erlöse marktüblich? Dazu gibt es keine statistischen Erhebungen. In aller Regel werden nur leerstehende Wohnungen veräußert. Die Veräußerung erfolgt nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung zum Verkehrswert. — 27 — 28. Wie hoch sind die Mieten der GEWOBA AG pro Quadratmeter, wie werden diese kalkuliert (bitte aufschlüsseln nach Stadt- und Ortsteil)? Die Nettokaltmieten der GEWOBA zeigen für die Stadt Bremen eine Mietspanne von 4,08 ‡ m2 (Bremen-Nord, Lüssum) bis zu 8,59 ‡ m2 monatlich (Schwachhausen, Bürgerpark). Die Kalkulation der überwiegend preisfreien Wohnungen (preisgebundener Wohnungsbestand ca. 3 % = 1 264 Einheiten, davon 933 in Bremen, 259 in Bremerhaven ), orientiert sich an Ausstattung, Modernisierungsgrad, Stadtteil, Lage im Stadtteil (Ortsteil) und sonstigen Marktgegebenheiten (Konkurrenzpreis usw.). Die folgen Daten beziehen sich auf den Stand 31. Juli 2012. Durchschnittliche Anzahl Nettokaltmiete der Fläche Stadt Stadtteil ‡/m2 Wohnungen in m2 Bremen Blumenthal 4,08 595 39 949,32 Burglesum 4,87 1 718 102 373,65 Findorff 5,95 526 28 005,56 Gröpelingen 5,03 1 629 84 180,61 Hemelingen 5,44 1 675 98 132,81 Horn-Lehe 6,22 785 52 536,52 Huchting 5,14 4 099 250 055,00 Mitte 5,65 29 2 358,46 Neustadt 5,68 1 932 110 585,76 Oberneuland 5,59 177 8 164,22 Obervieland 5,01 1 434 91 196,01 Osterholz 4,72 5 274 333 175,80 Östliche Vorstadt 7,44 124 7 908,48 Schwachhausen 7,15 385 18 212,37 Vahr 5,29 9 224 548 775,09 Vegesack 5,16 169 11 050,87 Walle 5,53 1 645 91 561,11 Woltmershausen 5,44 451 28 358,10 Summe / Ø Bremen 5,20 31 871 1 906 579,74 Bremerhaven Geestemünde 4,00 2 819 165 837,02 Lehe 4,48 1 264 64 202,68 Leherheide 4,13 3 610 223 499,67 Mitte 5,26 804 35 639,01 Wulsdorf 5,35 113 4 612,16 Summe / Ø Bremerhaven 4,22 8 610 493 790,54 GEWOBA Freie Hansestadt Bremen gesamt 5,00 40 481 2 400 370,28 Angaben zu den Ortsteilen können im Interesse der Wahrung von Betriebsgeheimnissen der GEWOBA nicht gemacht werden. 29. Kommt es für den Senat in Betracht, seine Anteile an der GEWOBA AG zu erhöhen ? Der Senat beabsichtigt derzeitig nicht, seine Anteile an der GEWOBA weiter zu erhöhen. Die Anteilseignerstruktur, die neben der Freien Hansestadt Bremen — 28 — verschiedene Banken umfasst, hat sich in ihrer Zusammensetzung zur Steuerung des Unternehmens bewährt. 30. Hält es der Senat für wünschenswert, dass die GEWOBA ihren Wohnungsbestand ausweitet? Wenn ja, in welchem Umfang, und wie gedenkt der Senat darauf hinzuwirken? Der Senat begrüßt es, wenn die GEWOBA als Marktteilnehmer in der örtlichen Wohnungswirtschaft ihren Beitrag zur Deckung des Wohnungsbedarfs leistet. Die vom Senat in den Aufsichtsrat der GEWOBA entsandten Vertreter wirken im Rahmen der Entwicklung von Bauprogrammen auf dieses Ziel hin. Für den Zeitraum 2012 bis 2016 ist ein Neubauvolumen von bis zu 637 Einheiten vorgesehen . Das Bauprogramm der GEWOBA wird jährlich fortgeschrieben, um angemessen auf geänderte Bedarfe reagieren zu können. Der Senat hält es für wünschenswert, wenn die GEWOBA als größter Marktteilnehmer in der örtlichen Wohnungswirtschaft ihren Beitrag zur Deckung des Wohnungsbedarfes leistet. Die vom Senat in den Aufsichtsrat der GEWOBA entsandten Vertreter wirken im Rahmen der Entwicklung von Bauprogrammen auf dieses Ziel hin. Für den Zeitraum 2012 bis 2016 ist ein Neubauvolumen von bis zu 637 Einheiten vorgesehen. Das Bauprogramm der GEWOBA wird jährlich fortgeschrieben, um angemessen auf geänderte Bedarfe reagieren zu können . 31. Über welche Flächen/Grundstücke verfügt die Stadt Bremen, die für sozialen Wohnungsbau nutzbar wären? Wie viele Flächen/Grundstücke in vormals öffentlicher Hand stehen bereits für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung? Der Senat verfolgt das Ziel, für die verschiedenen Nachfragergruppen ausreichend Wohnbauflächen bereitzuhalten. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk des Senats auf dem Segment des preiswerten Wohnungsbaus. Das soll vorrangig durch eine zielgerichtete Innenentwicklung erreicht werden. Dazu wird zurzeit die Liste der in der Wohnungsbaukonzeption genannten Wohnbauflächen fortgeschrieben. Das Ergebnis der Fortschreibung der oben genannten Liste wird in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans einfließen. Ein Entwurf wird der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie voraussichtlich Anfang 2013 vorgelegt werden. 32. Welche für Wohnungsbau geeigneten/gewidmeten Flächen wurden seit 2007 veräußert, und bei wie vielen von ihnen wurden Auflagen zum sozialen Wohnungsbau in welchem Umfang verhängt? Im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2011 wurden von der Stadtgemeinde Bremen 347 Kaufverträge für Wohnbauflächen abgeschlossen. Hiervon befanden sich 61 in einem Sanierungs- bzw Entwicklungsgebiet. Eine Bindung an den sozialen Wohnungsbau bestand bei keinem der Kaufverträge. 33. Hält der Senat die zuletzt 4,5 Mio. ‡ betragende soziale Wohnraumförderung in Bremen für ausreichend und angemessen? Siehe Antwort zu Frage 36. 34. Ist der Senat der Auffassung, dass die Wohnungsbaukonzeption sozialen Aspekten ausreichend gerecht wird? Der Senat ist der Auffassung, dass die durch die Koalitionsvereinbarung fortentwickelte Wohnungsbaukonzeption den sozialen Aspekten im Land Bremen ausreichend gerecht wird. In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode hat der Senat unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Zielsetzungen der Wohnungsbaukonzeption Zielsetzungen zu sozialen Aspekten des Wohnens festgelegt. Unter der Überschrift „Gutes Wohnen stärkt den sozialen Zusammenhalt“ wird die Bedeutung bezahlbarer sowie guter und bedarfsgerechter Wohnungen herausgestellt . Darüber hinaus ist es die Absicht des Senats, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und der drohenden Spaltung in arme und reiche Stadtteile entgegenzuwirken . — 29 — Zu diesen Zielsetzungen hat die Bürgerschaft (Landtag) auf Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 23. Februar 2012 folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, in Kooperation mit der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB), GEWOBA/STÄWOG und der privaten Wohnungswirtschaft in Weiterentwicklung der Instrumente und Erkenntnisse der Wohnungsbaukonzeption ein Handlungskonzept für sozial gemischten und bezahlbaren Wohnraum zu entwickeln. Hierbei sollen die besondere Situation und Leerstandsproblematik bei Wohnimmobilien in der Seestadt Bremerhaven und in Bremen-Nord berücksichtigt werden. 2. Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, zur Unterstützung individuellen , gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Bauens in Form von Neubauten und Umnutzungen für altersgerechtes, barrierefreies, ökologisches, energetisches, gemeinschaftliches und/oder mit Arbeiten kombiniertes Wohnen eine Strategie zu entwickeln und ein Beratungsangebot zu schaffen. 3. Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie binnen sechs Monaten dazu zu berichten. Aufgrund dieses Beschlusses hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr unter dem Titel „Stadtentwicklung durch soziales Wohnen stärken“ ein Konzept erarbeitet, das der Senat am 28. August 2012 beschlossen hat. Ziel ist es, entsprechend den Vorgaben der Koalitionsvereinbarung, im Segment des preiswerten Wohnungsbaus durch gemeinsame Initiativen mit den Wohnungsunternehmen preiswerte, alltagstaugliche und zugleich soziale und innovative Mietwohnungsprojekte zu schaffen. 35. Führt der Senat inzwischen eine Wohnungsmarktbeobachtung (Monitoring) durch oder plant er dies, um zumindest in Zukunft frühzeitig Handlungsbedarfe identifizieren zu können? Wenn ja, wann ist mit einem Bericht zu rechnen? Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat ein inhaltliches Konzept für eine Wohnungsmarktbeobachtung entwickelt. Gegenwärtig werden passende aktuelle Wohnungsmarktdaten ermittelt, tabellarisch aufbereitet sowie anschauliche Diagramme und Karten erstellt. Ein erster Wohnungsmarkbericht wird voraussichtlich Ende 2012 vorliegen. 36. Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Auflage eines Wohnungsbauprogramms erforderlich ist? Wenn ja, wann ist damit in welchem Umfang zu rechnen ? Ein wesentlicher Baustein des in der Antwort zu Frage 34 genannten Konzepts wird die Weiterentwicklung der Wohnraumförderung sein. Das neue Wohnraumförderungsprogramm wird von seinen finanziellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen her angemessen gestaltet sein, um die in der Antwort zu Frage 34 aufgeführten Zielsetzungen der Koalitionsvereinbarung zu erfüllen. Dazu hat der Senat am 28. August 2012 einen Beschluss gefasst. 37. Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Auflage eines ausgeweiteten Programms zur sozialen Wohnraumförderung erforderlich ist? Wenn ja, wann ist damit in welchem Unfang zu rechnen? Siehe Antwort zu Frage 36. 38. Ist schon ersichtlich, ob die Kompensationsmittel des Bundes über 2013 hinaus weiter notwendig sein werden? Wie gedenkt der Senat sich diesbezüglich gegenüber Bund und Ländern zu positionieren, und wie wird er gegebenenfalls wegfallende Mittel kompensieren? Die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern über Höhe und Zweckbindung der Kompensationsmittel sind noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen dieser Verhandlungen trägt der Senat dafür Sorge, dass die Interessen des Landes Bremen angemessen berücksichtigt werden. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird der Senat ein Konzept entwickeln , das die neuen Regelungen über die Kompensationsmittel ebenso berücksichtigt wie die finanziellen und fachlichen Rahmenbedingungen in Bremen . — 30 — 39. Wie gedenkt der Senat die spätestens im Jahr 2019 auslaufenden BundesKompensationsmittel auf Landesebene auszugleichen? Der Senat wird rechtzeitig vor dem Auslaufen der Kompensationsmittel im Jahr 2019 eine Entscheidung darüber treffen, welche Handlungsanforderungen sich daraus ergeben. Er wird dabei die dann gegebenen Rahmenbedingungen am Wohnungsmarkt und neue Erkenntnisse zu dessen Entwicklung im neuen Jahrzehnt berücksichtigen. 40. Wie schätzt der Senat folgende politische Steuerungsinstrumente ein? a) Mietpreisbindungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf? b) Mietpreisstopp für den öffentlichen Wohnungssektor? c) Verpflichtender Bau/Erwerb von Sozialwohnungen durch städtebauliche Verträge? d) Unbefristete Mietpreisbindung sowie unbefristete Belegungsbindung von Sozialwohnungen? e) Gesetzliche Mietobergrenzen? a) Mietpreisbindungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf Der Senat hält Mietpreisbindungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf nicht für rechtlich zulässig und auch nicht für sinnvoll. Mietpreisbindungen stellen einen wesentlichen Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierten Grundrechte der allgemeine Vertragsfreiheit (Artikel 2) und des Privateigentums (Artikel 14) dar. Sie sind schon deshalb rechtlich nicht zulässig, weil es mildere Mittel gibt, die zur Erreichung des Ziels einer angemessenen Wohnraumversorgung führen. Diese milderen Mittel sind in der Koalitionsvereinbarung in dem Abschnitt „Gutes Wohnen stärkt den Sozialen Zusammenhalt“ genannt. Das in der Antwort zu Frage 34 genannte Konzept wird dazu weitere Einzelheiten enthalten. b) Mietpreisstopp für den öffentlichen Wohnungssektor Der Senat hält einen Mietpreisstopp für den öffentlichen Wohnungssektor in Bremen für nicht geeignet, um den Wohnungsmarkt zu steuern. Er wird aber seine Möglichkeiten ausschöpfen, um bei der GEWOBA darauf hinzuwirken , dass die Belange von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen , weiterhin berücksichtigt werden. c) Verpflichtender Bau/Erwerb von Sozialwohnungen durch städtebauliche Verträge Der Senat hält es grundsätzlich für eine geeignete Maßnahme, den Bau von Sozialwohnungen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen zu erreichen. Dies soll nach den Vorgaben der Koalitionsvereinbarung nach den Beispielen Münchens und Stuttgarts erprobt werden. Dazu wird das in der Antwort zu Frage 34 genannte Konzept Aussagen enthalten. d) Unbefristete Mietpreisbindung sowie unbefristete Belegungsbindung von Sozialwohnungen Der Senat hält unbefristete Mietpreisbindung sowie unbefristete Belegungsbindung von Sozialwohnungen aus den in der Antwort zu Frage a) genannten Erwägungen nicht für notwendig und auch nicht für sinnvoll. e) Gesetzliche Mietobergrenzen Der Senat hält allgemeine Mietobergrenzen aus den in der Antwort zu Frage a) genannten Erwägungen nicht für notwendig und auch nicht für sinnvoll . Druck: Anker-Druck Bremen